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Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

halts, wird hiermit aufgefordert, am Freitag, 27. März 1987, 8.15 Uhr, in 9500 WO, Gerichtssaal Wil, Hofplatz, als Angeklagter vor Divisionsgericht 7 zur Hauptverhandlung zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

6. Februar 1987

Divisionsgericht 7 Der Präsident: Oberstlt Schonenberger

zeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Freitag, 27. März 1987, 10.45 Uhr, in 9500 Wil, Gerichtssaal Wil, Hofplatz, als Angeklagter vor Divisionsgericht 7 zur Hauptverhandlung zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

6. Februar 1987

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Divisionsgericht 7 Der Präsident: Oberstlt Schonenberger

mit aufgefordert, sich wegen vorsätzlichen Dienstversäumnisses zu verantworten und als Angeklagter, am Freitag, 27. Februar 1987, 14 Uhr, im Bezirksgericht Meilen, Bezirksgebäude, Untere Bruech 139, 8706 Meilen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

13. Februar 1987

Divisionsgericht 6 Der Präsident: Oberstlt Appenzeller

weg 12, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 25. März 1987, 9.30 Uhr, in 3000 Bern, Obergericht, Hochschulstrasse 17, als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

13. Februar 1987

Divisionsgericht 9A Der Präsident: Oberstlt Hartmann

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Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 117.- im Jahr und Fr. 68.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz Inbegriffen. Das Abonnement beginnt am I.Januar bzw. am I. Juli.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) oder nur der Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt Fr. 63.- im Jahr und Fr. 38.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Separatdmcke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, erhältlich; dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Sammlung der eidgenössischen Gesetze bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, anzubringen.

1. Dezember 1986

Bundeskanzlei

0657

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Jahr

1987

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

07

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.02.1987

Date Data Seite

774-776

Page Pagina Ref. No

10 050 291

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