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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen, Verschollenheitsruf.

Suter, Walter Nikiaus, geboren 10. Dezember 1866, von Schnottwil, Sohn des Nikiaus und der Helena geb. Weltner, welcher vor ca. 30 Jahren nach Batavia ausgewandert ist und von dem seit ca. 25 Jahren keine Nachrichten mehr eingegangen sind, wird hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist beim unterzeichneten Amtsgerichtspräsidenten schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst über ihn die Verscbollenheit ausgesprochen wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über das Verbleiben des Suter obengenannt Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 3.Juni 1931.

(3...)

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten : Dr. B. Bachtier.

Das Schweizerische Bundesrecht

Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis

Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt ist mit dem Erscheinen des Reffister bandes abgeschlossen Es umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband und kostet Fr. 127. -- (Registerband allein Fr. 7. --) Prof. Dr. Guhl schreibt in der Zeitschrift des Bern. Juristenvereins : ,,So verschieden die behandelten Gebiete auch sind, die Methode ist stets dieselbe: Den einzelnen Abschnitten wird ein kurzer Rückblick auf die Gesetzgebungsgeschichte vorangestellt, was das Verständnis der folgenden Entscheidungen ganz wesentlich erleichtert, ohne die Ausgabe allzu stark zu belasten.

Ausstattung und Druck sind vornehm, der Preis bescheiden.

Das ,,Schweizerische Bundesrecht" wird für Amtsstellen, für Juristen und Journalisten, für gebildete Leute überhaupt ein unentbehrliches Nachschlagewerk sein; einzelne Kapitel können geradezu als interessante Lektüre angesprochen werden."

Behörden und öffentliche Bibliotheken erhalten die Bände mit 25 % Rabatt beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft in Frauenfeld.

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Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthält: .

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1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 1928 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. Z. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Eidgenössischer Staatskalender 1932.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1932, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversamlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten außerparlamentarischen Kommissionen.

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

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Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Fr. 2. 40 zuzüglich Porto.

Die Bundeskanzler hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln ;die nach den Originalentwürfen von f Dr. Rud. Munger, -Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die .Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.

Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6. November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschliessenden Länder sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.

Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzler

Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden.

2. Heft (1928).

Das 2. Heft der Verwaltungsentscheide der Bandesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden. Das Heft umfasst 110 Seiten.

Die Sammlung der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder von Departementen in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Publikation eignen, Auskünfte, Weisungen.

Preis des Exemplars Fr. l. 30, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Ausschreibung von Bauarbeiten.

Landessender in Münster (Luzern).

Über die Gipser- und Schreinerarbeiten. sowie die Lieferung der Fenster samt Beschlägen zu den Beamtenwohnhäusern beim Landessender in Münster (Luzern) wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Radiostation aufgelegt. -- Am 14. Juni 1932 wird ein Beamter der eidg. Baudirektion von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr daselbst anwesend sein, um allfällig weiter gewünschte Auskunft zu erteilen.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Beamteuwohnhäuser beim Landessender Münster" bis und mit dem 22. Juni 1932 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 6. Juni 1932,

(2..)

Stellenausschreibungen.

In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht inbegriffen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle Militärdepartement, Abteilung für Infanterie

Vakante Stelle

Erfordernisse

Mehrere Instruktions-Unteroffiziere II. Klasse der Infanterie

Die Bewerber müssen den vorgeschriebenen Probedienst als InstruktionsUnteroffiziersaspiran bestanden haben

Militär Die Bewerber müssen den departement, Spiel-InstruktionsUnteroffizierer vorgeschriebenen Probe(Tambour) II. Klasse dienst .als InatruktionsAbteilung für Infanterie Unteroffiziers aspi ran t bestanden haben

Zolldepartement

Besoldung Fr.

3700 bis 7100 ·

Anmeldungstermin

2. Juli 1932 .

(2.).

3700 bis 7100

2. Juli 1982

(2-).

10,400 bis 14,000

25. Juni 1932

Die Bewerber müssen Kontrollbeamter (Zollverwaltung), beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Buchs-Bhf.

Revisionsbeamten der ZollZollkreisdirektion in Chur verwaltung bekleiden .

4800 bis 8400

25; Juni 1932

Zolldepartement (Zollverwaltung), Zollkreisdirektion in Genf

4800 bis 8400

Direktor des [Zollverwaltung), IV. Zollkreises in Lugano Oberzolldirektion In Bern

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes ; Muttersprache italienisch

Zolldepartement

Revisor bei der Zollkreisdirektion in Genf

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

(2-).

(2.).

18. Juni 1932

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1932

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.06.1932

Date Data Seite

25-28

Page Pagina Ref. No

10 031 694

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.