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Botschaft dea

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Nachtrag zum Bauvoranschlag der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1930.

(Vom 28. Mai 1930.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Mit der Jahresrechnung und dem Geschäftsberichte für das Jahr 1929 legt der Verwaltungsrat der Bundesbahnen ausnahmsweise noch einen Nachtrag zum Bauvoranschlag 1980 zur Genehmigung vor.

Wir beehren uns, Ihnen diesen unter Hinweis auf die Ausführungen in unserer Botschaft zur Jahresrechnung 1929 zur Genehmigung zu unterbreiten.

Er gibt uns zu folgenden Bemerkungen Anlass: Der von Ihnen seinerzeit genehmigte Hauptvoranschlag für das Jahr 1980 sah eine Gesamtausgabe von Fr. 79,343,800 zu Lasten der Baurechnung und der Betriebsrechnung vor. Die im vorliegenden Nachtrag aufgeführten Bauten und Anschaffungen erhöhen diesen Betrag um Fr. 14,577,700, wonach die gesamten Bauausgaben für das Jahr 1980 die Summe von Fr. 93,922,000 erreichen würden.

Bei den für die Bahnanlagen vorgesehenen Mehrausgaben handelt es sich in der Hauptsache um die Erhöhung von Krediten für Arbeiten, die schon im Hauptvoransohlag vorgesehen waren. Auf sie entfallen Fr. 5,841,000, welche angesichts der ständigen Verkehrzunahme für den beschleunigten Ausbau der zweiten Geleisespur sowie für unerlässliche Erweiterungsbauten an Bahnhöfen wichtiger Durchgangsstrecken verwendet werden müssen. Nur Fr. 1,986,000 betreffen Neubauten.

Die Bahnverwaltung glaubte bei der Aufstellung des Hauptvoransohlages in der Bemessung der Ausgaben für neues Eollmaterial noch etwelche Zurückhaltung üben zu müssen, weil im damaligen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit damit gerechnet werden konnte, dass die allerdings schon fühlbare Verkehrszunahme anhalten werde. Diese. Auffassung änderte sich mit der

497 Beobachtung, dass die Verkehrsentwicklung auf der ganzen Linie sowohl im Personen- als im Güterverkehr die gehegton Erwartungen übertraf und zu ihrer Bewältigung ansehnliche Mehrleistungen im Fahrdienst erforderte.

Wir verweisen in dieser Beziehung auf unsere Erläuterungen zum Geschäftsbericht für das Jahr 1929. Diese Verhältnisse bedingen eine Ausgabenvermehrung für das Rollmaterial um ca. 2 % gegenüber dem Hauptvoranschlag, Hierbei handelt es sich vornehmlich um elektrische Schnellzugslokomotiven, vierachsige Personenwagen und offene Guterwagen von grösserer Tragkraft.

Im ganzen werden in der Rechnung für das Jahr 1930 Fr. 5,924,000 auf diese Mehranschaffungen entfallen.

Der Eestbetrag der Nachtragsbauvoranschlagssumme von Fr. 876,000 soll zu weiteren Inventaranschaffungen verwendet werden. Die damit verfolgte Vermehrung des Bestandes an Motor-Kollwagen und Traktoren wird der weiteren Verbesserung der Arbeitsmethoden dienen.

Wir beehren uns, Ihnen auf Grund des Art. 6 des Bundesgesetzes vom 1.Februar 1928 über die Organisation und Verwaltung der Bundesbahnen zu beantragen, den vom Verwaltungsrat gestellten und im beigeschlossenen Beschlussesentwurf wiederholten Antrag zu genehmigen.

Dabei benutzen wir die Gelegenheit, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 23. Mai 1980.

Im Namen des schweizerischen Bundesrates.

Der Bundespräsident : Musy.

Der Bundeskanzler:

Kaeslin.

Bundesblatt, 82. Jahrg. Bd. I.

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498 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über die

Genehmigung des Nachtrags zum Bauvoranschlag der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1930.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Berichtes und Antrages des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundeshahnen vorn 30. April 1930, der Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 1930, beschliesst : Einziger Artikel.

Dem vorgelegten Nachtrag zum Bauvoranschlag der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1930, der eine Ausgabe von Fr. 14,577,700 vorsieht, wird die Genehmigung erteilt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Nachtrag zum Bauvoranschlag der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1930. (Vom 28. Mai 1930.)

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Jahr

1930

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1

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22

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28.05.1930

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496-498

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