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2. eines Darlehens von Fr. 5 729 400, darstellend den noch verbleibenden Betrag der Anleihen von 1905, 1907, 1913 und 1930.
Alle diese von der Gesellschaft im Einvernehmen mit den Anleihensgläubigern getroffenen Beschlüsse sind vom Schweizerischen Bundesgericht am 20. Mai 1943 genehmigt worden.
Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit 31. Juli 1943 schriftlich einzureichen.
Bern, den 20. Juli 1943.
Eidgenössisches Posi- und Eisenbahndepartement, Abteilung Rechtswesen und Sekretariat.
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Wettbewerb- und Stellenansschreibungen, sowie Anzeigen.
Die eidgenössische
Lohn- und Verdienstersatzordnung Offizielles Organ des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit.
Diese Monatsschrift, die bereits im 3. Jahrgang erscheint, bezweckt, allen Instanzen und Personen, die sich mit der Lohn- und Verdienstersatzordnung zu befassen haben (Ausgleichskassen, Schiedskommissionen, Arbeitgeber, militärische Rechnungsführer, Fürsorgestellen, Revisoren etc.), ihre Aufgabe zu erleichtern und damit die Durchführung des grossen Sozialwerkes zu fördern.
Sie ist in erster Linie Publikationsorgan für die Entscheide der beiden eidgenössische Aufsichtskommissionen, enthält aber auch ausgewählte Entscheide der Schiedskommissionen. Auszüge aus Strafurteilen auf dem Gebiete der Lohn-und Verdienstersatzordnung, Auskünfte und Hinweise verschiedener Art, sowie Abhandlungen über den wirtschaftlichen Schutz des Wehrmannes und über neue gesetzliche Erlasse.
Einzelnummer Fr. --. 80, Doppelnummer Fr. 1. 20, Jahresabonnement :Fr. 8.--.
Zu beziehen bei der nachgenannten Stelle, Postcheck: HI/233.
4120
Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale.
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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B, von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Di. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127. --.
Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht"' : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer Übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben, Prof. Dr. E. Batter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.
Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.
Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Bäte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den
89
Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig.
Bundesblatt. 95. Jahrg. Bd. I.
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Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.
Ausgabe von Juli 1943.
Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden :
Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.
Preis: 50 Rappen. .
Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.
Postcheckkonto III 233 60
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1942) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die
Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen, Das Sammelbändchen (167 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und lo. Juni 1934, sowie den Bundesratsbeschluss vom 11. Dezember 1941 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege ;
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4. das Bundesgesetz vom 11, Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege ; Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen), Porto für ein Exemplar: 15 Rp.
Postcheckkonto III 233 40
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
Stellenausschreibungen.
Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.
Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Präsident des Schweiz. Schulrates, E T. H.
Zürich
Spezialhandwerker Erfahrung in Glasbläserarbeiten für vacuum(Glasbläser) bei der Eidgenössischen technische und chemische Technischen HochZwecke schule Stellenantritt baldmöglichst.
Besoldung
Fr.
3088 bis 5112
An1 meldungs- II termin II
31. Juli 1 1943 ||
(1.)
Armeekommando Kanzleigehilfe I. Kl. Offizier. Gute allgemeine Kriegsmaterialdes eidg. Zeug- und kommerzielle Bildung.
verwaltung hauses in Kriens- Sprachkenntnisse : Deutsch Feldpost '
3364 bis 6124
Zollkreisdirektion In Basel
Die Bewerber müssen 2 Kontrollbeamte I. Kl. beim Haupt- mindestens den Grad eines zollamt Basel Kontrollbeamten II. Kl. der SBB-Frachtgut Zollverwaltung bekleiden
4560 bis 7872
Abteilung für Landwirtschaft
Vorstand I. KL. der Umfassende agronomischEidg. landwirtschaft- naturwissenschaftliche Billichen Versuchs- dung. Gründliche Beherrschung des pflanzenbauanstalt Zürichlichen Versuchswesens und Oerlikon der Hilfsstoffkontrolle.
'· Administrative Befähigung.
9712 bis 13024
Botaniker L, evtl. Abgeschlossene HochschulII. Kl. an der Eidg. bildung; umfassende Erlandwirtschaftlichen fahrung im pflanzenbauVersuchsanstalt lichen Versuchswesen und.
Eignung zu wissenschaftZürich-Oerlikon licher Arbeit
7604 bis 10816 bzw.
6124
27. Juli 1943
9436
(2..)
27. Juli 1943
und Französisch Luzern (2..)
Die vorläufige Verwendung im Angestelltenverhältnis bleibt vorbehalten.
Abteilung für Landwirtschaft
7. August 1943
(1.)
27. Juli 1943
(2..)
bis
588 Anmeldestelle Abteilung für Landwirtschaft
Vakante Stelle
Erfordernisse
Botaniker II. Kl., Abgeschlossene Hochschulevtl. wissenschaftbildung. Befähigung zu licher Assistent an Arbeiten auf dem Gebiet der Eidg. landwirtder Samenkontrolle schaftlichen Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon
Generaldirektion Sektionschef Gründliche Kenntnis dea der schwell.
Bundesbahnen, bei der Abteilung Stations- und Zugsdienstes für den Stations- und sowie des VerwaltungsBern
Zugdienst
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
6124 bis 9436 bzw.
4928
27. Juli 1943
bis 8240
(2..)
9712 bis 13024
7. August 1943
dienstes. Beherrschung der deutschen und französischen Sprache. Gute Kenntnis der italienischen Sprache
erwünscht
(D
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1943
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
15
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.07.1943
Date Data Seite
584-588
Page Pagina Ref. No
10 034 924
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.