957 25. September 1917 Über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im I. Range zu verpfänden. Zweck : Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 400,000. -- zur Fertigstellung der Bahn, Allfällige Einsprachen gegen diesesVerpfändungsgesuchh sind dem eidg. Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit dem 13. Dezember 1932 schriftlich einzureichen.
B e r n , den 25. November 1932.
Eidg. Post- und Eisenbahndepartement, Rechtswesen und Sekretariat.
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die
Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen.
Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 1928 getroffenen Abänderungen ; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 27. Augast 1851 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege ; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.
Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2.-- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen),
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
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Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.
Preis Fr. 2. 4=0 zuzüglich Porto.
Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von f Dr. Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.
Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6. November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, daas die vertragschliessend en Länder sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.
Die Behörden öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
Ausschreibungen von Bauarbeiten.
Postgebäude Zofingen.
Über die Ausführung der Glaserarbeiten zum Pastneubau in Zofingen wird Konkurrenz eröffnet. -- Plane, Bedingungen und Angebotformulare liegen im Baubureau (altes Bahnhofrestaurant Senn) zur Einsicht auf.
Übernahmsofferten sind verschlossen, unter der Aufschrift: ,,Angebot für Glaserarbeiten zum Postneubau Z o f n g e n " bis und mit dem 7. Dezember 1932 franko einzureichen an die
B e r n , den 17. November 1932.
Direktion der eidg. Bauten.
(2..)
Kaserne Frauenfeld.
Über die Ausführung der Schreinerarbeiten zum Erweiterungsbau der Kaserne Frauenfeld wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen im Baubureau der Kaserne Frauenfeld zur Einsicht auf.
Offerten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Kaserne Frauenfeld" bis und mit dem 3. Dezember 1932 franko einzureichen an die
Direktion dar eidg. Bauten.
B e r n , den 17. November 1932.
(2..)
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Stellenausschreibungen.
In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.
Dlenttabtellung und Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Departement Kanzleigehilfe II. Kl. Gute Schulbildung; Kenntnisse in einer zweiten der Bibliothek des Innern Landessprache erwünscht; Eldg. Technische Hochschule, schöne Handschrift
An-
Besoldung Fr.
meldungstermln
3300 bis 5700
3. Dez.
1932
Präsident des Schweiz. Schul rates, Zurich
(2..)
Dienstantritt: I.Januar 1933.
Deutsch als Muttersprache; Kenntnis der französischen département, Sprache ; Sekundärschule ; einige Kenntnisse des Amt für geistiges Eigentum Dienstes des Amtes Die Stelle ist provisorisch besetzt.
Justiz- und Polizei-
Kanzleigehilfe I. Kl.
3500 bis 6500
17. Dez.
1932
(2.).
Mllltärdepartement Fliegerwaffenplatz Dübendorf
Instruktionsoffizier Subaltcrnoffizier. Dienst als Instruktionsaspirant der Fliegertruppe
B200 bis 8800
17, Dez.
1932
Militärdepartement,
Instruktionsoffizier der Artillerie
5200
bis
3. Dez.
1982
4800 bis 8400
10. Dez.
1932
Dienst als Instruktionsaspirant
Abteilung für Artillerie
Finanz- und Kontrollbeamter Die Bewerber müssen Zolldepartement beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Genf-Bhf. P. V.
Ecvisionsbcamtcn der (Zollverwaltung), Zollverwaltung bekleiden Zollkrelsdlrektlon
8800
(D
(D
(2.).
In Genf
Volkswirtschaftsdepartement, Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit
Eidgenössischer Abgeschlossene Hochschul- 10,400 Fabrikinspektor des bildung technischer, naturbis III. Kreises (Zürich, wissenschaftlicher oder 14,000 Luzern, Uri, Schwyz, volkswirtschaftlicher Ob- und Nidwaiden, Richtung. Praktische ErZug, Tessin) mit Sitz fahrung im Fabrikwesen und in Arbeiterfragen.
in Zürich Kenntnisse in Arbeits- und Gewerbehygiene. Beherrschung der deutschen und französischen Sprache.
Kenntnis der italienischen Dienstantritt : wenn möglich auf 1. Januar 1933.
17. Dez.
1932
(2.).
960 Dienstabteilung und Anmeldestelle
Erfordernisse
Vakante Stelle
Betoldung Fr.
Anmeldung»termln
Für den Fall der Besetzung der Inspektorenstelle auf dem Wege der Beförderung: Hochschulbildung tech6500 Adjunkt II. Klasse 17. Dee.
Volkswlrtsohafts- beim eidgenössischen nischer oder volkswirtbis 1932 dopartement, Fabrikinspektorat schaftlicher Richtung, einige 10,100 Bundesamt !Ur Industrie, Gewerbe und Arbeit
dee III. Kreises in Zürich
technische oder Fabrikpraxis, Befähigung zum InspektioQsdienst. Beherrschung der deutschen Sprache und Kenntnis der französischen und italienischen
(2.).
Dienstantritt: sobald als möglich.
Annahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.
Die schweizerischen Bundesbahnen nehmen im Frühjahr 1933 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst an.
Es können nur Schweizerbürger, die am 1. Mai 1933 nicht unter 17 und nicht über 22 Jahre alt sind, berücksichtigt werden. Sie müssen gesund sein, über normales Hör- und Sehvermögen und normalen Farbensinn verfügen. Ferner wird eine gute Schulbildung und genügende Kenntnis einer zweiten Landessprache gefordert.
Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen und sich vor der allfalligen Aufnahme in den Eisenbahndienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bahnverwaltung zu unterziehen.
Die Lehrzeit dauert zwei Jahre. Vom 1. bis 6. Monat beziehen die Lehrlinge ein Taggeld von Fr. 3, vom 7. bis 12. Monat von Fr. 4 und im zweiten Lehrjahre von Fr. 5. 50.
Die selbstgeschriebene Anmeldung hat eine kurze Lebensbeschreibung zu enthalten.
Sie ist unter Beifügung des Geburts- oder Heimatscheines, eines Leumundszeugnisses sowie der übrigen Zeugnisse, die eine lückenlose Darstellung über den Bildungsgang und die bisherige Tätigkeit geben sollen, bis 7. Dezember 1932 an eine der Kreisdirektionen der schweizerischen Bundesbahnen in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhaltlich ist.
B e r n , im November 1932.
Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1932
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
49
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
30.11.1932
Date Data Seite
957-960
Page Pagina Ref. No
10 031 843
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