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im Gedenken, dass der Tod als Erlöser an ein hartes Schmerzenslager kam ; ihnen entbieten wir unsere aufrichtige Teilnahme.

Ich ersuche Sie, zu Ehren des Verstorbenen sich von Ihren Sitzen zu erheben.

Die Ansprache des Präsidenten des N a t i o n a l r a t s , Herrn Graber, ist in der französischen Ausgabe des Bundesblattes (1930, Bd. II, S. 454) veröffentlicht worden.

An Stelle des zurückgetretenen Herrn Dr. Gustav Keller ist als Mitglied des S t ä n d e r a t s eingetreten: Herr Dr. Emil Klöti, Stadtprasident von Zürich, von Zürich und Wetzikon.

An Stelle des Herrn Dr. Emil Kloti ist als Mitglied des N a t i o n a l r a t s eingetreten : Herr Heinrich B r ä m , Verwalter, von Zürich, in Affoltern a. A.

Die Herbstsession ist Samstag, den 4. Oktober 1930, geschlossen worden, Die Übersicht der Verhandlungen wird nächstens dem Bundesblatt beigegeben werden.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 29. September 1930.)

Das Rücktrittsgesuch des Herrn Bernhard Simon, von Ragaz (St. Gallen), schweizerischer Konsul in Medan, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste angenommen. Mit der Leitung des Konsulates wird vorläufig dessen Kanzler, Herr Hans Rubin, von Reichenbach (Bern), betraut.

Die Österreichische Gesandtschaft in Bern teilt mit, das österreichische Bundeskanzleramt (Auswärtige Angelegenheiten) habe infolge der auf Ende September 1930 eingereichten und von ihm angenommenen Demission des

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österreichischen Konsuls in Luzern beschlossen, den in Frage stehenden Posten aufzuheben und dessen Geschäfte dem österreichischen Konsulat in Zürich zuzuweisen.

(Vom 4. Oktober 1930.)

Als Delegierte an den in Paris vom 10. bis 23. Dezember 1930 stattfindenden I. internationalen Kongress für die Sicherheit im Luftverkehr werden abgeordnet die Herren Professor Dr. L. Karner, Chef des Jahreskurses für Luftingenieure an der Eidg. Technischen Hochschule, und Pillichody, Hauptmann der Fliegertruppe, Direktor des Flugplatzes Bern.

(Vom 6. Oktober 19300 Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Zürich an die zu Fr. 553,000 veranschlagten Kosten fier Durchführung von Meliorationen in den Gemeinden Ober- und Niederurdorf, Bezirk Zürich, im Maximum Fr. 181,620.

2. Dem Kanton Bern : u. an den zu Fr. 56,390 berechneten subventionsberechtigten Kostenteil der Wasserversorgung der Gemeinde Plagne, Amtsbezirk Courtelary, 25 %, im Maximum Fr. 14,097; b. an die zu Fr. 339,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Fallbaches im Unterlauf, Gemeinde Blumenstein, 40 %, im Maximum Fr. 135,600 5 c. an die zu Fr. 59,200 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges "Gerader Weg", Gemeindegebiet Seedorf, 20 %, im Maximum Fr. 11,840.

3. Dem Kanton Uri an die zu Fr. 28,400 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stall- und Hüttenbaute, einer Tränkeanlage und für die Durchführung von Steinräumungen auf der Alp Garnpelen, in der Gemeinde Schattdorf, 22 %, im Maximum Fr. 6250.

4. Dem Kanton Glarus: a. an die zu Fr. 10,200 veranschlagten Kosten der Erstellung zweier Düngerwege und Reutung auf dem Mittel- und Oberstafel der Alp Gutbächi, Gemeinde Linthal, 30 %, im Maximum Fr. 3060 ;

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6 an die zu Fr. 12,600 veranschlagten Kosten der Erstellung von fünf Weid- und Düngerwegen auf dem Unter- und Oberstafel der Alp Brach, Gemeinde Rüti, 30 %, im Maximum Fr. 3780 ; c. an die zu Fr. 2000 veranschlagten Kosten der Urbarisierung auf der Liegenschaft ,,Fuhr", Gemeinde Matt, 30 °/o, im Maximum Fr. 600.

5. Dem Kanton Graubunden an die zu Fr. 11,600 veranschlagten Kosten der Anlage einer Wasserversorgung in den Gadenstatten Pigniu, Gemeinde Somvix, Bezirk Vorderhein, 40 %, im Maximum Fr. 4640.

6. Dem Kanton Tessin : «. an die zu Fr. 40,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Guterweganlage Val Nebbiana-Corteglia-Vigino-Villa Coldrerio, Gemeinden Castel S. Pietro und Coldrerio, Bezirk Mendrisio, 30 %, im Maximum Fr. 12,000 ; 6. an die zu Fr, 16,000 veranschlagten Kosten der Anlage einer Wasserversorgung in Campello, 40 %, im Maximum Fr. 6400 ; c, an die zu Fr. 21,300 veranschlagten Kosten der Anlage einer Wasserversorgung ai monti di ,,Tetto-Mezzano, Calcarida, Ornato e Pianchera", Gemeinde Campo-Blenio, 40 %, im Maximum Fr. 8520.

7. Dom Kanton Wallis an die zu Fr. 135,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des ,,Bras Noir" und der "Monderèche", in der Gemeinde Siders, 35 %, im Maximum Fr. 47,250.

Als wissenschaftlicher Experte II Klasse des eidgenossischen Amtes für geistiges Eigentum wird gewählt: Herr Karl Kolb, von Guttingen (Thurgau), provisorisch angestellt.

Als Oberlieutenant im Instruktionskorps der Artillerie wird gewählt : Oberlieutenant Petry, Max, von Balsthal, Instruktionsaspirant in Frauenfeld.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1930

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41

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.10.1930

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443-445

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