469 # S T #

2799--,- =

. - ' -· ·

' · · '

?

··

·;

Botschaft .des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten und die Beschränkung der Buttereinfuhr.

(Vom 26. Februar 1932.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen über die Lage auf dem Milch- und Milchproduktenmarkt, damit im Zusammenhang über die Organisation der Buttereinfuhr Bericht zu erstatten und gleichzeitig den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten vorzulegen.

. ".

.

Wandlungen in der Milchproduktion und Milch Verwertung.

1. Die Milchwirtschaft war zu allen Zeiten krisenempfindlich. Schon in der Vorkriegszeit gab es wechselnde Konjunkturen, steigende und sinkende Preise. Während die Milchproduktion in hohem Masse von Witterung und Futterertrag abhängig ist, unterliegt der Verbrauch an Trinkmilch bloss kleineren Schwankungen. Infolgedessen gelangen stark wechselnde Milch-, mengen zur Verarbeitung, was Angebot und Nachfrage beeinflusst und damit bei freiem Markt die Auf- und Abschläge der Preise für Milch- und Milch-, erzeugnisse bestimmt.

2. Verkehrsstockungen, die sich bei Ausbruch des letzten Weltkrieges geltend, machten, hemmten vorübergehend auch unsere Ausfuhr an Käse und Kondensmilch, die bisher jährlich etwa 3500 bzw. 4500 Wagen à 10 Tonnen betragen hatte.- Käseabsatz und Milchverarbeitung erschienen daher gefährdet, riefen der Intervention des Bundes und führten zur Gründung der schweizerischen Käseunion. So konnte damals die. kritische Periode der ersten Kriegszeit überwunden und einer Verschleuderung der. Käsevorräte vorgebeugt werden. ; Mangels der erforderlichen Kraftfuttermittel ging die Milchproduktion

470

schon im Winter 1914/15 erheblich zurück. Dazu kam vom folgenden Frühjahr an die mit der Umstellung auf Ackerbau verbundene Verminderung der Viehbestände und daher der Produktionsausfall an Milch und Milcherzeugnissen. Der kriegsmässige Lebensmittelmangel liess Käse und Kondensmilch bald zu einer seitens des Auslandes sehr geschätzten Kompensationsware werden. Mussten gewisse Preiserhöhungen auch bei uns bewilligt werden, so konnten unter Zuhilfenahme der Eationierung die Preise für Milch, Käse und Butter doch weit unter der Linie gehalten wurden, die sich nach den damaligen Exportpreisen ergeben hätte. Die Befriedigung der eigenen Landesbedürfnisse, die unserer Milchwirtschaft als wichtigste Aufgabe Überbunden war, wirkte sich um so mehr auf Bechnung des Käseexportes aus, als zur Kriegsünd Nachkriegszeit die Buttereinfuhr von jährlich 500 Wagen allmählich versiegte und ein Ersatz in der eigenen Produktion gesucht werden musste. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass unsere Milchproduktion im Zeitpunkte ihres Tiefstandes im Jahre 1919 unter 65% des vorkriegszeitlichen Standes gesunken ist, so erscheint unsere wohlgelungene Landesversorgung mit Milch und Milcherzeugnissen in der Periode des grossen Weltkrieges: in einem um so vorteilhafteren Lichte: 3. Von 1921 an war unsere Milchproduktion wieder in starker Zunahme begriffen, um seit 1924 den vorkriegszeitlichen Stand zu überschreiten. Gleichlaufend stellte sich nun die Aufgabe, nach Möglichkeit auch den früheren Export an Käse und Kondensmilch wieder zu gewinnen. Im Hinblick auf die stark verschobenen Absatzgebiete, die verhältnismässig hohen Preise für schweizerische Milch und Milcherzeugnisse, die gewaltig angewachsene Weltproduktion und die allgemeine Wirtschaftskrise konnten jedoch unsere frühern Exporte nicht mehr erreicht werden.

Die erste nachkriegszeitliche Krise kam für die schweizerische Milchwirtschaft 1921/22 in ausserordentlichem Masse zur Auswirkung.

In der Zeit vom 1. November 1921 bis 1. Mai 1922 musste der Milchpreis um rund 15 Bappen gesenkt werden und ging damit auf 20--22 Bappen je kg zurück. Von dieser Krise vermochte sich unsere Milchwirtschaft verhältnismässig rasch wieder zu erholen, und fast hatte es den Anschein, als wäre sie vom Jahre 1923 an neuerdings in eine Periode des Aufstieges eingetreten.

Diese war indessen von
kurzer Dauer. Schon von 1926 an machten sich abermals Anzeichen rückläufiger Konjunktur bemerkbar. Sie kamen besonders auf dem Buttermarkte zum Ausdruck. Um das Gleichgewicht in den verschiedenen Arten der Milchverwertung zu erhalten, waren die Milchverbände genötigt, ausser dem Käsepreis von 1924 an unter gewissen Voraussetzungen auch einen bestimmten Butterpreis zu garantieren.

4. Besser als lange Ausführungen vermögen einige Zahlen über die Entwicklung der Milchproduktion, die Ein- und Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen und die sich hieraus ergebende Lage zu orientieren.

Bechnen wir die im Jahre 1913 in die Sammelstellen (Käsereien, Milchsiedereien usw.) eingelieferte Milchmenge gleich 100, so betrug diese nach den

471 Erhebungen des schweizerischen Bauernsekretariates in den Jahren: 1918 = 100, 1914 =; 100,50, 1915 == 90,47, 1916 = 88,43, 1917 = 73,19, 1918 = 72,27, 1919= 62,61,1920 = 68,73,1921 = 76,43, 1922 = 90,56, 1923 = 94,63, 1924 = 100,21, 1925 .= 102,78, 1926 = 111,03, 1927 = 108,21, 1928 = 113,80, 1929 == 113,35, 1930 = 111,42, 1931 = 104,80.

Unsere gesamte Milchproduktion wird für das Jahr 1930 auf 26,110,000 q berechnet, was nach der heutigen Preislage einem Werte von rund 550 Millionen Pranken entspricht. Davon werden rund 9,7 Millionen q = 37% im eigenen Betrieb und Haushalt der Viehbesitzer verwendet, 7 Millionen q = 27% als Trinkmilch verkauft und rund 9,5 Millionen q = 36 % technisch verarbeitet, der grösste Teil auf Käse und Butter. Die gewonnenen Milcherzeugnisse werden wie folgt berechnet : Käse aller Art = 56,4, Butter 16,0 und Dauermilch (Kondensmilch, Milchpulver, Schokolade) = 43,s Millionen kg.

Ausfuhr von Käse und Kondensmilch und Einfuhr von Käse und B u t t e r entwickelten sich wie folgt: Ausfuhr Käse«)

Einfuhr Kondensmilch Käse») Butter Wagenladungen à 10 Tonnen 4172 363 539 4705 352 504 5265 214 403 5067 155 258 4614 19 43 2785 10 17 1988 4 2 1000 45 583 2110 198 821 2124 86 " 724 2063 81 684 2532 115 666 2641 189 906 8064 171 866 8354 157 808 8685 165 849 3731 154 819 3560 156 755 3296 192 852 2877 384 1059

1912 3013 1913. . . : .

3618 1914 3519 1915 3392 1916 2142 1917 583 1918. . . . .

122 1919 62 1920. . . . .

145 1921. . . . .

481 1922. . . . .

2093 1923 1771 1924. . . . .

1986 1925 2346 1926. . . . .

2811 1927 3297 1928 2733 1929 3028 1930 2876 1931 2352 Für l kg Käse werden etwa 12,2 kg Vollmilch benötigt, für l kg Kondensmilch rund .2,5 kg. Darnach erforderte im Jahre 1931 die Herstellung von 23,520,000 kg Exportkäse 2,869,440 q Milch, die Fabrikation von 28,770,000 kg *) In den Ein- und Ausfuhrziffern sind sämtliche Käsesorten enthalten.

472 Kondensmilch 719,250 q Rohmilch. Zusammen nehmen die Exporterzeugnisse nur noch etwas mehr als den achten Teil der ganzen Milchproduktion in Anspruch, wogegen das Verhältnis in der letzten Vorkriegszeit rund ein Fünftel war.

Während in den Jahren 1924--1927 sich regelmässig eine Mehrausfuhr an Frischmilch von 325 (1926) bis 2685 (1924) Wagen ergab, verzeichnet das Jahr 1928 zum erstenmal eine Mehreinfuhr von 93 Wagen à 10 Tonnen. Die Mehreinfuhr ist seither ununterbrochen gestiegen: 1929 auf 889, 1980 auf 788und 1931 bei einer Ausfuhr von bloss noch 184 sogar auf 1829 Wagen.

Trotz Vermehrung der Inlandsproduktion auf 1600 Wagen Butter hat auch die B u t t e r e i n f u h r seit zwei Jahren neuerdings zugenommen und 1931 bei.

weiterhin sinkenden Preisen die ausserordentliche Höhe von 1059 Wagen erreicht. Der rückläufigen Ausfuhr von Käse und Kondensmilch stand seit ebenfalls zwei Jahren eine wachsende Käseeinfuhr gegenüber, die gegen Ende '1931 in bedrohlicher Zunahme begriffen war.

5. Eine vorübergehende Besserung des Käseabsatzes, der sich im Verlaufe des Sommers 1931 besonders im Greyerzer-Fabrikationsgebiet geltend machte, auf 1. Juli sogar eine Milchpreiserhöhung von l Rp. auszulösen vermochte,, erwies sich als eine lokale Erscheinung und konnte über die tatsächliche Lage auf dem Weltmarkte nicht hinwegtäuschen. Diese ist vielmehr in steigendem Masse durch Überproduktion und Preisrückgänge gekennzeichnet, verschärft durch die mit den misslichen Weltmarktverhältnissen für Getreide, Mastvieh und 'andere Zweige einhergehende Betriebsumstellung der europäischen und überseeischen Landwirtschaft auf vermehrte Milchproduktion.

.

.. 6. Die natürliche Folge der skizzierten Entwicklung war die weiter» Erschwerung unseres Exportes an Käse und Kondensmilch und die zunehmende Einfuhr an Butter und Käse, beides bei stark sinkenden Preisen. Die Käseausfuhr wurde überdies wesentlich gehemmt durch die Entwertung der Valuten verschiedener Abnehmerstaaten, durch restriktive Devisenbewirtschaftung in andern Ländern und insbesondere auch durch die einschneidende Kontingentierung, die Frankreich unserem Käse gegenüber anwendete, obsehon der Zollansatz im schweizerisch-französischen Handelsvertrag gebunden, ist. Diese Massnahme führte längere Zeit zu einer vollständigen Unterbindung unseres Käseexportes
nach Frankreich. Anderseits wurde in ständig steigenden Mengen französischer Käse in die Schweiz eingeführt. Wir sahen uns 'deshalb veranlasst, am 30. November 1931 zur Abwehr diese Einfuhr von französischem Käse ebenfalls vollständig zu sperren. Nach mündlichen Verhandlungen in Paris konnte dieser Konflikt dann beigelegt und unsere Einfuhrsperre am 15. Januar 1932 wieder aufgehoben werden. Auf den gleichen Zeitpunkt wurdefür Hartkäse gegenüber allen Ländern der erhöhte schweizerische Einfuhrzoll wirksam. Zu diesen Erschwerungen für den Käseexport kam fast gleichzeitig ein verstärkter Druck durch die Einfuhr ausländischer Butter, stark begünstigt durch die überraschende Entwertung der Valuta einiger Butter-Produktionsländer: ···' ·

47$

Unter dem Drucke der geschilderten Vorgänge, die sich in der Hauptsache auf dem Weltmarkte abspielten, aber auf die Verhältnisse innerhalb unserer eigenen Landesgrenze nicht ohne Einfluss bleiben konnten, sahen sich auch unsere Milchproduzenten in die Lage versetzt, einen Milchpreisabschlag in Erwägung zu ziehen und beim Bundesrat zugleich vermehrten Zollschutz gegen die Einfuhr von Milch, Butter und Käse nachzusuchen. Auf Grund der Versicherung, dass auf 1. Februar 1932 ein Milchpreisabschlag von mindesten» l Ep. vorgenommen und später nötigenfalls eine weitere Anpassung an dieMarktlage erfolgen werde, erklärten wir uns grundsätzlich für Massnahmeii bereit, die im folgenden Abschnitt näher erörtert werden sollen.

Hilfsaktionen für unsere Milchwirtschaft.

I.

1. Über die in der Nachkriegszeit zugunsten der Milchwirtschaft getroffenen Stützungsaktionen, ihre Veranlassung, Voraussetzungen und Auswirkungen geben unsere Botschaften an die Bundesversammlung vom 2. Dezember 1929 über «Massnahmen zur Förderung der Butterproduktion und die vorübergehende Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft» und vom 26. August 1930
2. Nach Anhörung der Zollexpertenkommission hat der Bundesrat folgende Erhöhung von Einfuhrzöllen vorgenommen : Tarifnummer 93 a und 94 B u t t e r : ein weiterer Zollzuschlag von 60 Bp., womit der Zoll insgesamt auf Fr. 1. 80 per kg gehoben wurde, vom 23. Dezember an; Tarifnummer 91 Frischmilch von Fr. --; 50 auf Fr. 10 je 100 kg, vom 15. Januar an; Tarifnummer 99 & Hartkäse von Fr. 20 auf Fr. 80 je 100kg, vom 15. Januar an.

Der Erhöhung des Hartkäsezolles mussten Verhandlungen mit Italien vorausgehen, da der Käsezoll im Handelsvertrag mit diesem Lande gebunden war.

Gleichzeitig mit der Zollerhöhung auf Käse setzte die Käseunion dieKäseverkaufspreis'e für das
Inland um 20 Ep. herab, nachdem schon Ende November ein Abschlag von 15 Ep. vorausgegangen war.

Auf I.Februar erfuhren auch die Konsummilchpreise einen Abschlag von l Bp.,'der von den Produzenten getragen wird.

Mit der Zollerhöhung auf 10 Ep. für Frischmilch, die weitere Einfuhren unterbinden sollte, wurde gleichzeitig die Milcheinfuhr aus den Zonen

474

bei .Geni geregelt. In der Vorkriegszeit lieferten die Zonen 20,000^-25,000 Tagesliter,, besonders nach Genf. Während der Kriegs- und Nachkriegszeit versiegte diese Quelle fast ganz, so dass die Milchversorgung Genfs unter den ·damaligen Verhältnissen gewisse Schwierigkeiten verursachte und besondere Opfer forderte. Seither ist die Einfuhr im Durchschnitt auf gegen 40,000 Tagesliter gestiegen und hat den Absatz der reichlich fliessenden Inlandsmilch zusehends erschwert. Vom 15. Januar 1932 an können nun noch rund 25,000 .Tagesliter. Frischmilch aus den Kleinen Zonen zollfrei eingeführt werden.

Die letzte Zollerhöhung auf Butter hatte für einige Konsumplätze, aber auch hier ,nur vorübergehend, eine leichte Preiserhöhung zur Folge. Durch ·weitere, Preisabschläge ist aber auch dort der vorausgegangene Preis schon innert wenigen Tagen wieder hergestellt worden.

Am dänischen Buttermarkte sind die Butterpreise im Februar wider Erwarten stark gestiegen, so dass sich unsere Gestehungskosten für Importbutter entsprechend, erhöhten. Infolgedessen hat der Bundesrat das Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, den letzten Zollzuschlag von 60 Bp.

vorübergehend ganz oder teilweise zu sistieren. Das Departement hat ihn hierauf mit Wirkung vom 22. Februar an um 80 Kp. herabgesetzt.

3. Einige Zahlen über die Gestehungsproise dänischer Butter f r a n k o verzollt Schweizergrenze mögen zeigen, wie gewaltig deren Preise während den letzten Jahren zurückgegangen sind : Januar 1929: Fr. 4. 98 bei einem Butterzoll von Fr. --. 20, » 1930: » 5.03 » » » » » --.70, » 1931: » 4.64 » » » )> » 1.20, » 1932: » 4.12 » » » » » 1.80.

Nach dieser Aufstellung, die durch andere Beispiele bestätigt werden könnte, standen somit die Butterpreise im Januar 1932 bei einem Einfuhrzoll von Fr. 1. 80 um mehr als 80 Bp. niedriger als im Januar 1929 bei einem Zoll von bloss 20 Bp. je kg.

II.

Seit 1. Februar 1932 beträgt der vom Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten garantierte Milchpreis 20 Bappon, vom Produzenten in die Sammelstelle eingeliefert. Dazu kommen die nach örtlichen Verhältnissen abgestuften Zuschläge, so dass der tatsächliche Produzentenpreis für grössere, günstiger gelegene Milchen 21 bis 22 Bappen, ausnahmsweise noch etwas mehr beträgt. Von der in den Konsum gehenden Milch haben die organisierten Produzenten den
«Krisenrappen» an den Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten abzuliefern. Um den gleichen Betrag erhöht sich der Konsummilchpreis. Damit steht der Produzentenpreis für technisch verarbeitete Milch in der Schweiz ungefähr doppelt so hoch wie in andern europäischen Pro·duktionsgebieten, die unsere Milchindustrie konkurrenzieren. Für Konsummilch

475

sind die Preisunterschiede kleiner, da die Produzenten im Auslande für in den Konsum gelieferte Milch in der Eegel wesentlich höhere Preise erzielen als für technisch verarbeitete Milch.

. · 1. Verschiedene Länder, so auch Dänemark, das in der Herstellung von Qualitätsbutter von keinem andern Land übertroffen wird und seit Jahren unser Hauptlieferant ist, verkauften um die letzte Jahreswende B u t t e r zu Preisen, die einer Milchverwertung von bloss 7--9, höchstens 10 Eappen entsprechen. Selbst nach Zuschlag der Pracht- und Handelsspesen wird solche Butter unverzollt franko Landesgrenze zu Preisen geliefert, die eine Verwertung unserer eigenen Milch von nicht mehr als 10 Eappen ergeben würden. Auch der Zollschutz von Fr. 1. 80 vermochte die Verwertung während der Krise noch keineswegs auf die Stufe unserer heutigen Milchpreise zu heben.

Daher sind noch Butterungszuschüsse von mehr als einem Pranken notwendig, die in gewissen Perioden vor dem letzten Milchpreisabschlag und der Butterzollerhöhung bis Fr. 1. 50 pro Kilo betragen haben. Diese Zuschüsse, die seit längerer Zeit mehr als eine halbe Million Franken monatlich erfordern, werden zu 20% vom Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten und zu 80% vom Bunde getragen, von diesem auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 28. September 1928 und 2. Oktober 1930.

Die Stützung der Butterproduktion auf Grund der Preisgarantie des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten hat bisher folgende Aufwendungen erfordert: Zuschüsse davon vom Bund Abgelieferte Butter Total Übernommen

kg 1. Mai 1927--30. April 1928 . .

I.Mai 1928--30. April 1929 . .

I.Mai 1929--30. April 1930 . .

1. Mai 1930--30. April 1931 *) .

1. Mai 1931--31. Dezember 1931 * ) . . . .

Total bis 31. Dezember 1931. .

Fr.

Fr.

2,995,576 4,423,947 6,105,905 7,912,289

2,317,011. 05 3,650,383. 75 4,595,545. 70 4,816,360. 25 *)

1,000,000. -- 2,459,537. 15 3,676,436. 60 3,853,088. 20

5,324,511

4,698,048. -- 2)

3,538,476. 10

20,077,348. 75

14,527,538.05

2. Die erforderlichen Mittel des Bundes werden auf Grund folgender Bundesbeschlüsse beschafft:.

a. Nach B u n d e s b e s c h l u s s vom 27. Juni 1927 wurde der Bundearat ermächtigt, aus den Ausfuhrgebühren auf Käse, die nach Bundesbeschluss vom 7. April 1922 erhoben werden, an den Zentralverband schweizerischer *) Die Ziffern für die Zeit vom 1. November 1930 bis 31. Dezember 1931 werden auf Grund der Revision noch Meine Änderungen erfahren.

3 ) Mit Einsohluss von rund Fr. 833,000 aus Preisgarantie für Käsereibutter.

2 ) Mit Einsohluss von rund Fr. 714,000 aus Preisgarantie für Käsereibutter.

47ö

:

Miïchprôduzenten für die Zeit vom 1. Mai 1927 bis 80. April 1929, also für die Dauer von zwei Jahren, einen Betrag bis zu je l Million Franken jährlich zur Verfügung zu stellen. Dieser war für die Förderung der Butterproduktion, speziell zur Deckung der Ausfälle, xa. verwenden, die dem Zentralverband durch die Garantie des Butterpreises erwachsen. Die Frist für die Erhebung der Ausfuhrgebühren wurde gleichzeitig um 2 Jahre, also bis 31. Dezember 1932, verlängert. Diese 2 Millionen Franken sind voll zur Auszahlung gelangt.

Durch Ausfuhrgebühren auf Käse waren nach dem Bundesbeschluss vom 1. April 1922, Inbegriffen die vorstehend genannten 2 Millionen Franken, insgesamt Fr. 9,766,517. 45 zu decken. Davon sind bis Ende Dezember 1931 Fr. 9,356,020. 48 eingegangen, so dass damals noch Fr. 410,196. 97 ausstanden, die durch den noch im Gänge befindlichen Gebühren bezug abgetragen werden.

b. Nach dem B u n d e s b e s c h l u s s vom 28. September 1928 betreffend eine vorübergehende Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen · Landwirtschaft wurde dem Bundesrat ein Kredit von 10 Millionen Franken zur direkten Unterstützung und von 8 Millionen Franken als KapitalVorschüsse für kurzfristige Darlehen bewilligt. Von den 10 Millionen Franken waren 6 .Millionen zur Entlastung des Käsemarktes, insbesondere durch Zuwendungen von Beiträgen an die Aufwendungen des Zentralverbandes zur Förderung der Butterproduktion bestimmt. Auch dieser Kredit von 6 Millionen Franken, ist seither ausgeschöpft worden.

c. Nach dem Bundesbeschluss vom 17. Juni 1930 über die Ergänzung des vorstehend genannten Bundesbeschlusses vom 28. September 1928 wurde dem Bundesrat der Ertrag der Zollzuschläge auf Butter von 50 Eappen und auf Schweineschmalz von 20 Eappen, die seit Mitte August 1929 erhoben werden, während höchstens 3 Jahren zur Verfügung gestellt. Der Betrag ist gemäss Art. 2 des Bundesbeschlusses vom 28. September 1928 zu verwenden, insbesondere für die Förderung der Butterproduktion und der qualitativen Hebung der Milchproduktion. Bis Ende Dezember 1931 haben die Einnahmen aus diesen Zollzuschlägen Fr. 12,583,334.24- betragen. Bis Mitte August dürfte ein weiterer Betrag von rund 2 Millionen Franken eingehen. Die Einnahmen sind in der Hauptsache für die Stützung der Butterproduktion verwendet-und davon bisher
rund 6,5 Millionen Franken aufgewendet worden.

Ein kleinerer Teil wurde für anderweitige Hilfsaktionen nach Bundesbeschluss vom 28. September 1928 herangezogen. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Verpflichtungen und der zu leistenden Zahlungen dürfte sich auf 30. April 1932 ein verfügbarer Saldo von rund 5 Millionen Franken ergeben.

S* Die Butterzuschüsse sind ein Notbehelf. Ihre Ausschaltung ist geboten und muss im Auge behalten werden. Das System ist mit einem bedeutenden Arbeitsaufwand verbunden, die Kontrolle vermag aber trotzdem nicht allen Missbräuchen vorzubeugen. Gewisse Missstände ergeben sich auch dadurch, dass natürliche Geschäftsverbindungen zwischen Produzent und Konsument gestört werden. In dem Masse, wie die Butterzuschüsse infolge der Preisrückgänge am freien Markte erhöht werden mussten, häuften sich die Un-

477

gelegenheiten. Wenn beispielsweise dem Produzenten für seine eigene Produktion ein Butterpreis von Fr. 5. 20 garantiert ist, während der Detailpreis für die Konsumenten Fr..5 oder weniger, für überseeische Kochbutter sogar bloss Fr. 4 beträgt, so verliert der Produzent naturgemäss das Interesse an einer direkten Bedienung der Kundschaft. Es kann sogar vorkommen, dass ein Produzent seine eigene Produktion zu den höhern Garantiepreisen an die Butterzentralen abliefert und seine Kundschaft mit anderer, vom Handel zu billigeren Preisen bezogener ausländischer Ware bedient. Solche Fälle kommen vor.

Die ganze Veranlagung erschwert und verteuert auch den Umsatz, ein Umstand, der schon verschiedentlich kritisiert worden ist.

.. .

Weitere Probleme unserer Milchwirtschaft.

I.

' . . . : 1. Eine bessere Milchverwertung als die Butterei ergab bisher unsere Käsefabrikation. Seit einem Jahrzehnt garantiert der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten jeweilen auf 1. Mai und 1. November bzw.

die Perioden der Milchkaufsabschlüsse einen Käsepreis, der unter Berücksichtigung der Marktlage festgesetzt wird, immerhin in der Meinung, damit einen möglichst hohen Milchpreis zu stützen. Erst etwa 4 Monate später erfolgen dann die Kaufsverhandlungen zwischen Zentralverband und Käseunion über den inzwischen hergestellten Käse. Unterdessen können sich die Marktkonjunkturen aber derart verschoben haben, dass der Zentralverband einen höhern oder auch tieferen als den garantierten Preis erzielt, woraus entsprechende Gewinne bzw. Verluste resultieren. Ein grosser Teil der übernommenen Käse muss aber auch in den Lagerkellern der Händler noch längere Zeit, oft während mehreren Monaten behandelt werden. Damit ist wiederum ein erhebliches Bisiko für den Käsehandel verbunden, das ausser durch Verschiebungen in der Marktlage auch durch Qualitätsveränderungen des Käses bedingt wird.

Der bis 1. Februar 1932 geltende Milchpreis basierte auf einem garantierten Käsepreis von Fr. 227, dem seither eingetretenen Milchpreisabsehlag von l Kp. entspricht eine Käsepreisreduktion von Fr. 12, somit ein garantierter Käsepreis von Fr. 215.

Während der Zentralverband in der vorausgegangenen Periode aufsteigender Konjunktur namhafte Gewinne erzielte, bringt ihm die Gegenwart aus der Käsepreisgarantie wachsende Verluste. Für die Monate
September/Oktober erzielte er statt des Garantiepreises von Fr. 227 einen Erlös von bloss Fr. 206 was bei einer zu übernehmenden Produktion von schätzungsweise 60,000 q einem Verlust von rund 1,2 Millionen Franken entspricht. Die laufende Winterproduktion wird erst im März gehandelt, aber es dürfte gegenüber dem Garantiepreis von Fr. 227 bzw. Fr. 215 wohl heute schon mit einem Mindererlös von etwa 40--50 Franken gerechnet werden. Während der Mindererlös für Käse von Fr. 21 in den Monaten September und Oktober einer Milchpreisdifferenz von annähernd

478

2 Ep. entspricht, dürfte für das Winterhalbjahr eine Differenz von schätzurigs-.

weise etwa 4 Bp. resultieren. Vermag somit auch die Käsefabrikation zurzeit keine .

mit dem Milchpreis im Einklang stehende Milchverwertung zu ergeben, so beträgt die Differenz doch immerhin noch weniger als die Hälfte des Ausfalles .

bei der Butterfabrikation, der sich auf etwa 10 Ep. beläuft.

Der Krisenfonds des Zentralverbandes, inbegriffen der Ertrag des im laufenden Winterhalbjahr auf der Konsummilch bezogenen Krisenrappens, dürfte ausreichen, um seine Verluste aus der Käsepreisgarantie und den Aufwendungen für die Stützung der Butterpreise von insgesamt etwa 7,5 Millionen Pranken zu tragen. Damit wird der Krisenfonds auf 30. April 1932 voraussichtlicht erschöpft sein.

Während den letzten Monaten hat unser Käseexport infolge rückläufiger Preisbewegung, geringer Nachfrage und Einfuhrerschwerungen verschiedener .Abnahmeländer mit wachsenden Schwierigkeiten zu kämpfen. Trotz erheblichen Preisherabsetzungen durch die Käseunion sind die Exportmengen stark gesunken. Die künftige Gestaltung des internationalen Käsemarktes ist heute kaum zu überblicken. Eine länger dauernde Absatzkrise erscheint indessen wahrscheinlich. Eine weitere Anpassung unserer Exportpreise an die allgemeine Marktlage wird notwendig sein.

Unter solchen Umständen ist.es verständlich, dass die Produzentenkreise sich bemühen, unseren Käsemarkt durch weitere Steigerung der Butterei noch mehr zu entlasten. Als nächstes Ziel möchte man unsere jährliche Butterprodukti'on von 16,000t auf rund 20,000 erhöhen. Dieser Vermehrung um 4000 t entspräche eine Entlastung des Käsemarktes um rund 8000 t. Damit würde unser Käseexport entsprechend erleichtert, wogegen unter Annahme des bisherigen Konsums für1 unsere Butterversorgung immer noch ein Importbedarf von etwa 6000 t verbleiben würde.

2. Wie aus den weiter oben gegebenen Ziffern hervorgeht, ist auch der Export an Kondensmilch zurückgegangen und die Schwierigkeiten sind in neuerer Zeit zusehends grösser geworden. Wird für Schweizermilch auch ein Vorzugspreis erzielt, so dürfen die Preisdifferenzen auf die Dauer doch nicht allzu gross bemessen werden, wenn die schweizerische Kondensmilch das Feld auch fernerhin behaupten soll.

Bisher haben unsere Kondensfabriken die sich aus der Käsepreisgarantie ergebenden
Milchpreise angelegt, trotzdem diese um mehrere Happen über dea von 'der Konkurrenz im Auslande angelegten Preisen standen. In neuerer Zeit ist die Preisdifferenz aber noch grösser geworden und hat sich allmählich den für die Butterproduktion genannten Unterschieden genähert. Infolgedessen und im Hinblick auf die geringen Absatzmöglichkeiten überhaupt sahen sieh die Fabriken zur Verminderung der Produktion veranlasst. Die Frage weiterer Einschränkungen und selbst der Stillegung einzelner Fabriken ist daher akut geworden. Gestützt hierauf sind Verhandlungen zwischen den Kondens: fabriken und den Milchverbänden in Fluss gekommen, die eine Lösung bezwecken, bei der durch gewisse Preiskonzessionen die Konkurrenzfähigkeit

479' unserer Kondensindustrie in einem gewissen Umfange auch fernerhin'erhalten werden könnte.

Die Erhaltung dieses wichtigen Zweiges unserer Milchindustrie ist làndund volkswirtschaftlich in gleichem Masse sehr erwünscht. Wird von 'unserer Landesproduktion auch bloss ein bescheidener Teil von 2--8% zu Kondensmilch verarbeitet, so waren es während den letzten Jahren trotz erheblicher Eeduktion jährlich doch immer noch 60--70 Millionen kg Milch, die zu Kondensmilch eingedickt und zum grössten Teil exportiert worden sind. Soweit diese> Milch nicht mehr kondensiert wird, vermehrt sie die Butter- und Käseproduktion und damit die mit ihrer Verwertung verbundenen Schwierigkeiten. Wir haben uns daher grundsätzlich bereit erklärt, den Milchverbänden ihre Aufwendungen für die in Frage stehende Milchverbilligung, wobei nur ein gewisser Teil der zu.

kondensierenden Mengen in Rechnung fällt, in ähnlicher Weise tragen zu.

helfen wie die Butterzuschüsse. Gegenüber diesen hat die Aktion den Vorteil,, dass sie, auf die Einheit der verarbeiteten Milch berechnet, bedeutend weniger kosten wird. t .

II.

1. Die schweizerische Käseunion ist seit einem Jahrzehnt eine privatwirtschaftliche Interessengemeinschaft zwischen Käsehandel, Milchproduzentenverbänden und Käserschaft. Bei Kriegsausbruch wurde sie, wie wir bei andern Gelegenheiten näher ausgeführt haben, im Einvernehmen mit den Bundesbehörden gegründet, um die im ersten Abschnitt angeführten Schwierigkeiten zu beseitigen. Sobald die mit der Kriegsmobilmachung einhergehenden Verkehrsstörungen einigermassen überwunden waren, hatte die Käseunion den Käseexport zu organisieren und in Würdigung der Landesinteressen nacb behördlichen Anordnungen durchzuführen. Als später infolge der im Interessedes Schweizervolkes angeordneten Massnahmen ein Einkaufsmonopol für Käse sich als nötwendig erwies, wurde dieses der Käseunion übertragen. Das Ausfuhrmonopol für Käse hatte sie grundsätzlich inné bis Ende Juli 1928. Seither geniesst sie noch eine gewisse Vorzugsstellung auf den Ausfuhrgebühren für Käse, die auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 7. April 1922 und 27. Juni 1927 auf exportiertem Käse erhoben werden. Der Betrag der Gebührendifferenz deckte indessen in der Regel nur einen Teil der Aufwendungen der Käseunion für deren Propaganda zur Hebung des Käseexportes im In-
und Auslande.

2. Der mit der Käseunion eng verbundene Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten stellte nun im Anschluss an verschiedene Konferenzen schon am 80. Juli 1931 das Gesuch, es möchten im Interesse eines geordneten Käseexportes, namentlich der Ausschaltung schädlicher Preisunterbietungen durch Aussenstehende, Vorkehren getroffen werden, um auch fernerhin eineZentralisation des Käseexportes zu sichern. Er erblickt in einer solchen Einrichtung die Grundlage für die Käsepreisgarantie und damit zur Stützung der Milchpreise. Zu diesem Zwecke wurde die Erhebung eines gewissermassen

480

prohibitiv /wirkenden Ausfuhrzolles auf Käse in, Vorschlag gebracht, dessen Ertrag in Form von Subventionen wieder einer Organisation zuzuführen wäre, welche den Käseexport in genanntem Sinne zu leiten hätte. Dabei wurde die Frage offen gelassen, ob der Export auch fernerhin durch die Käseunion zu leiten oder einer andern, freieren Organisation zu übertragen wäre, die im Interesse der Förderung der Qualitätsproduktion mit grösserer eigener Verantwortung der einzelnen Mitglieder arbeiten würde. Im Bundesrat machten sich gegen den Vorschlag indessen gewisse sachliche Bedenken geltend. So bestanden Zweifel, ob durch das vorgeschlagene Mittel eines hohen Ausfuhrzolles das gesteckte Ziel auch erreicht werden könnte. Man fragte sich, ob gerade in der gegenwärtigen Krisenperiode, wo der Käseexport auf der ganzen Linie ins Stocken geraten ist, die geplante Zentralisation der Ausfuhr ein .geeignetes Mittel wäre, um den Absatz zu heben. Wir gaben uns auch Rechenschaft, dass die Funktion des vorgesehenen Ausfuhrzolles nicht verstanden und daher die ganze Organisation von der öffentlichen Meinung als eine verfehlte Massregel betrachtet würde. Überdies durfte man sich nicht verhehlen, ·dass die vorgeschlagene Lösung als eine Art Monopol nicht im Einklang mit Art. 31 der Bundesverfassung gestanden wäre. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat sich nicht entschliessen können, den Vorschlag des Zentralverbandes .schweizerischer Milchproduzenten aufzunehmen und an die Bundesversammlung weiterzuleiten.

Damit wäre eine für den Käseexport wichtige Frage abgeklärt.

3. Der Bestand der Käseunion ist für das laufende Geschäftsjahr, das am 31. Juli 1932 zu Ende geht, noch gesichert. Sie wird daher, die Verständigung in der Preisfrage mit dem Zentralverband vorausgesetzt, die laufende Winterkäseproduktion (1. November bis 30. April) noch zu übernehmen haben. Es ist ·Sache der Beteiligten, d. h. der Vertreter dés Käsehandels, der Milch- und Käseproduzenten, zu entscheiden, ob die Käseunion in bisheriger oder abgeänderter Form fortzusetzen oder zu liquidieren sei. Damit im Zusammenhang wird der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten auch zu untersuchen haben, -ob künftig eine Käsepreisgarantie ausgesprochen werden kann. Es ist dies zweifellos ein Problem von grosser Wichtigkeit. Erscheint eine Preisgarantie in der
bisherigen starren Form auch nicht notwendig, im Hinblick auf die grös·sere eigene Verantwortung der Produzenten und damit im Interesse der Qualitätsproduktion sogar nicht einmal wünschenswert, so darf doch nicht ·übersehen werden, dass es nicht unbedenklich wäre, die Stützung des Milchpreises einzig auf die Butterei und den Butterpreis aufbauen zu wollen. Die Käserei ist der angestammte nationale Produktionszweig unserer Milchwirtschaft.

Seit Menschengedenken hat unser Käse auch im Auslande einen guten Ruf, seit mehr als einem halben Jahrhundert ist er das Haupterzeugnis unserer Milchwirtschaft. Die Preise für Exportkäse waren in normalen Zeiten auch bestini^ mend für unsere Milchpreise. Vermöge der Vorzugspreise für Qualitätskäse -standen unsere Milchpreise schon in der Vorkriegszeit in der Regel um etwa ·2 Rappen über den Milchpreisen anderer führender Milchproduktionsgebiete

481 Europas. Unsere Milchwirtschaft darf daher auch in der heutigen Krisenperiode die Käsefabrikation nicht vernachlässigen. Nach Überzeugung eriahrener Fachleute soll sie auch künftig die namhafteste Stütze unserer Milchwirtschaft bleiben. Dafür spricht auch der Umstand, dass der inländische Konsum an Käse 30--40 Millionen kg ausmacht und bei angemessenen Preisen, insbesondere durch Qualitätsproduktion, nachhaltig gefördert werden kann.

III.

In unsern Vorlagen an die Bundesversammlung haben wir wiederholt Veranlassung genommen, auf die Wichtigkeit der Qualitätsproduktion und ·die Mittel zu ihrer Förderung hinzuweisen. Im Anschlüsse an eine Interpellation von Ständerat Dr. Savoy hat das Q u a l i t ä t s p r o b l e m im vergangenen Jahr im Ständerat eine eingehende Würdigung erfahren. Im Sinne einer nachhaltigen Förderung der Zusammenarbeit der Organe der amtlichen Milchkontrolle und der freiwilligen Käserei- und Stallinspektion der Berufsverbände hat der Bundesrat den Abschnitt Milch der eidgenössischen Lubensmittelverordnung am 20. November 1931 einer Eevision unterzogen. Eine andere Verordnung vom 18. September 1931 über Käserei- und Stalli n s p e k t i o n e n bezweckt den nachhaltigen Ausbau dieser teils bei den Berufsverbänden, teils bei den Kantonen liegenden, in der Eegel im gegenseitigen Einvernehmen betriebenen Institution. Während bei der Bemessung des Kostenbeitrages von 50% bisher bloss die Aufwendungen der Kantone in Eechnung fielen, sollen unter der Voraussetzung gedeihlicher Zusammenarbeit künftig auch die Leistungen der Berufsverbände berücksichtigt werden.

· Unzweifelhaft liegen Zukunft und Eückhalt unserer Käserei, ja unserer ganzen Milchwirtschaft in einer zeitgemässen Qualitätsproduktion. Ihr sollen alle guten Mittel und Kräfte dienstbar sein.

IV.

Schliesslich harrt auch das Butterproblem, das namentlich die Frage des Preises und des regelmässigen Absatzes der Inlandsbutter umfasst, einer Lösung. Der derzeitige Zoll von Fr. 1. 80 brutto ist offenbar das Maximum dessen, was in Betracht kommen kann, ja es wäre wünschenswert, wenn der letzte Zollzuschlag von 60 Eappen, der nur bis 31. März gilt, in weiten Kreisen Aufsehen erregt und Widerstand gerufen hat, fallen gelassen werden könnte.

Andererseits zeigen unsere Darlegungen, dass die inländische Butterproduktion selbst bei diesem hohen Einfuhrzoll noch nicht genügend geschützt wird und dass die Butterzuschüsse fortgesetzt werden müssen, sofern bei der Verarbeitung der Milch auf Butter eine der derzeitigen Käsepreisgarantie entsprechende Verwertung von annähernd 20 Eappen je kg erreicht werden soll; ja selbst für einen Preis von 19 oder 18 Eappen würde ein Butterzoll von Fr. 1. 80 in Baisseperioden am Weltbuttermarkte noch nicht ausreichen.

BundesMatt. 84. Jahrg. Bd. I.

33

482 Gegenüber den Butterzuschüssen bestehen nun aber, wenn sie auf die Länge angewendet werden sollen, wie wir weiter oben schon auszuführen Gelegenheit hatten, grosse Bedenken. Ihre Ausrichtung ist schwierig, und es entstehen dabei Ungleichheiten. Nur etwa 1/3, höchstens die Hälfte der Butterproduktion erhält die Zuschüsse und wird dadurch zuhanden des Konsums verbilligt.

Der Eest erhält die Zuschüsse nicht und muss entweder billiger verkauft, oder der dem Butterzuschuss entsprechende Betrag muss vom Konsumenten getragen werden. Um die Zuschüsse zu bekommen, wird öfters auch der normale Weg des Butterverkaufes vom Produzenten zum Konsumenten verlassen und der weitere Weg durch den Handel, durch den hier unnütze Kosten entstehen, begünstigt. Insbesondere die Berggegenden, wo die Milchproduzenten seltener organisiert sind, profitieren weniger durch die Butterzuschüsse.

Es muss also eine Lösung gefunden werden, die den Interessen der Produzenten Eechnung trägt und den Milchpreis auf einer erträglichen Höhe erhält, die anderseits aber auch auf die Konsumenten Bücksicht nimmt. Geschähe dies nicht, so müsste man sich auf eine Verminderung des Butterkonsums gefasst machen, deren Polgen dann schliesslich .wiederum auch die Produzenten treffen würden.

1. In Kreisen der Milchproduzenten ist verschiedentlich das Prinzip des gleitenden Butterzolles erörtert und auch befürwortet worden.

Die Butterpreise unterstehen jedoch grossen, häufig auch sehr kurzfristigen Schwankungen, die von einem Monat zum andern 50 Rappen, auch wesentlich mehr betragen können. Wollte man durch Gleiten des Butterzolles diesen Schwankungen regelmässig folgen, so würden sich dabei allzu häufige Änderungen ergeben, die ihrerseits wieder den Handel und selbst unsere ganze Butterversorgung stören könnten. Überdies wäre dieses System auch deshalb nicht vom Guten, weil gewisse Kreise im allgemeinen willig den Zollzuschlägen, dagegen öfters nur sehr zögernd den Zollabschlägen zu folgen geneigt sind.

Auch der regelmässige Absatz der Inlandsbutter, die bei den Produzenten in kleinen Mengen gesammelt werden muss, was naturgemäss weniger bequem ist als der Import, wäre bei einem solchen System noch keineswegs gesichert.

2. Wollte man auf dem Wege der Zollerhöhung allein unserer Milchwirtschaft den nötigen Schutz angedeihen lassen, so müsste
in Würdigung der letzten Baisseperiode der Butterzoll auf mehr als Fr. 2. 50 für .das Kilo festgesetzt werden. Die Folge wäre eine erhebliche Erhöhung des Butterpreises für den Konsumenten, was nach Ansicht des Bundesrates zurzeit nicht tragbar wäre und unter allen Umständen vermieden werden muss. Wir müssen vielmehr eine Lösung suchen, die der Milchproduktion den nötigen Schutz gewährt, zugleich aber keine Erhöhung des Konsumpreises nach sich zieht. Dieser soll wie bis jetzt unter normalen örtlichen Verhältnissen Fr. 5 für das Kilo la Tafelbutter im Detailhandel nicht übersteigen.

3. Unseres Erachtens muss die Neuordnung durch das Mittel der Einfuhrb e s c h r ä n k u n g gestützt auf den Bundesbeschluss vom 23. Dezember 1931 erfolgen. Den Ausgleich der Interessen -- wir meinen keine Erhöhung des

483

Konsumpreises und eine angemessene Verwertung der Inlandsbutter -- finden wir durch den Ausbau des Grundgedankens, dass derjenige, der die billigere Auslandsbutter importiert, zugleich auch teurere Inlandsbutter übernehmen und seine Ware zu einem Mittel preis verkaufen soll. Der genannte Bundesbeschluss über die Beschränkung der Wareneinfuhr sieht in Art. l diese Lösung ausdrücklich vor. Wir würden, wie bei andern Einfuhrbeschränkungen, Bewilligungen nur an solche Firmen aushändigen, die bisher berufsmässig Butter importiert haben und also auch in Zukunft bereit sind, in geeigneter Weise bei der Verwertung der Inlandsbutter mitzuwirken. Die Erfüllung dieser letztern Bedingung und die Organisation des Importes überhaupt sind zweifellos mit Schwierigkeiten verbunden. Heute noch wird ein grosser Teil der Inlands butter von den Produktionsstellen (Einzelbetriebe, Käsereien, Molkereien) aus direkt an Konsumenten, teilweise auch an den ortsangesessenen Migros- und Detailhandel abgegeben und geht also nicht durch den Buttergrosshandel. Diese natürlichen Geschäftsverbindungen sollen nicht unnötigerweise gestört werden.

Eine Organisation, bei der unter den genannten Voraussetzungen einfach jede einzelne Importfirma Einfuhrbewilligungen erhalten würde, könnte daher nicht, befriedigen. Sie würde auch den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen nicht, gerecht, dies um so weniger, als dabei die marktläufigen Preisschwankungen!

bestehen bleiben. Eine gewisse Stabilität der Butterpreise wird aber künftig; um so nötiger sein, als die Käsepreise offenbar nicht mehr nach dem bisherigen System garantiert werden können. Deshalb ist die Schaffung einer Zentralstelle für die Butterversorgung notwendig. Sie ist anlässlich der Behandlung der letzten Zollerhöhung auf Butter auch bereits in der Zollexpertenkommission angeregt worden. Auch in Kreisen der Interessentengruppen der Butterversorgung fand die Idee eine sympathische Aufnahme. In ihr hätten sich nach ihrer eigenen Anregung die Berufsorganisationen des Butterimportes und des inländischen Butterhandels zu gruppieren.

Zentralstelle für Butterversorgung.

In neuerer Zeit hatte die Schweiz einen jährlichen Butterverbrauch von rund 25,000 t. Davon lieferte die Inlandsproduktion etwa 16,000 t und weitere 7500--8500 t wurden importiert. Im Jahre 1931 stieg der Import trotz
zunehmender Inlandsproduktion sogar auf 10,590 t. Wird nun künftig die Inlandsproduktion auf 20,000 t gesteigert, so sollte der Import bei ungefähr gleichem Konsum auf 5000--6000 t zurückgehen.

1. Bisher schon unterlagen die eigene Butterproduktion und der Import zeitlich bedeutenden Schwankungen. Die Sommermonate sind der Qualitätsproduktion von Käse im allgemeinen günstiger, weshalb im Winter zahlreiche Milchen zur Verbutterung kommen, die im Sommer der Käsefabrikation dienen. Wird dieses Verhältnis auch fernerhin bestehen bleiben, so ist doch die Ausdehnung der Butterei während den viel milchärmeren Wintermonaten im Hinblick auf den Bedarf an Konsummilch begrenzt.

484

Sodann wird die Ausdehnung der Butterei auf Kosten der Käserei gewisse Verschiebungen hinsichtlich der Qualität der anfallenden Butter bringen.

Bei der Herstellung von Fettkäse werden aus 100 kg Vollmilch neben etwa 8 kg Käse noch gegen l kg Butter gewonnen. Diese sogenannte Käsereibutter ist normalerweise eine Butter II. Qualität und als Kochbutter sehr geschätzt. Mit der Einschränkung der Käsefabrikation wird somit der Anfall von Käserei- bzw. Kochbutter kleiner, wogegen bei Verwendung von Vollmilch in der Butterei eine erstklassige Tafelbutter hergestellt werden soll.

Eine weitgehende Umstellung unserer Milchwirtschaft auf Butterbereitung wird daher einen grössern Anfall von Tafelbutter und einen Ausfall von Kochbutter zur Folge haben. Dadurch werden auch die Verhältnisse des Butterimportes berührt : Bei einem Eückgang der Buttereinfuhr insgesamt wird das Importbedürfnis nach Kochbutter grösser, nach Tafelbutter hingegen kleiner.

Für eine zweckdienliche Eegelung auch dieser Verhältnisse ist eine Zentralstelle für die Butterversorgung Bedürfnis. Notwendig erscheint sie ferner zum Ausgleich der Schwankungen von Angebot und Nachfrage in zeitlicher und qualitativer Hinsicht. Und schliesslich ist sie unentbehrlich für eine Stabilisierung der Preise, den Preisausgleich zwischen Inlands- und Auslandsbutter und die zweckdienlichen Preisabstufungen nach der Butterqualität. Sie wird dafür zu sorgen haben, dass Kochbutter und sogenannte Gewerbebutter, z. B.

für die Konditorei, in ausreichender Menge und zu angemessenen Preisen :gekauft werden kann. Würde hiefür nicht gesorgt, so bestände die Gefahr eines ·anhaltenden Konsumrückganges gerade für Butter dieser Qualität.

hi Übereinstimmung mit den Ausführungen im vorigen Abschnitt bestätigen diese Darlegungen die Notwendigkeit der Errichtung einer Zentralstelle. Sie ist auch erforderlich, damit der inländischen Produktion, soweit diese vom Handel aufgenommen werden muss, eine Stelle geboten wird, wo sie ihre Butterüberschüsse, die nicht direkt an die Konsumenten und den Detailhandel gehen, abgeben kann.

Wir wiederholen, dass die Zentralstelle für Butterversorgung nicht ein staatliches, sondern ein privates, unter staatlicher Kontrolle handelndes Gebilde gemeinnützigen Charakters sein soll.

2. Träger der Zentralstelle für Butterversorgung sollen die
Organisationen sein, die heute schon im Dienste der Butterversorgung und des Butterhandels stehen: die Butterzentralen der Milchproduzentenverbände, der Verband schweizerischer Konsumvereine, die schweizerische Butterunion und eventuell weitere Handelsgruppen. Die Butterunion umfasst den grössten Teil der einzelstehenden Butterhandelsfirmen und ist bereit, weitere Firmen in gleichen Kecbten und Pflichten aufzunehmen. Die Geschäftsstelle der Zentralstelle wird aus einem Leiter mit dem nötigen Hilfspersonal für Buchhaltung und Korrespondenz bestehen, das mutmasslich nicht mehr als 2--3 Personen umfassen dürfte. Der .Geschäftsstelle wird ein Vorstand vorzusetzen sein, in dem die sich beteiligenden Organisationen vertreten sind. Die Geschäftsführung hat im

485 Sinn und Geiste der übertragenen Aufgaben zu erfolgen und steht unter Aufsicht der Bundesorgane.

Für den Import wird die Geschäftsstelle in erster Linie Offerten der bisherigen Lieferanten in Behandlung nehmen, und unter gewissen Voraussetzungen können die bisherigen Beziehungen zwischen in- und ausländischer Kundschaft aufrechterhalten werden. Auf alle Fälle sollen indessen nur preiswürdige und konkurrenzfähige Offerten für passende Ware Berücksichtigung finden. Die Übernahme der Inlandsbutter wird wie bisher in der Hauptsache durch die Butterzentralen der Milchproduzentenverbände vor sich gehen, und durch diese sind die Überschüsse dem Handel zu übergeben. Importeure, die sich aus stichhaltigen Gründen der Zentralstelle nicht anschliessen können, werden die erforderliche Butter bei dieser beziehen oder unter gewissen Voraussetzungen durch die Abteilung für Landwirtschaft Einfuhrbewilligungen für direkte Importe erhalten können.

So wird die Organisation der Zentralstelle eine möglichst einfache und den Verhältnissen angepasste sein, sie wird keine grossen Kosten verursachen und die Butter in keiner Weise verteuern. Die bestehenden Institutionen der Butterversorgung und des Butterhandels sollen in ihrer Tätigkeit möglichst wenig gestört werden und bei der Zentralstelle die geeignete Unterstützung finden.

8. Der Bundesrat wird darauf halten, dass möglichst alle ButterimporteureGelegenheit haben, der Butterzentrale beizutreten. Im übrigen wird er aber, wenn auch das ausschliessliche Einfuhrrecht der genannten Institution erhebliche praktische Vorteile gebracht hätte, ausserhalb der Butterzentrale stehenden Importeuren die Buttereinfuhr nicht versagen, und er ist bereit, solchen besondere Bewilligungen zu erteilen. Es ist gegeben, dass der Butterzentrale nicht beigetretene Importeure grundsätzlich die gleichen Lasten auf sich zu nehmen haben wie der Butterimporteur, der der Zentrale angehört. Wer also eine Einfuhrbewilligung' erhält, wird beispielsweise im gleichen Verhältnis wie die Butterzentrale Inlandsbutter.zu dem vom Volkswirtschaftsdepartement festgesetzten Preise zu übernehmen und sich darüber auszuweisen haben.

Er soll aber auch an den Kosten der Zentrale oder an allfälligen Leistungen, die diese übernimmt (Preisausgleich), teilnehmen.

Es erscheint indessen als rationell, dem
Volkswirtschaftsdepartement resp. der Abteilung für Landwirtschaft die Kompetenz zu geben, an Stelle der erwähnten Pflichten (Übernahme der Inlandsbutter in Natura und eventuell weitere Verpflichtungen der Butterzentrale) eine auf das Kilo der importierten Butter berechnete Abgabe zu fordern. Diese Abgabe muss beweglich sein und sich nach den gleichen Faktoren richten, die auch die Butterzentrale belasten oder entlasten. Je grösser der Preisunterschied zwischen Inlandsund Auslandsbutter und je ungünstiger das Mengenverhältnis zwischen Inlandsund Auslandsbutter ist, um so höher wird auch die Gebühr sein müssen, die allfällig den privaten Importeuren an Stelle der Inlandsbutterübernahme zugemutet wird. Ihr Ertrag soll der Butterzentrale zufliessen, weil diese dann an Stelle der nicht organisierten Importeure die entsprechende Inlandsbutter

486

zu übernehmen und für den Preisausgleich aufzukommen hat. Das Volkswirtschaftsdepartement soll die Freiheit haben, von den freien Importeuren die Übernahme von lalandsbutter oder eine Geldvergütung zu verlangen.

Die Importeure werden ihre Importe für eine noch näher festzusetzende Periode in üblicher Weise (Frachtbriefe, eventuell entsprechende Ausweise der Transportanstalten, Zollquittungen) nachzuweisen haben. Im Hinblick auf die künftig weiter zunehmende Inlandsproduktion und die damit einhergehende Verminderung des Imports, ferner in Würdigung eines allfälligen Konsumrückganges wird den Importeuren nur ein entsprechender Mengenanteil ihrer bisherigen Importe zugestanden werden können. Auch die Bedarf sverhältmisse für Koch- und Tafelbutter -werden zu würdigen sein.

4. Auch bei dieser Organisation wird ein grosser Teil der inländischen Butter dem Konsum nicht über die Zentrale, ja nicht einmal durch die Vermittlung eines Importeurs oder eines andern. Händlers zugeführt werden. Diese inländische Butter geniesst aber trotzdem den Vorteil der getroffenen Organisation, weil der Preis für Butter durch die Butterzentrale gleichsam reguliert wird, und im Notfalle hat der Produzent immer die Möglichkeit, sich zur Abnahme an die Zentralstelle zu wenden. Namentlich Produzenten, die etwas abgelegen sind oder die mit den Konsumenten und Detaillisten direkt verikehren, werden sich der Vermittlung der Zentralstelle weniger bedienen.

Biese werden indessen, vorausgesetzt, dass zwischen dem Verkaufspreis der Zentrale und dem Milchpreis eine angemessene Eelation besteht, von ihren Abnehmern den gleichen Preis erzielen, der von der Zentrale für die in grösseren Mengen abgelieferte Inlandsbutter vergütet wird, ja vielleicht sogar noch etwas mehr.

Käse und Kondensmilch.

I.

Es könnte unseres Erachtens für die Zukunft verhängnisvoll werden, ·wenn man eine Stützungsaktion für unsere Milchwirtschaft einzig und allein auf die Butterfabrikation aufbauen wollte. Bei aller Anerkennung der Notwendigkeit einer gewissen Umstellung auf Butterei muss doch immer wieder an die hervorragende Wichtigkeit der Käserei für unsere Milchwirtschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft erinnert werden. In der Butterei ·werden wir unter schweizerischen Verhältnissen günstigstenfalls eine der Auslandsware ebenbürtige Qualität
herzustellen und ohne weitgehenden Zollschutz keine über dem Durchschnitt des Weltmarktes stehende Milchverwertung zu erreichen vermögen. Ein Butterexport könnte vollends nur in Frage kommen, ·wenn aich unsere Produzenten mit Milchpreisen begnügen wollten, die nicht über den Preisen anderer Produktionsländer ständen.

Eine zu weitgehende, durch die Umstände nicht notwendige Preisgabe ·der Käsefabrikation wäre um so bedenklicher, als die Bückkehr zu dieser, fiofem sie einmal verlassen ist, besonders im Hinblick auf eine zweckdienliche Milchlieferung mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Unser Käse sollte auch während der Krisenperiode in einer gewissen Menge, besonders aber in

487

bester Qualität auf dem Auslandsmarkte erscheinen, andernfalls er leicht das Interesse des Handels verlieren und bei der Kundschaft in Vergessenheit geraten könnte. Käsereien mit befriedigender Betriebssicherheit und Qualitätsproduktion werden daher im eigenen und im Interesse unserer Milchwirtschaft auch fernerhin der Käsefabrikation treu b'.eiben, jedenfalls wohl überlegen, bevor sie diese speziell im Sommerhalbjahr preisgeben.

Hieraus resultiert die Wünschbarkeit, ja geradezu die Notwendigkeit auch für eine angemessene Milchverwertung in der Käserei, soweit dies geboten und möglich ist, eine gewisse Sicherheit zu geben. Diese sollte so weit reichen, dass der Käseproduzent auch im Falle einer weniger günstigen Entwicklung eine angemessene Milchverwertung zu erzielen vermag.

Wollte man die Käserei völlig ihrem Schicksal überlassen, so könnte leicht der Fall eintreten, dass sich die Produzenten im Ubermass der Butterei zuwenden würden, was die rationelle Verwertung der Butter zeitweise sehr erschweren und damit alle Berechnungen über deren mutmassliche Kosten umzustossen geeignet wäre.

Und schliesslich soll nicht übersehen werden, dass die Käserei einer weit grösseren Zahl bodenständiger Personen und Familien Arbeit und Verdienst zu geben vermag als die Butterei, die sich im Interesse der Qualitätsproduktion auch bei uns durch die Errichtung leistungsfähiger Eahmsammelstellen auf dem Wege zum Grossbetriebe entwickeln wird.

II.

Neben der Käse- und Butterfabrikation spielt, wie wir bereits dargelegt haben, in unserem Lande auch die Herstellung von Kondensmilch eine nicht untergeordnete Eolie. Aber auch sie befindet sich, wie ebenfalls gezeigt worden ist, heute in einer kritischen Lage, an der wir nicht achtlos vorbei gehen dürfen.

Während bei der Milchverarbeitung auf Käse und Butter Abfälle resultieren (Schotte und Magermilch), die in der Hauptsache durch die Schweinehaltung aufzunehmen sind, wobei besonders die Verwertung grosser Magermilchmengen mit gewissen ernährungsphysiologischen Schwierigkeiten verbunden ist und überdies die Konkurrenz auf dem Schweinemarkt in unerwünschtem Masse steigert, resultieren bei der Fabrikation von Kondensmilch sozusagen keine Abfälle. Das Produkt wird in seiner Gesamtheit exportiert, und die so erzielte Milchverwertung ist also wirtschaftlich eine äusserst
begrüssenswerte.

Dazu kommt noch, dass die Kondensfabriken eigentliche Fabrikbetriebe sind, d ie einer grossen Zahl von Leuten direkt und indirekt Arbeit geben und die durch den Ankauf von Materialien auch noch andere Industrien beschäftigen helfen. Es ist jedoch nicht zu leugnen, dass bei den Di^erenzen» die heute zwischen dem Milchpreis in der Schweiz und im Ausland bestehen, die Herstellung von Kondensmilch bei uns wirtschaftlich ausserordentlich erschwert ist.

Wie wir schon früher ausführten, bezahlen die Kondensmilchfabriken im Ausland vielfach einen Preis von nicht mehr als 10--12 Schweizerrappen,

488

·während sie bei uns bei normalen Bezugsbedingungen 20 Happen zu entrichten haben. Wir betrachten es als notwendig, den Betrieh der Kondensmilchfabriken auch über diese kritische Periode zu ermöglichen. Der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten hat mit den Fabriken auch bereits ein Abkommen getroffen, nach welchem ein Teil der zu kondensierenden Milch in bescheidenem Masse verbilligt wird. Wir werden dem Verbände einen Teil dieser Auslagen vergüten. Die daherigen Leistungen kommen den Bund weniger hoch zu stehen, als wenn er für die Übernahme der Butter mitsorgen müsste.

Grundlegende Berechnungen fUr geplante Stützungsaktionen.

1. Auf Grund vorstehender Darlegungen wollen wir zunächst versuchen, den Voranschlag über den Haushalt der Zentralstelle für Butterversorgung zu erörtern. Dabei gehen wir von der Gesamtheit des Importes fremder Butter und der Übernahme von Inlandsbutter aus. Ein solcher Voranschlag kann sich naturgemäss nur auf Schätzungen stützen.

Für unsere Berechnungen machen wir folgende Voraussetzungen: Der Milchpreis werde 19 Eappen betragen. Der Produzentenpreis für Inlandsbutter beträgt im Mittel Fr. 4. 50. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für la Inlandsbutter, Inbegriffen Eahmsammlung, Frachten und Spesen des Grosshandels noch 50 Kappen dazu kommen, so dass der Gestehungspreis sich auf rund Fr. 5 beläuft. Anderseits gehen wir davon aus, dass der Preis der Butter für die Konsumenten nicht ansteigen, somit in der Begel für modellierte Tafelbutter nicht über Fr. 5, für Kochbutter nicht über Fr. 4. 50 hinausgehen soll.

Deshalb wird der Verkaufspreis für la Tafelbutter an den Detailhandel zirka Fr; 4.40 nicht übersteigen, Kochbutter wäre entsprechend billiger zu berechnen.

Wir nehmen ferner an, dass der Butterzoll nach Hinfall der letzten Erhöhung von 60 Eappen wieder Fr. 1. 20 betragen wird. Höher kann unseres Erachtèns mit dem Zoll nicht gegangen werden, wenn der Zentralstelle eine gewisse Bewegungsfreiheit gewährleistet und sie unter anderem auch durch den niedrigeren Preis, den sie für die Importbutter anlegt, in die Lage versetzt werden soll, die Inlandsbutter zu einem teureren Preis zu übernehmen. Darüber haben wir uns bereits ausgesprochen. Würde der Zoll, wie bis jetzt, auf Fr. 1. 80 belassen, so würde sich die nachstehende Eechnung der Butterzen,trale, auf 6000
Tonnen Importbutter basierend, um rund 3,6 Millionen Franken ungünstiger gestalten, und es müsste somit der Bundeszuschuss entsprechend erhöht werden.

Die weitern Annahmen, die wir machen, sind Schätzungen. Wir gehen davon aus, dass 6000 Tonnen Butter importiert werden, und berechnen die Gestehungskosten franko verzollt Schweizergrenze, Inbegriffen die Spesen des Grosshandels, auf Fr. 4.10 per kg. Der Mitte Februar geltende Importpreis für la dänische Tafelbutter franko unverzollt Basel beläuft sich, nachdem er in den letzten Wochen wiederum gestiegen ist, auf zirka Fr. 2. 50. Wir legen diesen Ansatz unserer Berechnung zugrunde, selbstverständlich ohne dafür eine Gewähr übernehmen zu können, dass er sich nicht im Sinne einer Eeduktion

489-

oder Erhöhung verschiebt. So ist der Preis für Import butter in der dritten.

Woche Februar um weitere 25 Rappen gestiegen, um seither wieder zu sinken, und offenbar auch weiterhin starken Schwankungen unterworfen zu sein.

Die von uns vorgeschlagenen Massnahmen, insbesondere die Einfuhrbeschränkung, sind bestimmt, die Butterproduktion zu heben. Anderseits wird infolge eines Eückganges des Milchpreises mit einer bescheidenen Abnahme der Produktion zu rechnen sein. Wir schätzen daher die Zunahme der Butterproduktion im Lande bloss auf 3000 Tonnen, die gesamte Produktion also auf 19,000 Tonnen gegenüber 16,000 Tonnen im Jahre 1930. Wie ausgeführt,, wird jedoch nicht diese ganze Buttermenge durch die Zentrale passieren, sondern nur ungefähr die Hälfte. Wir nehmen 9000 Tonnen an. Die andern 10,000 Tonnen werden zum Teil zur Selbstversorgung verwendet und zum Teil ausserhalb der Zentrale umgesetzt, indem sie direkt an den Detailhandel und sogar an den Konsumenten gehen, geniessen aber den Vorteil des durch dieZentrale bestimmten und gehaltenen Butterpreises.

Unter den gemachten Voraussetzungen und- Schätzungen würde sich für die Zeit vom 1. April, eventuell 1. Mai bis zum gleichen Termin des folgenden Jahres ein summarisches Jahresbudget ergeben, das sich wie folgt gestalten würde: Buttereinkauf: 6000 Tonnen Import butter, inbegriffen ZolF brutto Fr. 1. 20 Mi». Fr.

und Spesen des Grosshandels, zu Fr. 4.10 24,s 9000 Tonnen Inlandsbutter: Mili. Fr.

Produzentenpreis zu Fr. 4. 50 40,B Spesen der Fabrikation und des Grosshandels, entsprechend Zuschuss an Produzenten zu 50 Eappen 4,B 45,,, 15,000 Tonnen zusammen 69,6 Butterverkauf: 15,000 Tonnen zu Fr. 4. 40 Mehraufwand

66,0 3,R

2. Was kann zur Stützung unserer K ä s e f a b r i k a t i o n getan werden und wieviel wird sie kosten ?

Wir haben dargelegt, dass die Käseunion in ihrer heutigen Form nicht fortgeführt werden kann. Infolgedessen wird eine Käsepreisgarantie nach dem bisherigen starren System kaum möglich, aber auch nicht notwendig sein. Es sollte eine Lösung gefunden werden, die geeignet ist, Interesse und Verantwortung aller Beteiligten -- der Milchproduzenten, der Käser und der Käsehändler -- zu heben, um deren vereinte Kräfte in den Dienst der Qualitätsproduktion zu stellen. In diesem Sinn wird zu prüfen sein, was getan werden kann. Diese Aufgabe fällt in erster Linie den beteiligten Beruf s verbänden zu, weshalb wir uns hier auf eine blosse Skizzierung von Möglichkeiten beschränken.

490

Wenn die jährliche Buttererzeugung um 8000 Tonnen erhöht wird, so vermindert sich daher die Käseproduktion um 6000 Tonnen. Da jedoch eine gewisse Verminderung der Milchproduktion zu gewärtigen ist, rechnen wir mit einem Kückgang der Jahresproduktion von rund 8000 Tonnen. Somit würde die Jahreserzeugung an Käse aller Art noch rund 48,400 Tonnen betragen. Die Käseunion hatte in neuerer Zeit jährlich noch etwas mehr als 80,000 Tonnen Käse, für welche seitens des Zentralverbandes die Preisgarantie ausgesprochen wurde, zu übernehmen. Sie verwertete dieses Quantum teils im Inland, teils im Ausland.

Wie soll nun die Stützung des Käsepreises vollzogen werden?

Wir können uns hierüber abschliessend nicht äussern, da wir nicht wissen, ob noch eine Käsehandelsorganisation weiter bestehen wird oder nicht und welchen Weg der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten zu beschreiten gedenkt, um auch über den Käsepreis den Milchpreis zu stützen.

Feststehend ist für uns .vor allem aus, dass Käse guter und bester Qualität berücksichtigt werden müsste.. Garantiert der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten für diese Qualität einen Abnahmepreis oder wird der Käse von einer Organisation der Käsehandelsfirmen übernommen, so entstünde die Frage, ob und inwieweit für diese Ware, die nicht direkt in den Mittelund Kleinhandel oder an die Konsumenten geht, eine Zuwendung gemacht werden könnte. Dabei kann esVsich von vorneherein nicht darum handeln, einen Zuschuss vorzusehen, der die gleiche Milchverwertung garantieren würde, die, nach dem Abnahmepreis für Inlandsbutter berechnet, sich für die Milch ergäbe. Es wird sich vielmehr um beschränkte Zuschüsse handeln, die vielleicht im Maximum SBappen, auf das kg Milch berechnet, ausmachen würden, aber, abgestuft für einzelne Käsesorten, auch weniger betragen könnten.

Bechnet man, an der Übernahmemenge durch die Käseunion gemessen, dass beispielsweise auf einem Quantum von 22,000 Tonnen ein Preisschutz durch den Zentralverband gewährt würde und eine entsprechende Menge in die Aktion einbezogen werden könnte, so würde dies bei einem durchschnittlichen Zuschuss von Fr. 86 je 100 kg Käse, entsprechend 8 Bappen auf l kg Milch, eine Summe von rund 8 Millionen Franken erfordern. Wir betrachten diese Summe als das Maximum. Der Ansatz, auf 100 kg berechnet, müsste sich
vermindern, wenn das zu berücksichtigende Käsequantum die vorgesehene Menge von 22,000 Tonnen überstiege und ebenso dann, wenn der Übergang zur Butterproduktion ein intensiverer würde und daher oder aus einem andern Grunde grössere Opfer für die Aktion der Butterstützung erforderlich wären. Voraussetzung einer solchen Intervention wäre überdies -- wir werden darauf noch zu sprechen kommen --, dass auch der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten selbst oder durch seine Sektionen daran partizipieren würde und durchschnittlich nicht weniger als einen Drittel des Gesamtaufwandes übernähme.

Zugunsten dieser ganzen Operation darf noch erwähnt werden, dass die Ausgabe für eine Stützung des Käsepreises, auf den Milchpreis reduziert, verhält-

491 nismässig weniger ausmacht als die Belastung, die aus der von uns vorgesehenen Butterstützungsaktion entsteht.

Der Bundesrat kann zu seinem lebhaften Bedauern heute die näheren Modalitäten nicht bezeichnen. Die Durchführung hängt in weitgehendstem Masse von der Entwicklung der Butterstützungsaktion und von den Marktverhältnissen ab. Indessen durfte er diesen wichtigen Punkt in der Botschaft nicht übergehen. Er hofft, dass die Verhältnisse sich innert einiger Wochen ·abklären werden, so dass er bereits den Kommissionen oder den eidgenössischen Katen selbst noch weitere Auskunft wird erteilen können.

8. Schliesslich wären auch die Aufwendungen für die Fabrikation von Kondensmilch zu berücksichtigen. Wir haben oben deren Bedeutung dargelegt und gezeigt, wie wünschenswert die Aufrechterhaltung, ja sogar die Weiterentwicklung der Kondensmilchfabriken ist. Wir haben auch nachgewiesen, dass die Milchpreise des Auslandes so tief stehen, dass Fabriken, welche .mit den Preisen rechnen müssen, die den Produzenten bei uns zuzuwenden sind, ·die Konkurrenz am internationalen Markte kaum aufnehmen können.

Diese Erwägungen veranlassen uns, auch die Verarbeitung der Milch zur Kondensmilch zu erleichtern. Wir sehen vor, dass an die von den Fabriken verarbeitete Milch, die-ein gewisses Minimum überschreitet, wiederum zunächst ·.seitens der Verbände ein Zuschuss oder eine Preisreduktion gewährt wird.

Wenn wir davon ausgehen, dass das gesamte Opfer, das hier zu bringen ist, -auch 3 Eappen pro kg Milch nicht übersteigen soll, so kommt diese Aktion wiederum billiger zu stehen als die Unterstützung der Butterung. In dieser Beziehung sind nun bereits Abmachungen der Milch verbände mit den Milch kondensfabriken getroffen worden, wonach diese sich mit einer Preisreduktion von 8 Eappen unter dem zu fixierenden Normalpreis einverstanden erklären.

Wir schätzen die in Betracht fallende Milchmenge auf 25--80 Millionen kg im Jahr und den erforderlichen Aufwand auf rund 0,8 Millionen Franken.

4. Nach diesen Berechnungen, die, wie immer wieder betont werden muss, ;zum grossen Teil auf unsichern Schätzungen beruhen, würde die Stützungs.aktion vermutlich folgende Beträge erheischen: für die Butterei 8,6 Millionen Franken für die Käserei 8,,, » » für die Kondensfabriken 0,8 » » 12,4 Millionen Franken Unter den genannten
Voraussetzungen wären somit schätzungsweise rund 12,6 Millionen Franken notwendig, um den Milchpreis zugunsten der Produzenten vom 1. April bzw. 1. Mai 1932 an während der Dauer eines Jahres auf 19 Eappen zu halten. Es muss aber bstont werden, dass es sich, wie bereits erwähnt, um eine blosse Schätzung bandelt. Verschiedene Faktoren, so namentlich die Produktions- und Absatzverhältnisse und damit die Butter- und Käsepreise, sind unbestimmt. und richten sich nach den wirtschaftlichen und .handelspolitischen Verhältnissen.

492

Beschaffung der erforderlichen Mittel.

1. Als feststehend darf angenommen werden, dass sich Milch verbändeund Bund auch fernerhin in die Aufgabe der Mittelbeschaffung zu teilen hättenUnsern Ausführungen ist indessen zu entnehmen, dass der Krisenfonds des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten auf 80. April 1982 voraussichtlich saldieren, günstigstenfalls einen bescheidenen Aktivsaldo, möglicherweise auch bereits ein Defizit ausweisen wird. Nun verfügen aber der Zentralverband, namemlich aber einzelne seiner Sektionen, noch über gewisse andere Aktiven, die indessen zum Teil in ihren Betrieben festgelegt sind und für die hier in Frage stehenden Stützungsaktionen nur in begrenztem Umfange herangezogen werden könnten.

In der Annahme, dass der Zentralverband den sogenannten Krisenrappen auf der Konsummilch auch fernerhin beziehen wird, dürfte ihm daraus eine Jahreseinnahme von 3--4 Millionen Pranken zufliessen, die für die Stützungsaktionen verfügbar wären. In der weitern Voraussetzung, dass Bund und Zentralverband sich im gleichen Verhältnis von 80:20 wie bis jetzt an der Stützungsaktion für Butter beteiligen werden, ergäbe sich für den Bund eine bezüglicheBelastung von 2,88 und für den Zentralverband von 0,7a Millionen FrankenWerden die Aufwendungen zur Stützung der Kondensmilchfabrikation imi gleichen Verhältnis getragen, so resultiert hieraus eine Belastung für den Bund, von 0)64 und für den Zentral verband von 0,16 Millionen Franken.

Auch die Aufwendungen zugunsten der Käsefabrikation wären gemeinsam) zu übernehmen, wobei der Zentral verband offenbar einen Teil der Lasten auf seine Sektionen ab'aden müsste. Unter dieser Voraussetzung sollten von den.

Verbänden schätzungsweise etwa 40% des Aufwandes, jedenfalls mindestens 1 /3, entsprechend 2,68 Millionen Franken, übernommen werden können, wogegen der Bund den Eest von 5)34 Millionen Franken zu tragen hätte.

Darnach hätten sich die Verbände an der Stützungsaktion auf der Basiseines Milchpreises von 19 Kappen mit rund 8,5 Millionen Franken und der Bund mit gegen 9 Millionen zu beteiligen.

2. Wie könnte der Bund die mutmasslich e r f o r d e r l i c h e n 9 Millionen Franken b e s c h a f f e n ?

a. Vom Saldo der bisherigen Einnahmen aus Zollzuschlägen auf Butter und Schweineschmalz, der auf I.April 1982 schätzungsweise 5 Millionen
Franken betragen wird, könnte für diese Aktion etwa die Hälfte mit 2,6 Millionen Franken herangezogen werden. Der Eestbetrag wäre hingegen für die übrigen Hilfsmassnahmen nach Bundesbsschluss vom 28. September 1928zu reservieren.

b. Wie wir bereits früher erwähnt haben, wird der Kredit von 5 MillionenFranken, der nach Bundesbeschluss vom 2. Oktober 1930 für eine weitereBundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten (Käsepreisgarantie) bewilligt worden ist, nicht völlig beansprucht. Die Bestanz wird rund 0,5 Millionen; Franken ausmachen. Es dürfte gegeben sein, dass dieser Betrag für die Fortsetzung der Hilfsaktion herangezogen wird.

493 e. Die weitem Mittel können unseres Erachtens am richtigsten dadurch gefunden werden, dass die gesamten Einnahmen des Bundes auf den Zollzuschlägen für Butter, die zweimal 50 Eappen, also je kg Fr. l betragen, für die Milchstützungsaktion verwendet werden. So wird die Zollerhebung gerechtfertigt und das Ergebnis in logischer Weise verwendet. Übrigens fielen ja bekanntlich schon bis jetzt die Erträgnisse des ersten Zuschlages zum Butterzoll in den Fonds, aus dem die Kosten für die Milchstützungs·aktion bestritten werden.

Die Einnahme, die aus diesem Butterzuschlagszoll fliesst, hängt naturgemäss von der Entwicklung der inländischen Butterproduktion und der Einfuhr ab. Nehmen wir an, dass der Butterimport in der in Betracht fallenden Periode von einem Jahr 6000 Tonnen betragen wird (statt rund 10,500 Tonnen im Jahre 1931), so ergeben die beiden Zollzuschläge von je 50 Eappen eine jährliche Einnahme von rund 6 Millionen Franken. Die Einbusse, die die Bundeskasse gegenüber dem Zustand, wie er 1931 bestand, erleidet, belauft sich auf ·die Hälfte dieses Betrages oder rund 3 Millionen Franken. Dazu kommt allerdings eine Mindereinnahme zufolge des erstrebten Bückganges der eingeführten Buttermenge. So wird die effektive Einnahme aus den Butterzöllen, die 1931 für die Bundeskasse 7,488 Millionen Franken betrug, wahrscheinlich bei einer Einfuhrmenge von 600 Wagen auf 1,2 Millionen Franken sinken.

Bei einer Lösung, wie wir sie vorstehend skizziert haben, kämen die übrigen Notstandsmassnahmen, die in Art. 2 des Bundesbeschlusses vom 28. September 1928 betreffend eine vorübergehende Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft näher umschrieben sind, von dem Zeitpunkte an in Wegfall, in dem der genannte Saldo der Zollzuschläge nach .Bundesbeschluss vom 17. Juni 1930 erschöpft sein wird.

Preise für Konsummilch.

Die Verschleissspanne auf Konsummilch, die durch den sogenannten Krisenrappen belastet wird, ist heute immer noch namhaft höher als in der Vorkriegszeit. Unsere Konsummilchpreise stehen daher auch hoch im Verhältnis zum Milchpreis, den der Produzent erhält. Die Erklärung liegt zum Teil in den örtlichen Preiszuschlägen, die den Normalpreis von zurzeit 20 Eappen für günstiger gelegene, technisch verarbeitete Milch, besonders aber für Konsummilch entsprechend erhöhen. Infolge
der für die Käsepreisstützung vorgesehenen Änderungen dürften diese Preiszuschläge künftig auf ganzer Linie einen gewissen Abbau erfahren. Es ist ferner möglich, ja wahrscheinlich, dass die Milchpreise wieder häufiger, wie dies früher vielfach Eegel war, auf die Käsepreise eingestellt werden. Unter Berücksichtigung aller Umstände ist zu erwarten, dass bei der nächsten Preisänderung der Detailpreis für Konsummilch um einen Eappen mehr zurückgehen wird, als es der Normalpreis für

494 Produzenten anzeigt. Die Beduktion des derzeitigen Normalpreises von 20 Rappen auf 19 Eappen würde in diesem Falle von einem Preisabschlag zugunsten der Konsumenten von 2 Bappen begleitet sein. Die Differenz von Ü Bappen ginge zum Teil auf Kosten der Preiszuschläge, zum andern Teil auf Rechnung der Verschleissspanne im Gross- und Kleinhandel.

Im Hinblick auf die Überproduktion wäre die Steigerung des Milchkonsums zur Lösung der Krise besonders willkommen. Qualitätslieferung · und bescheidene Preise sind zweifellos die wirksamsten Mittel zur Förderung des Konsums von Milch und Milcherzeugnissen.

Die Beschlüsse und ihre nrutmasslichen Wirkungen.

Es ist, wie gezeigt, nicht sicher, dass der berechnete Betrag von rund 12,8 Millionen Franken ausreichen wird, um die Stützungsaktion im vorgesehenen Umfange durchzuführen bzw. den Milchpreis von 19 Bappen während der ganzen Periode bis zum Frühjahr 1933 zu halten. Aber wenn dies auch möglich ist, die Dinge sich also ungefähr so entwickeln, wie sie unsern Berechnungen zugrunde gelegt worden sind, so werden nach Ablauf eines Jahres sowohl die für diesen Zweck herangezogenen Beserven als die laufenden Einnahmen aus Zollzuschlägen ganz oder doch annähernd aufgebraucht sein. Es ist jedoch kaum anzunehmen, dass sich die Verhältnisse innert dieser Frist soweit verbessern werden, dass auf spätere Stützungsaktionen völlig verzichtet werden könnte. Deshalb dürfte es sich empfehlen, den Ertrag der Zollzuschläge noch für eine weitere Periode von mindestens einem Jahr für die Fortsetzung der Aktion zur Verfügung zu halten.

Sofern sich die Verhältnisse auf dem Milch- und Milchproduktenmarkte ungünstiger entwickeln sollten, beispielsweise der Butterimport unter 6000 Tonnen sinken würde oder die finanziellen Leistungen der Milchverbände kleiner wären, als für unssre Berechnungen angenommen worden ist, könnte eine Reduktion des Preises für Inlandsbutter und damit ein weiterer Milchpreisabschlag eintreten, wenn nicht neue Mittel für die Durchführung der Stützungsaktion beschafft würden. Der Bundesrat möchte indessen darauf aufmerksam machen, dass er mit Bücksicht auf die Krise und die grossen Anforderungen, die von überall her an den Bund gestellt werden, mit seinen Mitteln haushälterisch umgehen muss, um so mehr, als die Erschliessung neuer Finanzquellen grossen Schwierigkeiten begegnet.

Wie wir wiederholt hervorgehoben haben, ist es ausserordentlich schwierig, die künftige Entwicklung der Verhältnisse einzuschätzen, so dass man sich die den Umständen angepassten Entscheidungen auf alle Fälle für den gegebenen Zeitpunkt vorbehalten muss. So sehr wir den Milchproduzenten den durchaus gerechtfertigten Milchpreis von 19 Bappen gönnen, so erachten wir doch bei anhaltend ungünstiger Gestaltung des Milch- und Milchproduktenmarktes

495 eine nochmalige Herabsetzung des Milchpreises nicht als ausgeschlossen.

Für einmal möchten wir sie aber, wie wir dargelegt haben, durch unsere Vorschläge zu verhüten suchen, überzeugt, dass auch ein Milchpreis von 19 Eappen in vielen Fällen kaum genügen dürfte, um die Produktionskosten zu decken.

Die Entscheidung der wichtigen Frage, ob das entwickelte Programm verwirklicht und damit ein Milchpreis von 19 Eappen gehalten werden kann, muss somit der Zukunft vorbehalten bleiben. Bestimmt wird sie hauptsächlich durch die weitere Entwicklung der Produktions-, Absatz- und Preisverhältnisse für Milch und Milcherzeugnisse und die Mittel, die vom Bunde und den Milchverbänden für die skizzierte Stützungsaktion aufgebracht werden können.

II.

1. Die Beschränkung der Buttereinfuhr und die Organisation der Butterversorgung haben wir nach dem dieser Botschaft beigegebenen Bundesratsbeschluss geordnet. Sein Inhalt wird durch unsere Darlegungen einlässlich begründet. Soweit der Beschluss nicht etwas Besonderes festsetzt, sollen auch für die Buttereinfuhr die Bestimmungen unserer allgemeinen Verordnung vom 1. Februar 1932 über die Beschränkung der Einfuhr sinngemässe Anwendung finden.

Spezibll sei noch hervorgehoben, dass der Beschluss die Eegulierung der zu Butter verarbeiteten Milch gestattet. Das Volkswirtschaftsdepartement ist ermächtigt, den Preis festzusetzen, zu dem die Zentralstelle die Inlandsbutter übernehmen muss. Es wird indessen seine bezüglichen Verfügungen dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen bzw. diese in seinem Einverständnis und nach seinen Weisungen treffen.

Der Beschluss soll nicht vor dem 1. April 1932 in Kraft treten. Damit haben 'die eidgenössischen Bäte .Gelegenheit, schon vorher dazu Stellung zu nehmen.

2. Der vorgelegte Entwurf eines Bundesbeschlusses beschränkt sich auf die Festsetzung der gezeichrieten Richtlinien und lässt damit dem Bundesrat die notwendige Bewegungsfreiheit, um sich wechselnden Verhältnissen anzupassen. Wir legen Wert darauf, den Grundsatz zu betonen, dass bei der Durchführung der Massnahmen die Konsumenteninteressen angemessen zu berücksichtigen seien. So sei hervorgehoben, dass die Butterpreise auf einer erträglichen Stufe stabilisiert werden sollen, die Konsummilchpreise auf 1. Februar bereits um einen Eappen zurückgegangen sind, im Frühjahr um weitere
zwei Eappen abschlagen werden und dass wohl auch der Käse noch billiger werden wird.

Von neuem werden wir auf eine nachhaltige Förderung der Qualitätsproduktion dringen. So soll den Produzenten die Einhaltung der Milchlieferungsregulative zur Pflicht gemacht werden. Dabei wird man insbesondere einer irrationellen und übermässigen Verabreichung gewisser, die Qualitätsproduktion beeinträchtigenden Kraftfuttermittel entgegentreten müssen. Es ist nicht zu leugnen, dass die Kraftfütterung in vielen Fällen ein gesundes, wirt-

496 schaftlich gerechtfertigtes Mass überschritten hat. Auch im letzten Jahr ist ·die Einfuhr von Kraftfuttermitteln abermals gestiegen.

Die technische Seite der Milchverarbeitung ist ebenfalls weiterer Verbesserung fähig, und auch hierin soll das Mögliche getan werden.

Die zahlreichen Massnahmen, die uns die Krisis auferlegt, werden eine erneute Prüfung des Gleichgewichts des Voranschlages erfordern, worüber -der Bundesrat demnächst Anträge ausarbeiten wird.

Auf Grund unserer Ausführungen beehren wir uns, den eidgenössischen .Bäten folgende Anträge zu unterbreiten: 1. Von dem'Bundesratsbeschluss vom 26. Februar 1932 über die Beschränkung der Einfuhr von Butter und die Butterversorgung sei im Sinne der Genehmigung Kenntnis zu nehmen (Beilage 1); 2. Dem Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten sei zuzustimmen (Beilage 2).

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 26. Februar 1932.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

.2 Beilagen: 1. Bnndesratsbeschluss über die Beschränkung der Einfuhr von Butter und die Butterversorgung vom 26. Februar 1932.

2. Entwurf einps Bnndesbeschlussos über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten.

497

Beilage 1.

Bundesratsbeschluss über

die Beschränkung der Einfuhr von Butter und die Butterversorgung.

(Vom

26. Februar 1932.)

Der schweizerische Bundesrat, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 28. Dezember 1981 über die Beschränkung der Einfuhr*), beschliesst:

Art. 1.

Die Einfuhr von Butter, Zollposition 93 o, ist vom 1. April 1982 an nur mit einer Bewilligung zulässig.

Art. 2.

Die Bewilligung zur Einfuhr von Butter wird vor allem aus an eine Zentralstelle der bisherigen Butterimporteure erteilt, die sich unter der Bezeichnung «Schweizerische Zentralstelle für Butterversorgung», nachstehend Zentralstelle genannt, als gemeinnützige Institution konstituiert hat.

Art. 3.

Die Zentralstelle ist gehalten: 1. Inlandsbutter von entsprechender Qualität zu den in Anpassung an den Milchpreis vom Volkswirtschaftsdepartement festgesetzten Preisen zu erwerben ; 2. Butter nach Bedarf und in geeigneter Qualität einzuführen; 3. die Butter an den Handel so abzugeben, dass sie der Konsum zu einem vom Volkswirtschaftsdepartement festgesetzten Preise beziehen kann, der normalerweise Fr. 5 für Tafelbutter nicht übersteigen soll; Kochbutter ist entsprechend billiger abzugeben.

*) A. S. 47, 785.

Bundesblatt. 84. Jahrg. Bd. I.

34

498 Art. 4.

Die Zentralstelle konstituiert sich selbst und untersteht der Aufsicht des Volkswirtschaftsdepartements. Allfällige Geschäftsgewinne hat sie dem Bunde zur Verfügung zu stellen, wogegen ihr dieser Mehrausgaben aus dem überbundenen Preisausgleich zugunsten der Inlandsbutter vergüten wird.

Art. 5.

Butterhandelsfinnen, die der Zentralstelle nicht beitreten, bisher aber regelmässig Butter importiert haben, sollen nach den Anordnungen des Volkswirtschaftsdepartements von der Zentralstelle in gleichen Bechten und Pflichten Butter beziehen können. Firmen, die auch hierauf verzichten, werden vom Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung für Landwirtschaft, Bewilligungen zur direkten Einfuhr von Butter erteilt. An solche Bewilligungen sind grundsätzlich die gleichen Bedingungen zu knüpfen, die von der Zentralstelle zu erfüllen sind.

Das Volkswirtschaftsdepartement kann bestimmen, dass an Stelle der Verpflichtung, eine bestimmte Menge von Inlandsbutter zu übernehmen, eine Geldleistung treten soll, die von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse periodisch festgesetzt wird.

Art. 6.

Der Vollzug dieses Beschlusses, der am 1. April 1982 in Kraft treten wird, ist dem Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung für Landwirtschaft, und der Oberzolldirektion übertragen.

Soweit dieser Beschluss nicht etwas besonderes festsetzt, kommen die Bestimmungen der Verordnung des Bundesrates vom 1. Februar 1932 über die Beschränkung der Einfuhr sinngemäss zur Anwendung.

Bern, den 26. Februar 1932.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,.

Der Bundespräsident : Motta.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

499 (Entwurf.)

Beilage 2.

Bundcsbeschluss über

die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 1982, beschliesst: Art. 1.

Dem Bundesrat werden für eine Stützungsaktion der Milchpreise folgende Mittel zur Verfügung gestellt : a. der Restbetrag von rund 0,s Millionen Pranken auf dem Kredit von 5 Millionen Franken, der dem Bundesrat nach Bundesbeschluss vom 2. Oktober 1930 über eine weitere Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten ausgesetzt worden ist; b. der Ertrag der Zollzuschläge auf Butter, die nach den Bundesratsbeschlüssen vom 6. August 1929 und 26. August 1930 mit zusammen Fr. l je kg vom 1. April 1932 an während einer Periode von zwei Jahren erhoben werden.

Art. 2.

Der Bundesrat wird aus den zur Verfügung gestellten Beträgen und unter den von ihm festzusetzenden Bedingungen Beiträge zur Stützung des Milchpreises gewähren, soweit er 19 Eappen je kg für den Produzenten nicht übersteigt. Die Beiträge werden in der Hegel durch den Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten verabfolgt, der Träger der Stützungsaktion sein wird und selbst einen angemessenen Teil der erforderlichen Mittel aufzubringen hat.

500

Der Bundesrat ist überdies ermächtigt, zur Lösung einzelner Aufgaben der Stützungsaktion auch andere Organisationen herbeizuziehen und diesen Beiträge an ihre Aufwendungen zu verabfolgen.

Bei der Durchführung der Massnahmen ist auf die Konsumenten billige Eücksicht zu nehmen.

Art. 8.

Dieser Beschluss wird als dringlich erklärt und tritt am 1. April 1982 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird der Bundesbeschluss vom 17. Juni 1980 über die Ergänzung des Bundesbeschlusses vom 28. September 1928 betreffend eine vorübergehende Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft, soweit er sich auf die Einnahmen aus den Zollzuschlägen auf Butter bezieht, aufgehoben.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt. Er bestimmt Umfang und Bedingungen der Hilfsaktion.

·«3S~-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten und die Beschränkung der Buttereinfuhr. (Vom 26. Februar 1932.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1932

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

2799

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.03.1932

Date Data Seite

469-500

Page Pagina Ref. No

10 031 604

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.