91 quier, kaufmännischer Direktor der Ebauches SA, Neuenburg; Dr L. Carrel, Präsident der Union des Associations de fabricants de parties détachées horlogères, Biel; Dr. Max Huber, Präsident des Roskopf-Verbandes, Biel; Lucien Huguenin, Zentralsekretär des Schweizerischen Metall- und UhrenarbeiterVerbandes, Ostermundigen ; als Experten der übrigen Industrie : C. Aeschimann, Direktionspräsident der Aare-Tessin AG für Elektrizität, Ölten; Nationalrat Dr. A. Heil, Präsident des christlich-nationalen Gewerkschaftsbundes, Winterthur; Dr. H. Hornberger, Delegierter des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins, Zürich; F. Pagan, Generaldirektor und Delegierter des Verwaltungsrates der Paillard SA, Yverdon; Dr. H.F. Sarasin, Präsident des Basler Handels- und Industrie-Vereins, Basel; als Vertreter der Wissenschaft: Prof. E. Baumann, ETH, Institut für technische Physik, Zürich; Prof. W. Daenzer, ETH, Institut für Betriebswissenschaft und Fabrikorganisation, Zürich ; Prof. Jean Golay, Universität, Lausanne ; Prof. W. Müller, Universität, Bern.
Folgenden Kantonen wurden Bundesbeiträge bewilligt : 1. Bern: An die Kosten der Waldzusammenlegung Utzenstorf, Gemeinde Utzenstorf.
2. Aargau : An die Kosten der Waldzusammenlegung Siglistorf, Gemeinde Siglistorf.
6027
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #
Änderungen im diplomatischen Korps vom 4. bis 10. Juli 1962 Bolivien. Eröffnung der Gesandtschaft der Eepublik Bolivien.
Dänemark. S.H. Prinz Georg von Dänemark, Oberstleutnant, Militär- und Luftattache, wurde einem andern Posten zugeteilt.
Guatemala. Die Gesandtschaft wurde in den Eang einer Botschaft erhoben.
6027
92
Rechnungen 1959-1961; (in Millionen Ausgaben
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2
3
4
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3,2
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8
9
10
B. 1960 B. 1961
220 356 392 210 377 452
V. 1962
209 418 490 186 198 768 790 356
17
18 51 56 -- 73 63 131 -- 55 113 137 48 166 158 -- 2 15 194 115
79 90 86 81 9
Nachtrag
20 95 21 75 9
86 66 18 130 83 70 88 92 90 37 124 101 90 85 35 40 108 96 89 102 27 38 189 128 3 47 -- -- 161 141
1961 I. Quart.
II. » III. » IV. » Nachtrag
19 90 17 76 8
90 79 22 92 91 46 93 100 27 90 118 25 12 64 --
1960 I. Quart.
II. » III. » IV.
8
1962 2) I. Quart.
II.
0
III. » IV.
t> Nachtrag
61 25 16 7
17 91 80 31 83 100 109 110
Total
82 37 41 35 1
87 82 174 196 198
51 126 148 173 181
82 70 178 38 179 230
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11
11 3426
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12
13
SI M 2
2 16 2483 C 245 665 536 8 2601 196 737 679 239 257 3267
21 95 21 79 11
56 87 95 88 48
§
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B. 1959
1959 I. Quart.
II. » III. » IV. » Nachtrag
Q>
11
227 345 374 126 209 587 597 170 120
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Verzins
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Bundes
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Kanton
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Jahr Quarta]
Aufwand
-- -- -- --
"g bfi
1!
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Total
·il IS g -^ 14
15
331 140 471 460 248 708 388 101 489 382 103 485
4 8 1 2 1
302 608 533 638 402
-- 2 -- 2 -- 2 -- 3 8 --
475 629 477 651 369
--
460 248 708
1 476 45 2 592 26 90 3 693 69 217 999 9 34 507
--.
388 101 489
87 50
1 637 2 901
331 140 471
}·
45
21
*) Einzelheiten S. 94 und 95. 2) Die Quartalsergebnisse von 1962 erlauben keine endgültigen Schlüsse auf das Endergebnis von 1962.
93 Quartalsergebnisse 1962 Franken) Einnahmen
Jahr Quarta]
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17
18
19
R. 1959 R. 1960 R. 1961
68 128 85
108 107 121
2302 2805 2978
250 276 272
V. 1962
26
119
3187
16
Ergebnis
Ertrag
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Total
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Total
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22
23
24
25
26
2723 3316 3406
240 715 139
236 108 237
158 164 421
634
987 817
163 279 328
286
3618
193
37 .
360
590
105
È!
20
21
Bt
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SB
'53 »
1959 I. Quartal II. » III. » IV. o Nachtrag
1 16 1 2 43
3 43 18 28 16
563 657 533 343 206
27 39 37 52 95
594 755 589 425 860
240
236
158
634
163
1960 I. Quartal II. » III. » IV. & Nachtrag
1 19 2 8 98
12 80 9 41 15
640 817 630 463 255
26 39 34 56 121
679 905 675 568 489
715
108
164
987
279
1961 I. Quartal II. » III. » IV. > Nachtrag
1 24 1 7 2
11 31 33 38 8
759 770 676 500 273
32 40 45 63 92
803 865 755 608 375
139
257
421
817
328
2 20
12 33
835 998
35 48
884 1094
1962 2) I. Quartal II. » III. » IV. » Nachtrag
5
}· »
Bundesblatt. 114. Jahrg. Bd. II.
7
94
Fiskaleinnahmen des Bundes (in 1000 Franken) Quartal Jahr
Wehrsteuer ')
Verrechnungssteuer 3 )
Militärpflichtersatz
Stempelabgaben
Warenumsatzsteuer
Luxussteuer
Tabaksteuer
Biersteuer a)
Roherträge - Quartalsergebnisse 1 1959
2
3
I. Quartal II.
,> III. .> IV.
,> «) 1960 I. Quartal II.
» III.
» IV.
» «) 1961 I. Quartal II.
» III.
» IV.
» 6) 1962 I. Quartal II.
» III.
» IV.
»
34611 167 819 60268 27171
109 718 44793 17038 728
34111 266 808 95651 52396
102 143 43890 - 3076 45350
36810 112 023 58122 24225
117 123 64458 -15989 32815
65341 318 923
123 278 41316
4
5
6
7
8
9
20217
34971 52317 32013 42711
161 780 133 426 149 927 152 127
4328 917 567 474
23553 20673 26742 24530
33 3717 5612 10346
2497
37769 49081 36176 50818
174 600 145 817 169 088 173 342
324 248 214 168
40 866«) 27596 28397 29379
43 3831 6150 9726
22828
56287 60869 46099 55327
200 111 173 928 196536 202 253
117 96 65 56
25775 30749 33011 32963
50 4550 6275 11395
57781 71350
234 414 200 069
50 35
30057 32512
40 4384
6286 954 334
95498 126 238 122 498
19708 19750 22270
Roherträge - Jahresergebnisse
1959 1960 1961 1962
289 869 448966 231 180
172 277 188 307 198 407
20217 162 012 2497 173844 22828 218 582
597 260 662 847 772 828
Kantonsanteile - Jahresergebnisse
1959 1960 1961 1962
86941 134 686 69351
=
6267 774 7077
32094 34404 43312
___
--
=
--
J ) Inbegriffen Sonderzuschlag zur Wehrsteuer, Wehropfer, Kriegsgewinnsteuer und Ausgleichsteuer.
2 ) Inbegriffen Steuer gemäss Bundesratsbeschluss vom 13. Februar 1945 über die Sicherung der Steueransprüche bei Versicherungen.
3 ) Gesamtbelastung des Biers pro 1961 39,5 Millionen Pranken, wovon Biersteuer 22,3, Zollzuschläge 11,2 und Warenumsatzsteuer 6,0.
4 ) Änderung in der Verbuchungsart.
95
Fiskaleinnahmen des Bundes (in 1000 Franken) Tabakzölle
Einfuhrzölle
Treibstoffzölle
Zollzuschlag auf Treibstoffen
Übrige Zollzuschläge
Übrige Abgaben ')
TOTAL
Quartal Jahr
Roherträge - Quartalsergebnisse 11
10
12
13
14
15
17
16
1959 I. Quartal
120 005 137 623 124 297 141 834
13114 13439 15906 15324
46597
-- -- -- --
3877
67237 85463 63361
3319 2465 2452
10503 11512 12402 48417
563 090 656 792 532 700 549 692
157 141 172 385 166 785 171 019
18956 17025 17277 17936
55078 76466 94588 86502
-- -- -- --
2792 2686 2058 2.386
15864 11000 17141 77045
639 687 816 833 630449 718 564
193 787 209 257 205 270 205 121
15435 18769 19931 20059
92768 71487 103 547 109 958
.--.
-- --.
--
5017 3680 4113 2404
15468 20187 18764 53849
758 748 770 053 675744 773 253
222 048 228 937
18186 19881
57579 55486
7273 791
3287 2681
15104 22040
834 438 998 405
82834 121 050 108 268
2 302 274 2 805 533 2 977 798
1959 1960 1961 1962
125 302 169 864 119 740
1959 1960 1961 1962
II.
III.
IV.
» » » «) 1960 I. Quartal II.
» III.
» IV.
» «) 1961 I. Quartal II.
» III.
» IV.
»> 6) 1962 I. Quartal II.
» III.
» IV.
»
Roherträge - Jahresergebnisse
523 759 667 330 813 435
57783 71194 74194
--.
.
-- --
262 658 312 634 377 760
-- --
12113 9922 15214
Kantonsanteile - Jahresergebnisse
--
6
-- --.
, .
-- --
-- --
-- --
) Preiszuschläge u.a. (Pos. 85 der Staatsrechnung).
) Inbegriffen Nachtrag.
6
96 Zölle (in 1000 Franken) Zollzuschlag auf Treibstoffen
Übrige Zollzuschläge
TOTAL
4
5
6
7
312 634 16445 16523 22110 24075 24451 27940 30375 34006 30207 28103 28293 30106
--
Quartal Jahr
Einfuhrzölle1)
Tabakzölle
1
2
3
1960 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
667 330 44191 51005 61945 57212 59270 55903 57794 52669 56322 58344 56872 55803
71194
1961 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
813 435 60388 61082 72317 67324 70892 71041 68896 65648 70726 73802 68713 62606
74194 4645 5537 5253 6206 6273 6290 7353 6088 6490 6896 6478 6685
377 760 20346 39863 32559 188'53 25216 27418 30813 38249 34485 34346 39857 35755
71697 70126 80225 72933 80219 75785
5487 6431 6268 6483 5994 7404
32354 9793 15432 6662 23941 24883
1962 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
9189 5095 4672 5325 5355 6345 6563 5237 S 477 6281 5557 6098
Treibatoffzölle .
!) Ohne Treibstoff- und Tabakzölle.
-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- . -- -- -- -- -- -- -- -- --
1009 2499 3765 464 153 174
9922 670 1009 1113 905 981 800 728 570 760 641 847 898
15214
1 061 080 70495 73632 89840 87517 90057 90988 95460 92482 92766 93369 91569 92905
1592 1765 1660 1107 861 1712 1895 1279 939 916 784 704
1 280 603 86971 108 247 111 789 93490 103 242 106 461 108 957 111 264 112 640 115 960 115 832 105 750
835 1006 1446 983 941 757
111 382 89855 107 136 87525 111 248 109 003
97 Treibstoffzölle (in 1000 Franken)
Die Verwendung des für den Strassenbau bestimmten Anteils am Treibstoffzollertrag gemäss BB vom 23. Dezember 1959 ist die folgende : Anteile an Treibstoffzöllen
Jahr ausbezahlt
Total
1958 1959 1960 1961
120 941 157 595 187 581 226 656
116 881 50608 145 9641) 293 417 *)
fällige Strassenbeiträge
59149 70201 85392
Verfügbar auf Jahresende Vorschussleistung des Bundes ( -- ) Nationaletrassen
Strassenbauforschung
Strassenbeiträge
4694 66 956 83063 - 3170
1352 1094 1 867 1193
72366 56610 71706 76299
1 ) Vorschüsse von Fr. 59 832 300 an die Kantone wurden im 1960 für Rechnung 1961 vorgenommen.
Tabakbelastung (in 1000 Franken)
Der Ertrag der Tabaksteuer und-zolle dient gemäss BB vom 20. Dezember 1946 der Finanzierung der AHV.
Jahr
Total
Tabaksteuer
1958
147 875 153 281 197 432 196 692
91659 95498 126 238 122498
1959 1960 1961
Tabakzölle
56216 57783 71194 74194
Verrechnungssteuer (in 1000 Franken)
Eingänge . . . .
Rückerstattungen
1961
1962
II. Quartal III. Quartal IV. Quartal
I.Quartal II. Quartal
227 219 114 567 138 049 259 620 236441 162 902 130 666 105 369 136 481 195 301
Verrechnungssteuer Rohertrag .
Sicherungssteuer 1) Rohertrag . .
64317 -16099 141 110
32680 135
123 139 139
41140 176
Total
64458 -15989
32815 123 278
41 316
*) Steuer gemäss Bundesratsbeschluss vom 13. Februar 1945 über die Sicherung der Steueransprüche bei Versicherungen.
98 Rohertrag der eidgenössischen Stempelabgaben (in 1000 Franken) 1962
1961
Stempelabgaben II. Quartal III. Quartal] IV. Quartal I.Quartal
II. Quartal
1. Emission von Wertpapieren a. Obligationen b. Aktien c. Übrige Wertschriften 1) . .
Total
5787 9615 5583 20985
4913 6321 4774 16008
4659 13903 3250 21812
5701 14143
3809 23653
6088 18847 4083 29018
2. Umsatz von Wertpapieren a. Inländische Wertpapiere .
b. Ausländische Wertpapiere .
Total
1071 4730 5801
942 4257 5199
922 3574 4496
1208 4014 5222
1277 3959 5236
3. Coupons von a. Obligationen b. Aktien c. Übrige Wertschriften 1) . .
Total
7421 16191 4394 28006
5304 5954 4049 15307
7865 7596 6519 21980
6222 9349 3531 19102
7751 16392 4517 28660
1209 4837 0 31 60869
1257 8298
1422 5598
1456 8310
1465 6928
30 46099
19 55327
38 57781
43 71350
4.
5.
6.
7.
Wechsel Prämien Quittungen . . . .
Frachturkunden Bussen usw Rohertrag
l ) GmbH- und Genossenschaftsanteile, Kommandit-Beteiligungen, Miteigentums- und Trustzertifikate, ausländische Wertpapiere.
99
Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken 1962 Zölle
Monat
Übrige Einnahmen
Total 1962
Total 1961
15381
MehrMindereinnahmen einnahmen
Januar Februar März April Mai Juni
111 382 89855 107 136 87525 111 248 109 003
126 763 105 213 122 771 107465 126 142 127_921
100 189 123158 127 727 112 628 118 577 123 591
26574
15358 15635 19940 14894 18918
1962 Jan./Juni
616 149
100 126
716 275
--
10405
· --
1961 Jan./Juni
610 200
95670
--
705 870
--
--
17945
4956 5163 7565 4330
Eidgenössische Technische Hochschule Die Eidgenössische Technische Hochschule hat im zweiten Halbjahr 1961 den nachstehend genannten, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Studierenden auf Grund der abgelegten Prüfungen das Diplom erteilt : Architekten Anthaniatten, Paul, von und in Visp. -- Antoniol, Rinaldo, von und in Erlen. -- Bähler, Hans Jörg, von und in Erlenbach i. S. - Bauer, Anna Elisabeth, Frl., deutsche Staatsangehörige, in Deutschland. - Benko- Jakab, Agnes, Frau, ungarische Staatsangehörige, in Ungarn. - Blum, Bolf, von Grossdietwil und Zürich, in Kilchberg (ZH). Boecklin, Peter, von Basel, in Bern. -- Bosch, Robert, von und in Zürich. -- Bossardt, Fritz, von und in Sursee. - Bosshard, Carl Johann, von Bauma, in Zürich. - Branschi, Jürg, von und in Solothurn. - Bühler, Jürg, von Davos, in Zürich. - Bürki, Urs, von Langnau i.E., in Bern. - Cerliani, Peter, von und in Zürich. - Derendinger, Gottfried, von und in Willisau. - Faivre, André, von Montfaucon, in Lengnau (BE). - Fonyad, Attila, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Prendi, Erwin, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Geier, Joachim, von Ramsen, in Liestal. - Gierisch, Markus, von und in Bern. - Hauser, Heinz, von und in Zürich. - Heer, Ernst, von Winterthur, in Zürich. - Hef ti, Jürg, von Hätzingen, in Bach. - Hohler, Walter, von Zuzgen, in Luzern. Kessler, Franz, von Walenstadt, in Bern. - Kutter, Matthias, von Biel (BE), in Flawil. Landoli, Kurt, von Kleinandelfingen und Hallau, in Itschnach. - Laudicina, Giuseppe, italienischer Staatsangehöriger, in Italien. - Lautenschlager, Roman, von Au-Fischingen, in St. Gallen. - Liechti, Bernhard, von Signau, in Langnau i. E. - Lorimy, Philippe, französischer Staatsangehöriger, in Frankreich. - Mattmann, Josef, von und in Malters. Nydegger, Andres, von Bern, in Muri b.Bern. - Reinshagen, Peter, von und in Zürich. Ringger, Jacqueline Claude, Fri. von Dielsdorf, in Basel. - Rittmeyer, Peter, von St. Gallen und Winterthur, in Küsnacht (ZH). - Ruchat-Roncati, Flora, Frau, von Frandcour, in Vacallo. - Schüren, Bruno, von Rohrbach, in Köniz. - Sctrwerzmann, Robert, von und in Zug. - Sperisen, Hansjörg, von und in Solothurn. - Strickler, Willi, von Hütten und Zürich, in Zürich. - von Waldkirch, Jürg, von Schaf f hausen und Zürich, in Zürich. - Zschokke, Ali, von Gontenschwil, in Burgdorf. - Zufferey, Hans, von'St-Luc, in Zürich.
100 Bauingenieure Affentranger, Jörg, von Koggliswil, in Birsfelden. - Altermatt, Willy, von Buren (SO), inCham. - Altmann, Giancarlo, vonEngi, in Cademario. -Anderheggen, Edouard, belgischer Staatsangehöriger, in Italien. - Arnet, Bene, von Zürich und Luzern, in Zürich. - Bachmann, Peter, von.und in Basel. - Balz, Rolf Theo, von Langnau i.E., in Thun. - Baumann, Paul, von Wassen, in Cham. - Beck, Manfred, von und in Basel. Böhi, Otto, von Schönholzerswilen, in Bürglen. - Bona, Marcello, von und in Pfungen. Brandii, Heinrich, von Wald (ZH), in Zürich. - Brechtbühl, Beat, von Trubschachen, in Zürich. - Bruni, Hans Peter, von Oberstocken, in St. Gallen. - Brunner, Peter, von Winterthur, in Unterentfelden. - Brunner, Wolfgang, von Peuerthalen, in Ölten. Büeler, Felix, von und in Winterthur. - Chaoui, Abdeltif, marokkanischer Staatsangehöriger, in Marokko. - Crevoisier, Jean-Claude, von Montfavergier, in Delsberg. - Decoppet, Maurice, von Suscévaz, in Bern. - Egli, Hans Beat, von Bäretswil, in Basel. Engweiler, Rolf, von Tägerwilen, in Amriswil. - Ernst, Dieter, von Wigoltingen, in Winterthur. - Escobar, Romero, Carlos, aus und in El Salvador. - Estermann, Otto, von und in Sursee. - Fischer, Paul, von Rümikon, in Reuenthal. - Gabos, Andreas, ungarischer Staatsangehöriger, in Baden. - Geistlich, Karl, von Zürich und Greifensee, in Zürich. Gügler, Paul, von Risch, in St. Gallen. - Haas, Peter, von Thalwil und Speicher, in Thalwil. - Hausmann, Manfred, von Langnau i.E., in Bern. - Hegglin, Rudolf, von Menzingen, in Zug. - Hess, Rudolf, von Wetzikon, in Wald (ZH). - Hinderung, Martin, von Basel und Maur, in Zollikon. - Hirzel, Rudolf, von und in Wetzikon. - Holestöl, Kjell, norwegischer Staatsangehöriger, in Norwegen. - Hoppe, Kurt, von Muri (AG), in Zürich. Itsohner, Alfred, vonStäfa, inKüsnacht (ZH). - Jud, Eugen, von Bern und Rieden, in Bern. - Kim, Christian, von Wallbach, in Aarau. - Kipfer, Peter, von Sumiswald, in St-ünier. - Kringlen, Jon, norwegischer Staatsangehöriger, in Norwegen. - Lüthi, Hansruedi, von Lauperswil, in Thun. - Maissen, Alois, von und in Somvix. - de Mersseman, Jacques, französischer Staatsangehöriger, in Frankreich. - Meyer, Walter, von und in Luzern. - Moos, Ernst, von undinZug.-Mörgeli, Helmut, von und in Rickenbach (ZH).-Mühlemann, Peter, von Zürich, in Köniz. -- Noth, Jean
Pierre, von Zumholz, in Freiburg. - Nussbaumer, Bernhard, von und in Oberägeri. - Paly, Duri, von Somvix, in Trun. - Piazzali, Guelfo, von Curio, in Airolo. - Ramu, Peter, von Dardagny, in Frutigen. - Rezzonico, Angelo, von und in Chiasso. - Ritter, Kurt, von Uster, in Muri b.Bern. - Robert, Jean-Denis, von LeLocle undNeuenburg, in St-Blaise.
- Rodel, Rudolf, von Fahrwangen, in Kriens. - Sabathy, Kurt, von Oberurnen, in Winterthur. - Sabathy, Willi/von Oberurnen, in Winterthur. - Saxer, Heinz, von Altstätten, in Zürich. - Scherer, Xaver, von und in Hoehdorf. - Schmid, Paul, von und in Hägglingen. - Schuler, Kurt, von Winterthur, in Zürich. - Simkovics, Lajos, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Soldini, Michel, von Novazzano, in La Chaux-de-Fonds. - Staubli, Alex, von Unterlunkhofen, in Bern. - Steiner, Hugo, von Arth, in Goldau. - Stöckli, Ulrich, von Wahlern, in Köniz. - Suter, Marco, von und in Basel. - Thomas, C.Lloyd, aus den USA. - Vollenweider, Ulrich, von Affoltern a. A., in Opfikon. - Weinmann, Hansjörg, von Zürich und Herrliberg, in Zürich.
- Wetli, Eduard, von und in Winterthur. - Wolf, John, von Bäretswil und Wetzikon, in Bern. - Wölflinseder, Hermann, österreichischer Staatsangehöriger, in Österreich.
Maschineningenieure Annen, Jean-Jacques, von Saanen, in Niederwerfungen. - Besson, Jean, von Cronay, in Frankreich. - Büger, Otto Ferdinand Christian, niederländischer Staatsangehöriger, in Niederlande. - Bondanini, Mario, italienischer Staatsangehöriger, in Lausanne. - Bossel, Ulf, deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland. - Braun, Jean Daniel, französischer Staatsangehöriger, in Frankreich. - Brunner, Jürg, von Derendingen und Zürich, in Zürich. - Brunner, Peter, von Zürich und Diessenhofen, in Zollikon. - Budliger, Jean-Pierre, von Sulz, in Basel. - Bürgi, Rudolf, von Grossaffoltern, in Rapperswü (BE). - Burkhardt, Robert, von Bern und Fisibach, in Wald (ZH). - Bu-
101 singer, Peter, von Wittnau, in Aarau. - Büttiker, Budolf, von und in Basel. - Cajot, Julien, luxemburgischer Staatsangehöriger, in Luxemburg. - Cappis, Markus, von Basel, in Zürich. - Chiquillo Alas, Alberto, aus El Salvador. - Dietsche, Ambrosius, von Basel, in Zürich. - Eberle, Meinrad, von Zürich und Amden, in Thalwil. - Engeler, Hans, von Wagenhausen, in Diessenhofen. - Gaillard, Michel, von Belmont-sur-Yverdon, in Zürich.
- Gmür, Klaus, von Amden, in Ägypten. - Grölly, Walter, von Känerkinden, in Schönenbuch. - Gsell, Reinhard, von Egnach, in Neuhausen am Rheinfall. - Heintz, Christophe, französischer Staatsangehöriger, inFrankreich. - Herrmann, Robert, von Langnau i. E., in Prankreich. - Herzog, Felix, von Möhlin, in Rheinfelden. - Jacot- Guillarniod, Philippe Albert, von La Ferrière, La Chaux-de-Fonds und La Sagne, in Le Landeron. Kämpf, Hans, von Sigriswil, in Saanen. - Keller, Rolf, von Amriswil, in Bern. - Keusch, Louis, von Boswil, in Einsiedeln. - Koch, Oskar, von Niederrohrdorf, in Zürich. - Kreis, Klaus, von Egnach, in Heerbrugg. - Labelle, Edouard, französischer Staatsangehöriger, in Frankreich. - Lauterer, Heinz, von Basel, in Neuenegg. - Lehner, René, französischer Staatsangehöriger, in Frankreich. - Leisibach, Josef, von und in Römerswil. - Lutz, Emil, von Lutzenberg, in Herisau. - Mann, Wolfgang, deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland. - Markoczy, György, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Le Moal, Jean Pierre, französischer Staatsangehöriger, in Frankreich. - Morlang, Friedrich, deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland. - Müller, Bruno, von Mettnau, in Wittnau. - Nett, Peter, von Rebstein, in Klosters. - Njo, Djing Han, indonesischer Staatsangehöriger, in Indonesien. - Odier, Jean-Pierre, französischer Staatsangehöriger, in Frankreich. - Pasquier, Pierre, von Bulle, in Frankreich. - Peter, Heinz, von Trüllikon und Glis, in Naters. - Reimers, Henrik Peter, norwegischer Staatsangehöriger, in Norwegen. -- Schemmer, Albert, deutscher Staatsangehöriger, in Pratteln. -- Schibli, Hansjörg, von und in Zürich. - Schilling, Mathias, von Schaff hausen, Winterthur und Löhningen, in Schaffhausen. - Stanga, Carlo, von Roveredo, in BeUinzona. - Szerenyi, Peter, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Szigeti, Paul, ungarischer, Staatsangehöriger, in Ungarn. - Torelli,
Aldo, von Saanen, in Bad Ragaz. - Truninger, Walter, von Wiesendangen und Zürich, in Kilchberg (ZH). -- Urben, Adauto, von Inkwil, in Brasilien. - Varadi, Georg, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Villacorta Bénites, Ricardo, aus El Salvador. - Vital, Gian Andri, von Sent, in Samedan. - Wehrling, Hans-Peter, von Bischofszell, in Muri b.Bern. - Werner, Georges, von Beggingen, in Zürich. - Wiedmann, Walter, von Matzendorf und Derendingen, in Derendingen.
Elektroingenieure Allemann, Yvo, von Breitenbaoh, in Worblaufen. - Sabotai, Istvan, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Bär, Rudolf, von und in Zürich. - Bisang, Peter, von und in Zürich. - Bohren, Eduard, von Grindelwald, in Uster. - Bossart, Rudolf, von und in Nebikon. - Buser, Martin, von und in Basel. - Casanova, Claudio, von und in Cumbels.
- Constam, Alfred, von und in Zürich. - Erni, Ernst, von Luzern, in Ölten. - Farine, Jean Pierre, von Courroux, in Genf. - Felgen, Edmond, luxemburgischer Staatsangehöriger, in Luxemburg. - Forgo, Gabor, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. Frei, Ernst, von und in Kloten. - Frey, Heinz, von Baden und Mellingen, in Baden. Freylinger, Ernest, luxemburgischer Staatsangehöriger, in Luxemburg. - Fritschi, Hansrudolf, von Wil b. Rafz, in Wil (ZH). - Gasser, Rolf, von Guggisberg, in Bern. Gerber, Martin, von Bern und Langnau i.E., in Bern. - Guardi, Curzio, von Gerra, in Giubiasco. - Gnehm, Urs, von und in Bern. - Hänggi, Henri, von Solothurn, in Afrika. Hatz, Jörg, von Chur und Calfeisen, in Chur. - Heidelberger, Kurt, von und in Solothurn.
- Hunziker, Guido, von Aarau, in Baden. - Hunziker, Peter, von Aarau, in Baden. Jenny, Christian, von und in Aarau. - Joss, Jürg, von und in Bern. - Kieffer, Georges, luxemburgischer Staatsangehöriger, in Luxemburg. - Kobelt, Hansjürg, von Marbach, in Luzern. - Kressig, Werner, von und in Bad Ragaz. - Kühn, Hans-Karl, von Oberkulm, in Zürich. - Kündig, Albert, von und in Pfäffikon. - Kunz, Hans, von Grosswangen, in Ruswil. - Lamoth, Istvan, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Lang, Antoine,
102 französischer Staatsangehöriger, in Prankreich. -Langhard, Jacques, von Unterstammheim, in Bern. - Légeret, Marc, von Chexbres, in Aarwangen. - Lentzsch, Walter, von Luzern, in Zürich. - Lienhard, Heinz, von und in Winterthur. - Mahle, Christoph Erhard, österreichischer Staatsangehöriger, in Brasilien. - Mamie, Johann, von Liesberg, in Laufen. - Marty, Josef, von Unteriberg, in Schürten. - Mazan, Hans, von Wittenbach, in Elm. - Menager, Jean, luxemburgischer Staatsangehöriger, in Luxemburg. - Menzi, Hans, von Zürich und Pilzbach, in Zürich. - Meyrat, Pierre, von St-Imier und Zürich, in Zürich. - Muheim, Georg, von Plüelen, in Lungern. - Müller, Kurt, von und in Zürich. Naz, Jean-Pierre, von Lausanne, in Genf. - Obrist, Hanspeter, von Wallbach, in Thun. Osterwalder, Martin, von und in Frauenfeld. - Perren, Remo, von und in Zermatt. Rais, François, von und in Delsberg. - Reiser, Marcel, von Zürich, in Zug. - Roth, Pierre, von Mogeisberg, in Uzwil. - Sas, Andreas, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. Schenkel, Albert, von Dübendorf, in Zürich. - Schibli, Eugen, von Fishsbach, in Uzwil/ Niederglatt. - Schneider, Fritz, von Rapperswil (BE), in Emmenbrücke. - Simmen, André, von Solothurn und Realp, in Solothurn. - Staub, Bernhard, von Oberönz, in Herzogenbuohsee. - Thyes, Jules, luxemburgischer Staatsangehöriger, in Luxemburg. Tsalas, Constantin, griechischer Staatsangehöriger, in Griechenland. - Wyer, Lot, von und in Visp. - Zafiropulo, Pitro, griechischer Staatsangehöriger, in Italien.
Ingenieur-Chemiker Altenburger, Erich, von Schaffhausen, in Neuhausen. - Baan, Esther, Frl., ungarische Staatsangehörige, in Ungarn. - Blattner, Fredy, von und in Basel. - Bolliger, Walter, von Gontenschwil, in Basel. - Bourat, Joël, französischer Staatsangehöriger, in Frankreich. - Buser, Hans Ulrich, von Binningen, in Ennetbaden. - Buzzolini, Mario, von Genestrerio, in Lugano. - Calarne, Jean-Pierre, von Le Lode, in St-Blaise. Chatin, Dominique, französischer Staatsangehöriger, in Frankreich. - Deér, Andreas, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Egli, Christin, von Schangnau, in Merenschwand. - L'Eplattenier, François, von Les Geneveys-sur-Coffrane, in Peseux (NB). Fakla, Stephan, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Fausoh, Hans Jörg, von Seewis i. Prätigau, in Samen. - Fracheboud, Michel,
von und in Vionnaz. - Frei, Jörg, von Mogeisberg, in Wil. - Gali, Bertrand, französischer Staatsangehöriger, in Frankreich.
- Gallacchi, Enrico, von Breno, in Basel. - Gati, Sandor, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Gatto, Gian Luigi, italienischer Staatsangehöriger, in Italien. - Giacobbo, Hans, von Winterthur, in Oberwinterthur. - Gschwend, Heinz, von St. Gallen, in Burgdorf. - Kaeppeli, Victor, von Mühlau, in Herrliberg. - Koch, Werner, von Schlieren und Villmergen, in England. - Koutaissoff, Alexandre, von und in PuHy. - De Marchi, Gianfranco, von Astano, in Lugano. - Maspoli, Renato, von Tremona, in Zürich. Müller, Peter, vpn Mettau, in Nußbaumen. - Rétey, Piroska, Frl., ungarische Staatsangehörige, in Österreich. - Römer, Urs, von Arth und Zürich, in Zürich. - Rudolf, Hans Ulrich, von Zürich, in Einbrach. - Rys, Paul, staatenlos, in Arosa. - Salzmann, Jean-Jacques, von Eggiwil, in Zürich. - Säur, Wolfgang, von und in Weinfelden. Schelling, Hans-Peter, von und in Berneck. - Schlumpf, Hans-Peter, von Mönchaltorf, in Zürich. - Seres, Jozsef, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Serrellach, Jörge, spanischer Staatsangehöriger, in Spanien. - Szabo, Ferenc, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn. - Tschudin, Heinrich, von und in Basel. - Wenger, Roland, von Neuenburg, in Hauterive. - Wohlwend, Max, von Sennwald, in Steckborn.
Forstingenieure * Birrer, Josef, von und in Zeli (LU). - * Bütikofer, André, von Bern und Kernenried, in Buren a. A. - * Fröhlich, Emil, von und in Zürich. - * Hugentobler, Urs, von Siegershausen/Alterswilen, in Weinfelden. - Jacsman, Janos, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn.
* mit Eidgenössischen Wählbarkeitszeugnis für eine höhere Forstbeamtung.
103 Ingénieur-Agronome Besson, Charles Louis, von Chapelle-sur-Moudon, in Echallens. - Brunner, Theodor, von und in Buttisholz. - Carlen, Albert, von Ernen, in Duillier sur Nyon. - Christ, Hansjörg, von Interlaken, in Unterseen. - Feusi, Josef, von Preienbach, in Hürden. -Gerber, Hans Rudolf, von Langnau i.E., in Rothaus. - Hofer Andreas, von Arni bei Biglen, in Oberulmiz. - Jost, Jean-Pierre, von Wynigen, in Avenohes. - Mani, Erwin, von Diemtigen, in Niederstocken b. Thun. - Meli, Heinrich, von und in Mels. - Moos, Franz, von Luzern, Zug und Ebikon, in Ebikon. - Muff, Erwin, von und in Sulz. - Polli, Claudio, von Mosogno, in Ascona. - Röthlisberger, Peter, von Langnau i.E., in Signau. - Rüttimann, Josef, von Abtwil, in Beinwil-Preiamt. - Rytz, Hansruedi, von Ferenbaln, in Zürich. - Wagniere, Daniel, von Pey und Cologny (GE), in Jugoslavien.
Ingénieur-Agronome (agrotechnologische Richtung) Glaser, Theodor, von Niederhünigen, in Münsingen. - Zwiker, Paul, von und in St. Gallen.
Kulturingenieure Eidenbenz, Christoph, von und in Zürich. - Fuchs, Fritz, von Neuenegg, in Rosshäusern. - Hartmann, Franz, von und in Ermensee. - Lutz, Werner, von Lutzenberg, in Flawil. - Meier, Walter, von und in Endingen. - von Morvay, Constantin, ungarischer Staatsangehöriger, in Ungarn.
Mathematiker Anier, Roshdi Abdel-Rahman, Vereinigte Arabische Republik, in Ägypten. Büchel, Paul, von Rüthi (SG), in Zürich. - Cairoli, Renzo, von und in Lodrino. - Carnai, Henri, von Souboz, inBévilard. -Erard, Pierre Jean, von und in La Chaux-de-Fonds. Kramer, Sylviane, Frl., von Colombier (NE) und Lausanne, in Lausanne. - Lutz, Willi, von Lutzenberg, in Trogen. - Wyler, Armand, von Endingen, in Prankreich. - Wyss, Paul, von Isenfluh, in Matzendorf.
Physiker Bär, Yves, von Ottenbach, in La Chaux-de-Fonds. - Berset, Gérard, von Autigny, Vülarsiviriaux, Villargiroud und Luzern, in Luzern. - Deutsch, Christian, von Itingen, in Zürich. - Fischer, Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland. - Gross, Daniel, von und in Bern. - Hauptmann, Arne, deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland. Heiniger, Ferdinand, von Eriswil, in Fontannen b. Wolhusen. -Hirt, Wilfred, von Zetzwil, in Biel. - Hofmann, Jürg, von Schlossrued, in Cazis. - Hofmann, Roland, von Kefikon, in Zürich. - Kind, Raymond, von Genf, in Zürich. - Leyvraz, René, von
Rivaz, in Zürich. - Minutschehr, Siamak, iranischer Staatsangehöriger, in Iran. - Muff, Erwin, von Gunzwil, in Sursee. - Müller, Paul, von und in Mels. - Nyff enegger, Ulrich, von Huttwil, in Aarau. - Pagnamenta, Anton, von Zürich und Frasco, in Zürich. - Pellaud, Bruno, von Vollèges, in Lausanne. - Ribordy, Claude, von Riddes und Freiburg, in Münster (BE). - Schneider, Walter, von Zürich/in Arbon. - Strässler, Sigfried, von Wil b.Rafz, in Prauenfeld. - Taubenberger, Rolf, von und in Zürich. - Utzinger, Erich, von Bülach, in St. Gallen. - Vannotti, Leonardo, von Bedigliora, in Italien. - Vogt, Hansjörg, von Schönenwerd, in Wattwü. - Weber, Jean-Pierre, von Brüttelen und Genf, in Carouge (GE). - Wiedmer, Hans Bernhard,, von Arni b. Biglen, in Bern. - Wydler, Peter, von Zürich und Affoltern a. A., in Zürich. - Wyss, Walter, von Hubersdorf, in Matzendorf.
Naturwissenschafter Aufdermaur, Armin, von Unteriberg und Luzern, in Luzern. - Bachmann, Christina, Frl., von Altikon und Zürich, in Zürich. - Basler, Dieter, von Bottenwil, in Niederlenz. - Göggel, Hugo, von Lütisburg, in Luzern. - Grunder, Hans, von Vechigen, in Konolfingen. - Gubler, Bernhard Andreas, von Pfäffikon, in Küsnaoht (ZH). - Hagen,
104 Remon, von Nussbaumen, in Seuzach. - Hägi, Rosmarie, Frl., von Affoltern a. A. und Kappel a. A., in Thalwil. - Keim, Ernst, von Menzingen, in St. Gallen. - Lezzi, Markus, von und in Zürich. - Schneider-Minder, Annemarie, Frau, von Uster, in Winterthur. Wick, Alexander, von Niederbüren, in Gümligen.
Naturwissenschafter (Ingenieur-Geologen) Egli, Willy, von Bäretswil, in Winterthur.
Naturwissenschafter (Ingenieur-Petrographen) Saager, Rudolf, von Menziken und Küsnacht (ZH), in Küsnacht (ZH). - Stahel, Arnold, von Turbenthal, in Thalwil.
Zürich, den 20.Februar 1962.
6027
Der Präsident des Schweizerischen Schulrates: Pallmann
Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung Auf Grund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Artikel 16 der Vollziehungsverordnung vom 23. Juni 1933 betreffend die amtliche Prüfung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die Eidgenössische Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Verbrauchsmessersysteme zur amtlichen Prüfung zugelassen und ihnen die beifolgenden Systemzeichen erteilt.
Fabrikant:
SODECO, Société des compteurs de Genève
Induktions-Wirkverbrauchszähler mit 2 messenden Systemen für Drehstrom-Dreileiteranlagen.
Type B9 für Dreiphasen Netze 3P Type B9B für Dreiphasen Netze 2P+0 für Doppel-Tarif mit der zusätzlichen Bezeichnung . . . D Betriebsspannungen: 100-500 V Nennströme (Grenzströme) : l (4)--20 (80) A Nennfrequenzen : 40-60 Hz Prüfspannung 2000 V Fabrikant: Landis <& Gyr AG., Zug Zusatz zu Induktions -Wirkverbrauchszähler mit 3 messenden Systemen für Drehstrom-Vierleiteranlagen.
Type ML5 Nennspannung: 3x57,7/100 V ... 3x317,5/550 V Nennströme (Grenzströme) : l (6) A ... 20 (120) A
105 Nennfrequenzen : 40 ... 60 Hz Prüfspannung: 2000 V Zusatzeinrichtungen wie bei Type ML1 Bern, den 29. Juni 1962.
6420
Der Präsident der Eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission: M.K.Landolt
Reglement über
die Lehrlingsausbildung und die Lehrabschlussprüfung im Wagner- und Holzgerätebaugewerbe (Vom 21. Mai 1962)
Das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement,
nach Massgabe der Artikel 5, Absatz l, 13, Absatz l, 19, Absatz l und 39, Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung (in der Folge Bundesgesetz genannt) und der Artikel 4, 5, 7 und 29 der zugehörigen Verordnung I vom 23.Dezember 1932, erlässt nachstehendes Reglement über die Lehrlingsausbildung und Lehrabschlussprüfung im Wagner- und Holzgerätebaugewerbe.
I. Lehrlingsausbildung 1. Lehrlingsverhältnis Art. l Berufsbezeichnung und Lehrzeitdauer 1 Die Berufsbezeichnung lautet : Wagner-Holzgerätebauer.
2 Die Lehre dauert 3% Jahre.
3 Die Ausbildung erfolgt in einer der nachstehenden Eichtungen: A. Allgemeine Wagnerei, B. Skiwagnerei.
4 Im Lehrvertrag und im Fähigkeitszeugnis ist hinter der Berufsbezeichnung «Wagner-Holzgerätebauer» in Klammern die Ausbildungsrichtung beizufügen, auf die sich die Lehre erstreckt.
5 Die Ausbildung erfolgt in den grundlegenden Arbeitstechniken der Holzbearbeitung an der Bank und mit den Maschinen gemäss Lehrprogramm und umfasst die Herstellung und Eeparatur von Holzgeräten wie sie in Artikel 5 als Beispiele aufgeführt sind. Lehrlinge der Ausbildungsrichtung A werden zusätz-
106 lieh in der Anfertigung und Eeparatur von Holzteilen zu Fahrzeugen ausgebildet (allgemeine Wagnerei), während denjenigen der Berufsrichtung B zusätzlich die Herstellung und Eeparatur von Skiern gelehrt wird (Skiwagnerei).
6 Die zuständige kantonale Behörde kann im Einzelfall unter den Voraussetzungen von Artikel 19, Absatz 2 des Bundesgesetzes eine Änderung der normalen Lehrzeitdauer bewilligen.
7 Gelernte Wagner-Holzgerätebauer können in einer Zusatzlehre, deren Dauer mindestens l Jahr beträgt und im übrigen auf Grund der vorhandenen Vorkenntnisse zu bestimmen ist, einen weiteren Beruf des holzverarbeitenden Gewerbes (Bauschreiner, Schreiner, Zimmermann) erlernen.
8 Um Störungen im Unterricht der Berufsschulen zu vermeiden, ist der Antritt der Lehre nach Möglichkeit auf den Beginn des Schuljahres anzusetzen.
Art. 2 Anforderungen an den Lehrbetrieb 1
Lehrlinge dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die regelmässig Holzgerätebauarbeiten ausführen und daneben noch die allgemeine Wagnerei oder die Skiwagnerei betreiben. Sie müssen in der Lage sein, das gesamte unter Ziffer 2 erwähnte Lehrprogramm zu vermitteln und über die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Werkzeuge und Maschinen wie Band- und Kreissäge, Hobel-, Stemm-, Kehl- und Schleifmaschine mit den dazugehörenden Werkzeugen und Schutzvorrichtungen verfügen. Von den Lehrbetrieben, die Wagner-Holzgerätebauer (Berufsrichtung A) ausbilden, wird zusätzlich eine Drehbank verlangt.
2 Betriebe, die auf einzelne oder mehrere Arbeitsgebiete spezialisiert sind, wie Ski-, Stielwaren- und Leiterfabriken, dürfen Lehrlinge nur dann ausbilden, wenn sie sich verpflichten, ihnen alle Fertigkeiten und Berufskenntnisse der Ausbildungsrichtung A oder B gemäss Lehrprogramm zu vermitteln.
3 Die Maschinen müssen mit den von der SUVA anerkannten Unfallschutzvorrichtungen versehen sein.
4 Vorbehalten bleiben die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme von Lehrlingen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes.
Art. 8 Höchstzahl der Lehrlinge 1 In einem Betrieb dürfen jeweils ausgebildet werden: 1 Lehrling, wenn der Meister allein oder mit l gelernten Facharbeiter tätig ist; ein weiterer Lehrling darf seine Probezeit beginnen, wenn der erste ins letzte Lehrhalbjahr tritt; 2 Lehrlinge, wenn der Meister 2 bis 4,
107 8 Lehrlinge, wenn er 5 bis 8 gelernte Facharbeiter ständig beschäftigt, l weiterer Lehrling auf jede weitere angebrochene oder ganze Gruppe von 5 ständig beschäftigten, gelernten Facharbeitern.
2 Als gelernte Facharbeiter gelten Wagner, Wagner-Holzgerätebauer, Schreiner, Bauschreiner, Zimmerleute.
3 Die Aufnahme von 2 oder mehr Lehrlingen ist zeitlich so anzusetzen, dass sich die Lehrantritte möglichst gleichmässig auf die einzelnen Lehrjahre verteilen.
4 Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse, insbesondere beim Fehlen geeigneter Lehrstellen, kann die zuständige kantonale Behörde im Einzelfall vorübergehend eine Erhöhung der in Absatz l festgesetzten Lehrlingszahl bewilligen.
2. Lehrprogramm für die Ausbildung im Betrieb
Art. 4 Allgemeine Richtlinien Dem Lehrling sind beim Antritt der Lehre ein geeigneter Arbeitsplatz (Hobelbank) und die notwendigen Werkzeuge zuzuweisen. Er ist rechtzeitig über die bei den verschiedenen Arbeiten auftretenden Unfallgefahren und Gesundheitsschädigungen aufzuklären.
2 Der Lehrling ist von Anfang an planmässig in den Beruf einzuführen und nur mit beruflichen Arbeiten zu beschäftigen. Er ist zu Eeinlichkeit, Ordnung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem, sauberem und mit fortschreitender Fertigkeit auch zu raschem und selbständigem Arbeiten zu erziehen.
3 Um die Ausbildung in den grundlegenden Arbeitstechniken der Holzverarbeitung zu gewährleisten, ist der Lehrling, durch Anfertigung von Übungsstücken in die einzelnen Bearbeitungsarten einzuführen.
4 Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten sind alle Arbeitsverfahren stets zu wiederholen und die Ausbildung darin laufend zu ergänzen, so dass der Lehrling am Ende der Lehrzeit die im Lehrprogramm erwähnten Arbeiten selbständig und in angemessener Zeit ausführen kann. Insbesondere ist das Arbeiten nach Zeichnungen zu fördern.
5 Der Lehrling hat ein Arbeitstagebuch zu führen, das vom Lehrmeister alle 2 Wochen zu- kontrollieren ist. Er hat darin die wichtigsten von ihm ausgeführten Arbeiten und Übungsstücke zu beschreiben und durch Skizzen zu ergänzen und zu erläutern; auch fehlgeratene Arbeiten und ihre Ursachen sollen aufgezeichnet werden. Ferner sind Arbeitsvorgänge und Arbeitstechniken zu schildern und Schutzmassnahmen zur Verhütung von Unfällen bei Arbeiten mit Maschinen zu erwähnen.
1
108 8
Die in den nachfolgenden Artikeln 5 und 6 aufgeführten Arbeiten und Berufskenntnisse bilden die Grundlage für die systematische Ausbildung im Lehrbetrieb. Die Arbeiten können auf die einzelnen Lehrjahre abweichend verteilt werden, wenn es das Arbeitsprogramm des Lehrbetriebes erfordert und eine stufenweise Ausbildung trotzdem gewährleistet bleibt.
Art. 5 Praktische Arbeiten Erstes Lehrjahr (für beide Berufsrichtungen) Handarbeiten. Erlernen und Üben der grundlegenden Arbeiten wie Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Schleifen, Leimen. Einführen in das Eeissen und Herstellen einfacher Werkstoffverbindungen (Holz, Kunststoff, Metall), wie Fügen, Zinken, Zapfen, Überblatten, Leimen an Übungsstücken und laufenden Arbeiten. Einführen in das Herstellen einfacher Teile zu Geräten und Einrichtungen für die Landwirtschaft, die Industrie, das Gewerbe, den Haushalt und den Sport wie z.B. Sägebock, Futtersilo, Axthalm, Karettenholm, Werkzeugstiele, Werkbank, Hackbrett, Wäschezange, Obsthurde, Schlittenteil, Laufhürde, Hornusserschaufel.
Einführen in das Schärfen, Eichten und Instandhalten der Handwerkzeuge.
Maschinenarbeiten. Einstellen und Handhaben der Schutzvorrichtungen.
Einführen in einfache Maschinenarbeiten wie Sägen, Fräsen, Hobeln, Schleifen.
Üben im Schärfen, Eichten und Einstellen der Maschinen Werkzeuge.
Zusätzlich für Beruf sriclitung A (allgemeine W ugnerei). Einführen in das Herstellen einfacher Teile zu Fahrzeugen wie Speiche, Deichsel, Waagscheit.
Zusätzlich für Berufsrichtung B (Skiwagnerei). Mithelfen beim Einteilen und Zuschneiden der verschiedenen Werkstoffe wie Holz, Kunststoff, Metall für Skiherstellung. Abmontieren von Bindungen, Stahlkanten und Schienen für die Fellbefestigung, wie z.B. Trima-Schienen. Einführen in Skireparaturarbeiten.
Zweites Lehrjahr (für beide Berufsrichtungen) Handarbeiten. Anfertigen einfacher Werkstoffverbindungen an anfallenden Arbeiten und Übungsstücken. Herstellen einfacher Teile zu Geräten und Einrichtungen wie z.B. Eeiswellenbock, Heubelüftungskanal, Viehabsperrgitter, Leiter, Metzgerschragen, Brotschüssel, Bottichkreuz, Stiele, Seilhaspel, Sprunglattenständer, Hockeyschläger. Montieren -von Beschlägen. Anfertigen von Modellen. Schärfen, Eichten und Instandhalten der Handwerkzeuge.
109 Maschinenarbeiten. Weiterausbilden in einfachen Maschinenarbeiten sowie im Schärfen, Eichten und Einstellen der Maschinen Werkzeuge.
Zusätzlich für die Berufsrichtung A (allgemeine W ugnerei). Herstellen und Zusammenbauen von Fahrzeugteilen wie Bährenrad, Vor- und Hinterstütze für Fahrzeugbrücke, Jauchekästchen. Einführen in das Drehen.
Zusätzlich für die Berufsrichtung B (Skiwagnerei). Montieren von Bindungen, Stahlkanten, Schienen für die Fellbefestigung, Spitzen- und Endenschutz.
Ausführung einfacher Skireparaturarbeiten. Verputzen von Einstück- und verleimten Skiern.
Drittes Lehrjahr und letztes L e h r h a l b j a h r (für beide Berufsrichtungen) Handarbeiten. Selbständiges Arbeiten nach Plan. Zuschneiden und Keissen.
Anfertigen von Werkstattzeichnungen und Lehren. Selbständiges Ausführen der vorkommenden Eeparaturarbeiten. Herstellen und Zusammenbauen schwierigerer Teile zu Geräten und Einrichtungen, wie z.B. Fräsengestell, Güllenrührwerk, Kehrhaken- und Zapinstiel, Sackkarren, Hau- und Stanzstock, Hobelund Werkbänke, Werkzeugkiste, Modelle, Wäschebähre, Steg, Bockleiter, Barrenholme, Sprossenwand, Schiffsruder.
Maschinenarbeiten. Selbständiges Einstellen und Arbeiten an den Maschinen, wie Band- und Kreissäge, Hobel-, Stemm-, Kehl- und Schleifmaschine, Handkreissäge, Handoberfräse, Handschleifmaschine, Handbohrmaschine.
Selbständiges Einstellen und Handhaben der Schutzvorrichtungen wie Spaltkeil, Schutzhaube, Kehlschutzvorrichtung, Hobelschutzvorrichtung, Stosshölzer.
Zusätzlich für die Berufsrichtung A (allgemeine Wagnerei). Herstellen und Zusammenbauen schwierigerer Fahrzeugteile wie Rad, Vor- und Hinterwagen (Gestösse), Brückenpartie, Welle. Selbständiges Arbeiten an der Drehbank.
Zusätzlich für die Berufsrichtung B (Skiwagnerei). Selbständiges Anfertigen von Skiern. Lackieren. Selbständiges Montieren von Bindungen, Stahl- und Oberkanten sowie Schienen für die Fellbefestigung. Montieren und Auftragen von Belägen.
Art. 6 Berufskenntnisse (für beide Berufsrichtungen) In Verbindung mit den praktischen Arbeiten sind dem Lehrling durch den Lehrmeister folgende Berufskenntnisse zu vermitteln, welche durch die Berufsschule ergänzt werden : Bundesblatt. 114. Jahrg. Bd. II.
8
110 Materialkenntnisse. Herkunft, Merkmale, Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten im Wagner- und Holzgerätebaugewerbe zur Verarbeitung gelangenden Holzarten. Merkmale, Ursache und Wirkung von Holzfehlern, Holzkrankheiten und -Schädlingen. Lagerung, Trocknung, und handelsübliche Masse des Schnittholzes. Dämpfen und Imprägnieren des Holzes. Feuerschutzmittel.
Merkmale, Eigenschaften, Verwendung und Qualitätsbezeichnungen von Furnieren, Sperrholz-, Tischler-, Faser-, Span- und Kunststoffplatten. Merkmale, Eigenschaften, Verwendung und Qualitätsbezeichnungen von Leimen, Lacken, Kitten, Imprägniermitteln, Beizmitteln, Schrauben, Stiften, Beschlägen sowie von Materialien für das Schleifen des Holzes.
Zusätzliche Materialkenntnisse nur für die Berufsrichtung B (Skiwagnerei).
Skibeläge, Skibeizen, -lacke, -kanten, -bindungen, -feile, Skibau-Metalle.
Werkzeug- und Maschinenkenntnisse. Benennung, Handhabung, Anwendungsmöglichkeiten, Behandlung und Unterhalt der gebräuchlichsten Handwerkzeuge, Maschinenwerkzeuge und Maschinen. Vorschriften über Schutzvorrichtungen. Vorsichtsmassnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschädigungen.
Allgemeine Fachkenntnisse. Einteilung, Ausnützung und Bearbeitung der im Beruf zur Verwendung gelangenden Werkstoffe. Die verschiedenen Werkstoffverbindungen. Verhältnis von Zapfenstärken und Schlitzen. Messen des Holzes und Berechnen von Holzmengen und anderen im Beruf verwendeten Materialien. Arbeitsvorgänge und Arbeitstechniken bei der Holz- und Kunststoffbearbeitung. Die Oberflächenbehandlung des Holzes, Lesen von Zeichnungen. Erstellen von Holz- und Materiallisten.
Zusätzlich für die Berufsrichtung A (allgemeine Wagnerei). Fahrzeugarten und -aufbauten. Stärke- und Massverhältnisse der Fahrzeugteile, Achsen, Räder und Bereifung. Fahrzeugbauvorschriften.
Zusätzlich für die Berufsrichtung B (Skiwagnerei). Stärke- und Massverhältnisse der Skier. Merkmale und Eigenschaften der Skier je nach Material, Bauart und Verwendung. Der Einfluss der Massverhältnisse auf die Fahreigenschaften. Die verschiedenen Bindungen und ihre Lage auf dem Ski.
II. Lehrabschlussprüfung 1. Durchführung der Prüfung Art. 7 Allgemeines Durch die Lehrabschlussprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling die zur Ausübung seines Berufes nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.
1
Ili 2
Die Prüfung wird von den Kantonen durchgeführt. Sie zerfällt in zwei Teile: a. Prüfung in den berufskundlichen Fächern (praktische Arbeiten, Berufskenntnisse und Fachzeichnen) ; fr. Prüfung in den geschäftskundlichen Fächern (Eechnen, Buchführung, Muttersprache, Staats- und Wirtschaftskunde).
3 Die nachstehenden Bestimmungen beziehen sich, mit, Ausnahme von Artikel 17, ausschliesslich auf die Prüfung in den berufskundlichen Fächern, während sich die Prüfung in den geschäftskundlichen Fächern nach den Anordnungen der zuständigen kantonalen Behörde richtet. Die Bestimmungen von Artikel 10-15 gelten als Mindestanforderungen.
Art. 8 Organisation der Prüfung 1 Die Prüfung ist in einem hiezu geeigneten Betrieb, in einer Schule oder Lehrwerkstätte durchzuführen und in allen Teilen sorgfältig vorzubereiten. Dem Prüfling sind Werkzeuge, Werkbank, die erforderlichen Maschinen und Vorrichtungen in gutem, betriebsbereitem Zustand zur Verfügung zu stellen.
2 Die Unterlagen für die Prüfungsarbeiten, wie Material, Werkstattzeichnungen oder Skizzen, sind dem Kandidaten erst beim Beginn der Prüfung auszuhändigen. Sie sind ihm, soweit notwendig, zu erklären.
Art. 9 Experten 1 Für jede Prüfung sind genügend Fachleute als Experten zu ernennen. In erster Linie sind Teilnehmer von Expertenkursen und, soweit möglich, Inhaber des Meisterdiploms zu berücksichtigen.
2 Die Experten haben dafür zu sorgen, dass sich der Prüfling auf allen Arbeitsgebieten während einer angemessenen Zeit betätigt, damit eine zuverlässige und vollständige Beurteilung der vorgeschriebenen Berufsarbeiten möglich ist.
3 Die Ausführung der Prüfungsarbeiten ist von einem Experten gewissenhaft zu überwachen. Er hat während der Prüfung die nötigen Aufzeichnungen über seine Beobachtungen zu machen.
4 Die Beurteilung der ausgeführten Arbeiten sowie die Abnahme der Prüfung in den Berufskenntnissen hat stets durch zwei Experten zu erfolgen. Bei der Beurteilung der Prüfungsarbeiten im Fachzeichnen hat mindestens ein Fachmann aus der Praxis mitzuwirken.
5 Die Experten haben den Prüfling in ruhiger und wohlwollender Weise zu behandeln. Allfällige Bemerkungen sind sachlich anzubringen.
112 Art. 10] Prüfungsdauer Die Prüfung in den berufskundlichen Fächern dauert 8 Tage. Davon entfallen auf a. die praktischen Arbeiten etwa 20 Stunden ; b. die Berufskenntnisse etwa l Stunde; 0. das Fachzeichnen etwa 4 Stunden.
2. Prüfungsstoö Art. 11 Praktische Arbeiten 1
Die Lehrlinge beider Ausbildungsrichtungen sind in folgenden Fertigkeiten zu prüfen und zu beurteilen : 1. Handhaben, Eichten und Schärfen der Handwerkzeuge wie Säge, Ziehmesser, Ziehklinge, Vastrain, Hobeleisen. Eichten und Schärfen von Maschinenwerkzeugen.
2. Einstellen der Maschinen und Schutzvorrichtungen. Einsetzen der Maschinenwerkzeuge. Handhaben der Maschinen und Schutzvorrichtungen. Verwenden von Hilfsvorrichtungen wie Stosshölzer und dergleichen. Arbeitsweise und Arbeitsergebnis.
3. Zurichten (Ausnützen und Einteilen des Materials, Berücksichtigung der Holzfaserrichtung) und Eeissen.
4. Bearbeiten des Werkstoffes von Hand und auf den Maschinen, Fassongeben.
5. Verbinden von Werkstoffen.
6. Verleimen, Verputzen, Schleifen und Fertigmachen.
7. Montieren von Kanten, Schienen und Bindungen1).
2 Um die in Absatz l aufgeführten Fertigkeiten beurteilen zu können, haben die Prüflinge nach Weisung der Experten aus jeder der nachstehenden Gruppen mindestens eine Arbeit auszuführen.
Ausbildungsrichtung A (allgemeine Wagnerei) : - Anfertigen eines Modelies für Fahrzeug- oder Holzgeräteteile, - Anfertigen eines Gerätes oder Geräteteiles nach Skizze oder Modell wie Leiterpartie, Stiel und dergleichen, - Anfertigen eines Ead- und Fahrzeugteiles, - Anfertigen von Werkstoffverbindungen, 1
) Nur für Lehrlinge der Berufsrichtung B (Skiwagnerei)
113 - Ausführen einer Beparatur, z.B. Einsetzen einer Schwinge, Anschiften einer Deichsel.
Ausbildungsrichtung B (Skiwagnerei) : - Anfertigen eines Gerätes oder Geräteteiles nach Skizze oder Modell wie Leiterpartie, Schlittenteil, Stiel und dergleichen, - Anfertigen von Werkstoffverbindungen, - Anfertigen eines Skimodelles, - Verputzen der Lauf-, Seiten- und Oberfläche eines Skis und Anschiften einer Skispitze oder eines Skihinterteils, - Montieren einer Skibindung auf Holz- oder Metallski.
3 Insofern die in Absatz l unter Position 2 aufgeführten Maschinenarbeiten in den ausgeführten Prüfungsarbeiten nicht oder nicht alle bewertet werden können, sind sie an Übungsstücken zu prüfen. Es kommen folgende Arbeiten in Frage : Hobelmaschine. Abrichten und Fügen eines langen (ca. 150 cm), eines kurzen (ca. 20 cm) und eines windschiefen Holzstückes.
Kreissäge. Schneiden eines Werkteiles auf vorgeschriebene Länge und Breite.
Ausführen eines verdeckten Schnittes.
Bandsäge. Schneiden nach geradem und krummem Eiss. Schlitzen und Absetzen eines Schlitzzapfens. Ablängen eines zylindrischen Werkteils (z.B.
Ablängen von Dübeln).
Kehlmasohine. Kehlen eines durchgehenden Falzes oder einfachen Stabes an einem geraden Werkteil.
Kettenstemm- bzw. Langlochbohrmaschine. Stemmen eines Langloches mit Beizapfen.
Band-Schleifmaschine. Schleifen einer Fläche und einer Kante.
Drehbank (nur für Berufsrichtung A). Drehen einer Welle oder eines Stieles.
Art. 12 Berufskenntnisse (für beide Berufsrichtungen) Die Prüfung ist anhand von Anschauungsmaterial vorzunehmen. Sie erstreckt sich auf die in Artikel 6 erwähnten Gebiete.
Art. 13
Fachzeichnen (sinngemäss für beide Berufe) 1 Jeder Prüfling hat folgende Arbeiten auszuführen: - Maßskizze nach einem Modell (z.B. Fahrzeugteil, Absperrgitter, Schlittenteil),
114 - Werkstattzeichnung nach Angabe (z.B. Vor- oder Hinterwagengestöss, Brennholzfräsengestell, Werkbank, Ski).
2 Die Zeichnung soll in den erforderlichen Bissen dargestellt und mit, den nötigen Schnitten und Massangaben sowie mit einer Stückliste versehen sein.
3. Beurteilung und Notengebung Art. 14 Beurteilung der praktischen Arbeiten -1 Die Prüfungsarbeiten gemäss Artikel 11 werden in die nachstehenden Positionen aufgeteilt : Pos. 1. Handhaben, Eichten und Schärfen der Werkzeuge.
Pos. 2. Einsetzen der Maschinenwerkzeuge und Einstellen der Maschinen. Arbeiten an den Maschinen, Arbeitsergebnis.
Pos. 3. Zurichten und Eeissen. Einteilung und Ausnützung der Werkstoffe.
Pos. 4. Bearbeitung der Werkstoffe; Fassongebung.
Pos. 5. Werkstoffverbindung.
Pos. 6. Verleimen, Verputzen, Schleifen, Oberflächenbehandlung1), Festigkeit und Sauberkeit.
Pos. 7. Montieren von Kanten, Schienen und Bindungen1).
2
Für jede Position ist nur eine Note einzusetzen. In dieser sind sämtliche vorkommenden Arbeitstechniken ihrem Schwierigkeitsgrad entsprechend zu berücksichtigen. Massgebend für die Bewertung der praktischen Arbeiten sind fachgemässe, saubere und genaue Ausführung, Arbeitseinteilung, Handfertigkeit und Arbeitsmenge bzw. verwendete Arbeitszeit.
3 Wird eine Position weiter in Unterpositionen aufgeteilt und werden für diese Teilnoten eingesetzt, so ist die Positionsnote nicht einfach als arithmetisches Mittel aus verschiedenen Teilnoten zu errechnen. Sie ist vielmehr unter Berücksichtigung dieser Teilnoten und Beachtung der Wichtigkeit der einzelnen Teilarbeiten im Eahmen der Prüfungsposition zu schätzen und nach Artikel 16 zu erteilen.
4 Für jede Prüfungsarbeit ist vom Experten die benötigte Zeit aufzuschreiben.
Art. 15 Beurteilung der Berufskenntnisse und des Fachzeichnens Jede einzelne der nachstehenden Positionen der Berufskenntnisse und des Fachzeichnens ist gesondert zu beurteilen. Werden zur Ermittlung einer Positionsnote Teilnoten für Unterpositionen verwendet, so darf die Positionsnote 1
) Nur für die Ausbildungsrichtung B (Skiwagnerei)
115 nicht einfach als arithmetisches Mittel aus den Teilnoten errechnet werden. Sie ist vielmehr unter Berücksichtigung dieser Teilnoten und Beachtung ihrer Wichtigkeit im Eahmen der Prüfungsposition zu schätzen und nach Artikel 16 zu erteilen.
Berufskenntnisse Pos. 1. Materialkenntnisse.
Pos. 2. Werkzeug- und Maschinenkenntnisse.
Pos. 3. Allgemeine Pachkenntnisse.
Fachzeichnen Pos. 1. Technische Eichtigkeit (Darstellung und Projektion).
Pos. 2. Massangaben und Stückliste (richtige und vollständige Eintragung).
Pos. 3. Zeichnerische Ausführung (Strich, Beschriftung, Sauberkeit, Arbeitsmenge) .
Art. 16 Notengebung Die Experten haben in jeder Prüfungsposition die Leistungen wie folgt zu beurteilen und die entsprechenden Noten zu geben:1) 1
Eigenschaft der Leistung
Beurteilung
Note
Qualitativ und quantitativ vorzüglich sehr gut l Sauber, nur mit geringen Fehlern behaftet gut 2 Trotz gewisser Mängel noch brauchbar genügend 3 Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Wagner-Holzgerätebauer zu stellen sind, nicht entsprechend ungenügend 4 Unbrauchbare oder nicht ausgeführte Arbeiten . . . . unbrauchbar 5 2 Für die Beurteilung «sehr gut bis gut» bzw. «gut bis genügend» dürfen die Zwischennoten 1,5 bzw. 2,5 erteilt werden. Weitere Zwischennoten sind nicht gestattet.
3 Die Note in den praktischen Arbeiten, in den Berufskenntnissen und im Fachzeichnen bildet je das Mittel aus den Noten der einzelnen Prüfungspositionen. Sie ist auf eine Dezimalstelle ohne Berücksichtigung eines Bestes zu berechnen.
4 Auf Einwendungen des Prüflings, er sei in grundlegende Arbeiten nicht eingeführt worden, darf keine Rücksicht genommen werden. Die Angaben des Prüflings sind jedoch im Expertenbericht (Art. 17, Abs. 4) zu vermerken.
1
) Anmerkung: Formulare zum Eintragen der Prüfungsergebnisse können beim Schweizerischen Schmiede- und Wagnermeister-Verband unentgeltlich bezogen werden.
116 Art. 17
Prüfungsergebnis 1
Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Sie wird aus den folgenden vier Noten ermittelt, von denen die Note der praktischen Arbeiten doppelt zu rechnen ist: ·Mittelnote in den praktischen Arbeiten, Mittelnote in den Berufskenntnissen, Mittelnote im Fachzeichnen, Mittelnote aus der Prüfung in den geschäftskundlichen Fächern (Eechnen, Buchführung, Muttersprache, Staats- und Wirtschaftskunde).
2 Die Gesamtnote ist das Mittel aus diesen Noten (^ der Notensumme) ; sie ist auf eine Dezimalstelle ohne Berücksichtigung eines Bestes zu berechnen.
3 Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl die Note der praktischen Arbeiten als auch die Gesamtnote je den Wert 3,0 nicht überschreitet.
4 Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der beruflichen Ausbildung, so haben die Experten genaue Angaben über ihre Beobachtungen in das Notenformular einzutragen.
6 Das ausgefüllte Notenformular ist nach der Prüfung durch die Experten unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde zuzustellen.
Art. 18
Fähigkeitszeugnis Wer die Lehrabschlussprüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, das seinen Inhaber berechtigt, sich als gelernten WagnerHolzgerätebauer (Richtung allgemeine Wagnerei) bzw. gelernten Wagner-Holzgerätebauer (Richtung Skiwagnerei) zu bezeichnen.
III. Inkrafttreten Art. 19
Dieses Eeglement ersetzt dasjenige für Wagner vom 17. Januar 1947 und tritt am I.August 1962 in Kraft.
Bern, den 21.Mai 1962.
esso
Eidgenössisches
Volksun/rtschaftsdepartement: Schaffner
117 Statistik der Entscheide über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland1) 1. Entscheide auf Bewilligung im März 1962 Fläche iu m1 ')
Gesuchs teller
Kantone
Gesuche
Natürliche Personen [_,
S
S 'S Si «=»
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tu
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M
Zürich Bern . . . .
Luzern
Juristische Personen E )
a
-SW
8 7
· 2 5
--
2 1
2 1
2 1 1 1 1 1 2
3 2 1 1 1 1 1
6 23
6 26
1 23 20 28 3 11
3 28 14 25 3 14
ÜD
a
Bauland
i|
6 2
6 1
--
--
LandGewirtWohn- schaft- werbliche häuser liche BeBetriebe4} triebe
8603 2256 232812 5934 3551
--
Total
Wert in 1000 Franken 1 )
243671 3945 9485 1376
TTri
Schwyz . . . .
Ob-walden . . .
Nidwaiden . . .
Glarus Zug Freiburg . . . .
Solothurn . . .
Basel-Stadt . .
Basel-Landschaft Schaföiausen . .
Appenzell A.Rh.
Appenzell I.Bh..
St. Gallen . . .
Graubünden . .
Aargau . . . .
Thurgau . . . .
T essin Waadt Wallis Neuenburg . . .
Genf
Schweiz . . . . 142
139
--
500 461 738
940 924
1 1
220
9797 6834
1
1
1
4665 28446 1 13927 4540
1
1 6 3 1 4
12573 5 16674 1 12052 11835 4 1623
6
25
--
2 1
--
948
1120 4197
--
1 ·--
--
--
1440 924
194 205
1409 738 1120 4197 220 9797 6834
38 37 105 218 225 19 61
755 33111 18467 1774
633 633 6267 1028 151 20019 10790 58941 2678 89083 12958 25010 11835 5723 107515 114861
130 2845 2942 1616 89 6179
19 110413 79316 400296 2829 592854 22753
*) Über die rechtlichen Grundlagen und den Aussagewert der Statistik siehe « Die Volkswirtschaft», 1962, Heft 3, Seite 102.
2 ) Einschliesslich Personengesellschaften ohne juristische Persönlichkeit.
3 ) Bei Erwerb von Anteilen an juristischen Personen wird die Fläche nicht erfasst.
4 ) Einschliesslich Landwirtschaftliche Parzellen und Waldland.
B ) Ohne Wertangabe bei Tausch und Schenkung. Einschliesslich Wert der Anteile an juristischen Personen. Baurechtszinse werden zum kapitalisierten Wert eingesetzt.
118 2. Entscheide auf Nichtbewilligung im März 1962 Fläche in m1 ·)
GesuchsteUer
Natürliche Personen Schweizer
im ganzen
p
1
1
--
--
3
3
--
--
1
1
--
--
2 4 1 1 1
1 2
--
S
Zürich Bern Luzern
Juristische Personen ·) mit Sitz in der Schweiz
Kantone
Gesuche
--
Bauland
924
LandwirtWohn- schafthäuser liche Betriebe«)
--
Gewerbliche Betriebe
Total
Wert in 1000 Franken 3 )
--
--
924
28
TTri
Schwyz . . . .
Obwalden . . .
Nidwaiden . . .
Glarus Vnrr ^ug Preiburg . . . .
Solothurn . . .
Basel-Stadt . .
Basel-Landschaft Schaffhausen . .
AppenzellA.Rh.
Appenzell I.Bh..
St. Gallen . . .
Graubünden . .
Aargau . . . .
Thurgau . . . .
Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . .
--
--
--
1521
' --
--
1521
622
--
--
11159
--
11159
10
282 161 300 74 65
6210 5224
2 1
1 1 1
2000 95200 13490 139130
--
6910 7224 95200 13490 139130
4
3 12358 2221 260979
--
275558 1542
1
2 1
700
fißTlf
Schweiz . . . .
14
11
--
3. Entscheide auf Bewilligung oder Nichtbewilligung, durch Beschwerde angefochten: 13.
4. Entscheide auf Nichteintreten: 2.
5. Entscheide auf Verneinung der Bewilligungspflicht : 20.
119 6. Entscheide auf Bewilligung nach dem Heimatland und nach dem Land des Rechtssitzes des Gesuchstellers im März 1962
Fläche In m' ·)
Nutzniessung
Baurecht
Gesuchsteller
Anteile an juristischen Personen ')
Heimatland Land des Eechtsaitzes
Eigentum, Miteigentum
Art des Rechtes
Bauland
LandGewirtWohn- schaft- werbliche häuser liche BeBetriebe triebe ")
Total
Wert in 1000 Franken«)
Natürliche Personen
Schweiz . . . .
Bundesrepublik Deutschland . .
Prankreich . . .
Italien Liechtenstein . .
Österreich . . .
Übriges Europa .
Vereinigte Staaten v. Amerika .
Übrige Länder .
Verschiedene Länder . . . .
Staatenlos . . .
6
6
68 21 15 2 1 21
56 13 12 2 120
2 3
2 3
14287 1 1
-
--
29 604 427 12686 3117 500 13047
220
14819
312
15352 716 5333 136771 10172 25860
--
17931 17691
45672 4137 142531 801 22858 1150 28977 425 500 20 48669 2593 4797 2917
2814 1983 1730 1187
363
854 320
Juristische Personen a)
Schweiz . . . .
Bundesrepublik Deutschland. .
Frankreich . . .
Italien Liechtenstein . .
Österreich . . .
Übriges Europa .
Vereinigte Staaten v. Amerika.
Übrige Länder .
Total
19
16
1 1 3
1 1 3
1
1
--
3
--
21763 1278 232812 2678 258531 10693 11994 151
.2240 --
--
8198
--
11994 12 151 1200 2240 157
8198
28
-- 164
137
2
3
--
110413 79316 400296 2829 592854 22753
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1962
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
29
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
19.07.1962
Date Data Seite
91-119
Page Pagina Ref. No
10 041 782
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