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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom I.Oktober 1931 bis zum 30.September 1932.

(Vom 8. November 1982.)

Herr Präsident!

Hochgeachtete Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Art. 12 des Begulativs für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte (vom 25. September 1907) Bericht zu erstatten,

I. Personelles.

Am 1. Oktober 1981 war die Finanzdelegation bestellt aus den Herren Nationalräten Keller, Dollfus und Graber und den Herren Ständeräteii Sigrist und Charmillot.

Als Ersatzmänner amteten die Herren Nationalräte von Streng, Spychiger und Pfister und die Herren Ständeräte Bolli, Dietschi und Messmer.

Wegen Ablaufes der Amtsdauer oder Ausscheiden aus dem Nationalrate traten im Monat Dezember 1931 folgende Mitglieder bzw. Ersatzmänner aus der Delegation aus: die Herren Nationalräte Keller, Graber, Spychiger und Pfister; die Herren Ständeräte Sigrist, Charmillot und Bolli.

Am 23. Dezember 1931 fand die Neubildung der Finanzdelegation statt.

Sie wurde von Ihren Finanzkommissionen wie folgt bestellt: Mitglieder: Nationalräte Dollfus, Schmid und Fazan; Ständeräte Dietschi, Messmer und Mercier.

Ersatzmänner: Nationalräte Stähli, Mächler und Walter; Ständeräte Amstalden, Bossefc und Savoy.

II. Sitzungen.

Im Berichtsjahre fanden acht ordentliche Sitzungen in Bern statt.

III. Yerhandlnngsgegenstande.

Wir erwähnen hievon:

1. Voranschlag für das Jahr 1932.

a. Allgemeines. -- Der vom Bundesrate den eidgenössischen Bäten vorgelegte Voranschlag für das Jahr 1932 sah bei Fr. 409,062,000 Einnahmen und

883

Fr. 418,262,000 Ausgaben einen mutmasslichen Ausgabenüberschuss von Fr. 9,200,000 vor, während für das Jahr 1931 mit einem solchen von nur Fr. 4,680,000 gerechnet worden war. Die Verschlechterung betrug somit gegenüber 1981 rund 4,7 Millionen Franken. Die Weltkrisis, die immer mehr ihre zerstörenden Wellen auch in unsere Eidgenossenschaft hineintreibt und leider an nur zu vielen Stellen nicht nur Beunruhigung hervorruft, sondern schwere Schäden anrichtet, hat sich im Voranschlag für 1932 in vermehrtem Masse bemerkbar gemacht.

In den einleitenden Sätzen der Budgetbotschaft wurde ein ganz ernster Ton angeschlagen, der nicht verkennen liess, dass der Bundesrat bei Aufstellung des Voranschlages sich des vollen Gewichtes der kritischen Wirtschaftslage bewusst war. Er führte unter anderm aus, dass die Krisis nun einen universalen Charakter angenommen habe, und dass unser Land mit seinem stark internationalisierten Wirtschafts- und Bankwesen den Kückschlag der heftigen Welterachütterung auch aushalten müsse. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Bückwirkungen der Krisis, gerade weil wir sie etwas später verspürten, bei uns länger als in andern Ländern andauern könnten. Daher müsse man für die Zukunft auf noch ernsthaftere Schwierigkeiten gefasst sein.

Für die Finanzdelegation waren solche Erwägungen, denen die Berechtigung leider nicht abzusprechen ist, nicht geeignet, um etwa sorglos der Finanzgestaltung des Bundeshaushaltes in den nächsten Jahren entgegenzublicken.

b. Auswirkungen der Wirtschaftekrise. -- Das mutmassliche Ergebnis des Voranschlages für 1982 konnte auch nur dadurch erreicht und ein noch grösseres Defizit vermieden werden, dass das Budget von der Bückvergütung des Eestbetrages von 18 Millionen Franken an die Kapitalrechnung der den schweizerischen Bundesbahnen gemäss Bundesbeschluss vom 6. Juni 1929 bewilligten Fr. 35,000,000 für ausserordentliche Leistungen in den Kriegsund Nachkriegsjahren entlastet wurde, und dass überdies ein paar weitere Ausgaben, die mit Sicherheit zu erwarten waren, nicht mit ihrem vollen Betrag eingestellt, also zum Teil schon zum voraus auf den Weg des Nachtragskreditverfahrens verwiesen wurden. Das gilt insbesondere für den 10-Millionenkredit für die Arbeitslosenversicherung und Krisenhilfe, der, wie man im Dezember 1981 schon wusste, nicht ausreichen werde,
dann für den Bodenverbesserungskredit, der kaum genügen dürfte, um die schon eingegangenen Verpflichtungen (am 15. August 1931 = Fr. 14,218,499) zu erfüllen, dann für die zum Teil unterdrückten und zum Teil reduzierten Einlagen in den erschöpften Viehseuchenfonds und in den Vermessungsfonds, die in irgend einer Weise, da sie nötig sind, doch auch wieder nachgeholt werden müssen.

Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Voranschlag für 1932 kommen in folgender Zusammenstellung zum Ausdruck:

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I. Mindereinnahmen Halbe Militärpflichtersatzsteuer . .

Stempelabgaben (ordentliche) . .

Stempelabgaben (ausserordentliche) Ausfuhrzölle . .

Post und Telegraph (Uberschuss zuhanden des Bundeshaushaltes) II. Mehrausgaben Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Einrichtungen für den Holztransport Unterstützung zurückgekehrter Auslandschweizer Hilfe an unverschuldet notleidende Auslandschweizer Förderung des Arbeitsnachweises .

Arbeitslosenversicherung und Krisenhilfe Schweiz. Versuchsanstalt St. Gallen Laboratoire de recherches horlogères Bodenverbesserungen . . .

Voranschlag 1931

Voranschlag 1932

Mindereinnahmen

4,800,000 63,160,000 800,000 60000

4,600,000 60,860,000 680,000 10000

200,000 2,800,000 120,000 50000

18,220,000

9,500,000

8,720,000

82,040,000

75,150,000

6,890,000 Mehrausgaben

480000

600 000

170 000

380000

480 000

100 000

420 000 325,000

550 000 400,000

130 000 75,000

5 000 000 25,000 7,500 4 000 000

10 000 000 50,000 12,000 4 500 000

5 000 000 25,000 4,500 500 000

10,587,500

16,592,000

6,004,500

m, Minderausgaben a. Schuldquote, die auf anderem Weg getilgt wird: Emissionskosten . . .

Rückvergütung an die Kapitalrechnung der den S. B. B. bewilligten Fr. 35,000,000 . . .

1 1 37 1 00

Minderausgaben 1 1 37 1 00

8,000,000

8,000,000

4,187,100

--

4,137,100

885

b. Kleinere Einlagen ale bis anhin: Grundbuchvermessungsfonds (ordentlich) * . · Viehseuchenfonds

Minderausgaben

Voranschlag 1931

Voranschlag 1932

2,000,000 500,000

1,750,000

250,000 500,000

2,500,000

1,750,000

750,000

Daraus ergibt sich folgende Schlussfolgerung: Gegenüber 1931 ist der Voranschlag für 1932 wie folgt durch die Krise beeinflusst : Belastung zufolge gewisser Mindereinnahmen um Fr. 6,890,000 6,004,500 » Mehrausgaben um.

Fr. 12,894,500 Entlastung zufolge Tilgung von Schuldquoten auf anderem Wege .

» kleineren Fondseinlagen als bis anhin . . . .

Fr. 4,187,100 » 750,000 Fr.

4,887,100

In diesem Zusammenhang seien hier die in der Zeit vom 1. Oktober 1931 bis 80. September 1982 von den eidgenössischen Bäten bewilligten Kredite kurz erwähnt: Verwaltungsrechnung Regiebetriebe Fr.

Fr.

1. Voranschlag für 1982 417,988,000 (netto) 2. Nachtragskredite 1981, II. Folge 8,112,888 5,052,710 3. Kreditübertragungen 1981/82 4,101,883 4,410,959 4. Nachtragskredite 1932, I. Folge 18,088,191 !) 1,691,900 Übertrag 448,289,912

11,155,569

*) I. Rate an den Kanton Solothurn für den Bau der Passwangetrasse (s. Ziffer 5) abgezogen.

886 Verwaltungsrechnung Fr.

Übertrag 448,289,912

Regiebetriebe Fr.

11,155,569

wovon:

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

a. Schweizerische Gesandtschaft in London 750,000 b. Beiträge an Aufforstungen usw.

300,000 c. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Einrichtungen für den Holztransport . . .

1,000,000 d. Beitrage für Arbeitslosenversicherung und Krisenhilfe . 10,000,000 e. Beiträge für Notstandsarbeiten 2,000,000 /. für produktive Arbeitslosenfürsorge 2,500,000 g. Beiträge an die Kosten der Erstellung und Einrichtung genossenschaftlicher Weinkeltereien 100,548 h, Mehrausgaben für Mehrablieferung von Inlandgetreide. .

970,000 i. Postgebäude in Neuhausen .

275,000 Je.

» » Zofingen. .

990,000 Beitrag an den Kanton Solothurn für den Bau der Passwangstrasse Beitrag an den Kanton Genf für die infolge der Errichtung der Völkerbundsgebäulichkeiten notwendigen Arbeiten Beitrag an den Kanton Baselstadt für den Ausbau des Rheinhafens bei Basel-Kleinhüningen Beitrag an den Kanton Wallis für die Entsumpfung der Rhone-Ebene Uvrier-Bramois bei Sitten Ankauf eines Infanterie-Schiessplatzes bei Seltisberg-Bubendorf Hilfe für die notleidenden Bauern Hilfe für das Hotelgewerbe Erhöhte Bundesbeiträge an Arbeitslosenkassen notleidender Industrien

544,000 2,800,000 866,800 320,000 875,000 12,000,000 3,500,000 3,168,000 471,858,712 *) 11,155,569 *)

*) Ohne Bundesbahnen, Alkoholverwaltung, Kriegsmaterialanschaffungen für 1933, Materialanschaffungen der P. T. T.-Verwaltung für 1933.

887 Zu diesen teilweise durch die Krise verursachten Ausgaben treten auf Grund von Beschlüssen der eidgenössischen Eäte noch andere, deren Ausmass heute nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, weil es vom Verlauf der Krise abhängt. So z. B.: a. Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten.

b. Errichtung einer eidgenössischen Darlehenskasse.

Der Vollständigkeit halber sei hier noch die Beteiligung des Bundes mit einem Betrage von 8,5 Millionen Franken an der schweizerischen Schleppschiffahrtsgenossenschaft in Basel erwähnt.

c. Einnahmen und Ausgaben. -- Die Betrachtung der einzelnen Hauptposten der Einnahmen und Ausgaben gab infolge der stark anziehenden Krise zu ernsten Bedenken Anlass.

Wenn die Gesamteinnahmen gegenüber dem Budget für das Jahr 1981 eine Steigerung erfahren durften, so war das dem wesentlichen Träger unseres Bundeshaushaltes zuzuschreiben, dem mächtigen Zollposten, Die starke Vermehrung der Zolleinnahmen rührte von einer unverhältnismässig starken Überschwemmung der Schweiz mit ausländischen Waren her. Der Bundesrat sprach wohl mit Becht geradezu von einer gefährlichen Vermehrung der Zolleinnahmen. Dieses Ansteigen der Einfuhr ist eine Krisenerscheinung. Inzwischen sind, nunmehr als Folge der Krisendauer und der zum Schutze der einheimischen Produktion getroffenen Massnahmen, die Zolleinnahmen im Gegenteil beträchtlich zurückgegangen, steht doch heute schon fest, dass sich die Mindereinnahme bis Ende September 1932 auf 11,5 Millionen Franken beläuft.

Unsere zweite Quelle grosser Einnahmen vermochte die vorübergehende Steigerung schon nicht mehr mitzumachen. Die Kurve der Stempeleinnahmen ist seit mehr als Jahresfrist schon im Sinken. Vom 1. Januar bis 80. September 1982 sind sie gegenüber der gleichen Zeitspanne des Vorjahres bereits um 17,s Millionen Franken zurückgegangen, woraus sich für den Bund eine Mindereinnahme von 13;g Millionen und für die Kantone eine solche von 3,s Millionen Franken ergibt, Aussichten, dass die Bechnung günstiger ausfalle, sind also nicht vorhanden.

Auch die Postverwaltung hält etwas zurück. Der Betriebsüberschuss auf Ende September beläuft sich auf 5,53 Millionen Franken gegenüber 8,4 Millionen Pranken im gleichen Zeitpunkte des Vorjahres.

Und nun die Ausgaben. Da wurde mit einer Mehrleistung von rund 11 Millionen
Franken gerechnet gegenüber dem letzten Voranschlag. Eine grosse Summe, wenn man bedenkt, dass der Ausfall an Zolleinnahmen und beim Stempel bei künftigen Budgets und Bechnungen eine Störung des Bundeshaushaltes verursachen wird.

Bezüglich der Personalausgaben ist festzustellen, dass die Erhöhung z. Tauf bedeutende PersonalVermehrungen zurückzuführen ist. Der Voranschlag brachte eine Personalvermehrung, die bei der Zentralverwaltung 128 Mann

888 und im ganzen, Inbegriffen Post- und Telegraphenverwaltung, 615 Mann betrug.

Es muss daher auf die Tendenz des Personalbestandes, Jahr für Jahr so bedeutend anzuwachsen, hingewiesen werden.

Auch andere Posten, die in das Kapitel der Bundesbeiträge einzureihen sind, weisen erhebliche Steigerungen auf. Überhaupt führen die Bundesbeiträge aller Art nachgerade zu einer Belastung des Bundeshaushaltes, die zum Aufsehen mahnt.

An dieser Entwicklung der Dinge sind auch die eidgenössischen Räte mitverantwortlich, denn sie haben die massgebenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen und mitunter Erhöhungen der Anträge des Bundesrates beschlossen.

Kann und darf es so weitergehen ? Die Finanzdelegation hatte starke Neigung, überall dort, wo nicht eine gesetzliche Bindung besteht, schon für 1982 mit allen Bundesbeiträgen um 5--10% herunterzugehen. Sie unterliess es, dahinzielende konkrete Anträge zu stellen in Rücksicht auf den Umstand, dass einmal die kantonalen Budgets zum grössten Teil schon aufgestellt waren, bei denen mit den Bundesbeiträgen in bisheriger Höhe gerechnet wurde und sodann auch in Rücksicht auf die bestehende Arbeitslosigkeit, Die Mnanzdelegation erwartet aber vom Bundesrat, dass er diesem ausserordentlichen Ausgabeposten seine ernsteste Aufmerksamkeit widme und Einhalt tue, wo es möglich ist.

d. Änderungen am Voranschlag-Entwurf. -- Auf Anregung Ihrer Finanzkommissionen haben die eidgenössischen Räte immerhin in 7 Fällen Streichungen von Krediten im Gesamtbetrage von Fr. 108,000 und in 18 Fällen Herabsetzungen von Krediten mit einer Minderausgabe von Fr. 192,846 vorgenommen.

Zufolge dieser Änderungen und mit Einschluss einer kleinen Einnahmenerhöhung schloss der vom Parlament genehmigte Voranschlag um Fr. 296,778 günstiger ab als der bundesrätliche Entwurf.

Im übrigen steht die Finanzdelegation auf dem Standpunkt, dass nicht jeder im Budget bewilligte Ausgabeposten den zwingenden Rechtsanspruch in sich trägt, bis zur ganzen Höhe unbedingt zur Verwendung zu gelangen, sondern dass jede Ausgabe streng auf ihre Notwendigkeit geprüft wird.

2. Staatsrechnung 1931.

a. Allgemeines. -- Gesunde Finanzen sind die Grundbedingung jeder guten Politik. Es ist deshalb selbstverständliche Pflicht des seiner Verantwortung bewussten Staatsmannes und Politikers, dass er sich von Zeit zu Zeit fragt: wo stehen wir mit unserni öffentlichen Haushalt? Sind wir vorwärts gekommen, sind wir finanziell gerüstet für die grossen Aufgaben der praktischen Wirtschafts- und Sozialpolitik ? Und zu solchen Betrachtungen eignet sich am besten der Zeitpunkt der Rechnungsablage, weil dabei auf die letzten feststehenden Tatsachen, auf endgültige tatsächliche Zahlen abgestellt werden kann. Dabei ist allerdings von grösster Wichtigkeit, dass man Vertrauen haben kann in die öffentliche Rechnungsablage, dass sie klar und eindeutig gestaltet

889 sei. Glücklicherweise trifft dieses Erfordernis bei unserer eidgenössischen Staatsrechnung zu. Die Rechnung ist im Gegensatz zu den meisten ausländischen Staatsrechnungen so klar und übersichtlieh gehalten, dass auch der Fernstehende sich aus ihr die nötige Kenntnis über den rechnungsmässigen Stand des Finanzhaushalts holen kann.

&. Verwaltungsrechnung. -- Die Gesamteinnahmen

betrugen und die Gesamtausgaben

Fr. 428,899,843.71 » 426,145,085, 43

Es ergibt sich also ein Überschuss der Einnahmen von Fr.

2,254,808. 28

Vor der nähern Würdigung dieses Ergebnisses ist zunächst auf die hauptsächlichsten Posten bei den. Einnahmen und bei den Ausgaben hinzuweisen.

An der Spitze der Einnahmen stehen die Zölle. Sie ergaben: Einfuhr- und Ausfuhrzölle Fr. 229,782,833. 89 Benzinzoll » 39,934,781.01 Tabakzoll » 26,275,738.51 Butterzollzuschlag » 6,159,117.29 Fr. 302,151,470. 70 Das macht über 70 % der Gesamteinnahmen aus. Nun ist freilich zu beachten, dass der Tabak- und der Butterzollzuschlag Spezialzwecken zugewendet werden, der Tabakzoll der Sozialversicherung, der Butterzollzuschlag der Hilfe für die Landwirtschaft und dass % des Benzinzolles den Kantonen zufliesst, so dass letzten Endes, nach Abzug dieser Posten mit zusammen Fr. 42,418,801. 05 der allgemeinen Verwaltungsrechnung noch Fr. 259,733,169. 65 zugute kommen, was immer noch Über 60 % der Gesamteinnahmen ausmacht. Es folgen als weitere Haupteinnahmeposten die Stempelabgaben mit Fr. 58,507,701, 35 der Ertrag der Kapitalien mit » 29,224,189. 29 die Statistische Gebühr mit » 9,536,027. 58 der Eeinertrag von Post und Telephon mit » 8,700,000. -- der halbe Anteil an Militärpflichtersatz mit » 5,062,510. 33 Auf diese 6 Posten zusammen entfallen somit über 96 % aller unserer Staatseinnahmen.

Einer besondern, ganz ausnahmsweisen Beurteilung bedürfen die Zolleinnahmen. Alle 4 Eubriken übersteigen nicht bloss wesentlich die mit aller Vorsicht bemessenen Ziffern des Voranschlages, sondern auch diejenigen der Kechnung 1930. Das möchte in Anbetracht der Krisis gerade bei den Einfuhrzöllen auf den ersten Blick als auffallend erscheinen. Welches ist denn der Grund dieser ausnahmsweisen Erscheinung ? -- Die starke Vermehrung der Zollerträge

890 ist zurückzuführen auf die ungewöhnlich grosse Wareneinfuhr während der letzten Monate des Jahres 1931. Sie wurde hervorgerufen durch die in Aussicht genommenen Massnahmen zum Schutze der inländischen Arbeit. Diese gesteigerte Wareneinfuhr, die vor Torschluss noch möglichst viel hereinbringen wollte und die vornehmlich aus Deutschland einsetzte, wirkte sich in den Eumahmeziffern noch krasser ans, als die gedruckte Beehnung ausweist.

Die Einnahmen aus den Einfuhrzöllen ergaben nämlich noch 12 Millionen mehr als angegeben, also in Wirklichkeit 241 Millionen und nicht bloss 229 Millionen. Wären diese 12 Millionen Mehreinnahmen ebenfalls in das Bechnungsergebnis 1981 aufgenommen worden, so hätte sich der Einnahmenüberschuss der gesamten Staatsrechnung ebenfalls um diesen Betrag erhöht und wäre damit auf 14% Millionen angestiegen. Dadurch wäre aber ein entsprechender Bückschlag in der laufenden Beehnung 1932 unvermeidlich gewesen und es hätte sich dadurch ein völlig unrichtiges Bild der Verhältnisse ergeben. Nachdem die beabsichtigten Schutzmassnahmen, die Einfuhrkontingentierungen und Einfuhrbeschränkungen in Kraft getreten sind, tritt nun die Bückseite der Medaille in Erscheinung. Der gesteigerten Zunahme der Zollerträge ist, wie bereits an anderer Stelle festgestellt, nach den ersten Monaten dieses Jahres eine rapide Abnahme gefolgt.

Der Bundesrat hat diese Schwankungen vorausgesehen. Um ihre Wirkung so viel als möglich auszugleichen, hat er auf Grund einer Schätzung derjenigen Waren, welche unter normalen Verhältnissen erst im Jahre 1932 eingeführt worden wären, eine Beserve von 12 Millionen Franken zugunsten der Zolleinnahmen des Jahres 1932 geschaffen. Diese Beserve, welche aus der Verwaltungsrechnung 1981 nicht ersichtlich ist, also weder, in den Einnahmen noch in den Ausgaben steht, wird in der Kapitalrechnung ausgewiesen, unter den Passiven. Eubrik IX, Bückstellungen, lit. d, «antizipierte Zollerträgnisse». Unsere Finanzdelegation hat dieses Vorgehen des Bundesrates gebilligt und Ihnen die Genehmigung der vorgeschlagenen Massnahme empfohlen.

Überblicken wir noch einmal die Gesamtsumme der Einnahmen, so können wir uns allerdings der Tatsache freuen, dass sie den Voranschlag um Fr. 25,879,000 übertreffen hat; aber die Freude daran wird erheblich getrübt durch die weitere Feststellung,
dass sich im Vergleich zu den Einnahmen der Eechnung 1980 ein Bückgang von 4,7 Millionen Franken erzeigt. Diese Feststellung verdient um so grössere Beachtung, als seit dem Jahre 1915 zum ersten Male die Gesamteinnahmen hinter denjenigen des Vorjahres zurückgeblieben sind.

Leider besteht keine Hoffnung, diese Erscheinung als Zufälligkeit oder vereinzeltes Ereignis werten zu dürfen; sie erweckt gegonteils den Eindruck, als ob sie sich nach der heutigen Sachlage als einen Wendepunkt in der bisherigen Entwicklung darstelle: der allgemeine Abbau auf allen Gebieten kündigt eine rückläufige Kurve auch bei den Einnahmen an. Es ist dem im Voranschlag 1932 zum Teil auch bereits Bücksicht getragen worden.

891 Die Ausgaben belaufen sich auf Fr. 426,145,000, Sie waren im Voranschlag mit Fr. 407,100,000 eingestellt; während des Kechnungsjahres kamen Fr. 25,004,000 an Kreditübertragungen und Nachtragskrediten dazu, inbegriffen 6 Millionen Franken ausserordentliche Subvention für die Uhrenindustrie; der Budgetbetrag erhöhte sich demgemäss auf Fr. 482,104,000, hinter welcher Summe die wirkliche Ausgabe um Fr. 5,959,000 zurückblieb.

Auf der ganzen Linie zeigt sich gegenüber früher das vermehrte Bestreben, auf den eingeräumten Krediten Einsparungen zu machen. Dieses Resultat ist keineswegs ein rein zufälliges; es ist zum guten Teil die Frucht einer zielbewussten Arbeit des Finanz- und Zolldepartementes und des Bundesrates, indem an alle Verwaltungsabteilungen strenge Weisung erging, sich bei den Ausgaben auf das Notwendigste zu beschränken und unnötige Ausgaben bestmöglich zu vermeiden. Ganz besondere Aufmerksamkeit wurde den sogenannten Kreditresten zu Teil. Bei gewissen Verwaltungsabteilungen war herkömmlicherweise die Neigung vorhanden, gegen Ende des Jahres unverwendete Kredite noch aufzubrauchen, um ihrer nicht verlustig zu gehen, vornehmlich aus dem Bestreben heraus, dadurch der Gefahr einer Reduktion der Kredite im nächstjährigen Voranschlag zu entgehen. Mit dieser Praxis hat der Bundesrat durch besondere Weisungen aufgeräumt; er verband aber damit die Zusicherung an die Amtsstellen, dass die Nichterschöpfung der Voranschlags-Ausgabeposten nicht ohne weiteres eine Herabsetzung derselben zur Folge haben werde, sondern dass die Kreditposten des neuen Voranschlages rein sachlich nach den neuen Bedürfnissen bemessen würden.

Dank dieser Anstrengungen konnte trotz der bewilligten Nachtragskredite die Gesamtausgabensumme unter derjenigen des Jahres 1930 gehalten werden.

Zum erstenmal seit acht Jahren, d. h. seit 1923 ist die Summe der Gesamtausgaben hinter derjenigen des Vorjahres geblieben. Es sind zwar nur Fr. 228,979, ein im Verhältnis zur Gesamtausgabe von Fr. 426,145,035 verschwindend kleiner Betrag; verglichen aber mit der Ausgabenvermehrung von 1929 auf 1930 (von Fr. 54,407,948) gewinnt die erzielte Minderausgabe doch erheblich an Bedeutung.

Darf man hoffen, dass auch hier, wie bei den Einnahmen, eine Senkung der Kurve sich ankündigt? Leider erteilen die Krisenzeiten die unliebsame Lehre, dass
der Verminderung der Einnahmen gegenteils eine Vermehrung der Ausgaben entspricht, weil gerade in den Zeiten der Arbeitslosigkeit und des Mangels allerlei Begehren für Unterstützungs- und Notstandsaktionen an die Staatspforte pochen und die Anforderungen an die Staatshilfe sich gewaltig steigern.

Soll also das Ziel des finanziellen Gleichgewichts trotz der ausserordentliehen Beanspruchung der Bundeskasse durch die Krise und ihre Bekämpfung erreicht werden, so ist es unerlässlich, dass auf allen Gebieten mit grösster Energie nach den gesunden Grundsätzen des sparsamen Haushaltes verwaltet wird.

892

Die Finanzdelegation hat das Gefühl, dass da und dort der Forderung, dass auch im Kleinen gespart werden muss, noch nicht immer die gebührende Beachtung geschenkt wird. Man hat sich allzuleicht an die grossen Zahlen gewöhnt. Die «verschiedenen Verwaltungskosten» (Bureaubedürfnisse, Beinigungsarbeiten, Zeitungen und literarische Anschaffungen, Kommissionen und Sachverständige) erreichen einen Betrag von über 11 Millionen Franken.

10 % Einsparung (aus unzähligen kleinen Posten zusammengesetzt) ergäbe eine Minderausgabe von über l Million Franken. In ähnlicher Weise liesse sich auf verschiedenen andern Verwaltungsausgaben wie z. B. bei Eeisekosten, im Bauwesen, Hausdienst, Bureaueinrichtungen usw. Ersparnisse erzielen, die im einzelnen Falle vielleicht unbedeutend erscheinen mögen, für die ganze Verwaltung zusammen jedoch erhebliche Summen ausmachen würden. Auch in der Ausübung unserer Eopräsentationspflichten im In- und Auslande dürften unsere demokratischen Grundsätze wieder etwas mehr Geltung erhalten. Die erforderlichen Einsparungen können aber nur erreicht werden, wenn die Kredite für diese Verwaltungs- und Sachausgaben rücksichtslos gekürzt und Nachtragskredite von vornherein abgelehnt werden.

Gegenüber dem Voranschlag ergaben sich Mehrausgaben im Betrage von 25 Millionen Franken, die sämtlich durch Nachtragskredite gedeckt wurden.

Unter Berücksichtigung der Minderausgaben von 5,9 Millionen Franken beliefen sich die tatsächlichen Mehrausgaben auf rund 19 Millionen Franken.

Von dieser Summe entfallen auf die Einlage in den Fonds für die Altersund Hinterlassenenversicherung 8,7 Millionen, auf die Milderung der Notlage in der Landwirtschaft S,2 Millionen und auf den Anteil der Kantone am Benzinzollertrag 1,8 Millionen. Diese 8,7 Millionen Franken qualifizieren sich indessen nicht als eigentliche Mehrausgaben, da sie die Gegenposten bilden für die Mehreinnahmen aus den Tabak-, Butter- und Benzinzöllen und somit gedeckt sind.

Als wirkliche Mehrausgaben sind dagegen zu bezeichnen die Auf Wendungen für in Millionen Franken

die die die für die das die

Hilfe an die Uhrenindustrie '.

6 Sicherung der Getreideversorgung 8,3 Bundeshilfe an die Milchproduzenten 2,B Neu- und Umbauten 1,B Arbeitslosenversicherung l berufliche Bildungswesen 0,g Hilfe an die Stickereiindustrie 0,7 Die Gesamtausgaben sind im Voranschlag 1932 um 8n Millionen kleiner vorgesehen, als das Eechnungsergebnis 1981 auswies. Hier ist aber darauf hinzuweisen, dass die für die Arbeitslosigkeit und die Krisenbekämpfung eingesetzten Ausgabeposten bei weitem nicht ausreichen werden, Unter diesen Umständen darf der Abschluss der Verwaltungsrechnung mit einem Uberschuss der Einnahmen von Fr. 2,264,808. 28 noch als durchaus

893 günstig und befriedigend bezeichnet werden. Diese Feststellung gewinnt an Bedeutung, wenn man beachtet, dass im Ergebnis enthalten sind In Millionen Franken

für Tilgungszwecke rund für Beservenbildung (Zoll und Post) für Fondseinlagen (Tabak) rund

, « Zusammen

9,7 18,7 27,6 51

In der Verwaltungsrechnung als solcher hat die Finanzdelegation neuerdings einen Posten für Übersetzungsarbeiten geprüft und im Zusammenhang damit auch Zahlungen für solche Arbeiten, Sie ist der Meinung, dass es nicht vorkommen sollte, dass man einem Beamten, der schon eine fixe Jahresbesoldung bezieht, die zweifellos ausreicht, Übersetzungsarbeiten überträgt, wenn sie dann auch nicht durch ihn selber ausgeführt werden, sondern durch Hilfskräfte, die er privat anstellt und nachher bloss kontrolliert. Wir sind der Meinung, gerade in der heutigen Zeit sollte das in der Verwaltung nicht vorkommen.

In bezug auf die Auslagen für die Grasschutzkonferenz hat sich die Finanzkommission des Nationalrates veranlasst gesehen, eine Bemerkung anzubringen, die von der Delegation unterstutzt wird. An dieser Konferenz haben eine ganze Anzahl von eidgenössischen Beamten teilgenommen, ebenso eine Anzahl von höheren Offizieren, die fixbesoldet sind. Obwohl die Sitzung am Wohnort der betreffenden Beamten und Offiziere stattgefunden hat, ist ihnen ein Taggeld ausgerichtet worden. Die 'Kommission hat bei dieser Gelegenheit festgestellt, dass eine ähnliche Praxis auch bei andern Gelegenheiten geübt wird. So wird den Mitgliedern der paritätischen Kommission, selbst wenn sie fixbesoldete Beamte sind und wenn die Sitzungen am Wohnort stattfinden, ein Taggeld ausbezahlt, ebenso den Mitgliedern des Verwaltungsrates der eidgenössischen Versicherungskasse. Die Kommission hat den Wunsch ausgesprochen, dass der Bundesrat diese Praxis ändere und die entsprechenden Vorschriften ebenfalls modifiziere. Die Finanzdelegation teilt die Auffassung, dass fixbesoldete Beamte und Offiziere keine Taggelder ausbezahlt erhalten sollen dann, wenn die Sitzung am Wohnort der betreffenden Beamten und Offiziere stattfindet.

c. Gewinn- und Verlustrechnung. -- Der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung beziffert sich auf Fr. 2,341,064. 94 und entspricht rund dem Uberschuss auf der Verwaltungsrechnung. Der Einnahmenüberschuss der Gewinnund Verlustrechnung hängt wesentlich ab vom Masse der gemachten Abschreibungen. Die Finanzdelegation ist der Auffassung, dass im besondern die Abschreibungen auf Wertschriften noch ein Mehreres hätten erleiden können.

Es sind da aus frühern Notstands- und Hilfsmassnahmen, zu denen der Bund seine Hand reichen musste, noch Anlagen vorhanden, deren Bewertung der Bundesblatt. 84. Jahrg. Bd. II.

66

894 heutigen Krisenzeit nicht genügend Eechnung trägt; eie müssen nach Möglichkeit in den nächsten Jahren den wirklichen Wertverhältnissen angepasst werden.

In Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Bundesrates beantragte die Finanzdelegation Ihren Kommissionen, den Überschuss der Gewinn- und Verlustrechnung als Einlage in den Arbeitslosenfürsorgefonds zu verwenden.

d. Schlnssbilanz. -- Die Bilanzlage hat sich wiederum um 47,8 Millionen Franken verbessert.

Diese erfreuliche Feststellung gewinnt noch an Bedeutung, wenn beigefügt wird, dass gleichzeitig daä Vermögen der im unbelasteten Eigentum des Bundes stehenden Spezialfonds pro Saldo um rund 40 Millionen gestiegen ist.

Eine weitere erfreuliehe Feststellung darf zu der in den Passiven der Staatsbilanz mit 81,7 Millionen Franken ausgewiesenen Tilgungsreserve gemacht werden: Der Stand der Tilgungsreserve auf Ende 1931 beträgt Fr.

dazu kommen noch einzukassierende Kriegssteuem mit . » sowie der Best des Aktienstempels mit »

81,700,000 87,000,000 2,300,000

Totalbestand somit Fr, 121,000,000 Dagegen beziffern sich die planmassigen Tilgungsquoten aus den Kriegssteuern 1932/34 nur auf » 70,000,000 Bleiben Fr.

51,000,000

so dass nach Durchführung der gemäss Plan vorgesehenen Tilgung aus den.

Kriegssteuern ein Überschuss von rund 50 Millionen Franken verbleibt, der nötigenfalls vorübergehend die Einhaltung des gesetzlichen Tilgungsplane» sicherstellen hilft.

Unter den «Verschiedenen Debitoren» der Jahresschlussbilanz weist die Kreditaktion für Zentraleuropa ein Guthaben der Eidgenossenschaft von Fr. 28,422,806 aus. Der mit Bundesbeschluss vom 27. September 1920 eröffnete Vorschuss an Zentraleuropa wurde zum grossen Teil für die Hilfeleistung an Österreich durch Lieferung von Lebensrnitteln auf Kredit in Anspruch genommen. Österreich schuldet uns heute noch hiefür Fr. 23,086,578 unverzinslich. Hieran darf erinnert werden im Hinblick auf die in Aussicht stehende neue Vorlage zur Beteiligung der Schweiz an einer Stützungsaktion zugunsten von Österreich. Während Polen und Rumänien trotz Hoover-Plaii ihren Verzinsungs- und Tilgungspflichten nachgekommen sind, hat Österreich die am 1. Januar 1982 fällige vierte Tilgungsquote unter Berufung auf den Hoover-Plan nicht geleistet.

e. Die Finanzlage des Bundes. -- Die Uberschuldung des Bundes auf Ende 1981 belief sich auf Fr. 1,190,980,864 und hat somit gegenüber dem Vorjahre um Fr. 47,870,744 abgenommen. Dieses erfreuliche Ergebnis wird jedoch etwa»

895 getrübt durch die Feststellung, dass der Bund bereits grosse Verpflichtungen übernommen hat, die die Verwaltungsrechnung der nächsten Jahre stark belasten werden. Aus folgender Zusammenstellung geht nämlich hervor, dass verschiedene Kredite im Gesamtbetrage von 144,,, Millionen Franken bewilligt worden sind, an deren Tilgung bis Ende Dezember 1981 rund 44,3 Millionen bezahlt wurden, so dass zu Beginn des laufenden Jahres rund 100,8 Millionen zu tilgen blieben, abgesehen von den verschiedenen Beihilfen, die der Bund kürzlich beschlossen hat und die namhafte Mittel erfordern werden.

Bewilligte Kredite, deren Tilgung durch Abschlagszahlungen erfolgt (ohne Regiebetriebe).

Zweck

Bewilligter Kredit

Getilgt bis Noch zu tilgen 31. Dez. 1931

1. Kredit für die Beschaffung von Flugzeugen .

20 000,000 4,000,000 16,000,000 84,114,686 19,440,205 14,674,481 2. Gewässerverbauungen 8. Umbau-u.Erweiterungsarbeiten: a. E. T. H.: Vergrösserung des 166,000 58,180 112,870 Büchermagazins b. E. T. H.: Umbau und Erwei1,049,000 560,780 488,220 terung des Physikgebäudes .

40,000 15,006 24,994 c, Mannschaftskaserne Thun. .

98,000 66,774 d. Zeughaus Nr. 4 in Frauenfeld 81,226 128,000 e. Kasernen 1--4 in Andermatt 185,000 62,000 550,000 116 549,884 /. Kasernenanlage Frauenfeld .

6,882 g. Bundesgericht Lausanne . .

13,650 6,768 4. Neubauten: a. Landesbibliothek und Verwal87,988 tungsgebäude in Bern . . .

5,107,500 5,019,512 1,780,000 1,554,714 225,286 b. E. T. H.: Fernheizwerk. . .

c. E. T. H,: Maschinenlaboratoriuni 8,400,000 471,078 7,928,927 d. Kavallerieremontendepot in Bern 178,000 99,880 73,620 70,700 70,700 e. Munitionsdepot in Thun . , /. Zeughausanlage in Tavannes 69,500 24,925 44,575 g. Zollgebäude Basel-Burgfelderstrasse 198,000 124,652 78,848 h. Zollgebäude Bedretto. . . .

188,650 48,561 85,089 162,000 121,886 i.

» Diepoldsau. . .

40,614 119,600 88,176 fc.

» Ulrichen. . . .

86,424 l E. T. H. : Ankauf und Einrichtung des Hauses Tannenstr. 1 672,000 317,028 154,977 Übertrag 73,102,286 82,201,073 40,901,218

896 Zweck

Bewilligter Kredit

Übertrag 5. Strassen- und Wasserbauten: a. Fliegerschiessplatz Kloten. .

b, Gandriastrasse c. Waffenplatz Airolo.

. . .

6. Rheinregulierung Basel -Strassburg 7. Passwangstrasse 8. Entsumpfung der Rhone-Ebene bei Uvrier-Bramois 9. Rheinhafen Basel-Kleinhüningen 10. Völkerbundsgebäulichkeiten (Zufahrtsstrassen) 11. Erweiterung der Kredithilfe für notleidende Bauern 12. Bodenverbesserungen 13. Beiträge der Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst: a. Schweiz. Schulatlas für Mittelschulen b. Historischer Atlas für die Schweizerschulen c. «Geographie der Schweiz», von Prof Früh d. Herausgabe des Werkes «Urgeschichte der Schweiz» . .

e. Sprach- und Sachatlas Italiens und der Sudschweiz. .

/. Neubau Pestalozziheim Neuhof bei Birr

73,102,286

82,201,073

147,000 1,295,000 81 000

44,938

37,500,000l 544000

7 120,270

820000 866,800

Getilgt bis Noch zu tilgen 3t. Dez. 1931

26804

·--

2 800000

40,901,213 102,062 1 295 000 4196 30 879 780 544000 320 000 366,800 2 800 000

12,000,000 16,183,023

4,750,000

12,000,000 11,433,028

200,000

160,000

40,000

24000

4000

20000

80000

30000

6,000

6,000

25,600

9,600

16,000

20,000

20,000

144,594,709

44,816,685 100,278,024

') Abzüglich 20% Beitrag des Kt. Basel.

Die im Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1932 eingestellten Kredite zur Tilgung vorstehender Ausgaben belaufen sich auf rund 28,5 Millionen Franken, so dass auf Ende 1982 immer noch ein Betrag von rund 71,8 Millionen Franken verbleibt, der in den nächsten Jahren durch Abschlagszahlungen getilgt werden muss.

897 Unsere grösste Sorge muss deshalb sein, der ständigen Vermehrung der Ausgaben, insbesondere auch der Bundesbeiträge, zu wehren.

Î. Bandesbeiträge. -- Aus der nachstehenden Aufstellung ist die Entwicklung der die Verwaltungsrechnung belastenden Subventionsausgaben seit dem Jahre 1920, verglichen mit den Gesamtausgaben der Verwaltungsrechnung, ersichtlich.

Gesamtausgaben der Verwaltungsrechnung

Jahr

1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1981

. . . .

1982 (Voranschlag

276,9 317,, 314,8 298,9 804,4 307,9 323,!

332,9 359,3 871,, 426,3 426,!

417,9

Subventionsausgaben

Prozentualer Anteil der Subventions» ausgaben

in Millionen FraiFranken 13 36,6 15 47,9 -60, 0 19 53,7 18 17 52,0 56,6 18 24 78,5 26 85,6 26 91,7 30 112,, 83 189,, 152,4 36 144..

35

Von den Subventionsausgaben lassen sich auf dem Wege des Voranschlages nur diejenigen herabsetzen, die in ihren Ansätzen weder staatsvertraglich oder verfassungsrechtlich, noch durch Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse fest gebunden sind.

Die folgende Aufstellung enthält für die Jahre 1931 und 1982 die Gesamtbeträge der gebundenen und der nicht gebundenen Subventionen.

Subventionsgruppen

Rechnung 1931

Voranschlag 1932

in Million«m Franken Staatsvertraglich gebunden

Verfassungsrechtlich gebunden Gesetzlich gebunden Gesamtbetrag der gebundenen Subventionen .

Im Budgetwege herabsetzbare Subventionen .

Gesamter Subventionsaufwand .

. .

o,,

27,8 81,, 109,5 42,9 ISS,,

0,6

23,9 77,0 101,5

43,!

144,,

898 Auch die nicht gebundenen Subventionen sind zum grössern Teil verfassungsrechtlich oder gesetzlich fundiert; zum kleinern Teil werden sie lediglich auf Grund der in den jeweiligen Voranschlägen eingestellten Kredite bewilligt, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage vorhanden wäre.

Der Bundesrat nimmt in Aussicht, bereits im Voranschlag für das Jahr 1933 die nicht gebundenen, also dio budgetmässig herabsetzbaren Subventionen durchschnittlich um 10 bis 15 % zu kürzen, womit sich gegenüber dem Voranschlag 1982 eine Einsparung von 6 bis 6 Millionen Franken erreichen lässt.

Gerne hat die Finanzdelegation davon Kenntnis genommen, dass, neben der Ermässigung der Subventionsansätze, gemessen an den Erstellungs- oder Betriebskosten der zu subventionierenden Werke und Einrichtungen, auch die Prüfungs- und Genehmigungspraxis verschärft werden soll. Auf dem Gebiete der Gewässerkorrektionen, Aufforstungen und Bodenverbesserungen sollten künftig nur noch Projekte unterstützt werden, die zur Verhütung oder Beseitigung eines Schadens notwendig sind oder die sich wirtschaftlich rechtfertigen lassen. Gleichzeitig sollte nachdrücklich auf möglichst sparsame Ausführung gehalten werden.

Die im Jahre 1931 ausgerichteten Subventionen verteilen sich wie folgt: a. Strassen, Korrektionen und Verbauungen Fr. 12,825,000 b. Forstwesen » 2,808,000 c. Jagd, Vogelschutz und Fischerei » 365,000 d. Gesundheitswesen » 4,342,000 e. Landwirtschaft » 37,815,000 /. GrundbuchvennesBung » 2,122,000 g. Unterrichtswesen » 14,928,000 h. Militär- und Turnwesen » 4,944,000 i. Sozial- und Krisenpolitik » 42,479,000 7c. Wissenschaft, Kunst, allgemeine Kultur » 914,000 1. Handel, Industrie, Gewerbe, Verkehr, Ausstellung .

» 2,412,000 m. Schutz des geistigen Eigentums, Eechtswesen, Politik, Polizei » 189,000 Fr. 125,688,000 *) Mit dem Abbau der Subventionen sollte einmal Ernst gemacht werden.

Der Mut, immer wieder auf das Krebsübel hinzuweisen, genügt heute nicht mehr; die Notlage erfordert unerbittlich, dass nunmehr zur Operation geschritten werde, das ist die einhellige Auffassung der Finanzdelegation. Dass dies gerade auch bei den Subventionen möglich ist, haben die ersten Kriegsjahre bewiesen. Von 24,g Millionen im Jahre 1913 sind die ordentlichen Subventionen auf 21,4 im Jahre 1914, auf 19,8 im Jahre 1915 und auf 19,,, im Jahre 1916 zurückgegangen.

!) Zuzüglich Fr. 26,884,000 als Einlagen in eidg. Ponds = total Fr.152,472,000.

899 So einfach wie bei den Verwaltungskosten liegen freilich die Verhältnisse hier nicht. Nähere Prüfung vorbehalten, kann nicht auf der ganzen Linie kurzerhand ein gleichmässiger Abstrich gemacht werden. Es muss hier gruppenweise, zum Teil sogar individuell, vorgegangen werden. Einmal muss, der Not gehorchend, mit dem System der Gewährung der im Gesetze vorgesehenen Höchstansätze gebrochen werden. Bei manchen Gruppen lässt sich eine prozentuale Herabsetzung ohne weiteres durchführen. Allgemein ist die Bedürfnisfrage noch sorgfältiger als bisher zu untersuchen. Die Gefahr hegt heute nahe, dass unter Berufung auf die damit verbundene Schaffung von Arbeitsgelegenheiten Unternehmungen unterstützt werden, deren Wirtschaftlichkeit vom Standpunkt der Allgemeinheit aus betrachtet, in Präge steht. Wenn es die Notwendigkeit erfordert, darf auch vor Gesetzesänderungen nicht Halt gemacht werden.

In diesem Zusammenhang sei noch der gesetzliche Anteil der Kantone an den Bundeseinnahmen (Subventionen im Betrage von Fr. 60,480,000 ausgenommen) erwähnt. Dieser belauft sich für 1931 auf insgesamt Fr. 40,283,807 (inklusive Fr. 1,060,000 Entschädigungen für den Wegfall der Zoll- und Brückengelder an die Kantone Uri, Graubünden, Tessin und Wallis).

Der Betrag von 40,2 Millionen verteilt sich wie folgt: a.

b.

c.

d.

e.

/.

g.

h.

Militärpflichtersatz Eidgenössische Patenttaxen Alkoholmonopol Entschädigung nach Nationalbankgesetz Stempel- und Couponsteuer Kriegssteuer Kriegsgewinnsteuer Handelaregistergebuhren

Fr. 5,948,181 » 1,166,048 » 6,931,068 » 8,553,655 » 14,499,461 » 6,759,529 » · 574 » 320,341

(Der Benzinzollviertel im Betrage von Fr. 9,983,445 befindet sich unter den Bundesbeiträgen.)

Die den Kantonen ausgerichteten Subventionen und ihr Anteil an den Bundeseinnahmen belaufen sich zusammen auf Fr. 100,663,000 = 28,B % dieser Einnahmen.

Ganz allgemein ist zu sagen, dass den wachsenden Begehrlichkeiten der Bundeskasse gegenüber wieder mit mehr Festigkeit entgegengetreten werden muss. Und wo neue Ausgaben unvermeidlich werden, weil bekanntlich nur zu oft die Verhältnisse stärker sind als der feste Wille, müssen in jedem Falle Mittel und Wege zur Deckung gefunden werden.

Für die Verwaltung aber gilt mehr denn je die Devise: Verzicht auf jede Ausgabe, die nicht einer gebieterischen und dringenden Notwendigkeit entspricht. Jeder mache sich an seinem Platze zur ernsten Pflicht, mit dem kleinsten Aufwand den grösstmöglichen Nutzeffekt für das Allgemeinwohl herauszubringen.

900 Die Zurückhaltung in der Übernahme neuer Aufgaben durch den Staat und die Verweigerung der dafür erforderlichen Kredite drängt sich um so gebieterischer auf, als an die weitere Erhöhung der Steuern und Abgaben, die die erträgliche Grenze bereits erreicht haben und welche unsere Volkswirtschaft schon schwer genug belasten, jedenfalls nur im äussersten Notfalle gedacht werden könnte.

g. Spezialfonds und Depots. -- Die Finanzkommission des Nationalrates hat bei der Behandlung der Staatsrechnung 1931 darauf hingewiesen, dass die Verwaltungskosten der Ponds im allgemeinen sehr bescheiden sind. Immerhin legen sie bei einigen Stiftungen eine Untersuchung darüber nahe, ob nicht ein angemessener Abbau vollzogen werden könnte, so z. B. bei der Gottfried KellerStiftung. Noch auffälliger tritt die Kostspieligkeit einiger unter besonderer Verwaltung stehender Stiftungen in die Erscheinung. Bei der Carnegie-Stiftung für Lebensretter betrugen im letzten Jahre bei Fr. 15,413 ausbezahlten Bettungsprämien die Kosten für Verwaltung und Drucksachen nicht weniger als Fr. 9671, also beinahe 2/3 der stiftungsgemässen Aufwendungen. Liegt das im Sinn und Willen des hochgesinnten Andrew Carnegie ?

In seiner Stiftungsurkunde, einem glänzenden Dokument edelster Menschlichkeit, hat der Donator bestimmt, dass den Mitgliedern der Verwaltungskommission sämtliche aus der Lösung ihrer Aufgabe entstehenden Auslagen mit Einschluss der Beisespesen zu vergüten seien. Weiter führt er wörtlich aus: «Während ich nur Geld gebe, möge die Kommission sich freiwillig dem Dienst ihrer Mitmenschen widmen, ohne irgend einen andern Lohn als das hohe Bewusstsein der Erfüllung einer heiligen Pflicht; denn die höchste Gottesverehrung ist der Dienst an der Menschheit.» -- Hieran zu erinnern, erscheint der Finanzdelegation im Hinblicke auf die erwähnten Kosten angebracht.

Das Missverhältnis zwischen Auszahlungen und Verwaltunsgkosten ist bei der Marcel Benoist- Stiftung für die Förderung wissenschaftlicher Forschung noch viel grösser. Stehen hier auch reichliche Mittel zur Verfügung, so erachten wir den Versuch einer Vereinfachung und Verbilligung doch als prüfenswert.

3. Beteiligung des Bundes an der Schweizer Schleppschiffahrtsgenossenschaft Basel.

Das Geschäft wurde Ende August 1981 von der Finanzkommission des Nationalrates bereits behandelt; es wurde an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Ersuchen, er möchte sich mit der Genossenschaft neuerdings in Verbindung setzen, um die Frage zu prüfen, ob die Sanierung nicht auf einem etwas andern Boden zur Durchführung gelangen könnte. Der vom Bundesrate vorgelegte neue Vorschlag schien in der Tat sowohl für die Genossenschaft als für den Bund vorteilhafter zu sein. Gegenüber dem ursprünglichen Beschlussesentwurf bedeutete die abgeänderte Lösung eine Verbesserung der Beteiligungsumstände. Einmal wurde dem vom Bund neu zu zeichnenden Genossenschaftskapital von Fr. 1,500,000 eine Prioritätsstellung eingeräumt. Sodann wurde

901

die Beteiligung am Obligationenkapital von Fr. 3,000,000 auf Fr. 2,000,000 herabgesetzt. Mit der Sicherstellung dieses Kapitals durch die hypothekarische Belastung sämtlicher Anlagen der Genossenschaft verminderte sich das Eisiko in nicht unerheblichem Grade. Dazu kommt, dass für das Obligationenkapital ein Zinsfuss von 4 % statt -wie im frühem Projekt von 8 % ausgerichtet werden soll. Die Finanzdelegation knüpfte immerhin noch folgende Bedingungen an ihre Zustimmung zuhanden Ihrer Finanzkommission: Die Auszahlung des Betrages von 8,5 Millionen Franken darf erst nach Erfüllung folgender Bedingungen stattfinden: 1. Für das Prioritäts-Genossenschaftskapital ist eine kumulative Vorzugsdividende bis zu 4 % vorzusehen.

2. Es sind Sicherungen zu schaffen, dass in allen Fällen, insbesondere auch bei einer Liquidation der Genossenschaft, in erster Linie das gesamte Prioritätskapital zurückbezahlt werden muss, bevor an das übrige Genossenschaftskapital Auszahlungen erfolgen dürfen.

3. Die in Aussicht genommenen Beteiligungen der übrigen öffentlichen Körperschaften sowie privater Darlehensgeber müssen zustande gekommen sein.

4. Dem Bundesrat ist das Eecht einzuräumen, bis zu drei Vertreter in den Vorstand der Genossenschaft abzuordnen.

5. Es dürfen ohne Zustimmung der Bundesbehörden keinerlei Preisabreden mit andern Rheinschiffahrtsunternehmen zum Zwecke einer künstlichen Hochhaltung der Frachten im Schweizerverkehr getroffen werden.

6. Die Bankgläubiger müssen sich damit einverstanden erklären, den bisherigen Zinsfuss rückwirkend auf den 1. Januar 19S1 auf 4%% herabzusetzen.

Nachdem sich die Genossenschaft mit diesen Bedingungen einverstanden erklärt hatte, stimmten wir der Vorlage vom 15. Februar 1982, welche Ihrerseits ebenfalls befürwortet wurde, zu.

4. Aufnahme von Anleihen für die Bundesverwaltung und die Bundesbahnverwaltung.

Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf, der sich lediglich mit der Konversion, nicht aber mit der Emittierung neuer Bundesanleihen befasst, wurde von uns genehmigt und Ihren Kommissionen zur Annahme empfohlen.

Gegen Ende des Berichtsjahres musste die Finanzdelegation indessen feststellen, dass der Bundesrat die Aufnahme eines neuen Anleihens für die Bundesbahnverwaltung beschlossen und seither auch durchgeführt hat. Dem Beschlüsse des Bundesrates ist unter anderm zu entnehmen, dass die Frage aufgeworfen wurde, ob für diese Anleihensoperation eine besondere Ermächtigung der Bundesversammlung einzuholen sei, oder ob der allgemeine Er-

902 mächtigungsbeschluss vom 8. März 1982 und der Beschluss betreffend die Genehmigung des Voranschlages der Schweizerischen Bundesbahnen für 1932 als Grundlage genügen können. Finanz- und Zolldepartement und Bundesrat haben diese letztere Frage bejaht. Wegleitend für diese Stellungnahme sei die Tatsache gewesen, dass der Bundesrat bei der Vorlage des Voranschlages der Bundesbahnen für 1932 den eidgenössischen Eäten auch vom voraussichtlichen Kapitalbedarf für 1932 Kenntnis gegeben und mitgeteilt habe, dass er für die Deckung dieses Kapitalbedarfes neue Anleihen aufnehmen werde, sobald es die Verhältnisse auf dem Geldmarkte gestatten. Da die eidgenössischen Bäte dem vorgelegten Voranschlag mit Einschluss des Kapitalbedarfes zugestimmt haben, hielt sich der Bundesrat für ermächtigt, ein neues Anleihen für die S. B. B. zu emittieren.

Die Finanüdelegation vermochte sich dieser Argumentation leider nicht anzuschliessen, denn aus der Genehmigung des Voranschlages der S. B. B.

darf nicht gefolgert werden, dass sich daraus eo ipso die Ermächtigung für den Bundesrat ergebe, neue Anleihen aufzunehmen. Die eidgenössischen Bäte haben wohl vom voraussichtlichen Kapitalbedarf und vom Vorhaben des Bundesrates, dieses Kapital zum Teil auf dem Anleihensweg zu beschaffen, Kenntnis genommen, eine formelle Ermächtigung wurde aber nicht erteilt, weil sie der Auffassung waren, der Bundesrat werde zu gegebener Zeit den ordentlichen Weg -- Begrüssung des Parlaments -- beschreiten. Die Finanzdelegation hat deshalb den Bundesrat ersucht, inskünftig vor der Aufnahme neuer Anleihen die Ermächtigung der eidgenössischen Bäte einholen zu wollen.

-- Es ist nun folgendes Vorgehen in Aussicht genommen: Im Entwurf «Bundesbeschluss über die Genehmigung des Voranschlages der Schweizerischen Bundesbahnen» soll in Zukunft auch die Ermächtigung des Bundesrates, den festgestellten Kapitalbedarf durch die Aufnahme von Anleihen zu decken, vorgesehen werden. Die Finanzdelegation hat diesem Vorgehen zugestimmt.

5. Bewilligung ausserordentlicher Beiträge an die Kosten der Maul- und Klauenseuche.

Gestützt auf konkrete Fälle stellte die Finanzdelegation fest, dass der Bundesrat ausnahmsweise im Gesetz nicht vorgesehene Mehrbeiträge im Gesamtbetrag von Fr. 340,658. 65 an die Kantone Wallis, Graubünden und Thurgau leistete. Die Delegation
hielt dafür, dass im Hinblicke auf die Bestimmungen von Art. 25 des Bundesgesetzes vom 13. Juni 1917 betreffend die Bekämpfung der Tierseuchen, die Leistung des Bundes den gesetzlich verankerten Höchstansatz von 50 % nicht übersteigen dürfe. Das Viehseuohengesetz enthält nirgends eine Bestimmung, wonach in gewissen Fällen die Kantone berechtigt sind, vom Bund Mehrleistungen zu erwarten. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass der gesetzliche Ansatz ohne vorherige Begrüssung des Parlaments nicht erhöht, bzw. dass Mehrleistungen nicht bewilligt werden dürfen. Ergibt sich aus der jeweiligen Sachlage, dass eine Mehrleistung

903 angebracht ist, so steht dem Bundesrat der ordentliche Weg an die eidgenössischen Eäte offen. Letztere haben über allfällige Gesuche um Mehrleistungen oder über die Bevision des Tierseuchengesetzes zu entscheiden. Es geht nicht an, dass zwingende Gesetzesbestimmungen übergangen werden, weil es die Situation zu erfordern scheint, auch wenn es sich, wie im Falle der Tierseuchenbekämpfung, um Fragen handelt, in denen man objektiv mit den Handlungen des Bundesrates schliesslich einverstanden sein mag.

. Zuschüsse an den Milchproduzentenverband für die Förderung der Butterproduktion.

Trotzdem die Aktion schon mehrere Jahre dauert, musste die Finanzdelegation feststellen, dass immer noch zahlreiche Unstimmigkeiten, Vertragswidrigkeiten und unrichtige Anwendung der Vorschriften vorkommen. Sie sah sich daher veranlasst, zu verlangen, dass eine verschärfte und vermehrte Kontrolle stattfinden solle.

7. Ausbau des Rheinhafens bei Basel-Kleinhüningen.

Der Kanton Baselstadt hatte sich um die Bewilligung einer zweiten Nachsubvention für den Ausbau des Bheinhafens bei Basel-Kleinhüningen beworben.

Der Umstand, dass bei den frühern Projekten eine Bundessubvention von 50 % der veranschlagten Kosten bewilligt wurde, rechtfertigte unseres Erachtens nicht, beim neuen Projekt mindestens ebenso weit zu gehen. Im Hinblicke darauf, dass bei jeder Gelegenheit vom Finanz- und Zolldepartement, vom Bundesrat, von den Finanzkommissionen und vom Parlament auf den nicht mehr länger zu umgehenden Abbau der Subventionen hingewiesen wird, hielt die Finanzdelegation dafür, dass sich im vorliegenden Falle eine günstige Gelegenheit biete, den Abbauwillen in die Tat umzusetzen. Sie empfahl deshalb dem antragstellenden Departement, die Subvention auf 40 % herabzusetzen, was eine Minderausgabe von Fr. 91,700 bedingen werde. Der Beschlussesentwurf wurde denn auch vom Parlament in der von der Finanzdelegation befürworteten Höhe angenommen.

8. Massnahmen zur Einschränkung der von den Dienststellen, Gesandtschaften und Konsulaten gehaltenen Tageszeitungen.

Die angestrebten Verminderungen belaufen sich auf Fr. 9044 = 18 % der für diesen Zweck vorgesehenen Gesamtausgaben.

9. Vorschusskredite.

Die Finanzdelegation hatte dem Bundesrat gegenüber den Standpunkt vertreten, dass Vorschusskredite nur in wirklich dringenden Fällen, wo Gefahr im Verzüge liegen würde, bewilligt werden dürfen. In solchen Fällen haben sowohl die Finanzdelegation als die Finanzkommissionen und das Parlament

904

die Genehmigung jeweilen nachträglich ohne weiteres erteilt. Auch für die Zukunft soll es so gehalten werden.

Wir mussten indessen feststellen, dass in einigen Fällen die Bewilligung von Vorschusskrediten offenbar nicht so dringlich war, dass sie den eidgenössischen Eäten nicht auf dem ordentlichen Wege zur Behandlung und Beschlussfassung hätten vorgelegt werden können. Die Finanzdelegation hat diese ihre Auffassung dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht. Wenn sich die Finanzdelegation dringend für die verfassungsmässigen Bechte des Parlaments in Budgetsachen einsetzt, so tut sie es aus innerer Überzeugung und im Bewusstsein, dass es der höchsten Exekutivbehörde nur willkommen sein kann, wenn zufolge Ausübung dieser Bechte durch das Parlament die Verantwortung nicht auf dem Bundesrat haften bleibt, sondern auf jenes übergeht.

10. Beschickung internationaler Veranstaltungen.

Die Finanzdelegation hat die Frage aufgeworfen, ob es im Hinblicke auf die heutige Krise und auf das durch unsere bedrängte Finanzlage bedingte Zurückhalten auf allen Gebieten nicht wünschbar und tunlich wäre, die Zahl der schweizerischen Delegierten an internationalen Veranstaltungen (Ausstellungen, Kongresse, Konferenzen usw.) einzuschränken. Diese Frage dürfte ohne Nachteil für unser Land und für seinen Buf bejaht werden. DemBundesrat wurde daher nahegelegt, er möchte sich auch in dieser Beziehung zur strengen Kegel machen, bei ausländischen und wohl auch inländischen Delegationen überall dort abzubauen, wo ein solcher Abbau mit der Würde unseres Landes vereinbar ist.

11. Von den andern behandelten Geschäften seien die wichtigsten an dieser Stelle angeführt: a. Währungszuschüsse auf Rechnung des Fonds für Arbeitslosenfürsorge.

6. Subventionierung der Olympiade 1982 in Los Angeles.

0. Abgabe von Artillerie-Bundespferden an berittene Unteroffiziere.

d. Propagandazentrale für die Erzeugnisse des Obst- und Eebbaues. -- Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie.

e. Kredite für Bodenverbesserungen, /. Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Kosten der Verbauungsarbeiten der Visp-Zermattbahn.

g. Bewilligung eines Kredites an das Institut für Haustierernährung.

h. Abhaltung der Bemontenkurse in Bern.

1. Beteiligung an in- und ausländischen Messen, fc, Abschreibungen auf Wertschriften.

l. Subventionierung von Unternehmen, an denen die Schweiz nicht unmittelbar beteiligt ist.

m. Anlage von eidgenössischen Staatsgeldern.

903

IT. Verkehr mit der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Die eidgenössische Finanzkontrolle hat der Delegation im Berichtsjahre 267 Revisionsprotokolle zur Einsichtnahme überreicht, ebenso die Berichte, welche die Kontrolle über die Wahrnehmungen bezüglich Bureauorganisation und Arbeitsweise zu erstatten hat.

Im abgelaufenen Amtsjahr hat die Delegation von 958 Bundesratsbeschlüssen, welche sich auf Budgetkredite und den Finanzhaushalt im allgemeinen beziehen, Kenntnis genommen.

Die Finanzdelegation konnte wiederholt feststellen, dass die eidgenössische Finanzkontrolle in voller Unabhängigkeit ihres undankbaren Amtes waltet und mit Argusaugen darüber wacht, dass alle Ausgaben innert Gesetz und Kredit verbleiben.

V. Inspektionen.

Im Amtsjahr 1981/82 wurden folgende Inspektionen vorgenommen: I. Sektion: Die Zollstätten Allschwil, Basel B.B. I und II, BaselBurgfelderstrasse, Beurnevésin I, Boncourt-route, Bonfol-gare, Brassus, Grassier, Fluh, La Cure, Laufenburg, Ouchy, Porrentruy, Bheinfelden, Rodersdorf, Säckingerbrücke, Waldshut sowie die Grenzwachtrekrutenschule in Genf.

Ferner die Weinbauversuchsanstalt in Lausanne und Pully.

II. Sektion: Die eidgenössischen Zeughäuser Bière, Chur, Knens.

Seewen, Wallenstadt und Zürich ; die Kasernenverwaltungen Bière und Wallenstadt; die Fortverwaltungen Dailly und Savatan: das Militärsanatorium Montana; die eidgenössische Munitionsfabrik Altdorf und die Kasse des eidgenössischen Versicherungsgerichtes in Luzern.

III. Sektion: Die Postbureaux Frauenfeld, Kreuzungen und Bomanshorn; die Kasse der E. T. H. und des Landesmuseums in Zürich.

Bern, den S.November 1932.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte, Der Präsident: Dr. H, Dietscbi, Ständerat.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1.Oktober 1931 bis zum 30.September 1932. (Vom 8. November 1932.)

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2

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48

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.11.1932

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882-905

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