616

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

3 % eidgenössische Anleihe von Fr. 24,248,000 von 1897.

Kapitalrückzahlung auf 31. Dezember 1928.

Infolge der heute stattgefundenen Verlosung gelangen auf 31. Dezember 1928 aus der obgenannten Anleihe nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkte hinweg ausser Verzinsung: Nrn.

Nrn.

Nrn.

Nrn.

Nrn.

2181-2200 6821-6840 9501- 9520 12481-12500 19481-19500 3441-3460 7021-7040 9881- 9900 12561-12580 20721-20740 4081-4100 7101-7120 9921- 9940 12761-12780 21241-21260 4241-4260 7461-7480 9981-10000 14521-14540 22921-22940 5461-5480 8301-8320 10161-10180 15241-15260 23301-23320 5981-6000 8421-8440 11281-11300 17081-17100 23721-23740 6741-6760 9261-9280 11501-11520 19401-19420 23841-23860 Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesamtbetrage von Fr. 700,000 erfolgt in der Schweiz; an den Kassen der Schweizerischen Nationalbank und den übrigen schweizerischen Banken ; in Frankreich: bei der Banque de Paris et des Pays-Bas, beim Crédit Lyonnais und beim Crédit Commercial de France in Paris.

Von den früheren Ziehungen sind noch ausstehend, rückzahlbar auf :

31. Dezember 1924: Nrn. 1862-1863. l 31. Dezember 1925: Nrn. 6949-6953, 11040, 17701-17709, 17714.

31. Dezember 1926: Nrn. 883, 6720, 8505, 8515, 8517, 8518, 8841-8855, 15365, 16254-16260, 17594.

31. Dezember 1927: Nrn. 81, 82, 88, 93-95, 1586, 6147-6148, 6156-6160, 6606, 6608-6609, 6613, 6616, 6619-6620, 7532-7539, 7863-7864, 7879, 8247-8250, 9031, 11481-11482, 11797, 17054, 17321, 20281-20284, 21142, 21145-21147, 22381-22382, 22387-22391, 22394, 22447, 22452-22460.

Diese Titel tragen seit den bezüglichen Verfalltagen keinen Zins mehr.

B e r n , den 15. September 1928.

Eidg. Kassen- und Rechnungswesen.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Die Firma Escher, Wyss & Cie. in Zürich und Herr Ingenieur H. E.

Grüner in Basel, als Inhaber der Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft auf der schweizerisch-badischen Rheinstrecke bei Dogern, stellen das Gesuch -- nach Abzug einer Vorzugsquote von rund 1000 Kilowatt für den Kanton Aargau --, den vollen noch verfügbaren schweizerischen Kraftanteil, d. h. 54 % der in dem noch zu erstellenden Kraftwerk Dogern erzeugbaren Energie mit einer Leistung von ca. 33,500 Kilowatt, nach Deutschland auszuführen.

Die Konzessionsinhaber sind gemäss Wasserrechtskonzession verpflichtet, das Kraftwerk binnen längstens 8 Jahren für eine Wassermenge von 375 m3/sek, entsprechend einer Leistung von ca. 31,000 Kilowatt, und innert weiteren 15 Jahren für eine Wassermenge von 750 m3/sek, entsprechend einer Leistung von ca. 62,000 Kilowatt, auszubauen und wenigstens teilweise dem Betrieb zu übergeben. Beim Vollausbau auf 62,000 Kilowatt können jährlich 447,5 Millionen Kilowattstunden erzeugt werden, wovon 241,650,000 Kilowattstunden auf den schweizerischen Anteil entfallen.

Die Energie soll an die Badische Landeselektrizitätsversorgung A.-G.

(Badenwerk) in Karlsruhe zur Verwertung in Württemberg und an die Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke A.-G. in Essen geliefert werden.

Ein Energielieferungsvertrag liegt nicht vor.

Die Ausfuhrbewilligung wird von den Gesuchstellern für die ganze Konzessionsdauer von 83 Jahren nachgesucht.

Die G-esuchsteller beabsichtigen, die Ausfuhrbewilligung an eine noch zu gründende Aktiengesellschaft abzutreten.

G-emäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht.

Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 19. Oktober 1928 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen sowie Strombedarfsanmeldungen können keine Berücksichtigung mehr finden, B e r n , den 15. September 1928.

(2..)

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Bundesblatt. 80. Jahrg. Bd. U.

47

618

Schweizerische Zollgesetzgebung.

Das eidgenossische Zolldepartement hat eine Textausgabe der schweizerischen Zollgesetzgebung mit Einleitung, Verweisungen und Sachregister, in deutscher und französischer Sprache, bearbeiten lassen. Dieso enthält samtliche Erlasse, die sich auf das Zollwesen beziehen, mit Einschluss der wichtigsten Handelsverträge. Die dem Texte der Erlasse beigefügten Verweisungen vermitteln den Zusammenhang zwischen den einzelnen Bestimmungen. Die Einleitung enthält einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung und den systematischen Aufbau der Zollgesetzgebung.

Das Sachregister bezieht sich auf sämtliche aufgenommene Erlasse. Der deutsche Text umfasst XXIX und 723 Seiten und der franzosische XXX und 752 Seiten. Beide Ausgaben sind solid in Leinwand gebunden und können zum Preise von Fr. 10.-- per Exemplar, zuzüglich Porto, bei der Materialverwaltung der eidgenössischen Oberzolldirektion bezogen werden.

B e r n , den 17. September 1928, Eidgenössisches

Zolldepartement.

Pflanzeneinfuhr.

Das Zollamt beim Freilager Albisrieden wird, gestützt auf Art. 61 der Vollziehungsverordnung vom 10. Juli 1894 zum Bundesgesetz betreffend die Forderung der Landwirtschaft durch den Bund, auf den 1. Oktober 1928 für die Einfuhr lebender Pflanzen, mit Ausnahme der Rebe, geöffnet.

B e r n , den 19. September 1928.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung für Landwirtschaft.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende Juli August Januar bis Ende August

. . . .

1928

1927

2550 365

2988 403

-- 438 -- 38

2915

3391

-- 476

B e r n , den 19. September 1928.

Eidgenössisches

Zu-oder Abnahme

Auswanderungsamt.

619

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. April 1928 erfolgten Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme Tjl

1

V^

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stuck einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und Î30 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder ist es dem, unterzeichneten Sekretariat jeweilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Annahme von Postlehrlingen.

Die schweizerische Poslverwaltuug nimmt im Frühjahr 1929 eine Anzahl Beamtenlehrlinge an.

Es können nur Schweizerbürger männlichen Geschlechts, die auf den 1. April 1929 nicht unter 16 und nicht über 22 Jahre alt sind, berücksichtigt werden. Sie müssen gesund sein und über eine gute Schulbildung verfügen. Neben der ordentlichen Beherrschung der Muttersprache und genügender Kenntnis einer zweiten Landessprache wird auch eine saubere Handschrift gefordert.

Die Bewerber haben eine Prüfung abzulegen und sich vor der Aufnahme iu den Bundesdienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Postverwaltung zu unterziehen.

Die selbstgeschriebene Anmeldung ist unter Beifügung des Geburts- oder Heimatscheins, eines Sittenzeugnisses, sowie der Ausweise über den Bildungsgang und eine allfallige beruf liehe Betätigung bis zum 20. Oktober 1928 an die Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Ohmöder Belleuz zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhältlich ist.

Die Telegraphenverwaltung nimmt keine neuen Lehrlinge an.

(2.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.09.1928

Date Data Seite

616-619

Page Pagina Ref. No

10 030 478

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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