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Vollziehung des neuen Posttaxengesetzes.

Unter Bezugnahme auf die in den Nummern 51, 5'2 und 53 des diesjährigen Bundesblattes erschienene Bekanntmachung glauben wir hier noch in möglichster Kürze die hauptsächlichsten Aenderungen hervorheben zu sollen, welche mit dem 1. dies in der Berechnung d e r T a x e n v o n P o s t s e n d u n g e n i m I n n e r n d e r S c h w e i z eingetreten sind: 1) Gewöhnliche B r i e f e außerhalb des Lokalrayons, welche über 15 bis 250 g. wiegen, bezahlen frankirt nur mehr 10 (nicht 20) Centimes.

2) D r u c k s a c h e n über 500 g. (mit Ausnahme der abonnirten Drucksachen aus Bibliotheken etc.) werden stets alsFabr-poststücke taxirt und unter Einschreibung (mit Garantie) versandt.

3) W a a r e n m u s t e r bezahlen : bis 50 g. 5 Cts. (wie bisher); über 50 bis 250 g. 5 Cts.

(bisher 10 Cts.); über 250 bis 500 g. 10 Cts. (bisher 15 Cts.).

4) Die Gebühr für E i n s c h r e i b u n g (Rekommandation) von Briefpostgegenständen ist von 20 auf 10 Cts. herabgesetzt.

5) Die besondern Taxkategorien der unverschlossenen k l e i n e n P a k e t e und der G e s c h ä f t s p a p i e r e fallen weg, und es unterliegen diese Sendungen bis 250 g. der Brieftaxe, über 250 g. der Fahrpostlaxe.

6) Die Gebühr für Besorgung von Abonnementen auf schweizerische Zeitungen durch die Post ist von 20 auf 10 Cts.

reduzirt.

7) Die G e w i c h t s t a x e für Fahrpoststücke wird bis 20 kg.

ohne jede Rücksicht auf die Entfernung berechnet. Sie beträgt :

214 bis 500 g., frankirt Fr. -. 15, unfrankirt Fr. -- . 30 über 500 ,, 2500 ,, ,, ,, -- . 25, ,, -- 40 ,, 2% ,, 5 kg., ,, ,, -. 40, ,, -60 D 5 ^ 10 ,, ,, ,, -. 70, » 10 ,, 15 ,, ,, ,, 1. -, « 15 ,, 20 ,, ,, ,, 1. 50, n -n A-

: : U--

8) Die W e r t h t a x e für Fahrpoststücke beträgt : bis 100 Fr., 5 Cts., h isher nichts ; über 100 ,, 300 ,, 10 ,, ,, 300 ,, 500 ,, 15 ,, ,, 500 ,, 600 ,, 20 ,, wie bisher ; ,, 600 ,, 800 ,, 25 ,, .

,, 800 w 1000 ,, 30 B 1000 ,, 2000 ,, eO ,, w dann beispielsweise: Fr. -- . 45, bisher Fr. -- . 50 i für Fr 3,000 -- . 70 'i 5,000 n vi ·n n ·n -- . 55, 10,000 1. 20 Ï ·n T) f) -- . 85, 7) ·n 1. 45, 2. 20 '·) 20,000 T) y) f> fi T) 30,000 20 '·> 2.

3.

05, T) T) n ·n ·n 5. 20 ·> 3 25, ·n ·n n ·n 50,000 n 6. 25, T) n 100,000 ·n 10. 20 ·) ·n ·n (Für das zweite und die weitern Tausend des deklarirten Werthes werden nämlich je 6, statt wie bisher 10 Cts. berechnet.)

Die Haftpflicht für mit Werth deklarirte Postsendungen bleibt die gleiche wie bisher.

9) Die bisherige Taxe der G e l d a n w e i s u n g e n über 20 Fr.

ist um je 10 Cts. herabgesetzt, und es beträgt demnach die Taxe nunmehr: bis 100 Fr. 20 Cts.; über 100 bis 200 Fr. 30 Cts. und so fort 10 Cts. mehr für jedes weitere Hundert bis zum zuläßigen Maximum von 1000 Franken, welches nun für a l l e schweizerischen Postbureaux und rechnungspflichtigen Ablagen gilt.

B e r n , den 1. November 1884.

Die Oberpostdirektion.

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Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesrathes vom 17. November 1882, wonach auch Beamte und Bedienstete drr eidgenössischen Verwaltnngszweige, welche bei einer andern Lebensversicherung als beim Versicherungsverein der eidg. Beamten nnd Bediensteten versichert sind, bis zum Betrage von höchstens 5000 Franken Versicherungssumme, an der dem genannten Vereine zur Prämienreduktion jährlich bewilligten Bundessubvention Antheil haben sollen und unter Hinweisung auf unsere bezügliche Bekanntmachung vom 16. Oktober 1883 (ßundesblatt Nr. 51 vom 20. Oktober 1883, Seite 602/603) werden die betreffenden Beamten und Angestellten hiemit aufgefordert, zur Gelteudmuchung ihrer Ansprüche für das Jahr 1884 die s ä m m t l i c h e n b e t r e f f e n d e n P r ä m i e n q u i t t u n g e n für das laufende Jahr mit B e g l e i t s c h r e i b e n bis längstens den 30. November nüchsthin an das C e n t r a l k o m i t e des obgenannten Vereins (zur Zeit in Basel) einzusenden. Spätere Einsendungen könnten für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Kämliche gilt an^h wieder von solchen eidgenössischen Beamten und Angestellten, welche Mitglieder des Versicherungsvereins, jedoch nicht bis zum Maximalbetrage von 5000 Franken, daneben aber noch bei einer andern Lebensversicherungsgesellschaft betheiligt sind. Immerhin kann es sich in diesem Falle nur noch um die Differenz der Prämie bis zum Höchstbetrage von Fr. 5000 Totalversicherung handeln, da der Versicherungsverein statutengemäß überhaupt auch keine höhern Versicherungen als 5000 Franken auf nimmt. Im Begleitschreiben muß die A d r e s s e (Name und Vorname), sowie die d e r z e i t i g e a m t l i c h e S t e l l u n g , genau angegeben werden.

Das Centralkomite des Versicherungsvereins wird, wie letztes Jahr, bei Rücksendung der Belege die Auszahlung der Prämienantheile an der Bundessnbvention besorgen und auf Anfrage hin direkt jede wünschbare Auskunft ertheilen.

B e r n , den 5. November 1884.

Schweiz. Departement des Innern.

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Material-Ausschreibung.

Die schweizerische Telegraphenverwaltung bedarf für das Jahr 1885 nachstehendes Material und schreibt die Lieferung desselben hiemit zur Konkurrenz aus: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 22) 23) 24) 25) 26) 27) 28) 29) 30) 31) 32) 33) 34) 35) 36)

2000 mit Kupfervitriol imprägnirte 6'/a m. lange Stangen, im Minimum unten 16, oben 10 cm. dick.

12000 gleich imprägnirte 8 m. lange Stangea, im Minimum unten 18, oben 10 cm. dick.

1200 gleich imprägnirte 10 m. lange Stangen, im Minimum unten 22, oben 10 cm. dick.

1300 kg. verzinkter ganz weicher EisendrahtvonlVa mm. Durchmesser.

40000 kg. verzinkter Eisendraht bester Qualität von 3 mm. Durchmesser.

25000 kg. verzinkter Gußstahldraht bester Qualität von 2mm. Durchmesser, in Packleinwand gehüllt.

500 kg. Bronzedraht von 0.8 mm. Durchmesser.

6000 kg Bronzedraht von 2 mm. Durchmesser.

500 kg. Zinkblech in Tafeln von 8/* mm. Dicke, l m. Breite und 2 m. Länge.

5000 verzinkte Nägel.

200 kg. Weißblech in Tafeln vor. V» mm. Dicke, 24 cm. Breite und 65 cm. Länge.

3000 kg. Schlackenwolle.

150 kg. Bleidraht von 6 mm. Durchmesser.

60 Paar Feilkloben sammt Strick.

30 kleine Bohrer.

100 gewöhnliche Doppellinienzangen.

50 Löthlampen Nr. 3.

10 Baumscheeren.

40 Schaufeln.

10 Locheisen.

10 Magnet-Induktoren für Wechselgestelle.

5 Polwechsler.

20 Blitzplatten von 25 Lamellen, sammt Schrauben.

400 Wechsel à l Punkt.

300 Wechsel à 2 Punkte.

750 Wandbretter mit Batteriekästchen.

20 Wandbretter ohne Batteriekästchen.

5000 kg. 13 mm. breite Papierrollen.

300 Fläschchen blaue Farbe.

300 Fläschchen schwarze Farbe.

10 Aufzugfedern für Morseapparate.

1500 Doppelschnüre, 90 cm. lang.

100 Doppelschnüre, 115 cm. lang.

1000 Dnterlagscheibchen.

20 große flache Pinsel.

500 kleine runde Pinsel.

217 87) 38) 39) 40) 41) 42) 43) 44) 45) 46) 47) 48) 49) 50) 51) 52) 53)

20 Räderbürsten.

100 Felle Putzleder.

150 Fläschchen feinstes Schmieröl.

2000 Zinkplattcn.

2000 Kohlenhohlcylinder.

2000 Zinkcylinder für Callaud-Elemente.

500 Kupferplatten für Callaud-Elemente.

1000 vierkantige Gläser für Leclanché-Elemente.

2000 große Gummiringe.

4000 kg. Kupfervitriol.

50 kg. Quecksilber.

50 kg. gelbes Wachs.

60 kg. Kolophonium.

300 kg. englische Schwefelsäure.

250 Reisbürsten.

6000 unmontirte Porzellanknöpfe.

13000 m. Einführungsdraht, Kupferseele, 1.3 mm. dick, 98% Leitungsfähigkeit, isolirt mit doppelter Guttaperchahülle und getheerte Hanfgeflecht 54) 150,000 Stück oder 70 kg. mittelgroße Krampen.

.05) 30,000 Stück oder 40 kg. große Krampen.

Allgemeine Bedingungen der Ausschreibung.

1. Soweit Muster der ausgeschriebenen Artikel vorhanden sind, werden dieselben auf Wunsch, in Zimmer Nr. 74 des Postgebäudes in Bern vorgezeigt, dagegen können die Muster den Bewerbern nicht überlassen oder zugesandt werden.

2. Wo Pflichtenhefte existiren, werden dieselben auf Wunsch abgegeben oder zugesandt.

3. Den Bewerbern werden die bisanbin bezahlten Preise nicht mitgetheilt.

'!. Von solchen Personen, die noch nie Lieferanten der Telegraphenverwaltung waren oder die früher die Uebernahme einer ihnen zugewendeten Bestellung verweigerten, wird eine Bewerbung nur dann angenommen, wenn gleichzeitig mit ihr bei unterzeichneter Stelle eine Kaution von 200 Franken hinterlegt wird, die eventuell zur Deckung von Verlusten verwendet werden kann, falls der Bewerber eine ihm zugetheilte Bestellung nicht annehmen oder ungenügendes Fabrikat liefern sollte.

5. Alle Gegenstände sind fracht- und zollfrei nach Bern abzuliefern, die von außen kommenden in den Bahnhof, die in Bern selbst bestellten ins Centralmagazin der Telegraphenverwaltung. Für Verpackung darf nichts in Rechnung gebracht werden, dagegen werden auf spezielles Verlangen Kisten oder andere Packmaterialien unfrankirt zurückgesandt.

6. In den Lieferungsangeboten ist der Preis immer in Franken und Centimes anzugeben.

7. Der Lieferant ist verpflichtet, eventuell Nachbestellungen bis zur halben Höhe der ursprünglich gemachten Bestellung zum gleichen Preise anzunehmen und im Laufe des Jahres 1885 auszuführen.

8. Es ist den Bewerbern freigestellt, auf einen oder mehrere Artikel zu reflektiren und für das Ganze oder nur für einen Theil eines Artikels in Konkurrenz zu treten.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. IV.

15

218 9. Die Lieferungstermine sind auf den 28. Februar, 31. März, 30. April und 31. Mai gestellt. An jedem dieser Termine soll wenigstens V* der gemachten Bestellung zur Ablieferung gelangen. Vorauslieferungen sind zuläßig, es kann daher vor dem oder auf den ersten Termin die ganze Bestellung abgeliefert werden. Als L>atum der Ablieferung gilt derjenige Tag, an welchem die Lieferungen von auswärts im Bahnhof Bern, diejenigen von in Hern niedergelassenen Bewerbern im Centralmagazin eintreffen.

10. Für verspätete Ablieferungen wird per Tag Verspätung V» °A> des Ankaufspreises in Abzug gebracht. Als verspätet wird eine Alilieferung auch dann betrachtet, wenn bei rechtzeitiger Ablieferung das Material wegen mangelhafter Qualität zurückgewiesen werden muß.

11. Für sämmtliche rechtzeitig abgelieferte Gegenstände, welche den in jedem einzelnen Fall aufgestellten Lieferungsbedingungen entsprechen, erfolgt die Bezahlung gegen Ende des auf die Lieferung folgenden Monats.

(Ausnahmen sieht der Art. 12 vor.) Der hier erwähnte Zahlungsmodus gilt auch für Vorauslieferungen, jedoch mit der Einschränkung, daß keine Bezahlung vor Ende Februar 1885 erfolgen kann.

12. Tn Fällen, wo die unterzeichnete Stelle es für nothwendig findet, wird dieselbe einen Theil des Rechnungsbetrages zurückbehalten, um den unter Artikel 10 erwähnten Abzug für künftige verspätete Lieferungen zu decken.

13. In den Eingaben, welche bis spätestens de,n 24. November 1884 franko an die unterzeichnete Stolle zu richten sind, haben die Bewerber ausdrücklich zn erklären, daß ihr Lieferungsangebot mit Anerkennung der in dieser Aussehreibung aufgestellten Bedingungen erfolgt.

14. Nach dem 24. November können die eingegebenen Preise nicht mehr abgeändert werden.

Spezielle Bemerkungen zu dieser Ausschreibung.

1. Die Nnmmern l, 2 nnd 3 können, entgegen den allgemeinen Lieferungsfristen, den 31. Mai, 30. Juni, 31. .Tuli und 31. August, jeweilen mindestens V* der ganzen Bestellung, abgeliefert werden, nnd zwar in einer beliebigen Bahnstation an der Peripherie oder im Innern der geschlossenen Figur BernLnzern-Zürich-Olten-Neuchatel-Yverdon-Freiburg-Bern.

2. Für die Nummern l, 2, Jj, 5, 6 nnd 26 behält sich die unterzeichnete Stelle vor, den ausgeschriebeneu Bedarf unter verschiedene Bewerber zu vertheilen, während für alle übrigen Nummern der Gesammtbedarf je einem Bewerber zugeschlagen wird.

3. Für die Nnmmern 7 und 8 wird Phosphor-, Silizium- und ChromBronze znr Konkurrenz zugelassen. Beim Zuschlag ist neben dem Preise die Tragkraft und der elektrische Widerstand maßgebend.

4. Für die Nummern 4--19, 28--39, 44--46, 48, 49, 51--55 haben Personen, die nicht bisher unsere Lieferanten in den betreffenden Artikeln waren, Muster einzusenden. Bewerbungen, welche sich auf Mnster beziehen, die unsern Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

B e r n , den 29. Oktober 1884.

Die schweizerische Telegraphen-Direktion : Frey.

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Ausschreibung von

Austeilungen bei der eidg. Zollverwaltung.

Vorbehaltlich des durch die gesetzgebenden Räthe zu bewilligenden Kredites werden mit Rücksicht auf die pro 1. Januar 1885 in Aussicht genommene .Einführung einer Statistik des Warenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande mehrere Revisor- und Hülfsarbeiterstellen zu freier Bewerbung ausgeschrieben. Gewandtheit im Rechnen und in tabellarischen Arbeiten ist unerläßlich. Anmeldungen sind bis zum 12. November dieses Jahres an die Oberzolldirektion in Bern zu richten, welche auch über die BesoldungsVerhältnisse Auskunft ertheilt.

Die Anmeldungen sollen, sofern der Bewerber nicht bereits in der schweizerischen Zollverwaltung angestellt ist, die Angabe des Heimatortes, des Alters, sowie der bisherigen Beschäftigungsart des Bewerbers enthalten und müssen von einem Ausweis über Kenntniß wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen, sowie von einem amtlichen Zeugniß über bürgerliche Ehrenfähigkeit und guten Leumund begleitet sein.

B e r n , den 24. Oktober 1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

Gotthardbahn.

Mit dem 1. November d. J. treten für gewisse Artikel im direkten belgisch-italienischen Güterverkehr A u s n a h m e t a r i f e in Kraft, welche bei der Drucksachenkontrole der Elsaß-Lothringischen Bahnen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition Basel (E. L. B.) bezogen werden können.

L u z e r n , den 31. Oktober 1884.

Die in Nr. 49 dieses Blattes vom 15. Oktober d. J. publizierten Frachtsätze werden auch für Güter aller Art gewährt, w e l c h e per S c h i f f n a c h einer i t a l i e n i s c h e n H a f e n s t a t i o n v e r b r a c h t und vom 11. v. Mts. an v o n da in Wagenladungen von mindestens 5000 beziehungsweise 10,000 kg. direkt n a c h Zürich,Rothkreuzz und l.uzern abgefertigt werden.

L u z e r u , den 3. November 1884.

Die Direktion.

220

Schweizerische Eisenbahnen.

Im italienischen Text der Bemerkungen des Ausnahmetarifs Nr. G für Getreide etc. vom 15. September 1884 ist der Artikel M o h ä r s a m e n (,,ungarischer Futterkrautsamen") unrichtig mit ,,semi di erbe da prato" statt mit ,,Mohar (specie di miglio ungherese) " bezeichnet.

Z ü r i c h , den 30. Oktober 1884.

Namens der betheiligten Verwaltungen : Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Zum I. Nachtrag des Tarifs vom 1. November 1880 für die Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehre zwischen der Nordostbahn, sowie der Linie Effretikon-Hinweil einer-, den Vereinigten Schweizerbahnen anderseits, tritt mit 1. November d. J. ein Berichtigungsblatt in Kraft.

Z ü r i c h , den 30. Oktober 1884.

Für den Transport von frischem Obst in Ladungen von 5000 und 10,000 kg. ab den Stationen Kiesen und Nottwyl der Schweiz. Centralbahn nach den bayerischen Stationen Lindau, Immenstadt, Kempten, Augsburg, München, Nürnberg und Regensburg sind auf 1. November d. J. direkte Ausnahmetaxen in Kraft getreten, welche bei den genannten Stationen, sowie bei unserm Tarifbüreau und dem kommerziellen Bureau der Schweiz. Centralbahn in Erfahrung gebracht werden können.

Z ü r i c h , den 3. November 1884.

Für den Transport von Getreide, Hülsenfrüchten, Mahlprodukten und Oelsaaten ab Stationen der I. k. k. privilegirten Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft nach schweizerischen Stationen mit Umschlag in Wien oder Passau ist ein neuer Ausnahmetarif Nr. IV in Kraft getreten, durch welchen der gleichnamige seitherige Tarif vom 1. August 1882 nebst Anhang aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare des neuen Tarifs nebst Berichtigungsblatt (letzteres betrifft hauptsächlich die Anwendung der direkten Taxen auf Reexpeditionssendungen des Lauerhauses Romanshorn) können bei muera Tarifbüreau und unsern Stationen eingesehen und zu 30 Cts. bezogen werden.

Z ü r i c h , den 3. Novemher 1884.

Die Direktion.

221 Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn Da der offizielle Camionnagedienst von und nach der Station Boveresse fast nicht mehr gebraucht wird, wird derselbe mit 20. Januar 1885 eingestellt werden.

L a u s a n n e , den 19. Oktober 1884. % Mit 1. November d. ,J. wird eine neue Ausgabe des Tarifs für Coupeplätze im internationalen Verkehr zwischen Frankreich und Italien veröffentlicht werden, welche außer den im Tarif vom 10. September 1883 vorgesehenen Taxen auch solche für Coupé lit-toilette enthält.

L a u s a n n e , den 20. Oktober 1884. % Die Direktion der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

Hafer-Lieferungsausschreibung.

Die eidg. Militärverwaltung schreibt hiermit die Lieferung von circa einhundert Waggons H a f e r à 10,000 kg., gleich 10,000 metrische Zentner, zur freien Konkurrenz aus.

Der Hafer ist franko ab Lagerhaus Romanshorn, d. h. auf die Schütte geleert, zu liefern.

Bewerber haben ihre Offerten mit Muster begleitet, franko, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Haferlieferung" bis spätestens den JB. November nächsthin der unterzeichneten Stelle einzusenden.

In den Angeboten ist das zu liefernde Quantum, der Lieferungstermin, sowie die Provenienz der Waare genau anzugeben.

B r r n , den 24. Oktober 1884.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

222

Bekanntmachung.

Die in verschiedenen schweizerischen Zeitungen erschienene Notiz, nach welcher die Quaran t ä n e m a ß r e g e l n an der s p a n i s c h e n G r e n z e aufgehoben worden und der freie Reisendenverkehr gestattet wäre, wird vom Konsulat in Barcelona dahin berichtigt, daß jene Verordnung lediglich auf die Sicherheitsmaßregeln im Innern und nicht auch auf diejenigen an der Grenze sich bezieht.

Allerdings sind auch die Maßregeln an der Grenze gemildert worden, indem Beisende, die aus cholerafreien Ländern kommen, ungehindert durchgelassen werden, sofern sie eine in französischer Sprache abgefaßte, vou der Gemeindsbehörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung darüber beibringen, daß sie nicht mit infizirten Gegenständen in Berührung gekommen sind und sich in der letzten Zeit überhaupt ausschließlich in der betreffenden Gemeinde aufgehalten haben. Dieses Zeugniß muß von dem nächsten spanischen Konsul legalisirt sein.

Alle übrigen Eeisenden werden an der spanischen Grenze nach wie vor den Quarantänemaßregeln unterstellt.

B e r n , den 31. Oktober 1884.

Oie Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit bekannt gemacht, daß der neue auf 1. Januar 1885 in Kraft tretende Zolltarif mit alphabetischem Register der in demselben für die Einfuhr namentlich aufgeführten Waarenartikel gegen vorherige Einsendung von Fr. 1. 05 bei der Kanzlei der unterzeichneten Direktion, sowie bei den Zollgebietsdirektionen iu Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf portofrei bezogen werden kann.

B e r n , den 22. Oktober 1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

223

Bekanntmachung.

Anton Galliker-Burckhardt in Huttwyl (Bern) und Eduard Wirs in Sissach (Basel-Landschaft) haben als Unteragenten der Auswanderungsfirma W. Breuckmann, jgr., in Basel, zu fungiren aufgehört.

B p. r n, den 27. Oktober 1884.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische) und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im November 1884.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, nnd außer dem Wohnorte anch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

224 1) Postkommis in Lausanne, 2) Briefträger in Ormont-dessous (Waadt).

| Anmeldung bis zum 21. Novbr.

/ 1884 bei der Kreispostdirektion l in Lausanne.

3) Posthalter und Briefträger in Fontainemelon (Neuenburg). Anmeldung bis zum 21. November 1884 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Briefträger, Büreaudiener und Postpacker in Ölten. Anmeldung bis zum 21. November 1884 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger in Mollis (Glarus). Anmeldung bis zum 21. November 1884 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Telegraphist in Fontainemelon. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. November 1884 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

7) Telegraphist in Oberbüren (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. November 1884 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 14. November 1884 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Echallens (Waadt).

Anmeldung bis znm 14. Novbr.

3) Briefträger in St. Legier (Waadt). 1884 bei der Kreispostdirektion in 4) Büreaudiener und Packer beim Lausanne.

Hauptpostbüreau in Lausanne.

5) Posthalter und Briefträger in Erst-1 Anmeldung bis zum 14. Novbr.

feld (Uri).

l 1884 Dei dei.Kreispostdirektionn in 6) Briefträger in Willisau (Luzern). j Luzern.

7) Postablagehalter und Briefträger in Anmeldung bis zum 14. Novbr.

Rifferweil (Zürich).

1884 bei der Kreispostdirektion in 8) Postablagehalter und Briefträger in Zürich.

Seebach (Zürich).

9) Telegraphist in Tesserete (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. "November 1884 bei der Telegrapheninspektion in Beilenz.

10) Telegraphist in Chevroux (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. November 1884 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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08.11.1884

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