627 P. Maurus Carnot, Disentis; Dr. Charly Clerc, Genf; Prof. Dr. Robert Faesi, Zollikon-Ziirich; Regierungsrat Dr. Leo Merz, Bern; Dr. Henri Mousson, alt Regierungsrat, Zürich.

Als Delegierter des Bundesrates an die am 3. Oktober 1932 in Genf zusammentretende Internationale Konferenz der Wanderungsstatistiker wird bezeichnet Herr Dr. H. Gordon, Chef der Sektion für Sozialstatistik im Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Dem Kanton Wallis wird an die zu Fr. 370,000 veranschlagten Kosten der Ausführung des Waldwegprojektes Visp-Rürchen, der Gemeinden Visp und Zeneggen, ein Bundesbeitrag von 40 °/o, im Maximum Fr. 148,000, bewilligt.

(Vom 23. September 1932.)

Den Herren Paul Dubois und Karl Oftinger, Abteilungschefs bei der Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung, wird der gewünschte Rücktritt auf Ende 1932, unter Verdankung der geleisteten Dienste, bewilligt.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Freiplatz im Lehrerasyl der Berset-Müller-Stiftung.

Im Schweizerischen Lehrerheim Melchenbühl wird auf l, Januar 1933 ein Platz frei. Zur Aufnahme sind berechtigt: Lehrer und Lehrerinnen, welche das 55. Altersjahr zurückgelegt und während wenigstens 20 Jahren in der Schweiz im Lehramt tätig waren ; ferner Erzieherinnen, die in der Schweiz unterrichtet haben, sowie Lehrerswitwen.

Die Eintrittsbegehren sind bis zum 1. November 1932 schriftlich an den Präsidenten der Verwaltungskommission, Herrn Gemeinderat Raaf laub in Bern, zu richten. Beizufügen sind: Geburtsschein, Heimatschein, Leumundszeugnis sowie Ausweise über die Dauer der Lehrtätigkeit, über die Familienverhältnisse und den Gesundheitszustand der Bewerber und Bewerberinnen.

B e r n , den 23. September 1932.

(2.).

Eidg, Departement des Innern.

628

Patentierung von Grundbuchgeometern.

Auf Grund der mit Erfolg bestandenen Prüfungen ist den nachgenannten Herren das Patent als Grundbuchgeometer erteilt worden : Bachmann, Emil, von Basel.

Dober, Ernst, von Küssnacht (Sehwyz).

Guibert, Pierre, von Neuenburg und Villars-sous-Yena (Waadt).

Luder, Rudolf, von Buren zum Hof.

Meyer, Eugen, von Niedergösgen.

Ribordy, Antoine, von Riddes.

Rochaix, Louis, von Chavannes de Bogis (Waadt).

Spindler, Albert, von Bonigen.

Sträub, Otto, von Hefenhofen.

Textor, Hans Walter, von Winterthur.

B e r n , 'den 23. September 1932.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

Notifikation.

wurde auf Grund eines von der Zollkreiedirektion Basel am 5. September 1932 gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens von der eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern am 20. September 1932, in Anwendung der Art. 74, Ziff. 3, 75 und 91 des Zollgesetzes vom 1. Oktober 1925, zu einer Busse von Fr. 1290 verurteilt, weil er ein Motorrad nach der Schweiz einführte, ohne es zur Zollbehandlung anzumelden.

Die Strafverfügung wird dem Angeschuldigten hiermit eröffnet.

Falls er sich binnen 8 Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation der Strafverfügung unbedingt unterzieht, wird ihm gemäss Art, 94 des Zollgesetzes ein Viertel der Busse nachgelassen. Unterzieht er sieh der Strafverfügung nicht, so kann er binnen 20 Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation bei der Zollkreisdirektion Basel Einsprache erheben und gerichtliche Beurteilung verlangen. Erhebt er innerhalb dieser Frist keine Einsprache, so erwächst die Strafverfügung unter Vorbehalt der Beschwerde in Rechtskraft. Eine allfällige Beschwerde gegen die Höhe der Busso ist binnen 30 Tagen beim eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement einzureichen.

B e r n , den 20. September 1932.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1932

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.09.1932

Date Data Seite

627-628

Page Pagina Ref. No

10 031 786

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.