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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vorn 17. September 1928.)

Laut Mitteilung der argentinischen Gesandtschaft in Bern ist Herr Carlos Villademoros an Stelle des an einen andern Posten berufenen Herrn Lecour zum Berufsgeneralkonsul von Argentinien in Genf ernannt worden.

Der Bundesrat hat Herrn Villademoros das Exequatur erteilt.

(Vom 21. September 1928.)

Die Referendumsfrist für das Bundesgesetz betreffend Massnahmen gegen die Tuberkulose vom 13. Juni 1928 ist am 18. September 1928 abgelaufen. Innerhalb dieser Frist haben 3340 Schweizerbürger verlangt, dass das Gesetz der Volksabstimmung unterbreitet werde. Gestützt auf Art. 7 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse hat der Bundesrat das Referendum als nicht zustande gekommen erklärt.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Zürich: a. an die zu Fr. 86,000 veranschlagten Kosten der Rutschverbauungsund Sicherungsarbeiten in der Gemeinde Sternenberg, Bezirk Pfäffikon, 30 %, im Maximum Fr. 25,800 ; b. an die zu Fr. 125,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung in der Flurabteilung1 ,,Gmerkt, Protokoll" etc. in den Gemeinden Rickenbach, Wiesendangen und Ellikon, Bezirk Winterthur, 25 °/o, im Maximum Fr. 31,250.

2. Dem Kanton Bern : a. an die zu Fr. 240,000 veranschlagten Kosten der Verbauung des Twärengrabens und des Seltenbaches, Nebenbäche der Trüb, Gemeinde Trüb, 40 %, im Maximum Fr. 96,000 ; b. an die zu Fr. 112,400 veranschlagten Kosten dqr Erstellung einer Alpweganlage Oeschseite -Weihermatten - Kaltenbrunnen, ' Gemeinde Zweisimmen, 25 °/o, im Maximum Fr. 28,100.

3. Dem Kanton Freiburg an die zu Fr. 26,000 veranschlagten Kosten der Aufforstung der Berrà im Maximum Fr. 16,680.

4. Dem Kanton Graubünden: a. an die zu Fr. 350,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Vorderrheins auf Gebiet der Gemeinde Brigels 50 '/o, im Maximum Fr. 175,000;

615 ô. an die zu Fr. 380,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Maira und Bondasca, Gemeinden Soglio und Bondo, 50 °/o, im Maximum Fr. 190,000; c. an die zu Fr. 320,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Maira in den Gemeinden Castasegna und Soglio 50 °/o, im Maximum Fr. 160,000.

5. Dem Kanton Waadt an die zu Fr. 96,000 veranschlagten Kosten der Meliorationen in der Gemeinde Froideville im Maximum Fr. 25,680.

6. Dem Kanton Wallis an die zu Fr. 12,500 veranschlagten Kosten für die Anlage einer Bewasserungsleitung und eines Zufahrtsweges in ,,Capetsch", Gemeinde Unterbäch, SO °/o, im Maximum Fr. 3750.

7. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 15,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute und Durchführung von Säuberungen auf der Alpweide ,,Tempellina", Gemeinde S. Abbondio, 30 %, im Maximum Fr. 4500.

(Vom 24. September 1928.)

Dem an Stelle des Herrn José Dias dos Santos Coelho zum Honorarkonsul von Portugal in Genf ernannten Herrn Antonio Moreira Coutinho wird das Bxequatur erteilt.

Dem Kanton Bern wird an die zu Fr. 94,021 veranschlagten Kosten der Erwerbung und Aufforstung der Bützenalp (Gemeindegebiet Ruschegg) durch den Staat ein Bundesbeitrag von Fr. 59,098. 50 im Maximum bewilligt.

"Wahlen.

(Vom 21. September 1928.)

Als 1. Adjunkt und Stellvertreter des eidgenössischen Oberbauinspektors wird gewählt: Herr Ingenieur W. Schurter, von Freienstein (Zürich), bisher 1. Sektionschef im Amt für Wasserwirtschaft.

Zum Ingenieur I. Klasse der Kriegstechnischen Abteilung wird befördert : Hauptmann Kradolfer, Alfred, von Bern, bisher Ingenieur II. Klasse dieser Abteilung.

(Vom 24. September 1928.)

Als Kanzlist des Festungsbureaus St. Gotthard wird gewählt : Lieutenant Kaltbrunner, William, von Bellinzona und Erlenbach (Zürich), bisher Aushilfsangestcllter des Festungsbureaus St. Gotthard. ^

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