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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 15. November 1932.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : 1. Dem Kanton Zürich: a. An die zu Fr. 43,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Siedelungsbaute im ,,Bärloch", Gemeinde Fischenthal, 10%, im Maximum Fr. 4,300.

b. An die zu Fr. 10,000 veranschlagten Kosten der Durchführung von Ergänzungsarbeiten im Meliorationsgebiet des Wehntales, in den Gemeinden Niederweningen, Oberweningen, Schleinikon und Schöfflisdorf, Bezirk Dielsdorf, 20%, im Maximum Fr. 2000.

c. An die zu Fr. 85,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Siedelungsbaute in den Flurabteilungen ,,Einfang und Mottli", im Güterzusammenlegungsgebiet Rickenbach, Bezirk Winterthur, 10%, im Maximum Fr. 8500.

2. Dem Kanton Bern : a. An die zu Fr. 39,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges Westerfluhweg, der Burgergemeinde Pieterle», 30%, im Maximum Fr. 11,700.

b. An die zu Fr. 44,000 veranschlagten Kosten der Ausführung des Waldweges Chablais, der Gemeinde Péry, 25%) im Maximum Fr. 11,000.

c. An die zu Fr. 60,000 veranschlagten Kosten der Anlage einer Wasserversorgung auf der Axalp, Gemeinde Brienz, 20%, im Maximum Fr. 12,000.

3. Dem Kanton Unterwaiden nid dem Wald an die zu Fr. 370,000 veranschlagten Kosten der Verbauung des Steinibaches, in der Gemeinde Hergiswil, 45%, im Maximum Fr. 166,500.

4. Dem Kanton Appenzell I.-Rh. an die zu Fr. 29,300 veranschlagten Kosten der Entwässerung ,,Mendle-Forren", Gemeinde Appenzell, 15%, im Maximum Fr. 4,395.

5. Dem Kanton Graubünden: a. An die zu Fr. 55,000 veranschlagten Kosten der Erstellung von Stallbauten und einer Sennhütte auf der Alp ,,Astras-Tamangur", in der Gemeinde Schuls, 40%, im Maximum Fr. 22,000.

923 b. An die zu Fr. 19,400 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Sennhütte auf der Alp ,,Seznèr", in der Gemeinde Vigens, Bezirk Glenner, 40%, im Maximura Fr. 7760.

c. An die zu Fr. 57,000 veranschlagten Kosten der Aussenrenovation des ,,Klosterhofes" Truns, 25%, im Maximum Fr. 14,250.

6. Dem Kanton Aargau an die zu Fr. 370,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Binnenkanales auf der rechten Aareseite DöttingenKlingnau-Rhein bei Koblenz, I. Sektion, 25 %, im Maximum Fr. 92,500.

7. Dem Kanton W allia an die zu Fr. 27,500 veranschlagten Kosten des Verhaues gegen Steinschlag und der Aufforstung in ,,La Tournille", Gebiet der Gemeinde La Bâtiaz, 50%, im Maximum Fr. 13,750.

8. Dem Kanton Neuenburg an die zu Fr. 66,000 veranschlagten Kosten der Anlage eines Waldweges ,,Terrieux-Perrolets", Gemeinde Neuenburg, 25%, ira Maximum Fr. 16,500.

Der Sitz des Schweizerischen Konsulates in Madagaskar wird ab 1. Januar 1933 von Tamatava nach Tananarive verlegt.

Bekanntmachungen TOD Departement und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Wiedereröffnung des Zollamtes Zermatt für die Abfertigung von Reisendengepäck.

Vom 15. Dezember 1932 bis 28. Februar 1933 wird das Gepäckzollamt im Bahnhof Zermatt wieder geöffnet sein.

Während dieses Zeitraumes können aus dem Auslande mit Bestimmung nach Zermatt eingehende Sendungen von Reiseeffekten (einschliesslich der zum persönlichen Gebrauche der Reisenden dienenden Sportartikel), sowie Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut an der Grenze zum Transit nach genannter Empfangsstation angemeldet werden.

B e r n , den 15. November 1932.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1932

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.11.1932

Date Data Seite

922-923

Page Pagina Ref. No

10 031 834

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