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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über eine weitere Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten.

(Vom 26. August 1930.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über eine weitere Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten vorzulegen und wie folgt zu begründen.

I.

1. Mit Botschaft vom 2. Dezember 1929 haben wir der Bundesversammlung über «Massnabmen zur Förderung der Butterproduktion und die vorübergehende Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft» Bericht erstattet. Wir haben beantragt, es möchte der Ertrag der Zollzuschläge von 50 Ep. auf Butter und von 20 Ep. auf Schweineschmalz, die seit 12. August 1929 erhoben werden, während einer Dauer von höchstens 8 Jahren für die Erweiterung der Bundeshilfe für die schweizerische Landwirtschaft gemäss Art. 2 des Bundesbeschlusses vom 28. September 1928, insbesondere für die Förderung der Butterproduktion und die qualitative Verbesserung von Milch und Milcherzeugnissen, zur Verfügung gestellt werden. Vom Nationalrat wurde die Vorlage in der Märzsession 1980 und vom Ständerat in der Junisession 1980 unverändert angenommen *).

In der Botschaft vom 2. Dezember 1929 haben wir dargelegt, dass die Milchproduktion während den letzten Jahren eine starke Zunahme erfahren hat.

*) Bundeebeschluss vom 17. Juni 1930 über die Ergänzung des Bundesbeschlusses vom 28. September 1928 betreffend eine vorübergehende Bundeehilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft.

178 Perner wurde ausgeführt, dass die Marktlage für Milch und Milcherzeugnisse schon seit Beginn des Jahres 1929 wieder ungünstiger geworden sei und dass auch die schweizerischen Milchproduzentenverbände sich genötigt sahen, den Milchpreis für Produzenten auf 1. November 1929 um 2 Ep. herabzusetzen.

2. Die reiche Heuernte 1929, der milde Winter 1929/30 und der ausserordentliche Tiefstand der Preise für Kraftfutterrnittel aller Art haben einer weiteren Steigerung der Milchproduktion im In- und Auslande gerufen. Damit ging eine Zunahme des Angebotes auf dem Milch-, Butter- und Käsemarkte Hand in Hand. Unter diesen Umständen war die rückläufige Preisbewegung für Milch und Milcherzeugnisse am internationalen Markte nicht aufzuhalten.

So sahen auch unsere Milchverbände, die auf die Milch- und Milchproduktenpreise in unserem Lande einen bestimmenden Einfluss ausüben, nicht ohne Be&orgnis dem Frühjahr entgegen, waren doch auf I.Mai 1930 die Sommermilchpreise von neuem zu bestimmen.

Die Pestsetzung des Milchproises stützt sich, wie in frühern Botschaften näher ausgeführt worden ist, seit Jahren auf die Käsepreisgarantie des Zentral·verbandes schweizerischer Milchproduzenten. Waren dem Verbände aus dieser Preisgarantie schon für das Sommerhalbjahr 1929 erhebliehe Einbussen erwachsen, so drohten nun, trotzdem die zugesicherten Preise auf 1. November herabgesetzt worden waren, für die Winterproduktion von neuem Verluste.

Anfangs April 1930, als die Verhandlungen über die Neugestaltung der Milchpreise auf 1. Mai einsetzten, hatte der Zentralverband erst die Käseproduktion der Monate November und Dezember an die Käseunion verkauft, aber dabei bereits die betrübende Tatsache feststellen müssen, dass gegenüber dem Garantiepreis von Fr. 238 je 100 kg Käse bloss ein Erlös von Fr. 212 gegenüberstand. Es ergab sich somit ein Verlust von Fr. 26 je 100 kg gegenüber Fr. 16 im vergangenen Sommer. Dadurch wurden die Eeserven des Verbandes, die er aus Perioden aufsteigender Marktentwicklung und aus dem auf Konsummilch zeitweise erhobenen « Krisenrappen» geäufnet hatte, derart mitgenommen, dass deren vollige Erschöpfung befürchtet werden musste.

Drückend wirkte sodann der Umstand, dass nicht nur die laufende Käseproduktion verhältnismässig gross war, sondern auch die Vorräte bei der Käseunion über einein normalen
Durchschnitt standen, deren Qualität und Lagerfähigkeit jedoch zu häufigen Beanstandungen Veranlassung gaben. Erfahrungsgemäss ist es aber gerade die Ausschussware, die in Perioden der Überproduktion den Käsemarkt stark belastet und die Preise ins Wanken bringt. Haben die Milchverbände im abgelaufenen Jahr, unterstützt durch die Institutionen des Bundes und der Kantone, ihren Eifer zur Hebung der Qualitätsproduktion auch verdoppelt, so weiss man doch aus Erfahrung, dass die Erfolge solcher Massnahmen sich erst allmählich geltend machen. Selbst beim Einsetzen aller Kräfte und bei gedeihlichem Zusammenarbeiten der Milcblieferanten, der Käser und des Käsehandels wird man auch fernerhin mit einer gewissen Menge Ausschussware rechnen müssen, die sich den Milchverbänden offenbar noch längere Zeit als Hemmschuh der Preisgestaltung entgegenstellen wird.

179 II.

1. Unter den vorstehend gezeichneten Uniständen musate an die Frage der Milchpreisfestsetzung auf 1. Mai 1930 herangetreten werden. In einer anfangs April stattgefundenen Besprechung, die auf dem Volkswirtschaftsdepartement mit Vertretern des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten abgehalten wurde, war man darin einig, dass die Marktlage eine Herabsetzung des Milchpreises um l--2 Ep. gebiete. Im Hinblick auf die ohnehin bestehende Landwirtschaftskrise äusserten die Vertreter der Milchverbände jedoch Bedenken gegen eine neue Preisreduktion. Sie waren der Ansicht, der drohende Preisrückgang solle durch eine weitere Bundeshilfe verhindert werden. Die ökonomische Lage «ahlreicher Milchproduzenten sei bereits derart, dass sie eine abermalige Schmälerung des Milchgeldes nicht ertragen könnten. So wurde im Vorstande des Zentralverbandes beschlossen, beim Bundesrat vorstellig zu werden, um ihm den Sachverhalt darzulegen und eine weitere Bundeshilfe zur Stützung des Milchpreises nachzusuchen.

Die Konferenz zur Behandlung des Gesuches fand am 9. April unter dem Vorsitz des Bundespräsidenten und in Anwesenheit von zwei weitern Mitgliedern des Bundesrates mit sechs Vertretern des Zentralverbandes statt.

Diese kamen auf Grund ihrer Darlegungen zu dem Ergebnis, dass es den Milchverbänden, unter Voraussetzung der bisherigen Bmideshilfe für die Butterproduktion, aus eigener Kraft möglich wäre, für die Sommerproduktion einen Käsepreis von Fr. 226 zu garantieren, der einem Bichtpreise für Käsereimilch von 21 Bp. entsprochen hätte. Um aber den Käse- und Milchpreis auf der bisherigen Stufe von Fr. 23.8 bzw. 22 Ep. zu halten, wäre ein besonderer Bundeskredit von rundi 8,5 Millionen Franken für das Sommerhalbjabr 1930 erforderlich. Dieser Betrag sei notwendig, um den Käsepreis für die Sommerprodukiion um rund Fr. 12 je 100 kg zu stützen, entsprechend dem in Frage stehenden Mehrpreis für Milch von l Ep. je l kg. Den im Hinblick auf die Marktlage und die Produktionsverhältnisse von Vertretern des Bundesrates geäusserten Bedenken wurde entgegengehalten, dass auf Grund früherer Erfahrungen eine Besserung der Marktlage angenommen werden dürfe, ja dass sogar eine Entwicklung der Dinge nicht ausgeschlossen erscheine, die den Zentralverband einen Käsepreis erzielen lasse, bei dem sich aus der Preisgarantie
von Fr. 238 überhaupt kein Verlust ergäbe. In diesem Falle hätte der Bund wohl das Eisiko im Ausmasse der gewünschten 8,5 Millionen Franken auf sich genommen, käme jedoch gar nicht zu Schaden, da der Betrag nicht beansprucht werden müsste. Der Landwirtschaft hätte der Bund damit aber eine äusserst wertvolle Hilfe gewährt. Würden seine eigenen Mittel es erlauben, so hätte der Zentralverband auch diese weitergehende Preisgarantie ohne Bedenken selbst übernommen. Der Bestand des Garantiefonds gebiete ihm jedoch, auf die Übernahme dieser Verpflichtung zu verzichten.

Die Vertreter des Bundesrates versprachen wohlwollende Prüfung des Gesuches, legten indessen dar, dass dem Bundesrat Mittel für die anbegehrte

180

neue Hilfe nicht zur Verfügung ständen, dass es sich gegebenenfalls bloss.

um einen Antrag an die zuständige Bundesversammlung handeln könnte.

2. Eine Entscheidung drängte. Auf den 14. April war bereits die Abgeordnetenversammlung des Zentralverbandes einberufen, in der über die Milchund Käsepreise auf 1. Mai beschlossen werden musste. Eine Verschiebung' war nicht angängig, weil die noch verbleibende Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen der Kaufabschlüsse ohnehin knapp bemessen war.

In der Sitzung des Bundesrates vom 10. April kam das Geschäft zur Behandlung. Der Bundesrat stand vor einer schwierigen und heiklen AufgabeNoch war seine Vorlage vom 2. Dezember 1929 über die Förderung der Butterproduktion und die vorübergehende Bundeshilfe zur Milderung der landwirtschaftlichen Notlage von der Bundesversammlung nicht verabschiedet und schon wieder stellten sich neue Probleme, für deren Entscheid die eidgenössischen Bäte zuständig wären.

Zur Sache selbst ist zu sagen, dass unsere Bedenken, ob mit der anbegehrten Bundeshilfe von 3,6 Millionen Franken die Milch- und Käsepreise in bisheriger Höhe zu halten seien, trotz den Darlegungen der Produzentenvertreter nicht geschwunden waren. Aber der Wille, der Landwirtschaft in ihren Nöten nach Möglichkeit beizustehen und der von ihren Vertretern bekundete Glaube, dass die nachgesuchte Hilfe ihren Zweck auch tatsächlich zu erfüllen vermöge, besiegten schliesslich unsere Bedenken. Und so fasste der Bundesrat, wenn auch schweren Herzens, den Beschluss, er werde für den Fall, dass der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten f ü r das Sommerhalbjahr 1980 einen Milchpreis von 22 Bp. garantiere und ihm daraus Verluste erwachsen, die die Mittel seines Krisenfondsübersteigen, der Bundesversammlung einen Kredit bis zu 8,5.

Millionen Franken beantragen. Dieser Beschluss wurde dem Zentralverband mitgeteilt.

3. Der Bundesrat hatte ursprünglich die Absicht, der Bundesversammlung für die Junisession einen Bericht über dieses Geschäft vorzulegen. Über die Gründe, die dies verhinderten, gibt dessen Schreiben an die Bundesversammlung vom 28. Juni 1980 Auskunft, wo folgendes ausgeführt wird: «Der ausserordentliche Rückgang des Preises der Milch und Milchprodukte an den ausländischen Märkten bedroht die schweizerische Produktion mit einer grossen Gefahr. Wir
haben daher hereits am 10. April dem Zentralverband schweizerischer Milohproduzenten mitgeteilt, dass wir bereit seien, bei den eidgenössischen Bäten einen Kredit bis auf 3% Millionen Franken zu erwirken, um eine Stützung des Milchpreises zu ermöglichen.

Zu unserem lebhaften Bedauern war es uns nicht möglich, bereits auf die Junisessioii eine Botschaft einzureichen, da die Verhältnisse nicht abgeklärt waren und wir nicht in der Lage gewesen wären, die Bedingungen der Unterstützung zu fixieren.

Auch heute ist die Entwicklung noch im Flusse ; dagegen dürfte es sich im Laufe der nächsten Wochen herausstellen, in welcher Richtung sie gehen wird. Wir werden daher im Laufe des Monats August unsere Vorlage über die Stützimg des Milchpreises.

einreichen.

Es ist notig, dass dieses Traktandum in der Herbstsession der eidgenössischen; Bäte behandelt wird, damit der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten

181 ·weiss, ob er auf eine Bundeshilfe zahlen darf. Wir bitten Sie deshalb, von unserer Ankündigung Notiz zu nehmen, die Priorität zu verteilen und die Kommissionen zu bestellen.» III.

1. In der Botschaft vom 2. Dezember 1929 haben wir eine zahlenmässige Darstellung über die Entwicklung unserer Milchproduktion von der letzten Vorkriegszeit bis zur Gegenwart gegeben. Es wurde dargelegt, dass die schweizerische Milchproduktion während der Kriegszeit sehr stark zurückgegangen ist, dass sie im Jahre 1924 den vorkriegszeitlichen Stand wieder erreicht und seither eine andauernde Zunahme erfahren hat. Trotz den anerkennenswerten Bestrebungen der Milchverbände, die Milchverwertung mehr auf die Butterei umzustellen, habe auch die Käseproduktion bis in die neueste Zeit eine Steigerung erfahren. Dagegen habe sich der Käseexport nur allmählich wieder zu entwickeln vermocht. Auch einer nachhaltigen Propaganda sei es bisher nicht gelungen, ihn wieder auf die vorkriegszeitliche Stufe zu heben. Die Ausfuhr an Kondensmilch bleibe gegenüber den letzten Jahren der Vorkriegszeit ebenfalls im Eückstande. Im Gegensatz hierzu sei die Buttereinfuhr, die während ·der Kriegszeit vorübergehend vollständig versiegt war, in der Nachkriegszeit auffallend rasch gestiegen, um im Jahre 1924 mit 906 Wagenladungen den Höchststand zu erreichen und seither bei 800--850 Wagenladungen zu 10 Tonnen zu verharren. Ferner wurde ausgeführt, dass die Einfuhr von Frischmilch (aus den Zonen bei Genf) von neuem im Zunehmen begriffen sei, wogegen 4ie Ausfuhr (nach Deutschland) eine Abnahme zu verzeichnen habe. Und schliesslich wurde ein namhafter Eückgang der Butterpreise festgestellt.

Der Preistiefstand für ausländische Butter, der insbesondere im Frühjahr 1929 auffallend in Erscheinung trat, hatte, wie erinnerlich, Veranlassung gegeben, vom 12. August 1929 an auf Butter einen Zollzuschlag von 50 Ep.

per kg zu erheben.

2. Die seitherige Entwicklung der eigenen Milchproduktion, der Einund Ausfuhr an Milch und Milcherzeugnissen und ferner die Preisentwicklung für Butter mögen zunächst anhand einiger Zahlen dargestellt werden. Wer flieh für weiter rückgreifende Darstellungen interessiert, wird in unserer mehrfach erwähnten Botschaft vom 2. Dezember 1929 Angaben finden.

Die Milcheinlieferung in die Sammelstellen, 1918 = 100 angenommen, erreichte
im Jahresmittel 1928 mit 113,g den höchsten Stand, dem 1929 mit 110,8 auf dem Fusse folgt. Die rückläufige Bewegung der zwei ersten Wintermonate 1929/80 wurde seither wieder durch eine steigende Produktion abgelöst, wie folgende Zahlen zeigen: November 104,5, Dezember 100, Januar 112, Februar 107,5, März 121, April US, Mai 110, Juni 110, Juli 105. Die Zunahme der Milchlieferungen im Verlaufe des letzten "Winters dürfte mit den fortschreitenden Preisrückgängen für Kraftfuttermittel in Zusammenhang stehen.

Im April machte sich dann bereits die früh und vorteilhaft einsetzende Grüniütterung bemerkbar, wogegen der Milchertrag seither durch nasskalte Witterung zeitweise beeinträchtigt wurde.

182

Die schweizerische Milchkommission berechnet die gesamte Milchproduktion für 1929 auf 26,880,000 q, gegenüber 28,080,000 q im Jahre 1928. Davon wurden rund 7,000,000 q als Trinkmilch verkauft und 10,423,000 q technisch verarbeitet, der grösste Teil mit 9,2 Millionen q auf Käse und Butter.

Die gewonnenen Erzeugnisse werden wie folgt berechnet: 1928

1929

Käse aller Art kg 70,790,000 kg 61,200,000 Butter » 14,800,000 » 15,700,000 Kondensmilch und Milchpulver » 45,000,000 » 44,200,000 Darnach ist eine gewisse Abnahme der Käse- und eine bescheidene Zunahme der Butterproduktion eingetreten.

Die A u s f u h r und die Einfuhr von Käse, Butter und Frischmilch gestalten sich wie folgt: Ausfuhr Einfuhr Käse*) Kondensmilch Frischmilch Käse*) Butter Wagenladungen à 10 Tonnen

Frischmilch

1912.

1913.

1927.

1928.

1929.

1929: Januar-- Juni. . .

1930: Januar -- Juni . . .

3013 4172 1614 363 539 1179 3613 4705 1812 352 1254 504 3685 2333 1066 3297 165 849 1378 2733 3731 1285 154 819 3560 946 156 1S25 3027 755 1740 896 670 1477 468 73 1420 1664 350 100 420 723 Über die Einfuhr von Butter und die Gestehungskosten für la dänische B u t t e r franko verzollt Basel gibt folgende Aufstellung Auskunft: 1928 1929 1930 Menge

Januar Februar März April .

Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

q

. . .

7,146,33 7,528,99 6,754,62 6,845,50 9,291,»,, 8,298,TM v

v J- JJJQ

mittlerer Preis

Fr.

4.56 4.81

5.09 4.72 4.51 4.52 4.68 4.86 5.10 5.02 5.14 5.36

Menge

q

6,263,33 5,259,29 5,653,75 6,416,37 7,208,01 8,870.», 8,461,61 7,852,72 3,181,43 1 J--

mittlerer Preis

Menge

Fr.

q 4.98 6,030 5.02 4,881 4.57 5,880 4.26 6,054 4.84 8,400 4.47 10,820 4.55 5,837 4.81 5.60**) 5.71 5.51 5.10

mittlerer Preis

Fr.

5.03

5.12 4.70 4.20 4.07 4.23 4.51

5,917,44 5,664,62 6,019,89 . . . . 5,902,2!

5,244,06 . . . . 7,348,78 7,512,3, 81,910;60 75,507,95 *) In den Ein- und Ausfuhrziffern sind sämtliche Käsesorten, ausgenommen Kräuterkäse, enthalten.

**) Zollzuschlag von 50 Eappen je hg seit 12. August 1929, . . . .

183 3. Ziffermässig ist festzustellen, dass unsere Landesproduktion an Milch und Milcherzeugnissen im Jahre 1924 den vorkriegszeitlichen Stand wieder erreicht hat und seither bis zur Gegenwart fast ununterbrochen weiter gestiegen ist. Die Ausdehnung des Getreidebaues und der Viehmast hat bisher keine rückläufige Bewegung der Milchproduktion auszulösen vermocht, eine Erscheinung, die wohl vor allem mit den reichen Futterernten der letzten Jahre,, der steigenden Betriebsintensität (Preisrückgang für Futtermittel, auch für Hilfsdünger) und der fortschrittlichen Selektion der Milchtiere in Verbindung zu bringen ist. Die Ausfuhr von Käse, die für die Preisgestaltung auf unserem Milchrnarkte nach wie vor entscheidend ist, war im Jahre 1929 um annähernd 800 Wagen grösser als 1928, steht aber um 270 Wagen hinter 1927 und um rund 500 Wagen hinter der vorkriegszeitlichen Ausfuhr zurück. Während den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres war die Käseausfuhr um 57 Wagen niedriger als 1929, und die Inlands Vorräte waren um die Jahresmitte etwas grösser als vor Jahresfrist. Die Ausfuhr von Kondensmilch steht 1929 um 171 Wagen tiefer als 1928, und auch für die ersten sechs Monate 1930 ergibt sich ein bescheidener Eückgang der Ausfuhr. Sehr unerfreulich entwickelten sich die Ein- und Ausfuhr von Frischmilch: Die Einfuhr ist in Zunahme, die Ausfuhr in Abnahme begriffen. Erstere geht über die vorkriegszeitlichen Mengen hinaus, letztere ist erheblich darunter gesunken. Und der seit 24. April 1930 von Deutschland erhobene Einfuhrzoll von 5 Mark je 100 kg dürfte,, soweit für einzelne Grenzgebiete nicht Erleichterungen eintreten werden, für unsere Milchausfuhr von geradezu prohibitiver Wirkung sein.

Die Buttereinfuhr, die in der Vorkriegszeit rund 500 Wagen betrug und 1924 mit 906 Wagen den Höchststand erreicht hatte, ist 1929 gegenüber 1928 von 819 auf 755 Wagen zurückgegangen. Auch für die vier ersten Monate des laufenden Jqhres steht die Einfuhr, trotz den stark gesunkenen Preisen am Weltmarkte, noch etwas hinter den letztjährigen Mengen zurück. Hin-gegen ist sie im Mai und Juni wieder sehr stark in die Höhe geschnellt. Offenbar ist der Butterkonsum infolge des ausserordentlichen Tiefstandes der Butterpreise gestiegen, zugleich wurden die Vorräte an Einsiedebutter im Haushalt vermehrt, und überdies dürfte die im
Frühjahr in einzelnen Kreisen erwartete Erhöhung des Butterzolles vorübergehend eine weitere Steigerung der Einfuhr zur Folge gehabt haben. Diese Annahme wird bestätigt durch den starken.

Eückgang der Buttereinfuhr im Juli. Unsere Käseeinfuhr, die sich innert den.

letzten Jahren in bescheidenen Grenzen bewegte, hat während den letzten Monaten eine gewisse Zunahme erfahren, eine Erscheinung, die im Hinblick auf diederzeitigen Verhältnisse die besondere Aufmerksamkeit unserer Milchinteressenten erheischt.

4. Die einschneidendste Begebenheit auf dem Milch- und Milchprodukteninarkt ist der gewaltige Eückgang der Butterpreise, der um die letzte Jahreswende und besonders im vergangenen Frühjahr erneut eingetreten ist. Schon im Dezember trat diese Wandlung in Erscheinung, und sie ißt im Mai geradezu katastrophal geworden. Hatten die Butterpreise bereits im letzten Jahr-

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einen seltenen Tiefstand erreibht, so standen sie im Frühjahr 1930 nochmals um 50--80 Bp., in einzelnen Produktionsgebieten sogar um mehr als einen Franken tiefer als vor Jahresfrist. Erstklassige dänische Butter, deren Preis auf dem internationalen Buttermarkte die Eolle eines Barometers spielt, kostete seit Dezember 1929 franko verzollt Basel -wiederholt, von Anfang April bis gegen Ende Juli 1980 regelmässig weniger als vor Jahresfrist, trotzdem sie seither mit einem Zollzuschlag von 50 Ep. belastet ist. Der Preisunterschied beträgt im Durchschnitt der vier Monate rund 15 Ep. je kg Butter, für Mai und Juni allein 25 und erreichte anfangs Juni 1930 mit rund 60 Ep. das grösste Ausmass. Ende Juli/anfangs August bewegte sich der Importpreis für dänische Butter franko verzollt Basel nun wieder knapp auf der Stufe der letztjährigen Preise, steht also im Produktionsgebiet immer noch urn rund 50 Ep. tiefer, als vor Jahresfrist, entsprechend der auf 12. August 1929 eingetretenen Mehrbelastung durch den schweizerischen Zollzusohlag von 50 Ep.

Noch wesentlich billiger als für dänische stellt sich der Preis für Butter anderer Provenienzen. So wurde im Mai importierte Kochbutter an grössere Konsumenten sogar zu Fr. 3. 50 angeboten. In ausländischen Produktionsgebieten stellte sich der Preis für la Butter auf etwa Fr. S und selbst tiefer. Hieraus berechnet sich eine Milchverwertung, je nach den Kosten der Milchverarbeitung und der Wertschätzung der Magermilch, von etwa 12---13 Ep.

Die künftige Entwicklung der Butterpreise lässt sich nicht mit Bestimmtheit voraussagen. Immerhin sind in verschiedenen Ländern die Anzeichen einer Erweiterung der Butterausfuhr unverkennbar, so, abgesehen von europäischen Staaten, in Neuseeland, Australien und Argentinien. Die Uberseebutter erscheint jeweilen vorwiegend zu Beginn des Winters auf den europäischenMärkten und unterbindet hier die früher bestandene Preissteigerung während der Dörrfutterperiode. In Dänemark, Holland und Frankreich, ferner in Österreich, Finnland und Polen tritt eine stark gesteigerte Produktion in Erscheinung. Und Beispiele zeigen, dass in einzelnen Ländern auch öffentliche Mittel zur Absatzförderung herangezogen werden. In Deutschland, dem zweitgrössten Buttereinfuhrland der Welt, und in andern Ländern sind Massnahmen zum Schutze der zunehmenden
Eigenproduktion bereits getroffen oder geplant.

Die während den letzten Wochen eingetretene bescheidene Preiserhöhung ist eine saisonmässige Erscheinung. Nach frühern Erfahrungen ist gegen den Herbst hin eine weitere Erholung der Preise zu gewärtigen. Nach allen Anzeichen ist aber dennoch anzunehmen, dass der auffallende Tiefstand der Butterpreise von längerer Dauer sein dürfte.

IV.

1. Die Förderung der Butterfabrikation auf Grund der mit Unterstützung des Bundes gewährten Preisgarantie des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten hat sich wie folgt entwickelt:

1 SS Abgelieferte Butter kg 1. Mai 1927--SO. April 1928 . . 2,995,576 1. Mai 1928--80. April 1929 . . 4,428,947 1. Mai 1929--30. April 1980 *) . 6,105,886 1. Mai 1980--81. August 1980 **) Gesamttotal bis 81. August 1980

Zuschüsse davon vom Bunde Fr.

Fr.

2,317,011.05 1,000,000.-- 8,650,383.75 2,459,587.15 4,597,000.70 8,677,600.60 3,850,000.-- 8,080,000.-- Total

14,414,395.50

10,217,137.75

In dem Masse, wie die Butterpreise zurückgegangen sind, mussten die Zuschüsse für die einheimische Produktion erhöht werden, um den garantierten Butterpreis, der auf die Milchverwertung bei der Käsefabrikation abgestimmt ist, zu halten. Während des Sommerhalbjahres 1929 betrug der Zuschuss Fr. 2,449,964.10 oder durchschnittlich etwas über Fr. 400,000 im Monat.

Im Winterhalbjahr gingen die Zuschüsse zunächst stark zurück, weil die Marktpreise inzwischen wieder gestiegen waren und der für Inlandsbutter garantierte Preis entsprechend dem auf 1. November eingetretenen Milchpreisabschlag von 2 Ep. eine Herabsetzung um 50 Ep. erfahren hatte. Diesem Preisaufstieg folgte jedoch, wie dargelegt worden ist, bald wieder ein heftiger Preisabschlag. So stieg der Zuschuss für die monatliche Butterproduktion, der sich im November unter Fr. 50,000 hielt, schon im Januar auf über Fr. 300,000, erreichte im März rund Fr. 450,000, um im April auf Fr. 890,000 heraufzuscbnellen.

Im Mai erfolgte auf Butter ein weiterer Preisabschlag, so dass der Zuschuss bis auf Fr. 1.60 per kg Butter gehoben werden musste. Der Gesamtaufwand für den Mai bleibt indessen um rund Fr. 60,000 hinter dem Vormonat zurück, weil man im Sommerhalbjahr, wie üblich, in einer grössern Anzahl Mulchen Käse herstellt, wo die Milch im Winter verbuttert wird. Die Zuschüsse für Juni werden auf Fr. 785,000, für Juli auf Fr. 685,000 und für August auf Fr. 600,000 veranschlagt. Damit würden diese vier ersten Monate des Sommerhalbjahres 1980 Zuschüsse von total Fr. 2,850,000 beanspruchen. Werden gemäss bisheriger Praxis vom Bunde auch hievon 80 % übernommen, so ergäbe sich zu dessen Lasten ein Betreffnis von rund 2,28 Millionen Franken oder monatlich gegen Fr. 600,000.

In diesen Ziffern sind die Aufwendungen des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten, resultierend aus der auf 1. Mai 1980 übernommenen Preisgarantie für Käsereibutter, nicht Inbegriffen. Nach Berechnungen, die sich allerdings nicht auf sichere Grundlagen stützen können, dürfte der Auf*) Die Ziffern für das Winterhalbjahr 1929/80 können auf Grund der endgültigen Bevision noch kleine Änderungen erfahren.

**) Teilweise geschätzt; mit Einsohluss von rund l Million Pranken aus Preisgarantie für Käsereibutter.

Bundcsblatt, 82. Jahrg. Bd. II.

15

186 wand sich bisher auf Fr. 250,000 monatlich belaufen. Beteiligt sich der Bund hieran ebenfalls mit 80%, so wird für ihn hieraus eine Belastung von rund Fr. 800,000 resultieren, die in der tabellarischen Aufstellung auf der vorhergehenden Seite berücksichtigt sind.

2. Zur Deckung der Aufwendungen des Bundes für die Butterzuschüsse stehen dein Bundesrate folgende Mittel anr Verfügung: a. Nach dem Bundesbeschluss vom 27. Juni 1927 über die Ergänzung des Bundesbeschlusses vom 7. April 1922 betreffend die Hilfsaktion für die schweizerischen Milchpro duzenten 2 Millionen Franken *) ; fc. nach dein Bundesbeschluss vom 28. September 1928 betreffend eine vorübergehende Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft, Art. 2, lit. a, sind für die Milchwirtschaft 6 Millionen Franken festgesetzt. Davon werden auf Grund von Bundesratsbeschlüssen für besondere Förderungsmassnahmen der Milchwirtschaft Fr. 250,000 beansprucht, so dass für Butterzuschüsse Fr, 5,750,000 verfügbar sind; c. der Anteil an den Einnahmen aus den Zollzuschlägen auf Butter und Schweineschmalz, gemäss Bundesbeschluss vom 17. Juni 1930. In der Zeit vom 12. August 1929 bis 31. Juli 1930 sind Fr. 4,238,446. 80 eingegangen, wovon für Butterzuschüsse etwa 3x/4 Millionen Franken herangezogen werden können.

Auf 31. August stehen dem Bundesrat für Butterzuschüsse somit insgesamt rund 11, höchstens 11% Millionen Franken zur Verfügung, wogegen der Aufwand bis zum gleichen Zeitpunkte rund 10 */4 Millionen Franken betragen wird.

Seit dem 1. April 1930 beläuft sich der Bundeszuschuss, ohne Berücksichtigung der Preisgarantie für Käsereibutter, monatlich auf rund Fr. 600,000, wogegen mit einer Monatseinnahine aus Zollzuschlägen für den gleichen Zweck mit nicht mehr als Fr. 300,000 gerechnet werden kann. Daraus ergibt sich, dass bei längerem Andauern dieses Missverhältnisses die Einnahmen bzw.

die verfügbaren Mittel schon nach wenigen Monaten nicht mehr ausreichen würden, um die Zuschüsse des Bundes in bisheriger Höhe zu halten.

V.

1. Wie bei Butter jeder Qualität, so machte sich auch bei andern Milcherzeugnissen ein Preisrückschlag geltend. Ziemlich gleichmässig mit dem Butterpreis ging der Preis für gewöhnliche Weichkäse und auch für andere, mir kurze Zeit haltbare Milchprodukte zurück. Bei Hartkäse, der nach seiner Herstellung noch Keif ungs v or gange von oft mehrmonatlicher Dauer durchzuma*) Der Betrag von 2 Millionen Franken wurde aus den Ausfuhrgebühren für Käse gedeckt.

187 oben hat und der sich, wie auch die Kondensmilch, ohne Schwierigkeiten eine gewisse Zeit aufstappeln lässt, ist die Preissenkung erst später und auch weniger auffallend in Erscheinung getreten. Dies gilt insbesondere für Emmentaler-, Greyerzer- und Sbrinzkäse, namentlich für erstklassige Ware dieser und ähnlicher Käsesorten. Eine geschlossene Handelsorganisation, wie die schweizerische Käseunion, ist naturgemäss geeignet, in Perioden der Überproduktion den Preisrückschlägen innert gewissen Grenzen zu begegnen, aber auch sie kann sich schliesslich dem Einfluss eherner wirtschaftlicher Gesetze nicht entziehen.

2. Der Statistik ist zu entnehmen, dass die Weltproduktion an Milch und Milcherzeugnissen während den letzten Jahren eine starke Zunahme erfahren hat. Die Ausfuhrländer sind bemüht, ihre Ausfuhr an Milcherzeugnissen zu erhalten und zu steigern, und die Importländer inachen alle Anstrengungen, den Inlandsbedarf an Molkereierzeugnissen aus inländischer Produktion r.u decken. Solche Tendenzen treten in europäischen und überseeischen Ländern deutlich in Erscheinung. Diese Entwicklung wurde durch den Tiefstand der Getreidepreise wohl begünstigt, ist aber, wie die allgemein in Erscheinung tretende Überproduktion an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, in der Hauptsache auf die Intensivierung und die technischen Fortschritte der Landwirtschaft zurückzuführen.

Über die Zunahme der Weltumsätze (Ein- und Ausfuhr der einzelnen Länder) an Butter, Käse und Kondensmilch werden folgende Zahlen angegeben *) : 1909/13

1924

in je 1000 q 1925 1926

1927

1928

Butter 3214 3994 4474 4505 4779 5004 Käse 2491 8087 3411 3281 8484 3396 Dauermilch 1318 3288 3135 8242 3294 3640 Für den Jahresdurchschnitt 1925/26 gegenüber 1909/18 ist somit eine Zunahme des internationalen Handels in runden Zahlen zu konstatieren: bei Butter von 40, bei Käse von 85 und bei Kondensmilch von 140%.

Nach der Statistik ist der Konsum an Milch und Milcherzeugnissen nicht zurückgegangen, weltwirtschaftlich ist vielmehr eine Zunahme festzustellen.

Wo ausnahmsweise ein Kückgang eingetreten ist, dürfte er insbesondere durch die gedrückte Lebenslage einzelner Bevölkerungskreise verursacht werden.

Die neuerdings sich abzeichnende allgemeine Wirtschaftakrise dürfte einer weitern Zunahme des Konsums von Milch- und Milcherzeugnissen hinderlich sein, und auch sie kann deshalb nicht als günstiges Vorzeichen für eine Besserung des Milchmarktes bewertet werden.

*) Siehe den Aufsatz von Prof. Dr. K. Bitter in «Wirtschaftsdienst», Heft Nr. 27, vom 4, Juli 1930, über «Neueste Entwicklungstendenzen auf dem Weltmarkt der Molkereierzeugnisse».

188 3. Die Verhältnisse geben au der Befürchtung Anlass, dass die rückläufige Preisentwicklung auf dem Milch- und Milchproduktenmarkt weniger eine bloss vorübergehende Konjunkturerscheinung ist als vielmehr der Ausdruck eines allmählich herangewachsenen Missverhältnisses zwischen der Produktion und dem Verbrauch an Milch- und Milcherzeugnissen am Weltmarkte. Nicht nur die europäische, sondern auch die überseeische Landwirtschaft hat sich in vermehrtem Masse der Milchwirtschaft zugewendet. Infolge der grossen Ausdehnung der Produktionsgebiete und ihrer Verteilung auf die verschiedenen klimatischen Zonen ist die Milcherzeugung nun auch viel gleichmässiger geworden. Ein Produktionsausfall wegen Trockenheit oder andern Umständen in einem einzelnen Lande hat heute einen viel geringern Einfluss auf die Gesamtlage des Käse- und Buttermarktes, als dies früher der Fall gewesen ist.

Für unsere Käseindustrie sind die Verhältnisse besonders in folgender Eichtung zu würdigen: Die auch in andern Ländern vermehrte Milcherzeugung führt mehr und mehr zur Selbstversorgung. Nur die allerbeste Ware kann noch ausgeführt, bzw. in jene Gebiete geliefert werden. Damit wird der Kundenkreis allmählich kleiner, und es treten Verschiebungen in den Absatzgebieten ein.

Einzelne Länder, die Käse nach Schweizerart herstellen, haben in steigendem Masse auch die Käseausfuhr aufgenommen. Die Verbesserung der Käsequalität hat zwar infolge der bemerkenswerten Anstrengungen auch in unserem Lande weitere Fortschritte gemacht. Da aber unsere Fabrikation schon früher eine entsprechende Stufe erreicht hatte, erfordern dauernde Fortschritte ein grosses Mass von Umsicht und allseitiges Zusammenarbeiten von Milchproduzenten, Fabrikanten und Händlern. Es ist angesichts der Betriebsintensität der schweizerischen Landwirtschaft praktisch sehr schwer, unsere Produktion so zu gestalten, dass nur mehr Ware entsteht, die den gesteigerten Exportanforderungen durchwegs zu entsprechen vermag. Anderseits ist es den ausländischen Produktionsgebieten nach und nach gelungen, eine mittlere Qualität zu erzeugen, die nun in steigendem Masse die schweizerische, im Preise wesentlich höher stehende Qualitätsware zu verdrängen sucht.

So kommen wir auch auf Grund dieser Betrachtungen zu dem Ergebnis, dass die bestehende Milchwirtschaftskrise kaum als eine bloss
vorübergehende Erscheinung betrachtet werden darf. Angesichts der grossen und eher noch im Wachsen begriffene Weltproduktion wird vielmehr mit einem länger andauernden Preisdruck auf dem Milch- und Milchproduktenmarkt zu rechnen sein, wenn auch nicht zu übersehen ist, dass Naturereignisse grössern Ausmasses, wie Futtermisswachs oder Tierseuchen, die weitere Entwicklung zu beeinflussen vermöchten.

VI.

In Anpassung an die Marktlage sah sich die Käseunion im Sommerhalbjahr 1980 veranlasst, ihre Verkaufspreise im Inlande und für den Export namhaft herabzusetzen. Hieraus resultierte ein wachsender Druck auf die Übernahmepreise, die sie für die Inlandsproduktion des vergangenen Winters

189 und des laufenden Sommerhalbjahres dem Zentralverband bewilligen konnte.

Gegenüber dem garantierten Preis von Fr. 288, den der Zentralverband den Produzenten für die Winterproduktion 1929/30 zugestanden hatte, wurden von der Käseunion folgende Preise bezahlt: für November und Dezember Fr. 212, Januar und Februar Fr. 207 und für März und April Fr. 200.

Auch für die Sommerproduktion hatte der Zentralverband einen Preis von Fr. 238 garantiert, der dem auf I.Mai 1930 unverändert festgesetzten Kichtpreis für Milch von 22 Ep. entspricht. Nach zähen Verhandlungen wurde der Preis für die Sommerproduktion der Monate Mai und Juni zwischen dem Zentralverband und der Käseunion mit Fr. 212 vereinbart. Die Preise für die folgenden Monate können heute nicht vorausgesehen werden. Nach der gegenwärtigen Marktlage ist jedoch anzunehmen, dass sie keine grossen Verschiebungen erfahren werden. Die Verluste des Zentralverbandes auf dem Garantiepreis bewegen sich somit in der Zeit vom l, November 1929 bis 30. Juni 1980 zwischen 26 und 88 Fr. je 100 kg. Die Differenz wie auch sein Betreffnis an den Butterzuschüssen hat der Zentralverband aus dem Garantiefonds zu bestreiten, soweit nicht der in Aussicht stehende Bundeskredit herangezogen werden kann.

Auf Grund der übernommenen Käsepreisgarantie hatte der Zentralverband schon für die Sommerproduktion 1929 einen Zuschuss von 4,i Millionen Franken zu leisten. Durch die Butterzuschüsse wurde er für die gleiche Zeit mit annähernd einer halben Million Franken belastet. Die Verluste aus der Käsepreisgarantie des Winterhalbjahres 1929/30 sind mit rund 3 Millionenen Franken und die Butterzuschüsse für die Zeit vom 1. November 1929 bis 81. August 1930 mit rund l Million Franken zu veranschlagen.

Diesem Aufwand des Zentralverbandes von r u n d 8,6 Millionen Franken stehen an Einnahmen gegenüber: der Aktivsaldo auf 1. Mai 1929 Fr. 4,g Millionen ferner der Ertrag des Krisenrappens, schätzungsweise im Winterhalbjahr 1929/30 mit » 2,0 » und im Sommerhalbjahr 1930 mit » 1,8 » zusammen also ebenfalls rund Fr. 8,e Millionen Nach dieser Aufstellung, die teilweise auf Schätzungen beruht, aber auf Grund einer endgültigen Abrechnung sich kaum günstiger stellen dürfte, wird der Garantiefonds des Zentralverbandes auf 81. August 1930 erschöpft sein. Es ist jedoch zu beachten, dass dabei
Verluste auf der Käseproduktion der Monate Mai bis August nicht berücksichtigt, wohl aber die Einnahmen aus dem Krisenrappen für das gesamte Sommerhalbjahr 1930 gutgeschrieben sind.

Wenn der Zentralverband für die zwei folgenden Monate nicht einen höhern Verkaufspreis erzielt als für Mai und Juni, so dürften die vier ersten Sommermonate gegenüber dem Garantiepreis schätzungsweise einen Ausfall von gegen

190 5 Millionen Franken verursachen. Den Zentralverband werden überdies allfällige Verluste auf der Käseproduktion der Monate September und Oktober und ferner die Zuschüsse für die Butterproduktion der gleichen Periode belasten, wogegen die Einnahmen aus dem Krisenrappen für die gleiche Zeit bereits gutgeschrieben worden sind.

Auf Grund dieser Berechnungen ergibt sich, dass der vom Bundesrat in Aussicht gestellte Beitrag von 3,6 Millionen Franken bei weitem nicht ausreichen würde, um die vom Zentralverband für das Sommerhalbjahr 1930 übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Wohl verfügen der Zentralverband und seine Sektionen ausser dein Krisenrappen noch über weitere Mittel. Diese sind jedoch in der Hauptsache in den eigenen Geschäftsbetrieben der Verbände, ferner bei der Emmental A.-G. Zollikofen und der Käseunion investiert und könnten ohne starke Schwächung der Verbände nicht freigemacht werden.

VII.

Unter den geschilderten Verhältnissen sind auf dem schweizerischen Milchinarkte unhaltbare und unerträgliche Zustände entstanden. Es darf nicht vergessen werden, dass die Schweiz erheblich mehr Milchprodukte ausführt, als sie aus dem Auslande bezieht, und es richtet sich seit Jahren, ja sozusagen von jeher der Milchpreis nach dem erzielten Käsepreis. Dieser ist aber wiederum von der Lage des Weltmarktes abhängig. Auch jetzt noch führen wir jährlich 700--800 Wagen Butter ein. Wir exportieren aber zugleich etwa 3000 Wagen Käse, welches Quantum einer Buttermenge von rund 1500 Wagen entsprechen würde.

Es geht also nicht an, den Versuch machen zu wollen, den Milchpreis in der Schweiz ausschliesslich auf nationalem Boden regeln zu wollen. Die Zusammenhänge mit der Weltwirtschaft sind unleugbar. Anderseits darf aber doch auch nicht erwartet werden, dass unsere Milchwirtschaft, wie es vielleicht viele erhoffen und manche auch öffentlich verteidigen, von der Herstellung des Emrnentalerkäses auf die Butterproduktion umgestellt werden könne.

Gepflogenheiten und alte Gewohnheiten bilden hier schon ein Hindernis. Unsere Mulchen sind relativ klein. Sie genügen bloss zur Herstellung von l--2, ausnahmsweise von 3--4 Laib Käse von 100 kg im Tag, und die Käsereien sind im Lande zerstreut, und oft finden sich in einer Gemeinde mehrere. Wollte man sich in einem Masse auf die Herstellung von Butter werfen, welche die zum Verkauf stehenden Käsemengen stark einschränken würde, so müssten viel grössere Milchinengen direkt oder wenigstens durch das Zusammenführen des Eabms vereinigt werden. Die Verarbeitung der Milch wäre also vielmehr zu zentralisieren, als dies heute der Fall ist. Als notwendige Folge würde sich aber das Bedürfnis einer intensiveren Verwendung der entrahmten Milch einstellen, was wiederum vielfach mit der Art unserer landwirtschaftlichen Betriebe nicht wohl vereinbar wäre. Ferner ist aber auch zu erwähnen, dass

191

die Emmentalerkäserei bis jetzt der schweizerischen Milchwirtschaft doch in der Eegel einen Milcherlös sicherte, der erheblich höher stand als der Preis, der in andern Ländern erzielt wurde. Es wäre also kaum zu empfehlen, die Käseherstellung in weitgehendem Masse aufzustecken und sich in entsprechender Weise auf die Butterfabrikation zu verlegen, da auf diesem Gebiete andere Länder qualitativ sehr gut zu niedrigeren Preisen zu liefern in der Lage sind.

Im allgemeinen darf bei der Beurteilung der heutigen Lage auch nicht vergessen werden, dass die derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse einen Bückgang des Konsums und somit eine weitere Erschwerung des Exports von Käse und Milchprodukten überhaupt zur Folge haben durften. Dadurch entsteht nicht nur eine Stauung auf unserem eigenen Markte, sondern das Angebot des Auslandes in Milchprodukten wird dringender.

Daraus ergibt sich, dass, zumal heute, eine Sanierung des Milchmarktes nur durch eine Herabsetzung des Milchpreises erzielt werden kann. Wir sind uns bewusst, dass der derzeitige Erlös im Verhältnis zu den Produktionskosten für die Bauern bereits ein unbefriedigender ist und dass eine weitere Reduktion von der Landwirtschaft aufs schmerzlichste empfunden wird. Dies trifft um so mehr zu, als das laufende Jahr auf allen möglichen Gebieten nichts als Enttäuschungen gebracht hat: eine schlechte Kartoffelernte, fast kein Obst, einen stark verminderten und durch die bedenkliche Witterung zur Erntezeit in seinem Werte noch mehr herabgesetzton Getreideertrag, die Schwierigkeiten der Futterdörrung und endlich auch keine guten Aussichten für die Weinernte.

Einzig die Viehpreise sind befriedigend.

So steht die schweizerische Landwirtschaft vor einem ausgesprochenen Eehljahr und dies in einer Periode, in der sie sonst schon mit grossen Schwierigkeiten zu kämpfen hat.

Diese Erwägung darf uns aber nicht zu dem Irrtum verleiten, dass man durch staatliche Massregeln das Unheil abwenden und den Gang der Dinge vollständig korrigieren könne. Wie auch auf andern Gebieten, so muss die Landwirtschaft leider -- wir sagen es mit dem lebhaftesten Bedauern -- die Folgen der Krise in erheblichem Masse auf sich nehmen.

Dagegen erachten wir es als die Pflicht des Staates, mildernd einzugreifen und das Mögliche zu tun, um die Landwirtschaft vor der Katastrophe eines
Preissturzes zu bewahren, wie er ohne die Intervention der Öffentlichkeit zweifellos eintreten musste.

Bei einer solchen Intervention dürfen aber naturgemäss, zumal in einer Zeit, da auch andere Stände bereits unter einer starken Krise leiden, die sich täglich auszudehnen droht, die Kucksichten auf diese Kreise und auf die staatlichen Finanzen nicht beiseite gesetzt werden. Wir wissen nicht, was uns die Zukunft noch bringt. Das Zusammengehen der verschiedenen Erwerbs- und Wirtschaftsgruppen ist notwendig, und die Erhaltung unserer staatlichen Finanzen ist insbesondere im Hinblick auf Aufgaben, die sich von heute auf morgen einstellen können, ein Gebot der Selbsterhaltung.

192 Was das Ausmass der einzutretenden Preisreduktion betrifft, so ist es, so gross auch das Opfer der Landwirtschaft erscheinen mag, mit 2 Rappen für das Kilo bescheiden bemessen. Dabei darf auch nicht vergessen werden, dass die Reduktion spät, und rückhaltlos gesagt, zu spät kommt. Es erschien uns durchaus gegeben, dass die Reduktion von 2 Rappen auf dem Milchpreis auf den 1. September in vollem Masse hätte eintreten sollen. Der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten hat eine Reduktion von 2 Rappen beschlossen. Er glaubte indessen, die Herabsetzung abstufen, am 1. September nur um einen und erst am 1. November auch den zweiten Rappen abschlagen zu sollen. Dieses Vorgehen belastet den Zentralverband, der sonst schon stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, von neuem mit einer Summe, die auf rund l Million geschätzt werden darf.

Gewiss erscheint die zögernde Reduktion des Milchpreises seitens der Produzenten menschlich durchaus verständlich. Die Verbandsorgane müssen ja auch mit den Meinungen der vielen Mitglieder rechnen, denen ein Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse fehlt. Von diesem Standpunkt aus und mit Rücksicht auf die Bedeutung des Opfers in einer schweren Zeit wollten wir keine Bedingung auf eine sofortige Herabsetzung um 2 Rappen stellen, aber wir müssen dem Verbände die Verantwortlichkeit für die finanziellen Folgen, die er ja selbst zu tragen hat, überlassen.

VIII.

Was nun die staatliche Intervention betrifft, so scheint es ja vor allem aus gegeben zu sein, dass die vom Bundesrat im Monat April in Aussicht gestellte Subvention von 8,5 Millionen zugestanden wird. Die dazumal in Aussicht genommene Bedingung, dass der Milchpreis von 22 Rappen während des ganzen Sommerhalbjahres gehalten werden müsse, muss fallen, um, wie wir ausführten, im Gegenteil dem Wunsche um eine zeitgemässe Preisreduktion Platz zu machen.

Wir sind aber auf Grund der rechnerischen Ergebnisse zu der Überzeugung gelangt, dass die Zuwendung von 8,5 Millionen eine ungenügende und nur eine halbe Hilfe wäre. Der Ausfall, den der Zentralverband auf der Käsepreisgarantie für die ersten vier Monate des Sommerhalbjahres, also für die Zeit vom 1. Mai bis Ende August, zu tragen hat, beläuft sich allein auf rund 5 Millionen. Dazu kommen der weitere Ausfall auf der Käseproduktion für September und Oktober
und endlich unter Umständen noch gewisse Opfer für das Winterhalbjahr. Wie die Zusammenstellung unter Ziffer VI, Seite 189 dieser Botschaft dartut, können alle dem Zentralverband erwachsenden Ausgaben auch bei einer keineswegs pessimistischen Rechnung mit einer Subvention von 3,6 Millionen und den übrigen, dem Zentralverband zur Verfügung stehenden Mitteln, die namentlich aus dem sogenannten Krisenrappen fliessen, nicht gedeckt werden, und es wird dieser grosse und wichtige Verband, auf dessen Stärke in weitgehendem Masse das Bestehen der schweizerischen Milchproduzenten beruht, im nächsten Frühjahr ohne verfügbare Mittel

193 dastehen, nachdem erhebliche Eeserven, die den Garantiefonds gebildet hatten, im Laufe der letzten Zeit sukzessive zur Hochhaltung des Milchpreises verwendet worden sind.

Diese Erwägung führt uns dazu, dass die Subvention von 3,5 Millionen erhöht werden rauss, und zwar bis auf 5 Millionen. Eine halbe Hilfe ist keine Hilfe. Sie fordert nur Opfer und verbürgt nicht den nötigen Erfolg. Gerade ein rationelles Vorgehen verlangt eventuell eine höhere Ausgabe, die sich dann aber auch im vollen Ausmasse lohnt. Wird eine Subvention von 5 Millionen zugebilligt, so stellt sich die Eechnung für den Zentralverband folgendermassen: Der Garantiefonds des Zentralverbandes wird auf 81. August 1930 saldieren, d, h. weder ein Defizit noch einen Überschuss aufweisen. Die weitern Verluste, die dem Verband aus der Käse- und Butterpreisgarantie vom l, September an erwachsen sollten, können aus dem Ertrage des Krisenrappens vom I.November 1980 an bestritten werden. Bei einem Milchpreijabschlag von je l Ep. auf 1. September und 1. November wird das Eisiko der Preisgarantie entsprechend vermindert.

Sofern sich die Konjunkturen auf dem Milch- und Milchproduktenmarkte nicht weiter verschlechtern, besteht eine gewisse Hoffnung, dass die Aktiven und Passiven des Garantiefonds des Zentralverbandes auch auf Ende des Winterhalbjahres 1980/81 sich ausgleichen werden und damit die Eechnung saldieren wird. Nur bei einer sehr günstigen Konjunkturentwicklung könnte ein Aktivsaldo erwartet werden.

IX.

Allein die Verhältnisse können nicht nur durch Subventionen des Bundes korrigiert werden. Es bedarf weiterer staatlicher Massnahmen, wenn die finanzielle Unterstützung zur praktischen Auswirkung kommen soll.

1. Wir wollen nicht eingehend auf die Frage des Buttermonopols zurückkommen, welches von den Milchproduzentenverbänden wiederum in Vorschlag gebracht wird. Es genügt, darauf hinzuweisen, dass eine solche Institution angesichts der Vorschrift des Art. 81 der Bundesverfassung verfassungswidrig wäre, und festzustellen, dass auch die Durchführung eines Buttermonopols heute viel schwieriger wäre als in der Kriegs- und Nachkriegszeit, wo es bestand und überdies grösseren Widerständen begegnen müsste, als das viel einfachere und trotzdem vom Volke nicht akzeptierte Getreidemonopol.

2. Der Milchzoll der Schweiz ist sehr gering. Er
beträgt bloss 50 Eappen pro 100 kg und bedeutet eigentlich bloss eine Eegistrierungsgebühr. Die Einfuhr französischer Milch nach Genf ist zweifellos in dem gegenwärtigen Ausmasse unerwünscht und geeignet, den Absatz schweizerischer Milch gerade in jener Gegend zu beeinflussen. Es muss jedoch festgestellt werden, dass der grösste Teil der nach der Schweiz kommenden Milch aus den sogenannten kleinen Zonen stammt, deren Landwirtschaftsprodukte wir bis auf weiteres zollfrei nach der Schweiz einführen lassen. Es hätte unseres Erachtens keinen Zweck,

194 wegen der relativ bescheidenen Menge, die aus andern Gegenden Frankreichs stammt, den Milchzoll zeitweise zu erhöhen, um so weniger, als dadurch unter Umständen einfach die Zufuhr aus den kleinen Zonen verstärkt würde. Die Einfuhr aus diesen beträgt heute täglich ca. 25,000 Liter, aus dem übrigen Frankreich ca. 10,000 Liter. Wir sehen also von dieser Massregel zurzeit ab, da wir alle Zollerhöhungen vermeiden möchten, die wir nicht als unbedingt notwendig erachten. Sollte die Milcheinfuhr aus unsern Nachbarländern aber noch mehr zunehmen, so müssten wir allerdings auf diese Frage zurückkommen, und es darf auch konstatiert werden, dass die Müchzölle unserer Nachbarn höher sind als die unsrigen.

Der Milchexport nach Deutschland, der durch die dortigen Zölle fast verunmöglicht worden ist, wird dadurch etwas erleichtert, dass ein Kontingent von 5000 Litern nach Konstanz zollfrei gebracht werden darf. Ob noch eine weitere Ausnahme erwirkt werden kann, lässt sich heute mit Sicherheit nicht bestimmen.

8. Wenn auch der Milcbpreis in der Schweiz nun zunächst um l Eappen und in kurzer Zeit um 2 Eappen herabgesetzt und dadurch der Gestehungspreis für inländische Butter zunächst um 25 und nachher um 50 Eapperi das Kilo reduziert wird, so bleibt trotzdem zwischen dem Butterpreis auf dieser Basis und dem Preise der importierten Butter noch eine sehr erhebliche Spanne.

Wir haben aus dieser Erwägung heraus letztes Jahr zu unserem bestehenden geringen Butterzoll von 20 Franken einen vorübergehenden Zuschlagszoll von 50 Franken eingeführt. Die Kritik hat auf der einen Seite behauptet, diese Massregel habe nichts genützt, auf der andern Seite, sie sei unvollständig und die Zollerhöhung zu gering gewesen. Wir halten beide Einwände nicht lür gerechtfertigt. Die Verhältnisse auf dem-Buttermarkt, die wir oben geschildert haben, wären selbstverständlich ohne den erwähnten Zuschlagszoll auf Butter noch viel schlimmer gewesen, und die Zuschüsse an die Butterfabrikation hätten noch mehr Mittel absorbiert. Es wäre aber zweifellos weniger Butter und mehr Käse hergestellt worden.

Anderseits gebot die Eücksicht auf die andern Berufsstände und die Konsumenten, sich in der Bemessung des Zollzuschlags in massigen Grenzen zu bewegen, und dies konnte um so eher geschehen, als der Ertrag des Zuschlagszolles auf Butter und
Schweineschmalz direkt für die Unterstützung der Milchproduktion verwendet wird. Wir haben es also unseres Erachtens nicht zu bedauern, dass Mass gehalten wurde und dass wir damals den weitergehenden Anträgen der Milchproduzenten keine Folge gegeben haben. Zollerhöhungen sind gerade in dieser Zeit grundsätzlich unerwünscht, und wenn wir uns gegen solche des Auslandes wenden, so darf die Schweiz anderseits auch nur im Notfälle zu solchen schreiten.

Heute muss festgestellt werden, dass die Ausrichtung der Prämien für die Butterfabrikation in dem Umfange, wie sie notwendig wurde, zu Missständen Anlass gibt. Sie führt dazu, dass der direkte Verkehr zwischen dem Hersteller der Butter und dem Kunden, der die einfachste und billigste Versorgungsart

195

darstellt, zurückgeht und daas die Butter in vermehrtem Masse durch zentrale Organisationen passiert. Dieser Umstand führt einerseits zur Verteuerung und anderseits aber auch zu der eigentümlichen Erscheinung, dass die Butter in der Stadt gelegentlich billiger war -- weil dio Handelsorganisationen den Fabrikatioiiszuschuss bezogen -- als auf dem Lande, wo beispielsweise der Käser direkt an den Kunden lieferte. Aber auch abgesehen hievon, ist diese Institution der Zuschüsse an die Butterfabrikation nicht geeignet, lange Zeit und in weitgehendem Masse angewendet zu werden, und sie erfordert überdies, wie wir oben gezeigt haben, gewaltige Mittel.

Auch heute noch besteht jedoch, wenn eine Sanierung des Milchmarktes erfolgen soll, das dringende Bedürfnis, dass mehr Butter hergestellt wird, die wir direkt konsumieren, und weniger Käse, den wir zum grossen Teil ausführen müssen. Und insbesondere ist es wünschenswert, dass dort, wo erfahrungsgernäss nicht Käse 1. Qualität erzielt wird, die Verarbeitung der Milch in Butter erfolge.

Nach dem Tiefstand, den die Buttcrpreise im Monat Mai und Juni dieses Jahres, wie wir oben darlegten, erreicht haben, ist wohl eine vorübergehende Preiserhöhung von ungefähr 50 Eappen für das Kilo eingetreten, aber schon im August gingen die Butterpreise wieder um 15--20 Éappen zurück. Es ist sehr wahrscheinlich, dass bis auf weiteres die. Preise tief bleiben und dass sie vielleicht sogar noch unter den gegenwärtigen Stand sinken werden. Die Folgen wären ein vermehrter Butterimport, ein Zurückdrängen der einheimischen Butter die, wie heute nicht mehr dargelegt zu werden braucht, qualitativ durchaus auf der Höhe ist, neue Erschwerungen der Milchverwertung und eine vermehrte Käsefabrikation.

Diesen Verhältnissen muss entgegen getreten werden. Sie sind, wie wir bestimmt hoffen, nicht dauernde, und es werden sich auch die ausländischen Preise, über die wir oben Auskunft erteilt haben, wohl in absehbarer Zeit wieder etwas heben.

Bei uns werden die Produktionskosten der Milch -- das sei nochmals gesagt -- kaum durch die derzeitigen Preise, geschweige denn durch jene gedeckt, die sich aus den Ansätzen ergeben würden, die heute für ausländische Butter bezahlt werden. Eine Abhilfe ist dringend. Zu unserem lebhaften Bedauern bleibt kein anderes Mittel als das einer weitern Erhöhung
des Zuscblagszolles auf Butter. Wir haben mit dieser Massregel, wie wir bereits erklärten, gezögert und nach Möglichkeit zurückgehalten. Heute ist sie dringend geworden.

Die Not unserer Landwirtschaft gebietet, zu dieser Massnahme zu schreiten.

Wir haben daher den Zollzuschlag auf Butter um weitere 50 Eappen erhöht.

Der Gesamtzoll steigt damit auf Fr. 1.20 und entspricht einer Stützung des Milchpreises von ungefähr 5 Pappen. Wir sind uns bewusst, dass dieser Gesamtansatz sehr erheblich ist, aber es bleibt kein anderer Ausweg, und wir glauben, dass auf diese Art und Weise die Herstellung von Butter erleichtert und begünstigt und durch das System der Zollzuschläge die Fabrikationsprämien auf Butter sofort stark beschränkt und hoffentlich in Bälde beseitigt werden können.

196 Für den inländischen Konsum ist die Lage in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Es darf nicht vergessen werden, dass einem Milchpreisabschlag von 2 Kappen für das Kilo, der letztes Jahr stattfand, ein weiterer Abschlag von 2 Rappen auf dem Fusse folgt. Sind wir überhaupt damit am Ende der rückläufigen Bewegung angekommen ? Das wissen wir nicht, und nur die Erfahrung wird uns darüber mit Sicherheit belehren können. Auf jeden Eall aber stehen wir vor der Tatsache, dass ein Milchpreisabschlag um fast 20% erfolgt ist und nächstens erfolgen wird. Diese Preisreduktionen haben für die gesamte schweizerische Landwirtschaft einen Ertragsausfall zur Folge, der sich um rund 80 Millionen herum bewegen wird. Wie hart dies ist, braucht nicht weiter ausgeführt zu werden. Man darf aber nicht etwa annehmen, dass dieser Eückgang bloss eine Reduktion des landwirtschaftlichen Verdienstes um ca. 1/s zur Folge habe. Der Preis bedeutet den Bruttoertrag.Von diesem kommen die Gewinnungskosten in Abzug. Mag auf dem höheren Milchpreis noch ein gewisser Überschuss verblieben sein, so ist heute wohl unbestreitbar, dass der Ansatz, auf den sich nunmehr die Milchproduzenten zurückziehen müssen, die Gewinnungskosten nicht mehr vollständig und überall deckt. Diese Tatsache ist so wichtig und so schwerwiegend, dass ein ausserordentliches Vorgehen sich rechtfertigt, ja sogar sich aufdrängt. Der Konsument wird sich auch sagen müssen, dass der Ernst der ganzen Situation für die schweizerische Milchwirtschaft ihm aus diesem wiederholten Preisrückgange entgegentritt. Dazu kommt aber noch etwas anderes.

Die bescheidene Mehrbelastung, die durch den erneuten Zollzuschlag auf Butter für den Konsumenten entsteht, wird durch andere Preisreduktionen mehr als aufgewogen. Die Reduktion des Milchpreises um 2 Rappen bedeutet für die nichtlandwirtschaftlichen Konsumenten von Frischmilch eine Ersparnis von rund 14 Millionen im Jahr. Übertrifft schon dieser Preisrückgang die Bedeutung einer eventuellen bescheidenen Butterverteuerung weit, so kommt dasu, dass auch auf dem Käse ein entsprechender Abschlag eintreten rnuss. Bereits im Juni hat die Käseunion ihre Abgabepreise für den Inlandskonsum um 15 Rappen pro Kilo heruntergesetzt, und wir haben darauf gedrungen, dass auch jetzt angesichts der Preisreduktion für den Export ein weiterer Schritt
zugunsten des Inlandkonsums geschehe, der überdies geeignet ist, diesen anzuregen. Auf den verschiedenen Käsesorten wird ein Abschlag "erfolgen, der mindestens 10 Franken pro 100 kg erreicht, ihn aber auf einzelnen Käsearten übersteigt. Wir werden Schritte tun, damit diese Preisherabsetzungen im Grosshandel sich auch für die Konsumenten tunlichst auswirken.

So qualifiziert sich die Massregel in ihrer Gesamtheit wohl als eine Unterstützung der Landwirtschaft, zugleich als eine Erleichterung und damit Förderung des von den Konsumenten begreiflicherweise gewünschten Preisabbaues, und es wird in den Indexzahlen für Lebensrnittel nach Durchführung der gesamten Operation nicht ein Ansteigen, sondern ein Rückgang eintreten.

Wir glauben also, dass alle Kreise der Bevölkerung sich mit diesen Massregeln abfinden können, die in ausserordentlicher Zeit die Not, aber auch die Rück-

197 sieht auf das Ganze gebieten. Wir wiederholen indessen, dass es nicht unsere Absicht ist, einen Butterzoll von Fr. 1.20 dauernd beizubehalten.

X.

Nachdem wir die Massregeln dargelegt haben, die wir vorzunehmen gedenken und die unsere Aufmerksamkeit in hohem Masse beschäftigten und in Anspruch nahmen, müssen wir auch noch einige weitere Erwägungen beifügen.

1. Die Wirtschaft muss, wie wir schon so oft zu betonen die Gelegenheit hatten, die Kraft für ihre Gesundung in sich selbst suchen und sich nur im Notfalle an den Staat wenden. Diese Forderung ist um so gerechtfertigter, als man bei uns sehr leicht geneigt ist, über die staatliche Intervention, wenn sie über die Zuwendung von Subventionen hinausgeht, sich zu beklagen und in notwendigen Begleitmassregeln eine Beeinträchtigung der Freiheit zu erblicken. Schon oft ist es deshalb dazu gekommen, dass der Bund nicht den rationellen und einfacheren, sondern den komplizierteren und namentlich den teureren Weg hat gehen müssen. Das Unabhängigkeitsgefühl dürfte sich also auch in der Weise äussern, dass man sich bei uns nur an den Staat um Hilfe wendet, wenn es unumgänglich ist. Dieser Wunsch ist um so gerechtfertigter, wenn unsere Wirtschaftskreise ihr Los mit dem ihrer Berufsgenossen in andern Ländern vergleichen, die noch viel schwerer unter der Krise und allen möglichen andern politischen und wirtschaftlichen Vorgängen leiden.

Was wir hier ausführen, gilt auch für die Landwirtschaft. Wir brauchen nicht zu sagen, dass wir ihr helfen und sie unterstützen wollen. Was im letzten Jahrzehnt geschehen ist, spricht darüber eine beredte Sprache.

Die grossen Richtlinien der Selbsthilfe der schweizerischen Landwirtschaft haben wir in unsern Botschaften vom 7. September 1928 und vom 2. Dezember 1929 angegeben: Vermehrte Umstellung auf den Ackerbau, stärkere Berücksichtigung der Viehmast und einzelner Spezialgebiete, Qualitätsproduktion auf ganzer Linie, nachhaltige Förderung der Selbstversorgung.

Möchten diese Eichtlinien auch fernerhin wegleitend sein.

2. Was nun speziell die Verhältnisse auf dem Milchmarkt betrifft, so muss auch hier die Mahnung, auf die Erzeugung von Qualitätsprodukten hinzuarbeiten, wiederholt werden. Es gilt dies für Butter und für Käse. Gewiss sind in beiden Eichtungen Fortschritte erzielt worden, speziell auch im Gebiete der
Butterfabrikation, die sich mit Hilfe der Unterstützung des Bundes hinsichtlich der Qualität stark gehoben hat, so dass unser Produkt den ersten ausländischen nicht mehr nachsteht. Verschiedene Umstände haben dazu geführt, dass die Lage im Gebiete der Käseherstellung nicht restlos befriedigt. Wir müssen anhand der zuverlässigen Angaben, die uns die Käseunion gemacht hat, feststellen, dass erhebliche Quantitäten von Käse minderwertig sind, sei es, dass der Mangel schon im Momente der Abnahme oder, was häufig der Fall ist, erst im Laufe der Zeit bemerkbar ist. Dieser Umstand führt dazu, dass wir zu viel Käse 2. und 8. Qualität und Ausschussware produzieren und zu kleine

198 Mengen 1. Qualität. Diese Tatsachen sind so unbestreitbar und so richtig, dass die Käseunion alljährlich genötigt ist, minderwertigen Käse zu tiefen, selbst weit unter dem Ankauf stehenden Preisen zu liquidieren und darob grosse Verluste erleidet, die selbstverständlich durch eine Herabsetzung des Mittelpreises für Käse ausgeglichen werden müssen. So kommt es, dass der beim Käseexport erzielte Durchschnittspreis erheblich, ja sogar erheblich tiefer sieht als der offizielle Exportpreis. Weil aber der Käsepreis, und zwar wohlverstanden der durchschnittliche, wie wir schon ausführten und wie allbekannt ist, seit Jahren für den Milchpreis massgebend ist, so drückt dieser minderwertige Käse auf den Milchpreis.

Wir wollen uns über die Gründe nicht verbreiten. Mangelnde Sorgfalt in der Futterznbereitung, unrationelle Fütterung, allzu starke Verwendung von minderwertigen Futtermitteln, mangelhaftes Melken, ungenügende Eeinhchkcjt, fehlerhafte Fabrikation mögen unter anderm schuld an diesen Verhältnissen sein. Gewisse Mittel, die der Käsequalität schaden, vermehren anderseits auch die Milchproduktion, deren Mengen dann wiederum naturgemäss auf die Preise drücken.

Es hat nicht an Versuchen gefehlt, um diesen Missständcn abzuhelfen.

Allein der Erfolg ist nicht voll befriedigend. Es wird die Aufgabe der führenden Kreise der schweizerischen Milchindustrie sein, diesen "Übelständen entgegenzutreten. Eine Absatzorganisation für Käse erfüllt ihren wahren Zweck nur dann, wenn sie auch auf diesem Gebiete ordnend eingreifen kann. Nach dem Urteil Sachverständiger wird vor allem aus eine grössere Abstufung der Preise /wischen Waren erster und weniger guter Qualität notwendig sein, indem der drohende Schaden das Verantwortlichkeitsgefühl weckt und Sorgfalt anzuregen geeignet ist.

Es war nötig, auf diese Verhältnisse in aller Offenheit, aber auch mit allem Wohlwollen hinzuweisen. Es hat keinen Zweck, sie zu verschweigen. Im Gegenteil, denn die Hebung der Käsequalität ist der Ausgangspunkt und zugleich die Voraussetzung einer Erhöhung des Milchpreises, die wir im Interesse unserer Landwirtschaft wünschen und, wie wir zeigten, nicht nur mit Hat sondern auch mit Tat zu unterstützen bereit sind, XI,

Die einzelnen Bestimmungen des Bundesbeschlusses geben nur zu wenigen Bemerkungen Anlass.

Wir haben bereits ausgeführt, aus welchen Gründen ein Kredit bis auf 5 Millionen und nicht nur 8% Millionen notwendig ist.

Was den Ertrag des erhöhten Butterzolles betrifft, so nehmen wir an, er sollte ganz einfach in die ordentliche Bechnung fallen, er wird so dazu beitragen, einen Teil der Subvention des Bundes zu decken. Mit Rücksicht auf die Milchpreisherabsetzung und die Zollerhöhung dürften nachher dio

199 Zuschüsse für die Butterfabrikation keine Summen mehr in Anspruch nehmen, die nicht aus dem Ertrag des ersten Zollzuschlages, der sich monatlich auf ca. Fr. 250,000 beläuft, gedeckt werden können.

Wir sind uns bewusst, mit den in dieser Botschaft angekündigten und vorgeschlagenen Massregoln eine weitherzige Hilfe für die Landwirtschaft eingeleitet zu haben. Wir sind überzeugt, dass sie notwendig und gerechtfertigt ist.

Anderseits möchten wir uns aber doch die Feststellung erlauben, dass es Sache des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten sein wird, sich so einzurichten, dass diese Hilfe nicht nur für das Sommerhalbjahr 1930 sondern auch für das Winterhalbjahr 1980/31 ausreicht.

Die Herabsetzung des Milchpreises um 2 Bappen, so drückend sie von der notleidenden Landwirtschaft auch empfunden und sie neuerdings belasten wird, ist eine rechnerische Notwendigkeit. Ohne diese einschneidende Massnahmc wäre die Sanierung nicht möglich, und die weitere Tätigkeit des Zcntralverbandes würde gefährdet. Mit un&ern Anträgen und Beschlüssen, wonach die Subvention auf 5 Millionen festgesetzt und der Butterzoll um 50 Bappen erhöht wird, werden wir den Wünschen und Forderungen gerecht, die seitens des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten geäussert worden sind. Wie hoch trotz dieser Zugeständnisse der Milchpreis noch bemessen und gehalten werden kann, ist eine Sache der Rechnung. Eine eingehende und wohlwollende Prüfung hat uns gezeigt, dass eine Preisherabsetzung von 2 Bappen sich an der untern Grenze dessen belegt, was erforderlich sein dürfte, um das Gleichgewicht herzustellen.

Auf Grund der vorstehenden Darlegungen empfehlen wir den eidgenössischen Eäten die Annahme des angeschlossenen Entwurfes eines Bundesbeschlusses, wonach dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten ein Kredit von 5 Millionen Franken bewilligt wird.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 26. August 1930.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Musy.

Der Vizekanzler:

Leimgruber.

200

(Entwurf.)

Bundesfoeschluss über

eine weitere Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 26. August 1930, beschliesst :

Art. 1.

Für eine weitere Hilfsaktion zugunsten der schweizerischen Milchproduzenten wird dem Bundesrat ein Kredit von 5 Millionen Franken eröffnet.

Art. 2.

Auf Rechnung dieses Kredites wird der Bundesrat dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten Beiträge verabfolgen, die zur Deckung von Verlusten des Verbandes aus der von ihm zur Stützung des Milchpreises eingegangenen Preisgarantie für die Käseproduktion vom 1. Mai 1930 bis 30. April 1931 zu verwenden sind. Die Festsetzung der nähern Bedingungen im Sinne seiner Botschaft vom 26. August 1930 erfolgt durch den Bundesrat.

Art. 8.

Dieser Beschluss wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit seinem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über eine weitere Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten. (Vom 26. August 1930.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1930

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

2593

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.08.1930

Date Data Seite

177-200

Page Pagina Ref. No

10 031 128

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