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Botschaft des
Bjmdesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf und die Einrichtung des Hauses Tannenstrasse Nr. l (Liegenschaft Brunner) in Zürich.
(Vom 1. Dezember 1980.)
Herr Präsident!
Hochgeehrte Herren!
Dem Präsidenten des Schulrates der Eidgenössischen Technischen Hochschule wurde im Frühjahr 1980 eine zwischen dem Hauptgebäude und der Materialprüfungsanstalt der E, T. H. in Zürich gelegene Liegenschaft (Tannenstrasse l--Ecke Leonhardstrasee) zum Kaufe angeboten. Sie ist Eigentum der Firma Brunner & Co., A.-Gr., die darin eine graphische Kunstanstalt betreibt* Wie aus dem beigefügten Übersichtsplan hervorgeht, hemmt die Häuserreihe an der Tannenstrasse die normale Entwicklung und Ausdehnung der E. T. H. Wenn der Bund bis heute keine Verhandlungen über den Ankauf der Liegenschaft Brunner angebahnt hat, so hegt der Grund in der Befürchtung, mit einer ausserordentlich hohen Auslage rechnen zu müssen.
Der Schulrat wie auch die Baudirektion vertraten zwar wiederholt den Standpunkt, dass, solange die Forschungsinstitute und Laboratorien der E. T. H. ausgebaut werden müssten und die entsprechenden Erweiterungsbauten auf bereits dem Bund gehörendem Boden erstellt werden könnten, vom Ankauf weiterer Liegenschaften abgesehen werden sollte. Heute dagegen befürworten auch diese Stellen die Erwerbung der Liegenschaft Brunner, weil dies offensichtlich im Interesse der Schule liegt und das vorliegende Verkaufsangebot als günstig bezeichnet werden kann. Aber noch ein weiterer Grund spricht dafür.
In unserer Botschaft vom 8. März 1980 über die Erweiterung des Maschinenlaboratoriums der E. T. H. wird auf Seiten 2 und 8 erwähnt, dass die IV. und letzte Bauetappe dieser Erweiterung die Beseitigung des östlich der Clausiusstraese gelegenen Annexbaues und des Kohlenschuppens der Materialprüfungs-
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Anstalt bedinge. Die Arbeiten dieser IV. Bauetappe oder des sogenannten Bauteiles c (Verlängerung der Maschinenhalle bis zur Clausiusstrasse, d. h.
zwischen dem Fernheizwerk und der Häuserecke an der Tannenstrasse) werden nach dem vorliegenden Gesamtprojekt über die Erweiterung des Maschinenlaboratoriums in etwa 3 Jahren ausgeführt werden. Auf diesen Zeitpunkt hin musate für die von der Materialprüfungsanstalt gegenwärtig im erwähnten Annexbau belegten Bäume auf alle Fälle Ersatz beschafft werden. Aus diesem Grunde und zur Befriedigung weiterer Bedürfnisse der Materialprüfungsanstalt würde somit in wenigen Jahren eine beträchtliche Vergrößerung der Anstalt nötig wenden. Sie war schon vor einiger Zeit wegen Platzmangels genötigt, in ihrem Hofareal eine Notbaute erstellen zu lassen. Der Geschäftskreis, die Leistungen und die Einnahmen haben dank der bedeutenden Entwicklung der Anstalt stetig zugenommen. Ihre sofortige provisorische Erweiterung hat sich inzwischen als unerlässlich erwiesen. Um den erhöhten Anforderungen der Industrie, des Gewerbes und des Bauwesens auch fernerhin genügen zu können, ist eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Anstalt erforderlich. Die Unterbringung des Personals aller Abteilungen, insbesondere aber der Abteilungen IV, Brennstoffe, V, Wärmetechnische Versuche, und VI, Chemisch-technische Untersuchungen, stösst heute schon auf grösste Schwierigkeiten.
Durch den Ankauf der Liegenschaft Brunner, die mehr Baum bieten würde als der in der IV. Bauetappe der Erweiterung des Maschinenlaboratoriunis zu beseitigende Annexbau, könnte eine provisorische Lösung der Baumfrage für die Materialprüfungsanstalt gefunden werden. Die Ausführung eines Erweiterungsbaues liesse sich dadurch um eine Anzahl Jahre hinausschieben.
Wir bemerken noch, dass das im Jahre 1911 prämiierte Projekt Gull über die Erweiterung des Masehinenlaboratoriums das Niederreissen der Häuser längs der Tannenstrasse bereits voraussetzte, währenddem das nunmehr vorliegende Projekt das dem Bunde.gehörende Terrain zwischen dieser Häuserreihe und dem Naturwissenschaftlichen Institut der E. T. H. restlos auszunützen sucht.
* * Der Kaufpreis der Liegenschaft Brunner beträgt Fr. 515,000. In dieser Summe ist ein Betrag von Fr. 65,000 als Entschädigung für den Umzug und den dadurch verursachten Betriebsausfall
inbegriffen. Die Einrichtungskosten sind auf Fr. 155,000 veranschlagt. Diesen Beträgen sind noch die Handänderungskosten in der Höhe von rund Fr. 2000 beizufügen, so dass ein Gesamtkredit von Fr. 672,000 erforderlich ist.
Wir erwähnen noch, dass das Grundstück 814,s m 2 misst und der unibaute Baum 6650 ms beträgt.
Mit der Eigentümerin der Liegenschaft ist in vorsorglicher Weise vertraglich vereinbart worden, dass der Bund das Grundstück erwerbe, sobald die Bundesversammlung dem Kauf zugestimmt und den erforderlichen Kredit bewilligt habe.
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Auf Grund der vorstehenden Darlegungen beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über den Ankauf der Liegenschaft Brunner zur Annahme zu empfehlen.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
Bern, den l, Dezember 1980.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident t Musy.
Der Bundeskanzler: Kaeslin.
(Entwurf.)
Bundesbesclilugs über
den Ankauf und die Einrichtung des Hauses Tannenstrasse Nr, f (Liegenschaft Brunner) in Zürich.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 1. Dezember 1980, beschliesst :
Art. 1.
Für den Ankauf und die Einrichtung des Hauses Tannenstrasse Nr. l (Liegenschaft Brunner) in Zürich wird ein Kredit von Fr. 672,000 bewilligt, Art. 2.
Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.
Art. 3.
Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt. '
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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf und die Einrichtung des Hauses Tannenstrasse Nr. l (Liegenschaft Brunner) in Zürich. (Vom 1.
Dezember 1930)
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03.12.1930
Date Data Seite
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