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Botschaft über den Neubau einer Autobahn-Zollanlage in Bardonnex GE

vom 26. August 1987

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über den Neubau einer Autobahn-Zollanlage in Bardonnex GE mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. August 1987

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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Aubert Der Bundeskanzler: Buser

1987-664

Übersicht Mit dem Bau der Genfer Umfahrungsautobahn N la und der französischen Autobahn A 401 werden die Nationalstrassennetze der Schweiz und Frankreichs zwischen Bardonnex (Genf) und Saint-Julien-en-Genevois (Hochsavoyen) zusammengeschlossen. Das entsprechende Abkommen mit Frankreich wurde mit Bundesbeschluss vom 4. Oktober 1985 (AS 1986 451) genehmigt. Die neue Strassenverbindung wird dem regionalen und dem internationalen Durchgangsverkehr dienen.

Sie soll am 1. Januar 1991 eröffnet werden.

Auf diesen Zeitpunkt hin sind auch die für die Grenzabfertigung nötigen Bauten und Anlagen zu erstellen. Die mit der vorliegenden Botschaft beantragte Zollanlage grenzt unmittelbar an das geplante französische Zollamt. Sie dient dem Reisenden- und dem Handelswarenverkehr. Der Bereich Warenabfertigung ist als Gemeinschaftszollanlage mit Frankreich konzipiert. Der neue Grenzübergang wird den Verkehr zwischen dem Kanton Genf und Frankreich wesentlich erleichtern.

Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 23,8 Millionen Franken. In diesem Betrag sind die Investitionen für das Grundstück und die Aussenanlagen (Strossen, Stauräume, Zollhof) nicht Inbegriffen. Gemäss ständiger Praxis werden sie ohne Verpflichtungskredit der eidgenössisclien Räte direkt zu Lasten der Nationalstrassenrechnung finanziert.

Das Projekt ist im Investitionsplan für zivile Bauten des Bundes vom 29. September 1986 enthalten.

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Botschaft I

Allgemeiner Teil

II

Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 26. August 1981 das generelle Projekt der Genfer Umfahrungsautobahn N l a genehmigt. Diese verbindet das schweizerische Nationalstrassennetz mit dem französischen Autobahnnetz. Das entsprechende französisch-schweizerische Abkommen haben Sie am 4. Oktober 1985 (AS 1986 451; SR 0.725.141) genehmigt. Die Ratifikation erfolgte am 29. Januar 1986.

Mit dem Bau der N la wurde 1982 begonnen. Das letzte, rund 10km lange Teilstück bis zur Landesgrenze soll bis Ende 1990 fertiggestellt sein. Auf den gleichen Zeitpunkt hin wird auf französischer Seite die Autobahn A 401 als Verbindung zwischen dem Grenzübergang und der Autobahn A 40 gebaut. Das bedingt, dass auch die für die Grenzabfertigung nötigen Bauten und Anlagen termingerecht bereitgestellt werden.

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Notwendigkeit einer neuen Autobahn-Zollanlage in Bardonnex GE

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Aufgaben der Zollverwaltung

Trotz teilweisem Abbau der Zölle und steter Vereinfachung der Grenzformalitäten haben die Grenzkontrollen kaum an Bedeutung verloren. Entsprechend umfangreich ist denn auch der Aufgabenbereich der Zollorgane, der in seinen wichtigsten Punkten wie folgt umschrieben werden kann: - Erhebung der Zölle, Zollzuschläge und anderer Abgaben. Dazu gehören unter anderem die Strassenverkehrsabgaben (Schwerverkehrsabgabe und Äutobahnvignette) und die Warenumsatzsteuer (Besteuerung bei der Einfuhr, steuerliche Entlastung bei der Ausfuhr). Nach wie vor sind auf 44 Prozent der Importsendungen im Handelswarenverkehr Zölle oder sonstige Abgaben zu erheben. 1986 betrugen die Gesamteinnahmen der Zollverwaltung knapp 6 Milliarden Franken.

- Vollzug der zoll- und handelspolitischen Vereinbarungen, wie Abkommen im Rahmen des GATT, der EG, der EFTA und mit den Entwicklungsländern.

- Kontrolle des Warenverkehrs, z. B. unter den Aspekten der Lebensmittelkontrolle, des Kampfes gegen den Drogenschmuggel, des Tier-, Arten- und Pflanzenschutzes usw. Durch die Zollverwaltung sind an der Grenze über 140 Gesetze und Verordnungen aus den Tätigkeitsbereichen aller Departemente anzuwenden.

- Überwachung der Grenze. An den Strassenübergängen hat der Zoll umfassende allgemeine Polizeiaufgaben wahrzunehmen (Ausweis- und Identitätskontrolle, Anwendung des Strassenverkehrsgesetzes usw.). 1986 mussten unter anderem über 126 000 Personen an der Grenze zurückgewiesen und 230

6600 Personen der Polizei übergeben werden. Gesamthaft intervenierte das Grenzwachtkorps in mehr als 300 000 Fällen.

Alle diese gesetzlich vorgegebenen Aufgaben können nur effizient erfüllt werden, wenn dafür zweckmässige Bauten und andere Einrichtungen zur Verfügung stehen.

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Der zukünftige Grenzübergang Bardonnex GE

Mit der N la und dem Anschluss an das französische Autobahnnetz wird eine der letzten Lücken auf der 2500 km langen europäischen Nord-Süd-Achse geschlossen. Es ist mit einem sehr starken Fahrzeugverkehr über die Grenze, sowohl im Reisenden- als auch im Handelswarenverkehr, zu rechnen (Verkehrsprognosen s. Ziff. 213). Dies bedingt den Bau einer Zollanlage, die den heutigen und zukünftigen Anforderungen genügt. Dazu gehören auch Räume für den grenztierärztlichen Untersuchungsdienst, für den Pflanzenschutzdienst, für die Polizei sowie Büroräume für Speditionsfirmen.

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Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten für die Aus- und Weiterbildung des Zollpersonals

Körperliche Tüchtigkeit und absolute Sicherheit im Umgang mit der Waffe vermögen wesentlich zur persönlichen Sicherheit des Grenzwachtbeamten beizutragen. Waffenlose Selbstverteidigung und Schiessen bilden daher wichtige Bestandteile in der Grundausbildung und Weiterbildung des Grenzwachtpersonals. Das Personal und die Verwaltung fördern diese Fertigkeiten auch ausserdienstlich.

Für das Schiessen auf kurze Distanzen von 6-25 m steht im Kanton Genf ein einziger Schiessstand zur Verfügung, der zudem sehr stark belegt ist und vorab Truppenbedürfnissen dient. Ein Ausbau dieses Platzes ist angesichts des zunehmenden Widerstandes gegen solche Einrichtungen fraglich.

Deshalb ist vorgesehen, zusammen mit der Zollanlage einen unterirdischen Schiesskeller und einen Judo-Übungsraum zu erstellen. Die beiden Anlagen können, soweit sie nicht durch eigene Bedürfnisse voll ausgelastet sind, an Interessenten zur Mitbenützung vermietet werden. Dadurch lassen sich die Investitionen und die Betriebskosten teilweise auf Dritte überwälzen.

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Dringlichkeit

Gemäss Planung der schweizerischen und französischen Autobahnbehörden sollen die fraglichen Autobahnabschnitte am I.Januar 1991 eröffnet werden.

Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch die neue Zollanlage fertigzustellen.

231

2

Besonderer Teil

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Planungsgrundlagen

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Standort der neuen Zollanlage (siehe Beilage 1)

Das Abkommen vom 20. Februar 1985 zwischen der Schweiz und Frankreich über den Autobahnzusammenschluss zwischen Bardonnex (Genf) und Saint-Julien-en-Genevois (Hochsavoyen) bezeichnet den Schnittpunkt zwischen der N la und der französischen Autobahn A 401. Daraus ergibt sich der Standort für die Zollanlage.

Aufgrund der topographischen Verhältnisse ist der Bau der Anlage beidseits der Grenze die zweckmässigste Lösung. Die Trennung des schweizerischen und des französischen Sektors durch die Landesgrenze bietet insbesondere hinsichtlich Bau, Betrieb und Unterhalt der Anlagen Vorteile.

Für den schweizerischen Teil wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die N la eine Landfläche von rund 30 400 m2 ausgeschieden.

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Konzept einer Gemeinschaftszollanlage

Nach dem Abkommen vom 28. September 1960 zwischen der Schweiz und Frankreich über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt (SR 0.631.252.934.95) treffen die beiden Staaten die notwendigen Massnahmen, um den Übergang über die gemeinsame Grenze zu erleichtern und zu beschleunigen. Zu diesem Zweck können nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen (Gemeinschaftszollanlagen) errichtet werden.

Im Einvernehmen mit Frankreich ist das neue Zollamt Bardonnex (Genf) grundsätzlich als Gemeinschaftszollanlage geplant. So wird der jeweilige Nachbarstaat seine Ausfuhrabfertigungen im Handelswarenverkehr auf dem Territorium des Gebietsstaates durchführen. Zu diesem Zwecke stellen sich die beiden Staaten die nötigen Räume und Einrichtungen gegenseitig zur Verfügung. Dadurch kann das Zollverfahren vereinfacht und der Lastwagenverkehr beschleunigt werden. Hingegen geschieht die Grenzkontrolle im Reisendenverkehr getrennt auf eigenem Gebiet der beiden Länder, was insbesondere aus Gründen des Personaleinsatzes, der Distanzen und der unterschiedlichen Kontrollverfahren zweckmässig ist. Eine besondere Vereinbarung regelt die Einzelheiten über die von beiden Staaten gemeinsam benützten Sektoren und die Betriebsführung.

213

Verkehrsentwicklung

Der Raumbedarf und die Grosse der Aussenanlagen wurden durch umfangreiche Verkehrserhebungen ermittelt. In der Verkehrsprognose wurde insbesondere auch berücksichtigt, dass - nach der Eröffnung der Umfahrungsautobahn N la Verkehrsverlagerungen von andern Zollämtern zu erwarten sind und 232

- ab 1989 die französische Autobahn A 40 von Lyon oder Mâcon-Bourg-Nantua bis Saint-Julien durchgehend offen sein wird.

Die Eidgenössische Zollverwaltung erwartet für das Jahr 1992 bei der neuen Autobahn-Zollanlage das folgende Verkehrsvolumen: a. Richtung Schweiz

Tagesdurchschnitt Lastwagen

100% des heutigen Verkehrs des Zollamtes Perly 80% des heutigen Verkehrs des Zollamtes Thônex ...

20% des heutigen Verkehrs des Zollamtes Meyrin . . . .

Voraussichtliche Verkehrszunahme

120 80 10 20

Pw

7900 600

Total 230 8500 Dazu kommen 80-100 Lastwagen pro Tag mit Massengut (Kies).

Je nach Jahreszeit und Wochentag ist mit Spitzenbelastungen bis zu 17 000 Fahrzeuge pro Tag und 1200 Fahrzeuge pro Stunde zu rechnen.

b. Richtung Frankreich

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Tagesdurchschnitt Lastwagen

Pw

Verkehrsverlagerungen der Zollämter Perly, ThônexVallard, Meyrin usw Voraussichtlicher Mehrverkehr

150 20

7500 500

Total

170

8000

Besondere Grenzverhältnisse: Verkehr mit den Freizonen

Der Verkehr zwischen der Schweiz und der Freizone von Hochsavoyen wird durch entsprechende Massnahmen französischerseits gewährleistet. Diese Massnahmen wurden von der Ständigen französisch-schweizerischen Kommission für die Freizonen von Hochsavoyen und Gex gutgeheissen.

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Projektwettbewerb

Am 3. Juli 1985 stimmte der Bundesrat der Erarbeitung eines Botschaftsprojektes für den Neubau einer Zollanlage in Bardonnex (Genf) zu. Das Amt für Bundesbauten führte anschliessend einen Wettbewerb unter sechs in Genf tätigen Architekturbüros durch. Der von einer Expertenkommission empfohlene Entwurf «Made in Switzerland» diente als Grundlage zum vorliegenden Projekt.

Dieses wurde im Rahmen einer Projektkommission der Zollverwaltung, in der das Amt für Bundesbauten, die Finanzverwaltung, das Bundesamt für Organisation, das Bundesamt für Strassenbau und der Kanton Genf vertreten sind, überarbeitet.

233

3

Projekt (siehe Beilagen 2 und 3)

31

Allgemeines

Die Konzeption der Zollanlage gewährleistet optimale Voraussetzungen für eine Grenzabfertigung, die den Verkehrsfluss möglichst wenig beeinträchtigt.

Sie verfügt über alle Einrichtungen für eine wirksame Kontrolle des Verkehrs durch die Grenzorgane.

Die Achse der Autobahn trennt die Zollanlage in zwei Teile. Auf der östlichen Seite liegt der Bereich für den Verkehr Richtung Schweiz, auf der westlichen Seite dagegen die Ausreisezone nach Frankreich. Beide Teile bestehen aus je einem Sektor für den Reisendenverkehr und für die Handelswarenabfertigung.

Eine Unterführung verbindet die beiden Anlageteile und dient gleichzeitig als Rückweisespur für Lastwagen.

Ausserhalb der Zollanlage, anschliessend an das Hauptgebäude, befinden sich 65 Parkplätze für das Personal des Zolls, der Speditionsfirmen und für Besucher. Durch eine ausreichende Begrünung und andere Massnahmen wird, in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf, eine möglichst optimale Einbettung der Anlage in die Landschaft angestrebt.

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Hochbauten

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Sektor Reisendenverkehr

Auf der Einfuhrseite befinden sich ein Abfertigungspavillon und zwei Kabinen für die Zoll- und Polizeidienste. Eine Überdachung schützt den Abfertigungsbereich vor Witterungseinflüssen. Für Zollrevisionen an Fahrzeugen steht eine Garage mit Autolift zur Verfügung.

Auf der Ausfuhrseite ist ein Pavillon für die Zoll- und Polizeidienste sowie eine Überdachung der Abfertigungszone vorgesehen.

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Sektor Handelswarenverkehr

Auf der Einfuhrseite befindet sich auf französischem Boden unmittelbar vor der Grenze ein Stauraum für etwa 50 Lastenzüge. Im Anschluss daran ist ein weiterer Warteraum für sieben Camions vorgesehen. Ein Kontrollpavillon dient der Transitabfertigung. Gleichzeitig werden von hier aus die Lastwagen, die überprüft werden sollen, in den Zollhof gewiesen, während den übrigen Fahrzeugen die Weiterfahrt freigegeben wird. Im Zollhof befindet sich eine Brückenwaage mit einer Kapazität von 501. Im weiteren stehen in diesem Sektor eine Warenrampe mit einer Zollhalle und das Hauptgebäude (s. Ziff. 323).

323

Hauptgebäude

Das Untergeschoss enthält die haustechnischen Räume für Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen sowie Schutzräume und Archive. Ausserdem befinden 234

sich hier ein Schiesskeller und ein Judoraum mit Duschen und Umkleideräumen.

Das Erdgeschoss umfasst die Arbeitsräume für die Grenzwache sowie die Revisionsbüros der schweizerischen und französischen Zolldienste, des Grenztierarztes und des Pflanzenschutzdienstes. Das Erdgeschoss enthält ferner die zur Vermietung an die Spediteure vorgesehenen Büros und ein Warteraum für Chauffeure.

Im Obergeschoss befinden sich Diensträume der Zollverwaltungen beider Länder mit Abfertigungsbüros, Schalterräume usw., ein Theoriesaal für 40 Personen sowie ein Pausenraum für das Personal.

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Gestaltung und Konstruktion

Der Baukörper des Hauptgebäudes besteht aus Stahlbeton mit einem Fassadenmauerwerk aus Backsteinen mit dazwischenliegender Isolation. Es ist eine Runddachkonstruktion aus armiertem Beton vorgesehen. Fenster und Aussentüren erhalten eine Isolierverglasung.

Für die Pavillons und Kontrollkabinen sind Metallkonstruktionen mit Isolierverglasung vorgesehen.

Die Überdachungen der Abfertigungs- und Kontrollbereiche bestehen aus einer Stahlkonstruktion mit untergehängten Metall-Dachelementen.

Besondere Beachtung werden dem Wärmehaushalt, der optimalen Beleuchtung, dem Schallschutz und dem Problem der Abgase geschenkt. Den Heizenergiebedarf für die Gebäude deckt eine kombinierte Gas-Öl-Heizung, wobei Öl nur für die Überbrückung des Spitzenbedarfs eingesetzt werden soll. Eine ÜberdruckLüftungsanlage verhindert das Eindringen von Staub und Fahrzeugabgasen in die Gebäude. Auf eine Vollklimatisierung wird dagegen verzichtet.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

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Baukosten

Die veranschlagten Baukosten betragen (Baukostenindex vom I.Oktober 1986 = 137,5; Basis April 1977 = 1 0 0 ) : · Fr.

0 Grundstück 251900 1 Vorbereitungsarbeiten 99 100 2 Gebäude 16 089 900 3 Betriebseinrichtungen 537 800 4 Umgebung 2 754 800 5 Baunebenkosten 275 000 6 Zentrale Ver- und Entsorgung 2 135 800 8 Unvorhergesehenes l 155 700 Baukredit 23 300 000 9 Ausstattung 500 000 Objektkredit 23 800 000 235

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Landerwerb und Aussenanlagen

Gemäss einer verwaltungsinternen Vereinbarung vom 3. Dezember 1981 zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern und dem Eidgenössischen Finanzdepartement fallen die Kosten für den Landerwerb und den Bau der Aussenanlagen (Stauräume, Zollhöfe, Parkplätze) zu Lasten der Nationalstrassenrechnung. Sie sind auf 21,5 Millionen Franken veranschlagt. Die Verrechnungs- und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus einem durch die Eidgenössische Zollverwaltung, dem Amt für Bundesbauten, dem Bundesamt für Strassenbau und dem Kanton Genf unterzeichneten «protocole d'accord».

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Betriebskosten

Die jährlichen Kosten für Energie, Wartung und Reinigung belaufen sich auf rund 170000 Franken und werden der Zollverwaltung belastet.

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Einnahmen durch Fremdvermietung

Das Projekt enthält rund 230 m2 Büroflächen zur Vermietung an Speditionsfirmen. Dieser Bedarf ist mit dem lokalen Spediteurverband ermittelt worden. Die Eidgenössische Zollverwaltung rechnet mit jährlichen Mietzinseinnahmen von 58 000 Franken. Die Nebenkosten sollen anteilmässig weiterverrechnet werden.

45

Finanzplan

Das Bauvorhaben ist im Investitionsplan für zivile Bauten des Bundes vom 29. September 1986 enthalten.

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Personelle Auswirkungen

Für den Betrieb des neuen Grenzübergangs wird mit einem Personalbedarf von 55 Personen gerechnet.

Als Folge der Verkehrsverlagerungen wird es möglich sein, rund 25 Beamte/Beamtinnen von anderen Zollämtern im Räume Genf nach Bardonnex zu versetzen.

Aus heutiger Sicht müssen somit voraussichtlich 30 Beamte/Beamtinnen zusätzlich rekrutiert werden. Die benötigten Stellen sollen nach zusätzlichen Abklärungen und nach Massgabe der effektiven zukünftigen Verkehrsentwicklung zu gegebener Zeit in den dafür üblichen Verfahren anbegehrt werden.

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Dienstwohnungen

Für das zusätzliche Grenzwachtpersonal sind rechtzeitig die nötigen Dienstwohnungen bereitzustellen. Wegen grosser Schwierigkeiten bei der Landbe236

Schaffung war es leider nicht möglich, gleichzeitig mit dieser Botschaft ein baureifes Projekt vorzulegen. Immerhin stehen konkrete Projekte in Vorbereitung.

Für diese wird 1988 eine separate Botschaft vorgelegt. Im Investitionsplan für zivile Bauten des Bundes sind dafür 7,5 Millionen Franken bereitgestellt.

S

Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen

Die Verfassungsmässigkeit ist durch Artikel 28 der Bundesverfassung gegeben.

Die gesetzliche Grundlage für den Bau von Zollanlagen ergibt sich aus Artikel 134 des Zollgesetzes vom 1. Oktober 1925 (SR 631.0).

2135

237

Beilage l

INTERNATIONALES AUTOBAHNNETZ

7; Ce 'schém3 montre l'état du réseau autoroutier international. Plan des derzeitigen Standes des internationalen Autobahnnetzes.

238

Beilage 2

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240

Beilage 3

Bundesbeschluss über den Neubau einer Autobahn-Zollanlage in Bardonnex GE

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 28 der Bundesverfassung und auf Artikel 134 des Zollgesetzes '), nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. August 19872), beschliessf:

Art. l

Für die Erstellung des Neubaus einer Autobahn-Zollanlage in Bardonnex GE wird ein Objektkredit von 23 800 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

» SR 631.0

2

> BB1 1987 111 228

241

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über den Neubau einer Autobahn-Zollanlage in Bardonnex GE vom 26. August 1987

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Jahr

1987

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

41

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.10.1987

Date Data Seite

228-241

Page Pagina Ref. No

10 050 506

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