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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 17. November 1928.)

Dem an Stelle des an einen andern Posten berufenen Muchflk Sélamî Bey zum türkischen Berufskonsul in Genf, mit Amtsbefugnis über die ganze Schweiz ernannten Kémaleddine Bey wird das Exequatur erteilt.

Dem zum Honorarkonsul von Luxemburg in Lausanne, mit Amtsbefugnis über den Kanton Waadt, beförderten Herrn Jules Eiter, Honorarvizekonsul, wird das Exequatur erteilt.

(Vom 20. November 1928.)

Als Pferdearzt II. Klasse der Abteilung für Veterinärwesen wird gewählt: Veterinär-Lieutenant Wenger, Ernst, Dr. med. vet., von Pohlern, in Nid au.

Als Kanzlist der Abteilung für Genie wird gewählt: Jau, Gottfried, von Heimiswil, bisher Postbeamter I. Klasse. Als Kanzleigehilfe 1. Klasse der nämlichen Abteilung wird gewählt : Roth, Karl, von Grosshòchstetten, bisher Postbeamter I. Klasse.

(Vom 22. November 1928.)

Infolge des Rücktrittes des Herrn Walter Kern, Honorarkonsul von Uruguay in Bern, ist der Kanton Bern dem Generalkonsulat von Uruguay in Genf unterstellt worden.

(Vom 23. November 1928.)

Als wissenschaftlicher Experte II. Klasse des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum wird gewählt: Herr Salvatore Locher, von Hasle (Bern).

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Den Nordostschweizerischen Kraftwerken A.-G. in Zürich/Baden (NOK) wurde unterm 16. November 1928 die vorübergehende Bewilligung (V 24) erteilt, ihre auf Grund der Bewilligung Nr. 13 erfolgende Energieausfuhr nach Konstanz um 400 Kilowatt, d. h. von 2000 auf max. 2400 Kilowatt zu erhöhen.

1002 Die vorübergehende Bewilligung V 24 kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezogen werden. Insbesondere ist für Fälle von Energieknappheit im Winter die Einstellung der zusätzlichen Lieferung vorbehalten, sofern es die Inland Versorgung erfordern sollte. Die vorübergehende Bewilligung V 24 ist längstens bis 31. Oktober 1930 gültig.

B e r n , den 16. November 1928.

Eidgenössisches Departement des Innern.

Öffentlicher Erbenaufruf.

(Art. 555 ZGB.)

Unterm 29. November 1884 ist in Paris verstorben Emma Hedwig Steiner, Tochter des Ludwig und der Anna Maria geb. Merz, von Brügglen, Solothurn. geboren den 4. Mai 1858 -, die Genannte war verheiratet, mit Janvier Marius Reybaud, franzosischer Staatsangehöriger. Kurze Zeit nach dem Eheabschluss ist Frau Reybaud-Steiner obgenannt verstorben. Es ist nicht bekannt, ob die Verstorbene Nachkommen hinterlassen hat oder nicht.

Es ergeht daher anmit zwecks Liquidation eines kleinern hierorts gelegenen Rücklasses der obgenannten verstorbenen Person an allfàllige Nachkommen derselben die Aufforderung, sich binnen Jahresfrist, d. h.

bis zum 16. November 1929, beim unterzeichneten Amtschreiber zum Erbgange anzumelden. Der Anmeldung sind die notigen zivilstandsamtlichen Ausweise beizugeben.

Die Erben des elterlichen Stammes, welche beim Fehlen von Nachkommen zur Erbschaft berufen sind, sind der Anmeldungspflicht enthoben, da deren Adressen bekannt sind.

S o l o t h u r n , den 14. November 1928.

(1.)

Der Amtschreiber von Bucheggberg: Stampfli, Notar.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibimgen, sowie Anzeigen.

Lieferung eines Motorbootes.

Die eidgenössische Zollverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung eines Motorbootes für den Bewachungsdienst auf dem Boden- und Uiitersee.

Grosse des Bootes: 9,so bis 10 m lang und l,90 bis 2 m breit; Mindestleistung 28 bis 30 km pro Stunde bei einer Belastung von 8 bis 10 Mann; elektrische Beleuchtungseinrichtung.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1928

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48

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28.11.1928

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1002-1003

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