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Bundesblatt

82. Jahrgang.

Bern, den 28. Mai 1930.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken Im Jahr, 10 Franken im Salbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr ; m Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli £ Ole. in Bern,

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ad 2513

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1930, erste Folge.

(Vom 23. Mai 1930.)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Urnen Bericht und Antrag über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1930, erste Folge, vorzulegen.

Die für die allgemeine V e r w a l t u n g erforderlichen Kredite betragen insgesamt : ...

Fr. 10,708,6dl An grössern -Krediten erwähnen wir:

Verzinsung und Tilgung.

Verzinsung der 4 % % eidgenössischen Anleihe von 1930 Fr.

2,482,560

Departement des Innern.

Oberbauinspektorat.

Beitrag an die Kosten der Verbauung der Mettenlani und Schutzbauton am Lauibach in der Gemeinde Giswil, I. Rate. BB. vom 17. Dezember 1929

»

100,000

Direktion der eidgenössischen Bauten.

Fliegerwaffenplatz Dübendorf, Landankauf und Instandstellung des Wohnhauses der Liegenschaft «Lindenbüel»

»

110,000

» »

1,000,000 1,800,000

Übertrag Fr.

5,492,560 37

Militärdepartement.

Militärversicherung: Kosten des vorübergehenden Nachteils Materialunterhalt- und ersatz: Ersatzmaterial Bundesblatt. 82, Jahrg. Bd. I.

450Übertrag

Fr.

5,492,560

»

250,000

Volkswirtschaftsdepartem ent.

Handelsabteilung.

Beteiligung der Schweiz an der internationalen Ausstellung in Lüttich 1980. BB. vom 19. Dezember 1929

Post- und Eisenbahndepartement.

Amt für Wasserwirtschaft.

Studien über Wasserkraftnutzung » 65,000 Eheinregulierung Basel-Strassburg. BB. vom 20. Dezember 1929 » 4,400,000 Zusammen Fr. 10,207,560 Der Rest von » 501,081 betrifft eine Reihe kleinerer Kredite für Personal- und Sachausgaben, sowie für bauliche Aufwendungen.

Gesamtbetrag Fr. 10,708,641 Die für die Regiebetriebe, d, h. für die Postverwaltung und die Telegraphen- und Telephonverwaltung, geforderten Kredite belaufen sich, soweit sie möglicherweise das Ergebnis der Verwaltungsrechnung beeinflussen, auf Fr.

Die die Kapitalrechnungen der Postverwaltung sowie der Telegraphen- und Telephonverwaltung betreffenden Kreditbegehren, welche jedoch das Resultat der Verwaltungsrechnung nicht berühren, betragen » Zusammen Fr.

3,870,100

5,676,500 9,046,600

Für dringliche Ausgaben sind von uns, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, Vorschüsse bewilligt worden.

Erster Abschnitt.

Verzinsung und Tilgung.

A. Verzinsung und Provisionen

Fr.

2,482,560'

a. Feste Anleihen.

15a. 4 1/2 % eidgenossische Anleihe von 1 9 v i n v F r a n - a i i ken 250,000,000 Fr.

2,482,560

451 Halbjahreszins auf Fr. 250,000,000, fällig am 1. September 1930 Fr. 6,625,000 Abzuziehen » 8,142,440 nicht beanspruchter Restbetrag des Kredites für den Halbjahreszins der 5 % % eidgenössischen Anleihe von 1922 per 1. September 1980, wovon ein Teil am 1.März 1930 konvertiert wurde.

Fr. 2,482,560 Der Betrag der Barzeichnung der neuen Anleihe, der erst am 1. September 1930 zur Blickzahlung der nicht konvertierten Titel verwendet wird, wurde vorübergehend zinstragend angelegt. Ein grosser Teil des verlangten Nachkredites wird daher in den Einnahmen der Staaterechnung als Ertrag der Kapitalien erscheinen.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

P. Eidg. Versicherungsgericht 13. Neuanschaffung von Mobiliar

Fr.

Fr.

26,900

26,900

Der kürzlich in Angriff genommene Uni- und Erweiterungsbau des Gerichtsgebäudes bedingt die Möblierung mehrerer neuer Bäume und die teilweise Neumöblierung verschiedener, der knappen Baumverhältnisse wegen bis jetzt unzweckmässig und ungenügend möblierter Bureaux.

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

6. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien . . . . Fr.

30,000

Durch EBB vom 22. März 1929 ist das Politische Departement ermächtigt worden, die Kosten der Vorbereitung und der Organisation der «Conférence diplomatique pour la révision de la Convention de Genève de 1906 et l'élaboration d'un code des prisonniers de guerre» zu übernehmen. Neben den letztjährigen Kosten sind für das Jahr 1980 verschiedene Ausgaben, besonders die Druckkosten der endgültigen Abkommensurkunden und Sammlungen der Protokolle der Konferenz, im Betrage von ca, Fr. 30,000 vorgesehen.

Der Voranschlagskredit trägt diesen vermehrten Kosten nicht Rechnung.

452

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst

Fr.

65,800

A. Departementssekretariat Fr.

700 4. Bucher, Zeitungen und Zeitschriften. . . Fr. 700 Anschaffung verschiedener grosserer Werke für die Vervollständigung der Handbibliothek des Departementsvorsteher&.

D. Landesbibliathek

JFr.

5,000

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . Fr. 3,200 Gehalt eines weitern Aushilfsangestellten für das Jahr 1980.

6. Bibliographische Arbeiten Fr. 1,800 Gestutzt auf das Ergebnis der im Herbst 1929 abgeschlossenen Versuche mit der Erstellung des schweizerischen Gesamtkataloges in Zettelform empfiehlt es sich, die Arbeit ohne Unterbrechung fortzusetzen. Bei der Aufstellung des Voranschlages 1930 waren die Versuche noch nicht abgeschlossen, weshalb ein bezüglicher Kredit nicht eingestellt werden konnte.

E. Bundesarchw

Fr.

3^600

5. Historische Arbeiten in Archiven . . Fr. 8,600 Die Allgemeine Geschichtsforschonde Gesellschaft hat die vom schweizerischen katholischen Volksverein begonnene Sammlung von Abschriften aus dem vatikanischen Archiv übernommen und legt Gewicht darauf, dass nun auch die Abschriften von 1828--1378 vom Bearbeiter, Herrn Dr. Ferd.

Eüegg in Freiburg, zum Preise von Fr. 3600 erworben werden. Statt der Gesellschaft einen Bundesbeitrag zu gewähren, möchten wir befürworten, die wertvolle Sammlung für das Bundesarchiv anzukaufen.

F. Ei/lg. Technische Hochschule,

Fr.

46,500

24. Unterrichtsmittel aller Art für einzelne Fachschulen und Unterrichtsfächer . . Fr. 6,500 Der allgemein zugängliche Teil der Bausammlung der Abteilung für Architektur, der sich in den kleinen Lichthöfen und in den Korridoren befindet, sollte bis zur Jubiläumsfeier vom November dieses Jahres fertiggestellt werden.

Für das Aufhängen einer grossen Anzahl von Gipsmodellen, die Ausbesserung der Modelle, der Modelltische, Schränke usw. sind Hilfskräfte nötig. --- Im weitern Ausbau der Bausammlung ist die Erstellung einer grössern Anzahl von Ausstellkasten vorgesehen. Es empfiehlt sich, vorläufig einen Probekasten anfertigen zu lassen, damit seine Zweckmässigkeit geprüft werden kann.

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49. Bibliothek.

Fr. 5,000 Der Bibliothekkredit wurde im Jahre 1927 auf Fr. 49,000 erhöht, jedoch in den Jahren 1928 und 1929 wieder auf Fr. 45,000 herabgesetzt. Mit diesem Kredit vermag die Bibliothek der Eidgenössischen Technischen Hochschule insbesondere deshalb nicht mehr auszukommen, weil dio Abonnementsgebühren der für die Eidgenössische Technische Hochschule unerlässlichen wissenschaftlichen Periodika ständig steigen. Seit 1927 ist eine durchschnittliche Erhöhung dieser Gebühren von 30 % zu verzeichnen.

59. Beteiligung der Eidgenössischen Technischen Hochschule an der Internationalen Ausstellung in Lüttich 1930

Fr, 35,000

Wie in der Botschaft an die Bundesversammlung über die schweizerische Beteiligung an der Internationalen Ausstellung in Lüttich im Jahre 1930, vom 2. Dezember 1929, ausgeführt wurde, soll neben den Gruppen der Uhrenindustrie, der Elektrizitäts- und Präzisionsinstrumentenindustrie, der Textilindustrie und der durch die schweizerische Verkehrszentrale und die Bundesbahnen beschickten Verkehrsgruppe, durch die Eidgenössische Technische Hochschule eine wissenschaftliche Abteilung dargestellt werden. Was die Kosten der Beteiligung dor Eidgenössischen Technischen Hochschule an der Ausstellung betrifft, so übernimmt die Zentrale für Handelsförderung zu Lasten des ihr bewilligten Kredites von Fr. 250,000 die durchgehende Versicherung, den Transport Basel--Luttich und zurück, die allgemeinen Einrichtungen des Ausstellungsstandes im schweizerischen Pavillon, soweit dies ohne Fachleute geschehen kann. Dagegen hat die Eidgenössische Technische Hochschule aufzukommen für die Herstellung der Ausstellungsobjekte und deren Verpackung und Transport Zürich--Basel, für gewünschte Sondereinrichtungen des Ausstellungsstandes (wie z. B, spezielle Vitrinen), für Fachleute zur Montierung und Demontierung der Ausstellungsobjekte, sowie für allfällig abgeordnetes Auskunftspersonal.

G. Materialprüfungsanstalt 14. Drucklegung einer Denk- und Festschrift zum 50jährigen Jubiläum der E. M. P. A., Anfang November 1930 . .

Fr.

10,000

Fr, 10,000

Die Materialprüfungsanstalt gedenkt eine umfangreiche Festschrift herauszugeben, worin eine Beschreibung des wissenschaftlichen Inventars, der bisherigen Leistungen der Anstalt und Gedanken über deren Ausbaumöglichkeiten enthalten sein sollen. Die Denkschrift soll somit ein den praktischen Bedürfnissen der Industrie dienendes Nachschlagewerk darstellen, das über alle Einrichtungen der E. M. P. A. Auskunft gibt. Dem propagandistischen Zweck entsprechend, ist eine grosse Auflage vorgesehen.

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H. Oberbauinspektorat 6. Kommissionen und Sachverständige

Fr. 125,500 . . . Fr. 25,500

Da die Kosten der Expertise über den Ehein bedeutend grösser sind als angenommen wurde und für die weitern im Zusammenhang mit der Bheinfrage durchzuführenden Arbeiten ca. Fr. 10,000 zur Verfügung gehalten werden müssen, ist eine Erhöhung des Voranschlagskredites unumgänglich.

So1"". Verbauung der Mettenlaui und Schutzbauten am Lauibach in der Gemeinde Giswil (BB. vom 17. Dezember 1929).

1. Bäte, jährlicher Höchstbetrag Fr. 100,000 Der Beitrag konnte nicht mehr in den Voranschlag für das Jahr 1930 aufgenommen werden.

III. Direktion der eidgenössischen Bauten 9. Hochbauten

Fr. 275,095 Fr. 246,595

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten Fr. 29,560 1. Verwaltungsgebäude Bundesgasse 82/34 in Bern, bauliche Änderungen . . . Fr. 7,200 Beim Umbau der der eidgenössischen Steuerverwaltung dienenden Gebäude an der Bundesgasse 82 und 84 zu Verwaltungszwecken musste die Wohnung des Hausmeisters trotz der damit verbundenen Unzukömmlichkeiten auf zwei Stockwerke, d. h. auf den 4. Stock und das Dachgeschoss, verteilt wer den, weil nach den bisherigen städtischen Baupolizeivorschriften die Erstellung von Küchen über dem 4. Stock nicht gestattet war. Das neue Baureglement der Stadt Bern erlaubt dies nun. Die Hausmeisterwohnung lässt sich somit heute ganz im Dachstock unterbringen. Dadurch werden zwei Bäume gewonnen, die sich zu Bureauzwecken eignen und von der Abteilung für Stempelabgaben der eidgenössischen Steuerverwaltung benötigt werden.

Es ist angezeigt, den Dachstockumbau gleichzeitig mit der Erstellung des elektrischen Aufzuges auszufuhren. Für letztere Arbeit ist der Kredit im Voranschlag für 1930 eingestellt.

2, Zollgebäude in Münster (Graubunden), Ergänzungsarbeiten Fr. 10,600 Am 1. November 1929 wurde das im Voranschlag für das Jahr 1928 vorgesehene neue Zollgebäude dem Verkehr übergeben. Im Interesse des Zolldienstes empfiehlt es sich, den Dachstock zu Wohnzwecken auszubauen, einen Holzschopf zu erstellen und das verfügbare Wiesland zu einem Nutzgarten für das Zollpersonal herzurichten. Zum Schutze der neuen Anlage muss eine Stützmauer errichtet werden. Die Kosten dieser Arbeiten werden von dem mit der Ausführung betrauten Privatarchitekten auf Fr. 10,600 berechnet.

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S. Altes Zollgebäude in Croix-de-Eozon, Umbauarbeiten Fr, 5,660 Der im Voranschlag der Jahre 1929 und 1980 vorgesehene Neubau eines Zollgebäudes in Croix-de-Eozon kann im August dieses Jahres von der Zollverwaltung bezogen werden. Die Bureaux werden auf diesen Zeitpunkt aus dem alten Gebäude in den Neubau verlegt. Die dadurch im Erdgeschoss frei ·werdenden Eäumlichkeiten sollen in eine Wohnung für einen Zollbeamten umgebaut werden. Gleichzeitig ist die gedeckte Laube auf der Eiickseite des Gebäudes instandzustellen. Durch diese Arbeiten wird eine zweckmäßige Unterbringung des Zollpersonals ermöglicht, und es kann der bisher für Wohnzwecke in einem Privatgebäude in Landecy ausgelegte Jahresmietzins von Fr. 1550 eingespart werden.

4. Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne; bauliche Änderungen und Verbesserungen Fr.

6,100

Im Voranschlag für 1980 ist hierfür unter Nr. 36 ein Betrag von Fr. 80,600 aufgeführt. Seitherige Studien und weitere Erfahrungen mit Bezug auf die zur Untersuchung eingehenden Proben, erfordern am ursprünglichen Projekt einige Änderungen, nämlich eine günstigere Raumeinteilung und Geschosshöhe des zweiten Stockes, sowie die Anbringung eines Glasschrankes im Photographierraum. Eine einlässliche Begründung dieser Änderungen findet sich bei den Akten.

c. Neubauten

Fr. 217,035

1. Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Versuchsanstalt für Wasserbau Fr. 40,000 Durch BB. vom 28. Juni 1927 wurden auf Antrag des Schweizerischen Schulrates und des Departementes des Innern dem Kapitalbestand des Schulfonds der Eidgenössischen Technischen Hochschule Fr. 750,000 als Beitrag an die Errichtung einer Versuchsanstalt für Wasserbau entnommen. Auf ergangene Einladung haben einige Kantone, Elektrizitätswerke und private Interessenten unter gewissen Bedingungen zusammen Fr. 400,000 als freiwillige Beiträge an die Ausführungskosten geleistet. Eine dieser Bedingungen lautet, dass der Bund die allfällig noch fehlenden Mittel aufzubringen habe.

Bei der endgültigen Bereinigung des Projektes wurden verschiedene Verbesserungen und Ergänzungen, hauptsächlich am maschinellen Teil, berücksichtigt. Die daherigen Mehrkosten konnten zum grossen Teil aus nachträglich zugesicherten Beiträgen bestritten werden. Tim Hie Versuchsanstalt für Was serbau betriebsfertig zu vollenden, war nach den Angaben des Projektverfassers, Herrn Prof. Meyer-Peter, noch ein Beitrag von Fr. 40,000 erforderlich.

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2. Benzintankanlage Kehrsatz, Ausbau . Fr. 17,500 Für den Ankauf einer Benzintankanlage bei Kehrsatz, die Erweiterung ihres Fassungsvermögens, für die Umzäunung des Areals und Instandstellungsarbeiten wurde mit BB. vom 22, Juni 1928 ein Kredit von Fr. 505,000 bewilligt.

Gegenüber der Kostenberechnung in der Botschaft vom 19. März 1928 ergeben sich Mehrkosten im Betrage von Fr. 17,500, die ausschliesslich dem zu niedrig angesetzten Posten für Unvorhergesehenes zuzuschreiben sind. Aus diesem Posten mussten die Auslagen für Mobiliar, Weiche, Strassenbauten und Verschiedenes bestritten werden.

3. Fliegerwaffenplatz Dübendorf, Landankauf und Instandstellung des Wohnhauses der Liegenschaft «Lindenbüel« Fr. 110,000 Der Kanton Zürich hat im vergangenen Jahre den ihm gehörenden Zivilflugplatz m Dübendorf durch Landankäufe vergrössert. Durch den Erwerb der Liegenschaft «Lindenbüel» bot sieh der Eidgenossenschaft Gelegenheit, den Militärflugplatz, der an den Zivilllugplatz des Kantons anstosst, abzurunden.

Es ist beabsichtigt, nach Instandstellung des kantonalen Flugplatzes die beiden Flugfelder zu gemeinsamer Benützung zusammenzufassen. Die Vertra'gsverhandlungen zwischen Bund und Kanton sind im Gange.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hatte vorsorglich mit dem Eigentümer des Lindenbüelgutes einen Kaufrechtsvertrag abgeschlossen. Da das Kaufrecht Mitte Dezember ablief, musste ein Vorschusskredit bewilligt worden, womit inzwischen die Liegenschaft für den Bund angekauft worden ist.

Um das Wohnhaus des Lindenbüelgutes vermieten zu können, sind noch einige bauliche Umänderungen notwendig. Die daherigen Kosten können aus dem Rest des Vorschusskredites für den Landankauf bestritten werden.

Weitere Angaben sind aus den beim Sekretariat der Finanzkommissionen Hegenden Akten ersichtlich.

4. Zollgebäude Basel-Burgfelderstrasse, Landankauf Fr. 7,340 Durch BB. vom 25. Juni 1926 (Nachtragskredite, I. Folge) wurde für den Ankauf des erforderlichen Gebietes zur Erstellung eines Zollhauses an der Burgfelderstrasse in Basel ein Kredit von Fr. 15,800 bewilligt, Bei der Ausarbeitung der Baupläne nach dem neuen Bauprogramm zeigte es sich, dass der Umschwung für das vorgesehene Gebäude unzureichend war.

Der Eigentümer des angrenzenden Landes erklärte sich bereit, das zur notwendigen Erweiterung .erforderliche Land
zum Preise von Fr. 11. 50 der Quadratmeter an die Eidgenossenschaft abzutreten, unter Hinzurechnung eines Zinses von 5 % seit dorn frühern Kaufe vom 12. April 1926. Der erstmalige Landerwerb vom Jahre 1926 hatte zum gleichen Preise stattgefunden, so dass sieh eine Zinsforderung seitens des Verkäufers rechtfertigen lässt. Wie bekannt

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wurde, hat sich in Basel eine Baugenossenschaft gebildet, die den Ankauf des ganzen noch vorhandenen Baukomplexes beabsichtigt ; es -war deshalb angezeigt, den Erwerb der benötigten Parzelle zu beschleunigen.

5. Zollgebäude Hämmern (Thurgau), Landankauf Fr. 2,000 Die Eidgenossenschaft besitzt in Hämmern a,m Bodensee ein Zollgebaude mit Wohn- und Bureauräumen. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe des Landungssteges und ist für den Zolldienst sehr vorteilhaft gelegen. Die Zollliegensehat't ist jedoch von verschiedenen Landparzellen umgeben, die Privaten gehören. So schiebt sich beispielsweise ein 192 Quadratmeter haltendes Stück Land zwischen das Zollgebäude und das Seeufer. Gleich nach dem Ankauf des Gebäudes wurden, von der Zollverwaltung Schritte unternommen, um diese Parzelle zu erwerben, doch scheiterton ihre Bemühungen an dem Widerstand des Eigentümers, der, als Vermieter von Euderschiffen, aub begreiflichen Gründen den Boden nicht veräussern wollte. Im letzten Herbst hat er jedoch die Parzelle der Zollverwaltung für Fr. 2000 zum Kaufe angeboten, da er inzwischen das Gewerbe aufgegeben hat. Liebhaber für das Terrain sollen sich bereits gemeldet haben, weil sich das Land zum Vermieten von Schiffen oder als Lagerplatz bestens eignet. In diesem Falle könnte die Sicht vom Zollgebäude auf den See beeinträchtigt oder sogar verhindert werden, was im Interesse eines geregelten Zolldienstes vermieden werden muss. Der verlangte Kaufpreis ist annehmbar.

6. Blockhaus der Zollverwaltung auf dem Umbrailpass, bauliche Verbesserungen Fr. 7,695 Für die Erstellung dieses Blockhauses war im Voranschlag für das Jahr 1928 ein Betrag von Fr. 28,000 eingestellt. Bei der Ausarbeitung der endgültigen Pläne wurden verschiedene Verbesserungen, wie eine für den /olldienst günstigere Baustelle und zweckmäßigere Baumeinteilung, berücksichtigt Auch wurden die Arbeiten wegen der exponierten Lage des Gebäudes (unweit der Dreisprachenspitze) in besonders solider Bauart ausgeführt, wodurch &ich der spätere Unterhalt günstiger gestalten wird. Die Mehrausgaben gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung belaufen sich auf Fr. 7695.

7. Zollgebäude in Brunella (Tessin), Ankauf Fr. 82,500 Das Gebäude, worin seit 1911 das Zollamt Bruzella untergebracht ist, wurde eigens für die Zollverwaltung erstellt. Der jährliche Mietzins
betrug anfangs Fr. 1600 und erhöhte sich nach Ausführung verschiedener baulicher Verbesserungen und der Einrichtung der Wasserversorgung auf Fr. 2200.

Der Besitzer ist bereit, das Gebäude für Fr. 30,000 zu verkaufen. Da es sehr günstig gelegen und gut gebaut ist und darin ausser dem Zollamt drei Grenzwächterfamilien und 2 bis 8 ledige Grenzwächter untergebracht werden können,

458 empfiehlt es sich, die Liegenschaft für die Zollverwaltung zu erwerben. Ein Neubau käme bedeutend teurer zu stehen. Dem Kaufpreis sind noch Fr. 2500 für Instandstellungsarbeiten sowie für Verschreibungskosten usw. beizufügen.

Im weitern verweisen wir auf die Akten.

10. Strassen- und Wasserbauten Fr. 28,500 1. Sohlensicherung der Aare bei Thun, Eei' trag Fr. 9,500 Die zunehmende Vertiefung des Aarebettes zwischen der Schwelle in Thun und der Aarebrücke in Uttigen verursacht von Jahr zu Jahr grössere Beschädigungen an den beidseitigen Uferverbauungen. Nach einer Besichtigung dieser Flussstrecke anfangs dieses Jahres wurde beschlossen, zur Verhinderung der gefährlichen weitern Auskolkung der Aaresohle ein Versuchsstück in Form von Sohlensicherungen durch Blockwurf auszuführen. Die Kosten wurden auf Fr. 19,000 veranschlagt. Hieran leistet die Schwellenkommission der Aare- und Zulgkorrektion, der die Verbauung auf dem rechten Aareufer zugute kommt, einen Beitrag von Fr. 9500. Für den Best von Fr. 9500 hat der Bund aufzukommen, weil er, als Eigentümer der an der Aare gelegenen Militäranstalten, an der Ausführung der Verbauung ein wesentliches Interesse hat. Da das Material schon Ende 1929 bestellt werden musste, um bei Eintritt des niedrigen Wasserstandes mit den Arbeiten beginnen zu können, wurde ein Vorschusskredit von Fr. 9500 bewilligt.

2. Festung St. Maurice, Wiederherstellung der Militärstrasse Dailly-Praz-Biond. . . Fr. 19,000 Arn 18. November 1929 stürzte im Festungsgebiet St. Maurice eine Felsmasse von etwa 800 Kubikmeter von der Felswand la Golèze gegen das Dorf Mordes ab und riss ein Stück der Militärstrasse Dailly-Riondaz in der Länge von etwa 65 Metern weg. Diese Strasse wurde in den Jahren 1906 und 1907 von der Militärverwaltung auf dem Boden der Gemeinde Lavey-Morcles gebaut. Durch den Felssturz wurde der Verkehr zwischen dem Fort Dailly und dem Zeughaus Praz-Eiond, dem Schiessstand du Feuillard, dorn Schiessplatz Praz-Beneux und dem Barackenlager von Biondaz unterbrochen. Bis zum Beginn der Grebirgs-Infanterie-Rekrutenschule der 1. Division in Dailly (Ende Mai) muss die verschüttete Strasse wieder benutzbar sein, und zwar auch für Fuhrwerke. Ferner ist die Verbreiterung der Strasse von 3 auf 4Meter notwendig, damit sie künftig auch mit Motorlastwagen befahren werden kann. Die
Gesamtbaukosten betragen Fr. 19,000.

IV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei a. Forstwesen.

20. Beitrag an die Gesellschaft für das Studium der Ersatzbrennstoffe Fr. 14,400

Fr. 14,400

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Die Gesellschaft für das Studium der Ersatzbrennstoffe hat mit Eingabe vom 7. Februar 1980 das Gesuch gestellt, es möchte an die Kosten der im Jahre 1930 durchzuführenden Versuche über Herstellung von Hobkohle zum Betrieb VOM Automobilen und von feststehenden Motoren ein Bundesbeitrag von Fr. 20,000 bewilligt werden. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass die Schweiz für die Beschaffung von Benzin vollständig vom Ausland abhängig ist, hat die Frage der Gewinnung von Ersatzbrennstoffen im Inlande grösste Bedeutung.

Zugleich wird durch die Herstellung der Holzkohle dem Brennholz, das annähernd die Hälfte der gesamten Holzproduktion ausmacht, eine neue Absatzquelle erschlossen.

Obschon verschiedene Departemente an dem Versuche interessiert sind und sich für die Bewilligung eines Bundesbeitrages ausgesprochen haben, erachten wir es doch als zweckmässig, den Beitrag der Zentralverwaltung nicht unter die verschiedenen Departemente aufzuteilen, sondern das Departement des Innern mit dem Gesamtbeitrag, ausgenommen denjenigen der Postverwaltung, zu belasten.

Für die Vornahme der Versuche, ohne die Anschaffungskosten der Apparate, sind Fr. 24,000 erforderlich. Sie sollen wie folgt aufgebracht werden: Fr. 9,000 Beiträge der Verbände, Industrien, Kantone und privater Interessenten.

» 8,000 Beitrag der volkswirtschaftlichen Stiftung.

» 4,000 Beitrag der eidgenössischen Postverwaltung.

» 8,000 Beitrag des Departements des Innern.

Zusammen Fr. 24,000 Überdies würde der Bund die Kosten der Anschaffung von Verkohlungsöfen und eines Vergasers im Betrage von Fr. 5200 übernehmen, die sich um Fr. 1200 erhöhen würden, wenn eine Zollbefreiung für die eingeführten Apparate nicht möglich wäre. Diese Apparate würden nach Beendigung der Versuche im Eigentum des Bundes verbleiben, der dann nach Gutfinden über sie verfügen könnte.

VI. Gesundheitsamt fr. 1. Betriebskosten des Laboratoriums . . .

Fr.

5,000

Fr, 5,000

Auf Veranlassung der Oberzolldirektion mussten 2 Instruktionskurse von je 4 Tagen für die mit der Grenzkontrolle von Lebensmitteln betrauten Zollbeamten abgehalten werden, weil infolge von Personalveränderungen auf verschiedenen Zollämtern kein für die Lebensmittelkontrolle ausgebildetes Personal mehr vorhanden war. Diese Instruktionskurse, die früher 6 Tage dauerten, wurden der Kosten wegen auf 4 Tage herabgesetzt. Da die Kurse nicht regelmässig abgehalten werden, sondern nur wenn ein Bedürfnis dafür vorhanden ist (die letzten Kurse fanden 19'26 statt), so wurde bei der Aufstellung des Voranschlages für 1980 dieser Ausgabe nicht Rechnung getragen. Die

460

Kosten für Taggelder und Eeiseentschädigungen an die 100 Teilnehmer belaufen sich auf rund 5000 Franken.

C. Justiz- und Folizeidepartement.

II. Justizabteilung Fr. 10,800 8. Beiträge für juristische Arbeiten Fr. 10,800 a. Im Voranschläge für das Jahr 1929 sind unter der Eubrik Bundeskanzlei D. 4. a Fr. 23,000 aufgenommen worden für don Druck des I. Bandes (deutsch und französisch) des schweizerischen Bundesrechts. Das Werk wird nun nicht, wie beabsichtigt, im Selbstverläge des Bundes, sondern von einem privaten Verleger herausgegeben. Der 1929 bewilligte Druckkredit ist daher dahingefallen ; dagegen hat der Bund dem Verleger der deutschen Ausgabe einen Beitrag von Fr. 8000 pro Band zu leisten. 1930 werden · 3 Bände erscheinen Fr. 9,000 fc. Für die Kosten der Herausgabe eines Handbuches der schweizerischen Behörden wurden 1929 Fr. 6000 bewilligt. Trotz starker Einschränkung des Stoffes wird der Umfang grösser als ursprünglich angenommen wurde. Das Autorhonorar erhöht sich entsprechend Fr. 1,800

D. Militärdepartement, II. Ausbildung der Armee Fr. 1,017,000 B. Unterricht jfr^ 17,000 6. Ausserdienstliche Weiterbildung: fc. Freiwillige Militärvereine.

2. Schweizerischer Unteroffiziersverband Fr. 17,000 Seit dem Jahre 1925 wird der schweizerische Unteroffiziersverband, welcher an der ausserdienstlichen Tätigkeit der Unteroffiziere und namentlich an der Förderung des Vorunterrichtes hervorragenden Anteil hat, mit einer jährlichen Subvention von Fr. 5000 unterstützt. Mit Bücksicht auf die grosse Mitgliederzahl des Verbandes und die vermehrte ausserdiensth'che Tätigkeit wurde der Kredit im Voranschlag für das Jahr 1930 auf Fr. 8000 erhöht.

461 Der Verhäng bat sich seither entschlossen, ein ständiges Zentralsekretariat zu schaffen, um durch eine einheitliche zentrale Leitung die grossen und vielgestaltigen Aufgaben besser erfüllen und die ganze Organisation zweckentsprechend ausbauen zu können. Die dem Unteroffiziersverband zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erlauben es ihm nicht, die aus der Schaffung des Zentralsekretariates erwachsenden Kosten selbst zu tragen. Der Plan kann nur durch die Erhöhung der jährlichen Bundessubvention auf Fr. 25,000 verwirklicht werden. Wir bedürfen daher schon für das Jahr 1980 eines Nachtragskredites von Fr. 17,000, in der Meinung, dass künftig die jährliche Gesamtsubvention an den Verband auf Fr. 25,000 festgesetzt werden soll.

E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht

Fr. 1,000,000

1. Militärversicherung : a. Kosten des vorübergehenden Nachteils Fr. 1,000,000 Im Voranschlag sind für die Kosten des vorübergehenden Nachteils Fr. 3,000,000 aufgenommen. Im ersten Vierteljahr 1930 mussten aber bereits Fr. 1,065,789.65 verausgabt werden.

Es ist ohne weiteres klar, dass die restanzlichen Fr. 2,000,000 zur Deckung der Bedürfnisse der eidgenössischen Militärversicherung bis zum Rechnungsabschluss, also für 3/4 Jahre, bei weitem nicht ausreichen werden. Um zu vermeiden, dass der Bundesrat vorgängig der Nachtragskredite II. Folge der Militärversicherung einen Vorschuss-Kredit .bewilligen muss, ersuchen wir schon heute um einen Nachtragskredit im Betrage von Fr. 1,000,000. Bis zur Behandlung der Nachtragskredite II. Folge wird sich abklären, ob und allenfalls welche weitern Mittel notwendig sind.

HI. Ausrüstung der Armee B. Material-Unterhalt- und Ersatz 6. Ersatzmaterial:

Fr. 1,800,000 Fr. 1,800,000

b. Übriges Kriegsmaterial . . . . Fr. 1,800,000 Am 3. August 1928 brannte das dem Kanton Freiburg gehörende Zeughaus in Freiburg nieder. Dabei wurde auch das dort untergebrachte, dem Bunde gehörende Material verschiedener militärischer Einheiten zerstört. Infolge der Zwangslage, die Militärausgaben möglichst niedrig zu halten, war unter anderm dieses Material gegen Feuerschaden nur mit 50 % seines Wertes versichert. Es ist deshalb nicht möglich, aus den Entschädigungen der Feuerversicherungsgesellschaften das verbrannte Material vollständig zu ersetzen.

In dieser Beziehung ergibt sich folgende Eechnung:

462 Für den Ersatz des Materials sind notwendig Die Entschädigungen der Feuerversicherungsgesellschaften betragen nebst Zins

Fr. 8,690,000 » 1,890,000

Es verbleibt somit ein Fehlbetrag von Fr. 1,800,000 der durch Nachtragskredit zu decken ist.

Zu erwähnen ist noch, dass durch Herabsetzung der Versicherungswerte im Laufe der Jahre Einsparungen erzielt worden sind, die rund l Million Franken ausmachen.

Im übrigen wird auf die besonderen Akten verwiesen,

F. Volkswirtschaftsdepartement.

H, Handelsabteüung

Fr.

250,000

17. Beteiligung der Schweiz an der internationalen Ausstellung in Lüttich 1980 Fr.

250,000 Nach Einsicht unserer Botschaft vom 2. Dezember 1929 hat die Bundesversammlung am 19. Dezember 1929 beschlossen: Für die schweizerische Beteiligung an der internationalen Ausstellung in Lüttich iin Jahre 1980 wird dem Bundesrat ein Kredit im Betrage von Fr. 250,000 zur Verfügung gestellt, der in den Voranschlag der Eidgenossenschaft pro 1930 aufzunehmen ist.

Da dieser Betrag in den Voranschlag für das Jahr 1980, der in der gleichen Session von den eidgenössischen Bäten behandelt wurde, nicht mehr aufgenommen werden konnte, sind wir der Form halber genötigt, den bewilligten Kredit in den vorliegenden Nachtragskreditbegehren aufzuführen.

IV. Bundesamt îur Sozialversicherung Fr.

30,086 9. Unfallversicherung Fr. 30,086 Die Schweizerische TJnfallversicherungsanstalt in Luzern hatte den Beitrag des Bundes an die Prämien der Nichtbetriebsunfallversicherung für das Jahr 1929 auf Fr. 8,400,000 geschätzt. Zufolge guter Konjunktur trat eine Steigerung der versicherten Lohnsummen ein. Diese bedingte gegenüber der Schätzung eine Erhöhung des Beitrages des Bundes an die Brämien der Nichtbetriebsuni'allversicherung um Fr. 249,608. 90. Bei Aufstellung des Voranschlages 1930 wurde die Erhöhung auf Fr. 200,000 geschätzt, also um Fr. 49,603, 90 zu niedrig. Weil die Verwaltungskosten der Anstalt hinter dem Voranschlag zurückbleiben, verringert sich der Fehlbetrag auf Fr. 80,085. 30.

0. Post- und Eisenbahndepartement.

II. Amt für Elektrizitätswirtschaft Fr.

50,000 Am 18. Dezember 1929 hat der Bundesrat, entsprechend den von der nationalrätlichen Kommission in der Angelegenheit Postulat Grimm betref-

46» fend die schweizerische Elektrizitätswirtschaft geäusserten Wünschen, provisorisch die Schaffung eines «Amtes für Elektrizitätswirtschaft» beschlossen, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die eidgenössischen Bäte.

Das neue Amt hat den Teil der Aufgaben des gegenwärtigen Amtes für Wasserwirtschaft zu übernehmen, der die Elektrizitätswirtschaft betrifft, weil das erstere Amt überlastet ist. Dem Amte werden unter anderm folgende Aufgaben zufallen: Auskunfterteilung über alle Gebiete der Elektrizitätsversorgung und des Bedarfes, die Exportregelung für elektrische Kraft, da» Kontrollwesen über die Elektrizitätswirtsehaft, das Studium aller in das Gebiet der Elektrizität einschlagenden Fragen sowie die Ausarbeitung bezüglicher Gesetze und Verordnungen.

Die vorläufige Organisation des Amtes wird in bescheidenem Eahmen gehalten werden. An Personal sind für den Anfang vorgesehen: ein Direktor, ein Vizedirektor oder Adjunkt, drei oder vier wirtschaftliche Beamte und Ingenieure sowie das nötige Kanzleipersonal.

Das Amt für Wasserwirtschaft sowie das Eisenbahndepartement werden in der Lage sein, bei ihnen überzählig werdende Beamte dem neuen Amte abtreten zu. können. Für das laufende Jahr dürfte zur Bestreitung der Mehrauslagen ein Kredit von Fr. 50,000 genügen, IV. Amt für Wasserwirtschaft Fr. 4,525,500 5, Bücher, Zeitschriften und Kartenmaterial Fr.

500 Auf dem Gebiete der Wasserkraftnutzung sind in jüngster Zeit grundlegende Werke erschienen, die das Amt nicht entbehren kann. In öffentlichen.

Bibliotheken ist diese Spezialliteratur, die sehr teuer ist, nicht erhältlich.

Die Studien über die verfügbaren Wasserkräfte bedingen ferner vermehrt& Anschaffung von Kartenmaterial. Im Hinblick auf die Schaffung des neuen Amtes für Elektrizitätswirtschaft erschien auch die Beschaffung von Fachliteratur über Elektrizitätswirtschaft angezeigt, 8 Studien über Wasserkraftnutzung . . . . Fr. 65,000 Um die wirtschaftlichen Verhältnisse der verfügbaren Wasserkräfte festzustellen, sind im Jahre 1929 verschiedene geologische Untersuchungen über die in Aussicht genommenen Speicherbecken vorgenommen worden.

Diese Studien sind nun so weit fortgeschritten, dass die erforderlichen topographischen Aufnahmen während des Sommers durchgeführt werden sollten,.

Ferner soll der Gang der Arbeiten beschleunigt werden. Es
ist beabsichtigt,.

die Ergebnisse der Untersuchungen, die dem weitern Ausbau unserer Wasserkräfte dienen, im Druck zu veröffentlichen.

9. Eegulierung der Seen Fr. 20,000 Die Sondierungen zur Ermittlung der Wehrstelle bei Hemishofen zeigten,, dass für die Aufstellung eines Bauprojektes Erhebungen über die Belastungsmöglichkeit des Untergrundes notwendig sind. Es kann erst im Laufe des Som-

4ß4 mers entschieden werden, nach welchem Verfahren diese Erhebungen durchzuführen sind und mit welchen finanziellen Aufwendungen gerechnet werden muss. Immerhin sollte ein Kredit vorhanden sein, der erlaubt, mit den Erhebungen noch in diesem Jahre zu beginnen, um die günstigen Wasserstände im Spätherbst auszunutzen.

10. Schiffahrtsstudien.

o. Spezialstudien Rhone und Genfersee. . Fr. 5,000 Ende letzten Jahres wurden an der Ehone in Genf (rechtes Rhoneufer) eine Anzahl Sondierungen ausgeführt, deren endgültige Erledigung aber erst in diesem Jahre möglich war. Dadurch wurde der für 1930 zur Verfugung stehende Kredit bedeutend belastet. Um die Studien nicht zu verzögern, bedarf es eines Nachtragskredites. Ob weitere Sondierungen (am linken Ehoneufer) notwendig sind, kann erst im Laufe des Jahres festgestellt werden.

14a. Errichtung von Wasserstands- und Wassermessstationen im Rheingebiet oberhalb des Bodensees Fr. 35,000 Die ausserordentliehe Bedeutung des hydrographischen Dienstes am Bodensee und im Eheingebiet oberhalb des Bodensees (Seestände, Deltaaufnahmen, Einfluss der Bodenseeregulierung auf den Ehein oberhalb des Sees, Einfluss der Eheinkorrektion auf die Bodenseestände, Wirkung der Aufforstung im Gebirge, Einfluss der Wildbachverbauungen, Studium über Geschiebebewegung, Wasserkraftnutzung) Hessen es angezeigt erscheinen, die hydrometrischen Erhebungen auszudehnen. Zu diesem Zwecke wurden in der Niederwasserperiode des verflossenen Winters neue Wasserstands- und Wassermessstationen errichtet und Längenprofilaufnahmen durchgeführt. "Die Verweisung des entsprechenden Kredites in den Voranschlag 1931 hätte die Erhebungen um ein ganzes Jahr verzögert.

Bauausführungen.

21. Rheinregulierung Basel-Strassburg Fr. 4,400,000 Am 26. März 1930 ist die Referendumsfrist für den BB. vom 20. Dezember 1929 über die Genehmigung des zwischen der Schweiz und Deutschland abgeschlossenen Vertrages über die Eegulierung des Eheins zwischen Strassburg/ Kehl und Istein unbenutzt abgelaufen. Ferner wurde das Genfer Protokoll vom 18. Dezember 1929 über die Bauausführung von Frankreich und "Deutschland genehmigt, so dass nunmehr der Inangriffnahme der Arbeiten nichts mehr im Wege steht.

Um den Baubeginn in der Niederwasserperiode dieses Herbstes sicherzustellen, sind von der Bauleitung die grössern Baugerate (Bagger, Boote usw.)

zur Vergebung ausgeschrieben und auch Vorkehrungen für die Beschattung von Baumaterialien getroffen worden.

465 Die Bauleitung nimmt für das Vorbereitungsjahr 1980 einen Kostenbetrag von 6 Millionen Reichsmark in Aussicht, wovon auf die Schweiz 60 % oder 3,6 Millionen EM. entfallen, was bei einem Kurs von 128,3 einen Betrag von Fr. 4,438,000 ausmacht. Wir setzen die runde Summe von 4,4 Millionen Pranken in die Nachtragskredite ein.

Gemäss BB- vom 20. Dezember 1929 hat der Kanton Basel-Stadt seinen Kostenbeitrag von 20 % jeweilen in dem den Aufwendungen folgenden Jahr an den Bund zu entrichten. Wir werden diese Zahlungen im Voranschlag und in der Staatsrechnung unter den «Einnahmen» des Amtes für Wasserwirtschaft als besondere Eubrik «Zahlungen des Kantons Basel-Stadt für die .Rheinregulierung Basel- Strassburg» einstellen.

Regiebetriebe des Bundes, IX. Postverwaltung.

S. Gewinn- und Verlustrechnung.

V. Verschiedenes.

a. Verschiedene Kosten Fr.

8,100 C. Kapitalrechnung.

1. Liegenschaftskonto.

Zuwachs Fr. 685,000 2. Inventarkonto.

, a. Motorfahrzeuge und zugehörige Einrichtungen Fr. 400,000 ---- Fr. 1,085,000 Zu B. V. a. Die eidgenössischen Bäte haben am 11. März 1930 den Ankauf des Postgebäudes in Davos-Platz beschlossen (Eidgenössische Gesetzsammlung, Bd. 46, Seite 89). Von den bisherigen Besitzern sollten die zugehörigen Aktien der Elektrizitäts- und Gaswerke Davos übernommen werden, die es ermöglichen, jährlich bis 5100 kwst Lichtkonsum zum Preise von 25 statt 381/2 Rappen zu beziehen. Es handelt sich um 85 Aktien, zum Handelswert von Fr. 95, Nominalwert Fr. 40, Dividende der letzten Jahre 6 %. Die Erwerbung dieser Aktien, die der Postverwaltung zudem ein Mitspracherecht in der Gesellschaft sichert, erscheint vom wirtschaftlichen Standpunkt aus als geboten. Die Ausgabe war bei der Aufstellung des Voranschlags, der in dieser Unterrubrik nur Fr. 5000 aufweist, nicht vorauszusehen gewesen.

Zu C. 1. Wie bereits oben erwähnt, ist von den eidgenössischen Bäten unterm 11. März 1930 der Ankauf des Postgebäudes und der Postremise in Davos-Platz beschlossen und hierfür ein Kredit von Fr. 280,000 bewilligt worden.

Ferner wurde mit BB. vom 14. März 1980 (Eidgenössische Gesetzsammlung, Bundesblatt,

82. Jahrg. Bd. I.

38

466

Bd. 46, Seite 91) ein Kredit von Fr. 405,000 für die Errichtung eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Kreuzungen bewilligt. Der Einbezug dieser beiden Beträge in die vorhegenden Nachtragskreditbegehren ist daher nur mehr eine Formsache.

Zu C. 2. Zu Beginn des Jahres durchgeführte Betriebsinspektionen haben ergeben, dass an verschiedenen Orten der Sendungsvermittlungs- und Bestelldienst in wirtschaftlicherer Weise mit Motorfahrzeugen statt mit Pferdefuhrwerken und Handkarren durchgeführt werden kann. Die Betriebsumstellung ist an einigen Orten dringend, weil sonst das Personal vermehrt werden muss.

Es werden mehr benötigt als im Voranschlag vorgesehen für den Ortsdienst in Genf 4 Wagen Aarau 2 Wagen Lausanne 5 » Oerlikon l » Bern l » Lugano 2 » Neuchâtel 8 » Chiasso l » Ölten l D und als Reserve für den Fahrzeugpark in den Städten 5 Wagen, im ganzen 25 Wagen zu Fr. 14,000 Er. 350,000 und damit in Zusammenhang für Unvorhergesehenes » 50,000 Zusammen Fr. 400,000

X. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

A. Betriebsrechnung.

II. Diensträume.

b. Unterhalt und Umbauten an Telegraphen- und Telephongebäuden . Fr. 162,000 III. Betriebsanlagen, d. Abbruch- und Umbaukosten . . . » 1,400,000 -- ---- Fr. 1,562,000 B. Gewinn- und Verlustrechnung.

III. Absehreibungen.

a. Abschreibung entwerteter Betriebsanlagen vom Anlagekonto Fr. 1,800,000 C. Kapitalrechnung.

1. Anlagekonto.

a. Telegraphen- und Telephongebäude . Fr. 1,091,500 b. Linien » 2,800,000 c. Apparate und Innenleitungen, . . . » 700,000 » 4,591.500 Fr. 7,958,500

467

Begründung.

A. Betriebsrechnung.

Zu II. b. Vom Betrage von Fr. 162,000 entfallen Fr. 85,500 auf das Postgebäude in Ölten und Fr. 76,500 auf das Telephongebäude in Genf.

In Ölten hat auf Anfang 1980 ein Verstärkeramt bereitgestellt werden müssen. Hierzu waren die Verlegung der Zentralheizung, des Kohlenraumes, der Garederoben, der Badeanlagen und der Velogarage sowie die Einrichtung eines Maschinenraumes, eines Akkumulatorenraumes und eines Lokales für den Bohrpostmotor notwendig. Weitere bauliche Änderungen, so namentlich bedeutende Bodenverstärkungen, erfordert die neue automatische Telephonzentrale im I. Stock.

In Genf handelt es sich um Umbauten, die durch den Ersatz der Handzentrale durch eine automatische bedingt sind.

Zu III. d. Der starke Teilnehmerzuwachs hat zur Folge, dass in weit zahlreicheren Fällen als im Voranschlag vorgesehen, oberirdische Linienstränge umgebaut und Handzentralen erweitert werden müssen.

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

Zu III. a. Die Abschreibung steht im Zusammenhang mit dem unter C. 1. b. vorgesehenen Nachkredit für neue Ortskabelanlagen. Die nach der Auslegung der Kabel überflüssig werdenden oberirdischen Linienstränge werden abgebrochen und abgeschrieben.

C. Kapitalrechnung.

1. Anlagekonto.

Zu a. Der Nachkredit ist nötig für das Telephongebäude Zürich-Riedtlistrasse Fr. 778,500 und für die Bundspruchstationen Münster (Luzern), Landessender » 160,100 Sottens » » 77,400 Genf, Lokalsender » 80,500 Fr. 1,091,500 Der Kredit für das Telephongebäude Zürich-Riedtlistrasse ist mit BB. vom 17- Dezember 1929 bereits bewilligt worden (siehe eidgenössische Gesetzsammlung 1929, Seite 608) und muss nur der Form halber noch unter die Nachkredite eingereiht werden.

Für die Rundspruchstationen ist eine Krediterhöhung nötig Seit der Aufstellung des Voranschlages sind dio Sendestärken in Nachbarländern, entgegen den Beschlüssen der Prager Konferenz vom April 1929, erheblich gesteigert worden. Ferner ergaben die nachträglich durchgeführten Feldstärkemessungen, die nicht früher vorgenommen werden konnten, weil der Messapparat 4 Monate verspätet geliefert wurde, dass grössere Sendestärken erforderlich sind,

468

als theoretisch, vorgesehen werden konnte. Diese Feststellungen zwangen dazu die Sendestärken der beiden schweizerischen Landessender gegenüber dem ursprünglichen Projekt zu verdoppeln. Die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Sender hat zwangläufig auch eine Yergrösserung und Verstärkung der Gebäulichkeiten zur Folge. Zu den im Voranschlag bewilligten Krediten von Fr. 198,000 für Sottens, Fr. 195,000 für Münster und Fr. 45,000 für Genf bedarf es nun an Nachkrediten:

Sottens Münster (Luzem) Genf

für Landankauf

flfr Gebäullchkeilen

zusammen

Fr.

42,000 51,500 76,000 169,500

Fr.

35,400 108,600 4,500 148,500

Fr.

77,400 160,100 80,500 318,000

·

Vom Nachkredit für Genf von Fr. 80,500 entfallen Fr. 76,000 auf Landerwerb. Mehr als die Hälfte des Terrains wird nach Erstellung des Senders als Bauparzellen wieder verwertet werden können.

Damit stellen sich die Gesamtkosten, ohne Wohnhäuser für das Personal, auf: Sottens Münster (Luzern) Genf

Voranschlag Fr.

Naehkredite Fr.

zusammen Fr.

198,000 195,000 45,000 438,000

77,400 160,100 80,500 318,000

275,400 355,100 125,500 756,000

Die Bauarbeiten für Sottens und Münster sind noch nicht vergeben und, es ist mit diesen Bauten noch nicht begonnen worden.

Vom Bau der Wohnhäuser für das Personal, die im Voranschlag mit Fr. 79,000 für Sottens in Aussicht genommen waren, wird einstweilen abgesehen.

Der bewilligte Kredit wird für die Vergrösserung der Sender benötigt.

Zu b. Infolge des starken Teilnehmerzuwachses müssen im laufenden Jahre mehr neue Kabelanlagen erstellt werden als vorgesehen waren. Im Zeitpunkt der Aufstellung des ordentlichen Voranschlages lässt sich auch die Entwicklung der Bautätigkeit in Städten und grösseren Ortschaften nicht immer mit der Sicherheit erkennen, dio zur Veranschlagung der Ausgaben für Kabelstränge nach neuen Aussenquartieren wünschbar wäre. Eine weitere Mehrausgabe entsteht dadurch, dass Projekte für Pflasterung oder Asphaltierung von Strassenzügen erst nach der Bereinigung des Linienbauvoranschlages der Telephonverwaltung bekannt werden und dass diese dann genötigt ist, sur Vermeidung von Kosten für dia Wiederinstandstellung teurer Strassenbeläge Kabellegungen sofort auszuführen, die sonst erst ein oder zwei Jahre später nötig gewesen wären.

469 Zu c. Der Nachkredit ist zur Beschaffung von Telephonapparaten für neue Teilnehmer bestimmt. Im ersten Vierteljahr 1929 hat die Zahl der Sprechstellen um 4846, im ersten Vierteljahr 1930 um 5831 zugenommen. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Voranschlages ist nicht mit einem so weitgehenden Zuwachs gerechnet worden.

' Wir beehren uns, Ihnen die Genehmigung der vorstehend aufgeführten Nachtragskreditbegehren zu beantragen, und benutzen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 23. Mai 1930.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Musy.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

470 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1930, l, Folge.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 1980, beschliesst : Dem Bundesrate werden für das Jahr 1930 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Verwaltungsrechnung.

Erster Abschnitt.

Verzinsung und Tilgung.

A. Verzinsung.

o. Feste Anleihen.

15 a. 4 l/2 % eidgenössische Anleihe von 1980 von Franken 250,000,000

Fr.

2,482,560

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, F. Eidg. Versicherungsgericht.

13. Neuanschaffung von Mobiliar Übertrag

26,000 2,509,460

471 Übertrag

2,509,460

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

6. Eidgenössische Repräsentanten Kommissarien

Fr

und

30,000

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

A. Departementssekretariat.

Fr, Fr.

Fr.

4. Bücher, Zeitungen und ZeitSchriften 700 D. Landesbibliothek.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen 6. Bibliographische Arbeiten . .

E. Bundesarchiv.

5. Historische Arbeiten in Archiven

3,200 1,800 --

5,000 3,600

F. Eidgenössische Technische Hochschule.

24. Unterrichtsmittel aller Art für einzelne Fachschulen und Unterrichtsfächer 6,500 49. Bibliothek 5,000 59. Beteiligung der Eidgenössischen Technischen Hochschule an der Internationalen Ausstellung in Lüttich 1980 35,000 46,500 G. Materialprüfungsanstalt.

14. Drucklegung einer Denk- und Festschrift zum 50jährigen Jubiläum der E. M. P. A

10,000 Übertrag

65,800 «5,800 2,539,460

472

Übertrag

Fr.

Fr.

65,800 2,589,460

n, Oberbauinspektorat.

Fr.

6. Kommissionen und Sachverständige. .

25,500 Beiträge:

36bis Verbauung der Mettenlaui und Schutzbauten am Lauibach in der Gemeinde Giswil

l00,000 125,500 III. Direktion der eidgenössischen Bauten.

9. Hochbauten: b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten: 1. Verwaltungsgebäude Bundesgasse 32/34 in Bern, bauliche Änderungen 7,200 2. Zollgebäude in Münster (Graubünden), Ergänzungsarbeiten . . . .

10,600 3. Altes Zollgebäude in Croix-deEozon, Umbauarbeiten 5,660 4. Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne, bauliche Änderungen und Verbesserungen.

6,100 29,560 c. Neubauten: 1. Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Versuchsanstalt für Wasserbau 40,000 2. Benzintankanlage Kehrsatz, Ausbau 17,500 3. Fliegerwaffenplatz Dübendorf, Landankauf und Instandstellung des Wohnhauses «Lindenbüel». .

110,000 4. Zollgebäude Basel-Burgfelderstrasse, Landankauf 7,840 5. Zollgebäude Mammern, Landankauf 2,000 6. Blockhaus der Zollverwaltung auf dem Umbrailpass, bauliche Verbesserungen 7,695 7. Zollgebäude in Bruzella, Ankauf 32,500 217,035 Übertrag

246,595

191,300 2,539,460

473

Übertrag

Fr.

246,595

10. Strassen- und Wasserbauten: - 1. Sohlensicherung der Aare bei Thun, Beitrag 2. Festung St. Maurice, Wiederherstellung der Militärstrasse Dailly-PrazRiond

Fr.

Fr.

191,300 2,539,460

9,500 19,000 28,500 275,095

IV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

20. Beitrag an die Gesellschaft für das Studiuni der Ersatzbrennstoffe 14,400 VI. Gesundheitsamt.

6, 1. Betriebskosten des Laboratoriums

5,000

* 485,795

C. Justiz- und Polizeidepartement II. Justizabteilung, 8. Beiträge für juristische Arbeiten

10,800

D. Militärdepartement, II. Ausbildung der Armee.

B. Unterricht.

6. Außerdienstliche Weiterbildung: b. Freiwillige Militärvereine.

2. Schweizerischer Unteroffiziersverband E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht.

1. Militärversicherung: a. Kosten des vorübergehenden Nacht

e

i

l

s

1

,

0

0

0

,

0

17,000

· ° 0

0

0

1,017,000

m. Ausrüstung der Armee.

B. Materialunterhalt- und ersatz.

6. Ersatzmaterial : fe. Übriges Kriegsmaterial

1,800,000 -- Übertrag

2,817,000 5,853,055

474 Fr.

Übertrag

Fr, 5,853,055

F. Volkswirtschaftsdepartement II. Handelsabteilung.

17. Beteiligung der Schweiz an der internationalen Ausstellung in Lüttich 1930

250,000

IV. Bundesamt für Sozialversicherung.

9. Unfallversicherung 30,086 280,086 G. Post- and Eisenbahndepartement.

II. Amt für Elektrizitätswirtschaft 50,000 IV. Amt für Wasserwirtschaft.

5. Bücher, Zeitschriften und KartenmaFr.

terial 500 %. Studien über Wasser kraftnutzung. . .

65,000 9. Regulierung der Seen 20,000 10. Schiffahrtsstudien.

o. Spezialstudien Ehone und Genfersee.

5,000 14 a. Errichtung von Wasserstands- und Wassermess- Stationen im Rheingebiet oberhalb des Bodensees 35,000 Bauausführungen.

21. Rheinregulierung Basel-Strassburg . . 4,400,000 4,525,500 4

Verwaltungsrechnung

,575,500 10,708,641

Regiebetriebe des Bundes, IX. Postverwaltung.

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

V. Verschiedene Kosten C. Kapitalrechnung.

1. Liegenschaftskonto, Zuwachs 2. Inventarkonto.

a. Motorfahrzeuge und zugehörige Einrichtungen

8,100

685,000 400,000 1,085,000 1,093,100 "Übertrag 1,098,100

475 Fr.

"Übertrag 1,093.100

X. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

A. Betriebsrechnung.

II. Diensträume.

b. Unterhalt und Umbauten an TeleFr.

Fr.

graphen- und Telephongebäuden .

162,000 III. Betriebsanlagen.

d. Abbruch- und Unibaukosten . . . 1,400,000 -- 1,562,000 B. Gewinn- und Verlustrechnung.

III. Absehreibungen.

a. Abschreibung entwerteter Betriebsanlagen vom Anlagekonto 1,800,000 C. Kapitalrechnung.

1. Anlagekonto.

a. Telegraphen- und Telephongebäude. 1,091,500 fe. Linien 2,800,000 c. Apparate und Innenleitungen . . .

700,000 -- 4,591,500 7,953,500 Regiebetriebe des Bundes 9,046,600

Zusammenstellung.

Nachtragskredite zulasten der Verwaltungsrechnung: a. Neue Kredite 5,958,641 b. Durch besondere BB. bewilligte Kredite (siehe Seiten 454, 462 und 464 der Botschaft betreffend Nachtragskredite 1930, I. Folge) 4,750,000 10,708,641 Nachtragskredite zulasten der Regiebetriebe : a. Neue Kredite 7,588,100 b. Durch besondere BB. bewilligte Kredite (siehe Seiten 465 bis 467 der Botschaft betreffend Nachtragskredite 1930, L Folge) 1,458,500 *) 9,046,600 *) Davon beeinflussen möglicherweise das Ergebnis der Verwaltungsrechnung Fr. 3,370,100.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1930, erste Folge. (Vom 23. Mai 1930.)

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Jahr

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Volume Volume Heft

22

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2513

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.05.1930

Date Data Seite

449-475

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10 031 031

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