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kommission des Nationalrathes über die Botschaft des hohen Bundesrathes, betreffend die Freipläzze im erbischöflichen Seminar zu Mailand.

(Vom 16. Juli 1860.)

Tit.!

,,Die Ansprachen der ehemaligen Schweizerregimenter in königlich fpamischen Diensten" .- ,,Das Dappenthal.. -- ,,Die Jnkammerationen im Oesterreichischen.. .-- ,,Das CollegiuIa Borromaeum" -- waren bekanntlich die stehenden Artikel , welche früher Dezennien hindurch den Schluß der .Traetanden der eidgenössischen Tagsazzung ..bildeten. Auch heute noch haben sie nicht alle ihre Erledigung gefunden. Und nachdem das CollegiuIn Borromaeum tlelveticuIn durch endliches Verkommniß mit Oesterreich inI Jahr 1842 aus den jährlichen Verhandlungen der Bundesbehörde gefallen, .erseheint dasselbe seit dem Jahr 1856 wieder neuerdings unter ihren Traetanden.

Der durch strenge Sitten, Frömmigkeit und Wissenschaft ausgezeichnete Schwestersohn Papst Pius des 1V., Gras E a r l o B o r r o m e o , geboren .inI Jahr 1538 zu Arona ain Lago Maggiore, im Jahr 155..) Dortor der .Rechte an der hohen Schule zu Pavia, und zwei Jahre später zum Erzbischof von Mailand und Eardinal des apostolischen Stuhles ernannt, .nahm Init Besorgniß die immer weitere Ausbreitung der kirchlichen Reformation in Teutschland wahr. Um derselben einen Damm entgegen zu

stellen. glaubte er vorzüglich die bedrohte katholische Kirche in der Schweiz mit allen Mitteln besessen und damit selbst Anlaß zu heilsamen Verbes.serungen geben zu sollen. Dazu mußte er die Zustände des Landes und die Bedürfnisse feiner katholifchen Bevölkerung kennen lernen. Er bereiste daher im Jahre 1570 sämmtliche katholif.che Orte und fand, daß die Vornehmen bessere höhere Schulen, das Volk frömmere. gebildetere und thätigere Priester, die Priester eine strengere Aufsicht, und die Regierungen .e.ne engere Verbindung nöthig haben. Von dieser Wahrnehmung geleitet, bewirkte er. daß die Jesuiten im Jahr 1574 zu Luzern und im Jahr 1580 zu Freiburg Aufnahme fanden und höhere Unterrichtsanstalten er-

8 richteten; im Jahre 1579 brachte ex die Einführung einer bleibendem Nnntiatur zu Stande; im Jahre 1580 wurde auf feinen Antrieb zwischen den fünf Orten , dem Lande Wallis und dem Bifchdf von Basei ein

Schuzzbündniß errichtet; im Jahre 1581 sandte er mit guten Predigern.

und ^Beichtvätern den Kapuziner^ Orden ins Land.

Das Alles aber schien dem als ,,Proteetor der katholischen Schweiz..

verehrten Oberhirten ^ von Mailand noch nicht zu genügen. i.^r wollte^ gleichzeitig noch in anderer Weise aus alle Zukunft für die Befestigung^ des katholischen Glaubens bei den Eidgenossen sorgen. Er bewog Papst Gregor ^111., daß er im Jahre 1576 zur Errichtung eines Priesterhaufes, in welchem ,,auf ewige Zeiten^ immer neun schweizerische Jünglinge nnentgeltlich unterhalten und zu Priestern gebildet werden sollten , die^ Probstei vom hl. Philipp und Jakob zu Rivolta, dann.^ini Brachmonat^

1579 die Probstei zuni hl. Geist in Mailand, mit der Bestimmung für mindestens f ü n f z i g schweizerische Alumnen. und ini Weininonat des.

gleichen Jahres auch die Probstei vom hl. Kreuz zu Novarra, nnd endlich zwei Monate später noch das Priorat von St. Anton zu Pavia, sämmtlich^ mit allen Besizzungen und Einkünften, vergante, wobei der Papst der Anstalt, so lange sie dessen bedurfte, überdieß jährlich 2400 Gold.^Seiidr.

ans der apostolischen Kammer zusicherte, und deren ganze Leitung, Ein^ richtung, Obsorge und Verfügungsgewalt dein Kardinal Earolus Borro^ mäus, als ihrem eigentlichen Urheber, übergab.

^u diesen vier Stiftungen des Kollegiums fügte im Jahr 158t..

Kardinal Mar eu s S i t t i g von Hoheneius, Bisehof von Konstanz, ebenfalls ein Neffe Papst Pins des lV., eine fünfte hinzu. indem er demselben die Einkünfte der ihm vom apostolischen Stuhle auf Lebenszeit verliehenen.

Probstei Beat.^ Mari.^ de Mirasole bei Mailand ^vergabte, mit der BestiniInung. daß. während seinen Lebzeiten fernere 24 Zöglinge, und nach seinein To^.e während dem Episeopat seiner zwei nächsten Nachfolge^ noch 14, aus dem Bisthuine Eonstanz in der Anstalt unterhalten und z^ Priestern erzogen werden, und zwar die Hälfte aus den schweizerifche:., und die andere Hälste aus den schwäbischen Landestheilen des Bisthums..

Damit war das berühmte, ^von den katholischen Eidgenossen stet^ hochgehaltene , , C o l l e g i u m R o r r o m a e u m ll e.lv e t i c u In.. in Mailand gestiftet, mit dem von sechs päpstlichen Bullen ausgesprochenen Zwekke, daß in demselben zu allen künftigen^ Zeiten junge katholische Schweizer,..

.(Graubünden, ^allis und die Herrsehasten inbegriffen) in der lateinischen, griechischen und hebräischen Sprache. sowie in der Logik. Phr^sit und den.

übrigen sreien Wissenschaften. znni Schliisse aber in der Theologie. nebst einem frommen Lebenswandel. unterrichtet und dadurch zu würdigen Priestern erzogen werden follen, während welcher Zeit ihnen Unterricht und Verpflegung unentgeltlich verabreicht wurde.

Was nun die Stellung der berechtigten Kantone zu dem Kollegium .Borroinäi.m betrifft, so ist besonders die Thatfache .wichtig, daß Ea.olu^

^

^

Vorromäus von Anfang an den gedachten Kantonen die Einsieht in die^ Einrichtung d.er Anstalt, ^ sowie die Prüsung und Beurtheilung derselben, nach allen Richtungen gestattete. Sie hielten daher während der erster^ Zeit einen eigenen Agenten in Mailand, welcher den Titel eines ,,Proeurators der Alumnen^ führte. und sogar an den Berathungen der Vorsteher^ und Professoren des Eollegiums ^über die Bildung , das Leben und die.

Verpflegung der Zöglinge Theil nahm. Wenn aber sonst Abgeordnete de^ Kantone erschienen, so ließ ihnen Borroniäiis die Jahresrechnung über die Verwaltung und die Fonds vorlegen und die darüber verlangten Aufschlüsse.

ertheilen.

Lange Zeit übten die Kantone dieses Recht der Mitaufsicht dadurch^ aus, daß sie alljährlich. bei der Abhaltung des ennetbürgischen S^ndieats,^ in der Kehrordnung zwei Abgeordnete mit besondern Beglanbigungsakten zur Jnspektion nach Mailand sandten, und so das Collegium llelveticun^ daselbst sog..r.in den Kxeis ihrer landesherrliehen Aufsicht zogen.

Die Zahl .der schweizerischen Zöglinge war im Verlaufe der Zeiten, je nach dem Zudrange der Studirenden, nach den wechselnden ökonomischem Verhältnissen der Anstalt und nach den Störungen der Zeitereignisse, ver-.

schieden. Nach dem Berichte, den der eidgenössische Proeurator des Eol^ leginms. A i n b r o s F o r n a r o aus Freiburg, an die Tagfazzung.^erstattete,.

belief sich dieselbe im Jahre 1584 auf 63. Spätere Verzeichnisse weifen.

38, 24, 36. 12, auch gar nur 8 auf. Jin Jahre 1793 stand die Zahl.

der schweizerischen Alumnen auf 49.

l.leber die Zahl der Freipläzze de^ einzelnen Kantone und Herrschaften war von Anfang an ein bestimmtes.

Verkoinniniß getroffen worden, wonach die Berechtigung jedes einzelnen.

stets nach dem Wechsel der Verhältnisse sieh norinirte.

.konstanter aber, als die von äußern Umständen bedingte Zahl der..

Freipläzze, war von Seiten der berechtigten Kantone die Festha.tnng am Rechte der Aufsicht und der stiftungsgemäßen Benuzzung des Borromäischen Eollegiuins. Und sehr beinerkenswerth und für die rechtliche Stellung dex^ Kantone eben so wichtig sind die Verhandlungen, welche dieselben Init^ großer und oft sehr weit gehender Wachsamkeit und Verfügungsgewalt^ über die Anstalt gepflogen haben.

....ln der Konferenz der katholischen Gesandtschaften während der Tagsazznng zu
Frauenfeld im Jahre 178.^ begehrte die Gesandtschaft vo^ Glarns instruktionsgemäß, es möchte das ,,Stipendium^ .in Mailand säkularisirt und getrachtet werden. daß auch Jünglinge, welche ni...t in den.

geistlichen Stand zu treten gedenken. daran Theil nehmen könnten. Di^ ü b r i g e n Gesandtschaften w ü n s c h e n a l l e r d i n g s wie Giaru.^ d i e s e s zu e r z i e l e n , sehen aber so viele Schwierigkeiten voraus, daß.

man die Sache ad referendum nimmt.

.....liif der Konferenz während der Tagsazzung zu Fraiienseld im Jahre^ 1786 eröffnete der Gesandte von .^olothurn. sein Stand habe erfahren,.

zufolge eines kaiserlich königlichen Deeretes solle das helvetische Kollegium.

^0 zu Mailand geräumt und die Aluinnen in das dasige große Seminar versezzt werden. so daß zii vermnthen sei, nach beendigten Schuljahren möchte .auch dieses Eollegiuin das Schiklsal vieler andern in den österreichischen Staaten theilen und keinen Bestand mehr haben, sondern die Seminaristen ..anderswohin gebracht werden. Die Standesgesandtschaften, ohne dießfäl..

tige Jnstruktion. verdanken den Vortrag und lassen. indem sie die Ange^legenheit an die ennetbirgische Jahrrechnung weisen , das Verhandelte be.hufs daheriger Jnftruktion in den Abschied fallen.

Auf der Konferenz während der Tagfazzung im Juli 1787 wird die gedachte Versezzung der Alumnen neuerdings zur Sprache gebracht ; wie ^ern man aber näher eintreten möchte, so hält doch die Mehrheit den .Zeitpunkt nicht für geeignet. Jm August darnach aber, auf der Jahrrechnung zu Laais, meldet der Gesandte von Solothurn, wie sein Stand .von verschiedenen Seiten vernommen hätte. daß zufolge kaiserlichen Dekretes ^as CollegiunI llelveticuIn zu Mailand wirklich geräumt und die Aluinnen in das große Seminar daselbst versezzt worden seien; daß serner die Stu^direnden die Theologie nicht niehr im helvetischen Kollegium studiren kön^ien. sondern mit namhaften Kosten haben nach Pavia reisen müssen, dqß .a.ich zu befürchten sei. es möchten noch andere nachtheilige Neuerungen, ^betreffend die den Schweizern vorteilhaften Jnstitute, eingeführt werden.

^Dar.^us bemerkte die zürcherische Gesandtschaft, sämmtliche Stände seien lezztes Jahr durch den Erzbifch^of von Mailand über .die Veränderung des Kollegium Rorrom.^unI in Kenntniß gesezzt worden, und derselbe habe zugleich versichert^ daß er möglichste Vo. sorge für das Wohl der Aluinneu ^tragen werde. Jndessen erklärten sämmtliche Gesandtschaften, sie werden, ^venn neue Klagen einkoinmen sollten, nicht ermangeln, angemessene Vor.stellungen dagegen zu erheben.

Auf der Konferenz während der Tagsazzung zu Frauenfeld iin Jahre ^788 kam die Mittheilung des Standes Nidwalden an die betheiligten .Kantone zur Sprache, wie. die Verfezzung der Alumnen des helvetischen Kollegiums zu Mailand in das große Seminar daselbst um so bedenklicher scheine, als von diesen Alumnen wirklich einige anstößige Thesen zuin ^Vorschein gekommen seien. Da indeß die Gesandtschaft von O b . w a l d e n ^ eröffnete, daß dieser Vorfall bereits bei dem römischen Stuhle, wie bei ^dem Ordinariat zn Eonstanz anhängig gemacht und alle Hoffnung zur Abhülfe vorhanden sei, so ü b e r l i e ß die K o n f e r e n z für e i n m a l ^ e d e i n S t a n d , d i e i h m d i e n t ic he n V o r k e h r u n g e n s e l b s t z u t r e f f e n.

Auf der Konferenz vom Jahre 1789^ wurden die ..höchst anstößigen^ ^Thesen der Alumnen in Mailand abermals in um so ernstere Beräthung .genommen, als nach dem Berichte der Gesandtschaft von Uri auf der Uni^ .^ersität Pavia wegen der dort zum Vorschein gekommenen Lehrsätze große Währung entstanden sei. Aus die Mitteilung jedoch, daß in Wien hie..rüber Mittheilung gemacht worden, wurde deren Erfolg abzuwarten be-

^2 ^gefochteneni Besizze sie seit mehr als zwei Jahrhunderten sich befunden .habe. Es wurden daher die Nachgesandten der Stände^ Zürich. Bern,..

Luzern. Uri, Schwvz. Glarüs, Freiburg und Solothurn niit der Abfassung einer Jnstriiktion für die Repräsentanten in Lauis beauftragt. worin lezztere ersucht wurden, rnit Bonaparte über die .Angelegenheit in eine nähere^ mündliche Unterredung einzutreten und ihn anzugehen, der Anstalt da^.

Leben wieder zu geben. oder wenn dies nicht möglich, die Eidgenossenschaft^ in den Stand zu sezzen, das Jnstitut durch Anweisung einer billigen EntSchädigung anderswo fortbestehen zu lassen.

Die jährlichen Einkünfte des Kollegiums wurden damals auf nichts inehr als 10,0t)0 fl. angegeben, woraus in den lezzten Jahren seines^

.Bestandes in der Regel 48 Alumnen, nämlich 31 Schweizer und 17 An^

gehörige Graubündens. niit Eleven und Veltlin, unterhalten wurden.

Wie .zu erwarten , blieben die Reklamationen der Eidgenossenschaft, wie zuerst bei der Revolutionsgewalt. so nachher bei der Eroberungspolitik Frankreichs ohne Erfolg. Erst nachdem der europäische ^Frieden die Lombardie wieder an Oesterreich zurükkgegeben hatte, wurden im Jahr 1816^ die Vierseitigen Ansprüche auf das ehevorige CollegiunI l^orrom.^m bei^ der dortigen Regierung wieder anhängig gemacht; und die dießsäiligei^ Unterhandlungen fanden am 22. Juli 1842 ihren Abschluß in einem mit^ Oesterreich vereinbarten Vertrage, durch welchen den berechtigten Kantone..^ an dein erzbischöflichen Seminar in Mailand wieder 24 Freipläzze stipulir.^ wurden. von denen Granbünden 3, Glarns und ^ppen^ell J. Rh. zu^ sainInen ebenfalls 3. Luzern. Uri. .^.ch.vvz, llnterwalden, Zug, Tessi.e ii^d^ Wallis je 2, und Freibnrg, Solothurn und Aargau je 1, und endlich^ St. Gallen und^ Thurgau zusammen ebenfalls 1 zu benuzzen haben. ^Nach einer offieielle.n Mittheilung aus Wien im Jahre 18.^0 wurde da.^ Vermögen des eigentlichen Kollegiums Borroniäuni zu 750.000 Liren angegeben.

Durch die lombardifchen Kriegsereignisse ini Jahr 1847 wurde abex^ diefes Verhältniß aberInals gestört; das erzbischöfliche Seminar wurden aufgehoben, oder für einmal geflossen, nnd sowohl den österreichischen al^

schweizerischen Zöglingen dessen Benuzznng für längere Zeit unmöglich.

gemacht.

^

.

. Jm Jahre l853 ertheilte sodann die Bundesversammlung, infolge einer eingelangten Vorstellung, dem Bundesrathe den Auftrag, bei de^ österreichischen Regierung in angemessener Weife aiif Wiedereröffnung der^ ^4 Freipläzze sur schweizerische Studirende am erzbischöflichen Seminar i^.

Mailand hinzuwirken. Die ini Geschäftsberichte vom Jahre l 855 gemachte Mittheilung des Bundesrathe... über den Gang und Stand de.^ Angelegenheit veranlagte dann .aber die Bundesversammlung ini Jahr.^ 18.56 zu einer Einladung an de^i Bundesrath, die Reelamatiou der be^ ...echtigten Kantone^, soweit an ihm, im Sinne eines Auskauft der be.^ stehenden Rechte bei der österreichischen Regierung zu unterstüzzen.

Il ^chlossen. Bei diesen^ Anlasse brachte dann der Stand Uri im Fernern .verschiedene Aenderungen.^ ziir Sprache, welche in den Verhältnissen der Alumnen zii Mailand getroffen werden Inöchten ; und es werden in Folge ^dessen die Stände ersucht, sich zu entschließen, ob man nicht deßhalb an ^den Erzbischos von Mailand sich wenden .wolle.

.

Jin Jahr 1790 fand die Konferenz. da wegen der Thefen kleine Dienen Klagen mehr eingelangt waren. um so weniger nöthig . auf die Sache zuriikk zu kornm.en , a^s die Delegierung König Leopolds ohnehin sich .geneigt zeigte, A l l e s ^ w i e d e r a u f d e n . a l t e n F u ß h e r z u s t e l l e n .

Dessen ungeachtet stellte Uri instruktionsgemäß den Antrag : Es sollen die in dem Schweizereollegiiiin . befindlichen Alumnen nicht mehr angehalten.

^werden. die Theologie zn Pavia zu studire.i. Sondern man möge ihnen sreiuellen, ihre Studien. wo es. il nen Befalle. zu vollenden. Die übrigen Stände glaubten jedoch. es dürste, bei der bekannten Gesinnung des .Kaisers Leopold. dein Begehren um Einrichtung des Unterrichtes in früherer ^Weise ohne Zweifel willfahrt werden. weßhalb man sich zii dein Antrage .an die Regierungen vereinigte, es .möchten den Gesandten auf die nächste ^Jahrrechnung in Lanis Jnstruktionen für Erlassung eines nachdrücklichen .Schreibens an die maiiändifche Regierung ertheilt werden. Als aber unterdessen entsprechende. Aenderungen seitens der österreichischen Regierung ^.in Aussieht gestellt wurden. so oeschioß die Jahrrechnung. init dem Schrei..ben zuzuwarten . was man wegen der eingetretenen Zeitereignisse auch in ^.deu folgenden Jahren für angemessen erachtete. bis man. da der günstige ...Zeitpunkt nicht erscheinen wollte, ini Jahre 1796 die Sache aus Abschied ..und Traetanden sallen ließ.

Jni Jahr 1797 kam am 8. Juni aus dem Generalquartier Montebello ein Deeret des Generals Bonaparte nach Mailand des Jnhalts: ^Das Collegi u In llelveticum ist ausgehoben ., 48 Stunden nach Empfang dieser Verfügung wird dessen gefamIntes Vermögen mit Sequester belegt ^nd dem Bürgersvital von Mailand einverleibt.

Sosort abgeordnete Repräsentanten der Jahrreehnung in Lauis reela^nirten gegen die Maßregel. General Bonaparte empfing sie sehr freund.lieh. wies sie aber ohne Hoffnung an das Vollziehungsdirektorium der .^isalpinifchen Republik. Die Armeen der
französischen Republik hatten ...mehr Spitäler als Priesterseminarien nö.hig.

Die in Frauenfeld versammelte Tagsazzung . von dem Erzbisehof in ^.Mailand iind den Repräsentanten in Lauis über den Vorgang in Kenntniß ..g^zzt, nahm die Angelegenheit als Beindessache an die Hand, und fand, ..in au müsse den Aushebungsbefchluß entweder rückgängig zu machen suchen, ^oder aber Namens der Eidgenossenschaft um Entschädigung einkominen. da ^nan das im Jahre 1579 von de.m Eardinal Eari Borromäus zu Bil^dung von fünfzig würdigen helvetischen Jünglingen gestiftete und nachher ^von verschiedenen Wohlthätexu bedachte Eollegiiim ^al s w a h r e s Eigen..thunr der S c h w e i z betrachten dürfe, in dessen ungehindertem, nie an-

13 Nach den die^.salls gepflogenen Unterhandlungen ging jedoch Oester^eich auf eine auskäufliche Ablösung der Freipläzz^ nicht ein, sondern er.öffnete den berechtigten Kantonen auf das Wintersemester 1856 wieder die ..vertragsmäßige Benutzung derselben, wovon auch einzelne Kantone sofort nach Bedürfniß und Gntsinden Gebrauch machten.

Nachdem aber im vorigen Jahre. infolge des Friedens von Villasranea. die Lombardie an die Krone Sardinien übergegangen war, nahm ^der Bundesrath nun die daherigen Unterhandlungen, auf .Grundlage d^ ihm im Jahr 1856 ertheilten Auftrages, init der Regierung von Sax-.

Linien auf. und eröffnete diese iinterin 9. September mit einer die hiftorischen und rechtlichen Verhältnisse der Frage umfassenden Denkschrift.

^Allein auch die sardinifche Regierung erklärte in ihrer Rük^äußerung voin 11. Jänner l. J. . daß sie nicht in der ^age sei, auf einen Auskaiis ^der Freipläzze einzutreten, fondern sie halte an der zwischen der Schweiz ^und Oesterreich getroffenen Uebereinkunft fest , und stelle es dein Bundes.rathe anheim, die 24 Freipläzze unter den vertragsmäßigen Bestimmungen .bennzzen zu lassen. niit.dem Beifügen ^ daß die Hindernisse, welche der Zulassung ^inI erzbischöflichen Seminar zu Mailand vorübergehend entgegenstanden, beseitigt seien.

.^uch jezt noch aber glaubte der Bundesrath, an dem ihm gewordenen Auftrage festhalten zu sollen. II.^d beauftragte seinen Abgeordneten in Turin .wiederholt, bei der königlichen Regierung^ im Sinne des Bundesbeschlusses .dahin zu wirken . daß der ^Loskauf der Freipläzze wenigstens grundsäzzlich zugestanden werde.

Jndessen waren auch die berechtigten Kantone aus den Gang der Angelegenheit aufmerksam geworden.

Unterin 18. August 1859 regte die Regierung von G r a i i b ü n d e n , durch das bischöfliche .Ordinariat daselbst veranlaßt, beim Bundesrathe den Gedanken an. ob die Angelegenheit nichts bei der in Zürich versammelten Friedenskonferenz anhängig z II Iuachen wäre. in welchem Falle der Regierung ein Loskaiif der bezüglichen Rechte wünschbar erschiene.

Aus gleiche Veranlassung und zn gleichem Zwekke ging ani 26. August auch eine Znschrist von der Regierung ^es Standes G l a r u s ein; jedoch . begnügte sich diese mit dem Ersuchen, der Bundesrath möchte .bewirken, daß der ...In i t Oesterreich im Jahr 1842 abgeschlossene Vertrag auch von dem neuen Oberherrn der Lombardie anerkannt und der Schweiz fortan .gesichert bleibe.

Unterm 15. Oktober machte die Regierung von T e s s i n dem Bundesrathe die Anzeige, man vernehme,. daß im bischöflichen Seminar zu . Mailand schweizerische Zöglinge immer noch nicht zugelassen. und daß auch die Stipendien für stndirende Schweizer von der sardinischen Regierung nicht ausbezahlt werden. ^ie Regierung wurde mit der an Sardinien unterm 9. September erlassenen Denkschrift beruhiget. Jn gleicher Weisen

14 wird auch ein Schreiben der Regierung von Glarus erwiedert, womit^ dieselbe am 28. Oktober dem Stand der Angelegenheit nachfragt. weil sie.

zwei Kandidaten zur Aufnahme in das mailändische Seminar zu präfentiren habe.

Mittlerweile hatte sich die Regierung von Uri. in Uebersehung des A. t. 10 der Bundesverfassung und des Bundesbeschluß vom 25. Juli 1856. von sich aus an die österreichische Regierung gewendet, uin bei derselben, obwohl sie bereits nicht mehr im Besizz der Lombardie war, zu erwirken, daß die beiden Freipläzze für Uri auf eine teutsche Lehranstalt des Kaiserstaates, etwa nach Jnsbrukk, transferirt würden. Jn ihrer daherigen Veri.ehmlassung an den Bundesrath entschuldigt sich die Re-

gie.ung, wünscht den Fortbestand der Freipläzze und spricht sich eutschieden gegen den in Unterhandlung liegenden^ Loskauf

aus.

Unterin 23. März 1860 wiederholt G l a r u s feine frühere Anfrage über den Stand des Geschäftes, indem seine beiden Kandidaten immer noch in das Seminar zii Mailand eintreten ^möchten. Der Bundesrath theilt der Regierung als Antwort die oben erwähnte Note Sardiniens voni 11. Jänner mit, und sezzt dieselbe von der weitern Fortsetzung der Unterhandlung in Kenntniß.

Ani 29. März ging auch eine Zuschrift der Regierung von A p p e n ^ z e l l J. Rh. ein, mit dem Begehren: der Bundesrath wolle sich für Wahrung der Rechte , welche den Kantonen durch den mit Oesterreich abgeschlossenen Vertrag vom 22. ^uli 1842 stipulirt sind. bei der neuen lombardischen Regierung auss Wirksamste verwenden und dahin wirken, daß die betheiiigten Kantone sobald möglich wieder zur Benu^ung ihrer Freipläzze .gelangen. Jhr Schreiben n.otivirte die Regierung besonders mit der Thatsache, daß sie voriges Jahr mit der Präsentation eines Alumnen abgewiesen worden sei.

Unterm 20/23. April sodann erließ die Regierung von G l a r u s ein Kreisschreiben an die mitbeteiligten Stände, womit sie .diesen eine Abschrift der sardi..ifchen Note vom 1 l . Jänner mittheilt und gegen sie zugleich den Wunsch ausfpricht. man möchte von einem Lo.^kauf der Freipläzze absehen. dagegen die Disposition der fardinischen Regierung benuzzen, uin den ..Wiedereintritt schweizerischer Aluinnen in das Seminar zu Mailand wenigstens für den nächsten Winterkurs zu siehern. und sich in diesem Sinne beim Bundesrathe verwenden, worauf dann der Bundesrath. nach..

dem er von seinem Abgeordneten in Turin wiederholt die bestimmte Er..

klärung erhalten, daß die sardinifche Regierung dermal in einen Loskauf nicht eintrete, sondern wie ^esterreich einfach den Vertrag vom 22. Juii

1842 zu erfüllen bereit sei, nun den betheiligten Siänden die sardinische

Note ebenfalls mittheilte. mit der Eröffnung, daß er die Angelegenheit bei der nächsten Bundesversammlung zur Sprache bringen werde, und daher dießfatls die Ansichten der Regierungen ^. vernehmen wünschte. Die Regierungen von St. G a l l e n , ^Uri , l . l n t e r w a l d e n , Od und Nid

1.^ dem Wald. G l a r u s , G r a u b ü n d e n , S.chw.^.z, W a l l i s , Appesiz e l i J. Rh. und A a r g a u sprachen sich hierauf übereinstimmend iin^ Sinne von Glarus gegen den Bundesrath aus, während die übrigen betheiligten Kautone sich nicht äußerten, und somit gegen die ihnen mitgetheilte Ansicht des Standes Glarus auch keine Einrede erhoben. Dabei glaubt St. Gallen ganz besonders daraus aufmerksam machen zu müssen, daß die betheiligten Kantone . s . ^. , als der noch zu Recht bestehende Vertrag vom 22. Juli 1842 mit^Oesterreich abgeschlossen wurde, über^ ihre Wünsche und Jnteressen gehört worden seien. und daß dem damals mit den Unterhandlungen beantragten Geschäftsträger in Wien keine^ andere. als eine von den betheiligten Ständen ausdrücklich genehmigte Jnstrnktion zur Richtschnur gegeben worden sei. Die Regierung von St. Gallen glaubt daher annehn.en zu dürsen, daß auch bei den gegenwärtig schwebenden Unterhandlungen den Wünschen der betheiligten Stände billige Rükksicht nicht versagt werden dürfe. Ungefähr in gleichem Sinne ließ sich auch Uri in einem spätere Schreiben vernehmen.

Und A a r g a u erklärte, daß es sein Recht auf ein^n Freiplazz zur beliebigen Gelten^machung wahre, indem es sich vor^ehaite. den Freiplazz von sich aus zu besezzeii oder nicht, je nachdem es die lü^ftige Leitung und Einrichtung der Anstalt rathsam inachen werde oder nicht, in welch^ letzterem Falle möglicher Weife noch eine Abtretung feiner Berechtigung an einen andern Mitstand in Frage kommen dürste.

Unter solchen Uniständen mußte auch der Bundesrath zur Ueberzengung gelangen. daß der ihm gewordene Auftrag, aus einen Auskauf der bestehenden Rechte hinzuwirken. für einmal nicht weiter vollzogen werden könne, und daß. wenn man die daherigen Unterhandlungen noch weiter fortsezzen würde, man bei der verpflichteten Vertragspartei notbwendig

die Ansicht begründete. als habe die hierfeitige Berechtigung für die

Schweiz nur wenig Werth und sei ihr im Grunde eine ziemlich gleich^.

gültige Sache, was natürlich nicht geeignet wäre. eine hohe Forderung zu unterstüzzen, wenn es einmal zum Auskauf käme. Mit .Botschaft voin 2.5. Juni stellt der Bundesrath daher den ....lntraa : ,,Es habe der Beschluß vom 25. Juli 1856, die Auslösung bestehender Rechte auf das erzbischöfliche Seminar in Mailand betreffend, für einmal ans sich zu beruhen, und es seien die daherigen Verhandlung gen auf einen grinstigern Zeitpunkt zu verschieben.^ Der h. Ständerath hat sich mit diesem Antrage einverstanden erklärt und unterrn l l. Juli abhin beschlossen: ,,Es habe der Beschluß der Bundesversammlung vom 25. Jiili 1856. die Auslösung bestehender Rechte auf das erzbischösliche Seminar in Mailand betreffend, bis ans Weiters auf sich zu beruhen.^ Tit. l Jhre Kommisston muß den Ansichten .des Bundesrathes eben^

falls beipflichten und Jhnen die Zustimmung zur ständeräthlichen Schlußna^me beantragen.

Sie

hat zwar

in dem ersten Entwurfe der bundes-

.6 xäthlichen Botschaft einen etwas erweiterten. und die Stellung der Kan^.tone klarer ins Licht sezzenden Schließantrag gefunden, indem sich der-.

^ selbe im Leitern dahin aussprach:. Es fei den betheiligten Kantonen freigestellt,^ von den ihnen vertragsmäßig zustehenden Freipläzzen Gebrauch ^u machen; und sollten dieselben im^Falle sein, in der einen oder andern Beziehung, namentlich bezüglich des Verfahrens bei der Präsentation, die Mitwirkung des Bundes in Anspruch zu nehmen, so fei der Bundesrath ^uit den weitern einschlagenden Verhandlungen beauftragt.

^ären diese zusäzzlichen Erklärungen im Antrage des Bundesrathes ^beibehalten oder vom Ständerathe wieder aufgenommen worden , fo hätte ..ihnen Jhre Kommission gerne beigestimmt. Jn Betracht jedoch: 1 ) Daß , wie die Entstehung und ganze Geschichte des Borromäischen (Kollegiums in Mailand lehrt, über die Berechtigung der Kantone und der ungehinderten Benuzzung dieser Berechtigung für alle Zuknnft kein .Zweifel walten kann, noch waltet; 2) daß, mit Ausnahme der Revolution und Eroberung Frankreichs, alle Regierungen der Lombardie die stistiingsmäßigen Rechte der Kantone von Anfang an bis zur Stande unwidersprochen anerkannt und respektirt haben ; ^3) daß die berechtigten Stände. und im Jahr 1797 selbst die eid^enö.sische Tagsazzung^ jene stistungsmäßige Berechtigung stetsfort festgehalten. anfänglich sogar eine Art Mitverwaltiing der Stiftung geübt, und die lezztere felbst als Eigenthiini der betreffenden Kantone betrachtet haben; ^ ^ .

.4) daß unter Umständen. wie solches diirch förmliche Schiußnahme. der katholischen Konferenz vom Jahr l 788 in der sogenannten ,,Thesen^ Angelegenheit^ anerkannt wurde, jedem berechtigten Stande das.

Recht zusteht, über die Benuzzung seiner Freipläzze jeder Zeit g^ sindende Entschließungen zu fassen;

^5) daß der mit Oesterreich abgeschlossene Vertrag vom 22. Juli 1842, welcher auch die Zutheilung und die Zahl der Freipiäzze der ein..

zelnen Kantone^ bestimmt, fortwährend noch und bis zu feiner sörm..

lichen Auslösung zu^ Recht besteht, und auch vvn der Sardinischen Regierung mit allen ^für sie daraus hervorgehenden Verbindlich.

keiten durch Note vom 11. Jänner d. J. und seither wiederholt anerkannt ist und festgehalten wird ; . 6) endlich daß die Mehrzahl der berechtigten Kantone durch direkte Erklärungen, und die übrigen durch schweigende Zustimmung. das Aufgeben der Loskaufsverhandlungen nur zu dem Zwekke und in dein Sinne verlangen. damit die beliebige Benuzzung der Freipläz^ wieder geöffnet und ihnen die Ausübung ihres daherigen Verfügungsrechtes möglich gemacht werde: so kann, von diesen Be... t r a eh t u n g e n ausgehend und von denselben geleitet, dann auch Jhre.

1^ kommission die erwähnten Zusäzze des ursprünglichen Antrages des Bundesrathes als allseitig selbstverständlich fallen lassen.

Sie schließt daher mit dem An^xa.a^: Der Nationalrath wolle de.ii.. ^.I.schlusse des Ständerathes seine Zu^immung ertheilen. Derselbe lautet: der

,, D^i e B u n d e s v e r s a m m l u n g s ..h w e i z e ri s.ch^en. E^d.g e n o s s e u sch a ft ,

nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 2!5. Juni 1860, beschließt: Es habe der Beschluß der Bundesversammlung vom 2!5. Juli 18^6..

^ie Auslösung bestehender Rechte auf das erzbifchöfliche Seminar in Mai..

.land betreffend, bis aus Weiteres.. auf sich. zu beruhen...

Bern, den 16. Juli 1860.

Namens der Kommission, Der Berichterstatter:

.^. Heller.

^ote.

Obiger Antrag wurde einstimmig zu.n ^esehlusse erhoben.

...^d.^bla^ ^a^. .^II. .^d. III.

^8

Regulativ betreffend

.die eidgenössischen llrmaße und ahnliche dem Bnnd gehörige ^ Gegenstände.

(Vom Bundesrathe genehmigt am 1. August I860.)

Aufbewahrungsort. ..

^

.

..). 1. Die sämmtlichen Urniaße und übrigen, in's eidg. Archiv angeschafften Maße und Gewichte sind in diesem an einem vollkommen trokeneu..

Orte aufzubewahren.

Nachschau.

^. 2. Diese Maße und Gewichte sind jedes Jahr einmal, und zwar^ im Frühjahr, zu untersuchen, ob sie nicht etwa durch Rost oder in anderer Weise beschädigt seien, ob der Ausbewahrungsort passend sei und ob kein.

Stük fehle.

Der Sachverständige, der zu die er Untersuchung bestellt wird^ hat das Resultat derselben in ein Buch einzutragen , welches zugleich das Ver^ .zeichniß sämwtlicher, im Archive vorhandenen Maße und Gewichte enthält..

Behandlung.

..... 3.

rühren..

Es ist zu vermeiden, die Urmaße mit

bloßen .fänden anzu-

^ie Berührung kann entweder in Handschuhen oder ^ durch lederne^ Lappen geschehen, welche den Maßen beigegeben sind.

Säninitliehe Maße und Gewichte sind sorgfältig anzufassen^. und immer nur auf einer weichen Unterlage auszustellen, wozu die vorhandenen Tuchlappen dienen.

Gebrauch.

^. 4.

Der Gebranch der Urmaße ist nur Personen von spezieller

Saehten^tniß gestattet.

Die Benuzung derselben kann nur im Lo.ale des Archivs und in Gegenwart des Archivars oder eines Stellvertreters stattfinden.

Ausnahmen hievon können . nur partementsehef.... stattfinden.

mit besonderer Bewilligung des De-

1.^ ^

Unfall.

..,. 5. Sollte durch irgend einen Zufall ein Urmaß einen heftigen .Stoß erleiden , oder aiis den Boden fallen , dann ist dieses mit nähern Umständen des Unfalls in dem Buch niederzuschreiben , in welchem das .Verzeichniß der Maße enthalten ist.

Würde sieh ein Urmaß im Geringsten krümmen. oder im Geringsten eingedrükt werden , auch wenn es mit bloßem Auge nicht wahrgenommen würde, dann wäre es als unbrauchbar z.: betrachten. und müßte jedenfalls einer neuen Prüfung unterworfen werden.

.Reinigung.

^. 6. An den Endflächen der Längenmaße, so wie an der innern Seite der Hohlmaße, und an deren oberem Rante, so wie an den Gewichten überhaupt darf nie etwas gefeilt, geschabt, polirt, gerieben oder überhaupt gepitzt werden. . ^ .

Die Endflächen der stählernen Maße dürfen nur mit einem in feines Oel getauchten Tnchlappen abgewischt werden.

Die Außenseite der stählernen und eisernen Maße ist mit feinem Oel ^or Rost oder Weitergreifen ^des Rostes zu bewahren.

Instruktion füx die eidgenössische ......^aß... und ^ewichtsinspektion im .Jahr 18^0.

(Vom Bundesrathe genehmigt am^I. August 1860.)

^

Der zu bestimmende fachverständige Experte, dein vom Bundesxathe die nbthigen Vormachten und Beglaubigungsschreiben eingehändigt werden , hat alle Kantone ohne Aufnahme zu bereisen und daselbst nach^ zusehen : .

1. Ob in den einzelnen Kantonen zur nnveränderten Erhaltung der M u st e r m a ß e und M uste r g ew ich te die gehörigen Vorsichtsmaßregeln getroffen seien und ob dieselben zur Zeit sich wirklich noch in gu.em Zustande befinden ;

2. Ob gemäß dem Vorbehalt im .^lrt. 13 der Vollziehungsveror^ nung über Maß und Gewicht vom 6. ...lpril 1853^ die P r o b e maße in *) Siehe e.dg. Gese^ammlung, Band III. S..^ ....30.

20 den Eichwerkstätten der Kantone mit den eidg. Urmaßen hinlänglich genau übereinstimmen.

Zn dem Ende sind dem Experten alle die Probemaße und Gerät.....schaften ziir Disposition zu stellen, welche laut Art. 17^ (unter lit. A. ..^ der Vollziehungsverordnung den Eichmeistern zur Besorgung ihrer Verrichtiingen^ vorgeschrieben sind. Außerdem soll ihm ein .^aliberrnaßstab und ein rechter Winkel mit Ansehlag mitgegeben werden. Alle Gegenstände muffen.. mit.. Futteralen versehen. sein , und werden^ nach vollendeter Nachschau im eidg. Archive deponirt.

3. Der Experte hat ferner zu untersuchen , ob die Eichmeister mit dem richtigen Gebrauch der ihnen^ Vergebenen Gerätschaften gehörig vertraut seien un^ ob die leztern den Vorschriften des Art. 17 der Vollziehungsverordnung vom 6. April I853 entsprechen.

4. Weiterhin soll der Eierte durch eigene Anschauung nnd Untei..

suchung der ini täglichen Verkehr vorkommenden Maße sich zu vergewissern suchen , in wiefern dieselben sowohl ihrer Art als Genauigkeit nach deIn Bundesgefez über die Maß- nnd Gewichtsordnung. vom 23. Dezember 18.^1 ^ .entsprechen ; zii dem Ende wird der Experte inI Allgemeinen stch nicht bloß .auf den Besuch der Märkte. Kaufläden u. dgl. in den Hauptstädten der Kantone zu beschränken , sondern , wo es nöthig erscheint , feine Kontrolle .auch auf einzelne Marktfleken oder andere Nebenorte auszudehnen haben.

.5. Jn denjenigen Kantonen , welche vom Bundesrathe unterIu 23. Dezember I859 eingeladen wurden, den ihnen bezeichneten Uebel^ ständen abzuhelfen, hat der Experte darauf hinzuwirken, daß dieß erfolge,

falls es nicht bereits geschehen^ ist.

6. Endlich hat der Experte dem Departement des Jnnern zuhanden ^de^ Bundesrathes schriftlichen Bericht über die Resultate seiner Nachschau einzureihen. und zwar: a^ über einen jeden. Kanton, sobald er. seine Rundreife in einem solchen vollendet hat; ^ b) nach Bereisung sämnItlicher Kantone einen allgemeinen Haupt.. und

Schlußbericht.

7. Der Experte kann. zur Abkürzung seiner Arbeit einen Gehilfen beiziehen.

8. Für Mühewalt. nnd. Unterhalt wird dem Experten ein Taggeld von zwanzig Franken , dem Gehilfen ein solches von zehn Franken aus^ gefezt.. Die. Fahr- und Transportkosten werden besonders vergütet.

^) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band III, Seite ...4.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Botschaft des hohen Bundesrathes, betreffend die Freipläzze im erzbischöflichen Seminar zu Mailand. (Vom 16. Juli 1860.)

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Bundesblatt

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1860

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42

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04.08.1860

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7-20

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