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Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

Uhr, in 6430 Schwyz, Rathaus (Kantonsratssaal), als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A, zur Hauptverhandlung zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

I.Mai 1987

Divisionsgericht 9 A Der Präsident ai: Major Knecht

unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Dienstag, 23. Juni 1987, 13.45 Uhr, in 6430 Schwyz, Rathaus (Kantonsratssaal), als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

11. Mai 1987

Divisionsgericht 9A Der Präsident ai: Major Knecht

695

gefordert, am Dienstag, 23. Juni 1987, 14.30 Uhr, in 6430 Schwyz, Rathaus (Kantonsratssaal), als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

11. Mai 1987

Divisionsgericht 9A Der Präsident ai: Major Knecht

dert, sich wegen fortgesetzten vorsätzlichen Dienstversäumnisses und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Freitag, S.Juni 1987, 11.20 Uhr, im Bezirksgericht Hinwil, Ringwilerstrasse, 8340 Hinwil, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

14. Mai 1987

Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Kühn

wegen fortgesetzten vorsätzlichen Dienstversäumnisses zu verantworten und als Angeklagter am Freitag, 5. Juni 1987, 15.45 Uhr, im Bezirksgericht Hinwil, Ringwilerstrasse, 8340 Hinwil, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

14. Mai 1987

696

Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Kühn

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Jahr

1987

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.05.1987

Date Data Seite

695-696

Page Pagina Ref. No

10 050 377

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