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Bundesblatt

94. Jahrgang.

Bern, den 6, August 1942.

Band I.

Erscheint in der Segel alle 14 Tage, frets 20 Franken im Jahr, 10 Franken im SaltiJahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 60 Happen die Fetitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf eines Bauplatzes und die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich -Wiedikon.

(Vom 4. August 1942.)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren!

Der Telephonverkehr und die Zahl der Teilnehmer im Netz Zürich nehmen auch in der gegenwärtigen Zeit derart zu, dass im Einzugsgebiet des Hauptamtes Selnau bis zum Sommer. 1944 sämtliche Teilnehmeranschlüsse belegt sein werden. Da eine Erweiterung der bestehenden Zentrale Selnau an der Füsslistrasse aus räumlichen und technischen Gründen nicht möglich ist, sieht sich die PTT-Verwaltung genötigt, für den Anschluss weiterer Abonnenten so rasch als möglich eine neue Telephonzentrale in Betrieb zu setzen. Diese soll in einem neu zu erstellenden Zweckgebäude im Zentrum des zukünftigen Haupteinzugsgebietes, nämlich im Quartier Zürich-Wiedikon, untergebracht werden. Durch die Erstellung des neuen Ortsamtes Wiedikon, das vorerst eine Ausrüstung von 6000 Teilnehmeranschlüssen erhalten und später bis auf 20 000 Anschlüsse ausgebaut werden soll, wird die Hauptzentrale Selnau derart entlastet, dass sie ihrerseits wieder auf Jahre hinaus den normalen Teilnehmerzuwachs ihres Einzugsgebietes wird aufnehmen können.

Für das neu zu erstellende Zweckgebäude konnte in geeigneter Lage des Quartiers, Ecke Bremgartnerstrasse/Zurlindenstrasse, ein genügend grosser Bauplatz gefunden werden. Die Eigentümerin der Bauparzellen Kat. Nr. 5186 und 5187, Erbengemeinschaft Frei-Bader, ist bereit, der PTT-Verwaltung das erforderliche Terrain im Halte von ca. 606 m2 zum Preis von Fr. 66 660 abzutreten. Der geforderte Preis von Fr. 110 pro m2 darf im Vergleich zu den in den letzten Jahren für Bauplätze in diesem Gebiet bezahlten Ansätzen als angemessen bezeichnet werden.

Bundesblatt. 94. Jahrg. Bd. I.

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510 Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion der PTT erstellte Projekt sieht ein Zweckgebäude vor, das im zweistöckigen Hauptflügel die eigentlichen Zentralenlokale sowie eine Garage für sechs Dienstwagen enthält; in einem dreistöckigen Seitenflügel werden die für den Dienstbetrieb erforderlichen Werkstatt- und Magazinlokale, die Garderoben und Toiletten für das Telephonpersonal, ein Bureau für den Chef der Zentrale, sowie die Dienstwohnung für den Monteur-Hauswart untergebracht. Die Decke des Gebäudes wird stark genug vorgesehen, um später bei allfälligem Bedarf ein weiteres Stockwerk aufbauen zu können.

Die weiteren baulichen Details gehen aus dem Projektplan hervor.

Die Baukosten sind auf Grund der gegenwärtig geltenden Baupreise auf Fr. 662 200 veranschlagt, was einem Preis von Fr. 80 pro m3 umbauten Baumes entspricht.

Für die Erwerbung des Bauplatzes inkl. Handänderungskosten und die Erstellung des Gebäudes wird somit ein Gesamtkredit von rund Fr. 730 000 benötigt. Vorbehalten bleibt eine allfällige Erhöhung der Materialpreise und Löhne, hervorgerufen durch die heutigen Verhältnisse.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit für den Ankauf eines Bauplatzes und die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich-Wiedikon zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Beschluss gutheissen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 4. August 1942.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Für den Bundespräsidenten:

Pilet-Golaz.

Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

511 (Entwurf,)

Bundesfoesclüuss über

den Ankauf eines Bauplatzes und die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich-Wiedikon.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, auf Grund einer Botschaft des Bundesrates vom 4. August 1942, beschliesst:

Art. 1.

Für den Ankauf eines Bauplatzes und die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich-Wiedikon wird ein Kredit von Fr. 730 000 bewilügt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Bahmen des bewilligten Kredites noch jene Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf eines Bauplatzes und die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich-Wiedikon. (Vom 4. August 1942.)

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Jahr

1942

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

4277

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.08.1942

Date Data Seite

509-511

Page Pagina Ref. No

10 034 746

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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