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Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

dig, Metzger, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, sich wegen vorsätzlicher Dienstversäumnis, Nichtbefolgen von Dienstvorschriften, Missbrauch und Verschleuderung von Material zu verantworten und am Montag, 23. November 1987, 15.30 Uhr, als Angeklagter im Bezirksgericht Meilen, Untere Bruech 139, 8706 Meilen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

4. November 1987

Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Reber

mit aufgefordert, sich wegen Ausreissen, fortgesetzter Dienstverweigerung, Missbrauch und Verschleuderung von Material sowie Widerruf des bedingten Strafvollzuges zu verantworten und am Montag, 23. November 1987, 14.15 Uhr als Angeklagter im Bezirksgericht Meilen, Untere Bruech 139, 8706 Meilen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

4. November 1987

468

Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Reber

ledig, Automechaniker/Betriebsmanager, zurzeit ohne festen Wohnsitz, wird hiermit aufgefordert, sich wegen Dienstverweigerung, Missbrauch und Verschleuderung von Material sowie fortgesetzter Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 7. Dezember 1987, 9.30 Uhr, im Bezirksgericht Dielsdorf, Bezirksgebäude, 8157 Dielsdorf, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

5. November 1987

Divisionsgericht 6 Der Präsident: Oberstlt Appenzeller

15 Uhr, in Bern, Obergericht, Hochschulstrasse 17, als Angeklagter und Verurteilter vor Divisionsgericht 3 zu erscheinen.

Im Anschluss an die Hauptverhandlung hat das Divisionsgericht 3 zu entscheiden, ob der mit Urteil des Divisionsgerichts 3 vom 26. September 1986, und Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 8. April 1987 gewährte bedingte Vollzug für die Strafen von insgesamt sieben Monaten und dreissig Tagen, abzüglich zehn Tagen Untersuchungshaft zu widerrufen ist.

Falls der Angeklagte (Verurteilte) dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

17. November 1987

Divisionsgerichts Der Präsident: Oberstlt Ehrsam

zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 25. November 1987, 13.45 Uhr, in Biel, Amthaus, Spitalstrasse 14, Assisensaal, als Angeklagter vor Divisionsgericht 3 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

17. November 1987

Divisionsgerichts Der Präsident: Oberst van Wijnkoop 469

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Jahr

1987

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.11.1987

Date Data Seite

468-469

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