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Einladung au die schweizerischen J11dustrielle11.

Das .schweizerische Militärdepartement macht, mit Ermächtigung des .Bundesrathes, Folgendes bekannt: Die Einführung einer verbesserten Handfeuerwaffe bei der schwere..

rischen Arm.ee ist als dringendes Bedursniß anerkannt und wird von der h. Bundesversammlung in naher Zeit unzweifelhaft beschlossen werden.

Die wird, schon für die erste Bewaffnung, einen Bedarf von 70 bis 100,^oo neuen Gewehren hervorrufen, die in den nächsten Jahren beschafft werden müssen.. von der spätern fortwährenden Ergänzung und der all..

mähligen. Ausdehnung der begonneneu Bewaffnung auch auf die Land.

wehr u. s.^w. nicht zu sprechen.

Dieser Anlaß sollte nun ergriffen werden, um die Fabrikation un..

seres Warenbedarfs auf unsern eigenen Boden zu ziehen damit wir darin nicht länger vom Auslande abhängig seien und die für unsere Wassert aufzuwendenden bedeutenden Summen im Lande selbst verleiben.

Es herrscht vorläusig die Ansicht daß eine schweizerische Wajfensabri.kaiion nicht in eidgenössischen Staats oder Regie .Werkstatten zu betreiben, sondern der Privatindustrie zII uberlassen sei Das Militärdeparte.ment wünscht nun zu erfahren, ob hiesür bei den schweizerischen Jndutriellen Unternehmungslust walte und ob Aussicht aus Erreichung des Ziels wirklich vorhanden sei , zu welchem Zwete es dieselbe.. eintadet, ihm ihre .Mitteilungen und Anerbietungen zu machen. Damit sie ...iesür einen Anhaltspunkt gewinnen, werden die Grundlagen zu allfälligen Unterband..

luugen hier angedeutet: i Die .....idgenosseufchaft würdesie.t.verbindlich machen , eine Reihe von Jahren eine Minnnumzal.l von Gewebren zu beziehen, z. B. jährlich 10,o..o. .Sebr wünschenswerth wäre jedoch, wenn besonders für die ersten Jahre die Unternehmer auch ein größeres Quantum liesern könnten.

2. Die nöthigen Räumlichkeiten mit Wasserkraft dürsten wobl vou den betreffenden Ortschaften, beziehungsweise Kantonen geliefert werden.

Dte .Eidgenossenschaft üder.äßt die dießsällige Sorge jedoch den Unternehmern. Sie fordert bloß, daß die Hauptfabriken nicht zu nabe an die Gränze, sondern möglichst in das Jnnere des Landes verlegt werden.

Dabei wird ansdrüklIch hervorgehoben, daß es nicht in der hier.settigeu Tendent liegt, die Konfektion der einzelnen Waffendestandtheile vollständig in den Centralwerkstätten zu vereinigen, sondern dabei so viel wie möglich Privatbüchsenmacher zu betheiligen.

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3 DIe si.ir Anschauung der Marinen und sonstigen ^iurichtuuget^ nötbigen Kapitalien können uothIgenfalls, unter sestzusezenden BedInguugen, von der Eidgenossenschaft vorgeschossen werden.

4. Der Preis der a.elIeserteu Waffen mü^te bei gleicher Oualitä^ mit deuIenIgen ausländischer Fabriken uIcht tu zu grellen Mißverhältuisseu sieden.

5. Die Eidgenossenschaft wüßte sich durch ständige Berten eine strenge Kontrole der Fabrikation vorbehalten. Nicht nur muß sie dIe Oualität des zu verwendenden ^iseus und sonstigen Materials vorschrei.

ben , sondern auch die stufenweise Verarbeitung bts zur Vollendung der Waffe überwachen und alles, was nicht als gut ersunden wird. verwerfen können. Nur Waisen und WaffenbestandtbeIl.e, welche diese Kontrole be^ standen, werden mit dem eidgeuossischen Stempel versehen Das Departement würde es wit Vergnügen sehen, wenn aus dieseir oder ähnlichen Grundlagen schweizerische JndustrIelle sich .u nnterhandlungeu bereit zeigen werden. Sollten si^ abweichende Grundlagen zur^ Erreichung des Zieles für besser erachten, oder uberhaupt. ...gliche Winke in der Frage geben können, so würden auch solche MittbeI.uugen sebr gerne angekommen Eingaben sind bis den l.^. Seplember nächsten au.

das unterzeichnete Departement zu richten.

B e r n , deu 1. August 1860.

Für das schweiz. Militärdepartement: ^tall^sli.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit aus^erksa^ gemacht, daß durch kaiserliches Gesez von^ 14. dieses Monats das bisher in Frankreich bestandene Verbot der Ausfuhr von Gerberr.nde^ Brennholz in Stiiken oder Bündeln, Stangenholz,..

.Holzkohlen und Sohlen von ^ansabsällen ausgehoben und die zollsreie Ausfuhr dieser Produkte bewilligt worden ist.

Dieses Gesez ist sofort in Vollziehung getreten.

.

.

B e r n , den 27.^ Juli 1860.

Das schweiz. Handels- und ^olldepartement..

^olligl. ..^rafektnr I)es .^IIle.. ^t.l.ii.^....^ ^^Ilet0.

. .^ .e k a n n t m achnn g.

Jn Folge der Verständigung , welche die in Mailand zusammen.^ tretene Internationale Kommission sur d^e .Ausscheidung der lombardisch-

.^2

.ven.et^nisch^ Staatsschuld nach Maßgabe des Zuxche^,.Vertrages erzielt ^h.at^ und^. l.ra^ Ermächtigung durch da^ königliche Finanzministerium In.itt^ls ^rlaß vom 14. laufenden Monats wird^ öffentlich b^a.In.t g^iacht.. d.a.ß ..di.e Pxäsektux des Mont^ Lo.nliar.do Ve^to mit dem 1. August nächsthin zur Auszahlung der bis. Ende des lausenden Monates verfallenen Renten., so wie derjenigen .. welche am 1. August auf den kraft kaiserlichen Patentes vom ^7^. August 1820 ausgegebenen^, au^ Namen lautenden Scheinen ^Ca.rtell.e nominative) verfallen, die weder ans B.ur.gex des Königreichs la.ute^, noch.. in^ den an d^ie öste.rxerchi.schen Behörden gemachten^ Notila..tion.en erwähnt sind. schi^ei^n. w.ixd^.

Dresx zu Gunsten der Gläubiger., welche weder dem eine.n noch dem andern der beiden Staaten angehören, getroffene^ Maßxegel ist eine^ durch.aus zeitweilige und greift in k^.rexlei Weise der Frage ^r. d^ Einweisung d.e. Ti.tel in den einen oder andere der beiden Theile, in. welche di^e lo^ard.ifch^venetianische Staatsschuld geschi^de^n .werden^ wir^,. vo^..

Demnach haben diejenigen Gt^^bigex ,. w.^lch.e. dem kraft des Zurchex Vertrages zu Lasten des Königreichs verbleibenden T.^hei.e zugeschi^eden werden wollen, durch amtliche Bescheinigung und nach Maßgabe der Be.kanntmachung vom 5. Oktober 1859 sich über ihre Heimathörigkeit ferner auszuweisen.

Hinsichtlich der Auszahlung der Renten, welche in den folgenden ^Monaten verfallen . werden den auswärtigen Gläubigern die getroffeneu ^Verfügungen rechtzeitig bekannt gegeben werden.

M a i l a n d , den 16. Jnli 1860.

Der königliche Präsekt.. Borrenti..

Der Sekretär: ^...iamali.

B.eknnntmnchung.

Der schweizerische Minister tu Paris sandte s. Z. die Todscheine für

..

.zwei Angehörige der Schweiz ein, uämlich:

1) Für einen A dam Z e l t e r , gew. Kut.schenInacher, von A e s c h , Sohn des sel. Adam Zeller und der sei. Anna Maria Cungnat.^, gestorben iu seiner Wohnung zu P a r i s am 1. Juui 185.^ in einem Alter vou 6.5 Jahren.

2) Für eine V e r e n a A m m a n n , von A l t s t ä t t e n , gewesene Gattin de^ Jakob S i e d l e r . Tochter des sel. Rudolf und der sel. Auna Neeser^, gestorben zu L r) o n in der Wodnung idres noch labenden Mannes am 1. September 1857 iu einem Alter von 6^ Ja^reu.

Da der Heimathörigkeit der Obgeuannten bisher nicht ausgemittelt werden konnte, so siebt sich die unterzeichnete Kanzlet im Falle, die Staatskanzleien der Kantone, so wie die Gemeinds. und Polizeibehörden, welche die Verstorbenen als ihre Augebörigen erkenueu sollten, hieInit: zu ersuchen, ihr davon gefällige Anzeige machen zu wollen.

B e r n , den 24. Juli 1860.

Diie schweiz. Bnndeskanzlei.

33 Bekanntmachung.

Die nachbeuannten Militärs v.^m ehemaligen k. neapolitanischen II.

und lV. Schweizerregiment werden aufgefordert , der unterzeichneten Kanzlei s o f o r t i g e n Bericht über ihren dermalen Aufenthaltsort zii^ geben zu lassen , und ebenso werden die Polizeibehörden der Kantone er^ sucht, diese Bekanntmachung den Betreffenden zur Kenntniß zu bringen, damit dieselben ihre Peiision.sansprüche wahret können.

^doi.iard R o f s e l , von Chau^defonds. gew. Soldat im lV. Regiment.

Ls. Ferd. Fres. Dubois, von ^auxdefoi.ds, gew. Korporal im IV.

Regiment.

Eugène P r i n e e , von Neuenburg, Soldat im IV. Regiment.

Abraham A u b e r t , von ^ortaillod, ,, ,,^ ., ,, ean Louis B ail lo t.^ von Neuenburg, Sergent im IV. Regiment.

rtedr. Ferdinand R i t t e r , von Basel, gew. Soldat im II. Regiment.

§

B e r n , den 24. Juli 1860.

Die schweiz. Bundeskanzler.

Banansschreibnng.

neber die Herstellung der Maurer.., Steinhauer^ und Zimmermaun^ arbeiten am H a u p t g e b ä u d e für das e i d g e n ö s s i s c h e P o l y t e c h n i k u m und die z ü r c h e r i s c h e H o c h s c h u l e in Zürich wird anmit Konkurrenz eröffnet. Der Bau ist in drei Bauloose abgeheilt, und es können .^in.

^aben für die einzelnen Arbeiten eines Loofes oder für mehrere oder für den ganzen Bau gemacht werden.

.

.

Sachverständige sind eingeladen, die Pläne, Baubeschreibuug, Akkord^ bedingiingen und Kostenberechnungen aus dem Baubüreau im Schinnhut einzusehen und sodann bis spätestens den 2.^. Augstmonat l. J. ihre Mindest^ sor^erung dem Direktor der öffentlichen Arbeiten, Herrn Regierungsrath Hagenbuch, verschlossen und mit der Aufschrift: ,,Bgueiugabe sur das Polytechnikum.. einzureichen.

Zürich, ben 25. Heumonat 1860.

Aus Austrag des Direktors der öffentlichen Bauten, Der S e k r e t ä r : Schwerzenbach.

Bundesblatt Jahrg. XII. Bd. II...0

^

Ausschreibung ^n erledigten ^teite.^.

(^e Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und porto-.

f r e i zu geschehen haben, gute ....euInundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihxen . ^ a u f n a m e n , und außer dem Wohnorte auch den ^ e i m a t h o r t deutlich angeben.)

1) P o s t h a l t e r und T e l e g r a p b i s t in M o t i e r s . Jahresbesoldung Fr. 1000 aus der Postkasse und Fr. 180 nebst Provision aus der Telegraphenkasse. Anmeldung bis zum 18. August 1860 bei der Kreis.^ postdtrektiou Neuenburg.

2) P o s t k o m m i s in Gens. Jahresbesoldung Fr. 1200. Anmeldung bis zum 18. August1860 bei der Kreispostdirektion Gens.

3) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r iu G r e n c h e u , Kts. Solothuru.

Jahresbesoldung Fr. 560. Anmeldung bis zum 18. August 1860 bei der Kreispostdirektion Basel.

1) P o s t k o m m i s in R h e i n e k , Kts. St. Gallen. .Jahresbesolduna.

Fr. 720. Anmeldung bis zum 9. August 1860 bei der Kreispostdirek-

tion .St. Galleu.

2) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in Schmer i k o n, Kts. St. Galleu .Jahresbesoldung Fr. 400. Anmeldung bis zum 9. August 1860 bei der

Kreispostdirektion. St. Gallen.

3) Po stb a l t e r in Buren, Kts. Bern. Jahresbesoldung Fr. 660.

Anmeldung bis zum 9. August 1860 bei der Kreispostdirektion Bern.

4) T e l e g r a f i s i auf dem Hauptbüreau Z ü r i c h . Jahresbesoldung Fr. 90o. Anmeldung bis zum 11. August 1860 bei der Telegraphen.

inspektion St. Gallen.

5) T e l e g r a p h ist auf dem Hauptbüreau B e r n . Jahresbesoldung Fr. 900. Anmeldung bis zum 11. August i860 bei der Telegraphen inspektiou Bern.

6) T e l e g r a p h ist auf dem Hauptbürean G e n f . Jabresbesoldung Fr. 12oo. Anmeldung bi.^ zum i1. August l8(.o bei d..r TelegraphenInspektion Lausaune.

7) P o s t k o n d u k t e u r siir den Postkreis Z ü r i c h . Jahresbesoldung Fr. 1020. Anmeldung bis zum 8. August ^o b..i .^x Kreispost^ire^ .tion Zürich.

8) K o m m i s bei der Kreispostdirektion ..^ e r n. Jahresbesoldung Fr. 1400. Anmeldung bis zum .^. August ..8.^) bei ...^r Kreispostdirection Bern..

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1860

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42

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.08.1860

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30-34

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10 003 155

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