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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom

4. Mai 1928.)

Dem Kanton Zürich wird an die zu Fr. 121,000 veranschlagten Kosten der Erstellung des II. Teilstuckes ,,Im Platz-Streuboden" des Wegnetzes für die Stiftungswaldung Sihlwald, der Stadt Zürich, ein Bundesbeitrag von 15%, im Maximum Fr. 18,150 bewilligt.

Dem Gesuche" des Herrn Karl Bell, Subdirektor der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern, um Entlassung von seiner Stelle auf den 30. September 1928 wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Departement hat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesratsbeschlusses vom 22. November 1919 betreffend die Wählbarkeit höherer Forstbeamter, sowie auf das Ergebnis der forstlich-wissenschaftlichen Staatsprüfung, nachgenannte Kandidaten zur forstlich-praktischen Prüfung zugelassen: A n g s t , Ernst, von Wil (Zürich), B a d o u x , Eric, von Cremin (Waadt), J o t t e r a n d , René, von Bière (Waadt), M ü t z e n b e r g , Hans, von Spiez und Zweisimmen (Bern), 0 p p l i g e r, Fritz, von Heimiswil (Bera), R o t h , Konrad, von Kesswil (Thurgau).

B e r n , den 4. Mai 1928.

Eidg. Departement des Innern.

Verschollenheitsruf.

Es ergeht hiermit an Schaad, Urs Josef, Johann Josefs sei. und der Anna geb. Burki, geb. den 15. Januar 1838, von Biberist, welcher im Jahr 1856 oder 1857 unbekanntwohin nach Amerika ausgereist ist und von dem seither keine Nachrichten mehr eingelangt sind, die Aufforderung, sich innert Jahresfrist beim Unterzeichneten schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst über ihn die Verschollenheit erklärt wird.

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Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über den Vermissten Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 1. Mai 1928.

(3.)..

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten : Dr. B. Bachtier.

Verschollenheitsruf.

Misteli, Josef, Sohn des Johannes und der Magdalena geb. Sidler, geboren in Äschi den 26. Januar 1848, Landwirt, von Äschi, welcher vor ca. 50 Jahren von Äschi nach Amerika ausgewandert ist und seither keine Nachrichten über sein Verbleiben gegeben hat, wird hierdurch aufgefordert, innert Jahresfrist sich beim Unterzeichneten schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst über ihn die Verschollenheit erklärt wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über das Verbleiben des Misteli, Josef, obgenannt, Nachrichten zu geben weiss.

S o l o t h u r n , den 7. Februar 1928.

(3..).

Der Amtsgeriehtsprasident von Bucheggberg-Kriegstetten : Dr. B. Bachtler.

Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes libìTr das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende Werk enthält den Entwurf zum Bundesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen Darstellungen begleitete Botschaft dazu. Ein umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet über die Einkommensverhältnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkehrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14.

Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem es dient, dauernden Wert.

Preis broschiert: Fr. 2.--, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 30 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt.)

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

BundesMatt. 80". Jahrg. Bd. II.

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Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbândchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organieationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozoss).

Inhalt: 1.

2.

3.

4.

5.

6.

78.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bnndesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Eeglemeut des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bnndesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesreehtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbândchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto 111/233 Fr. 2. 70 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt).

Zu beziehen durch die Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. Juni 1926 eingetretenen Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Be/wg gegen Nachnahme Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnoit der Ratsmitglieder ist es dem unterzeichneten Sekretariat jeweilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine neue, bereinigte Ausgabe der Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken erschienen.

Die Broschüre enthält: das Bundesgesetz vom 18. Juni 1914 mit den durch die Bundesgesetze vom 17. Juni 1919 und 31. März 1922 herbeigeführten Abänderungen; die Vollziehungsverordnung vom 3. Oktober 1919 mit den durch Bundesratsbeschluss vom 7. September 1923 herbeigeführten Abänderungen, sowie die neubearbeiteten 21 Beilagen (u. a. Verzeichnis der kantonalen Feiertage, graphische Tabellen betreffend Schichtenbetrieb).

Diese Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1.50 (plus Porto und. Nachnahmespesen) bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1928

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2

Volume Volume Heft

19

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.05.1928

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28-31

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10 030 354

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