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RUckzug der Noten von Banken mit hinfälliger Emission.

(Bundesrathsbeschluß vom 17. März 1884.)

In Ausführung von Art. 52 des Banknotengesetzes vom 8. März 1881 werden hiemit alle Noten der nachstehend verzeichneten Banken, welche auf die Emission verzichtet haben, zum Rückzug aufgerufen, nämlich die Noten der Sank in Glarus, Ancienne Banque cantonale neuchâteloise, Caisse hypothécaire du Canton de Fribourg, Sank für Graubünden, Leihkassa Glarus, Eidgenössischen Bank, Banque populaire de la Broyé.

Die Inhaber von solchen Noten werden aufgefordert, dieselben an der Kassa der emittirenden Bank zur Einlösung vorzuweisen.

Vom 31. März 1884 an dürfen die in den Kassen der obbenannten Banken befindlichen und ihr noch eingehenden eigenen Noten nicht mehr ausgegeben werden.

B e r n , den 18. März 1884.

Eidg. Finanzdepartement.

Schweizerischer Zolltarif.

Um fortwährenden Anfragen bezüglich der Zollansätze des projektirten neuen eidgenössischen Zolltarifs und des Zeitpunktes des Inkrafttretens desselben zu begegnen, wird hiemit aufmerksam gemacht, daß die Berathungen der gesetzgebenden Räthe über die Revision des Zolltarifs noch nicht abge-

496 schlössen sind, und daß zu gekommener Zeit amtlich wird bekannt gegeben werden, wann ein neuer Zolltarif in Kraft zu treten hat.

B e r n , den 18. März 1884.

Eidg. Oberzolzdirektion.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Das Sommersemester 1884 beginnt den 15. April. Anmeldungen sind bis spätestens den 5. April einzureichen.

Programm und Aufnahmeregulativ können auf dem Direktionsbüreau bezogen werden.

Z ü r i c h , den 15. März 1884.

Der D i r e k t o r des eidg. P o l y t e c h n i k u m s : C. F. Geiser.

Bau-Ausschreibung.

Die Maurer-, Zimmer-, Schlosser-, Schmied- und Spenglerarbeiten für die Militärbadanstalt in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Plan, Voranschlag und Bedingnißheft sind im Bureau der eidg. Bauaufsicht in Thun und beim eidg. Oberbauinspektorat in Bern zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind bis und mit dem 28. März nächsthin versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für die Badanstalt in Thun" versehen, ·dem unterzeichneten Departement franko einzureichen.

B e r n , den 17. März 1884.

S c h w e i z . D e p a r t e m e n t d e s I n n er n: Abtheilung Bauwesen.

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Bekanntmachung.

Georges Barandun in Chur hat als Unteragent der Auswanderungsfirma Joli. Baumgartner in Basel (Bundesblatt 1883, III, 234) zu fungiren aufgehört.

B e r n , den 17. März 1884.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Johann Brast in Laufenburg (Aargau) hat als Unteragent der Auswanderungsagentur Wirth-Herzog in Aarau (Bundesblatt 1881, III, 616) zu Fungiren aufgehört und ist nunmehr von der Agentur M. Goldsmith in Basel als Unteragent angestellt.

B e r n , den 11. März 1884.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepeartement.

Bekanntmachung.

Eduard Hohler in Frick (Aargau) hâtais Unteragent der Auswanderungsfirma Ph. Rommel & de. in Basel (Bundesblatt 1882, 111, 572) zu fungiren aufgehört.

Moritz Gaillard in Sitten, dessen Anstellung als Unteragent der Auswanderungsfirma Job. Baumgartner in Basel der Bundesrath unterm 25. August 1882 (Bundesblatt 1882, 111, 572) genehmigt hat, ist nunmehr als Unteragent der Agentur Christ-Simmener in Genf angestellt.

B e r n , den 3./4. März 1884.

Otto Fellmann in Basel hat als Unteragent der Auswanderungsfirma A. Zwilchenbart in Basel (Bnndesblatt 1881, IV, 577) zu fungiren aufgehört.

Bern, den 7. März 1884.

Schweiz. Handels- and Landwirthschaftsdepartement.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. I.

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Bekanntmachung.

Der Umstand, daß Deutsche, welche sich um das schweizerische Bürgerrecht bewerben, eine Urkunde über ihre definitive Entlassung aus dem deutschen Staatsverbande beibringen, hat für den Fall, daß deren Bewerbung ohne Erfolg ist, für die Betreffenden folgende Nachtheile: Eine einfache Zurücknahme der Entlassungsurkunde von Seiten der deutschen Behörden ist gesetzlich nicht zuläßig, vielmehr hat jeder aus dem deutschen Staatsverband entlassene Deutsche in Gemäßheit des deutschen Gesetzes über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit, vom 1. Juni 1870, § 8, Ziffer 3 und 4, zum Behufe der Wiedererwerbung des ursprünglichen Indigenates nachzuweisen, daß er in Deutschland an dem Orte, wo er sich niederlassen will, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finde und an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich und seine Angehörigen zu ernähren im Stande sei.

Anderseits hat der Betreffende, weil er nicht mehr im Besitze von Ausweisschriften ist, die Ausweisung aus der Schweiz zu gewärtigen.

Künftige Bewerber um das schweizerische Bürgerrecht werden nun aufmerksam gemacht, daß der Bundesrath für die Ertheilung der Bewilligung zum Erwerb eines schweizerischen Bürgerrechts nicht die Vorlage einer Urkunde über die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverbande (Entlassungsurkunde) verlangt, sondern sich mit einer vorbehaltlosen Erklärung der zuständigen auswärtigen Behörde darüber, daß für den Fall der Erwerbung eines schweizerischen Bürgerrechts die Entlassung aus dem früheren Staatsverbande bewilligt werde (Entlassungszusicherung), begnügt.

B e r n , den 29. Februar 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Bezug nehmend auf unsere Publikation im Bundesblatt vom 12. November v. Js., betreffend die projektirte landwirtschaftliche Ausstellung in Amsterdam, bringen wir heute zur Kenntniß, daß laut Mittheilung des Generalkonsulats der Niederlande in Zürich die Anmeldungstermine für Beschickung der Ausstellung hinausgeschoben worden sind, und zwar : für Abtheilungen I--IV (Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine) bis 15. Juni und für Abtheilungen V--VIII (Milch, Butter und Käse, Maschinen und Geräthe, Lehr- und Hilfsmittel für den landwirtschaftlichen Unterricht, Bienenzucht) bis 1. Mai nächsthin.

B e r n , den 13. März 1884.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement, Abtheilung Landwirthschaft.

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Bekanntmachung Auf eine Mittheilung der k. k. österreichisch-ungarischen Gesandtschaft in der Schweiz hin bringen wir den schweizerischen Ornithologen zur Kenntniß, daß vom 7. bis 14. April 1884 in Wien, unter dem Protektorate S. k. k.

Hoheit des Kronprinzen Erzherzog Rudolf, ein 0 r n i t h o l o g e n - K o n g r e ß und vom 4. bis 14. desselben Monats eine ornithologische Ausstellung stattfinden wird.

Folgendes ist das Programm des Kongresses: 1) Entwurf eines internationalen Vogelschutzgesetzes.

2) Ueber die Abstammung des Haushuhnes und die zur Hebung der Geflügelzucht im Allgemeinen zu machenden Sehritte.

3) Impuls zur Errichtung eines sieh über die ganze bewohnte Erde ausdehnenden Netzes von ornithologischen Beobachtungsstationen.

B e r n , den 4. März 1884.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartement, A b t h e i l u n g Fo r s t w e s e n.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle soin; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Bern. Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Briefträger in Ostermundingen (Bern). Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in Fr antrat (Bern). Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postkondukteur für den Postkreis Aarau. Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

500 5) Postablagehalter und Briefträger in Villigen (Aargau). Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Postkommis in Chur. Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Chur.

7) Telegraphist in Esohlikon (Thurgau). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. April 1884 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

8) Telegraphist in Baierna (Tessin). Jahresbesoldung Pr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. April 1884 bei der Telegrapheninspektion in Bellenz.

9) Postkommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 21. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

10) Postlehrlinge für den Postkreis Luzern. Anmeldung bis zum 31. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Luzern. (Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung üohriftlich und, wenn möglich, persönlich der Kreispostdirektiou Luzern einzureichen, und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse, weitere Auskunft ertheilt die genannte Kreispostdirektion.)

11) Telegraphist in Vi vis. Jahresbesoldung gemäß Bun desgesetz vom 3. August 1872. Anmeldung bis zum 26. März 1884 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

« 12) Telegraphist in Zürich. Jahresbesoldung gemäß Bundesgesetz vom 3. August 1872. Anmeldung bis zum 26. März 1884 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

13) Telegraphist in Morcles (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. März 1884 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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19.03.1884

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