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2640 Botschaft dee

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf des Naturhistorischen Museums in Bern zur Yergrösserung des Verwaltungsgebäudes der Obertelegraphendirektion.

(Vom 12. Dezember 1930.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Das gegenwärtige Verwaltungsgebäude der Obertelegraphendirektion an der Speichergasse in Bern ist in den Jahren 1890 bis 1893 errichtet worden.

Das Telephonwesen lag damals in bescheidenen Anfängen und zählte in der ganzen Schweiz kaum 10,000 Abonnenten. Das Telegraphenwesen hatte noch das Übergewicht, und die Zentralverwaltung war noch mehr auf diesen altern Dienstzweig eingestellt, von dem ihr der Name geblieben ist und der ihr gestattete, mit einem kleinen Stab auszukommen. In dem neuen Gebäude konnten daher für den Anfang ausser den eigenen Bureaux, Magazinen und Werkstätten auch das eidgenössische Amt für geistiges Eigentum, das eidgenössische Versicherungsamt und ein Teil der administrativen Abteilung des eidgenössischen Eisenbahndepartements ihren Platz finden. Im Laufe der Jahre beanspruchte jedoch der jüngere Dienstzweig der Obertelegraphendirektion, die Telephonverwaltung, immer mehr Baum, so dass dieser die andern Hausgenossen der Beihe nach alle weichen mussten. Seit dem Jahr 1915 ist das ganze Gebäude von der Obertelegraphendirektion belegt.

Dieser Verlauf war die natürliche Folge des unaufhörlichen Wachstums des schweizerischen Telephonnetzes. Die nachstehenden Zahlen dürften ein anschauliches Bild über den Umfang geben, zu dem sich das schweizerische Telephonwesen seit 1890 entwickelt hat.

. .

Janr

1890 1900 1910 1920 1929

Länge der Drähte Zahl der Zahl der Zahl der laxin km Zentralen Abonnenten Pflichtigen Gespräche

17,000 165,000 338,000 563,000 1,268,000

92 318 423 927 1131

Einnahmen Fr.

9,000 5,758,000 1,192,900 88,000 25,426,000 5,011,100 68,000 56,380,000 10,592,300 116,000 120,449,000 89,397,800 200,000 212,442,000 71,575,900

910 Mehr noch als die Quantität aber trug die technische Entwicklung 'dazu bei, dass der Stab der Zentralverwaltung beständig vermehrt werden musste.

Sie zwang zu immer weitergehender Spezialisierung der Fachmänner, um den gesteigerten Anforderungen gewachsen zu sein und dem schweizerischen Telephonwesen die verhältnismässig hohe Qualität zu verleihen und zu erhalten, die dem allgemeinen Standard unserer Verkehrseinrichtungen entspricht.

Diese Umstände bewirkten, dass das im Gebäude an der Speichergasse beschäftigte Personal der Obertelegraphendirektion mit der Zeit wie folgt vermehrt werden musate: AHminich-otìuo Teshìilsdie Abteilung ÄhSTM (o*""» BaumaterialADieiiung Verwaltung)

BaumaterialVerwaltung mit Werkstätte

Zusammen

im Jahr 1890. . . . .

28 7 14 44 » » 1900 35 21 61 117 » » 1910 42 42 62 146 » » 1920 73 64 87 224 « » 1930 87 121 98 306 Der grosse Zuwachs neuer Teilnehmeranschlüsse in den letzten Jahren und das, wie gegenwärtig beobachtet werden kann, starke Anwachsen des Telephonverkehrs sind Anzeichen dafür, dass das Telephonwesen noch weiter in voller Entwicklung begriffen und der Höhepunkt noch lange nicht erreicht ist, wie sich übrigens auch aus dem Beispiel der skandinavischen Länder und der Vereinigten Staaten von Nordamerika herauslesen lässt. Man wird also auch noch für die Zukunft mit höhern Anforderungen an die Zentralverwaltung rechnen müssen, während anderseits der ständige Rückgang des Telegraphenverkehrs die vermehrten Personalbedürfnisse der Telephonverwaltung längst nicht mehr auszugleichen vermag. Schon seit einigen Jahren befassen sich nur noch wenige Beamte der Zentralverwaltung mit dem Telegraphendienst. Überdies hat das neu aufgekommene Badiowesen mit all seinen Problemen und Nutzanwendungen schon allein ein bedeutend grösseres Mass an Arbeit hinzugebracht, als durch das Abflauen des Telegraphenverkehrs weggefallen ist.

Gegenwärtig ist es nicht mehr möglich, im Gebäude an der Speichergasse weiteres Personal unterzubringen. Sämtliche Bureaux sind besetzt und ausgenützt. Für notwendige Ergänzungen, wie ein besser eingerichtetes elektrotechnisch-physikalisches Laboratorium und für Demonstrationsräume, in denen die Entwicklung und das Funktionieren der Apparate zur Ausbildung des Personals dargestellt werden könnten, fehlt der Raum vollends. Und doch sind dies Einrichtungen, deren eine moderne Telegraphen- und Telephonverwaltung, die auf der Höhe ihrer gegenwärtigen und künftigen Aufgaben bleiben soll, nicht mehr entraten kann.

Völlig unzureichend sind auch die Bäume im Zentralmagazin geworden.

Schon wenige Jahre nach dem Bezug des Gebäudes an der Speichergasse fehlte es an Platz für die Lagerung der Materialien, weil sich das Telephon viel stärker

911 entwickelt hatte, als vorausgesehen worden war. Im Jahre 1903 musate bereits ein Teil, im Jahre 1908 das gesamte Linienmaterial an der Speichergasse ausgeräumt werden. Es wurde von 1908--1908 in gepachteten Lokalen in der Linde und Muesmatt, von 1908--1915 in Kehrsatz und seit 1916 in eigenen in Ostermundigen errichteten Magazinen mit Geleiseanschluss eingelagert.

Seit einigen Jahren sind aber die Magazine an der Speichergasse auch für das Apparatenlager ungenügend geworden, obschon die Bestände so niedrig als möglich gehalten werden. Man hat deshalb einen Teil der Apparate ebenfalls in Ostermundigen und einen andern Teil in der Postremise Weyermannshaus unterbringen müssen. Die drei der Materialverwaltung zugeteilten Kraftwagen werden, mangels einer Garage, über Nacht im Hofe des Verwaltungsgebäudes eingestellt. Bei kaltem Wetter frieren aber Wasser, Öl und Fett ein, und so kommt es, dass in kalten Wintern jeden Morgen kostbare Zeit verloren geht, bis die Fahrzeuge wieder in Betrieb gesetzt werden können. Ausserdem ist der Hof, in welchem auch die Reparaturwerkstätte eingebaut ist, für den grossen Warenverkehr, der sich darin abwickeln muss, viel zu eng geworden.

Diese misslichen Verhältnisse sind schon seit geraumer Zeit ein Hemmnis f luden rationellen Dienstbetrieb, so dass auf Abhilfe Bedacht genommen werden musate. Es boten sich zwei Lösungsmöglichkeiten. Als scheinbar einfachste kam in Frage, die bestehende Anlage in Ostermundigen zu erweitern und im Anschluss an das dortige Linienbaumaterialmagazin einen weitern Zweckbau zu errichten. Man könnte sich aber nicht darauf beschränken, bloss das Apparatenmagazin nach Ostermundigen zu verlegen. Denn Apparatenmagazin, Bestandteilmagazin, Packlokal, Beparaturwerkstätte und die Prüflokale der Versuchssektion bilden ein unteilbares Ganzes, Sie können örtlich nicht voneinander getrennt werden. Würde man sich also zu einem Bau in Ostermundigen entschliessen, so müssten alle diese Dienste dort vereinigt werden. Hierdurch ergäbe sich aber eine Trennung dieses Teils vom Best der technischen Abteilung. Alle Sektionen dieser Abteilung greifen indessen so stark ineinander, dass sich aus der bedeutenden räumlichen Entfernung fortwährende Erschwernisse der Dienstabwicklung und Zeitverluste der hin- und herwandernden Beamten ergeben müssten. Ein schwerwiegender,
weiterer Nachteil dieser Lösung bestünde darin, dass im Gebäude an der Speichergasse nur die Magazine und Prüfräume, somit nur Keller- und Erdgeschosslokale frei würden. An Bureauräumen ergäbe sich daraus nur ein geringer Gewinn. Es wäre aber ernstlich nicht daran zu denken, etwa die ganze Versuchssektion oder eine andere Sektion der technischen Abteilung nach Ostermundigen zu verlegen. Der Dienstbetrieb würde allzusehr darunter leiden. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Verlegung eines Teils der Dienste in einen Neubau auf der Lagerliegenschaft in Ostermundigen eine Lösung brächte, der sehr schwerwiegende Nachteile anhaften würden.

Eine andere Lösung zeigte sich in der Möglichkeit, das auf der Bückseite an das Verwaltungsgebäude anstossende Naturhistorische Museum anzukaufen. Dieses leidet auch selber an Platzmangel. Die Eigentümerin, die

912 Burgergemeinde Bern, trug sich daher mit dem Gedanken, es nach der Hofseite durch einen Anbau zu erweitern. Dadurch würde der angrenzende Hof des Verwaltungsgebäudes der Obertelegraphendirektion zum Teil des Lichtes beraubt worden sein. Eine solche nachteilige Änderung auf dem Nachbargrundstück musste als sehr unerwünscht erscheinen. Anderseits konnte diese Notlösung doch auch die Museumsverwaltung nicht völlig befriedigen. Bei dieser Sachlage drängte sich die Frage, ob die Museumsliegenschaft von der Telegraphen- und Telephonverwaltung nicht übernommen werden könnte, beiden Teilen auf. Eine eingehende Besichtigung und Untersuchung unter Beizug der eidgenössischen Baudirektion ergab, dass das Museumsgebäude den Zwecken der Telegraphen- und Telephonverwaltung gut angepasst werden könnte. Im Erdgeschoss und 1. Stock liessen sich die Apparate unterbringen, und für die Versuchssektion, die mit der Baumaterialverwaltung in enger Beziehung steht, würden die beiden darüberliegenden Stockwerke hergerichtet.

Dort wäre auch ein für die Versuchssektion unerlässliches, grösseres Laboratorium vorzusehen. Die Geschosse sind allerdings verhältnismässig hoch und die Eaumausnützung daher nicht sehr günstig. Dieser einzige Nachteil, der dem Gebäude anhaftet, wird aber durch so mannigfache dienstliche Vorteile überwogen, dass er unbedenklich in Kauf genommen werden darf. Durch die Verlegung der Apparatenmagazine und der Versuchssektion in das Museumsgebäude würden an der Speichergasse Bureauräume für die übrigen Dienste frei. Weitere Bureaulokale liessen sich gewinnen, wenn der Flügel des Telegraphengebäudes auf der Seite der Genfergasse durch einen Zxvischenbau an das Museumsgebäude angeschlossen würde. Auch die Werkstätte im Hof, die an die Marche gebaut ist und daher keine Fensteröffnungen gegen das Nachbargrundstück aufweisen darf, kann freier gestaltet und den Bedürfnissen besser angepasst werden, wenn einmal nachbarrechtliche Einsprachen nicht mehr zu befürchten sind. Ferner könnte im Hof der Museumsliegenschaft auch die nötige Garage angefügt werden. Es bestünde schliesslich die Möglichkeit, eine Durchfahrt von der Speichergasse nach der Waisenhausstrasse zu schaffen, wodurch die heutigen misslichen Ein- und Ausfahrtsverhältnisse im Hof der Telegraphenliegenschaft abgestellt würden. Kurz, durch Zusammenlegung
der beiden Liegenschaften ergäbe sich neben der Vermehrung der Bureauund Magazinlokale auch eine bedeutend bessere Verwertung der beidseitigen Hof flächen, die jede für sich ziemlich beschränkt ist. Das Museumsgrundstück bildet in jeder Beziehung eine derart natürliche Ergänzung zur Liegenschaft der Obertelegraphendirektion, mit der es übrigens ursprünglich vereinigt war, dass sein gelegentlicher Erwerb auch unter dem Gesichtspunkt vorausblickender Vorsorglichkeit als geboten erscheinen muss.

Die Museumsverwaltung braucht jedoch einige Zeit, um unter Mitwirkung von Stadt und Kanton einen Ersatzmuseumsbau aufzuführen und zu beziehen, bevor sie die gegenwärtigen Lokale räumen und dem Käufer zur Verfügung stellen kann. Dies ist nicht vor dem 1. Januar 1984 zu erwarten. Bis dahin bleibt daher auch für die Obertelegraphendirektion reichlich Zeit, die Möglich-

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keit der besten Ausnutzung der Liegenschaft noch grundlich weiter zu studieren.

Das Grundstück hält 1962 m2 und wird mit der Zeit durch den Verkehr von der neuen Brücke nach dem Stadtinnern zweifellos an Verkehrswert noch gewinnen. Der in den Jahren 1878--1880 nach den Plänen von Architekt A. Jahn in wuchtigen Profilen errichtete Museumsfassadenbau hat damals rund Fr. 700,000 gekostet. Die eidgenössische Baudirektion kommt in ihrer Schätzung auf einen Mindestverkehrswert der Liegenschaft von rund 1,250,000 Pranken, wovon l/s auf Bodenwert und 2/s auf den Wert des 18,100 m3 fassenden Gebäudes entfallen. Die daran vorzunehmenden Umbauten (Treppenhausverlegung, Aborte, Zwischenböden) sind auf Fr. 200,000 veranschlagt. Die beizufügenden Erweiterungsbauten (Verbindungsbau und Garage) kamen auf Fr. 440,000 zu stehen. Nach längern Unterhandlungen einigten sich die Parteien dahin, den vorgesetzten Behörden einen Kaufpreis von Fr. 1,300,000 zur Annahme zu empfehlen. Die Besitzesühergabe und damit der Übergang von Nutzen und Gefahr sollen spätestens am 1. Januar 1984 erfolgen. Um die Obertelegraphendirektion jedoch instand zu setzen, wenigstens das Verbindungsstück an der Genfergasse nötigenfalls vor diesem Zeitpunkt in Angriff zu nehmen, ist ihr das Eecht eingeräumt, die Bauarbeiten hierfür schon vor dem eigenth'chen Besitzesübergang zu beginnen. Mit Kücksicht auf dieses Zugeständnis, und da der Bund schon mit der grundbüchlichen Eintragung des Kaufvertrages formeller Eigentümer wird, hat der Käufer der Verkäuferin auf diesen Zeitpunkt eine Anzahlung von Fr. 500,000 an den Kaufpreis zu leisten. Die Kaufpreisrestanz von Fr. 800,000 wird am Tage der Besitzesübergabe der Hauptliegenschaft fällig.

Diese Bedingungen erscheinen im Hinblick auf die Schätzung der eidgenössischen Baudirektion und mit Rücksicht auf die durch den Kauf der Liegenschaft für den Telephonverwaltungsbetrieb sich ergebenden namhaften Vorteile als annehmbar.

«' Zum Kaufpreis von Fr. 1,300,000 kommt noch ein Betrag von rund 10,000 Franken hinzu für Handänderungsgebühren und sonstige Unkosten, so dass ein Gesamtkredit von Fr. 1,310,000 erforderlich ist.

Auf Seite der Verkäuferin unterliegt der Verkauf der Genehmigung durch die Burgergemeinde, die diese in der Abstimmung vom 3. Dezember 1930 erteilt hat. Ebenso haben der Grosse Bat des
Kantons Bern am 16. September und die Einwohnergememde der Stadt Bern durch Abstimmung vom 8./9. November 1980 einer Vereinbarung über den Neubau des Naturhistorischen Museums, die den vorliegenden Verkauf des bisherigen Gebäudes an den Bund zur Voraussetzung hat, bereits zugestimmt.

Mit den vorstehenden Darlegungen glauben wir den Nachweis erbracht zu haben, dass es sich unter allen Umständen empfiehlt, die sich bietende Gelegenheit zu ergreifen und die Liegenschaft des Naturhistorischen Museums in Bern für die wachsenden Bedürfnisse der Obertelegraphendirektion anzukaufen. Sobald die Studien für die bauliche Umgestaltung abgeschlossen sind, Bundesblatt. 82. Jahrg. Bd. H.

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wird den Räten eine weitere Vorlage in der durch die Höhe der Bausumme vorgezeiehneten Form unterbreitet werden. Für einmal handelt es sich darum, den Ankauf der Museumsliegenschaft zum Abschluss zu bringen.

In Zusammenfassung unserer Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Genehmigung z;u unterbreiten und benützen den Anlass, um Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 12. Dezember 1980.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Musy.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

den Ankauf der Liegenschaft des Naturhistorischen Museums in Bern zur Vergrößerung des Verwaltungsgebäudes der Obertelegraphendirektion.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 12. Dezember lOSfy beschliesst :

Art. 1.

Für den Ankauf der Liegenschaft des Naturhistorischen Museums in Bern zur VergrÖsserung des Verwaltungsgebäudes der Obertelegraphendirektion wird ein Kredit von Fr. 1,810,000 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 8.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf des Naturhistorischen Museums in Bern zur Vergrösserung des Verwaltungsgebäudes der Obertelegraphendirektion. (Vom 12. Dezember 1930.)

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1930

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17.12.1930

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