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Titular-Professor an der Eidg. Technischen Hochschule und Konservator des entomologischen Instituts.

(Vom 4. Juni 1928.)

Die Union Suisse, Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft in Genf, erhält auf Grund der eingereichten Konzessionsakten die Bewilligung zum Geschäftsbetrieb in der Schweiz für die Unfall-, Haftpflicht- und Autokasko-Versicherung.

Die Schweizerische Unfall versicherungs-Gesellschaft in Winterthur erhält die Bewilligung zum Betriebe des indirekten Geschäftes in der Hagelversicherung.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : a. Dem Kanton Graubünden : 1. an die zu Fr. 4800 veranschlagten Kosten für die Reutung und Räumung auf der Alp Grumo, Gemeinde Brusio, Bezirk Bernina, 40 °/o, im Maximum Fr. 1920 ; 2. an die zu Fr. 40,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage vom ,,Hof a an der Dischmastrasse nach der Bergalp, Gemeinde Davos, Bezirk Ober-Landquart, 25 °/o, im Maximum Fr. 10,000.

b. Dem Kanton Waadt an die zu Fr. 64,000 veranschlagten Kosten der Verbesserungen auf der Alpweide Isenau, Gemeinde Ormont-Dessus, 25 %, im Maximum Fr. 16,000.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Auslosung von Obligationen der 41/2 % III. eidgenössischen Mobilisationsanleihe von 1915.

Die Auslosung der per 30. September 1928 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen der 4 ] /2 % ^- eidgenössischen Mobilisationsanleihe von 1915 wird Samstag, den 30. Juni 1928, 9 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 72, Verwaltungsgebäude des eidgenössischen Finanzdepartements in Bern stattfinden.

B e r n , den 30. Mai 1928.

Eidgenössisches Finanzdepartement, Kassen- und Rechnungswesen.

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uVachtragr zum. ^erzeicliïiis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art, 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfandung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Bern.

Neue Ermächtigung.

28. Darlehenskasse Matten bei Interlaken.

B e r n , den l, Juni 1928.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesblatt 1918, III, 494 ff.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. Juni 1926 eingetretenen Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme î?i» 1 7 ^

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Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder ist es dem unterzeichneten Sekretariat jeweilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

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Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.

Über die nächste Sommersaison wird das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) vom 20. Juni bis 10. September 1928 geöffnet sein.

Während dieser Periode können aus dem Ausland nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollbehandlung nach genannter Empfangsstation abgefertigt werden.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Am 3. Mai 1928 ist von den Organen der Zollkreisdirektion Lausanne in Bonne Année s/Vionnaz ein Rind, von dem anzunehmen war, es sei unter Umgehung der Zollpflicht in die Schweiz eingeführt worden, gestützt auf Art. 102 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen, beschlagnahmt worden. Der unbekannte, rechtmässige Eigentümer dieses Tieres wird hiermit gemäss Absatz 4 des erwähnten Artikels von der Beschlagnahme benachrichtigt. Er kann diese binnen 60 Tagen seit dem Erscheinen dieser Bekanntmachung bei der Zollkreisdirektion Lausanne durch Beschwerde anfechten.

B e r n , den 25. Mai 1928.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende Werk enthält den Entwurf zum Bundesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen Darstellungen begleitete Botschaft dazu. Ein umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet über die Einkommensverhältnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkehrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14.

Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem es dient, dauernden Wert.

Preis broschiert: Fr. 2.--, zuzüglich Porto und "Nachnahmespesen.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 30 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt.)

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozoss).

Inhalt : 1.

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Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachuahmespesen).

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 70 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.06.1928

Date Data Seite

132-135

Page Pagina Ref. No

10 030 377

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