147

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Subventionen an die Anstalten für das gewerbliche, industrielle, kaufmännische und hauswirtschaftliche Bildungswesen (Voranschlag für 1928/29 bzw. 1929).

(Vom

8. Juni 1928.)

Wir bringen Ihnen hiermit zur Kenntnis, dass die Subventionsgesuche der auf einen Bundesbeitrag für das Betriebsjahr 1928/29 bzw.

1929 Anspruch erhebenden Bildungsanstalten möglichst bald, spätestens aber bis zum 31. Juli 1928, mit Ihrer Begutachtung unserer Abteilung für Industrie und Gewerbe einzureichen sind. Nach diesem Termin eingehende Gesuche haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.

Gemäss den Vorschriften der Vollzugsverordnung sind die Gesuche durch die Kantonsregierungen zu prüfen und zu begutachten. Wir müssen Sie dringend bitten, bei neuen Gesuchen die Bedürfnisfrage eingehend zu prüfen.

Am 7. Juni dieses Jahres hat der Bundesrat die im Kreisschreiben vom 25. Januar 1926 angekündete neue Vollzugsverordnung erlassen und auf den 1. Juli 1928 in Kraft erklart. Für die Festsetzung des Bundesbeitrages kommt die Verordnung für das Jahr 1928/29 bzw. 1929 in Anwendung. Als wesentliche Neuerungen sind zu nennen : die neue Basis für die Berechnung des Bundesbeitrages und seine Auszahlung auf Grund der Betriebsrechnung. Innerhalb des bisherigen, in Art. 5 der Verordnung angeführten Rahmens betreffend das Verhältnis der Bundesleistung zu den anderweitigen Subventionen sind in Zukunft die Aufwendungen für die Besoldungen der Vorsteher und des Lehrpersonals, für die allgemeinen Lehrmittel und für die berufliche Förderung durch Museen und Sammlungen massgebend. Der Höchstsatz kann, da die anrechenbaren Ausgaben

148

für das kommende Betriebsjahr nicht bekannt sind, heute noch nicht genannt werden ; immerhin ist nach den Feststellungen der letzten Jahre zu sagen, dass im Mittel mit einem Bundesbeitrag von einem Drittel der genannten Ausgaben gerechnet werden darf. Wir beabsichtigen keineswegs, eine Kürzung des Gesamtkredites zu beantragen ; die neue Berechnungsgrundlage wird daher in einzelnen Fällen nur eine Verschiebung bringen können.

Da der Bundesbeitrag erst nach Vorlage der Rechnung bestimmt wird, kann er weder im Voranschlag noch in der Rechnung selbst von den einzelnen Anstalten und Kursen eingesetzt werden. Im Voranschlag ist vorerst der gewünschte Bundesbeitrag anzugeben ; in der Rechnung wird an seiner Stelle zum Ausgleich der Ausgabensumme der entsprechende Fehlbetrag (ungedeckte Ausgaben) erseheinen. Die ßundessubvention wird nach Zustellung der Rechnung angewiesen werden. Es liegt daher im Interesse der Anstalten und Kurse, die Rechnungen so bald als möglich den kantonalen Behörden zur Prüfung und Weiterleitung zuzustellen.

Für die Aufstellung des Budgets haben wir ein neues Formular erstellt, das später auch für die Rechnungsablage dienen wird. Die auf der letzten Seite enthaltenen Bestimmungen und Anmerkungen dürften die Anstalts- und Kursleitungen über die Aufstellung der Ausweise hinreichend informieren. Für den Voranschlag 1928/29 bzw. 1929 ist dieses neue Formular zu verwenden, während für die Rechnungen des Jahres 1927/28 bzw. 1928 noch das alte zu benützen ist.

Für die temporären Fachkurse gelten die gleichen Bestimmungen, wie für die ständigen Anstalten.

Das gegenwärtige Kreisschreiben gilt sinngemäss auch für die vom Zentralkomitee des Schweizerischen Kaufmännischen Vereins einzureichenden Gesuche von Fortbildungsschulen seiner Sektionen.

Wir legen einige Exemplare der neuen Vollzugsverordnung und dieses Kreisschreibens bei. Sollten Sie noch weitere Abzüge benötigen', so stehen Ihnen diese auf unserer oben genannten Abteilung zur Verfügung. Die Budgetformulare werden Ihnen separat zugestellt.

Mit vollkommener Hochachtung, B e r n , den 8. Juni 1928.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : Schulthess.

149

Erlöschen der Auswanderungsagentur Berta & Co. in Giubiasco.

Infolge des Hinschiedes des Herrn Francesco Berta, Geschäftsführer der Auswanderungsagentur Berta & Co. in Giubiasco, ist das ihm am 27. Dezember 1921 erteilte Patent zur Beförderung von Auswanderern und Passagieren am 1. Juni 1928 erloschen, und es hat die Agentur zu existieren aufgehört.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der Agentur Berta & Co. in Giubiasco deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amte vor dem 1. Juni 1929 .zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den I.Juni 1928.

(2.).

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Amortisation.

Auf Begehr-en des Herrn Direktor Eduard Rupprecht, Ingenieur in Wichtrach, wird die Amortisation der auf den Namen dessen Sohnes Eduard Rupprecht lautenden Aktie der von Roll'schen Eisenwerke Gerlaflngen Nr. 631 verlangt.

Der allfällige Inhaber dieses Titels wird hierdurch aufgefordert, sich innert Jahresfrist beim Unterzeichneten zu melden, ansonst die Amortisation ausgesprochen wird.

S o l o t h u r n , den 7. Juni 1928.

(3.)..

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten : Dr. B. Bachtler.

Übersieht über die eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von Fr. 1. -- {zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) die

Übersicht über die Referendumsvorlagen und Initiativbegehren (von 1909--1927) und über die

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte ; Beteiligung ; Annehmende und Verwerfende etc.)

auf 31. Dezember 1927 abgeschlossen, in einer Broschüre vereinigt bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

uov.

150

Rückgabe der Kaution der ,,Allianz" und Stuttgarter Verein Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Berlin.

Die ,,Allianz" in Berlin hat ihren schweizerischen Versicherungsbestand im Jahre 1922 mit Rechten und Pflichten auf die Schweizerische NationalVersicherungs-Gesellschaft in Basel übertragen, indem sie gleichzeitig auf die Konzession in der Schweiz verzichtete. Die Gesellschaft erklärt, ihre schweizerischen Verpflichtungen bereinigt zu haben, und stellt das Gesuch, ihr die bei der Schweizerischen Nationalbank in Bern hinterlegte Kaution im Kurswerte von zirka Fr. 730,000 zurückzuerstatten.

Gestützt auf Art. 9, Abs. 3, des Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Anspruchsberechtigteu hiermit aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 30. November 192& beim eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

B e r n , den 25. Mai 1928.

(3..).

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. Juni 1926 eingetretenen Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlâssliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden^ sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder ist es dem unterzeichneten Sekretariat jeweilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

151

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende April Mai Januar bis Ende Mai

1928

1927

1486 416 1902

1815 516 2331

Zu-oder Abnahme

-- 329 -- 100 -- 429

B e r n , den 8. Juni 1928.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen, Auslegung des Telephonkabels Zürich-Mailand.

(Gotthardkabel.)

Teilstrecke Giornico-Bellinzona.

Die Telegraphen- und Telephonverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Ausführung der mit der Kabellegung Giornico-Bellinzona zusammenhängenden Erdund Maurerarbeiten. Das Kabel wird in der Regel in einen Kanal aus Zoreseisen ca. 60 cm tief verlegt. Die Strecke wird in drei Baulosen vergeben.

Baulos 4. Länge 12 km von Giornico bis Biasca-Ponte.

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben . ca. 3200 m3 Baulos 5. Länge 10,9 km von Biasca-Ponte bis Moleno.

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben . ca. 3000 ms Baulos 6. Länge 10 km von Moleno bis Zentrale Bellinzona.

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben . ca. 2800 ms Ausser den vorgenannten Akkordarbeiten werden die Unternehmer eventuell ihre Mannschaften als Hilfsarbeiter für den Kabelzug auf schwierigem Strecken zu stellen haben, gegen die regiemassige Vergütung der aufgewendeten Arbeitszeit.

Pläne und Bedingungen sind bei der Kreistelegraphendirektion VI, Sektion Bellinzona, zur Einsicht der Interessenten aufgelegt. Daselbst können die Eingabeformulare zum Preise von 50 Ep. per Stuck bezogen werden.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Grabarbeiten Gotthardkabel" versehen bis und mit 30. Juni 1928 einzureichen an die Technische Abteilung der Obertclegraphendirektion, Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.06.1928

Date Data Seite

147-151

Page Pagina Ref. No

10 030 383

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.