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Bekanntmachung.

Zufolge einer Mittheilung des schweiz. Generalkonsuls in Turin hat die k. sardiuische Regierung ein Gesez, betreffend Abänderung des Zoll.tarifs erlassen , welches unter Anderm folgende Zollermäßigungeu enthält.

welche für die schweizerische Jndustrie näheres Jntereffe darbieten: Baumwollstoffe , rohe und gebleichte . per Kilo Fr. -. 40stattbisher Fr. -. 7...

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.Gewebe, brodirte, aus Leinen, Baumwolle oder Wolle .

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Spizen, Tüll . . . . .

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,, 6. --

Das bezügliche Gesez, gültig im ganzen Umfange des Königreichs.

ist sofort in Vollziehung getreten. Einen anssührlichen Auszug aus demselben wird das Handels- und Zolldepartement der gegenwärtigen Bekanntmachung demnächst nachfolgen lassen.

Bern, den 24. August 1860.

Das schweiz. .Handels- und Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Zur Beachtung für den fchiveiz. Handelsstand erläßt das eidg.

Handels- und Zol.ldepartement die Anzeige, daß durch eine Schius.nahme des kaiserlich-französischen Ministeriums der Finanzen verschiedene Verein-

..10^ sachungen nud Erleichterungen hinsichtlich des^Tranfitverkehrs durch Franko reich versuchsweise eingeführt worden sind.

Es bestehen diese Veränderungen iin Wesentlichen darin : 1. Abschaffung aller Beschränkungen und Formalitäten für solche Produkte, welche bei .der Einfuhr wie bei der Ausfuhr zollfrei sind.

2. Erfezung des Geleitscheins (acquit à caution) durch den .Frei..

paß (passavant) und Abschaffung der Verbleiung für diejenigen Produkte, welche vom Einfuhrzoll befreit sind, dagegen einein Aiesfnhrzolle unterliegen.

3. Abschaffung der doppelten Verbleiung oder des Bezugs von Mustern für eine Anzahl Waarenartikel , namentlich Kolonialwaaren ......

aller Art. ^ 4.

Abschaffung der Verbleiung und des Zeichens für Pferde, Zugund Schlachtvieh, mit Jnbegriff der Schwein^ und Spanferkel.

Der bezügliche Erlaß des Ministeriums der Finanzen, mit einer Reihe von Vollzugsanleitungen , findet sich feiner vollständigen Fassung .nach im Moniteur vom 10. Juli d. J. publizirt.

Bern, den I5. August 1860.

Das schweiz. .^..andels- und ^olldepartei.nent.

^..ekanntm achung.

^ Mit Bezugnahme auf.die in Nr. 41, 4^ u. 43 des Bundesblattes von dies..m Jahr erlassene Bekanntmachung des Handels^ und Zolldepartements wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß durch das kaiserlich. französische Gesez vom 14. v. M., betreffend die Aushebung des Ausfuhrverbots ans Gerberrinde, Brennholz u. f. w.. im Fernern noch die Ausfuhrzölle ans Bau- und Nuzholz, init Ausnahme des Nußbaumholzes, in Frankreich ausgehoben worden sind.

Bern, den 15. August 1860.

Das schweiz. .Handels.. nud ^olldepartement.

^onigl. ^..rafektllr des .^0nte ^0ml).1rll0 ^t^t0.

Bekanntmachung.

Jn Folge der Verständigung , welche die^ in Mailand zufammengetreteue internationale Kommission für die Ausscheidung der lombardisch-

10^ venetianischen Staatsschuld nach Maßgabe des Zürchei^Vertrages erziel^ hat, und kraft Ermächtigung durch das königliche Finanzministerium mittels...

Erlaß vom 14. laufenden Monats. wird öffentlich bekannt gemacht. dai^ die Präfettur des Monte LoInhardo Veneto mit dem 1 . August nächsthiI.^ zur Auszahlung der bis Ende des laufenden Monates verfallenen Renten, so wie derjenigen , welche am 1 . August auf den kraft kaiserlichen Patente.^ vom 27. .August I820 ausgegebenen, au^ Namen lautenden Scheine.^ (Cartelle nominative) verfallen ,. die weder auf Bürger de^ Königreich^ lauten. noch in den an die österreichischen Behörden geinachten Notifikationen erwähnt sind. schreiten wird.

^ Diese zu Gunsten der Gläubiger, welche weder dem einen no.ch den.^ andern der beiden Staaten angehören. getroffene Maßregel ist eine dnrch-^ aus zeitweilige und greift in keinerlei Weise der Frage über die Einwei^ snng de^ Titel in den einen oder andern der beiden ^heiie. in welche di^ lom^ardisch^venetianische Staatsschuld geschieden werden wird^ vor.

Demnach haben diejenigen Gläubiger. welche dem kr..st des ^ürcher Vertrages zu Lasten des Königreichs verbleibenden Theile zuges.^iede^ werden wollen, durch amtliche Bescheinigung und nach Maßgabe der Bekanntmachung vom .5. Oktober 1859 sich über ihre Heimathörigkeit fernem auszuweisen.

Hinsichtlich der Auszahlung der Renten, welche in den folgenden.

Monaten versallen , werden den auswärtigen Gläubigern die getroffene^ Verfügungen rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Mailand, den 16. Juli 1860..

Der königliche Präfekt: ....^rr^tii.

Der Sekretär: ^a^iamali.

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1n seguito ai concerti presi in seno della Commissione internadonale raccoltasi in Milano per procedere al riparto del debito puhhlico Lomhardo-Veneto a termini de1 trattato di Zurigo, e previa autori^^a^ione impartita da1 Regio Ministero delle l^inan^e con decreto l^ andante mese n^ 1053, si notifica al pubblico che 1a Prefettura del Monte Lomdardo-Veneto col 1^ del prossimo venturo agosto attiverà il pagamento delle rendita maturate a tutto il corrente mese, non clIe di quelle che ^cadranno al primo di agosto sulle Cartelle nominativa emesse in hase alla Sovrana Patente 27 agosto 18..^, e che nè son^ intestate a cittadini del Regno , nè vennero comprese nelle notificazioni fatte alle Autorità austriache.

^04 .Questa Inisura presa a favore dei creditori che non appartengono.

ne all' uno nè all' altro dei due Stati condividenti, è affatto teInporane.. e non pregiudica InenonIaInente 1a questione dell' assegnaInento ..dei titoli nell' una o nel1' altra .ielle due quote in cui andrà ripartito il debito Lonibardo-Veneto.

Percio dovranno continuare a giustificar la loro nazionalità Ine.diante certificato e a tcrInini dell' Avviso 5 ottohre I 85^ que' credi.tori che vogliono essere compresi nella quota, 1a quale, giusta il ^rat.tato di Zurigo, dovrà essere tenuta a carico del Regno.

Quanta al pagamento delle rendite che matureranno nei Inesi suc. cessivi, si faranno conoscere in tempo ai creditori esteri le prese dis-^ .posizioni.

Milano, il 1^ luglio 18^.

11 Regio Prefetto : .^.....lIt...

ll Segretario : ^.^.i.tm..^.

Bekanntmachung.

Jn Anwendung von Art. ..^ des Reglements der eidg. polytechnischen Schule wird hiemit bekannt gemacht, daß in Würdigung der dei den Revelitorien und Konfursarbeiten an den Tag gelegteu Leistungen, sowie des Ergebnisses der bestandenen Prüfung, der schiveiz. Schulratb nachfolgenden Schülern der eidg polytechnischen Schule Diplome resp. F...)Igkeitszeugnisse ertheilt hat : 1) Diplom sur den ....^erus eines Architekten : 1) Herrn Gottsried Me.orr, von Schaffhausen, mit der. Note g u t ....) Diplome sür den Berus eiues Ingenieurs : 2) Herrn Hermann D i e t i e r , von Kleiul.Itzel (Solothurn), mit der Note gut, 3) ,, Jos. Anton L e d e r g e r b e r , von Bellevill.. (Nordamerika), mit der Note gut.

4) ,, Karl Jakob O t t, von Schaffbausen, mit der Note gut.

5) ,, Otto P e t e r m an u, von Schötz (Luzern), , , , , . , .^) ,, Heinrich Schleich, von München, ..,,,., ., 7) ,, Heinrich P a u r , von Zürich, mit der Note b e f r i e d i g e n d .

8) ,, Heinrich R i e t m a n u , von Lustdorf (Thurgau), Init der Note b e s r i e d i g e n d .

.^) Diplome sür deu Berus eiues ...^..aschinenin^euieurs: ^) Herrn Alfred R o t h e n b a c h , von Bern, mit der Note v o r z ü g l i c h .

10) ,, Karl F e t z e r , von Ostringen (Aargau), mlt der Note gut.

^1) ..

Felix L i n f e , von Leipzig, .. ,, ...

12) ,, Albert S t r u p l e r , von Langdors (Thurgau), mit der Note

gut.

10.^ 13) Herrn ulisses T o r r i e e l l i , von Lugano, mit der Note befrie..

dIgend.

14) .., ^mil V a l l o t t ou, von Vallorbes (Waadt), mit der Not...

1...)

b e f r i e d i g end.

,, ..^ o l s W a l t ^ a r d t , von Bern, mit der Note b e f r i e d i g e n d .

^) Diplome snr d.^n B...rns eines technischen e.^hemi^ers:

16) Herrn Felix . ^ o r n u , von Villars^Mendraz (Waadt), mit der Note

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v o r z ü g l i ch.

Heiurtel.. Mei)er, von Sempach (Luzern), mit .der Note vorzüglich.

Jules P i e e a x d , von LutrI,. (W..adt), mit der Note vor-

z ü a l i ch.

Karl Alfred ^ g g , von Jsliko^ (Tburgaii^, ..

" ,, gut.

Eduard V e r r i s s e , von NeueubIIrg, mit der Not.^ b e f r i e d i g e n d.

^) Diplome s.ür den Berns eines Forstwirthes .

.21) Herrn Franz .^osevb ^ g g e n s c h w e i l e r , von ^.a^endorf (Solo..

tbnrn), mit der Note v o r z ü g l i c h .

22) ,, Jobannes L a n i e e a , von Sarn (Graubünden), mit der Note v o r z ü g l i c h .

..^) ., Hermann K e r n , von Bülach (Zürich), mit der Note de-

f r i e d i g e nd.

.^ Fahi^eitszen^ni^ zn ^lnsübnn^ des Lehrberufes.

.24) Herrn Jakod R e b s t e i n , von Töß (Zürich), mit der Note v o r z ü g t i c h , als hehrer an. mittlere Lehranstalten (Gymnasien und Jndiistrieschulen).

Z ü r i c h , den I8. August 1.^.0.

Jm Austrage des schwetz. Schulrathes, Der Sekretär: Pros. .^to.^er.

Bekanntmachung.

Jn Auwenduug des Art. 45 des Reglements der eidg. polotechntsch.^

Schute wird hiermit bekannt gemalt, daß der schweiz. Schulratl) n..ch Einsicht eines motivirt..n Antrages der Svezialkonferenz der l. Abtheiluug^ oder Bauschule, sür Lösung der uiiterm 1^. August i.^58 gestellten Preis.

ausgebe .^ Entwurf einer Börse ^ dem Herrn Adolf B ...u u ne r, von i.^iigi (Zürich), den ersten Preis im Betrage von I50 Fr. zuerkannt hat.

Z u r i c h , den i 8. August I860.

Jm Austrage des schweiz. Schulrathes, ^Der Sekretär: Prof. ..^to.^er.

.^ndes^tt ^a^. .^lti. ^d. l^

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1.0^ Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Kanzlei erhielt s. Z. vom schweizerischen Minister ..in Parais, unter andern, folgende zwei Todscheine: i) Für einen P i e r r e R o c h e , gew. Taglöhner, von Bern.., wobnhast gewesen in T o u l o n , gestorben im dortigen Bürgerspital am 3i. Me.rz ^859 im Alter von 60 Jabren. ^r war der Sohn des sei.

Schuhmachers Pierre Roche und der sel. .^rau...oise Bremond, und Gatte der Thérèse Lueréee Ae.gustine Verlaque in Toulon.

^) Für J e a n B a p t i s t e A l e x i s Ma t hi s, aew. Gastwirt^. in Straßdurg an der Atademiestraße Nr 4, gebürtig von M o u t i e r .

G r a n d v a l (Bern).^, ^r.emann der M a r i e D i e m e r t , gestorben den 30. Oktober 1859 im Alter von 57 Jahren. ..^r war der Sohn des pensionirten Ofstziers Alexis Mathis und der ..^lisabetd Desinaiiee, beide verstorben.

Da die Heimatl.örigkeit der Obgenannten bisher nicht ausgemittelt .werden konnte. so sieht sich die unterzeichnete Kanzlei im Falle, die Staatskanzleien der Kantone, so wie die Gemeinds und Polizeibehörden, welche die Verstorbenen als ihre Angehörigen erkennen sollten, hiemit zu ersuchen, ihr davon gesälltgst Anzeige machen zu wollen.

B e r n , den 18. August 1860.

Die schw^iz. Bnndesean.lei.

Bekanntmachung, betreffend ^apierlies.erung für die eidgenössische Vol1....zahlnng I.^n 18.^0.

Jn Folge Beschlusses des Bundesrathes vom 30. Juli abbin wird hiermit die Lieferung des Papiers sur die Haushaltuna^listeu der eidg.^ t.Iössischen Volkszählung von 1^.60 ^zu freier Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Bedingungen der nebernahme dieser Lieferung sind: 1) Das Papier ist in 300,000 ossenen. exakt geschnittenen Bogeu, leder .^ Zoli ( ^ 0,48 Metres) hoch und 20 Zoll 8 Linien ( 0 624 Metres) .laug, tu Bern an den von der eidgenössischen Verwaltung zu bezeichnenden Ort, srei von Transportkosten, Spesen, Aus. und Adlai..e- oder CamIou.

nage.. oder sonstigen Gebühren, und gut verpakt abzuliefern; das Papier soll solides, weißes Schreibpapier, iIu Gewicht oon .^o ^ (i5 Kilogramm^ per 5i^0 Bogen, sein, und die ganze Lieferung in der Qualität dem Muster entsprechen, ans welches hin dem Uebernehiner die Lieferung zugefchlageu worden ist.

2) Die Lieferung Iniiß in folgenden Terminen stattfinden: Am 29. September 36,000 Bogen oder 72 Ries zu 500 Bogen.

4o,o00 80 , , , , , , ,, 6. Oktober ^

72,000 70,000 70,000 i 2,000

14^ ^ .. ^ 14o , , . , , , 140 .., ., ^ 27.

^ .... November 24 .. .. ...

^ .:.e..o,00o Bogen oder 600 Ries.

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107 Bei verspäteter Lieferung verfällt der nebernehmer iu eine Konven.

^ionaistrase von je 2 Fr. per Tag der Verspätung und per Ries.

Wird eine Lieferung um mehr als 8 Tage verspätet, so ist die etdge.

...aössische Verwaltung überdieß Berechtigte den Vertrag auszulösen.

3) Der Uebern.hmer verpflichtet sich, die zur Fabrikation von weiteru .^0,000 Bogen, oon gleicher Qualität und Dimension und gleichem For..

^uat wi.^ di^. vorbeschriebe.nen, erforderlichen Robstoffe, vom 3. November 1860 an bi... zum l... Dezember 1860 in der Weise in Bereitschasr zu dal^ ^ten, daß er Nachbestellungen des eidgenössischen statistischen ^üreau's bis ^aiif den Betrag voa .^0.0^0 Bogen innert 10 Tagen, vom Empfang der Bestellung an gerechnet, ausführen kann. Für solche Nachlieferungen gellen die gleichen Zablungs. und sonstigen Bedingungen, wie für. die ^ievor genannte seste Lieferung von 3..0,000 Bogen.

4) Entspricht eine Lieferung .ganz oder theilwetse nicht dem Muster..

so ist die eidgenössische Verwaltung berechtigt, dieselbe zuri.Ikzuweisen, so ^vie auch, ohne Weiteres den Vertrag aufzulösen.

5) ZiIr Sicherheit für die Erfüllung seiner säIumtlichen Verpachtung ^.gen dinterle^t der nebernebmer innert acht Tagen, vom Abschlusse des ^Vertrages an gerechnet, eine Summe von 3000 Fr. bei der eidgenössischen ^Staatskasse.

Die Anmeldiingeu sind gehörig versiegelt , und mit der Aufschrift: ..., Angebot sur die Lieferung von Papier sur die Hausbaltunaslisten^ ver.sehen, bis spätestens deu 25. August Iiächsthin dem eidgenössischen statisti..schen Bureau einzureichen, unter Beilegung von Mustern derjenigen O.ua^ ..litäten, welche die Bewerber zu liesern anerbieten, und unter Angabe der Preise per Ries von 500 Bogen von den hievor genannten Dimensionen.

Das beizulegende Muster braucht in der Größe diesen Dimensionen nicht ..zu entsprechen.

^s wird gewünscht, daß die Bewerber in ihren Anmeldungen mit.

feilen, mit wie viel Maschinen ihre Fabrike arbeitet, und welche O..iian^itäten Papier sie per Tag zu liefern im Stande sind Am 2.^. August, Vormittags 1t nhr, sindet ^Gegenwart des Vor.

Sehers des Devartements de.s Junern im Lokal des eidgenössischen statistischen Bureau^ in Bern die Eröffnung der eingegangenen Anmeldungen ^att.^ sämuliliche Bewerber sind eingeladen, dieser .^rössnung beizuwohnen.

Der Zuschlag wird spätestens den 2. September erfolgen.

B e r n , deu 8. August 18.^0.

Das eid^. Departement des Jnnern.

^nhlikation.

Das Oberkriegskommissariat hat iu Beziehung aus die Eingaben sue ^.de Art Lieferungen und Guthaben der betreffenden Kantons, und Ge.

^.^Ieindebeamtungen, Privaten und Lieferanten fur de^ Truppenzusammeu.

108 .zug bei Brugg und Leuzburg, in Vollziehung des ^ 2^ des Verwaltung.^ reglemeuts, auftragsgemäß folgende Bestimmungen zur öffentlichen Kennt.^ niß zu bringen.

Die Einsendung säinIntlicher Rechnungen und Bordereaux sur Liefe.

rungen und Leistungen jeder Art von Seite der Kantone hat l ä n g s t e n ^ bis ^ n d e O k t o b e r an das Division.^riegskommissar.at des Truv^eu^ zusammenzugs (eidgen. Stabsmajor J e n n r) in St. Gallen) stattzufinden.

Für die Spezialwaffen können sie hingegen dem Oberkriegskoinniissariat zu.

Handen der entsprechenden Krieg.^fommissäre übermittelt werden. S p ä t e r e i n g e h e n d e F o r d e r u n g e n , w e l c h e r G a t t u n g s i e auch s e i n m ö g e n , m ü ß t e n v o r s c h r i s t g e m ä ß u n n a ..^sichtlich z u r ü k g e . .

w i e s e n w e r d e n , und die Säumenden hätten den ihnen daraus erwach.^ senden Schaden sich selbst zuzuschreiben. (^. 235 des Verw Reglements )^ Die Lieferanten und Privaten sind rütsichtlich der Abfassung und de..^ t^ingabetermiiis der regtementarischen Lieserunas^ordereaiIx und fonstiaer^ Vergütung...aiisprachen strenge den gleichen Bestimmungen unterworfen.

(.^. -36) Für die Art und Weise des Versahrens zur Ausmittelung und Fest^ sezung der Vergütung.^eträge für allfätlig durch die Lageranstalten a^ Land und .^igenthum verursachten Schaden sind die ^. 227, i^^ und 228 des Verwaltungsreglements allein .maßgebend, und es wird ganz besondere aus die durch den leztern anberaumte ..^ingabefrist hingewiesen ^, laut^ welchem derartige Reklamationen, um als zulässig berüksichtigt zu werden, i u n e r r v i e r T a g e n bei^In Truvpenkommando, wenn da^sel.^e noch au Ort und Stelle ist, sonst aber bei'm DI.vision..kriegskommissariat des Trup^ venzusammenzu..^, eingereicht werden musseu.. e^ wäre denn, daß gan^ bestimmt nachgewiesen werden könnte, daß der ..^igei.thinner erst später zu^ .Kenntntß der Beschädigung habe gelangen können.

B e r n , im August i 860.

Das ...idg. ^berlrie^s^ommi.sar.iat.

....^inladnn...]

an die schweizerischen JlldIlstriellen.

Das schweizerische Militärdepartement macht, mit Ermächtigung de^ Bundesrathes, Folgendes bekannt...

Die ^insübruna einer verbesserten Handfeuerwaffe b... der schweif rissen Armee ist als dr.ngende... Bedursn^ anerkannt und wird von der h. Bundesversammlung in naher Zeit. unzweifelhaft beschlossen werden.

Dieß wird, schon sur die ,rste Bewaffnung, einen Bedarf von 70 bis 100,^00 neuen Gewehren hervorrufe, die in den nächsten J.ihren beschafft ..werden wessen ^ voI. .^er sr.ätern fortwährenden I.^rgänzun.. nut^ der all..

mäbligen Ausdehnung der begonnenen Bewaffnung auch aus die Lan^ .wehr u. s. w. nicht zu sprechen.

10.^ Dieser Anlaß sollte nun ergriffen werden, um ^die Fabrikation un.

seres Warenbedarfs auf unsern eigenen Boden zu ...iehen, damit wir darin ..iicht länger vom Auslande abhängig seien und die für unsere Waffen .auszuwendenden bedeutenden Summen im Lande selbst verbleiben.

..^s herrscht vorläusi.z die Ansicht, daß eine schweizerisch^ Waffensabri..

Nation nicht in eidgenössischen Staats^ oder Regie ^Werkstätten zu betreu ^ben, sondern der Privatindustrie zu uberlasseu sei Das Militärkarte..

.ment wünscht nun zu ersahreu, ob hie.^ür bei den schweizerischen Jndustriellen Unternehmungslust walte und ob Aussicht aus Erreichung des Ziels ^wirklich vorhanden sei , zu welchem Zweke es dieselben einladet, i^m ihre Mittheilungeu uud Aufbietungen ziI machen. Damit sie hiefür eine^ .Anhaltspunkt gewinnen, werden die Grundlagen zu allfälligen unterband lungen hier angedeutet: t Die .^idgenosseuschast würde sich verbindlich machen , eine Reihe von Jahren eine Minimumzahl von Gewehren zu beziehen, z B. jährlich 10,0e.0. Sebr wu.ischen..werth wäre jedoch, wenn besonders für ^ie ersten ..Jahre die Unternehmer auch ein größeres Quantum liesern könnten.

2. Die iiötl.ige.. Räumlichkeiten mit .Wasserkraft dürslen wohl von .den betreffenden Ortschaften, beziehungsweise Kantoneu geliefert werden.

Die Eidgenossenschaft überläßt die dießfällige Sorge jedoch den nnter^uehmern. Sie fordert bloß, daß die Hauptfabrikeu nicht zu nal)e an die ..Gräuze, sondern möglichst in das Jnuere des Landes verlegt werden.

.Dabei wird ausdrüklich hervorgehoben, daß es nicht in der Vierseitigen .Tendent liegt, die Konfektion der einzelneu Wa^enbestandtheile vollständig ^in den Eentralwerkstätten zu vereinigen, sondern dabei so viel wie möglich ^rivatbüchsenmacher zu beti..e.ligen.

3. Die für Anschaffung der Maschinen und sonstigen ..^iiIrichtuugeu nötbigeii Kapitalien können nötigenfalls, unter sestzusezenden B^ding.mgen, von der Eidgenossenschaft vorgeschossen werden.

4. Der Preis l..er gelieferten Waffen müßte bei gleicher OIl..lität mit denjenigen ausländischer Fabriken uichi. iu zu grellen Mißverhält.

rissen steden.

5. Die Eidgenossenschaft müßte sich durch ständige Experten eine strenge Koiitroie der Fabrikation vorbehalten. Nicht nur ^muß sie die Oiialität des zu verwendenden Eisens und sonstigen Materials oorfchrei..
^eu , sondern auch die stufenweise Verarbeitung bis zur Vollendung ^er Waffe überwachen und alles, was nicht als gut erfunden wird, .....rwerse..

können. Nur Waiseu und Wa^enbestandtbeile, Ivelche diese Kontroie be..

banden, werden mit dem eidgenössis.^en Stempel versehen.

Das Departement würde es mit Vergnügen sehen, wenn aus diesen ^oder ähnlichen Grundlagen schweizerische Jndustrielle sich zu nnterhandtungen bereet zeigen wurden. Sollten si^ a^Iveichend^ Grundlagen znr Erreichung des Zieles für besser erachten, oder überhaupt nuzliche Winke ^n der Frage geb.^n können , so würden auch solche Mittt.eitnng...n sehr gerne ange .onimen. Eingaben sind bis den i.^. September nächsten an ^das unterzeichnete Departement zu richten.

B e r n , den t. August 1860.

.Für das schiveiz. Militärdepartewent:

^tampsli.

^^..^sblati ^t.ra.

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I I

Bd.

^I.

1^

1I0

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(^ie Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlieb und portof r e i zn geschahen haben, gute ^eumnnd^eu^nisse beizulegen im Falle sein^ fernem wird von ihnen gefordert, daß sie ihren .^ansnamen, und außer dem Wohnort^ auch den ..^eimathort deutlich angeben.)

E i n n e h m e r bei der Nebenzollstätte San P i e t r o , Kantons Tessiu..

Jahresbesoldung Fr. 250 nebst 8 ^ Bezugsprovision der Roheinnahme..

Anmeldung bis zum 8. September 1.^60 bet der Zolldirettion in Lugano..

1 ) A d j u n k t d e s W e r k s ü h r e r s d e r eidg. T e l e g r a v h e n w e r k stätte.

Fixer Jahresgehalt Fr. 2100 und Provisionsaniheil. Au..

Ineldung bi^ zum t..... September 1860 beim schweiz. Finanzdepartement.

in Bern.

2) P o s t k o m m i s i n A a r a u . Jahresbesoldung Fr. 1416. Anmeldung.

b^ zum 2. September 18(.0 bei der Kreispostdirektiou Aarau.

3) P o s t k o m m i s iu St Gallen. Jahresbesoldung Fr. 1508. An.

meldung bis zum 1. September 1860 del der Kreispostdireltion St..

Gallen.

4) P o s t k o I u m i s in V i v i s , Kts. Waadt. Jahresbesoldung Fr. ^0.^ Anmeldung bis zum 1. September 1860 bei der Kreispostdireftiou.

Lausanne.

5) T e l e g r a p h i s t und A u s l ä u f e r iu O l t e u. Jabresbesoldung.

Fr. ^00. Aunieidung bis zum 3t. August 1860 bei der Telegraphen..

Inspektion Bern.

^) T e i e g r a v h i s t in B a s e l . Jahresbesoldung Fr. .^00. Anmel^ dung bis zum 3i. August I860 bei der Telegrapheninspektiou Bern.

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1860

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45

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.08.1860

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101-110

Page Pagina Ref. No

10 003 171

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