561 Als II. Adjunkt bei der Handelsabteilung des eidgenössischen Volkswirtschaf tsdepartements wird gewählt: Herr Hans Heinz Meiner, Fürsprecher, bisher juristischer Beamter I. Klasse bei dieser Abteilung,

(Vom 6. Juli 1943.)

Laut einer Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft in Buenos Aires hat die Regierung von Uruguay dem mit der Leitung des schweizerischen Generalkonsulats in Montevideo betrauten Herrn Berufskonsul Hans Gremminger das Exequatur erteilt.

Als Chef der Telegraphen- und Telephonabteilung der Generaldirektion PTT wird gewählt : Herr Albert Möckli, von Basadingen, bisher Stellvertreter des Chefs dieser Abteilung.

4098

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des ßundes.

# S T #

Einnahmen der Zollverwaltung Monat

1942

1943

Fr, 11 201 409. 77 10 667 180. 58 13 007 879. 57 12 248 242. 61 14 309 908. 17 14 823 258. 74 .

12 360 374 77 . . 12 250 607. 90 , , 11 982 248. 09 . . 10 436 349. 47 . . 10038555.21 . . 12 344 802. 29 Total 145 675 817. 17 Ende Juni 76 267 879. 44

Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai Juni Juli . . .

August . .

September .

Oktober. .

November .

Dezember .

4098

.

.

.

.

in den Jahren 1942 und 1943.

.

.

.

.

0

1943 Mehreinnahmen Mindereinnahmen

Fr.

Fr.

Fr.

12 753 926. 29 1552516.52 11 674 141. 14 1 006 960. 56 14 669 490. 64 1661611.07 12494110.02 245 867. 41 14 716 548 53 406640 36 9 299 484. 34 5 523 774. 40

75 607 700. 96 hne Tabakzölle iund Biersteuer

650 178. 48

562

Erlöschen der Auswanderungsagentur Walter Meile in St. Gallen.

Am 31. Dezember 1942 ist das Herrn Walter Meile in St. Gallen am 30. August 1937 erteilte Patent zum Betrieb einer Auswanderungsagentur .und zum. Verkauf von Passagebilletton in der Schweiz infolge Verzichts des Inhabers erloschen.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der Auswanderungsagentur Walter .Meile deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dein unterzeichneten Amt vor dem 81. Dezember 1943 zur Kenntnis '/M bringen.

.

(2..)

Bern, den 4. Januar 1943.

3783

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung.

Auf Grund des Art. 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht, und gemäss Art, 16 der Vollziehungsverordnung vom 23. Juni 1933 betreffend die amtliche Prüfung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die eidgenössische Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Verbrauchsmessersysteme zur amtlichen Prüfung zugelassen und ihnen die beifolgenden Systemzeichen erteilt: Fabrikant:

S sÜ?

E. Haefely A Co. AG., Basel.

Zusatz zu Schienenstromwandler, Typen JSL1 und JSL3, für die Frequenz 50.

Ergänzung zu Stützer-Spannungswandler, Typen OSWE 50 -- 65 -- 80 -- 100 -- 150, für die Frequenz 50.

Zusatz zu Spanuungswandler, Typen VEOC 20 -- 35 -- 50 -- 65, für die Frequenz 50.

Bern, den 23. Juni 1943.

403g

Der Präsident der eidg. Mass- und Gewichtskommission :

P. Joj e.

563 Nachtrag zum Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : N e u e E r m ä c h t i g un g : Kanton Bern.

56. Darlehenskasse Beatenberg, Beatenberg.

Bern, den 2. Juli 1943.

«ss

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesbl. 1918, III, 494 ff.

Urteilseröffnung Dem Kocher Friedrich, des Abraham und der Verena geb. Blatter, geboren 8.Mai 1890, von Ägerten, Melker, wohnhaft gewesen in Collombey-Muraz, Wallis, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit eröffnet, dass die 1. strafrechtliche Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaf tsdepartements.

in ihrer Sitzung vom 19. Juni 1943 in Vevey, erkannt hat:

Kocher Friedrich, vorgenannt, -wird schuldig erklärt der "Widerhandlung gegen Art. 3, Abs. 2, des Bundesratsbeschlusses vom 11. Februar 1941 über den Arbeitseinsatz in der Landwirtschaft, vorsätzlich begangen im November 1942 durch Verlassen der zugewiesenen Arbeitsstelle ohne behördliche Bewilligung, und er wird in Anwendung von Art. 7 des Bundesratsbeschlusses vom 18. September 1942 betreffend Abänderung und Ergänzung der Verordnung vom 17. Mai 1940 über die Arbeitsdienstpflicht, Art. 2 des Bundesratsbeschlusses vom 24. Dezember 1941 über die Verschärfung der kriegswirtschaftlichen Strafbestimmungen und deren Anpassung an das schweizerische Strafgesetzbuch, Art. 172 Bundesstrafrechtspflegegesetzes Art. 41 StGB, Art. 13 der Verfügung vom 11. November 1942. über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens, verurteilt: 1. zu 3 Tagen Gefängnis; für diese Strafe wird dem Verurteilten der bedingte Strafvollzug; gewährt unter Auferlegung einer Probezeit von zwei Jahren;

564

2. zu den Verfahrenskosten, bestehend aus einer Urteilsgebühr von Fr. 50, Fr. 16 bisherigen Kosten und den Kanzleiauslagen von Fr. 5.30.

Die schriftliche Begründung dieses Entscheides liegt in der Kanzlei der l, strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Schanzenstrasse 17 in Bern, zur Einsichtnahme durch den Beschuldigten auf.

Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass er innert 20 Tagen seit der Eröffnung des Urteils die Entscheidung der straf rechtlichen Eekurskommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes verlangen kann. Der Bekurs ist schriftlich und begründet in drei Doppeln dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes einzureichen.

Bern, den 29. Juni 1948.

m8

Im Namen der 1. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes: Der Präsident: Der Sekretär i. V.: O.Peter.

Reusser.

Urteil.

Die 4. strafrechtliche Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartoments hat in ihrer Sitzung vom 21. Juni 1943 in Aarau in der Strafsache gegen Emil Eiehenberger, geb. 12. Dezember 1901, des Budolf und der Elise geb. Hafner, von Beinwil a. See (Aargau), Bauarbeiter, früher im Baubüro Los II, Auenstein bei Wildegg; zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Widerhandlung gegen die Vorschriften über die Arbeitsdienstpflicht, erkannt: I. Emil Eichenberger, vorgenannt, wird freigesprochen ohne Entschädigung von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen die Vorschriften über die Arbeitsdienstpflicht, angeblich begangen am 14. Dezember 1942 durch unpünktliches Antreten; II. Emil Eichenberger, vorgenannt, wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen Art. 5 der Verordnung über die Arbeitsdienstpflicht vom 17. Mai Ì940; Art. l und 3 des Bundesratsbeschlusses vom 11. Februar 1941 über Arbeitseinsatz in der Landwirtschaft ; Art. 7 und 8 des Bundesratsbeschlusses vom 18. September 1942, begangen durch eigenmächtiges Verlassen der Arbeitsdienststelle am 21. Dezember 1942, und er wird in Anwendung der genannten Bestimmungen sowie von Bvmdesstrafrechtspflegegesetz Art. 172

565

verurteilt: 1. zu einer Busse von Fr. 80. -- ; 2. zu dea Verfahrenskosten, bestimmt auf: a. eine Spruchgebühr von Fr. 5.---, b. die Verfahrenskosten von » 14.60, c. die Kanzleiauslagen von » 2.10.

Zusammen Fr. 21.70.

Es wird verfügt: Dieses Urteil wird dem Betroffenen hiermit eröffnet.

Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass er innert 20 Tagen seit Eröffnung der Verfügung die Entscheidung der strafrechtlichen Rekurskommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements verlangen kann. Der Eekurs ist schriftlich und begründet in drei Doppeln dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements in Bern, Bundeshaus, einzureichen.

Bern, den 8. Juli 1943.

4098

Namens der 4. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements: Der Präsident: Türler.

Der Protokollführer: Schultz.

Mitteilung.

Im Strafverfahren gegen Staiger und Konsorten wegen Gefährdung der Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft usw. wird den flüchtigen Angeklagten 1. Eudolf Andreas Uhl, Vertreter, früher in Zürich, Nordstrasse 186, 2. Jakob Georg Bretscher, Magaziner, früher in Zürich, Siegfriedstrasse 8, 8. Fritz Julius Paul Schneider, Versicherungsagent, früher in Zürich, Beckenhofstrasse 40, 4. Erwin Sennhauser, Sekundarlehrer, früher in Zürich, Obstgartenstrasse 29, 5. Wilhelm Hauffe, Confiseur, früher in Baden (Aargau), gemäss Art. 127 des Bundesstrafprozesses mitgeteilt, dass die Akten mit der Anklageschrift und dem erläuternden Bericht des Bundesanwaltes bei der Bundesblatt. 95. Jahrg. Bd. I.

41

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08.07.1943

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