24

# S T #

Bundesversammlung.

Im S t ä n d e r a t eröffnete der Präsident, Herr Dr. Sigrist, die Sitzung vom 27. September 1932 mit einem Nachruf auf den am 23. September verstorbenen Bundesrichter Dr. P a u l R a m b e r t : Meine Herren Ständeräte!

In der Nacht vom Donnerstag auf den Freitag der verflossenen Woche hat das schweizerische Bundesgericht durch den Hinscheid des Herrn Dr. Paul Bambert eines seiner hervorragendsten Mitglieder verloren. Auch wir wollen \ms den Trauerkundgebungen anschliessen, durch welche in der engern und weitern Heimat der Verlust dieses hochgebildeten Mannes beklagt worden ist.

Insbesondere sprechen wir dessen verehrten Familienangehörigen und dem hohen Bundesgericht unser inniges Beileid aus.

Herr Bundesrichter Dr. Bambert darf in einem gewissen Sinne sowohl der deutschen wie der welschen Schweiz zugerechnet werden. Er wurde im Jahre 1866 in Zürich geboren, wo sein Vater, der in der Westschweiz noch heute hochgeschätzte Gelehrte und Schriftsteller Eugen Bambert als Professor der französischen Sprache damals am eidgenössischen Polytechnikum wirkte.

Bis zum Jahre 1881 verbrachte Eambert die Jugendzeit in seiner Geburtsstadt, wo er auch seine Primarschulbildung genoss und die ersten Jahre des Gymnasiums absolvierte. In diesem Jahre siedelte er mit seiner Familie nach Lausanne über, um hier seinen Studiengang abzuschliessen und in der Folge sein berufliches Lebenswerk zu beginnen und auch zu vollenden. Wenn Herr Bambert in verhältnismässig späten Jahren seine juristischen Studien mit dem Doktorat und Patent eines Advokaten -- nämlich erst im Jahre 1898 -- zum Abschluss brachte, so erklärt sich das wohl daraus, dass in seinem geistigen Entwicklungsgang jahrelang offenbar das literarische Erbgut des Vaters und die persönliche Neigung für das Fach der Rechtswissenschaft miteinander \im den Sieg rangen. Der junge Jurist oblag fortwährend auch literarischen Studien und befasste sich längere Zeit fast ausschliesslich mit der Sichtung und Herausgabe des schöngeistigen Nachlasses seines Vaters.

Kurz nach dem Übertritt ins praktische Leben wurde Dr. Bambert im Jahre 1898 das Amt eines Präsidenten des Bezirksgerichtes von Lausanne übertragen, dem er sieben Jahre lang mit Auszeichnung vorstund. Im Jahre 1905 erhielt er einen Ruf an die Bechtsfakultät von Lausanne, um in dieser Stellung Zivilrecht und Zivilprozessrecht zu lehren, zuerst für sieben Jahre als ausserordentlicher und seit dein Jahre 1912 als ordentlicher Professor.

625 Dem erfolgreichen akademischen Lehrer blieb aber offensichtlich der Euf eines tüchtigen Praktikers erhalten. Das kommt darin zum Ausdruck, dass Professor Rambert den Auftrag erhielt, dem schweizerischen Zivilgesetzbuch im Kanton Waadt durch die Ausarbeitung der Entwürfe für die erforderlichen kantonalen Einführungsgesetze den Weg zur praktischen Anwendung zn bahnen. Die Aufgabe wurde so vorzuglich gelöst, dass der Grosse Eat seines Heimatkantons sich veranlagst sah, im Jahre 1911 nach Abschluss dieses umfangreichen Gesetzgebungswerkes dem Verfasser öffentlich den Dank des Landes auszusprechen.

Diese hervorragende Tätigkeit als Kechtslehrcr und Kechtsberater des kantonalen Parlamentes stellte Paul Eambert stark in den Vordergrund, als es sich im Jahre 1919 darum handelte, dem verstorbenen Bondesrichter Georges Favey einen Nachfolger in unserem obersten eidgenössischen Gerichtshöfe zu geben. Die Bundesversammlung pflichtete am 19. Juni 1919 dem Vorschlage der waadtländischen Delegation der beiden Bäte bei und so verliess Bambert seinen akademischen Lehrstuhl, um nun bis an sein zu frühes Lebensende auf hoher Warte sich wiederum der Bechtssprechung zu widmen. Das Urteil ist heute ein völlig einstimmiges, dass der Verstorbene auch in dieser Stellung sich seiner verantwortungsvollen Aufgabe in jeder Hinsicht gewachsen zeigte. Mit seiner ungewöhnlichen allgemeinen Geisteskultur, mit seiner hohen juristischen Bildung und der in reicher Praxis geschulten Befähigung zur Bechtsanwendung wurde der neue Bundesrichter sehr bald ein äusserst wertvoller Mitarbeiter semer Kollegen. Insbesondere wird ihm die klare, trotz grosser Knappheit erschöpfende Fassung seiner Voten, die elegante Darstellung«weise und ein hohes Mass persönlicher Liebenswürdigkeit, auch bei der Verfechtung abweichender Ansichten, nachgerühmt.

Wur verstehen es daher, wenn überall, wo man den vorzüglichen Menschen an der Arbeit gesehen hat, die Lücke, welche sein Tod gerissen, als eine schmerzliche, als eine fast nicht auszufüllende empfindet.

Ich bitte Sie, meine Herren Ständeräte, sich zu Ehren von Bundesrichter Dr. Paul Bambert von Ihren Sitzen zu erheben!

Der im N a t i o n a l r a t vom Vizepräsidenten, Herrn Dr. Perrier, gehaltene Nachruf ist in der französischen Ausgabe des Buadesblattes, 1932, H, S. 618, veröffentlicht worden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesversammlung.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1932

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.09.1932

Date Data Seite

624-625

Page Pagina Ref. No

10 031 784

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.