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Botschaft über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf vom 18. Februar 1987

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf, das für die Finanzierung des Umbaus eines Verwaltungsgebäudes der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) bestimmt ist.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

18. Februar 1987

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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Aubert Der Bundeskanzler: Buser

1987-151

Übersicht Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) besitzt in Genf, wo sie ihren Sitz hat, zwei Verwaltungsgebäude- Angesichts der raschen, Entwicklung in der das Patentwesen begriffen ist, benötigt die WIPO für die. mit den Patent-Registrierungsaufgaben betrauten Abteilungen zusätzliche Büros.

Sämtliche Mitgliedstaaten der Organisation, darunter die Schweiz, haben einem Umbauprojekt zugestimmt, welches die Aufstockung des älteren Verwaltungsgebäudes vorsieht. Der Umbau, welcher u. a. eine Fassadenerneuerung notwendig macht, umfasst zudem die Installation neuer Aufzüge sowie den Anschluss des Hauses an die Heiz- und Klimazentrale des Nachbargebäudes. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8,41 Millionen Franken.

Der Bundesrat ersucht die eidgenössischen Räte, einen entsprechenden Verpflichtungskredit zu bewilligen, um dieses Projekt über ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPO1) in Genf finanzieren zu können.

35 Bundesblait. 139Jahrg;mg. Bd. l

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Botschaft I

Einleitung

II

Die internationale Rolle Genfs

Seit über hundert Jahren ist Genf die Heimat internationaler Organisationen und Institutionen. Nach der 1863 erfolgten Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) lag zunächst der Schwerpunkt im humanitären Bereich; erst nach dem.Ersten Weltkrieg erweiterte sich das Spektrum mit dem Völkerbund und dem Internationalen Arbeitsamt. Die UNO installierte nach dem Zweiten Weltkrieg ihren europäischen Sitz in Genf, wo sich seither auch viele andere internationale Organisationen niedergelassen haben. Dadurch ist Genf zu einem anerkannten und bedeutenden Zentrum der internationalen Zusammenarbeit geworden.

Gegenwärtig sind in Genf zwölf internationale Organisationen mit weltumspannenden Aktivitäten ansässig - UNO'), GATT, Iß E, ILO, ITU, WHO, W1PO, WMO, APEF, ICDO, IC M und UPOV - sowie zwei Institutionen mit europäischem Charakter (CERN, EFTA) und ausserdem die Interparlamentarische Union, das IKRK, die Liga der Rotkreuzgesellschaften, die IÂTA sowie über hundert nichtstaatliche Organisationen. Ende Oktober 1986 waren 141 Ständige Missionen, Delegationen und Beobachterbüros akkredidiert. Zusammen mit den zwischenstaatlichen und den nichtstaatlichen internationalen Organisationen beschäftigten sie 1986 über 21 000 Mitarbeiter. Eine Studie des Genfer Statistischen Amtes zeigt, dass die internationalen Organisationen 1985 etwa 2,4 Milliarden Franken für Löhne, Güter, Dienstleistungen, Ausrüstungen, Unterhalt und Bauten ausgegeben haben, wovon rund 1,4 Milliarden Franken direkt in der Schweiz ausgegeben wurden. Diese letzte Zahl entspricht etwa einem Zehntel des Sozialproduktes des Kantons Genf. An den rund 1900 internationalen Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen), die 1985 von den verschiedenen internationalen Organisationen durchgeführt wurden, nahmen etwa 82 000 Experten und Delegierte teil. Die auswärtigen Besucher, deren Ausgaben in der obenerwähnten Zahl nicht eingeschlossen sind, bringen den Genfer Dienstleistungsbetrieben zusätzliche Beschäftigung und Verdienst; laut Schätzungen ist etwa ein Viertel aller Übernachtungen auf den Aufenthalt von Delegierten und Experten zurückzuführen.

Das Ansehen Genfs als Zentrum internationaler Politik gilt gleichermassen der Schweiz als Empfangsstaat. Die Rolle als Empfangsstaat ist schon immer ein wichtiger Bestandteil unserer Aussenpolitik
gewesen. Bundesrat und Parlament '* Die UNO ihrerseits umfasst in Genf neben dem europäischen Sitz der Organisation noch folgende zu ihr gehörende Organe: die Welthandelskonferenz (UNCTAD), die Europäische Wirtschaftskommission (ECE), das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für das Flüchtlirigsweseu (HCR), die Koordmicrungsstcllc der Vereinten Nationen für Katastrophenhilfe (UNDRO), den Abrüstungsausschuss, das Menschenrechtszentrum, die Völkerrechtskommission (CDI) sowie verschiedene Forschungszentren (wie UNÏDIR, UNRISD).

11 Abkürzungen siehe Anhang 2.

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haben mehrfach betont, dass die Schweiz dadurch einen nützlichen Beitrag zum Funktionieren des Systems der internationalen Zusammenarbeit und zur Völkerverständigung leisten will.

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Die FIPOI

Die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) ist eine schweizerische privatrechtliche Stiftung, die 1964 durch den Bund und den Kanton Genf gegründet wurde (vgl. Bundesbeschluss vom 11. Dez. 1964 über die Gewährung von Darlehen an die FIPOI; BEI 1964 II 1490) und von diesen beiden getragen wird. Bund und Kanton ordnen je drei Vertreter in den Stifr tungsrat ab.

Die FIPOI hat gemäss ihren Statuten den Zweck, zwischenstaatlichen Organisationen, die ihren Sitz in Genf haben oder dort internationale Konferenzen abhalten, Gebäude im Kanton Genf zur Verfügung zu stellen. Sie kann selber Gebäude erstellen, vermieten, kaufen, verwalten oder durch zinsgünstige Darlehen den internationalen Organisationen den Kauf, die Erstellung oder den Ausbau von Gebäuden ermöglichen. Die dazu benötigten Mittel wurden ihr bisher statutengemäss nach Bedarf in Form von verzinslichen und rückzahlbaren Darlehen des Bundes in der Höhe von 483,8 Millionen Franken und Schenkungen in der Höhe von 16,6 Millionen Franken (CERN, UNO, Institut Henri Dunant) zur Verfügung gestellt, während der Kanton Genf Grundstücke im Wert von etwa 70 Millionen Franken beisteuerte. Von den Bundesdarlehen hat die FIPOI bereits Zinsen und Rückzahlungen an die Bundeskasse in Höhe von 315,4 Millionen Franken geleistet (Stand: Ende 1986).

Die FIPOI wurde gegründet, um der Rolle Genfs als Zentrum der internationalen Begegnung gerecht zu werden. Der Bundesrat hat den festen Willen, das Ansehen und die Anziehungskraft Genfs und der Schweiz als Sitzstaat und Konferenzort aufrecht zu erhalten und die Arbeitsbedingungen in Genf deshalb entsprechend gestalten zu helfen. Eine Fortführung der bisher auf diesem Gebiet unternommenen Anstrengungen drängt sich heute um so mehr auf, als andere Länder und Regionen internationalen Organisationen interessante Bedingungen anbieten. Verschiedene Staaten bemühen sich seit einiger Zeit vermehrt und zum Teil mit Erfolg darum, Sitzstaat internationaler Organisationen zu werden oder durch den Bau grosser internationaler Konferenzzentren ihre Aktivität als Konferenzort zu steigern.

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Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (engl. Abkürzung WIPO, franz.

OMPI) wurde 1967 durch ein entsprechendes Abkommen, das in Stockholm unterzeichnet wurde, errichtet. Seit 1974 ist die WIPO eine Spezialnrgankation der UNO. Die Schweiz ist Mitglied der 116 Staaten zählenden Weltorganisation (Stand Ende 1986).

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Die Entstehungsgeschichte der WIPO begann mit dem Abschluss der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums im Jahre 1883 und der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst im Jahre 1886. Die beiden damals geschaffenen Büros wurden 1893 in ein einziges Sekretariat zusammengelegt, welches die eigentliche Vorgängerorganisation der WIPO darstellte. Jenes war unter mehreren Namen tätig, zuletzt unter der Bezeichnung «Vereinigte Internationale Büros zum Schutze des geistigen Eigentums» (BIRPI).

Die WIPO hat zur Aufgabe, den Schutz des geistigen Eigentums (welches die beiden Hauptbereiche gewerbliches Eigentum und Urheberrecht umfasst) zu fördern und die administrative Zusammenarbeit der zahlreichen Verbände für das geistige Eigentum (z. B. das Madrider Abkommen über die Registrierung von Marken, das Haager Abkommen über die Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle und das Lissaboner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen) zu garantieren. Das Zweijahresbudget der Organisation beträgt rund 100 Millionen Franken; davon werden schätzungsweise 80 Prozent in der Schweiz ausgegeben.

Die Weltorganisation hat ihren Sitz in Genf, wo sie zwei miteinander verbundene Verwaltungsgebäude besitzt. Das ältere der beiden Gebäude wurde 1960 vom BIRPI auf einem vom Kanton Genf im Baurecht abgetretenen Grundstück erstellt. Am Bau des zweiten Gebäudes, welches 1978 fertiggestellt wurde, beteiligte sich die FIPOI mit Darlehen von insgesamt 50,8 Millionen Franken (vgl.

die entsprechenden Bundesbeschlüsse vom 6. Okt. 1971, vom 6. März 1975 und vom 26. Sept. 1977; BB1 1971 II 946, 7975 I 916, 7977 III 254).

Das Patentwesen ist in einer raschen Entwicklung begriffen und die damit verbundenen Registrierungsaufgaben von Patentanmeldungen und von Marken, gewerblichen Mustern oder Modellen nehmen konstant zu. So hat sich beispielsweise die Zahl der Anmeldungen, die aufgrund des Patentzusammenarbeitsvertrages (PCT) bei der WIPO in den letzten Jahren einiggingen, wie folgt entwickelt:

Anmeldungen

1979

1981

1983

1985

2734

4321

5050

7305

Es ist voraussehbar, tjass diese Entwicklung in den nächsten Jahren anhalten wird, da immer mehr Staaten Mitglied des PCT werden.

2

Das Bauprojekt

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Ausgangstage

Aufgrund des PCT und anderer Verträge aus dem Bereich des geistigen Eigentums hat die WIPO nicht nur Patentanmeldungen und Hinterlegungen von Marken und Modellen entgegenzunehmen, sondern sie muss diese auch kontrollieren und entsprechende Nachforschungen anstellen, um sie schliesslich 820

veröffentlichen zu können. Zu diesem Zweck beschäftigt die WIPO in den zwei Abteilungen, die mit den diesbezüglichen Aufgaben betraut sind, zurzeit 77 Personen. Wegen der in Ziffer 13 dargestellten Entwicklung benötigen die beiden Abteilungen in den kommenden Jahren insgesamt einen jährlichen Personalzuwachs von drei bis fünf Personen. Die Organisation braucht deshalb zusätzliche Büros. Zurzeit bestehen aber in ihren beiden Verwaltungsgebäuden keine Reserven mehr; die WIPO muss bereits heute 500 m2 Lagerräume auswärts mieten.

Angesichts dieser Umstände haben die Mitgliedstaaten der WIPO im September 1986 einstimmig einem Projekt zugestimmt, welches die Aufstockung des älteren Verwaltungsgebäudes vorsieht. Damit kann - zusammen mit der Massnahme, die Archivierung von Akten nach und nach durch ein platzsparendes Mikrofichensystem zu ersetzen - das Raumproblem längerfristig gelöst werden.

Im Rahmen des Umbaus sind ausserdem einige Neuinstallationen vorgesehen.

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Aufstockung des älteren Gebäudes

Das heute fünfgeschossige ältere Gebäude soll um eine Etage in gleicher Baukonstruktion erhöht werden. Damit stehen für rund 35 Personen zusätzlich etwa 650 m2 für Büros und andere Arbeitsräume (Archiv, Photokopierraum usw.) zur Verfügung. Die Aufstockung bedingt die Verlängerung der Aufzüge und des Treppenhauses. Dazu kommt, dass die Fassade des neuen Stockwerkes und diejenige der bereits bestehenden Stockwerke konstruktiv und gestalterisch aufeinander abgestimmt werden müssen. Da aber die alte Fassade gemäss einer Expertise der ETH Zürich in einem technisch prekären Zustand ist, kann die Anpassung nicht erfolgen, ohne dass jene ganz erneuert wird. Sie muss samt den Fenstern und Brüstungselementen ersetzt werden.

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Neuinstallationen

Im Rahmen des Umbaus soll das Gebäude ganz an die bestehende, mit genügend Leistungsreserven versehene Heiz- und Klimazentrale des neuen WIPOGebäudes angeschlossen werden, was zum guten Funktionieren der InformatikEinrichtungen beiträgt und eine optimale Lagerung von Mikrofichen zu Patentzwecken erlaubt. Dank der besseren Ausnutzung der erwähnten Energiezentrale, der verstärkten Aussenisolation und der dreifachen Isolierverglasung kann der Heizenergiebedarf wesentlich unter die Grenzwerte der neuen SIA-Empfehlung «Energie im Hochbau» herabgesetzt werden. Ferner müssen die beiden Aufzugsanlagen wegen der Aufstockung erweitert werden; bei dieser Gelegenheit werden sie, da sanierungsbedürftig, erneuert.

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Kosten

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8,41 Millionen Franken und teilen sich wie folgt auf: 36 Bundesblau, 13'J.Jahrgang. Bd. I

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BKP »

KostenartEn

1

Vorbereitungsarbeiten Baustelleneinrichtungen , Gebäude Rohbau 1 und 2 Elektroanlagen : Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Sanitär Aufzüge Ausbau 1 und 2 Umgebung Instandstellung der Umgebung . , . . ' . ' Baunebenkosten Bewilligungen, Taxen, Gebühren

13 2 21/22 23 24/25 26 27/28 4 42 5 51/52

Subtotal , 2

Total )

,

36000 4617000 603 000 1 240 000 377 000 1 007 000

... ..

44000 86 000

......

Unvorhergesehenes

8

!

8010000 400 000 8 410 000

'> BK.P = Baukostenplan ) Kostengrundlage: Preisänderungen (Teuerung) Inbegriffen bis Ende September 19S8.

2

25

Finanzierung

Die Finanzierung der Gesamtkosten soll mittels eines Darlehens der FIPOI gesichert werden, die dazu ihrerseits ein identisches Darlehen des Bundes benötigt. Dieses Darlehen wird den der Stiftung üblicherweise gewährten Bedingungen unterstellt, d. h. einem Zinssatz von gegenwärtig 3 Prozent pro Jahr und einer Rückzahlungsfrist von 40 Jahren. Dieser Zinssatz wird gewählt, um den internationalen Organisationen in Genf günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Er ist einerseits nicht zu niedrig, anderseits nicht zu nahe bei den Zinssätzen des Marktes. Sollte sich das allgemeine Zinsniveau in nächster Zeit erheblich verändern, so kann der Zinssatz angepasst werden. Überschreiten die Bundesanleihen während eines Jahres im Durchschnitt die 5-Prozent-Grenze, so kann der Zinssatz während einer entsprechenden Zeitdauer auf 3 Vi Prozent erhöht werden. Diese Bedingung ist jeweils in den Verträgen zwischen der FIPOI und den internationalen Organisationen enthalten.

Die Schweiz bemüht sich, die internationalen Organisationen im Rahmen der FIPOI gleich zu behandeln. Die Unterstützung der WIPO mittels eines FIPOIDarlehens, das der Organisation die Verwirklichung der dringend notwendigen baulichen Anpassungsarbeiten erlaubt, entspricht den andern bisher getroffenen Massnahmen zur Schaffung geeigneter Arbeitsbedingungen für die internatio822

·

nalen Organisationen in Genf. Es sei an dieser Stelle an die früheren Botschaften') erinnert, die alle einen entsprechenden Bundesbeschluss erwirkt haben.

3

Auswirkungen für den Bund

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Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung des Darlehens an die FIP01 wird den Bund 1988 mit 8,41 Millionen Franken belasten. Diese Mittel sind in den Finanzperspektiven für 1988 vorgesehen.

32

Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen.

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Richtlinien der Regierungspolitik

Die Politik der Darlehensgewährung an die FIPOI ist in den Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislaturperiode 1983 bis 1987 angekündigt (BEI 1984 I 157, Ziff. 22, letzter Absatz).

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Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundes zur Gewährung des Darlehens an die FIPOI ergibt sich aus der allgemeinen Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten. Die Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen stellt einen sehr wichtigen Aspekt unserer Aussenbeziehungen dar, und die Darlehensgewährung des Bundes an die FIPOI ist eine Form dieser Zusammenarbeit.

Der Bundesrat schlägt Ihnen - praxisgemäss (siehe Botschaft FIPOI-CERN; BEI 1984 l 1205) - vor, dass der Kredit für das Darlehen an die FIPOI durch einfachen Bundesbeschluss gemäss Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes eröffnet wird. Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte ergibt sich aus der allgemeinen Budgetkompetenz (Art. 85 Ziff. 10 BV).

1780

" Vom 18. September 1964 (für die FIPOI, das GATT und die EFTA), 6. Juni 1966 (ILO), S.Juni 1967 (UNO, ITU, WMO, UPU), 17. Februar 1971 (EFTA, CICG, WIPO, ILO), 1. Mai 1974 (CERN). 7. August 1974 (ITU, ILO, W1PO), 2. März 1977 (WIPO), l I.Juli 1979 (CICG), 25. Mai 1983 (I CM), 5. März 1984 (CERN) und 27. November 1985 (ITU): BB1 1964 II 769, 1966 I 969, 1967 I 1127, 1971 I 425, 1974 I 1377, 1974 II 441, 1977 I 1292, 1979 II 821, 1983 II 1501, 1984 I 1205 und 1985 III 485.

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Anhang ]

Grundriss, Plane, Zeichnungen Ausschnitt aus der Landeskarte

Extrait de la Carte nationals 3 1386. Office fédéral d«topographie, 3OB4Wabern.

824

Abbildung 1

Allgemeiner Situationsplan der WIPO

Plan d'ensemble

Abbildung 2 Reproduction autorifiee exclusivement sur support non transparent pour requetes en outorisalion de construire Les infractions peuvent Sire pounuivies par »ie pe'nale Oate:6-10-86

825

Modellzeichnung des aufgestockten Gebäudes Abbildung 3

826

Grundriss des neuen 5. Stockes

A - bureau? a 1 place - 16 - 16 places B -- bureaus a 2 places -- 2 -- 4 places C - bureau* a 3 places -- 5 = 15 places TOTAL

35 places

Abbildung 4

827

828

Langsschnilt durch das aufgestockte Gebaude

Abbildung 5

Anhang 2 Verzeichnis der Abkürzungen APEF

Vereinigung Eisenerz exportierender Länder

CERN

Europäische Organisation für kernphysikalische Forschung

CICG EFTA

Internationales Konferenzzentrum von Genf Europäische Freihandelsvereinigung

FI POI GATT IATA

Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen Internationale Luftverkehrsvereinigung

IBE

Internationales Erziehungsamt

ICDO

Internationale Organisation für Zivilschutz

ICM IKRK

Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung Internationales Komitee vom Roten Kreuz

ILO ITU

Internationale Arbeitsorganisation Internationale Fernmeldeunion

PCT UNO UPOV U PU

Patentzusammenarbeitsvertrag Organisation der Vereinten Nationen Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen Weltpostverein

WIPO WHO WMO

Weltorganisation für geistiges Eigentum Weltgesundheitsorganisation Meteorologische Weltorganisation

1780

829

Entwur Bundesbeschluss -f über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen

Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 18. Februar 1987 '>, beschliesst:

Art. l Es wird ein Verpflichtungskredit von 8,41 Millionen Franken für ein Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf bewilligt, das für die Finanzierung des Umbaus eines Verwaltungsgebäudes der Weltorganisation Tür geistiges Eigentum (WIPO) bestimmt ist.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

1780

'> BB1 1987 l 816 830

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf vom 18. Februar 1987

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Jahr

1987

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

87.007

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.03.1987

Date Data Seite

816-830

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