1191 c. An die zu Fr. 400,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Hinterrheins auf der Strecke Hinterrhein-Splügen-Zillis, oO°/o, im Maximum Fr. 200,000.

8. Dem Kanton Tessin: a. An die zu Fr. 3200 veranschlagten Kosten der Korrektion des Zugangsweges nach der Alp Torneo, Gemeinde Broglio, 30 °/o, im Maximum Fr. 960.

b. An die zu Fr. 18,200 veranschlagten Kosten der Aufforstung Carena-Melera, Valle Morobbia, des Staates Tessin, im Maximum Fr. 10,500.

9. Dem Kanton Waadt: «. An die zu Fr. 140,000 veranschlagten Kosten der Meliorationen der Gemeinde Hermenches, im Maximum Fr. 38,270.

b. An die zu Fr. 530,000 veranschlagten Kosten der Meliorationen m den Gemeinden Bussy und Denens, im Maximum Fr. 137,260.

c. An die zu Fr. 58,000 veranschlagten Kosten der Erstellung von Waldwegen ,,du lot I du Risoud", 20%, im Maximum Fr. 11,600.

Bekanntmachungen von Departementeu und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Yolkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungen betreffend den Vollzug des Fabrikgesetzes.

(Vom

11. Dezember 1928.)

Wir erlauben uns hiermit, daran zu erinnern, dass uns Ihre Berichte über den Vollzug des Fabrikgesetzes in den Jahren 1927 und 1928 bis Mitte Februar 1929 einzureichen sind. Es ist uns daran gelegen, dass dieser Zeitpunkt eingehalten werde. Terminüberschreitungen durch einzelne Kantone verzogern die Drucklegung und Veröffentlichung aller Berichte in unliebsamer Weise.

In unserm Kreisschreiben vom 30. November 1926 hatten wir Ihnen zujc Kenntnis gebracht, dass wir eine Anregung der eidgenössischen Fabrikkommission, es möchten ihr die periodischen kantonalen Berichte zwecks

1192 Besprechung vorgelegt werden, zu berücksichtigen gedenken. Die Kommission befasste sich am 1. März d. Js. mit Ihren Berichten für 1925/26.

Wir heben den bei dieser Gelegenheit auf Seite der Arbeitervertreter zum Ausdruck gebrachten Wunsch hervor, die Kantone möchten ihre Aufmerksamkeit dem Gesetzesvollzug und der Berichterstattung in einheitlicherer Weise, als es geschieht, widmen, so hinsichtlich der Arbeitszeit (auch beim Transportpersonal), der Lohnzuschläge, der Beschäftigung weiblicher und jugendlicher Personen, des Strafwesens usw. Es sei von unserer Seite beigefügt, dass über die in unserer Wegleitung vom 15. Dezember 1920 im einzelnen aufgeführten Punkte unter allen Umständen berichtet werden sollte. Wir möchten es nach Möglichkeit vermeiden, nachträglich an kantonale Behörden mit dem Ersuchen um Ergänzung ihrer Darstellungen zu gelangen.

Im Zusammenhang mit obigen Mitteilungen gestatten wir uns, an die im Kreisschreiben vom 30. November 1926 enthaltene Mahnung betreffend die Sicherung eines ordnungsgemässen Vollzuges des Fabrikgesetzes zu erinnern.

Mit vollkommener Hochachtung.

B e r n , den 11. Dezember 1928.

Eidgenössisches Volkswirtschaft&departement : Schulthess.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Eigentümer der Drahtseilbahn von der Harrissenbucht nach dem Kurhaus Fürigen stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die genannte Bahn mit einer Baulange von ca. 381 Metern, samt Zugehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 des Eundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfandung und Zwangsliquidation von Eisenbahnund Schiffahrtsunternehmungen im l. Range zu verpfänden, zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 80,000, das zur Herabsetzung des Dotalionskapitals verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemàss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 5. Januar 1929 ablaufenden Frist, binnen der allfallige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 8. Dezember 1928.

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

1193

Abonnementseinladung.

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt 20 Fr. im Jahr und 10 Fr. im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz inbegriffen.

Das Bundesblatt, enthält : zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates ; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzesentwürfen; Kreisschreiben des Bundesrates ; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen und des Ertrages der eidgenössischen Stempelabgaben, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Zusammenstellung der Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von Stellen, Wettbewerbausschreibungen, Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden beigegeben: die erscheinenden Nummern der Eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.) und die Übersicht der Verhandlungen der gesetzgebenden Räte.

Bestellungen auf das Bundesblatt oder auf die Gesetzsammlung allein können für ein ganzes oder für ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für 1929 als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Gesetzsammlung allein betragt 5 Fr.

im Jahr und 2 Fr. 50 im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, von der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei bezogen werden.

Allfällige Klagen über die Versendung des Bundesblattes müssen sofort in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern und nur ausnahmsweise bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei angebracht werden.

B e r n , im Dezember 1928.

Bundeskanzlei.

1194

Auslosung von Obligationen der 3% eidgenössischen Anleihe von 1903.

Die Auslosung der per 15. April 1929 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen der 3 °/o eidgenössischen Anleihe von 1903 wird Dienstag, den 15, Januar 1929, 9 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 72, Verwaltungsgebäude des eidgenössischen Finanzdepartements in Bern, stattfinden.

B e r n , den 14. Dezember 1928.

Eidgenössisches Finanzdepartement, Kassen- und Rechnungswesen.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat Januar bis Ende Oktober . . . .

November Januar bis Ende November . . .

1928 4076 475 4551

1927 4483 530 5013

Zu-oder Abnahme -- 407 -- 55 -- 462

B e r n , den 14. Dezember 1928.

Eidgenössisches Auswanderungsamt

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht St. Gallen, 2. Abteilung, hat mit Beschluss vom 29. Oktober 1928 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens angeordnet über Adolf Bänziger. Zimmermann, von Heiden, Kanton Appenzell A.-Rh., geboren 28. Juli 1874, Sohn des Johannes Bänziger und der Anna Barbara geb. Schmidli, im Sommer 1908 vorübergehend in Degersheim und sonst in St. Gallen wohnhaft gewesen, Ende des Jahres 1808 nach Nordamerika ausgewandert und seit 1911 (letzte Nachricht ein Brief aus Monroe) unbekannten Aufenthaltes.

Der Genannte und alle, die über dessen Verbleib Auskunft geben können, werden hiermit aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit heute die Verschollenerklarung ausgesprochen wird.

St. G a l l e n , den 21. November 1928.

(3..).

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen. ,

1195

Pferdelieferung für die Militärschulen und -kurse im Jahre 1929.

Diejenigen Pferdelieferanten und Besitzer von Artillerie-Bundespferden, welche Pferde bei vorkommendem Bedarf für den Militärdienst im Jahre 1929 zur Verfügung zu stellen gedenken, haben sich bis 31. Dezember 1928 beim Pferdelieferungsoffizier des betreffenden Stellungskreises schriftlich anzumelden, nämlich: in der Ostschweiz :

bei Herrn Kavallerie-Oberstlieutnant G. von Salis, in Jenins bei Maienfeld j

in der Zentralschweiz: bei der eidgenössischen in der Westschweiz :

Pferderegieanstalt in Thun;

bei Herrn Veterinär-Oberstlieutnant A. Roulet in Fontaines bei Grandson.

T h u n , Dezember 1928.

(2..)

Zentralleitung der schweizerischen Pferdelieferung.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Aufnahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.

Im Frühjahr 1929 werden eine Anzahl Stationslehrlinge eingestellt.

Erfordernisse: Schweizerbürgerrecht, Alter am 30. April 1929: 17 bis 22 Jahre, vollständige Gesundheit, normales Hör- und Sehvermögen und normaler Farbensinn.

Gute Schulbildung, Kenntnis mindestens zweier Landessprachen.

Die Bewerber haben eine Prüfung abzulegen und sich vor der allfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bahnverwaltung zu unterziehen.

Anmeldungen : Die selbstgeschriebene Anmeldung hat eine kurze Lebensbeschreibung zu enthalten. Sie ist unter Beifügung des Geburts- oder Heimatscheines, eines Leumundszeugnisses, sowie der übrigen Zeugnisse, die eine lückenlose Darstellung über den Bildungsgang und die bisherige Tätigkeit geben sollen, bis 10. Januar 1929 an eine der Kreisdirektionen in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhaltlich ist.

B er n,im Dezember 1928.

Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1928

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2

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51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.12.1928

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1191-1195

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10 030 557

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