526

(Vom 22. Juni 1943.)

Herrn Dr. Jean Louis Blangey, Privatdozent für Spezialgebiete der organisch-technischen Chemie an der ETH, wird der Titel eines Professors verliehen.

Laut einer Mitteilung der Gesandtschaft von Italien ist das Konsulat dieses Landes in Lausanne in ein Generalkonsulat umgewandelt worden.

Marquis Gian Gerolamo Chiavari, Berufskonsul, wird, mit dem Titel eines Generalkonsuls, die Leitung des Generalkonsulates weiterführen.

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Bern: für die Verbauung der Ilfis von Emmenmatt bis Kröschenbrunnen; 2, Graubünden: für die Wasserversorgung in der Gemeinde Vigens.

4479

Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Rekrutierung für das eidgenössische Grenzwachtkorps.

Die eidgenössische Oberzolldirektion wird auf das Frühjahr 1944 eine Anzahl Grenzwachtrekruten einstellen.

1. Als Bewerber kommen ledige Schweizerbürger mit gutem Leumund in Betracht, die nachstehende Bedingungen erfüllen: a. Alter: am 10. August 1943 das 20. Altersjahr zurückgelegt; am 1.März 1944 das 25. Altersjahr nicht überschritten; fr, Militär: Rekrutenschule bestanden, Einteilung im Auszug der Armee; c. Schulbildung: Gründliche Elementarschulbildung; d. körperliche Eignung: Kräftige, den Anforderungen des Grenzwachtdienstes entsprechende Konstitution. Insbesondere wird verlangt: Körperlänge mindestens 168 cm (barfuss gemessen), Sehschärfe mindestens l : l (ohne Korrektur), normaler Farbensinn, normale Hörschärfe. Bewerber, die mit Plattfuss behaftet sind, können nicht berücksichtigt werden.

2. Bewerber haben ihre selbstverfasste, handschriftliche Anmeldung zu richten an das: Grenzwachtkommando in

Basel :

Für Bewerber mit Wohnsitz in den Kantonen

Bern, Luzern, Unterwalden, Solothurn, Basel, Aargau (mit Ausnahme der Bezirke Zurzach und Baden);

527 Grenzwachtkommando in

Für Bewerber mit Wohnsitz in den Kantonen

Schaffhausen:

Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Thurgau, Aargau (nur Bezirke Zurzach und Baden); Chur: Appenzell, St. Gallen, Graubünden (ausgenommen Bezirk Moësa); Lugano: Tessiti, Graubünden (nur Bezirk Moësa); Lausanne: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg; Genf: Genf.

3, Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang ausführlich Aufschluss geben soll, sind beizufügen: a. Zeugnisse (Schulzeugnisse, Zeugnisse von Lehrmeistern und Arbeitgebern); fe. ein kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; c. Strafregisterauszug des eidgenössischen Zentralpolizeibureaus in Bern;: d. Geburtsregisterauszug ; c. Militärdiensbüchlein; /. ein ärztliches Zeugnis, durch welches nachgewiesen wird, dass die unter Ziffer l d angeführten Bedingungen erfüllt sind; g. Angabe allfälliger Beferenzen.

Schlusstermin für die Anmeldung : 10. August 1943.

Anmeldungen, welche nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

4. Bewerber, die für die Anstellung als Grenzwachtrekrut in Frage kommen,, haben sich einer pädagogischen Prüfung und einer sanitarischen Aufnahmeuntersuchung zu unterziehen.

Die pädagogische Prüfung richtet sich in ihren Anforderungen nach dem Lehrplan einer achtklassigen Elementarschule.

Das Bestehen der Prüfung gibt dem Bewerber noch keinen Anspruch auf Einberufung zum Grenzwachtdienst. Gegenüber Bewerbern, die durch vorzeitiges Verlassen ihrer bisherigen Stelle einen allfälligen Verdienstausfall erleiden, übernimmt die Zollverwaltung keine Verantwortung.

Bewerber, die durch den verwaltungsärztlichen Dienst nicht bedingungslos zur Anstellung empfohlen werden, kommen für eine Anstellung nicht in Frage.

Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise als Grenzwachtrekrut für ein Jahr. Tagessold Fr. 7.48 bzw. Fr. 7.76 plus jeweilige Teuerungszulage (96 bzw. 94 Bp.).

Weitere Auskunft kann bei den Grenzwachtkommandos eingeholt werden (Bückporto beilegen).

Bern, den 15. Juni 1943.

4079

Eidgenössische Oberzolldirektion.

528

Eidgenössische Steuerverwaltung.

Im Monat Mai 1942

1943

1. Januar bis 31. Mai

1942

1943

Rohertrag der eidgenössische n Stempelabgab en: a. Abgaben auf Grund der Bundesgesetzt; vom 4. Oktot er 1917/22. D ezember 1927 und vom 24. Juni 1937 Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1 . Obligationen . . . .

939 868. 53 238 090. 15 5 827 989. 17 5 775 852. 90 210842.40 261973.-- 1236487.72 1 355 510. 40 2. Aktien 9207.20 4318.20 3. GmbH.-Anteile . . .

25641.20 32041.80 4. Genossenschafts91519.23 Anteile 16184.90 56 801. 90 104 560. 70 6613.40 5. Ausland. Wertpapiere 48.-- 15701. 10 6. Umsatz inländ. Wert61 848. 30 193 600. 32 478 662. 95 607 390. 64 papiere 7. Umsatz ausländ. Wert80 115. 53 288 548. 30 333 402. 83 papiere . . .

39 583. 75 87 324. 20 503 325. 30 499571.70 8 Wechsel . . . .

100285.95 9. Prämienquittungen . .

454 369. 40 487 634. 30 2 331 952. 93 2811 854,17 233013.85 273 187. 80 1 416812.28 1 511 179. 20 10. Frachturkunden , .

Total 1--10 2 065 252. 28 1 683 045. 40 12229681.65 12924936.27 b. Abgaben auf Grund der Bundesgeset ne vom 25. Jum 1921/22. D ezember 1927 und vom 24. Juni 1937 Coupons bzw. Ertrag: 11. von Obligationen . .

764 107. 48 633 666. 33 4 408 634. 93 3992209.68 1 2 . v o n Aktien . . . . 1451919. 10 1313526. 14 5 163 465. 09 4 893 434. 89 5 532. 30 13. von GmbH.-Anteilen .

2 460. -- 2 050. 48 4739.28 14. von GenossenschaftsAnteilen 26 300. 28 21528,63 207 887. 44 220013.79 15. von ausländischen Wertpapieren . . .

23 626. 95 2 765. 95 2 463. 70 29 283. 30 Total 11--15 2 247 552. 81 1 973 235. 33 9 814 010. 04 9134816.61 Total 1--15 4312805.09 3 656 280. 73 22 043 691. 6922 059 752. 88 c. Abgaben auf Grund des Bundesratsbes chlusses vom 29. November 1993 und der Bundesbeschlüsse vom 3 1. Januar 193 6 und 22. Dez ember 1938.

16. Erhöhung der Coupon2 244 786. 82 1970771.60 9 784 726. 64 9 111 190. 58 abgabe 17. Kommandit38093.60 5 910. -- 38210.99 beteiligungen . . .

2174.-- 18. Verschiedenes1) . .

3 727. 25 5 049. 35 191 058. 60 161 786. 71 Total 16--18 2 250 688. 07 1 981 730. 95 10013996.23 9311070,89 Total 1--18 6 563 493. 16 5638011.68 32057687.93 31 370823.77 19035. 15 5769.80 1 378. 45 1 269. 40 6564871.61 5 639 281. 08 32076723.07 31376593.57 1) Abgabe auf über 3- bis 6monatigen Bankguthaben und ihrem Ertrage und Abgabe auf Urkunden über Mit Eigentumsrechte.

19. Bussen 4079 "

Total

1--19

529

Nachtrag1 zum "Verzeichnis*) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art, 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfandung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Neue Ermächtigung: Kanton Bern.

55. Caisse de crédit mutuel de Mervelier-La Scheulte.

4079

Bern, den 21. Juni 1943.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

1

*) Siebe Bundesbl. 1918, III, 494 fi .

Übersicht der erteilten Bewilligungen zur Ausgabe von Lotterien zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken.

Die nach Vorschrift von Art. 5, Abs. 4, der Vollziehungsverordnung vom 27. Mai 1924 zum eidgenössischen Lotteriegesetz erstellte Übersicht über die im Jahre 1942 von den Kantonen orteilten Bewilligungen von Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken kann zum Preise von Fr. 2, zuzüglich Porto, bei der unterzeichneten Amtsstelle bezogen werden.

Bern, den 17. Juni 1943.

4079

Polizeiabteilung des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

Strafmandat.

Der Einzelrichte.r der zweiten strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat durch Strafmandat, vom 7. Mai nach Deutschland ausgereist, geb. 1911, wegen Widerhandlung gegen Art. l der Verfügung Nr. 27 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 27. Februar 1942 über Bezugssperre und Eationierung von Fleisch und Fleischwaren, in Verbindung mit Art. 12 der Verfügung Nr. 44 des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 27. Februar 1942 über die Selbstversorgung mit Fleisch und tierischen Fetten sowie Haus- und Notschlachtungen, begangen im März, Mai und Juni 1942 in Thayngen durch nicht bewilligten Bezug einer nicht mehr feststellbaren Menge Fleisches aus Hausschlachtungen ohne KatioBundesblatt. 95. Jahrg. Bd. I.

38

530 nierungsausweis zu einer Busse von Fr. 50 und in die Verfahrenskosten von Fr. 12.80 verurteilt.

Das Bussendepositum von Fr. 60 zur Sicherung von Busse und Kosten wird konfisziert.

Weinfelden, den 19. Juni 1948.

Der Vizepräsident der II, strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volks4079 wirtschaftsdepartements als Einzelrichter: Dr. H. Seeger.

Urteilseröffnung wegen Verweigerung der Entgegennahme des zugestellten Urteils.

wird hiermit eröffnet, dass der Einzelrichter der 5. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes in seiner Sitzung vom 8. April 1948 in St. Gallen erkannt hat : schuldig erklärt der Widerhandlung gegen eine auf-Grund des Art. 4 des Bundesratsbeschlusses über die Ausdehnung des Ackerbaues erlassene Einzelverfügung der Gemeinde Niederbüren, begangen durch Nichterfüllung der Anbaupflicht in der Anbauperiode 1941/42 und in Anwendung von Art. 15 des Bundesratsbeschlusses vom 1. Oktober 1942 über die Ausdehnung des Ackerbaues, und Art. 2 des Bundesratsbeschlusses vom 24. Dezember 1941 über die Verschärfung der kriegswirtschaftlichen Bestimmungen und deren Anpassung an das schweizerische Strafgesetzbuch, verurteilt: 1. zu einer Busse von Fr. 60; 2. zu den Verfahrenskosten im Betrage von Fr. 27.90.

Dem Verurteilten steht innert 20 Tagen seit der Publikation des Urteils das Recht zu, die Entscheidung der strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes zu verlangen. Der Rekurs ist schriftlich und begründet in drei Doppeln dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes einzureichen.

St. Gallen, den 19. Juni 1948.

Der Protokollführer: Der Einzelrichter der 5. strafrechtlichen i. V. Bick.

Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes: 4079 Rutz.

531

Vorladung.

Hiermit wird gemäss Art. 32 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege zufolge unbekannten Aufenthalts in der Schweiz ö f f e n t l i c h vorgeladen:

hingen, zuletzt wohnhaft gewesen in Zürich, Haldenstrasse 98, als Beschuldigter, auf Dienstag, den 6. Juli 1943, nachmittags 16 Uhr, in den Verhandlungssaal der 8. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements in Brugg, Bezirksgericht.

Basel, den 15. Juni 1943.

8. strafrechtliche Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Der Präsident: Dr. Walter Meyer.

4079

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Eidg. Militärdepartement, DepartementsSekretär

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Sekretär II. Kl.

Gute Allgemeinbildung, 4928 der Militärkanzlei laugjährige Erfahrung im bis Verwaltungsdienst, Kenntnis 8240 · der deutschen und französischen Sprache Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Armeekommando, KriegsmaterialVerwaltung Feldpost

An-

meldungstermin 3. Juli 1943

(D

Kanzlist der Kriegs- Offizier. Gute allgemeine 28. Juni 3640 materialverwaltung und kaufmännische Bildung, 1943 bis Erfahrung im Dienste der 6952 Verwaltung. Sprachen: Deutsch und Französisch (1-) Im Falle der Beförderung wird gleichzeitig die Stelle eines Kanzleigehilfen I. Klasse zur Besetzung ausgeschrieben. Erfordernisse: Offizier, Gute allgemeine und kaufmännische Bildung. Sprachen: Deutsch und Französisch. Besoldung: Fr. 3364 bis 6124. Die vorläufige Verwendung als Angestellter wird vorbehalten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1943

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.06.1943

Date Data Seite

526-531

Page Pagina Ref. No

10 034 904

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