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Schweizerisches Bundesblatt.

36. Jahrgang. II.

' Nr. 18.

12. April 1884.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile 15 Rp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druck und Expedition der Stämpflischen Buchdruckerei in Bern.

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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1883.

IV. Geschäftskreis des Post- und Eisenbahndepartements.

A. Postverwaltung.

I. Allgemeines.

Dem Postulat dei- Bundesversammlung vom 29. Juni 1883 entsprechend werden wir auch für die Postverwaltung Alles, was materiell und formell auf die Staatsrechnung Bezug hat, in den besondern R e c h n u n g s b e r i c h t aufnehmen.

Da aber bei einer Betriebsverwaltung wie die Post die Rechnungsergebnisse der beste Ausdruck sind für den Verkehr und die Thätigkeit, wie sie im Berichtjahre sich entwickelt haben, für den ganzen Haushalt dieser Verkehrsanstalt, so erachten wir es nichts desto weniger als nothwendig, hier über die Rechnungsergebnisse im Allgemeinen in Kürze Nachweis zu leisten. Würden wir dies unterlassen, so wäre der Geschäftsbericht nach unserer Ansicht nicht vollständig und erschöpfend.

Wie letztes Jahr müssen wir bei den Rechnungsergebnissen die Summen in Anschlag bringen, welche zur Durchführung der Reform für künftige richtige Vereinnahmung des Ertrags der W e r t h z e i c h e n verwendet wurden.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

27

386

Das allgemeine Rechnungsergebniss vom Jahr 1883 gestaltet sich daher, verglichen mit dem Voranschlag und mit dem Vorjahre, wie folgt: 1883.

Fr.

Voranschlag 1883.

Fr.

1882.

Fr.

Wirklicher. Betrag der gesammten Einnahmen . . . . 15,773,330. 03 15,792,000 15,592,630. 17 Von diesen Einnahmen wurden verwendet für Durchführung der Reform betreffend Vereinnahmnng des Werthzeiohen518,534. 25 350,000 276,864. 53 ertrags

Es hleiben also an Gesammteinnahmen 15,254,795. 78 15,442,000 15,315,765. 63 Die Ausgaben betrugen 14,008,972. 95 14,211,000* 13,707,752. 50 Der Reinertrag beläuft sich auf

1,245,822. 83

1,231,000** 1,608,013. 13

Gegenüber dem Voranschlage (abgesehen von den Nachtragskrediten) ergibt sich die Thatsache, daß die Postverwaltung einen um Fr. 14,822. 83 h ö h e r n Reinertrag erzielt hat, obschon sie für die Reform der Werthsseichenkomptabilität Fr. 168,534. 25 m e h r verwendet hat, als der Voranschlag voraussah, nämlich diese Reform im Berichtjahre in weitern v i e r (statt nur drei) Postkreisen durchführte.

In W i r k l i c h k e i t stellt sich demnach die Reineinahme der Postverwaltung vom Jahr 1883 auf Fr. 1,414,357. 08, also um Fr. 183,357. 08 höher als der im Dezember 1882 aufgestellte Voranschlag.

Gegenüber dem Vorjahre ergibt sich schließlich eine V e r m i n d e r u n g des Reinertrags,, uni Fr. 362,190. 30. Da aber im Jahr 1883 für die Eefovm der WerthzeichenkomptabiJität Fr. 241,669. 72 m e h r verwendet wurden als im Jahr 1882, so beträgt der Ausfall in Wirklichkeit nur Fr. 120,520. 58.

Dieses Ergebniß ist hauptsächlich dem Traasport der R e i s e n d e n zuzuschreiben; denn während die Einnahmen an bezüglichen Taxen im Jahr 1883 Fr. 279,030. 22 w e n i g e r eintrugen als im Jahre 1882, blieben die Transportkosten (abgesehen von den subventionirten Kursen, bei welchen die Unternehmer alle Reisendenund Gepiicktaxen beziehen, den Fourgondiensten ohne Personenbeförderung und der Entschädigung au die Eisenbahnen und Dampf* Ursprüngliches Budget; die Nachkredite betrugen Fr. 57,000.

** Nach dem ursprünglichen Budget.

387

boote für die Beförderung der Fahrpoststück über 5 kg.) blos um Fr. 168,317. 85 u n t e r denjenigen des Vorjahrs. Das Ergebniß der Einnahmen von den Reisenden gegenüber den Transportkosten war demnach im Berichtjahre um Fr. 110,712. 37 u n g ü n s t i g e r als im Vorjahre.

Bereits in unserer Botschaft vom 19. Oktober 1883 betreffend den Voranschlag für das Jahr 1884 (Bundesblatt 1883, IV. Band, Seite 1), Abschnitt Einnahmen der Postverwaltung, lit. a, haben wir auf die Thatsache hingewiesen, daß der Reisendenverkehr auf einigen schweizerischen Alpenpässen in weit größerm Maße abgenommen hat, als vorausgesetzt worden war. Wir finden diese Thatsache bestätigt durch das Ergebniß des ganzen Jahres 1883, wie es nun vorliegt.

Wir haben nun bereits eine gründliche Revision der sämmtlichen schweizerischen Postkurse, insbesondere auch der Alpenkurse, vornehmen lassen, um diejenigen Ersparnisse auf dem Kursbetrieb zu verwirklichen, welche mit den berechtigten Ansprüchen des Verkehrs vereinbar erscheinen. Es beziffern sich diese Ersparnisse, welche zum größten Theil erst vom Jahr 1884 an eintreten werden, auf jährlich circa Fr. 80,000. Damit glauben wir für jetzt das Nöthige gethan zu haben."

Es können und dürfen bei der Frage der Einrichtung von Postkursverbindungen die f i n a n z i e l l e n Interessen nicht in erste Linie treten, sondern es muß den Erfordernissen des V e r k e h r s Genüge geleistet und namentlich auch Rücksicht genommen werden auf die Landesgegenden, die außerhalb der Eisenbahnlinien liegen und die deshalb ohnedies nicht in günstigen Verkehrsverhältnissen stehen.

i Uebrigens ist die Differenz, die sich ergibt zwischen den Einnahmen an Reisenden- und Gepäckübergewichtstaxen einerseits und den Transportkosten andererseits, nicht als reiner Verlust zu betrachten, denn es dienen ja die für die Beförderung der Reisenden benutzten Kurse auch für den Transport der Briefpostsendungen und Fahrpoststücke, und wenn die Postverwaltung sich mit der Beförderung der Reisenden nicht befassen würde, so müßte sie dennoch Fahrkurse unterhalten auf denjenigen von Eisenbahnen und Dampfbooten nicht bedienten Verkehrsstrecken, wo ein Fußbotendienst für den Transport der Postsachen nicht ausreichen könnte.

Wir werden im Abschnitt VIII hienach über das Kurswesen uns noch im Nähern aussprechen und beschränken uns demnach hier auf die obigen allgemeinen Bemerkungen.

388 In der Beilage Nr. l bringen wir einen Auszug aus der allgemeinen Statistik, welche in besonderer Ausgabe erscheint und auf welche selbst wir in Bezug auf alle Einzelheiten verweisen.

Diesem Auszug sind folgende bemerkenswerthe Thatsachen zu entnehmen: a. Der Stillstand -- oder vielmehr eine kleine Verminderung -- in der Zahl der internen Briefe, während die Zahl der internen Postkarten und Drucksachen, namentlich aber diejenige der abonnirten Zeitungen, bedeutend zugenommen hat.

b. Die bedeutende Zunahme des internationalen Verkehrs bei allen Kategorien von Briefpostsendungen.

c. Die Thatsaebe, daß die Zahl und der Betrag der Geldanweisungen, sowohl im innern Verkehr als im Verkehr mit dem Auslande, wieder gegenüber 1882 bedeutend zugenommen haben.

Es wurden nämlich im Jahr 1883 im Innern der Schweiz, sowie nach und von dem Auslande im Ganzen 2,330,626 Geldanweisungen mit einem Betrag von Fr. 247,703,180 -- 105,831 Anweisungen im Betrag von Fr. 3,275,480 mehr als im Jahre 1882 -- versandt.

d. Eine bedeutende Zunahme des Verkehrs an Fahrpoststücken im Innern der Schweiz, von der Schweiz nach dem Auslande und umgekehrt, insbesondere aber im T r a n s i t über die Schweiz.

Die Zahl der Fahrpoststücke, welche über die Schweiz transitirten, betrug nämlich : 1881 .

1882 .

.

.

.

.

.

.

16,248 80,344

1883 .

.

.

. 225,155

Diese sehr erfreuliche Zunahme ist der Eröffnung der Gotthardbahn zu verdanken.

Die Schweiz vermittelt auch, ebenfalls hauptsächlich mit der Gotthardbahn, einen bedeutenden Briefposttransit. Es fand diesfalls im November 1883 die durch den Weltpostvertrag und das bezügliche Ausführungsreglement vorgesehene Statistik statt, welche die Grundlage bildet für die zu leistenden Transitvergütungen. Die bezügliche Rechnung ist zur Stunde, iu welcher wir den gegenwärtigen Bericht verfassen, noch nicht vollständig abgeschlossen.

So viel aber steht schon jetzt fest, daß die Entschädigungen, welche die Schweiz für die Vermittlung des Briefposttransits erhalten wird, die im Budget für 1884 vorgesehene Summe (Fr. 50,000) erheblich übersteigen werden.

Zur Seite 388.

Beilage Nr. 1.

Schweizerische Postverwaltung.

Auszug aus der Statistik.

Aussahl

1883.

Agenturen i m Auslande Beamte .

.

.

.

.

.

1883.

1882.

Fr.

Fr.

804

--

1,147 916 ' 21 1,665 5 4,000

--

50,144,915 7,884,162 12,520,973 367,700 55,311,560 811,745

50,193,074 7,679,644 12,009,126 412,566 51,576,203 819,119

11,336,520 12,170,444 2,565,028 2,036,216 4,763,160 '{SÄ 6,458,452 445,328 Versandt . <Ì ,, ,, 713.648 ( Jimptang 400^816 "\^fti*flfniH t 477,204 E f

10,650,640 11,546,496 2,276,144 1,723,488 4,539,144 6,370,728 352,716 628.056 318,240 367,588

Postablagen, rechnungspflichtige nicht rechnungspfliehtige

1882.

807 1,164 917 21 1,714 4,073

Postbllreaux ,,

Bei rag

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

7

Bedienstete (Ablagehalter, Briefträger, Kondukteure etc.} .

-- -- --

-- -- -- --

--

Brief postverkehr : Interner Verkehr: Briefe Postkarten .

.

.

.

.

.

Drucksachen .

.

.

.

.

.

Waarenmuster .

.

.

.

.

Zeitungen .

.

.

.

.

.

Rekommandirte Briefpostsendungen . ..- .

Verkehr mit dem Auslande: Briefe.

.

f Versandt \ Empfang

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.

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Geldanweisungen: Interner Verkehr .

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Verkehr mit dem Auslande

.

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.

.

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.

1

Nachnahmen: Interner Verkehr

.

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Verkehr mit dem Auslande

.

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f

1,817,478 236,066 171,251

221,571,610 14,220,534 11,911,036

.

.

Versand t Empfang Transit

7,186,674 663,397 964,219 225,155

6,901,669 652,145 918,470 80,344

' --

2,610,029 28,737 83,245

2,483,190 ; 28,357 80,303

16,508,804 550,968 1,503,599

-- -- -- -- 15,836,802 576,784 1,530,710

145,182 6,387 28,009

137,930 4,728 25,582

17,662,876 309,866 2,325,406

17,167,803 246,410 2,139,675

-- -- --

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.

r

.: < ,, ,.

\ Empfang

Einzugsmandate: Interner Verkehr .

.

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--

1,898,598 242,751 189,277

' { E .

-- -- -- -- --

.

Fahrpostverkehr : Interner Verkehr .

-- -- -- -- -- --

.

.

.

.

.

.

.

Verkehr mit dem Auslande

.

.

.

. | EmTn '

Prozentzahl der unfrankirten Briefe im internen Verkehr

2,78

3,a

--

219,466,927 13,970,259 10,990,514 1

--

389 e. Auch die Nachnahmen und Einzugsmandate weisen im Ganzen wieder eine erhebliche Zunahme auf.

f. Die Zahl der unfrankirten und ungenügend frankirten Briefe hat im Verhältniß zu den frankirten neuerdings abgenommen. Im innern Verkehr betrugen die unfrankirten und ungenügend frankirten Briefe im Jahr: 1856 .

.

.

. 75 % 1863 .

.

.

.32% 1873 .

.

.

.

9% 1882 .

.

.

.

3,2 % 1883 .

.

. 2,7 °/o der Zahl der sämmtlichen Briefe.

II. Vorlagen an die Bundesversammlung und Erlasse derselben.

1. Der Einladung entsprechend, welche der Nationalrath mit Beschluß vom 21. April 1883 an den Bundesrath richtete, ist der Bundesversammlung bereits eine neue und umfassende Vorlage betreffend die Revision des P o s t t a x e n g e s e t z e s unterbreitet worden. (S. Botschaft und Gesetzentwurf vom 26. November 1883, Bundesbl. Bd. III, Seite 691.)

Durch diese Vorlage werden auch folgende besondern Postulate erledigt: a. Vom 14. April 1883: ,,Der Bundesrath ist eingeladen, den Art. 27 des Posttaxengesetzes vom 23. März 1876 in dem Sinne anzuwenden, daß in der Regel bei den A l p e n k u r s e n die erhöhten Taxen finden Personentransport nur vom 15. Juni bis 15. September bezogen werden."

b. Vom 18. Juni 1883: ,,Die Motion des Herrn Vessaz, dahin gehend, der Bundesrath sei einzuladen, bei Wiederaufnahme der gegenwärtigen Session einen Gesetzesentwurf vorzulegen im Sinne der Aufhebung des Gesetzes vom 11. Februar 1878 über den T r a n s p o r t d e r Z e i t u n g e n und im Sinne der Wiederinkraftsetzung von Art. 14 des Posttaxengesetzes vom 23. März 1876, wird in dem Sinne erheblich erklärt und an den Bundesrath gewiesen, daß ihr für den Fall der Revision und Wiedervorlage des Posttaxengesetzes besondere Aufmerksamkeit gewidmet werde. a

390 2. Die Bundesversammlung hat den Bundesrath anläßlich der Prüfung seiner Geschäftsführung im Jahre 1882 (mit Beschluß vom 9. Juli 1883, Amtl. Samml. VII, 174) eingeladen, alle nöthigen Vorkehrungen zu treffen, um der Postverwaltung in d e r S t a d t St. G a l l e n b a u l i c h e E i n r i c h t u n g e n zu verschaffen, welche den dienstlichen Bedürfnissen entsprechen und für das Personal die nöthige Sicherheit bieten.

Nach genauer und allseiliger Prüfung der Angelegenheit ist der Bundesrath zur Ueberzeugung gelangt, daß die von der Bundesversammlung gestellte Aufgabe, welche allerdings einem dringenden Bedürfniß entspricht, n u r durch E r s t e l l u n g e i n e s n e u e n P o s t - u n d T e l e g r a p h e n g e b ä u d e s i n St. G a l l e n genügend erfüllt werden kann. Der Bundesrath hat denn auch bereits mit Botschaft vom 10. März 1884 (Bundesbl. Bd. I, Seite 397) bei Ihnen den Antrag gestellt, zu obgenanntem Zwecke einen geeigneten Bauplatz (Kornhausplatz) anzukaufen und es ist diesem Antrag entsprechend der Bundesbeschluß vom 20. März 1884 gefaßt worden.

3. Es liegen nun dermalen für die Postverwaltung keine unerledigten Postulate oder anderweitigen Aufträge der Bundesversammlung vor, mit Ausnahme des Postulats Nr. 146 (vom 21. Februar 1878), betreffend die Frage, ob die Erhebung von W e c h s e l p r o t e s t e n nicht durch die Post besorgt werden könnte.

Diese Frage ist für die Vorlage an die Bundesversammlung noch nicht reif; wir hoffen aber, sie im Laufe des Jahres 1884 dem Abschluß näher zu bringen.

III. Unterhandlung, Abschluß und Vollziehung von wichtigern Verträgen.

a. Inland.

1. Der Bundesrath hat sich veranlaßt gesehen, den am 4. März 1879 mit den damaligen Verwaltungen der schweizerischen Eisenbahnkonferenz abgeschlossenen Vertrag betr. die B e z i e h u n g e n d e r Eisenbahnen z u m P o s t d i e n s t (s. Postamtsbl. 1879, Nr. 28) auf den 1. Januar 1884 zu künden.

Es geschah dies hauptsächlich mit Rücksicht auf die von der Postverwaltung den obigen Eisenbahngesellschaften für den Transport der Fahrpoststücke über 5 kg. zu leistende Entschädigung.

Art. l des obgenannten Vertrages setzt nämlich diese Entschädigung für die Stücke über 5 bis 60 kg. auf 5 °/o vom ge-

391 sammten Bruttoertrag der Fahrpoststücke fest. (Für die Stücke über 60 kg. wird die Vergütung nach Maßgabe des wirklichen Verkehrs, welcher speziell aufgezeichnet wird, zu 3*/8 Cts. per km.

und per q. geleistet. Es macht diese Vergütung übrigens jährlich im Ganzen nur etwa Fr. 1350 aus.)

Vermöge des für die Stücke über 5 bis 60 kg. maßgebenden Vergütungssystems partizipirten die Bahnen nicht nur an der Vermehrung des Ertrages derjenigen Fahrpoststücke, welche regalpflichtig sind (das Gewicht von 5 kg. nicht übersteigen) und daher nach Art. 19 des Eisenbahngesetzes vom 23. Dezember 1872 durch die Eisenbahnen u n e n t g e l t l i c h zu befördern sind, sondern auch an dem Ertrag der W e r t h t a x e , d. h. der Entschädigung für die Verantwortlichkeit der Postverwaltung. Dieses System bot dagegen gegenüber der nach dem frühern Vertrage (vom 28. Januar 1874) notwendigen genauen Ermittlung des wirkliehen Verkehrs an Fahrpoststücken über 5 kg. und Abrechnung auf Grundlage desselben nach Kilometer-Kilogrammen den Vortheil großer Einfachheit und daheriger Ersparniß an Zeit und Arbeitskräften, folglich auch an Arbeitskosten. Wir hätten auch dieses System nicht aufgegeben, wenn nicht im Laufe der Zeit die an die Bahnen zu leistende Entschädigung mit den Leistungen derselben (für den Transport der Fahrpoststucke über 5 kg.) nicht in ein allzu großes Mißverhältniß getreten wäre.

Es wurden nämlich den beim Vertrag vom 4. März 1879 betheiligten Eisenbahngesellschaften für den Transport der Fahrpoststücke über 5 kg. bezahlt (mit Inbegriff der Fahrpoststücke über 60 kg.): Für das Jahr 1877 .

. Fr. 157,359. 33 ,, ,, ,, 1878 .

.

,, 143,139. 36 ,, ,, ,, 1879 .

. ,, 158,647. 01 ,, ,, ,, 1880 .

,, 168,682. 87 · ,, ,, 1881 .

. ,, 178,497. 11 ,, ,, 1882 .

. ,, 183,213. 09 ,, ,, ,, 1883 . .

.

,, 186,265. 25 Seit dem Jahr 1878 (dem letzten Jahr, in welchem die Entschädigung auf Grundlage des wirklichen Verkehrs geleiset wurde) ist also die Entschädigung um circa Fr. 34,140, also um 21,7 °/o gestiegen, wobei neue Linien nur für einen verhältnismäßig geringen Betrag in Betracht fallen. Die betreffenden effektiven Leistungen der Bahnen haben aber bedeutend abgenommen, denn es ergibt sich aus Spezialzählungen (die wir mit Rücksicht auf obschwebende

392 Fragen betreffend Revision der Posttaxen haben vornehmen lassen), daß die Zahl der Fahrpoststücke über 5 kg. betragen hat: im Jahr 1878 747,301 ,, ,, 1881 (Zahlung vom Januar) . 631,683 ,, a 1883 ( ,, ,, Juni) .

. 608,768 Es hat sich also seit dem Jahr 1878 eine Abnahme von 138,533 Stück oder 18,5 °/o ergeben. Demnach waren wir zu einer der A b n a h m e der Leistungen ungefähr entsprechenden E r h ö h u n g der bezüglichen Entschädigungen gelangt.

Das bisherige Vertragsverhältniss war namentlich auch dadurch ein unrichtiges geworden, daß in Folge Abschlusses des Postvertrages, d. d. Paris 3. November 1880 (Amtl. Samml. V, 881), eine n e u e Kategorie internationaler Postsendungen, nämlich die Poststücke (colis postaux) bis 3 kg. Gewicht, in den Verkehr eingeführt worden sind und bereits einen großen Aufschwung genommen haben. Gemäß dem bisherigen Vertrag partizipirten die Eisenbahnen mit 5 °/o an dem Ertrag dieses neuen Verkehrs, au welchen sie nach dem Gesetz durchaus keinen Anspruch haben.

Es war also die Kündigung des fraglichen Vertrages unbedingt geboten.

Die Unterhandlungen für Abschluß eines neuen Vertrages sind zur Stunde noch nicht beendigt.

2. Mit den Verwaltungen der R e g i o n a l b a h n d e s T r a v e r s t h a l e s und der A a r g a u i s c h - L u z e r n i s c h en S e e t h a l b a h n wurden die Beziehungen des Postdienstes zu diesen Bahnen durch besondere Abkommen geordnet.

3. Die Postverwaltung hat mit den Regierungen derjenigen Kantone, welche noch Ohmgeld beziehen, Verhandlungen gepflogen, um auszuwirken, daß geistige Getränke mit der Post in diese Kantone bis zu einer gewissen Grenze gebührenfrei eingeführt werden können. Diese Verhandlungen waren bei den meisten der betreffenden Kantone mit Erfolg begleitet.

Es bestehen nunmehr in Bezug auf die Einfuhr geistiger Getränke mit der Post nach den verschiedenen Kantonen der Schweiz folgende Bestimmungen : a. Keiner Beschränkung und Steuer unterliegen die Getränke von Seite der Kantone Zürich, Schwyz, Scharfhausen, Appenzell Außerrhoden und Innerrhoden, St. Gallen, Thurgau und Neuenburg.

393 b. Sendungen mit Steuer- (ohmgeld-)pflichtigen geistigen Getränken dürfen mit der Post, ohne Unterschied des Gewichts, n i c h t befördert werden nach den Kantonen Bern, Luzern, Glarus und Frei bürg.

c. Nach dem Kanton Graubünden dürfen mit der Post Sendungen von Bier und Branntwein schweizerischen ' und fremden Ursprungs, sowie von fremden oder schweizerischen mit fremden vermischten Weinen n i c h t spedirt werden.

d. Nach dem Kanton Tessin dürfen Sendungen, welche Getränke fremden Ursprungs enthalten, mit der Post n i c h t eingeführt werden.

e. Nach dem Kanton Wallis dürfen Getränke schweizerischen Ursprungs f r e i , solche fremden Ursprungs bis zum G e w i c h t von 3 kg. mit der Post eingeführt werden.

f. Es haben bis auf Weiteres die Einfuhr per Post von Mustersendungen geistiger Getränke bewilligt : die Kantone Unterwaiden o./W., Unterwaiden n./W., Zug, Solothurn, Basel-Stadt und Aargau bis 5 kg., Basel-Land und Waadt bis 3 kg. und Uri bis 2Va kg.

(Bruttogewicht).

g. In den Städten Genf und Carouge werden Octroigebühren bezogen, Getränksendungen nach diesen Orten jedoch o h n e Bes c h r ä n k u n g zur Beförderung angenommen.

b. Ausland.

1. Mit der Postverwaltung von C a n a d a wurde unterm; 28. März/16. April 1883 ein Vertrag betreffend den Austausch von Geldanweisungen abgeschlossen (Amtl. Samml. VII, 120), sowie ein bezügliches Ausführungsreglement (Postamtsblatt 1883, Nr. 6) vereinbart. Vertrag und Reglement sind analog denjenigen mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Der neue Dienst ist mit dem 1. Juli 1883 in's Leben getreten.

2. Es wurden, infolge abgeschlossener Spezialübereinkommen, die Gewichts- und Dimensionsgrenzen für die mit der Briefpost versandten W a a r e n m u s t e r von 250 auf 350 g., beziehungsweise von 20 cm. Länge, 10 cm. Breite und 5 cm. Dicke auf 30, 20 und 10cm. ausgedehnt: , ; a. vom 1. Mai 1883 an im Verkehr zwischen der Schweiz und Spanien ;

394 b. vom 1. Oktober 1883 an im Verkehr zwischen der Schweiz und der A r g e n t i n i s c h e n R e p u b l i k .

Wir erinnern daran, daß, wie wir im Geschäftsbericht vom Jahr 1882, Abschnitt III, b, Ziffer 5, erwähnten, die gleiche, für Handel und Industrie nicht unwesentliche Erleichterung bereits eingeführt worden ist: im Verkehr mit Belgien, Frankreich und Großbritannien und Irland vom 1. Juni 1882 an und im Verkehr mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika vom 1. Oktober 1882 an.

3. Der Verkehr von P o s t s t ü c k e n (colis postaux), geordnet durch den in Paris am 3. November 1880 abgeschlossenen Postvertrag (Amtl. Samml. V, 881), wurde im Berichtjahr ausgedehnt: vom 1. Februar an auf die französischen Kolonien S te. M a r i e de Madagascar, M a y o t t e und Nossi-Be; vom 1. Mai an auf die den dänischen Antillen angehörenden Orte St. T h o m a s , St. J e a n , C h r i s t i a n s s t e d und Frederikssted; -vom 1. Oktober an auf die (postalisch von Italien bediente) R.epublik S a n M a r i n o .

4. Wir haben im Geschäftsbericht für das Jahr 1882 (Abschnitt III, lit. b, Ziff. 6) mitgetheilt, daß die (für den Verkehr sehr lästige) durch das Ausführungsreglement zum Pariser Postvertrag ·vom 3.November 1880 vorgesehene Beschränkung der D i m e n s i o n e n der P o s t s t ü c k e (colis postaux) im Verkehr mit FrankTeich gemäß SpezialÜbereinkommen vom 1. Juli 1882 an aufgehoben worden sei. Es ist dieß nun, vom 1. August 1883 an, auch für die Poststücke im Verkehr mit C o r s i c a (Hafenorte) geschehen.

5. Mit den Postverwaltungen von D e u t s c h l a n d (Reichspost, Bayern, Württemberg) wurde, mit Datum vom 26. und 28. Mai, 7. und 18. Juni 1883, ein Uebereinkommen abgeschlossen, durch welches einerseits der G r e n z r a y o n für die Pahrpoststücke aufgehoben, somit die gemeinsame Einheits-Gewichtstaxe für die Fahrpoststücke bis 5 kg. ausnahmslos auf l Franken festgesetzt, a n d e r seits aber die W e r t h t a x e , welche früher aus den internen Taxen der beiden Länder sich zusammensetzte, auf den gemeinsamen Satz von 10 Centimes für je 300 Pranken bemessen wurde.

Aus dieser Aenderung ergibt sich für die Sendungen, welche den Werth von Fr. 2500 nicht übersteigen, eine erhebliche Re-

395 duktion der Taxe, während die Aufhebung des Fahrpost-Grenzrayons zu keinen Beschwerden oder Uebelständen geführt hat. In b e i d e n Richtungen aber ist für das Publikum sowohl als die Verwaltung eine bedeutende Erleichterung entstanden durch die Vereinfachung der Taxberechnung.

Das erwähnte Uebereinkommen (welches in der amtl. Samml., Band VII, Seite 249, enthalten ist) wurde vom 1. Juli 1883 an vollzogen.

6. Auf 1. Juni 1883 wurde I n t r a statt Arona als Ausgangspunkt für die schweizerischen Postkurse über den Simplem bezeichnet (siehe auch Abschnitt VIII, Ziffer 10 hienach). Mit Rücksicht auf diese wichtige Aenderung wurden mit der Verwaltung der Dampfschifffahrtsgesellschaft für den Langensee, sowie mit der Verwaltung der oberitalienischen Eisenbahnen die nöthigen Uebereinkommen abgeschlossen. Dieselben finden sich in den Nummern 2 und 3 des Postatntsblattes von 1883. Die Auswechslung der Sendungen zwischen den schweizerischen Posten und den oberitalienischen Eisenbahnen wurde von Arona nach L a v e n o verlegt.

7. Es wurde vom 1. März 1883 an der Verkehr von W e r t h b r i e f e n (bis Fr. 10,000) und vom 1.August 1883 an der Verkehr von Einzugsmandaten (bis Fr. 1000) auf die von der französischen Postverwaltung unterhaltenen Postbureaux in T u n e s i en ausgedehnt.

8. Das Fürstenthum Bulgarien ist vom 1. Oktober 1883 an dem in Paris am 1.Juni 1878 abgeschlossenen Uebereinkommen betreffend den Austausch von W e r t h b r i e f e n (Amtl. Samml. III, 711) beigetreten und es können daher vom genannten Zeitpunkt an Werthbriefe (bis Fr. 10,000) auch: von der Schweiz nach Bulgarien und umgekehrt versandt werden.

9. Außer dem bereits im vorjährigen-Geschäftsbericht erwähnten Beitritt von Costa-Rica ("auf 1. Januar 1883) haben im Berichtjahre keine neuen Beitritte zürn : Weltpostverein stattgefunden.

Dahin zielende, an besondere Bedingungen geknüpfte Begehren der königlich großbritannischen Regierung für ihre C a p - K o I o n i e und für ihre australischen Kolonien V i k t o r i a , N e u - S ü d - W a l e s , S ü d a u s t r a l i e n , W e s t a u s t r a l i e n und T äs m a n i e n konnten bis jetzt noch nicht erledigt werden.

Außer diesen und den betreffenden übrigen britischen Kolonien, ist B o l i v i a noch das einzige mit regelmäßigen Posteinrichtungen

396 versehene Land, welches dem Weltpostverein nicht angehört, und es ist zu hoffen, daß auch alle diese Gebietsteile in naher Zeitdem Verein sich ansehließen werden.

Der Weltpostverein, welcher bei seiner Entstehung im Jahr 1875 ein Gebiet von 37 Millionen Quadratkilometern mit einer Bevölkerung von circa 350 Millionen Seelen umfaßte, erstreckt sich heute über ein von mehr als 831 Millionen Menschen bewohntes Gebiet von 80 Millionen Quadratkilometern.

10. Der a l l g e m e i n e W e l t p o s t k o n g r e ß , für dessen Verhandlungen sehr umfassende Vorarbeiten bereits gemacht worden sind und in naher Zeit noch gemacht werden sollen, wird am 1. O k t o b e r 1884 in L i s s a b o n zusammentreten.

11. Beilage Nr. 2 enthält eine Uebersicht der d e m W e l t p o s t v e r e i n a n g e h ö r e n d e n L ä n d e r , mit Angabe ihrer Ausdehnung und Bevölkerung, der Klasse, in welche sie für die Beitragsleistung an die Kosten des internationalen Postbureau, gemäß Art. XXVIII des Reglements zum Weltpostvertrag vom 1. Juni 1878, eingereiht sind, des Datums ihres Eintritts in den Weltpostverein und mit Unterscheidung der Länder, welche außer dem Hauptvertrag, d. d. Paris. 1. Juni 1878 (Weltpostvertrag), auch dem Uebereinkommen betreffend die Werthbriefe, d. d. Paris 1. Juni 1878, demjenigen betreffend die Geldanweisungen, d. d. Paris 4. Juni 1878, und endlich dem Vertrage, d. d. Paris 3. November 1880, betreffend die Poststücke (Colis postaux) beigetreten sind.

12. Das i n t e r n a t i o n a l e B u r e a u des W e l t p o s t v e r e i n s hat auch dieses Jahr einen einläßlichen Bericht über seine Geschäftsführung und eine allgemeine Statistik herausgegeben, welche interessantea Aktenstücke bei der Oberpostdirektion eingesehen werden können.

Die Kosten des internationalen Postbureau betrugen: im Jahr 1883 Fr. 79,117. 62 ,, ,, 1882 ,, 77,315. 80 Die Schwein trug an diese Kosten bei: 1883 Fr. 1,375 1882 ,, 1,350

Zur Seite 396.

Verzeichniss der dem Weltpostverein angehörender Länder.

Staaten oder Länder.

Argentinien Belgien 1 * . . , . .

Brasilien Britische Kolonien (Britisch Indien und Ganada sind besonders aufgeführt) : Bermudas Britisch Guyana Britisch Honduras Ceylon Falklandinseln . . .

Gambia Goldküste Hong-Kong Labuan Lagos Mauritius . . . .

.

Neufundland Sierraz Leone Straits Seulement» .

. .

In Westindien : Bahama . .

i Grenada, Santa-Lucia, Tabago und Turk-lnseln . . . .

Jamaica Jungfern-Inseln, Antigua, Dominica, Montserrat, Nevis, 8t. Christoph !

(St, Kitts) Trinidad Barbados und St. Vincent . . .

Britisch Indien B (Hindostan incl. brit.

Birma u n d Aden) . . .

Bulgarien 2 * .

Canada . . . .

.

Chile Columbia (Ver. Staaten von -- ) .

-Costa-Rica Dänemark ** (mit Paröer und Island) Dänische Kolonien 3 * (Grönland und dänische Antillen) Deutschland * * Domingo (San-) [Dominikan. Republ.]

Ecuador Egypten * * (mit Nubien und dem egyptischen Sudan) . .

Frankreich und Algerien 1 * . .

Uebertrag

Flächeninhalt in kms.

2,835,970 29,455!« 8,337,218

50 .

221,243 19,585 63,976 12,532 179 38,850 83 78 189 2,656 110,670 2,600 3,742

Datum Bevölkerung. Klasse. des effektiven Beitritts zum Weltpostverein,

2,540,000 5,519,844 11,108,991

13,948 248,110 27,452 2,638,540 1,553 14,150 408,070 160,402 6,298 75,270 390,764 179,509 60,546 423,384

V.

III.

III.

I.

1. April 1878.

1. Juli 1875.

1. ,, 1877.

1. April 1877.

1. ,, 1877.

1. Januar 1879.

1. April 1877.

1. Januar 1879.

1.

,, 1879.

1. ,, 1879.

1. April 1877.

1. ,, 1877.

1. Januar 1879.

1. April 1877.

1. Januar 1879.

1. ,, 1879.

1. .April 1877.

i

t i' ' i!

13,960

43,521

1,364 10,859

105,010 580,804

1. Februar 1881.

1. April 1877.

1,827 4,544 811

1 19,546 155,128 212,408

1. Juli 1879.

1. April 1877.

i 1. September 1881. i

3,774,143 63,972 8,301,503 595,429 830,700 51,760 144,420

252,563,917 1,998,983 4,324,810 2,223,434 3,000,000 185,000 2,052,698

1. Juli 1880.

Ì.

V.

m.

v.

v.

VI.

IV.

1.

1.

1.

1.

1.

t.

1.

Juli 1876.

,, 1879.

- 1878.

April 1881.

Juli 1881.

Januar 1883.

Juli 1875.

September 1877.

Juli 1875.

Oktober 1880.

Juli 1880,

43,763 45,234,061 300,000 1,146,033

VI.

VI.

VI.

1.

1.

1.

1.

2,987,000 958,593e

16,400,000 40,195,861

III.

I.

1. ,, 1875.

1. Januar 1876.

30,743,483t a

394,701 ,$08

88,459 538,4249» 53,343 643,295

I.

Ì 1

Datum Bevölkerimg. Klasse. des effektiven Beitritts zum Weltpostverein.

Staaten oder Länder.

Flächeninhalt in km2.

Uebertrag Französische Kolonien 9 * (incl. die unter französischem Protektorat stehenden Inseln) Griechenland Großbritannien u. Irland 3 (mit Malta, Cypern, Helgoland u. Gibraltar) Guatemala Hayti (Republik) Hawaii (Sandwichinseln) . . . .

Honduras (Republik) Japan . . .

Italien * * .

Liberia.

Luxemburg l * Mexiko . . .

Montenegro* Nicaragua.

Niederland * * Niederländische Kolonien : Ostindien s Guyana Antillen Norwegen * * Oesterreich- Ungarn **' Paraguay Peru Persien .

Portugal "(incl. Madeira u. die Azoren) Portugiesische Kolonien a . . . .

Rumänien * * . . . .

.

Rußland 2 Salvador (San-) Schwedon * * .

Schweiz l * .

Serbien z .

. . .

.

Spanien 0 (mit den balearischen und canarischen Inseln") . . . .

Spanische Kolonien . . .

. .

Türkei 3 Uruguay Vereinigte Staaten von Nordamerika 3 Vereinigte Staaten von Venezuela .

30,743,483ia

394,701,808

872,21187 64,688

22,305,608 1,979,423

III.

V.

1. Juli 1876.

1. ,, 1875.

326,758 121,140 23,911 16,946 120,480 382,450l!

296,39l2i 37,200 2,58744 1,945,471 9,030 133,800 32,87076

35,607,832 1,252,497 550,000 57,985 351,700 36,358,994 28,959,190 1,068,000 209,570 9,787,629 236,000 300,000 4,114,077

I.

VI.

VI.

VII.

VI.

IH.

I.

VII.

VI.

V.

VII.

VI.

1.

1.

1.

1.

1.

1.

1.

1.

1.

1.

1.

1.

1.

1,583,000 119,321 1,13083 318,195 625,32486 238,290 1,119,941 1,648,195 92,241 1,825,252 160,150 22,038,861 18,720 442,8188 41,389s 48,590

24,721,976 «9,476 42,530 1,927,000 37,879,078 293,844 3,050,000 7,653,600 4.550,699 3,333,700 5,040,000 95,000,000 554,785 4,565,668 2,831,787 1,700-211

508,5189 429,123 2,151,927 186,920 10,360,178 1,113,615

16,629,184 8,558,627 22,804,417 438,245 50,152,866 2,075,245

80,201,12020

831,713,251

Total

III.

III.

VI.

vi .. iv..

M.

| 1, I. 1.

VI. 1.

V.

1.

VI. 1.

IV. 1.

IV. 1.

III. 1.

I. 1.

VI. 1.

HI.

,, 1875.

August 1881.

Juli 1881.

Januar 1882.

April 1879.

Juni 1877.

Juli 1875.

April 1879.

Juli 1875.

April 1879.

Juli 187S.

Mai 1882.

Juli 1875.

Mai 1877-

i i

Juli 1818..

,, 1875.

,, 1881.

April 1879.

September 1877.

Juli 1875.

,, 1877.

,, 1875.

,, 1875.

April 1879.

ìv.

V.

II.

III.

tj: yl-

1. Juli 1875.

1. Mai 1877.

1. Juli 1875.

1. ,, 1880.

j !

1. Januar 1880.

j

i. ·,, 1875.

;

i (

!

BemerlîTing-en.

Diejenigen Länder, bei welchen eine Notiz n i c h t angebracht ist, sind nur dem H a u p t Vertrag, d. d. Paris 1. Juni 1878 (Weltpostvertrag), welcher lediglich den Briefpostverkehr betrifft,^ beigetreten.

Die Länder mit der Notiz l sind überdies den Uebereinkommen und Reglementen betreffend W e r t h b r i e f e und G e l d a n w e i s u n g e n , d. d. Paris 1., bezw. 4. Juni 1878, beigetreten.

Die Länder mit der Notiz 8 dagegen nur e r s t e r m Uebereinkommen und Reglement (Werthbriefe). Die französischen Kolonien haben das Uebereinkommen betreffend Geldanweisungen ebenfalls unterzeichnet, die bezügliche Vollziehung aber noch verschoben.

Im Verkehr mit den die Notiz 8 tragenden Ländern werden Geldanweisungen gemäß bestehenden Spezi a l -Uebereinkommen ausgewechselt (für die Türkei nur mit Konstantinopel, durch Vermittlung der deutschen Posten).

; M i t B e l g i e n , D e u t s c h l a n d , L u x e m b u r g und N i e d e r t a n d bestehen überdies Speziai· übereinkommen für den Austausch t e l e g r a p h i s c h e r G e l d a n w e i s u n g e n .

j Mit D e u t s c h l a n d und F r a n irei oh können, ebenfalls auf Grunji von. Speziai aberein{ kommen, E i n z u g s m a n d a t e ausge\veehselt werden.

'· Die Lander mit der Notiz * si nd auch dem Uebereinkommen undi Reglement betreffend : Poststücke , d. d. Paris 3. Novembe r 1880, beigetreten. Großbritannien und Wand, Britisch Indien, Persien, Spanien und die Tu rkei haben dieses Uebereinkommen «jbenfelta unterzeichnet, ; die Vollziehung aber bis auf Weiter es verschoben.

.

Die Klassifizirung (Rubrik 4) betrifft die Beitragsleistung an die Kostpn des internationalen Postbureau (Vertheilung nach Binhei ten, von Dienen für jedes Land sich Ergeben : I, Klasse 25, U. Kl. 20, ül. KI. 15, IV. Kl. 10, V. Kl. 5, VI. Kl. 3, VII. Kl. 1).

| j 3 ; ' j ' :· | 1 j

397

IV. Personelles und Besoldungen.

1. Bestand des Personals.

Ende 1883 betrug die Gesammtzahl der Postbureaux 807, Vermehrung gegenüber 1882 um 3; diejenigen der Postablagen 2081 gegenüber 2063 auf Ende 1882, also Vermehrung um 18. Gesammtzahl der Poststellen 2909 (mit Inbegriff von 21 Agenturen im Auslande), Vermehrung gegenüber 1882 um 21.

Die Poststellen klassifiziren sich wie folgt: I. Klasse (Sitz der Kreispostdirektionen) .

.

II. ,, (Bureaux m i t mehreren Beamten) .

III.

,, (übrige Bureaux u n d Filialen) .

.

.

.

.

.11 . 91 . 705

Total

807

Von den 2081 Postablagen sind: 1164 rechnuügspflichtig (und mit dem gesammten internen Geldanweisungsdienste, sowie mit Entgegennahme von internationalen Geldanweisungen betraut), 917 nicht rechnungspflichtig.

Total 2081.

Die Zahl der Postbüreaubeamten betrug auf Ende 1883: 1633, im gleichen Zeitpunkte 1882: 1586; Vermehrung sonach um 41.

Die Zahl der definitiv angestellten Kondukteure (213) hat sich gegenüber 1882 um 6 vermehrt.

Im Personal der Brief- und Paketträger, Packer, Büreaudiener und sonstigen Bediensteten (mit Ausschluß der Ablagehalter und Kondukteure) ist eine Vermehrung um 49 eingetreten; Gesammtzahl auf Ende 1883: 1773 gegenüber 1724 im Vorjahre.

Die Gesammtvermehrung des fix angestellten Personals (einschließlich zweier weiterer definitiv angestellten Beamten bei der Oberpostdirektion) beträgt 122 Beamte und Angestellte und die ìjesammtzahl der Beamten und Angestellten 5487.

Es gehören dem weiblichen Geschlecht an: Von 583 Beamten der Bureaux I. Klasse 32 = 5.49 °/o ,, 345 ,, ,, ,, II.

,, 44 = 12.75 °/o ,, 705 ,, ,, ,, III.

,, 154 = 21.8* »/o ,, 2081 Ablagehaltern .

.

.

. 343 = 16.48 °/o ,, 1773 sonstigen Bediensteten .

. 43 = 2.42 °/o Von 5487 Beamten und Bediensteten

. 616 = 11.22 %

398 Im Jahr 1883 haben im fix angestellten Postpersonal nachstehende Mutationen stattgefunden: Beamte.

* Bedienstete.

Total.

Versetzungen (freiwillige) .

.

Todesfälle Freiwillige Rücktritte .

.

Abberufungen (inklusive Demissionen auf Einladung der Verwaltung hin)

25 38 23

6 65 97

31 103 120

13

43

56

Total

99

211

310

2. Aspiranten und Lehrlinge.

Im Jahr 1883 wurden im Ganzen 50 Lehrlinge aufgenommen.

Patentirt wurden im Berichtjahre 34 Aspiranten, davon erhielten : 0 9 die I. Note (vorzüglich) 17 ,, II. ,, (gut) 8 ,, HI. ,, (genügend) Total 34 Ende 1883 waren in Verwendung: 77 patentirte Aspiranten 72 Lehrlinge Total 149 Aspiranten und Lehrlinge

(10 weibliche) (13 ,, ) (23 weibliche).

3. Stand der Besoldungen.

Die beiliegende Tabelle Nr. 3 enthält eine Uebersicht des Standes der Besoldungen auf Ende 1883, verglichen mit denjenigen auf den gleichen Zeitpunkt der Jahre 1881 und 1882.

Irn Uebrigen verweisen wir bezüglich der Ausgaben an Besoldungen auf den ßechnungsberieht, Abschnitt Ausgaben, Ziffer I.

4. Entschädigungen bei Unfällen des Postpersonals.

Für Entschädigungen bei Unfällen des Postpersonals im Dienste bewilligt die hohe Bundesversammlung einen jährlichen ständigen Kredit von Fr. 8000. Im Jahr 1883 wurden in.47 Fallen Entschädigungen im Gesammtbetrage von Fr. 4690. 70 ausgerichtet.

Die bezügliche Spezialrechnung schließt pro 1883 mit einem Aktivsaldo von Fr. 48,955. 35 (Inbegriffen die Zinsen des angelegten Kapitals). Auf 1. Januar 1883 betrug der Aktivsaldo Fr. 43,752. 65; es ergibt sicli somit pro 1883 eine Vermögensvermehruug vou Fr. 5202. 70.

Zur Seite 398.

Beilage Nr. 3.

Gehaltsvergleichungen.

Dezember 1881, 1883 und 1883.

ZM der

Fixe

fix

Jahresbesoldung

Angestellten

derselben

Fr.

Oberpostdirektion

.

Kreispostdirektionen

Bureaux 1. Klasse

Bureaux II. Klasse

Bureaux III. Klasse

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 1881 1882 1883

34 35 37

136,448 142,040 148,985

.

44 44 44

203,466 207,702 209,826

. 1881 1882 1883

553 567 581

1,238,724 1,408,044 1,456,992

.

341 341 342

765,636 859,236 879,096

.

Ablagen

Briefträger, Boten etc.

Kondukteure

.

.

.

.

.

.

1881 1882 1883

1881 1880 Ì883 188'ì 188& 1883

673 678 680

929,868 964,392 983,803

188J1 Ï882 1888

2050 2063 2081

937,884 955,770 979,378

188Ì 188$' ,,1883

1690 1724 1773

2,077,164 2,063,076 2,164,680

213 213 219

541,824 552,420 571,860

188l!

1882 1883

.

Rp.

-- -- -- __ -- -- _.

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-- -- -i.1 >-r*i

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'·'Z*

VerErmindelöhung rung 1883 jegenüber 1882

Durchschnitt der Jahres besoldung

Fr.

4013 4058 4027 4624 4720 4769 2240 2483 2508 2245 2519 2570

1382 1422 1447

458 463 471 1229 1196 1221 2544 2593 2611

Rp.

% -- --

-- -- --

% -- --

0,7«

-- -·

-- -- __

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1,04

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1,00

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2,02

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.

-- 0,6»

--

399 5. Bürgschaften.

Wir können mit großer Befriedigung die Thatsache konstatiren, daß die in unserem Geschäftsberichte vom Jahr 1882 ausgesprochene Erwartung, es werde die Gründung des Bürgschaftsvereins unter eidgenössischen Beamten und Angestellten im Laufe des Jahres 1883 stattfinden, sich erfüllt hat. Am 21. September 1883 haben nämlich die von den Sektionsversammlungen bevollmächtigten Delegirten in ihrer Versammlung in Bellinzona die Gründung dieses Vereinsausgesprochen und vom 1. Januar 1884 an ist derselbe in's Leben getreten mit folgendem Mitgliederbestand : Bürgschaftssumme Fr.

Post Verwaltung .

.

. 4464 Mitglieder 14,840,000 Telegraphenverwaltung .

. 491 ,, 998,000 Zollverwaltung .

.

.

24 ,, 46,000 Andere eidg. Verwaltungen .

9 ,, 45,000 Im Ganzen

4988 Mitglieder

15,929,000

Das Verhältniß zum Verein und der Verkehr mit demselben sind in Bezug auf die Post- und Telegraphen Verwaltung durch die Verordnung des Bundesrathes vom 21. August 1883 (A. S. VII, 271), welche auch für die einzelnen Bürgschaften der dem Verein nicht beigetretenen Beamten und Angestellten, sowie der Postpferdhai ter,, die nöthigeu Bestimmungen enthalten, sowie durch die im Postamtsblatt von 1883, Nr. 14 und 16, beziehungsweise im Telegraphenamtsblatt "Nr. 183 enthaltenen nähern Vollziehungsvorsehrifteu geordnet.

Wir werden im Falle sein, im nächsten Geschäftsbericht Mittheilungen zu machen über das Resultat des ersten Vereinsjahres.

V. Inspektionswesen.

1. Büreauinspektionen wurden 1871 (11 Monate) 1872 .

.

1873 .

.

1874 .

.

1875 .

.

1876 .

.

1877 .

.

1878 .

.

vorgenommen : .

. 981 .

.8 9 3 .

. 1326 .

. 1684 .

. 1789 .

. 1995 .

. 2005 .

.2199

.

.

.

.

.

1879 1880 1881 1882 1883

2257 2361 2401 2521 2578

2. Die Inspektionen des Jahres 1883 gaben Anlaß zu speziellen Maßregeln : des Bundesrathes in 3 Fällen, des Post- und Eisenbahndepartements in .

21 fl der Oberpostdirektion in .

.

.

. 509 ,, d e r Kreispostdirektionen i n ...

1343 ,, Total 1876 Fälle.

3. Von den obigen Inspektionen wurden 62 durch Beamte der Oberpostdirektion vorgenommen, und zwar bei 4 Bureaux I. Klasse, 53 Bill-eaux IL Klasse und 5 andern Poststellen. Wir finden es durch die Interessen des Dienstes durchaus geboten, daß -- unbeschadet den durch die Kreispostdirektioneu zu besorgenden Inspektionen -- auch die Centralvenvaltung direkte Aufsicht führe und sich nicht damit begnüge, Weisungen zu erlassen und Anordnungen zu treffen, sondern sich auch -- soweit, möglich -- selbst überzeuge, ob und in welcher Weise dieselben befolgt werden.

4. Ueber das Verfahren bei Vornahme von Büreauinspektioneu, namentlich von Kassaabschlüssen, wurde eine sorgfältige und einläßliche Anleituna; "o erlassen.

5. Es wurde den Keispostdirektionen die Weisung ertheilt, die fahrenden- Postbüveaux (Bahnposten und Schiffsposten) auf ihrer ganzen Kursstrecke möglichst häufig, mindestens aber vierteljährlich ein Mal, durch geeignete Beamten gründlich inspiziren zu lassen und die Berichte über diese Inspektionen nach einem alle Theile des Dienstes umfassenden Schemader Oberpostdirektion einzusenden.

Beamte dieser letztern haben überdies direkte viele Inspizirungou von Bahnposten vorgenommen. Diese vermehrte Aufsieht hat mit' den Dienst einen sehr günstigen Einfluß ausgeübt.

VI. Postregal.

Die beiliegende Tabelle Nr. 4 verzeigt die im Jahr 1883 wegen Verletzung des Postregals verhängten Bußen.

Zur Seite 400.

Beilage Nr. 4.

Uebersicht der wegen Verletzung des Postregals im Jahre 1883 verhängten Bussen.

(Laut Jahresrechnung, somit nach Abzug des Verleiderlohnes von Verwendung schon gebrauchter Frankozeichen.

Postkreise.

!

( j

Zahl der Fälle.

Genf Lausanne .

Bern Neuenburg Basel .

Aarau .

Luzern .

Zürich .

S t . Gallen .

Chur Bellenz

1 i

.

!

F, 6 115 42 32 21 54 78 54

5

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

60

.

.

.

.

.

.

.

f 1883 Total | ( 1882

Betrag.

42 23 20 27 60 41 73 9 7

145 12 7

367 417 l'

Rp.

75

Uebertretungen betr. den Personentransport.

Unbefugter Transport von Postgegenständen.

Zahl der Fälle.

Zahl 1 der Fälle.

Betrag.

Fr.

Rp.

i

2 _ ~

--

-- -- 25 -- 35 · -- -- 3 1 55 ._.

--

Fr.

Sonstige Uebertretungen.

der

Portofreiheit.

Zahl der Fälle.

Ep.

Betrag.

Fr.

/3)

Zahl der i Fälle. i

Kp.

1

Betrag.

Fr.

~_

--

66 13

567

75

4

-- 80

633

75

1

3

--

1 i

--

4

~5 6

j

--

--

~

--

1 ~~

--

1

I --

-- --

--

12

-- -- 67 34

2 -- -- 1 --'

10 -- -- 3 _

65 · -- --' 35 --

--

-- --

01

5

-- -- 26

65

17

322

-- --

·m

I 3 3 -<1 -- --

10 3 -- 3

05 80 . -- 35 -- --

12

-- -- 28

20

11

30

72

1 --

2 -- -- 1

_ --

4

Zahl der Fälle.

50 -- 75

5 63 46 23 23 30 65 42 77 11 7

Betrag.

Rp.

Fr.

6 75 132 48 32 20 32 80 64 05 86 80 57 70 215 02 29 89 7 --

--

-- -- -- --

4

9

25

392 | 712

21

8

95

60

454

39

--

-- -- 4

Total.

Rp.

| ~

-- i

20 65

Betrag.

Mißbrauch

1

j 1086

1

401

VIL Lokale.

Die Beilage Nr. 5 enthält eine postkreiswei Vergleichung der Ausgaben für Gebäulichkeiten in den Jahren 1882 und 1883 (Bruttomiethzinse und Ausgaben für bauliche Aenderungen, Reparaturen etc., nebst Angabe der Einnahmen an Untermiethen).

Als erwähnenswerthe Vorkommnisse im Berichtjahre heben wir hervor : B r i g u e . Vertragsabschluß betreffend Erstellung neuer, bedeuteüd vergrößerter Lokale. Der Bezug findet erst im Jahr 1884 oder 1885 statt.

L an g n a u . Postbüreau. Bezug eines neuen geeignetem Lokals auf 1. Juli 1883.

D e l é m o n t . Im Oktober 1883 wurden neue, definitive Lokale an Plate der frühern provisorischen Lokale, welche seit dem Brande im Oktober 1882 benutzt worden waren, bezogen.

Lo e le. Vertragsabschluß betreffend Umänderung und Erweiterung der Postlokalitäten. Der Bezug der neuen Bureaux wird in der ersten Hälfte des Jahres 1884 erfolgen können.

Ö l t e n . Beim Bahnhof wurde ein neues Postlokal gebaut und auf Ende des Berichtjahres bezogen.

L uz e r n. Beim Bahnhof wurde ein Postlokal für den Umladdienst erstellt und den 1. Juli 1883 übernommen.

W e t z i k o n . Vertragsabschluß betreffend Lieferung eines neuen, zweckmäßigeren Postlokals, dessen Bezug in das Jahr 1884 fallen wird.

VIII. Wesentliche Vorkommnisse im Postbetrieb.

1. Von der ihm durch das Gesetz verliehenen Kompetenz, Gebrauch machend, hat der Bundesrath folgende E r l e i c h t e r u n gen i m P o s t v e r k e h r in's Leben gerufen, welche in seinem Posttaxengesetzentwurf vom 31. Mai 1881 vorgesehen waren, in Folge der Ablehnung dieses Entwurfs durch die Bundesversammlung aber auf dem Gesetzeswege damals nicht hätten durchgeführt werden können: , ? ; I. vom 1. Mai 1883 an: Aufhebung der Zuschlagtaxe von 20 Rappen für die durch Alpenpässe beförderten Fahrpoststücke bis 5 kg.; Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

28

Zur Seite 401.

Beilage Nr. 5.

Postkreisweise Vergleichung der Ausgaben für Gebäulichkeiten, 1883 und 1882.

Postkreis.

Genf Lausanne j j Bern

. . . .

1 Neuenburg . . . .

1883.

Fr.

Rp.

32,181 1 --

Fr.

Rp.

32 215

.Bp.

12 886 40

89

34.316

83

93,239

50

71,860

Basel Aarau

1882.

56,549

. . . . .

1

Fr.

Rp.

Fr.

11 435

1883.

1882.

Rp.

19,294 60 Fr.

Fr.

PP-

20,780

Fr.

966

1883.

1882.

1,581

Bp.

07

Ep.

20,260 89

Fr.

Rp.

22,361 07

1,743

44

51,967

26

51,518

72

1882.

Ep.

?,9

Total -Ausgaben nach Abzug der Untenniethen.

Fr.

Fr.

4,214

--

51,249

26

i 49,775 Ì 28

1,364 .-'!

1,364

--

32,952

83

32,280

50

907

77

1,226

80

33,860

60

33,507

30

6,199 .-^

6,400

82

87,040

50

90,818

48

982

26

1,898

41

88,022

76

92,716

89

9,830

9,830

3,490 ..60

1,505

07

65,520

60 1 63,460 07

422

72

23,245 03

.51 i| M48

80

19,923 21

i 18,703

47

ij 1,650

.96

80,914

41

80,640

16

53,989

28

5,300

33,644

50

97,219

30

71,785

1883.

1882.

1883.

Ausgaben für bauliche Aenderungen, Reparaturen etc.

Netto-Ausgaben an Miethzinsen.

Einnahmen an Untermiethen.

Miethzinse (Brutto- Ausgaben).

63

}

61,955

62,030

718

--

22,977

20

22,741

10

'-,--

, 484 .16

17,435

70

17,259

67

2,487

25

14,31» 55

79,883

25

25,467

20

25,441

10

2,490

Luzern

17,815

70

17,743

83

380

Zürich

94,505

25

93,302

75

14,622

S t . Gallen . . . .

41,086

70

41.017

95

9,010 ;.--

9,138

Chur

24,192

35 l

24,136

20

4,485

4 485

2,700

-T*

267 ·83

?

23,163 82

78,989

20

1,03 1; -4'i

32,076

-- 70

31,879

70

227 - 82

1

306

76

32,304

52

32,186

46

1^,70?

35

19,651

SO

442 - £0

!

184 · 93

20.149

95

19,836

13

556

60

16,096

18,379

80

12,520

:56

452.265

456,473

89

1

Beilenz

17,945

Total

509,159

20,583

42

511,078

i«)

r

k

2,760

2.760

15,185

17,823

20

911*

4^9,832

1 14 i', 443,953 i

35:

12,433'C 09

|

69,327

28

6;7.124 78 Î

1

23

402

II. vom 1. Juni 1883 an : a. Aufhebung der Zusehlagtaxe für sogenanntes Sperrgut und für nur bedingt zum Transport angenommene Fahrpoststücke; b. Reduktion des Minimums der Provision von Nachnahmen auf Fahrpoststückeu von 30 auf 10 Rappen; e. Ermäßigung der Taxe interner Geldanweisungen bis Fr. 20 von 30 auf 20 Rappen; d. Aufhebung des Zuschlags auf den allgemeinen Taxen des Weltpostvereins, welcher früher auf den Korrespoudenzen nach den meisten diesem Verein angehörenden überseeischen Ländern erhoben worden war, und gleichzeitig Festsetzung einer einheitlichen Briefposttaxe für sammtliche dem Weltpostverein noch ferne stehenden Länder.

In Folge dessen haben wir (abgesehen von den Grenzrayons im Verkehr mit Deutschland, Frankreich und Oesterreich) nur mehr drei verschiedene Briefposttaxen zu unterscheiden, nämlich Inland, Länder im Weltpostverein und Länder außerhalb dieses Vereins.

2. Zur Erleichterung des internen Geldanweisungsverkehrs hat die Postverwaltung vom 1. Oktober 1883 an 510 Bureaux, welche G e l d a n w e i s u n g e n nur bis zum Betrag von Fr. 500 auszahlen konnten, ermächtigt, diese Zahlung bis zum Betrag von Fr. 1000 zu leisten. Wir würden durchaus kein Bedenken tragen, dieses Maximum auf sämmtliche mit dem Geldanweisungsdienste betrauten Poststellen auszudehnen und so einen lästigen Unterschied zu beseitigen, allein es ist dies nach der Bestimmung des dritten Absatzes von Art. 31 des Posttaxengesetzes vom 23. März 1876, welche zwei Klassen (Fr. 1000 und Fr. 500) förmlich aufstellt, nicht zulässig. Im neuen Posttaxengesetzentwurf ist die Beseitigung derselben vorgesehen (wie dies auch in demjenigen vom 31. Mai 1881 der Fall war).

3. Vom 1. April 1883 an wurden die n e u e n F r a n k o mar k en ausgegeben und vorn 1. Oktober an fand der Rückzugder alten Marken statt. Trotzdem das Möglichste gethan worden war, um das Publikum auf diesen Rückzug und die Nothwendigkeit des vorherigen Umtausches der Marken, welche dasselbe in Vorrath besaß, aufmerksam zu machen, blieben nach dem 1. Oktober noch sehr viele außer Kurs gesetzte Marken in den Händen des Publikums und war die Centralpostverwaltung im Falle, nachträglich noch für die Summe von Fr. 1517. 75 solche Marken, gegen neue umzutauschen.

403

4. Für die neuen Auflagen von F r a n k o b ä n d e r n (im Taxwerthe von 5 Rappen) wurde gelbes Papier verwendet, welches von erheblich besserer Qualität ist als das früher benutzte weiße Papier.

5. Die T a x m a r k e n zu 5, 10, 20 und 50 Rappen, Fr. l und Fr. 5 wurden in neuer Ausgabe erstellt, und zwar in hellgrüner Farbe mit geraniumrother Ziffer. Angesichts von Anständen, die sieh in Bezug auf Taxmarken, welche sich in den Händen des Publikums befanden, ergeben hatten, sah sich die Postverwaltung veranlaßt, den Verkauf solcher Marken (zum Taxwerth), welcher früher an Markensammler stattgefunden hatte, in keinem Falle mehr zu gestatten.

6. Im August 1883 wurde von der Postverwaltung eine erste Auflage und im Oktober 1883 eine zweite Auflage des P o s t h a n d b u c h s für die S c h w e i z herausgegeben. Dieses Buch, die e r s t e Publikation dieser Art, welche die Postverwaltung erscheinen ließ, enthält alle wesentlichen Bestimmungen, welche das Publikum im Verkehr mit der Post kennen soll.

Außer den 2022 Freiexemplaren, welche an die Poststellen, an ausländische Postverwaltungen, an eidgenössische und kantonale Behörden, sowie an die Redaktionen der hauptsächlichsten Schweizerzeitungen abgegeben wurden, sind 3824 Exemplare des Posthandbuchs zu Fr. i verkauft worden.

Der bezügliche Gesammterlös beträgt Fr. 3069. 20. (Die Poststellen haben auf jedem von ihnen verkauften Exemplar eine Provision von 20 Cts.) Die Erstellung der beiden Auflagen (inklusive die dermalen noch im Vorrath befindlichen 154 Exemplare) kostete Fr. 3686. 90.

Eine Ausgabe des Posthandbuches in französischer Sprache (Manuel postal) befindet sieh dermalen im Drucke.

7. Im Einverständniß der Post- mit der Zollverwaltung wurde unterm 31. Mai 1883 eine neue Instruktion über die B e h a n d l u n g der z o l l p f l i c h t i g e n Postgegenstände durch die Posts t e l l e n erlassen. Dieselbe findet sich in Nr. 7 des Postamtsblattes von 1883.

8. Die Centralpostverwaltung hat sich bemüht, die Errichtung von P r i v a t v e r k a u f s s t e l l e n f ü r P o s t w e r t z e i c h e n nach Möglichkeit zu erleichtern und zu fördern.

404

Es bestanden Ende Dezember 1883 in der Schweiz im Ganzen 145 solcher Verkaufsstellen und es wäre zu wünschen, daß diese für das Publikum so bequeme Einrichtung noch weit mehr ausgedehnt würde. An Provisionen auf den durch die Privat-Debits verkauften Werthzeichen (zu l °/o) wurden im Jahr 1883 im Ganzen Fr. 4518. 85 ausbezahlt.

9. Ueber die schon iu früheren Geschäftsberichten besprochene Durchführung der sogenannten A l b o c a r b o n b e l e u c h t u n g in den Postlokalen glauben wir mit. Nachstehendem etwas einläßliche Auskunft ertheilen zu sollen.

Ausgaben f ü r :

Jahre.

Verbrauch Steinan kohlenSteinGaskohlenflammen.

Gas.

SteinkohlenGas.

AlboCarbon (Naphtalin).

Gaz riche, Petrol, Oel, Kerzen, Glasröhren, Lichtschinne etc.

Total.

m3

Anzahl.

Pr.

Fr.

Fr.

Fr.

1880

248,042

1,792

86,760

2,235

16,340

105,335

1881

239,998

1,978

82,496

2,314

11,859

96,669

1882

233,713

2,086

73,971

3,066

15,478

92,515

1883

243,615

2,155

76,640

4,251

15,150

96,041

Im Jahre 1880 waren 1792 Gasbecs für Steinkohlengas vorhanden, welche 248,042 m 3 Steinkohlengas konsumirten ; ea kamen somit rund 139 m 3 auf dea Bec.

Auf Ende 1883 stellte sich die Zahl der Steinkohlen-Gasbecs auf 2155, wovon 1569 mit Albo-Carbon-Lampen versehen waren

405 (also 586 ohne Albo-Carbon), so daß sich eine Vermehrung von 363 Flammen herausstellt. Ohne Albo-Carbon hätten diese 363 Becs à 139 m 3 per Jahr 50,457 m3 mehr konsumirt und es würde sich daher für 1883 folgender Verbrauch an Steinkohlengas ergeben haben: m3 Verbrauch 1880 .

.

.

.

248,042 363 Becs mehr, à 139 m3 .

.

50,457 Total Wirklicher Verbrauch 1883 .

.

.

298,499 243,615

Ersparniß .

54,884 oder zum Durchschnittspreis von 35 Cts. per m8 .

.

.

. Fr. 17,209. 40 Bis Ende 1883 sind für Anschaffung von Apparaten zur Albo-Carbon-Beleuchtung im Ganzen 17,205 Fr. ausgegeben worden.

Die Gasersparniß im Jahr 1883 allein vermochte also die Kosten der Apparate vollständig zu decken.

Uebrigens ist die Ersparniß in Wirklichkeit noch größer, als sie oben berechnet worden ist, denn bekanntlich hat die Brennbezw. die Arbeitszeit fast allenthalben, namentlich aber auf denjenigen Punkten, welche von der Gotthardbahn und deren Zufahrtslinien berührt werden, zugenommen.

10. Wie wir schon in der Rubrik ,,Allgemeines" des gegenwärtigen Berichts bemerkten, wurden im Betriebsjahre s ä m m t liche P o s t f ü h r u n g s v e r t r ä g e einer speziellen Prüfung unterworfen.

Dabei wurde einerseits eine E r h ö h u n g der Erträgnisse durch thunlichste Anpassung der Fahrtordnung an die Bedürfnisse des Reisenden Verkehrs, sowie durch Abänderung der Passagiertaxen angestrebt ; anderseits handelte es sich darum, die Kurskosten durch Reduktion der Bespannung oder Kursstrecke, durch Unterhandlung mit den Unternehmern, bezw. durch Konkurrenzausschreibung, oder endlich durch Aufhebung von Kursen zu e r m ä ß i g e n .

Auf die Jahresbetreffnisse ausgerechnet, hat diese Revision folgendes Ergebniß gehabt, wobei die Wirkung dieser Aenderungen nur zum Theil schon im Jahr 1883 sich geltend machte.

a. R e d u k t i o n der Kurszahlungen bei gleichen Leistungen Fr. 36,131. --

406

b. Reduktion der Kurszahlungen in Folge verminderter Leistungen (Verwendung kleinerer Wagen, Reduktion in der Bespannung oder in der Fahrstrecke) .

. Fr. 43,665. -- c. Aufhebung von Kursen wegen ganz ungenügenden Verkehrs Fr. 32,400. -- Dem gegenüber steht folgende V e r m e h r u n g der Kurszahlungen : 1) Erhöhung bei gleichen Leistungen in Folge Kündung von Seite der Unternehmer und Konkurrenzausschreibung Fr. 13,721. -- 2) Erhöhung in Folge vermehrter Bespannung, Ausdehnung der Kursstrecke etc.)

Fr. 29,313. -- Hier kommt hauptsächlich die Reorganisation der Simplonkurse in Betracht. Vom 1. Juni an wurde der Jahreskurs von der Strecke Brieg-Arona auf Brieg-Intra verlegt, somit durch das Intra gegenüber liegende Laveno die nächste Verbindung zwischen der Simplonroute und der Pinolinie hergestellt. Die Verwaltung erzielte hierdurch neben den bessern Anschlüssen eine jährliche Minderausgabe von Fr. 6991. An Stelle des Sommerkursos Brieg-Stresa wurde der Sommerkurs Brieg-Intra und als n e u ein Winterkurs Domo d'Ossola-Intra mit jährlicher Kurszahlung von Fr. 21,391 eingeführt. Nach Abzug obiger Minderausgabe verbleibt daher eine jährliche Mehrausgabe von Fr. 14,400, welche aber durch die vermehrten Einnahmen mehr als kompensirt wird.

3) Errichtung neuer Kurse

.

.

.

. F r . 71,933. --

Einer Minderausgabe von Fr. 112,196 per Jahr steht demnach eine Mehrausgabe von 114,967 Fr. entgegen, und es heben sich demnach diese Posten annähernd auf.

11. Infolge E r ö f f n u n g n e u e r Eisenbahnlinien, und zwar der Regionalbahn des Traversthaies und der aargauischluzernischen Seethalbahn, wurden: a. bestehende Kurse aufgehoben mit einer jährliehen Kurszahlung von Fr. 72,869 b. neue Kurse eingeführt mit einer jährlichen Kurszahlung v o n .

.

.

.

.

.

.

. 42,352 Die Differenz von Fr. 30,517 kann aber nicht etwa als Gewinn für die Postverwaltung betrachtet werden, denn es stehen derselben verschiedene Posten gegenüber, welche ebenfalls eine Folge der genannten Eisenbahneröffnungen

407

aind. nämlich hauptsächlich die Mindereinnahmen an Reisendentaxen auf den aufgehobenen oder reduzirten Kurses, die Mehrausgaben an Besoldungen für Postbureaux und -Ablagen, Briefträger, Boten, Kondukteure, sowie für Neuanschaffung von Material etc., so daß die Postverwaltung infolge von Eisenbahneröffnungen in der Regel keine Ersparnisse macht, ja sehr oft Mehrausgaben zu bestreiten hat.

J 2. Die beiliegende Tabelle Nr. 6 enthält postkreisweise nähere Angaben über die Aenderungen in den Kurszahlungen.

13. Die hauptsächlichsten Alpenpässe wurden in folgender Reihenfolge für das Räderfuhrwerk geöffnet: Maloja Julier Simplou Splügen : Albula .

Fittela Bernhardin Lukmanier Oberalp Purka

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

den ,, ,, . ,, .

,, ,, .

,, ,, ,,

20. April, 15. Mai, 21. ,, 31. ,, 5. Juni, 9. ,, 11. ,, 15. ,, 15. ,,

.

18. ,,

,,

Der Schneebruch für die Oberalp- und Furkaroute war mit Schwierigkeiten verbunden, indem die Regierung des Kantons Uri sich weigerte, die Oeffnung dieser Pässe vor dem I . J u l i zu übernehmen. Dessenungeachtet konnte der Beginn der fraglichen Postkurse auf den 15., beziehungsweise 18. Juni angesetzt werden.

14. Von größern U n t e r b r e c h u n g e n im Postkursverkehr sind im Bcrichtjahr zu erwähnen: S i m p l o n r o u t e , Januar 14./16. und 27./29., März 10./14.

und April 24./26., Unterbrechung wegen Schneefall. Am 14. Juni wurde die Brücke bei Paglino vom Hochwasser weggerissen und bis zum 23. Juni mußte die Verbindung zu Fuß hergestellt werden.

Les M o s s e s , Januar 28./30., durch Schneefall unterbrochen.

O b e r \v a l l i s , Januar 26./30., März 12./17., April i. bis Mai 1., Dezember 5./ll. und 13./22., wegen Schneefall unterbrochen.

,,J o u x t, h a l , Januar 2., Postkurse wegen Ueberschwemmung zwischen Pont und Charbonnières unterbrochen ; der Dienst

Zu Seite 407.

Beilage Nr. 6.

Finanzielle Ergebnisse der Eevision der Postführungs-Verträge 1883.

2. Verminderung der fixen Kurszahlungen.

1. Vermehrung der fixen Kurszahlungen Postkreise.

Eisenbahneröffnungen.

P,

ftpnf

Lausanne . . . .

Hern .

. . .

Neuenburg . . . .

Basel Luzem . . . .

l Zürich S t . Gallen . . . .

23,392. -- 14,160. -- 4,800. --

fîhiir

Bellinzona . . . .

' Total -Vermehrung

42,352. --

Errichtung neuer Kurse.

Fr.

6,225.

20,656.

1,548.

1,404.

1,404.

12,890.

2,796.

7,788.

17,222.

-- -- -- 13

Erhöhung der Vermehrte Kurszahlung Bespannung, bei gleichen Ausdehnung der Kursstreoke. Leistungen.

Fr.

300.

13,047.

4,332.

1,224.

1,116.

-- -- -- --

71,933. 13

627. -- 1,236.

492.

600.

3,192.

7

1,950. -T180.

Fr.

6,741.

33,703.

6,507.

26,020.

2,352.

16,056.

20,240.

6,168.

7,788.

29,296.

2,448.

Fr.

216. -

-- 10 T4-

-r-

-- -- -- --

5,072. -- 2,092. 50

7,002. -- 356. -

29,313. 60

13,721. -

Fr.

Genf Lausanne Bern Neuenburg Basel Aarau Luzern .

Zürich St. Gallen Chur Bellinzona

-- 10 -- 13 -- -- -- -- 50

. . . .

32,057. --

.

22,392. 18,420. --

. .

Betrag.

1,824. -- 480. -- 11,688. 280. -- 9,120. --

OQ QQO

i

i ! Luzern: Gelungen- Wohlen, vom 3. September 1883 an 1 |

.

.

'

· · · · · · ·

.

4,800. --

9,583.

2,002.

4,032.

4,128.

1,812.

2,053.

1,236.

2,940.

8,045.

300.

5,799. 750. --

1,704. -- 3,600. -- 2,700. --

-- -- 50 -- -- --

1,020. -- 20,846. -- 11,497. 96

32,400. -- 71,933. 13

43,665. 76 29,313. 60

36,131. -- la,721. --

--

--

. . . .

--

--

l

Weniger- A usgabe

.

.

.

Luzern: Luzem-Fahrwiingen, bis 2. September 18 83 Luzern-Wohle n Fahrwangen-VBohlen, iB 2.

n ReinachrHitzki rch, i,, 2.

w i ,, Eschenbach-Hc)chdorf, b 2.

n

;* 2-

Weniger-A osgabe .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

18,982.

2,752.

37,793.

4,128.

24,804.

27,226.

3,936.

3,960.

49,687.

11,797.

-- -- -- -- -- 50 -- -- 76

185,066. 26 157,319. 73 27,746. 53

.

.

.

.

. Fr. 8,232. -

.

Total.

Fr.

20,796. --

. . . .

72,869. 42,352. --

600. -- 3,153. -

bis 14. Oktober 1883 Aarau: Pabrwangen-Lenzburg, 4,800. -- ,, Lenzburg-Fahnvangen, ' 4,800. -- 'n B 14.

Menziken-Bonis W7', 4,560. -- | Tl r, l*« Beinweil-Lenzb "rg, « 14n Meisterschwane en-Wohleh, bis 2. September 1883

14160

!

t

.

Fr.

Details über Vermind eruug der fixen Kurszahhingen in Folge Eiseubalinerofl'oungen.

Postkreise und Postknrse: Neuenburg: Motiers-Co uvet, bis 15. September 1883 Fleurier-Bo veresse, bis 15. September 16 83 .

. . . . .

Motiers-St-(3roix I, ,, 15.

,, n » U, ,, 15.

r> 0 · ,, ,5 Ponts-Motieirs I, ,, 15.

II, ,, 1 5 .

·n TI n Fieurier-St-Sulpice, ,, 1 5 .

,, ,i .

,,15.

,, ,·> * -B«ttes ,, ,n » -Bö veresse ,, 15.

. Fr. 8,665. .

.

.

Weniger- A u sgabe .

!

.

Fr.

3,600. --

Netto Verminderung .

Aarau: Menziken-Beinwyl, v o m 1 5 . Oktober 1883 a n Wohlen-Gelfingen, ,, 15.

,, n -n : Fahrwangen-Boniswy], ,, '15.

i> ~ -n -n

Fr.

. . . .

Total-Verminderung .

Total - Vermehrung

157,319. 73

Details über Vermehrung der fixen Kurszahlungen in Folge Eisenbahneru'ffnungen.

Postkreise und Postknrse: Neuenburg: Fleurier-bureau-gare, v o m 1 . Oktober 1883 a n .

.

.

.

i ,, -Buttes, ,, 1.

,, ,, ,, .

.

.

.

,, -St-Croix ,, 1.

,, ,, ,, .

,, -bureau-gare Planessert, vom 5. November 1883 an Ponts-Travers, vom 1. Oktober 1883 an

Reduktion Reduktion der Aufhebung der Fahrstrecke, Knrszahlung von Kursen. Wagenkapazi tät^ bei gleichen Bespannung etc. Leistungen.

Eisenbahneröffnungen.

Postknrse.

Total.

.

. Fr. 13,620. --

Betrag.

1,248. 1,200. -- 6,696. -- 6,696. -- 6,900. -- 6,900. 1,560. -- 492. -- 365. -- 32,057. -- 4,992.

4,500.

5,004.

4,500.

3,396.

-- -- -- --

22,392. -- 6,960.

9,600.

240.

960.

660.

-- -- --

18,420. --

408

wurde durch Schiffe vermittelt, Verbindung den 18. Januar hergestellt.

S e m b r a n c h e r - O v s i è r e s , Juli ll.HS., Brücke weggerissen, Verkehr durch Fußboten vermittelt.

T a v a n n e s - T r a m e l a n , Januar 1./8., Straßensenkung bei Moulins-Brûlés.

B e c k e n r i e d - B u o c h s , Juli 4./12., Straßenunterbrechuug: durch Rufen.

E i n s i e d e l n - S t ö c k e n , Juli 2./4., Straßenimterbrechung infolge Gewitter bei Nid laubrücke.

L a n d w a s s e r , September 2., Straßenuuterbruch zwischen Wiesen und Schmelzboden, infolge Gewitter.

S p l ( i g e n , Juni 16. und September 2., Sti'aßenunterbrechung; zwischen Chiavenna und Campodolcino durch Gewitter, August 22., Stvaßenunterbrechung zwischen Splügen und Andeer.

L u k m a n i e r , Juli 22. und August 16., Straße bei Casacci» durch Rufe unterbrochen.

F i t t e l a , Juli 13. und 17., Straßenunterbruch ob Süß; Dezember 5. und 13., Postkurs wegen großen Schneefalls nicht ausgeführt.

15. In Bezug auf die von der Postverwaltung ausgegebenen R u n d r e i s e - u n d d i r e k t e n B i l l e t e , sowie d i e durch englische Reisebüreaux bestellten Extraposten, verweisen wir auf die Tabelle Nr. 4 der allgemeinen Post- und Telegraphenstatistik.

B. Telegraphenverwaltung.

1. Allgemeine Bemerkungen.

Wenn auch, einem gestellten Postulate entsprechend, die finanziellen Ergebnisse der verschiedenen Departemente und Verwaltungen in einem besondern Recbnungsberichte speziell behandelt werden sollen, so scheint es doch angezeigt, im eigentlichen Verwaltungsberichte einen gedrängten Ueberblick zu geben und damit ein allgemeines Bild über den Stand der Verwaltung zu entwerfen.

40»

Nachdem sich schon im Jahre 1882 gegenüber dem Vorjahre ein nicht unbeträchtlicher Rückgang in den Depescheuzahlen und somit auch in den Einnahmen bemerkbar gemacht hatte, haben wir für das Jahr 1883 eine abermalige Verminderung zu verzeichnen, wie es sich aus folgender Zusammenstellung ergibt:

1882.

Interne Telegramme . . 1,790,311 Internationale Telegramme.

845,640 Transittelegramme . . .

318,670 Total Differenz

. 2,954,621 2,888,895 .

1883.

. 1,750,045 836,038 302,812 2,888,895

65,726

Dementsprechend siud auch die Einnahmen von Fr. 2,344,518. 19 im Jahre 1882 auf ,, 2,319,922. 84 ,, ,, 1883 oder um Fr.

24,595. 35 zurückgegangen, während anderseits die Ausgaben von Fr. 1,943,982. 26 auf ,, 1,947,821. 80, oder um ~Fr.

3,839. 54~ gestiegen sind, so daß sich die Gesatnmtdiffereuz au Ungunsten des Jahres 1883 auf Fr. 28,434. 89 stellt und sich gegenüber dem Aktivsaldo des Vorjahres von Fr. 400,535. 93 ein solcher von nur . . . ,, 372,101. 04 ergibt.

Die Ursachen des Rückganges der Depeschenzahlen lassen sich nicht mit Bestimmtheit angeben, dürften aber hauptsächlich in den allgemeinen Verkehrs Verhältnissen zu suchen sein. Die zwar nicht bedeutende Zunahme der Ausgaben erklärt sich ausschließlich durch die Aufbesserung der untern Beamtengehalte, wofür etwa Fr. 34,000 ausgeworfen wurden, während sich iti den übrigen Rechnungsrubriken eine Verminderung erzeigt.

Gegenüber dein Voranschlage jedoch ist. das Ergebniß ein ziemlich günstiges, indem derselbe einen Aktivsaldo von Fr. 249,700 vorsieht, während dieser nun in Wirklichkeit (nach Abzug VOQ Fr. 28,288. 13 Inventarvermehrung, die im Voranschlage nicht berücksichtigt war) Fr. 343,812. 91 erreicht und sich somit uns Fr. 94,112. 91 günstiger stellt als das Budget.

410

Aehnlich verhält es sich mit dem Telephonwesen, welches an Einnahmen . Fr. 372,752. 23 an Ausgaben . . ,, 386,669. 60 somit einen Passivsaldo von . Fr. 13,917. 37 erzeigt. Läßt mau die in den Einnahmen erscheinende luventarvermehrung von Fr. 152,924. 41 unberücksichtigt, so stellt sich der Passivsaldo auf Fr. 166,841. 78 und es ergibt sich somit gegenüber dem Büdgetansatz von ,, 226,200. -- eine Verminderung des Passivsaldo um .

.

Fr.

59,358. 22

Es versteht sich von selbst, daß das Telephonwesen, so lange dasselbe noch in seiner ersten Entwicklung begriffen ist und die Erstellungskosten auf die Betriebsrechnung genommen werden, keinen Reinertrag liefern k a n n , wenn auch die Vermehrung des Inventarwerthes als Einnahme in Rechnung gestellt wird. Denn das Inventar basirt lediglieh auf einer mäßigen, unter dem Ankaufspreise stehenden Schätzung der vorhandenen Materialien, ohne Berücksichtigung der Arbeitslöhne, Transportkosten und einer Menge Zuthaten, die keinen effektiven Werth repräsentiren.

Wenn, wie schon im vorjährigen Berichte hervorgehoben wurde, in der Weiterentwicklung des Telegraphenwesens gewissermaßen ein Stillstand eingetreten ist, so hat. sich auf der andern Seite das Telephonwesen auch im Berichtjahre wieder erheblich ausgedehnt. Nebst den Netzen in Winterthur, Thalweil, Borgen und Herisau, die schon im Jahre 1882 ganz oder nahezu vollendet und zu Anfang des Berichtjahres eröffnet wurden, sind neue Netze entstanden in Wädensweil, Richtersweil, Adlisweil (diese drei in Verbindung mit Zürich), sodann in Lausanne, St.. Gallen, Luzern und Montreux: ferner wurden in Angriff genommen und ganz oder theilweise vollendet die Netze in Schaffhausen, Biel und Chaux-de-fonds; im Stadium der Unterhandlungen befanden sich auf Jahresende Vivis, Locle, Neuenburg, Solothurn, Liestal. Glarus, Rorschach und Affoltern a'A. Ueberdies haben die bestehenden Netze eine zum Theil ganz erhebliche Vermehrung der Abonnentenzahl aufzuweisen wie auch die Zahl dei- vereinzelten unabhängigen Abonnemente in O ~ stetem Zunehmen begriffen ist.

Ueber alle diese Details enthält ein besonderes Kapitel dieses Berichtes nähere Aufschlüsse und wir haben hier lediglich darauf hingewiesen, um ein allgemeines Bild der fortschreitenden Entwicklung zu geben und die Arbeitsvermehrung hervorzuheben, welche der Verwaltung hieraus entstanden ist und welche sie genöthigt

411

hat, durch das Budget für 1884 in provisorischer Weise die Bewilligung zur Beiziehung weiterer Arbeitskräfte nachzusuchen.

Die hohe Bundesversammlung hat diesem Begehren entsprochen, gleichzeitig aber ein Postulat angenommen, durch welches der Bundesrath eingeladen wird, die Organisation des Telephonwesens, sowie die Stellung, Besoldung und Aufgabe der Telephonbearnten definitiv zu regeln.

Es könnte dem Bundesrath nur erwünscht sein, über die Verwaltung dieses neuen Dienstzweiges gesetzliche Vorschriften zu besitzen, um die dabei nach ' und nach auftauchenden verschiedenartigen Fragen nach bestimmten Normen behandeln zu können.

Allein er befindet sich dermalen noch nicht in der Lage, diesfalls Bestimmungen vorzuschlagen, deren Haltbarkeit und Vollständigkeit auf eine gewisse Dauer als gesichert zu betrachten wären. Dieser Verwaltungszweig befindet sich dermalen noch in seiner ersten Bntwicklungsperiode ; es liegen weder über dessen künftige Ausdehnung, noch über die finanziellen Ergebnisse genügende Anhaltspunkte vor und es warten auch noch gewisse technische Fragen, die für die Weiterentwicklung des Telephonwesens von entscheidender Bedeutung sind, ihrer Lösung, so daß es nach der Ansicht des Bundesrathes verfrüht wäre, jetzt schon an eine gesetzliche Regelung zu denken. Dagegen enthält der speziell dem Telephonwesen gewidmete Abschnitt dieses Berichtes eine gedrängte Darstellung der gegenwärtigen provisorischen Organisation, wie sie sich nach und nach durch die Umstände und Erfahrungen gebildet hat und wie sie nach der Ansicht des Bundesrathes vorläufig noch beibehalten werden sollte. Sobald sich die Verhältnisse genügend abgeklärt haben, wird der Bundesrath nicht ermangeln, der hohen Bundesversammlung die nöthigen Vorlagen zu einer definitiven Organisation dieses Dienstzweiges zu unterbreiten, und er betrachtet hiemit, vorbehaltlich gegentheiliger Weisungen, das vorliegende Postulat als erledigt

2. Telegraphenlinien.

Die Linienarbeiten des Jahres 1883, insoweit dieselben den Bestand des Netzes beinflussen, fassen sich zusammen wie folgt: Länge in Kilometern der Linien, der Drähte, a. N e u e r s t e i l t e L i n i e n :

A n Eisenbahnen ,, Straßen

.

.

.

.

.

.

O.e 101.2

2.4 114.8

Total

101.8

116.7

412 Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

b. N e u e Drähte an b e s t e h e n d e n Linien: A n Bisenbahnen .

.

.

.

.

.

-- 83.a v, Straßen -- 33.B Total c. U m g e b a u t e L i n i e n : Von Straßen an Eisenbahnen verlegt .

A n Straßen verlegt .

.

.

.

.

.

Total

--

116.7

12.o 6.2

28.o 6.*

18.2

34.4

-- --

75.i 15.9

--

91.o

d. A u s g e w e c h s e l t e D r ä h t e : A n Eisenbahnen , Straßen

.

.

.

.

.

.

Total e. A b g e b r o c h e n e L i n i e n : A n Eisenbahnen ,, Straßen .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total

-- 6.5 6.5

-- 7.9 7.9

f. A b g e b r o c h e n e D r ä h t e : A n Eisenbahnen ,, Straßen

.

.

.

.

.

.

-- --

6.5 0.*

Total

--

6.9

la Folge dieser Aenderungen stellt sich die Länge der Staatstelegraphenlinien, nach der Drähtezahl geordnet, auf 31. Dezember 1883 wie folgt: Länge in Kilometern der Linien zu

Kreise.

und mehr Kilometer.

2 Drähten. 3 Drähten. 4 Drähten. 5 Drähten. 6Drähten.

1 Draht.

760.4

355.3

100.1

110.!

39.2

104.4

1469.6

692.8

227.8

201.8

75.6

56.7

104.2

1358.9

436.7

280.o

134.7

1219.8

237.5

79.9 84.o

' 98.7

386.1

189.8 86.0

357.8

217.3

150.3

329.3

250.7

Bestand auf Ende 1883

2963.1

1882

2893.1

1 . Lausanne . . . .

II. Bern ' III. Ölten 1

Total

. .

IV. Zürich V . S t . Gallen . . . .

· VI. Chur

,,

,,

,,

Vermehrung .

Verminderung

70.o _

!

934.0

69.2

71.2

97.3

51.7

964.2

195.4

89.7

10.6

89.8 16.i

1568.6

923.4

536.6

326.i '

520.4

6838.2

1550.1

919.3

551.2

331.5

498.4

6743.6

18.6 _

4.1

22.0

94.6

--

-- 14.6

--

891.8

5.4

i

i J i

|

Auf Eisenbahnen und Straßen vertheilt, ergeben sich folgende kilometrische Längen der Staatslinien und Drähte: Länge der Linien.

Länge der Drähte.

Kreise.

An Eisenbahnen.

Total.

An Straßen.

An Eisentahnen.

An Straßen. !

Total.

!

419.2

1050.3

1469.5

1811.6

1457.2

|

3268.8

H. Bern

460.o

898.9

1358.9

1770.2

1269.7

j

3039.9

III. Ölten

589.1

1219.8

2321.1

1070.8

|

3391.9

! IV. Zürich

449.9

630.7 484.1

1471.9

895.3

2367.2

503.2

461.o

934.0 964.2

660.6

I. Lausanne

V. St. Gallen

747.8

891.8

2565.B

4272.8

6838.2

9771.7

6781.9

i 2551.7 ! 1934.1 | ! 16553.6

. . .

2552.7

4190.9

6743.6

9664.4

6671.5

1 16335.9

Vermehrung .

12.8

81.9

94.6

107.3

Total Ende 1883 . . . .

,,

1891.2

144.i

VI. Chui'

,,

i

1882 '.

1 "

:

il

1

i

505.T '

1428.4

110.4 : '

|

217.7

415

Werden jedoch zum Bestände des Vorjahres die Neubauten zugezählt und der Abbruch abgezogen , so ergeben sich folgende Zahlen : Linienlänge. Drabtläuge.

Bestand auf Ende 1882 .

Neubauten im Jahre 1883

.

.

.

.

6,743.6 IQl.s

16,335.9 233.4

Abbruch i m Jahre 1883

.

.

6,845.4 6.5

16,569.8 14.8

6,838.9 6,838.2

16,554.5 16,553.6

.

Scheinbarer Bestand auf Ende 1883 Der wirkliche Bestand beträgt aber .

Differenz welche von den bei den Linienverlegungen änderungen herrührt.

O.T 0.9 eingetretenen Trace-

Zu den vorerwähnten Bauten, sowie für den laufenden Unterhalt des gesammten Netzes wurden vom Zentralmagazin 6342 Isolatoren abgegeben ; die Zahl der verwendeten Stangen beträgt 4347, wovon 3056 imprägnirte und 1291 gewöhnliehe Holzstangen.

Die ausgeführten Neubauten betreffen einerseits die schon im vorjährigen Berichte erwähnten neuen Drähte Genf-Paris und BaselBelfort, anderseits den Anschluß der neuerrichteten Telegraphenbüreaux an das Netz; von den Umbauten erwähnen wir die Verlegung der Linien an die Traversthalbahn.

Zur bessern Sicherung der Linien an besonders gefährdeten Stellen hat die Direktion der Gotthardbahn die Legung einer Anzahl weiterer Kabel angeregt. Die bezüglichen Verhandlungen sind aber im Berichtjahre nicht mehr zum Abschluß gelangt und die Ausführung bleibt somit dem Jahre 1884 vorbehalten.

Die den Bisen bahn Verwaltungen angehörenden Telegraphealinien und Drähte erzeigen auf Ende 1883 folgenden Bestand : Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

Selbstständige Bahnlinien Bahndrähte a n Staatslinien Bestand d e s Vorjahres

.

.

.

.

.

.

.

.

Total .

.

Vermehrung

416.o --

684.o 3192.3

416.o 391.4

3876.3 3215.»

24.e

660.4

416

Die konzedirteu Privattelegvaphenliiiien und Drahte hatten auf Ende 188B folgende Längen in Kilometern : Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

Unabhängige Privatlinien Privatdrähte a n Staatslinien Bestand d e s Vorjahres

.

.

.

.

.

.

.

Total .

.

.

Vermehrung

861.7 --

'

919.5 46.i

861.7 677.*

965.6 763.0

184.8

202.e

Die Gesarnintlänge der in der Schweiz auf Ende 1883 bestehenden Telegraphenlinien faßt sich zusammen wie folgt: Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

Staatslinien Bahnlinien Privatlinien Bestand auf Ende 1882

6888.2 416.o 861.7

16,553.6 3,876.8 965.6

Total .

8115.9 7812.4

21,395.5 20,314.8

Vermehrung

303.6

1,080.7

.

.

Inbegriffen in obigen Zahlen sind 85.e Kilometer Kabellinien, 4eren Bestand gegenüber dem Vorjahre keine Aenderung erlitten hat.

Dagegen sind nicht Inbegriffen die städtischen Telephounetze und die im Abonnementswege erstellten vereinzelten Telephonverbindungen, deren Bestand in einem besondern Abschnitt dieses Berichtes angegeben ist.

417 Die Zusammenstellung der im Jahre 1883 vorgekommenen Linienstörungen ergibt im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen: Art der Störungen.

Zahl der Störungen.

Dauer in Stunden.

Dnrcnschnittsdauer.

1882.

1883.

1882.

1883.

1882.

1883.

1059 367 170

5305

3.94

7.82

5.78

1215

4172 2123 1101

4.62

Unterbrechungen Ableitungen .

1172 588 212

5.78

6.48

Total

1972

1596 10824

7396

5.49

4.68

Verwicklungen .

4304

Es haben somit sowohl die Zahl der Störungen als deren Durchschnittsdauer gegenüber dein Vorjahre nicht unerheblich abgenommen.

Die wöchentlichen Isolationsmessungen ergeben im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen : Gut.

Befriedigend. Ungenügend.

Total.

1882 13,252 923 80 14,255 1883 12,936 764 75 13,775 oder in Prozenten der Gesammtzahl : 1882 93.00 6.50 O.so 1883 93.91 5.65 0.64 Auf Grundlage dieser Messungen vertheilen sich die Drähte nach ihrem durchschnittlichen Isolationszustand wie folgt: Fortwährend In der Regel Schwankend Ungenügend

gut gut .

.

1882.

1883.

251 39 3

234 49 12

Total 293 295 Diese letztern Zahlen können jedoch nicht auf unbedingte Richtigkeit Anspruch machen, weil die Einreihung in die verschiedenen Kategorien auf einer individuellen Schätzung beruht, wobei sich kleinere Schwankungen nicht vermeiden lassen.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

29

418

3. Apparate.

Auf Ende 1883 standen in Betrieb : 1511 Morseapparate (Vermehrung 18), 25 Hughesapparate (Vermehrung 2), 240 Relais (Vermehrung 3), und 87 Telephonapparate (Vermehrung 9).

Diese Telephonapparate müssen hier eingereiht werden, weit sie lediglich die Stelle von gewöhnlichen Telegraphenapparaten vertreten und den eigentlichen Telegraphenverkehr der mit dem Netze verbundenen öffentlichen Telephonstationen vermitteln.

Außerdem besaß die Verwaltung tlieils in Reserve, theils in Miethe bei den Eisenbahngesellschaften 163 Morse, 9 Hughes, 202 Relais und 214 Morse älterer Systeme.

Auf einem Drahte mit 9 Zwischenstationen wurde der Ruhestrombetrieb eingeführt. Bei dieser Einrichtung geht ein kontinuirlicher Strom durch die Leitung, und das Geben der Zeichen erfolgt durch Unterbrechung desselben ; sie bietet den Vortheil, daß nur e i n e gemeinschaftliche Batterie (die aber auf die beiden Endpunkte vertheilt wird) aufgestellt werden muß und die Stromstärke daher die gleiche bleibt, ob nun diese oder jene Station korrespondire, während bei der gewöhnlichen Arbeitsstromeinrichtung jede Station ihre besondere Batterie hat und sich in Folge dessea auch Differenzen in der Stromstärke geltend machen., die den guten Gang des Dienstes beeinträchtigen können. Leider läßt sich dieses System nicht überall mit Vortheil anwenden, weil dabei die Uebertragung der Zeichen auf Zweiglinien ziemlich komplizirte Vorrichtungen erfordert, deren Behandlung nicht jedem Zwischenstationsbeamten anvertraut werden darf.

4. Bureaux.

Im Laufe des Jahres 1883 wurden 24 neue Telegraphenbüreaux, wovon l Bahntelegraphenbüreau, errichtet, also 5 mehr als im Vorjahre; dazu kommen 11 öffentliche, mit dem Telegraphennetz verbundene Telephonstationen, die alle dem Publikum das ganze Jahr geöffnet sind.

Ueberdies wurden 4 bestehende und l neues Aufgabebüreau per Draht mit dem Telegraphennetz verbunden und rechnungspflichtig erklärt, weßhalb dieselben als eigentliche Telegraphenbüreaux und zwar 4 als Bahn- und l als gewöhnliches Bureau zu betrachten sind.

419 Dagegen sind 2 Telegraphen bureaux, wovon l Bahn- und l sogenanntes Privattelegraphen bureau, nebst l Telephonstation aufgehoben und 3 Bahntelegraphenbüreaux in gewöhnliche Zwischenbüreaux umgewandelt worden.

Infolge dieser Veränderungen ergibt sich im Vergleich zum Vorjahre folgende Büreauxzahl : Bestand VerVerBestand Ende 1882. mehrung. minderung. Ende 1883.

Fortwährend geöffnete Staatsbüreaux (incl.

Telephonstationen) .

991 38 2 1027 Sommerbüreaux 82 -- -- 82 Eisenbahnbüreaux 87 5 4 88 Total der Telegraphenbüreaux .

.

. 1160 43 6 1197 Aufgabebüreaux 78 -- 4 74 Total aller Bureaux 1238 43 10 1271 In Bezug auf die Dienststunden vertheilen sich die Telegraphenbüreaux wie folgt : Ununterbrochener Dienst .

.

.

5 Verlängerter Tagdienst .

.

.

.

10 Voller Tagdienst 54 Theilweise erweiterter Dienst .

.

65 Beschränkter Dienst .

.

.

. 1063 1197

5. Personal.

Die im Laufe des Jahres 1883 im Personal der Telegraphenverwaltung eingetretenen Aenderungen fassen sich zusammen wie folgt: Eücktritte. Abberufungen. Todesfälle.

Central Verwaltung .

.

.

l -- Haupt- u n d Spezialbüreaux .

3 -- l Zwischenbüreaux .

.

.

43 3 15 Bedienstete .

.

.

.

2 -- 3 Total 49 3 19 Die beiliegende Tabelle (Beilage I) enthält in üblicher Weise die Zusammenstellung des gesammten im Telegraphendienste verwendeten Personals. Nicht Inbegriffen in diesen Zahlen sind diejenigen Beamten und Angestellten, die sich ausschließlich mit dem Telephonwesen befassen und deren Bestand in dem besondern Ab-

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Zur Seite 419

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Personalbestand der TeSegraphenverwaitung auf 31. Dezember 1S83.

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* 1882

Vermehrung

Verminderung

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420 schnitt ,,Telephonwesentt erscheint. Dagegen sind Inbegriffen diejenigen Telegraphisten, welche nur nebenbei das Telephonwesen besorgen oder nur in vorübergehender Weise den Bau neuer Netze leiten.

In Bezug auf die Verletzung des Depeschengeheimnisses ist der Verwaltung im Berichtjahre eine einzige Klage eingegangen, die sich aber als durchaus unbegründet erwies, indem die Untersuchung ergab, daß der Adressat selbst den Inhalt des Telegramms mehreren Personen mitgetheilt hatte.

Die dem Personal im Jahre 1883 auferlegten Bußen erreichen die Zahl von 582 im Gesammtbetrage von Fr. 1060. 50, welche Summe der Staatskasse zu Händen des Beamtenversicherungsvereins abgeliefert wurde.

6. Beziehungen zum Auslande.

Es wurde im vorjährigen Berichte mitgetheilt, daß in Folge des im Jahre 1882 in Paris versammelten internationalen Kongresses für die Darstellung der elektrischen Maßeinheiten die verschiedenen Staaten seitens der französischen Regierung eingeladen worden seien, die bezüglichen weitern Arbeiten ihrer Angehörigen zu unterstützen, daß jedoch der Bundesrath diesfalls noch nicht Beschluß gefaßt habe, weil er sich vorerst über die finanzielle Tragweite Rechenschaft geben wollte.

Im Berichtjahre wurde nun Voü dem schweizerischen Vertreter am genannten Kongreß, Hrn. Professor Weber in Zürich, ein bezüglicher Voranschlag aufgestellt, der sich namentlich auf die Beschaffung der nöthigen Apparate bezieht und die Summe von Fr. 6100 erreichte. Der Bundesrath hat diese Summe mittelst eines Nachkredites zur Verfügung gestellt und zwar auf Rechnung des Polytechnikums, welchem die angeschafften Apparate eigentümlich /utallen.

Eine zweite Versammlung dieses Kongresses zur Entgegennahme der neuen Ergebnisse ist für das Jahr 1884 in Aussicht genommen.

7. Telegraphischer Yerkehr.

Wie in frühern Jahren folgen hienach : 1) eine vergleichende Uebersieht der in den beiden letzten Jahren b e f ö r d e r t e n Telegramme; 2) eine vergleichende Uebersieht der in den beiden letzten Jahren von den verschiedenen auswärtigen Staaten e i n g e g a n g e n e n und dahin b e f ö r d e r t e n Telegramme.

Vergleichende Uebersicht der Depeschenzahlen von 1882 und 1883.

Beförderte interne Depeschen.

1882.

Januar .

Februar .

März . .

April . .

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

121,566 108,833 130,390 130,031 148,634 154,270 190,384 213,982 177,660 161,635 133,655 119,271

Total

1,790,311

Verminderung

Beförderte und empfangene inter- Transitdepeschen.

nationale Depeschen

1882.

1883.

32,864 23,821 26,255 24,226 25,793 24,209 24,070 24,492 31,037 30,176 27,830 23,897

24,327 24,802 28,997 28,622 23,786 21,635 22,471 25,198 26,241 27,584 25,260 23,889

220,097 186,125 216,740 212,577 241,227 245,951 298,444 342,708 294,822 268,391 227,088 200,451

199,049 186,227 212,683 227,498 235,418 239,960 295,753 343,447 286,154 260,883 209,401 192,422

1,750,045 845,640 836,038 318,670 302,812 40,266 9,602 15,858 2,24 °/o 1,13 »/o 4,97 «/o

2,954,621

2,888,895

1883.

1882.

T o t a 1.

1883.

115,884 65,667 58,838 107,849 53,471 53,576 122,290 60,095 61,396 136,126 58,320 62,750 145,335 66,800 66,297 148,993 67,472 69,332 188,594 83,990 84,688 215.712 104,234 102,537 176^652 86.125 83,261 160,056 76,580 73,243 120,693 65,603 63,448 111,861 57,283 56,672

1882.

1883.

65,726 2,22 o/o

422 Vergleichende Uebersicht der während der beiden letzten Jahre von den verschiedenen auswärtigen Staaten eingegangenen und dahin beförderten Depeschen.

Versandt.

Empfangen.

Länder.

1882.

1883.

1882.

148,104 145,205 130,412 Deutschland 128,469 121,897 132,838 Frankreich .

Italien . . . 58,104 59,273 58,090 Oesterr.- Ungarn 35,453 33.658 33,405 England .

17,476 17^455 21,868 Belgien .

11,493 11,106 10,004 Amerika .

6,248 6,606 8,281 5,371 Niederlande .

6,065 5,651 5,002 Rußland . . .

5,369 6,217 Indien 2,276 1,971 2,398 Rumänien , Ser1,631 1,669 bien, Bulgarien 1,573 Spanien .

1,638 1,643 1,417 1,329 Egypten . .

1,217 1,774 Algier 859 845 1,196 China , Japan, Australien . .

525 574 692 Schweden 682 580 623 Türkei, euvop. .

457 496 523 Türkei, asiat. .

358 377 464 Dänemark .

378 422 377 Griechenland 181 247 180 Norwegen 242 200 222 Portugal . .

128 168 167l Luxemburg .

239 142 229 Malta u. Corfu 230 210 98 Süd-Afrika . .

27 19 59 Persien . . .

14 19 10

1883.

132,006 132,293 58,028 32,461 21,166 9,985 8,284 6,351 6,087 1,986

Total der ausgewechselten Depeschen.

1882.

1883.

278,516 277,211 261,307 254,190 116,194 117,301 68,858 66.119 39,344 38/)21!

21,497! 21,091.

14,529; 14,890!

11,022 12,416 11,219 11,456!

4,674 3,957j

1,659 1,467 1,820 1,254

3,204 3,055 3,103 2,055

3,328 3,110 3,037 2,099,

808 626 485 47fi 402 274 232 179 130 62 29 13

1,217 1,305 980 822 755 361 422 295 468 328 86 24

1,382 1,206 981 853 824 521 474 347 272 2721 48 32

Total 426,872 417,475 418,768 418,563 845,640 836,038

423

Die Zahl der beförderten und empfangenen Telegramme (/Transit und übertcl egraphirte nicht Inbegriffen) stellt sich für die bedeutenderen Ortschaften wie folgt: Gresammtzahl im Jahre 1883.

Durchsclinitt per Tag.

1268 Zürich 462,903 948 Basel 346,278 Genf 298,632 818 488 Bern 178,177 320 St. Gallen 117,131 306 Lausanne 111,893 302 Winterthur 110,574 Luzern 109,764 300 Neuenburg 65,129 178 Chaux-de-fonds 58,555 160 124 Chur 45,485 121 Biel 44,505 Vivis 39,729 108 Lugano 34,491 94 Schaffhausen 33,578 91 Interlaken 31,591 86 85 Aarau 31,183 84 Solothurn 30,980 Thun 28,995 79 Freiburg 28,055 76 71 Montreux 26,039 Rorschach 23,800 65 Herisau 23,564 64 Baden 21,020 57 * 55 Locle 20,318 - 52 Olarus 19,161 Ueberdies finden sich : 10 Ortschaften mit 41--50 Telegrammen per Tag, 9 ·n ·n n 31--40 ·n 28 TI ·n VI ·n 21--30 71 11 ·n 11 11--20 ·n ^* -in AU 864 11 vi ·n ·n ·n 149 11 weniger als l Telegramm per Tag.

n Der i n t e r n e Verkehr hat im Jahre 1383 um 2,24 °/o, der i n t e r n a t i o n a l e um 1,13 °/o und der T r a n s i t um 4,97 °/o abgenommen. Der G e s a m m t v e r k e h r zeigt gegenüber dem Vorjahre eine Abnahme von 2,22 °/o.

424

Die S t a t i s t i k der T e l e g r a m m e ergibt mit Bezug auf den I n h a l t folgende Prozentsätze: Interne.

Staatstelegramme Börsennachrichten Handelstelegramme Privatangelegenheiten Zeitungsnachrichten

.

.

.

.

.

Internationale.

1882.

1883.

1882.

1883.

0.69 6.17 27.89 64.i* l.ai

0.86 4.ao 31.12 61.se I.ST

0.26 10.52 52.02 36.76 0.45

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Die in dieser Ausscheidung nicht inbegrifienen Diensttelegramme erreichen die Zahl von 88,754, wovon 68,51 °/o auf den Post- und 31,49 °/o auf den Telegraphendienst fallen.

Die Klassifikation nach der A r t der Telegramme ergibt folgendes Prozentverhältniß: Interne.

Ohne besondere Angaben .

Mit bezahlter Antwort .

Bezahlte Antworten .

.

Mit ,,Expressen bezahlt" .

Mit ,,Expressen" .

.

Kollationirte .

.

.

Chiffrirte .

.

.

.

Mit Empfangsanzeige .

Rekommandirte.

.

.

Nachzusendende .

.

Mit mehreren Adressen .

Per Post zu bestellende .

Während der Nacht zu bestellende .

.

.

Offene Zustellung .

.

Mit mehreren Angaben .

Internationale.

1882.

1883.

1882. 1883.

82.se 6.77 6.48 2.15 O.BT -- -- O.oi O.oi O.is 0.95 O.ao

81.89 7.is 6.75 2.a* 0.62 -- -- O.oi O.oa O.os O.es O.as

93.90 2.69 2.22 O.BI O.n 0.02 O.oi O.oa -- O.oi 0.25 0.14

94.io 3.o» 2.oi O.oa O.ss O.OB -- O.os -- O.os O.ss 0.09

0.04 -- O.is

0.05 -- O.ia

-- O.oi O.o*

-- -- O.oi

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425 Die Klassifikation nach der W o r t z a h l erzeigt folgendes Prozentverhältniß : Wortzahl.

3 4

5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21--30 über 30

Intern.

1882.

1883.

1882.

1883..

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O.io

0.88

0.96

0.99

1.08

1.79

2.38

1.46

1.48

2.61

3.22

4.81

4.58

4.23

4.48,

4.81

5.21

5.00

5.78

8.6T

8.14

6.96

7.30

7.28 12.35

7.93 11.48

7.16

7.79

9.54

9.64 7.53

7.0l

7.23

6.92

8.64

9.49

7.56

7.16

5.48

5.97

6.48

6.26

6.59

7.21

6.80

5.86

4.47

4.77

5.02

4.96.

4.25

4.65

5.13

4.69

3.19

3.03

3.81

3.55

3.45

3.26

3.28

2.99

2.39

2.10

2.78

2.87

3.10

2.30

2.60

2.61

6.94

9.87

8.45

2.58

2.78

2.61

.34 3.23 100.00

Durchschnittswortzahl

International.

14.06

lOO.oo

lOO.oo 13.61

r

j

14.oo

lOO.oo 13.4*

Als Ausweis über die Betheiligurig der verschiedenen Arten von Bureaux bei der Beförderung der Telegramme folgt nachstehend eine Zusammenstellung der verschiedenen Telegrammgattungen, die Zahl der Bureaux und der Arbeitstage, sowie der sich daraus ergebende Durchschnitt für jeden Arbeitstag, wobei die internen übertelegraphirten und die internationalen Transittelegramme doppelt berechnet sind.

426 Interne abgebende Telegramme ,, ankommende ,, (Kopien Inbegriffen) Internationale abgehende Telegramme ankommende fl fl

1,750,045 1,788,174 3,538,219 417,475 418,563 836,038

Amtliche abgehende Telegramme ,, ankommende ,,

88,754 85,383

Interne übertelegraphirte Internationale Transittelegramme .

« · » (Auswechlnngsverkehr) Total der Telegramme

174,137 3,440,992 2,007,244 9,996,630

Anzahl

Hauptbüreaux Spezialbiireaux Zwischenbüreaux

Bureaux.

der

der Telegramme.

15 26 1156

6,668,255 963,530 2,364,845

der Durchschnitt Arbeitstage. per Beamten und per Tag.

88,502 75.3

24,746 421,940

38.9 5.6

1197 9,996,630 535,188 18.6 Der Durchschnitt per Arbeitstag hat somit auf den Hauptbüreaux um 0.4 zugenommen, sich dagegen auf den Spezialbiireaux um O.B und auf den Zwischenbureaux um 0.2 vermindert.

Die größern Bureaux erzeigen für das ganze Jahr folgende Durchshhnittszahlen : Basel 90, St, Gallen 89, Zürich 83, Bern 79, Genf, Neuenburg, Ölten und Beilenz je 68, Luzern 66, Lausanne 64, Chur 63, Winterthur und Glarus je 61, Thun 59, Brieg 57, Chaux-de-fonds und Schaffhausen je 56, Biel und Vivis je 54, Interlaken und Uster je 45, Sitten 43, Lugano und Ragaz je 41, Rapperswyl und Samaden je 40, Frauenfeld 38, Aarau 37, Klein-Basel, Nyon und Yferten je 36, Rorschaeh und Solothurn je 35, Montreux 31, Morsee und Delsberg je 28, Langenthal und Romanshorn je 26, Zug 24, Freiburg 21 und Locamo 16.

Die Statistik über die m i t t l e r e Z e i t , innert welcher die aufgegebenen Telegramme b e i m B e s t i m m u n g s b ü r e a u e i n g i n g e n , liefert für die vier letaten Jahre folgende Prozentsätze:

427

Innert ,,

,,

l -- 30 Minuten

1880.

89.63

1881.

89.ii

im i'0.46

1883.

90.71

31_

60

,,

9.24

9.73

8.63

61--

90

v

0.85

086

0.67

0.58

91--120

,,

0.17

0.20

0.16

0.17

,,

O.ii

O.io

O.os

121 u. mehr

8.48

O.oe

lOO.oo lOO.oo lOO.oo lOO.oo Die B u r e a u x vertheilen sich hinsichtlich der durchschnittlichen Ankunftszeit der Telegramme nach folgenden Prozentsätzen.:

Ankunftszeit.

Innert

l-- 30 Minuten

1880.

1881.

1882.

1883.

93.za

94.B9

95.23

96.14 2.63

n

3 l _ 60

,,

6.13

4.93

4.52

,,

61--

,,

Ü.59

0.24

0.25

,, ,,

--

,, ,,

90

91--120 121 u. mehr

0.12 O.ia

-- --

0.63

0.50 O.io

lOO.oo lOO.oo lOO.oo lOO.oo Die Statistik über die Zeit, während welcher di<; Telegramme auf den A u f g a b e b ü r e a u x unbefördert liegen blieben, liefert folgendes Prozentverhältniß: Beförderung.

Innert 1 -- 3 0 Minuten

1880.

99.is

31-60

,,

0.73

0.77

0.70

0.67

61--

,,

0.08

0.06

0.04

O.OP

,, ,,

O.oa O.oa

O.oi O.oa

0.02 --

,,

,, ,,

90

91--120 121 u. mehr

1881.

99.14

1882.

99.24

1883.

99.28

--

lOO.oo lOO.oo lüO.oo lOO.oo Die der Verwaltung wegen Verlurst, Verspätung oder Verstümmlung zugegangeuen R e k l a m a t i o n e n erreichen die Zahl von 688, wovon 499 durch die Zentralverwaltung und 189 durch die Kreisinspektionen erledigt wurden. Davon fallen aur den i n ; e r n e n Verkehr 280, von denen 111 als unbegründet abgelehnt wurden, während 169 zu Disziplinarverfügungen und Taxrückaahlungen Anlaß gaben.

Auf den i n t e r n a t i o n a l e n Verkehr fallen 281 Reklamationen, wovon sieh 131 als begründet erwiesen, während 135 abgelehnt wurden und 15 auf Jahresende unerledigt blieben.

Im T r a n s i t v e r k e h r betrua die Zahl der Reklamationen 127, wobei 23 unbegründete und 17 unerledigte.

428 In 202 den internationalen und den Transitverkehr betreffenden Fällen fanden Taxrückerstattungen im Gesammtbetrage von 4083 Franken 35 Cts. statt, an welchen sich die Schweiz in 120 Fällen mit Fr. 266. 04 zu betheiligen hatte. Darin sind Inbegriffen 96 Fälle von Taxrückerstattungen für Berichtigungsdepeschen, die durch Fehler in der Uebermittlung veranlaßt wurden, mit einem Gesammtbetrage von Fr. 2798. 31.

8. Telephonwesen.

Wie im Eingange des gegenwärtigen Berichtes in Aussicht gestellt wurde, geben wir hienach eine gedrängte Uebersicht der gegenwärtigen provisorischen Organisation des Telephonwesens.

Die Leitung dieses Dienstzweiges liegt unter dev Oberaufsicht des Post- und Eisenbahndepartements und des Bundesrathes, der Telegraphendirektion ob, welcher innerhalb der ihr zustehenden Kompetenzen im Wesentlichen folgende Arbeiten zufallen: 1) Führung der einleitenden Unterhandlungen mit Behörden und Privaten ; 2) Vorbereitung und Bereinigung der Abonnementsverträge; 3) Beschaffung der nöthigen Materialien, Apparate und Werkzeuge und Kontrole über deren Verbrauch ; 4) Vorbereitung der Miethverträge und der nöthigen baulichen Aenderungen; 5) Festsetzung der Netzpläne, der einzelnen Stützpunkte und der Einrichtung der Zentralstationen j ·6) Ueberwachung und Kontrole der Bauarbeiten, sowohl für die erste Erstellung, als für die spätere Weiterentwicklung ; 7) Bestellung des Personals; 8) Allgemeine Ueberwachung des Betriebs, Aufstellung der bezüglichen Instruktionen und Kontrole des Rechnungswesens.

Die unmittelbare Ausführung der Arbeiten wird in der Regel einem Beamten des betreffenden Telegraphenbüreau übertragen, welcher seine Weisungen direkt vou der Zentral Verwaltung erhält.

Derselbe wird während der Bauzeit vom Telegraphendienste dispensirt und erhält nebst seiner laufenden Besoldung eine Zulage von Fr. 50 per Monat. Je nach der Größe und Weiterentwicklung des Netzes widmet sich derselbe auch nach der Eröffnung ausschließlich dem Telephonwesen, indem er den Betrieb leitet, die Unterhaltung des Netzes und der Stationen besorgt, die Korrespondenz

429 und das Rechnungswesen führt etc., oder er tritt in den Telegraphendienst zurück und besorgt das Telephonwesen nebenbei, gegen eine der Größe des Netzes angepaßte Vergütung. Im erstem Falle wird die Gesammtbesoldung, im letztern Falle nur die Extravergütung auf Telephonrechnung genommen.

Der eigentliche Dienst der Zentralstationen, d. h. die Herstellung der Verbindungen zwischen den verschiedenen Abonnenten, wird in der Regel von besonders hiefür angestellten Frauenzimmern besorgt. Dieselben erhalten zur Zeit eine monatliche Besoldung von Fr. 80 nebst einer besondern Nachtdienstvergütung. Bei kleinern Netzen und wo die Verhältnisse es gestatten werden die Zentralstationen mit den Telegraphenbüreaux vereinigt, und zwar je nach umständen mit oder ohne Beiziehung besondern Personals.

Ausschließlich im Telephondienste beschäftigt waren auf Jahresende 6 Beamte (Chefs) und 27 Telephonistinnen ; im Telegraphenund Telephondienste gleichzeitig verwendet waren 4 Beamte und 4 Telephonisten ; dabei sind nicht mitgerechnet 6 Beamte, die sich mit den noch im Bau oder in Vorbereitung befindlichen Telephonnetzen beschäftigen.

Es ergibt sich hieraus, daß das Telephonwesen schon mit Beäug auf das Personal vielfach mit dem Telegraphenwesen vereinigt : ist und daß eine Ausscheidung, d. h. die Organisation eines besondern Telephonpersonals nur vermehrte Ausgaben zur Folge haben .müßte.

In den Stadttelephonnetzen kommen nun verschiedenartige Verbindungen vor, von denen wir hier die gewöhnlichsten näher bezeichnen wollen, indem wir noch hervorheben, daß die Verwaltung alle Erstell ungs-, Unterhaltungs- und Bedienungskosten auf sich nimmt.

1. G e w ö h n l i c h e A b o n n e m e n t e , d. h. einfache Ver.b'indungen mit der Zentralstation, wobei der Abonnent von seiner Wohnung oder von seinem Geschäftslokale aus durch Vermittlung der Zentralstation mit allen übrigen Abonnenten in Verkehr treten kann. Für diese Abonnemente haben wir die jährliche Gebühr auf Fr. 150 festgesetzt, jedoch mit einer Ermäßigung auf Fr. 100 für öffentliche Behörden und wohlthätige Anstalten.

2. Ko m b i n i r te A b o n n e m e n t e , wo von der eigentlichen Abonnentenstation aus noch eine Zweigverbindung nach einem andern Lokale geht. Die Einrichtung ist so getroffen, daß die beiden Stationen sowohl unter sich, als auch mit der Zentralstation, bzw.

mit den übrigen Abonnenten verkehren können. Die Gebühr für

430

ein solches Abonnement beträgt Fr. 200 oder Fr. 220, jo nachdem sich die beiden Stationen im gleichen Gebäude befinden oder nicht.

3. D o p p e l a b o n a e m e n t e , wo die nämliche Person oder Firma von zwei verschiedenen Lokalen aus eine besondere Verbindung mit der Zentralstation besitzt und wo das /weite (also auch das vierte, sechste etc.) Abonnement zu dem ermäßigten Preise von Fr. 100, also je zwei Abonnemente zusammen zu Fr. 250 erlassen werden.

4. D i r e k t e V e r b i n d u n g e n , wo zwei Lokale unter sich direkt, also unabhängig von der Zetitralstation und dem übrigen Netze, verbunden sind. Diese Abonnemente kosten Fr. 120, mit einer Ermäßigung auf Fr. 100 für öffentliche Anstalten.

Andere Kombinationen, wie z. B. besondere Einrichtungen für Feuerpolizei, Separatglocken etc., mögen hier, weil unwesentlich und nur vereinzelt vorkommend, nicht weiter erwähnt werden.

Alle vorgenannten Abonnementspreise beziehen sieh auf Verbindungen bis auf zwei Kilometer Länge. Bei großem Distanzen erfolgt ein Zuschlag von 10 °/o der effektiven Erstelliingskosten, worin dann Verzinsung, Amortisation und Unterhalt inbegriffen ist.

Nebst den eigentlichen Abonnentenstationen bestehen in einzelnen Netzen noch öffentliche Sprechstationen, von welchen aus Jedermann gegen eine Gebühr von 10 Cts. für 5 Minuten mit den Abonnenten verkehren kann. Die Hälfte dieser Taxe fällt dem Stationsinhaber zu; die Abonnenten selbst bezahlen nur die Hälfte, welche ungetheilt dem Stationsinhaber verbleibt.

Sowohl durch die Zentralstation, beziehungsweise das Telegraphenbüreau, als auch durch die öfieotlichen Sprechstationen können Stadtaufträge (Stadttelegramme) an nicht abonnirte Personen vermittelt werden. Dieselben unterliegen einer Grundtaxe von 10 Cts. und einer Worttaxe von l Cts., mit Aufrundung auf 5 Cts.

Bei den öffentlichen Sprechstationen kommt hiezu noch ein fixer Zuschlag von 10 Cts. zu Händen des Stationsinhabers.

Die Frequenz dieser öffentlichen Stationen entspricht den anfänglich gehegten Erwartungen nicht und es ist in Folge dessen auch das finanzielle Ergebniß kein günstiges. Die Nettoeinnahme liefert kaum eine mäßige Verzinsung der Anlagekosten, ohne irgend eine Kompensation für Ueberwachung, Unterhalt und Kontrole.

Immerhin dienen sie dazu, die Telephoneinrichtungen dem gesammten Publikum zugänglich zu machen und dieselben nicht als ein Vorrecht der begüterten Klassen erscheinen zu lassen ; es wird daher

431 zwar auf eine thuulichste Beschränkung, nicht a'our auf eine vollständige Unterdrückung derselben Bedacht au nehmen sein.

Die Abonnenten können die Einrichtung auch zur Aufgabe und zum Empfang ihrer Telegramme benutzen, und zwar gegen Erlegung einer fixen Gebühr von 10 Cts. per Telegramm. Die ankommenden Telegramme werden denselben dann gleichwohl noch in üblicher Weise durch Boten zugestellt, theils als Bestätigung der telephonischen Mittheilung, theils um denselben ein amtliches Beleg in die Hände zu geben.

Eine wichtige und in das Telegraphenwesen tief eingreifende Verwendung des Telephons besteht in der Verbindung verschiedener, mit Telephonnetzen versehener Ortschaften unter sich. Die Verwaltung muß sich hiebei nicht nur für die Kosten der zu diesem Zwecke erstellten besondern Linien und deren Unterhalt, sondern auch für den Ausfall an Telegrammen zu decken suchen. Es kann dies, wie schon im vorjährigen Berichte erwähnt wurde, auf zweierlei Arten geschehen, nämlich durch einen fixen Zuschlag zu dem üblichen Abonnementspreise oder durch eine Spezialtaxe für jedes einzelne Gespräch. Die gemachten Erfahrungen haben aber das erstere System als unhaltbar erscheinen lassen, und zwar aus folgenden zwei Gründen : 1. Da es bis jetzt noch nicht gelungen ist, auf größere Entfernungen hin zwei oder mehrere neben einander hinlaufende Telephondrähte gleichzeitig zu benutzen (weil die Gespräche von einem Draht auf den andern übergehen und sich daher gegenseitig stören); so kann zwischen zwei Ortschaften nur je e i n Telephondraht angelegt werden. Wenn nun den Abonnenten gegen einen fixen Zuschlag die freie Benutzung dieses Drahtes zusteht, so schleichen sich Mißbräuche ein, indem gewisse Abonnenten oder deren Angehörige die Verbindung oft für müssige Plaudereien über alle Gebühr in Anspruch nehmen und dadurch ihre Mitabonnenten in der rücksichtslosesten Weise beeinträchtigen.

2. Bei größeren Telephonnetzen wird imoier nur eine beschränkte Anzahl von Abonnenten die Verbindung in regelmäßiger Weise benutzen und dafür den fixen Zuschlag bezahlen wollen, während die übrigen gar nicht oder nur ausnahmsweise davon Gebrauch machen und daher auch nicht zur Bezahlung eines fixen Betrages angehalten werden können. Für diese müßte somit ohnehin die Spezialtaxe zur Anwendung kommen und die Einführung eines
gemischten Systems dürfte kaum zu empfehlen sein.

Mit Ausnahme der Verbindung »wischen Zürich und den Seegemeinden wurde daher für alle derartigen Fälle eine besondere

432

G-esprächstaxe eingeführt, wobei jeder Abonnent genau im Verhältniß der wirklichen Benutzung zu bezahlen hat.

Diese Taxe wurde allgemein auf 20 Cts. für je 5 Minuten festgesetzt, während dieselbe z. B. in Belgien l Franken, in Deutschland je nach der Entfernung 50 Pfennig bis 2 Mark beträgt. Wenn nun berücksichtigt wird, einerseits, welche Kosten durch diese Taxe gedeckt werden müssen, anderseits, daß ein solches Gespräch durchschnittlich mindestens zwei Telegramme ersetzt, so sollte man es kaum für möglich halten, daß dagegen irgendwelche Einsprache erhoben werden könnte; und doch ist diese Gebühr schon vielfach als zu hoch, ja sogar als ganz ungerechtfertigt bezeichnet worden.

In neuerer Zeit sind nun noch Anschlüsse auswärtiger Ortschaften an bestehende Telephonnetze mittelst öffentlicher Sprechstationen verlangt worden. Für diese Fälle wurden folgende Bedingungen gestellt: Entweder übernimmt die Gemeinde ein gewöhnliches Abonnement zu Fr, 150 und läßt zu Händen der Verwaltung für jedes Gespräch eine Taxe von 20 Cts. beziehen, oder die Verwaltung richtet die Station ohne Gegenleistung ein, beansprucht dann jedoch eine Gesprächstaxe von 30 Cts.

In beiden Fällen hat die Gemeinde das Lokal zu beschaffen und für die Bedienung zu sorgen, kann aber zur Deckung ihrer daherigen Auslagen einen Zuschlag von 10 Cts. per Gespräch für sich beziehen.

Nebst den eigentlichen Stadt-Telephonnetzen und deren Anschlüssen erstellt die Verwaltung im Abonnement auch vereinzelte Telephonverbindungen mit den verschiedensten Kombinationen, welche ebenfalls nach den oben angegebenen Normen taxirt werden.

Die heiligende Tabelle (Beilage II) enthält nun eine detaillirte Uebersicht über den Bestand des Telephonwesens auf Ende 1883 im Vergleiche mit dem Vorjahre, und es ergibt sich daraus folgende Vermehrung : 1882.

Zahl der in Betrieb stehenden Netze ,, ,, ,, ,, ,, Apparate ,, Abonnemente fl Länge der in Betrieb stehenden Linien, km.

,, ,, ,, Drähte ,,

1883.

Vermehrung.

3 13 10 1053 2052 999 867 1723 856 · 167.9 494.6 326.6 804.8 1913.6 1108.8

. . . .

. .

St. Gallen - Herisau .

Winterthur Montreux Thal weil Hor°'en AVädensweil Richtersweil Sihlthal Zürich (Umgebung)

3 3 14 3 3 1 2 1

111 15 26 11 6 3 2 1 1

. .

Total

30

176

371 336 135 107 56 54 41 38 12 14 10 11 4 18

57 16 24 21 14 9 10 7 3 3 1 1 1

1207

167

59 32 7 .

,,· j 2

143

601 402 206 150 105 69 61 48 15 18 13 12 5 18

371 307 189

1723

867

z

230 95 17 150 105 69 61 48 15 18 13 12 5 18 856

9 11 1

11 1

2 1 1 2

21

18

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·Ss»El«

IS OT cd

12 46 89 55 36 29 9 9 4 7 8 6 3 7

121,327 93,672 58,070 43,778 55,830 31,922 17,046 20,358 7,495 9,720 6,655 5,160 8,710 14,800

62,959 64,694 40,256

320

494,543

X

i_3 O^ 3 M M



i

450 367 236

244 84 15 191 150 84 79 58 19 21 16 13 7 18

2052* 1053

999

694 451 251 191 150 84 79 58 19 21 16 13 7 18



v»a

12 14 9 11 7 5 3 3 2 2 2 1 2 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Zentral * Zürich 46

42

58,368 28,978 J 7,81 4 43,778 55,830 31,922 17,046 20,358 7,495 9,720 6,655 5,160 8,710 14,800

a à 33.

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667,954 335,823 373,021 296,337 208,680 172,675 135,321 228,330 88,677 51,219 57,666 16,005' 15,100 7,525 8,780 16.160 39,200

.

332,131 181,050 76,684 40,498 36,005 1 26,590 : 135,321 77,933 .

53,210 ; 228,330 49,082 j 88,677 51,219 ! 43,501!

57,666 j 71,851 ; 16,005 15,100 7,525 · 1 8,780 1 16,160 _ 1 39,200

804,835 1,108,803

167,909 326,634 1,913,638

Reservedrähte.

««

^««r *,§§ -s »

M

Vermehrung.

J-s W n

'S <Ü PH

è?

CO jgoo ^rH

Linien.

Wechselpulte.

3

o H

co ·tìl-f

äs o3 -o'« "S ·SEH g ÎH TO

Apparate der Zentralstationen.

.

PCN tì CO

Angemeldete, aber noch nicht eingerichtete Stationen.

·£·3 >

<4-H

Oeffentliche Stationen.

d
Vermehrung.

Kombinirte Abonnemente.

Gewöhnliche Abonnemente.

Netze.

Ermäßigte Atonn erneute.

Amtliche und Gratisabonnemente.

1

Vermehrung.

1 Zahl der Apparate.

Zahl der Abonnemente.

Genf Base!

Bern

Zur Seite 432.

Telephonwesen.

Vermehrung.

Beilage II.

543,71 5 1 l

Ì

Kreis ,, _ ,, ,, , | ,, i!

1 1 t

Lausanne . . . .

Bern Ölten Zürich St. Gallen . . .

Chur Bellenz . . . .

2 1

--

--

6 5 2 2

8 6 2 2

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-- 3

3 2

3 2

20

23

10

Totalvermehrung 13

Vereinzelte Abonnemente:

13

--

--

18 13 4 4

--

18 13 4 4

6 4

6 4

49

49

5 4

--

--

15,600 10,580 1,300 9,800 4,800 3,000

9

45,080

--

15,600 10,580 1,300 9,800

15,600 13,080 1,300 9,800

4,800 3,000

4,800 3,000

45,080!

li

47,580

--

_ --

!

1 | i

4,800 3,000 -- I

1

j !

15,600 13,080 1,300 9,800

* Die Apparate der Z entralstattioneu und Res erveapp arate si nd nieh t mit e ngerech net, dernzufolge die Za hl der in Betri eb steh«ìnden A pparate zugleich als Zahl à er Stationen gelten kann.

47,580

1 !j

433

Nicht Inbegriffen in obigen Zahlen sind die vereinzelten Verbindungen, welche auf Ende 1883 aufweisen: 23 Abonnemente, 49 Apparate, 45.0 Kilometer Linienlänge, 47.5 ,, Drahtlänge.

Ebenso sind nicht inbegrifien 534.7 km. Reservedrähte und 'die auf Jahresende noch im Bau begriffenen Netze.

Für die Verbindungen zwischen den einzelnen Telephonnetzen unter sich bestehen überdies auf Ende 1883 .65.9 km. Linien und 90.2 km. Drähte.

In Bezug auf die im Telephonwesen verwendeten Materialien und Apparate ist im Berichtjahre keine wesentliche Aenderung «ingetreten. Dagegen muß erwähnt werden, daß sich die Verwaltung, die zur Unterstützung der einheimischen Industrie ihren Bedarf an Apparaten trotz der höhern Preise fast ausschließlich bei schweizerischen Fabrikanten bestellt hatte, während einiger Monate in der größten Verlegenheit befand, weil die Lieferungen nicht rechtzeitig eingingen und auch qualitativ vielfach zu wünschen übrig ließen, so daß es ihr schlechterdings unmöglich war, die angemeldeten Abonnenten rechtzeitig zu bedienen. Es wird nun von den daherigen Erfahrungen des Jahres 1884 abhangen, ob ·diese Begünstigung des Inlandes sich fernerhin rechtfertigen läßt oder ob es nicht angezeigt scheint, den Bedarf wenigstens theilweise von auswärtigen Quellen zu beziehen, die sich bis jetzt als leistungsfähig und zuverlässig erwiesen haben.

Erhebliche Störungen im Telephonverkehr sind während des Berichtjahres nicht vorgekommen. Vorübergehende Störungen, namentlich in den Aboonentenstationen, sind dagegen nicht zu vermeiden, weil die Apparate, die ohnehin etwas delikater Natur sind, von den Abonnenten und ihren Angehörigen häufig ungeschickt ·oder sorglos behandelt und in Folge dessen leicht beschädigt werden. Jedoch dauern diese Störungen in der Rearel nur ganz kurze Zeit und sind gewöhnlich innert 1 -- 2 Stunden wieder gehoben.

Auch die Besorgung des Dienstes in den Zentralstationen kann .als durchaus befriedigend bezeichnet werden und wenn hie und da ein Mißverständniß oder ein Verstoß vorkommt, so liegt die Schuld in der Regel an den Abonnenten selbst, die sich nicht immer genau an die ihnen gegebene Anleitung halten und dadurch Verwirrung herbeiführen.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

30

434

C, Eisenbahnwesen.

A. Allgemeines.

1. Organisation. Personal.

Aenderungen haben im Berichtjahre weder hinsichtlich der Organisation, noch des Personals stattgefunden.

2. Gesetzgeberische Arbeiten.

Wir haben hier an die Erledigung des im vorjährigen Geschäftsbericht erwähnten Gesetzesentwurfes betreffend die Aufsicht d e s B u n d e s ü b e r d a s R e c h n u n g s w e s e n d e r Eisenb a h n e n , sowie d i e S t e l l u n g d e s B u n d e s z u r F r a g e des R ü c k k a u f s einzelner Eisenbahnkonzessionen zu erinnern.

Die letztere Frage ist durch den Bundesbeschluß vom 24. April dahin entschieden worden, daß von dem Rechte der Kündigung der fälligen Konzessionen und des Rückkaufs zur Zeit kein Gebrauch gemacht werden solle. Betreffend die Aufsieht über das Rechnungswesen der Eisenbahnen ist unterm 21. Dezember ein Gesetz zu Stande gekommen.

3. Postulate. Verschiedenes.

Ueber die beiden Postulate: Nr. 300, vom 17. April 1883, betreffend die seit dem 1. Januar 1883 in Kraft getretenen R e f o r m t a r i f e d e r G e n t r alb a h n (Motion Zschokke), und Nr. 303, betreffend: a. die Frage der E i n f ü h r u n g von N a c h t z ü g e n auf den schweizerischen Bisenbahnen zwischen der Ostschweiz .und Genf, b. die E i n f ü h r u n g e i n e r einheitlichen Waarenk l a s s i f i k a t i o n bei den schweizerischen Eisenbahngesellschaften, und c. das T a r i f w e s e n der schweizerischen Eisenbahnen überhaupt (Motion Kramer-Frei, vom 26. Juni 1883),

435 haben wir, die Frage der Nachtzüge ausgenommen, der Bundesversammlung einläßlichen Bericht erstattet.

Betreffend die Nachtzüge schweben die Verhandlungen mit den Bahngesellschaften noch.

Was das Postulat Nr. 306 vom 29. Juni 1883 betrifft, worin uns aufgegeben ist, die Eisenbahngesellschaften zu veranlassen, ihre Rechnungsstellung g e g e n ü b e r d e m B u n d nach einheitlichen Grundsätzen und in gleichförmiger Weise zu gestalten, so werden wir nicht ermangeln, demselben Folge zu geben. Die maßgebenden Grundsätze sind nun im Gesetz betreffend das Rechnungswesen der Eisenbahnen festgestellt; die Ausführung des letztern wird uns Gelegenheit bieten, denselben in zureichender Weise Geltung zu verschaffen.

Das Postulat Nr. 313 vom 9. Juli 1883 endlich, zu prüfen, ob die gegenwärtige Finanzlage der G o t t h a r d b a h n es gestatte, daß sie zur A u s f ü h r u n g der im Vertrag vom 12. März 1878 v e r s c h o b e n e n Z w e i g l i n i e n angehalten werden könne, wird seine Erledigung in dem Entscheid finden, den der Bundesrath gemäß dem letzten Absatz von Art. 3 des Zusatzvertrags vom 12. März 1878 zum internationalen Gotthardvertrag von 1869 zu fassen haben wird, nachdem die Verwaltung der Gotthardbahn in der Sache selbst bereits Stellung genommen hat. Die Direktion der Gotthardbahn hat uns nämlich mit Sehreiben vom 10. November mitgetheilt, daß ihre, vom Verwaltungsrath gebilligte Ansicht dahin gehe, daß der Bau der Linie Luzern-Küsnacht-Immensee demnächst an die Hand zu nehmen, der Bau der Linie Goldau-Zug dagegen noch zu verschieben sei; immerhin in der Meinung, daß die definitiven Vorarbeiten für beide Linien in Angriff zu nehmen, für die Linie Luzern-Immensee aber so zu befördern Seien, daß vor Ende 1884 dem Bundesrath vorgelegt werden können: a. die definitiven Baupläne und Kostenvorschläge der Bahn und der damit verbundenen Erweiterung der Endstationen, und b. der Ausweis über die erforderlichen Mittel zum Bau.

Hiegegen Laben die Kantone Zug, Zürich, Glarus und Thurgau Einsprache erhoben, in der Art, daß sie, wenn nicht beide Zweiglinien gleichzeitig gebaut werden wollen oder können, für diejenige von Goldau nach Zug die Priorität verlangen. -- Wir werden die Angelegenheit, sobald die Akten vollständig sind, entscheiden.

Ein Gesuch des Centralkomite der schweizerischen G e s e
l l s c h a f t f ü r S o n n t a g s h e i l i g u n g u m Einstellung d e s C a mionnagedienstes für Eilgüter in Genf -- gewöhnlich Gut wird daselbst an Sonntagen schon längst nicht mehr ausgefahren -- und

436

um Anhandnahme der Frage wegen Einstellung des Eisenbahngüterverkehrs an Sonntagen Überhaupt, mußten wir ablehnen. Die angeordneten Untersuchungen ergaben, daß das Publikum mit der Einstellung der Zufuhr der Eilgüter an Sonntagen kaum zufrieden wäre; überdem machte der Staatsrath von Genf geltend, daß die Angelegenheit, als unter dem kantonalen Gesetz vom 6. Februar 1869 stehend, in seine Domäne gehöre. Was aber die Beförderung von Gütern auf den Eisenbahnen an Sonntagen anbetrifft, so ist die Schweiz durch die Uehungen in den angrenzenden Ländern gebunden und wäre nach dem, was diesfalls anläßlich der Behandlung des internationalen Eisenbahntransportrechts zum Ausdruck kam, eine Anregung, die Angelegenheit zum Gegenstand neuer Erörterungen in demselben oder in beschränkterem Kreise zu machen, z. Z. aussichtslos.

4. Internationale Verhältnisse.

Dem im "Jahr 1881 vereinbarten Uebereinkommen betreffend das internationale E i s e n b a h n t r a n s p o r t r e c h t fehlt immer noch die Zustimmung von Deutschland und Luxemburg ; den aus den Verhandlungen von 1882 hervorgegangenen e i n h e i t l i c h e n N o r m e n für das Betriebsmaterial und die für den internationalen Betrieb in Betracht kommenden festen Einrichtungen der Eisenbahnen diejenige Frankreichs.

Im Laufe des Berichtjahres ist das Bahnstück von Locle bis zur Landesgrenze beim Col des Roches, als Theil der i n t e r n a t i o nalen V e r b i n d u n g (der B e r n e r J u r a b a h n e n ) m i t d e m f r a n z ö s i s c h e n B a. h n n e t z , fertig erstellt worden. Das .auf französischem Gebiet zu bauende Theilstück geht ebenfalls seiner Vollendung entgegen und es ist anzunehmen, daß die Eröffnung des durchgehenden Betriebs im Frühling 1884 erfolgen wird. Nach dem Staatsvertrag vom 14. Juni 1881 hätte die Bahnverbindung bis spätestens am 1. Juli 1883 in Betrieb gesetzt werden sollen; die ungünstige Witterung, welche im Spätjahr 1882 eintrat und auch im Winter sich geltend machte, hinderte aber die rechtzeitige Bahnvollendung auf beiden Seiten. Dagegen befand sich der schweizerische Tronçon schon auf Anfangs Oktober des Berichtjahres betriebsfähig fertig gestellt; die Arbeiten auf französischem Territorium waren aber noch so im Rückstand, daß wir, so ungern wir das mit Rücksicht auf die neueuburgische Bevölkerung thaten, welche sich von der neuen Bahnverbindung mancherlei Vortheile verspricht, der nochmaligen Verschiebung der Eröffnung uns nicht widersetzen konnten.

437

Die im November 1880 vom französischen Parlament mit dem Studium eines neuen Alpendurchstichs und speziell auch des 8 i m p l o n p r oj e k ( s beauftragte Kommission hatte dem letztem gegenüber namentlich zwei Einwendungen erhoben : Die Steigungen auf der südlichen Zufahrtsrampe seien zu groß und die Bedingungen der Zufahrtslinie durch den Jura von Dôle nach Lausanne ungünstig. Die vereinigte Westbahn- und Simplongesellschaf't nahm hieraus Anlaß, neue Studien in beiden Richtungen anzuordnen, welche zu sehr befriedigenden Ergebnissen führten,i die in ebenso O eingehender als übersichtlicher Weise in eine Anzahl Pläne und Berichte zusammengefaßt und unterm 8. März 1883 dem Bundesrath vorgelegt worden sind. Mit dieser Vorlage war das Gesuch verbunden, diese Studien den Regierungen von Frankreich und Italien zur Kenntnisss zu bringen und die Aufnahme internationaler Verhandlungen neuerdings anzuregen. Der Bundesrath hat dem Gesuch am 16. April entsprochen und die neuen Studien durch seine Gesandtschaften in Paris und Rom übergeben lassen, und gleichzeitig diese beauftragt, die beiden Regierungen um die Prüfung der Pläne und dafür an ersuchen, daß sie sich darüber aussprechen, welche Stellung sie gegenüber der eventuellen Ausführung des Simplonprojekts einzunehmen gedenken. Ferner wurden die Gesandtschaften eingeladen, den beideRegierungenen zu eröffnen, daß der Bundesrath durch seine Mittheilungen beabsichtige, die Zusammenkunft einer internationalen Konferenz anzubahnen, und daß er nach Eingang der zu gewärtigenden Antworten neue Mitteilungen machen werde.

Betreffend die Beantwortung einer im Nationalrath »her diese Angelegenhei gestellten Anfrage verweisen wir auf den das politische Departement betreffenden Berieht.

B. Spezielle Angelegenheiten betreffend den Bau und den Betrieb der Eisenbahnen.

1. Rechtliche Grundlagen der Eisenbahnunternehmungen.

Das am Ende des vorigen Jahrs noch pendent gebliebene K o n z e s s i o n s g e s u c h für eine Regionalbahn von Chauxdefonds nach Les Ponts ist durch Beschluß des Nationalrathes vom 9. April 1883 im Sinne der Bewilligung der Konzession erledigt worden.

Daneben haben Sie, am 7. Juli, nur noch die K o n z e s s i o n für eine Eisenbahn von St. Moritz nach Pontresina ertheilt.

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Angemeldet wurden bei uns Konzessionsgesuche für Straßenbahnen in der Stadt St. Gallen und von St. Gallen nach Gais, sowie für eine Straßenbahn von Zürich nach Küsnacht; es stehen aber überall die Nachweisungen noch aus, welche theils gemäß Art. 2--4 der Verordnung vom 1. Februar 1875 (Amtl. Samml. n. F.

I, 241) vorgeschrieben und theils bei Straßenbahnen speziell nöthig sind, bevor diese Angelegenheiten weiter in Betrauht gezogen werden können.

Pendent sind ferner zwei Gesuche um Bewilligung von Eisenbahnen im Kanton Graubünden. Unterm 9. April reichte die Firma Zschokke und Cie, Namens eines Gründungskomite, ein Konzessionsgesuch für eine Bahn von Chur nach Thusis ein und einige Tage darauf folgte das Konzessionsgesuch des Hrn. Hunger, Advokat in Thusis, für die Linie Chur-Thusis-Bellalana. In den von unserm Eisenbahndepartement darüber eröffneten Vorverhandlungen sprach sich die Regierung des Kantons Graubünden eventuell für das umfassendere Projekt des Hrn. Hunger, in erster Linie aber gegen die Bewilligung der einen oder der andern Konzession aus, da keine derselben den kantonalen Interessen genüge, welche eine durchgehende Bahn verlangen. Später theilte der Kleine Ruth mit, daß die Vorarbeiten für eine Septimerbahn im Zug seien, welche aller Voraussicht nach bald fertig gestellt sein dürften, und verlangte, daß die weitere Behandlung der bereits vorliegenden beiden Gesuche bis nach Beendigung der Erhebungen für die Septimerbahn und eines bezüglichen Konzessionsgesuchs verschoben werde. Wir haben diesem Begehren durch Schlussnahme vom 23. Oktober und ungeachtet der Protestation des Komite für Chur-Thusis entsprochen, davon ausgehend, daß der Art. 4. des Eisenbahngesetzes als Regel für die Gewährung einer Konzession die Zustimmung der betheiligten Kantonsregierung voraussetze, und daß nur aus ganz besondern Gründen und nach allseitiger Prüfung a l l e r Verhältnisse über die Einsprache eines Kantons hinweggeschritten werden könne; diese Prüfung aber jedenfalls auf das in Aussicht gestellte Unternehmen einer Septimerbahn ausgedehnt werden müsse, nachdem die Kantonsregierung dieselbe als von den kantonalen Interessen getragen bezeichne und bezügliche Vorlagen in nahe Aussicht gestellt habe.

Dabei wurde ferner in Betracht gezogen, daß zur Zeit für keines der beiden Projekte Chur-Thusis und
Chur-Bellaluna, die hinwider hinsichtlieh der Strecke Chur-Thusis unter sieh konkurriren, irgend eine finanzielle Grundlage vorhanden ist.

Die Herren J. J. Sehers Söhne im Eisenwerk Laufen theilten dem Eisenbahndepartement mit, daß sie beabsichtigen, eine zum Transport der Güter aus ihrer Fabrik bestimmte Rollbahn anzulegen,

439

welche in der Nähe der Station Neuhausen ausmünden, aber mit den Geleisen dieser nicht verbunden würde. Das Departement fand, daß auf eine solche Anlage weder das allgemeine Eisenbahngesetz noch das Bundesgesetz über die Verbindungsgeleise anzuwenden seien und daß es also einer staatlichen Genehmigung des Projektes nicht bedürfe.

F r i s t v e r l ä n g e r u n g e n sind von Ihnen in fünf Fällen, und ebenfalls in fünf Fällen, kraft der von Ihnen unterm 19. Dezember 1882 und 5. Juli 1883 ertheilten Vollmacht, von uns bewilligt worden.

Die schweizerische Gesellschaft für Lokalbahnen, welcher durch Bundesbeschluß vom 29. März 1879 für die Vollendung und die Inbetriebsetzung der Strecke Urnäsch - Appenzell Frist bis zum 1. März 1885 anberaumt worden war, haben wir eingeladen, die erforderlichen technischen und finanziellen Vorlagen bis zum 1. November 1883 einzureichen. Diese Frist ist erfolglos abgelaufen; die nöthig gewordenen weitern Anordnungen gehören nicht mehr dem Berichtsjahr an.

K o n z e s s i o n s ä n d e r u n g e n sind drei nachgesucht und von Ihnen bewilligt worden, alle im Sinn einer etwelchen Erhöhung der Maximaltaxen (Uetlibergbahn, Traversthalbahn und Bahnprojekt von Le Pont nach Vallorbes). Ein weiteres Gesuch um Konzessionsänderung, die Verlegung des größten Theils der am 30. Januar 1882 konzessionirten Linie von Ponte Tresa bis an die italienische Grenze bei Fornasette betreffend, war beim Jahresschluß noch unerledigt.

Im Uebrigen haben Sie unterm 14. April die U e b e r t r a g u n g d e r K o n z e s s i o n für Ponte Tresa - Luino auf den Namen der Dampfschiff- und Eisenbahngesellschaft vom Luganersee bewilligt, am 18. Dezember die von der Centralbahngesellschaft an die Emmenthalbahn abgetretene Bahnstrecke Neu-Solothurn-Aespli der seinerzeit für die Emmenthalbahn beschlossenen Konzession SolothurnBurgdorf unterstellt, und am gleichen Tag den Vertrag genehmigt, durch welchen der Betrieb der Regionalbahn im Traversthal an zwei Privatunternehmer verpachtet wurde.

Die E r ö f f n u n g des B e t r i e b s gestatteten wir: am 19. August für die Drahtseilbahn von Territet am Genfersee bis Montreux und Glion, und am 23. September für die Regionalbahn im Traversthal.

Die p r o v i s o r i s c h e B e w i l l i g u n g zur Betriebseröffnung wurde ertheilt:

440

auf den 3. September für die Strecke Emmenbrücke-Beinwyl und auf den 15. Oktober für die Strecke Beinwyl-Lenzburg der aargauisch-luzernischen Seethal bahn.

Die Erwartung, daß die zahlreichen rückständigen Vollendungsarbeiten und die programmmäßige Kompletirung des Rollmaterials der Seethalbahn ohne Verzug erfolgen werden, hat sich zwar nicht erfüllt. Bei den getroffenen Vorsichtsmaßregeln glaubten wir aber auf die Einstellung des Betriebs, die wir hätten anordnen können, verzichten zu dürfen. Dagegen haben wir die nöthigen Vorkehrungen getroffen, um die Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anzuhalten. Die Erledigung fällt in's Jahr 1884.

Die auf Ende 1883 bestehenden Konzessionen für noch nicht in Bau genommene Linien sind :

Eisenbahnen.

Länge, km.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Rechtsufrige Zürichseebahn Thal weil -Zag '.

Etzweilen-Schaffhausen Wynenthalbahn .

Koblenz-Stein Bülach Schaffhausen .

Urnäsch-Appenzell **) Langenthal- Wauwyl Simplonbahn : Brieg-italienische Grenze Bouveret- St. Gingolph .

32.3 18.o 15.0 23.2 26.2 25.34 10.7 21.9

1 0 . Brünigbahn .

.

.

. 122.ß 11. Dielsdorf-Niederweningen .

. 7.00 12. Genf-Carouge-Chêne Landesgrenze 12.07 (und Carouge -Veyrier **) 13. St. Julien - Genf-Fernex .

23.35 14. Biberbrücke-Brunnen 15. Tavannes-Tramelan .

8.86 9.00 16. Le Pont - Vallorbes .

17. Langenthal-Huttwyl · 14.03 7.30 18. Ponte Tresa-Fornasette 7.20 19. St. Moritz-Pontresina 20. Les Ponts-Chaux-de-Fouds 16.23

Vorlage der technischen und finanziellen Ausweise.

Arbeitsbeginn.

*) *) 12. Juni 1884.

*) *) 1. November 1883.

31. Dezember 1885.

*) *) *) 12. Juni 1884.

*) *) 1. November 1883.

31. Dezember 1885.

Vollendungstermin.

*) 12. Juni 1887.

*) *) 1. März 1885.

1. Juli 1888.

31. Dezember 1885.

30. Juni 1884.

30. September *)

12. Dezember 1883.

31. März 1884.

23. Juni 1885.

23. Dezember 1884.

30. Januar 1884.

20. Dezember 1883.

1. Dezember 1883.

1. Juli 1884.

9. April 1884.

12. Juni 1884.

31. Mai 1884.

l April 1886.

1. Mai 1885.

1. April 1884.

1. Mai 1884.

1. Januar 1884.

1. Juli 1884.

1. Mai 1884.

1884.

/ Mit Eröffnung der \ frz. Anschlußbahn.

31. März 1887.

*)

12. Juni 1889.

1. Januar 1886.

1. Juni 1888.

1. Juni 1886.

31. Dezember 1885.

1. Mai 1885.

1. April 1885.

1. Juli 1886.

1. Juni 1885.

*) Die in den Konzessionen und in den Beschlüssen der kantonalen und Bundesbehörden aufgestellten Fristen sind um acht Jahre erstreckt. Soweit unter dun Betheiligten eine diesbezügliche Vereinbarung besteht, hat der Bundesrath nach Ablauf des Jahres 1885 zu entscheiden, ob die Nordostbahn wieder genügend erstarkt sei, um den Bau dieser Linien au Hand zu nehmen, und in welcher Reihenfolge dies zu geschehen habe, und er wird dann,unvorgreiflichh den gesetzlichen Befugnissen der Bundesversammlung, für jede einzelne Linie den Ausweis- undBauterminu neu festsetzen.

**) Fristverlängerungsgesuch pendent.

**-

442

2. Gtesellschaftsstatuten.

Im Berichtjahi- sind von der Gesellschaft der Eisenbahn Lausanne-Ouchy, der Emmenthalbahn und der Bödelibahn Statutenrevisiouea vorgenommen und uns zur Genehmigung unterbreitet worden. Die an allen drei Orten ausgesprochene Absicht, an der Verwaltung Delegirte der Kantonsregierungun oder von Finauvsinstituten Theil nehmen zu lassen, gab angesichts der Vorschriften der Art. 644 und 649 des Obligationenvechts Anlaß zur Beanstandung; in der Art, daß wir uns veranlaßt fanden, die weitere Behandlung bis nach Erledigung des Gesetzesvorschlags üher das Rechnungswesen der Eisenbahnen zu verschieben, bei dessen Besprechung in den gesetzgebenden Käthen als Art. 6 eine Bestimmung eingeschaltet wurde, welche dein Buudesrath das Recht gibt, wenigstens die Vertretung der Kantone in der Verwaltung der Bisenbahngesellschaften zuzugestehen.

"o1-

3. Finanzausweise. Kautionen.

F i n a n z a u s w e i s e wurden im Lauf des Berichtjahres nicht vorgelegt.

An K a u t i o n e n waren auf Ende Jahrs vorhanden: a, bei der Staatskasse, baar: Fr. 3,647,670. -- hinterlegt von der Gotthardbahn, ,, 250,000. --· ,, -n -n Seethalbahn, ,, 250,000. -- ,, ,, ,, S.O.S.(Simpionkaution) ,, 11,612. 50 ,, ,, ,, S.O.S. (aus Löschung von Pi'iindobligationen) ; o. beim Pfandbuchführer : 55 Obligationen à Fr. 300 des Âuleihens dei' Berner Jura*bahnen, vom 30. November 1875.

4. Expropriationen.

Das Verzeichnis der S c h ä t z u n g s k o m m i s s i o n e n wurde revidirt und es sind eine Anzahl Stollen, welche durch Tod ihrer früheru Inhaber, infolge eingetretener Inkompatibilität oder aus andern Gründen frei geworden waren, wieder besetzt worden.

Neu bestellt wurden die Schätzungskommissionen für die Bahnunternehmungen Le Pont-Vallorbes, Tramelan-Tavannes und die Regionalbahn im Traversthal.

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Besondere G e s u c h e u n d B e s c h w e r d e n i n Expropriationssachen sind im ßerichtjahre 22 anhängig gemacht worden, von denen wir hervorheben : Drei Gesuche um Einberufung der Schätzungskommission, denen entsprochen wurde.

Zwei Einsprachen gegen die Abtretungspflicht, von denen die eine als unbegründet und die andere, als noch nicht zur Behandlung reif, abgewiesen wurde.

Im letztern Falle hatte die Schätzungskommission auf Verlangen der Bahngesellschaft die Kaution bestimmt, welche vor Inangriffnahme des Expropriationsobjekts zu leisten sei, sofern dieses vor Erledigung des Verfahrens in Anspruch genommen werden wolle. Der Expropriât faßte diesen Beschluß so auf, daß damit auch die sofortige Abtretung der Rechte selbst bewilligt wäre, und beschwerte sich darüber. Wir antworteten ihm, daß im Falle des Widerspruchs diese Bewilligung nach Artikel 46 des Expropriationsgesetzes vom 1. Mai 1850 nicht Aufgabe der Schätzungskommission, sondern des Bundesrathes sei, und daß, da der rekurrirte Beschluß von einer Besitzeinweisung auch nichts sage und die Bestimmung der Kaution als eine bloß vorläufige Verfügung sieh darstelle, welche der Schätzungskommission zustehe, kein Grund zum Einschreiten vorhanden sei.

Zwei Gesuche um Anordnung des außerordentlichen Schätzungs Verfahrens, denen entsprochen wurde.

Eine Beschwerde wegen in Folge des Bahnbaues eingetretener Schädigung benachbarten Grundeigenthums.

Wir mußten diese Beschwerde, da es sich nicht um Abtretung voa Rechten behufs Ausführung eines öffentlichen Werkes oder um die Erstellung von Vorrichtungen zum Schutze des Besehwerde'ührers, sondern um eine Schadensersatzforderung handelte, welche erst nach stattgefundener Bauausführung geltend gemacht wurde, )estehender Praxis gemäß an die kantonalen Gerichte weisen.

5. Fährang des Eisenbahn-Pfamlbnchs.

Neue Verpfändungen haben wir bewilligt: für ein Anleihen ersten Ranges von Fr. 1,500,000 auf die ArthRigibahn ; für ein Anleihen zweiten Ranges von Fr. 600,000 auf dieselbe Unternehmung, wogegen das bis dahin darauf versicherte

Anleihen von 2 Millionen Franken bezahlt uud gelöscht worden ist ; für ein Anleihen ersten Ranges auf die neu erstellte Traversthalbahn im Betrage von Fr. 150,000.

Pendent ist das Ende Jahres eingegangene Gesuch der Verwaltung der Gotthardbahn um Bewilligung eines Pfandrechts für ein neues Anleihen von 100 Millionen Franken, welches theils zu Rückzahlung der bestehenden Schulden und theils »u Deckung allfälliger späterer Bedürfnisse bestimmt ist.

Daneben wurden, mit Inbegriff der Titel des abbezahlten ArthRigibahn-Anleihens : 8,598 Obligationen mit dem Löschungsstempel des Pfandbuchführers und 18,112 neue Titel mit dem Vormerk des Pfandbucheintrages versehen.

6. Krankenkassen u. s. w.

Den Bahnverwaltungen ist mit Rücksicht auf den oft erst lang nach Neujahr möglichen Abschluß der Bücher gestattet worden die jährlichen Mittheilungen über den Stand der Kranken-, Unter stützungs- und Pensionskassen, sowie der Baarkautionen ihrer An gestellten mit den jeweilen längstens im Juni einkommenden Ge schäftsberichten einzusenden oder zu verbinden.

Da die westschweizerischen Bahnen fortfuhren, die der waadtländischen Kantonalbank als Gegen wert h für die Baarkautionen dei Angestellten 211 übergebenden Effekten als ihr Eigenthum in dei Bilanz, aufzuführen und sieh dagegen als Schuldner für die Kau tionen zu bekennen, während die Bank Jena Effekten Vertrags gemäß als Eigenthum der Angestellten innehaben sollte, so habet wir der Direktion der Westbahnen eröffnet, daß wir ihr Verfahren für unrichtig und unzulässig hallen, und verlaugt, daß dies Verhältniß in der nächsten Bilanz nach seinem wahren Zustand dargestellt werde. Ferner wurde sie eingeladen, von der Bank eine Erklärung beizubringen, daß dieselbe bereit sei, die den einzelnen Angestellten gutgeschriebenen Baareinzahlungen, in dem von der Bahnverwaltung in ihren periodischen Mittheilungen über den Stane der Kautionen angegebenen Betrag zurückzubezahlen, sobald der Nachweis der Berechtigung zur Rückforderung der Kaution geleistet sei.

445

Gleichzeitig wurde die Generaldirektion der Vereinigten Schweizerbahnen, von der wir schon im letzten Geschäftsbericht zu sagen Gelegenheit nahmen, daß sie sich Conto-Corrent-Guthaben ihrer Angestellten an die Bahnunternehmung als Kautionen verschreiben lasse, eingeladen, dafür zu sorgen, daß diese Conto-Corrent-Guthaben vom Vermögen der Bahngesellschaft ausgeschieden und getrennt verwaltet werden. Auch wurde derselben aufgegeben, den bei der Unterstützungskasse betheiligten Bahnangestellten eine angemessene Mitwirkung namentlich in Hinsicht auf die Placirung des vorhandenen Vermögens der Kasse einzuräumen, wie dies, mit Ausnahme der Vitznauer Rigibahn, sonst bei allen Bahnverwaltungen durchgeführt ist.

Auch die Rigibahn ist zur Aenderung ihrer Krankenkassestatuten in demselben Sinne aufgefordert worden, obgleich im Uebrigen die Ausscheidung des Vermögens der Krankenkasse und der Baarkautionen und die getrennte Verwaltung hier thatsächlich in durchaus genügender Weise durchgeführt sind.

7. Bahnbau.

Nachdem im Laufe des Jahres 1882 sämmtliche Strecken des reduzirten Netzes der Gotthardbahn nebst der Cenerelinie vollendet und dem Betrieb übergeben worden sind, ist im Bahnbau ein Stillstand eingetreten, in der Art, daß im Berichtjahr neue Bahnen nicht in Angriff genommen wurden.

Die drei während des Jahres 1883 eröffneten Linien haben zusammen eine Baulänge von 52,630 km., und zwar: die Seilbahn Territet-Glion 0,599 km.; die Regionalbahn Travers-St. Sulpice 9,890 km. ; und die aargauisch-luzernische Seethalbahn 42,141 km.

Mit diesem Zuwachs beziffert sieh die gesammte b a u l i c h e und B e t r i e b s l ä n g e des schweizerischen Bahnnetzes auf Ende Dezember 1883 wie folgt:

446

Baulänge.

m.

Normalbahnen mit Lokomotiv betrieb (abzüglich der im Ausland gelegenen Strecken) 2,661,980 Spezialbahnen mit Lokomotivbetrieb .

81,790 Drahtseilbahnen .

.

.

.

3,386 Tramways 22,504 Ausländische Bahnen in der Schweiz 57,530

Betriebslänge.

m.

2,702,128 82,641 2,714 22,504 63,497

Total 2,827,190 2,873,484 Zur Vorlage und Genehmigung gelangten im Berichtjahr: 1) sämmtliche Baupläne für die Regionalbahn Travers-St. Sulpice, sowie einige noch rückständige Projekte der übrigen Baulinien, nebst Abänderungen bereits genehmigter Pläne; 2) Pläne für Staüonserweiterungen oder Abänderungen von Stationsanlagea (60 Vorlagen) ; 3) verschiedene anderweitige Bauvorlagen, wie für Erstellung neuer Wärterhäuser, Umbau von Brücken etc. (18 Vorlagen); 4) Zeichnungen für neue Lokomotiven (Vereinigte Schweizerbahnen) und Wagen (Schweizerische Centralbahn).

Neue V e r b i n d u n g s g e l e i s e z w i s c h e n g e w e r b l i c h e n Etab lissementen und schweizerischen Bahnlinien wurden nach erfolgter Genehmigung der bezüglichen Vorlagen sechs erstellt, nämlich: von der Papierfabrik Perlen zur Station Gisikon ; zwischen einem Magazin Lambelet und dem Bahnhof Neuenburg; zwischen der Düngerfabrik der Société vaudoise und der Station Renen? ; ,, Sägerei Revaelier etc. und der Station Allaman ; fl ,, v Fabrik Nestle und der Station Chavornay; ,, ,, Liegenschaft Baumeister Abt und dem Centralbahnhof Basel.

Kontrole des Bahnzustandes.

In Folg« der von uns unterm 8. September v. J. erlassenen "neuen Verordnung über die O b l i e g e n h e i t e n der K o n t r o l ingenieure würde der Amtssitz von 4 der letzteren verlegt und zwar derjenige für die Westgruppe (Suisse Occidentale-Simplon etc.) nach

447

Lausanne, derjenige für die Nordostgruppe (Nordostbahn etc.) nach Zürich, derjenige für die Ostlinien (Vereinigte Schweizerbahnen etc.)

nach St. Gallen und derjenige für die Gotthardbalin nach Luzern.

Diese Maßnahme ermöglichte, dem äußern Dienst, d. h. der unmittelbaren Beaufsichtigung des Bahnzustandes eine erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden, in der Art, daß im Laufe des Berichtjahres durchschnittlich eine dreimalige eingehendere Untersuchung des ganzen Bahnnetzes stattgefunden hat, abgesehen von Spezialuntersuchungen einzelner wichtigerer Objekte und kürzerer Strecken, sowie von zahlreichen Augenscheinen aus Anlaß von Unfällen und andern Vorkommnissen. Im .Ganzen wurden 6435 km. Bahn zu Fuß begangen und inspizirt.

In dieser Zahl ist nicht Inbegriffen die besondere Kontrolirung der Geleise in Bezug auf deren Spurweite und Höhenlage mittelst des Dorprnüller'sehen Geleismesscrs. Diese Verifikation, über deren Werth wir uns im letztjährigen Geschäftsbericht ausgesprochen, wurde auch im Jahr 1883 fortgesetzt, und es beträgt die Länge deiin dieser Weise verifizirten Bahnstrecken 1285 km. oder 43°/o der Gresammtlänge.

An vielen größern Brücken wurden Plexionsbeobachtungen, in der Regel verbunden mit einer Detailuntersuchung aller Konstruktionstheile, veranstaltet.

Auch ist vom Departement die Fr-ige studirt und sind die Bahnverwaltungen zur Vernehmlassung darüber eingeladen worden, in welcher Weise die Schutzvorkehrungen gegen die Folgen von Entgleisungen auf Bahnbrücken vervollkommnet werden könnten.

Was den Bahnunterhalt betrifft, so können wir wiederholen, was schon im vorjährigen Geschäftsbericht gesagt wurde, daß derselbe im großen Ganzen von den BahnverwaUungen gut besorgt wird. Auch ist anzuerkennen, daß diese den von der staatlichen Aufsichtsbehörde behufs Beseitigung vorhandener Mängel erlassenen Anordnungen im Allgemeinen die gehörige Aufmerksamkeit schenken und auf die Anregungen eingehen, welche ihnen gemacht werden; in einzelnen Fällen freilich nicht,: ohne daß vorher versucht worden wäre, die erhobenen Ausstellungen -abzuschwächen oder das Bedürfniß neuer Einrichtungen in Abrede zu stellen.

So wurde z. B. den Forderungen, welche wir durch das im letzten Geschäftsbericht erwähnte Kreisschreiben vom 14. Oktober v. J. zur Erhöhung der Betriebssicherheit an die Bahnen gestellt hatten,
von verschiedenen Verwaltungen widersprochen. Wir ordneten hierauf konferenzielle Besprechungen an, welche dahin schlössen, daß unsere Postulate grundsätzlich als berechtiget anerkannt wurden.

448

Ein volles Einverständnis wurde erzielt mit Bezug aui' die B l o c k s i g n a l e zur Regulirug dus Abstandes der sich folgenden Züge, in der Art, daß solche Signale überall da zur Anwendung kommen sollen, wo auf den gleichen Geleisen fahrplanmäßige Züge in kürzeren Zeitabständen als 10 Minuten in derselben Richtung verkehren, wobei die gewöhnlichen Bahnstationen als Blockstationen betrachtet werden sollen, sobald die Anordnung besteht, dass zwischen zwei solchen Stationen nie mehr als e i n Zug auf dem nämlichen Geleise sich befinden dürfe. Hinsichtlich der G l o e k e n s i g n a l e zur Kenntnißgabe der Annäherung von Zügen erklärten die Bahnverwaltungen sich damit einverstanden, daß dieselben auf einspurigen Bahnen mit starkem Verkehr, besonders wenn starke Steigungen, zahlreiche Straßen Übergänge à niveau und öftere Spezialzüge vorkommen, sich empfehlen. Dagegen wurde in der Richtung, ob und wie solche Signale von der Linie aus zu geben seien, den Verwaltungen ein Jahr zu weitereu Studien eingeräumt. Abgesehen hievon wurden mit Rücksicht auf den intensiven Verkehr, der von Basel aus über den Gotthard sich bewegt, die Central bah u und die Gotthardbahn eingeladen, ohne weiteres die in der GlockensignalreiheBasel-Luzernu und ImmenseeChiasso und Pino noch bestehenden Lücken bald auszufüllen. Ebenso anerkannten d i e Bahnen n u n d i e Wünschbarkeit d e r Einführung diesenSicherheitseinrichtungenu nur die Stationen Pratteln, Wylerfeld, Cadenazzo uud der Anschluß eines Fabrikgeleises in Re.nens versehen worden ; andere Verriegelungen, welche von der Aufsichtsbehördelängstt schon verlangt wurden, z. B. in Daillens, Lausanne, Luzern, Rothkreuz, stehen noch aus. Wir zweifeln aber nicht daran, daß die auch in dieser Richtung begonnenen ernstlichen Studien die Bahnverwaltungen zur Würdigung des hohen Werthes dieser Einrichtungen führen werden. Ueber die in der Konferenz ebenfalls behandelten neuen Bremseinrichtungen enthält der Titel,,Rollmaterial"a einläßliche Mittheilungen.

Die Spezialbahnen wurden von den im Cirkular vom 14. Oktober aufgestellten Forderungen entlastet, so weit sie nachweisen konnten, daß die einfachem Verhältnisse, unter denen sie stehen, das gestatten.

Andere Verhältnisse gibt es, wo die Bahnverwaltungen nicht in der Lage sind, von sich aus alle Vorkehrungen zu treffen, welche die Aufsichtsbehörden für die Sicherung der Bahnanlage und des Betriebs für nöthig erachten. Wir haben hier die Be-

449 drohungen im Auge, welchen einige Bahnstrecken durch bedeutende Wasserläufe ausgesetzt sind. Die daherigen Schäden waren zwar im Berichtjahr nicht gerade bedeutend; sie beschränkten sich auf die Folgen der ausnahmsweisen Wassergröße bei Granges im R h o n e t h a l . Wir haben die Bahnverwaltung angehalten, die zur Sicherung des Bahndammes erforderlichen Vorkehrungen vorzunehmen; eine ausgiebigere Abhülfe liegt aber in einer gehörigen Erhaltung der Rhoneverbauungen und der damit zusammenhängenden Korrektionsarbeiten an den Zuflüssen. Der Kanton Wallis ist denn auch eingeladen worden, seine Mitwirkung zur abschließlichen Hebung der Bahngefährdung eintreten zu lassen.

Bedeutender noch ist die Bedrohung der G o t t h a r d b a h n durch den verwilderten Lauf des Tessin und durch die in denselben .

mündende Verzasca auf den Strecken von Giubiasco einerseits bis Magadino und bis gegen Gordola auf der andern Seite. Hier kann nur eine durchgreifende Gewässerkorrektion helfen ; alle Anstrengungen, zu denen wir die Gotthardverwaltung verhalten können, werden ohne die gleichzeitige planmäßige Korrektion des Flußlaufes im ganzen gefährdeten Gebiet Flickwerk bleiben ; und wir können nicht umhin, an dieser Stelle dem Wunsch wiederholt Ausdruck zu geben, daß der Kanton Tessin nicht länger zögern möchte, diese Korrektion, die ja in erster Linie in eminenter Weise den Interessen des Tessinthales dient, an die Hand zu nehmen.

Von anderer Natur ist der Schaden und die Gefahr, welche aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Zürichsee's der Stationsanlage in B o r g e n erwachsen ist, wo eine neue Versenkung des Seeufers stattgefunden hat. Hier ist es allein die ßahngesellschaft, welche für die Sicherung des Verkehrs aufzukommen hat. Da eine definitive Konsolidirung der Bahnhofverhältnisse einläßliche Studien erfordert, so haben wir uns vorerst darauf beschränken müssen, der Nordostbahn in Hinsicht auf den Weiterbetrieb die weitgehendsten Vorkehrungen aufzugeben.

Von den Entschließungen der Bahnen, welche auf die Konsolidirung ihrer Anlagen Bezug haben, heben wir namentlich hervor, daß nach dem Beispiel der Centralbahn nun auch die Westschweizerischen Bahnen und die Nordostbahn für die künftigen Geleiseerneuerungen das System der e i s e r n e n S c h w e l l e n adoptirt haben, mit welchen auf der Gotthardbahn
ebenfalls ein kleiner Anfang gemacht ist. Die Resultate des ganz eisernen Oberbaues waren bisher befriedigend, und wir theilen die Hoffnung, daß derselbe auch ökonomische Vortheile für die Verwaltungen im Gefolge haben werde.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II

31

450 Betreffend d i e A u s w e c h s l u n g d e r S c h i e n e n u n d S c h w e l l e n wiederholen wir die schon 1882 angebrachten Bemerkungen : daß die Ersetzung der ersteren regelmäßiger vor sich geht und auch leichter zu kontroliren ist, als der Ersatz der hölzernen Schwellen, welcher hie und da hinter den gestellten Anforderungen zurückbleibt.

In den S c h i e n e n b e f e s t i g u n g s m i t t e l n sind einige fortschrittliche Aenderungen zu verzeichnen, so die Einführung von Federringen, welche die Festigkeit der Laschenbolzen erhöhen und die versuchsweise Ersetzung der Schienenägel durch Schienenschrauben.

Ueber den S t a n d des O b e r b a u e s im Allgemeinen, d. h.

· über das Verhältnis der verschiedenen Arten von Schwellen und Schienen auf Ende 1883', sowie über die im Berichtjahr ausgewechselten Quantitäten gibt für die 6 Hauptbahnen die nachfolgende Tabelle Aufschluß: Schienen

1882 °/o Snisse Occidentale und Simplon Nordostbahn . . . .

Jnra-Bern-Luzern-Bahn Vereinigte Schweizerbahnen Centralbahn . . . .

Gotthardbahn . . . .

Schwellen

1883 1882 1883 °/o % o/o

Weichen

Kreuzungen

1882 1883 °/o %

1882 1883 °/o °/°

4.8 4.9 4.1

3.7 4.3 4.4

6.3 6.1 6.1

4.9 7.3 5.5

3.6 3.5 3.5

3.7 1.6 2.3

2.8 4.3 3.8 2.1 3.8 1.9

3.4 28 --

4.0 3.7 1.8

7.5 5.2 --

83 8.2 2.3

4.3 1.8 2.3 2.3 -- 26.5

2.4 3.5 4.0 3.6 -- 0.9

Durchschnitt 4.3 3^7 Davon Stahlschienen u.

Eichenschwellen . . 3.6 3.5 Eisenschwellen Eisenschienen n. "Weichholzschwellen . . . 0.7 0.2

M

03



! Ö 3 J 2 ^ T

3.2 3.3 0.5 1.3 2.2 2.5

Noch erwähnen wir anerkennend den Bau einer Anzahl neuer B a h n w ä r t e r h ä u s e r an der Linie der Vereinigten Schweizerbahnen und der Berner Jurabahnen, mit dem Zweck, die vorher bestandenen einfachen Buden in der Art zu ersetzen, daß die Bahnwärter in den neuen Gebäuden zugleich angemessene Wohnung für sich und ihre Familien finden.

Eine Anzahl K e t t e n b a r r i è r en, welche Art der Straßenabschließung wiederholt zu Unfällen Veranlassung gegeben hat, wurde durch solidere Schranken ersetzt.

451 Betreffend die B a h n b e w a c h u n g gaben die Marschpläne, welche von den Verwaltungen seit dem Jahre 1882 eingeliefert werden müssen, zu manchen Erörterungen und Anordnungen Anlaß, sofern an Hand derselben namentlich auch die zulässigen Maxima für die eigentliche Arbeitszeit und für die tägliche Präsenzzeit des Personals ermittelt werden können. Wir geben zu, daß auf der Centralbahn, der Gotthardbahn und theilweise auch bei der Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahneii das Bestreben vorhanden ist, eine dem Verkehr und den Bahnverhältnissen entsprechende Bahnbewachung durchzuführen, und daß auch auf den übrigen Bahnen in neuerer Zeit diesem Theil des Dienstes eine vermehrte Beachtung zugewendet, wird.

Bin Gesuch der Emmenthalbahu betreffend Vereinfachungen in der ßahnbewachung wurde in dem Sinn gut geheißen, daß in der Nähe unbewachter Bahnübergänge die Fahrgeschwindigkeit der Züge zu mäßigen ist, damit nöthigenfalls auf kurze Distanzen Halt gemacht werden kann.

Für Unterhalt und Aufsicht der Bahn wurden per Bahnkilometer von den sechs Hauptbahnen verwendet:

Im Jahr 1881 ,, ,, 1882

S.O.S.

N.O.B.

J.B.L.

S.C.B.

V.S.B.

G.B.

Mittel.

Fr.

3385 3552

Fr.

2805 3061

Fr.

3105 3251

Fr.

2750 3217

Fr.

4509 4501

Fr.

1593 2597

Fr.

3411 3827

An Personal waren auf den nämlichen Bahnen beim Unterhalt und der Bahnaufsicht per Bahnkilometer beschäftigt :

Beamte und Angestellte 1882

Hauptbahnen.

i

Arbeiter im Taglohn 1883

1882

1883

Zusammen 1882

1883

männ- weib- i männ- weib- männ- weib- |i männ- weib- männ- weib- männ- weibliche. liche. 1! liehe. liche. liche. liche. !| liehe. liche. liche. liche. liche. liche.

0.27

1.14

0.56

0.73

1.41

0.06 1.37 0.06

Suisse Occidentale u. Simplon

0.97

0.56

0.95

0.57

0.17

Nordostbahn

0.61

0.06

0.63 0.06

0.80

-

Jura-Bern-Luzern-Bahn

0.69

0.74

0.19

0.51 i 0.20 0.51 l

0.89

i Centralbahn

0.83

0.2

0.60

' 0.84

0.89 0.51 0.94j 0.51 1.49 0.15

"Vereinigte Schweizerbahnen

0.87

0,88

Gotthardbahn

1.28

1.20

0.42

1.64

0.92 l 0.43 | 1.35

0.83

0.22

0.51

0.07 0.66 0.07 1.31

Mittel

452

0.15

0.80

0.19

0.89

i

1.22 0.57

1.76

1.66 0.2 i

1.81

2.92 0.43 2.56 0.42 0.26 1.49 0.29

453

Kontrole des Betriebsmaterials.

Für die im Berichtjahr eröffneten neuen Linien wurden angeschafft : 6 Lokomotiven, 14 Personenwagen und 40 Gepäck- und Güterwagen.

Außerdem vermehrten die Schweizerische Centralbahn ihr Rollmaterial um 4 neue Lokomotiven und 40 Lastwagen, die Grotthardbahn um 26 Güterwagen.

Mit Hinzurechnung dieser Neuanschaffungen ist der Gesammtbestand des Rollmaterials der schweizerischen Eisenbahnen auf 1. Januar 1884 folgender: 612 Lokomotiven mit 1,537 Triebachsen, 1886 Personenwagen ,, 4,308 Achsen und 81,726 Sitzplätzen, 8970 Lastwagen ,, 92,384 Tonnen Tragkraft.

Hinsichtlieh der Zugehörigkeit dieses Materials zu den einzelnen Bahngesellschaften verweisen wir auf die Betriebsstatistik.

Die L o k o m o t i v e n der schweizerischen Bahnen befinden sich im großen Ganzen in einem guten Zustande. Der Dienst der Werkstätten und der Zugförderung ist, besonders bei den Hauptbahnen, im Allgemeinen gut organisirt, und der Revision und Instandhaltung der Motoren wird viel Aufmerksamkeit geschenkt.

Immerhin können wir die Thatsache nicht mit Stillschweigen übergehen, daß die Inspektionen von 1883 in den Depots^ einer großem Gesellschaft eine verhältnißmäßig bedeutende Anzahl von Maschinen und Tendern mit reparaturbedürftigen Rädern konstatirt haben. Die Gesellschaft ist selbstverständlich zum sofortigen Ersatz der betriebsgefährlichen Stücke aufgefordert worden.

Noch weniger befriedigte der Zustand der Motoren bei einigen Lokalbahnen. Die Bahnkontrole war hier veranlaßt, ungenügende Reparaturen und die unzureichende Instandhaltung der Lokomotiven überhaupt zu rügen. In einem Fall haben wir die nachträgliche Beibringung des sonst überall vorhandenen Schirms vor dem Führerstand verlangen müssen.

Die Kontrole der D r u c k p r o b e n und i n n e r n R e v i s i o n e n der L o . k o m o t i v k e s s e l fand in üblicher Weise statt.

Wenn auch, wie nachstehende Prozentzahlen zeigen, einzelne Verwaltungen noch Rückstände aufweisen, so stellen sich doch auch hier mehr und mehr normale Zustände ein.

454

Rückstände am 3i. Dezember Ì883.

lotorenPark.

Rückständige Pressungen.

Bückständige innere Revisionen.

25 °/o 45°/o 9% 16°/o ll°/o 10% 15% 10% 10% 7 «/o -- -- Von den alten Lokomotivkesseln, welche im Jahr 1883 auf den schweizerischen Bahnen kursirten, wurden 122 Stück oder 20.6 °/o einer Druckprobe unterworfen, gegenüber 134 Stück oder 24.6 °/o im Vorjahr. Neu in Dienst gesetzt und vorschriftsgemäß geprüft wurden die Kessel der oben erwähnten neu angeschafften Lokomotiven.

Bei den 6 Hauptbahnen stellt sich das P r o z e n t v e r h ä l t n i ß der im Berichtjahre g e p r ü f t e n oder durch neue ersetzten L o k o m o t i v k e s s e l zur Gesammtzahl der Maschinen wie folgt:

Suisse Occidentale und Simploni .

Jura-Bern-Luzern-Bahn .

Nordostbahn .

.

Central bahn Gotthardbahn .

Vereinigte Schweizerbahnen .

105

67 150 97 81 59

Druckproben.

Gotthardbabn .

.

.

Suisse Occidentale und Simplon Jura-Bern-Luzern-Bahn .

Nordostbahn .

.

.

Centralbahn .

.

.

Vereinigte Schweizerbahnen

°/o . 7 . 4 . 19.o . 19.i .21.4 . 34.7 . 37.s

Durch neue Kessel ersetzt °/o 1.9 2.8

0.«

Die wichtigsten Durchschnittswerthe der gesammelten D a t e n b e t r e f f e n d m o t i v k e s s e l der 6 Hauptbahnen sind aus folgender Tabelle ersichtlich:

die g e p r e ß t e n L o k o -

Durchschnittswerthe der im Jahr 1883 gepreßten alten Lokomotivkessel.

] Anzahl .Kessel.

Hauptbahnen.

Total parcours Zeitraum Totalparcours seit zwischen zwischen den ArbeitsDienstIndienst- den letzten letzten zwei druck.

alter.

setzung im zwei Proben im Durchschnitt. Proben. Durchschnitt.

Probedruck.

l

Jahre u.

Monate.

km.

Jahre und Monate.

km.

Atmosph. Atmosph.

Suisse Occidentale und Simplon

20

16.8

446,875

4.4

134,437

8.9

13.2

Jura-Bern-Luzern-Bahn

11

14.9

337,553

4.10

113,628

8.9

13.2

.

.

.

.

31

9.3

246,431

3.2

86,144

10.6

15.6

Gotthardbahn .

.

.

.

6

9.2

181,462

2.10

80,793

10

15

Centralbahn

.

.

.

32

8.3

185,728

4.5

104,812

10

15

22

7.5

172,304

3.3

79,423

lO.i

18.4

Nordostbahn

.

Vereinigte Schweizerbahnen

122

455

Total Kessel

456

Die Z a h l d e r im Jahr 1883 vorgenommenen in n er n Unt e r s u c h u n g e n von Lokomotivkesseln beträgt 90 oder 15.2 °/o, gegen 73 oder 12.2 % im Vorjahr.

Das Pro z e n t v e r h ä l t n i ß d i e s e r R e v i s i o n e n zu der Gesammtzakl der Lokomotiven stellt sich bei den 6 Hauptbahnen wie folgt: Gotthardbahn .

.

.

. 3 . 4 °/o Suisse Occidentale und Simplon . 8.5 °/o Jura-Bern-Luzern-Bahn .

. 13.* °/o Nordostbahn .

.

.

.17.3 % Centralbahn .

.

.

. 20.6 ° / o Vereinigte Schweizerbahnen . 25.* °/o Die Revisionen geben im Allgemeinen eben so wenig wie die Druckproben zu besondern Bemerkungen Anlaß.

Aus nachstehender Tabelle sind die D u r e h s chnittswerthe der i n w e n d i g u n t e r s u c h t e n L o k o m o t i v k e s s e l ersichtlich: Durchschnittswerthe der im Jahre 1883 inwendig untersuchten Lokomotivkessel.

Anzahl Kessel.

Hauptbahnen.

l

| Suisse Occideatale und Simplon .

Jura-Bern-Luzern-Bahn .

Totalparconrs Zeitraum Totalparcours seit zwischen den zwischen den Dienstalter. Indienstsetzung letzten Unter- letzten Untersuchungen im Durchschnitt. suchungen. im Durchschnitt.;

Jahre und Monate.

km.

Jahre und Monate.

km.

15.1

411,179

13.0

344,502

9

12.10

296,426

7.1

177,526

9

Gotthardbahn

.

.

.

.

3

9.2

214,609

9.2

214,609

· Centralbahn .

.

.

.

.

20

9.0

211,377

D.O

211,377

Nordostbahn

.

.

.

.

26

8.6

262,740

6.6

187,773

15

7.0

186,557

4.4

111,592

Vereinigte Schweizerbahnen .

Total Kessel

82

·

Revisionen und Pressungen vom 1. Januar bis 31. Dezember 1883.

Ordnungsnummer.

Reklamlrt

Erledigt

Bahngesellschaft.

ReklamaRückständig Ohne tion erledigt

Total erledigt

Revision Pressung Revision Pressung Revision Pressung Revision Pressung Revision Pressung

I. Normalbahnen.

Ì

1>

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Suisse Occidentale und Simplon

17

Novdostbahn .

.

.

Juva-Bern-Luzern-Bahn .

.

Gentralbahn .

.

26 8 27

44 11 15 20 5 10 -- -- --

6 9 2 12

105

II. Total der Spezialbahnen

91 6

--

32 2

Zusammen

97

105

34

.

.

Vereinigte Schweizerbahnen .

Gotthardbahn Tößthalbahn Emmenthalbahn Wädensweil-Einsiedeln .

1. Total der Normalbahnen

-- 13 -- -- --

-- 3 -- -- --

13 8 4 8 5 5

11

-- -- --

-- -- -- 59 4

43 -- 43

17 6 15 -- 10

63 j

31 3 11 12 -- 5 -- -- --

62 -- 62

3 17 7 8 15 -- 1 1 --

9

9

24 9 28 17 20 1

26 9 20 15 3 1 1

-- --

22 32 13 36 22 25 1

52 4

108 15

-- 84 6

-- -- 151 15

56

123

90

166

Im Vc»rjahr

73

177

459

Mit Rücksicht darauf, daß der periodischen R e v i s i o n der E i s e n b a h n w a g e n seitens der Bahnverwaltungen nicht immer die nöthige Aufmerksamkeit geschenkt werde, und daß namentlich die Zeitabstände zwischen der einen und der andern Revision zu groß seien, wurden durch Cirkular vom 2. Juli die Bahngesellschaften eingeladen, ihren Wagen in der angedeuteten Beziehung größere Sorgfalt zuzuwenden und die Revisionen regelmäßig und in gehöriger Weise vorzunehmen.

Die Frage der Einführung von k o n t i n u i r l i e h e n B r e m s e n für die Persoiienzüge der schweizerischen Bahnen beschäftigte unser Bisenbahndepartement in hervorragender Weise. Während kontinuirliche Bremsen im Ausland, namentlich für die Schnellzüge, schon seit längerer Zeit im Gebrauch sind, hatten bis Ende 1883 erst die Gotthardbahn, die Centralbahn, die Jura-Bern-Luzern-Bahn und einige Lokalbahnen Proben damit gemacht. Auf allen übrigen Bahnen ist ausschließlich noch die vom Zugsbegleitungspersonal au bedienende Handbremse im Gebrauch; während die kontinuirliche Bremse mit fast gleichmäßiger und gleichzeitiger Wirkung auf die sämmtlichen Wagen des Zuges von der Lokomotive aus bedient wird. Auch diese Frage wurde den bereits erwähnten konferenziellen Besprechungen unterstellt, im Anschluß an welche einige Probefahrten unter Benützung der Systeme Heberlein und Hardy, sowie einer von Herrn Maschinenmeister Klose der Vereinigten Schweizerbahnen erstellten neuen Konstruktion statthatten. Diese Verhandlungen schlössen damit, daß die Konferenz die Einführung kontinuirlicher Bremsen als wünschenswerth erklärte für Züge, welche verkehren: auf Steigungen bis 15°/oo mit einer Schnelligkeit von 60 km.

und mehr per Stunde; ,, ,, von 15 -- 20°/oo mit einer Schnelligkeit von 50 km.

und mehr; ,, ,, von 21°/oo und darüber mit 45 km. und mehr Fahrgeschwindigkeit.

Ferner wurde die Anregung eines einheitlichen Vorgehens in der Angelegenheit, wenn auch nicht die absolute Durchführung Eines Systems, unter Rücksichtnahme auf die Anschlüsse au auswärtige Bahnen, von den Vertretern mehrerer Verwaltungen anerkannt.

In Betracht des relativ noch geringen Umfanges der bisher nur auf drei schweizerischen Hauptbahnen gesammelten Erfahrungen mit kontinuirlichen Bremsen, sowie mit Rücksicht auf das erst jetzt neu auftauchende System Klose, wurde indessen die Frage des einheitlichen Vorgehens noch nicht spruchreif erachtet. Im Allgemeinen

460

war man der Ansicht, erst etwa nach Jahresfrist und nach weitern Versuchen und Erfahrungen neuerdings zu Verhandlungen zusammenzutreten.

Unser Eisenbahndepartement hat sich dieser Ansicht angeschlossen, unter dem Vorbehalt, die Angelegenheit durch eine Schlußnahme des Bundesraths im Sinne der zwangsweisen Einführung der kontinuirlichen Bremsen zu erledigen, wenn die Bahnverwaltungen zu keiner Verständigung gelangen könnten.

Der Nutzen einer Kontrolirung der Z u g s g e s c h w i n d i g k e i t wird in neuerer Zeit immer mehr erkannt. Bezügliche Kontaktapparate , mittelst welcher alle Züge, die gewisse Punkte der Bahn passiren, auf einem sich abwickelnden Papierstreifen in einem Stationsbüreau markirt werden, wurden auf einer weitern Strecke der Jurabahn erstellt, nämlich zwischen Biel und Reuchenette.

Im November 1883 waren bei den Hauptbahnen folgende K o h l e n v o r r ä t h e vorhanden: Suisse Occidentale und Simplen . 6,900 Tonnen Nordostbahn 6,800 ,, Jura-Bern-Luzern-Bahn . . . . 5,100 ,, Schweizerische Centralbahn . . . 7,900 ,, Vereinigte Schweizerbahnen . . 3,900 ,, Gotthardbahn 11,200 ,, Total . 41,800 Tonnen.

Der Jahresbedarf an Kohlen für den Betrieb der Hauptbahnen ist ungefähr 120,000 Tonnen.

Nach den Mittheilungen der Bahnverwaltungen sind im Jahr 1883 vorgekommen : 2 A c h s e n b r ü c h e und 28 B a n d a g e n b r ü c h e , wovon l Achsenbruch und 15 Bandagenhrüche auf schweizerische Fahrzeuge fallen. Außer einer Entgleisung, einigen Zugsverspätungen und unerheblichen Beschädigungen der Geleise haben diese Vorfälle keine weitern Folgen gehabt.

Beim Fahrdienst (Traktion) und in den Werkstätten wurden per Bahnkilometer verwendet :

Beim Fahrdienst (Traction) und in den Werkstätten waren per Bahnkilometer beschäftigt: Beamte und Angestellte Hauptbahnen.

;

1882

Arbeiter im Taglohn

1883

1882

Hievon waren in i "Werkstätten beschäftigt

Zusammen

1883

1882

1882

1883

1883

i

.

männ- weib- mann- weib- männ- weib- 11 mannweib- männ- weib- 1 männ- weib- männ- weib- !i männ- weibliche.

liche. ' [ liehe.

liche.

liche.

1 Suisse Occidentale und 0,52 0.02 0.54 0.02 0.50 Simplon ; Nordostbahn

0.47l

Jura-BernLuzern-Bahn

l

Gotthardbahn 0.48

--

liche.

liche.

liche,

liehe.

liehe.

liche.

liche.

:

liehe.

liche.

,i

;i

.j II

0.50

--

--

0.84 0.006 0.86

1.02 1.02;! 1.03 0.02 1.31 0.006

?

?

| 0.50

0.57 0.003 '0.65

1.35

i --

·.

0.39Ì -- ;i0.39

' Centralbahn 0.60 Vereinigte Schweizer0.32 bahnen

Mittel

-- r 0.49

liche. ! liehe.

i

-

--

. 0.60 --

--

0.33

-- -- ',0.60 --

0.68 0.006 0.70 0.003 1.08 0.006 !j 1.10 0.003 0.68

--

2.31 0.01 12.36 0.01 1.83 j|

--

1.76 0.01

1.71J0.01

0.84

--

0.91 0.009 1.16

-- ! 1.25 0.009 0.66

0.80

--

1.40

-- ÌÌ2.00

--

1.28

-

--

0.47 0.001 0.49 0.004 0.87 0.005 Ilo. 9ö 0.004 1.34 0.01 ii1 1.44 0.008

i

II

i,'

!

>i 0.48 0.03 i

1.50

-- 10.72

0.48

--

';0.50 !

?

?

ijo.66 0.03

i

i

--

j

462

Die D i e n s t e i n t h e i l u n g des M a s c h i n e n p e r s o n a l s ist vielfach noch eine das Personal zu sehr anstrengende, und wenn auch im Allgemeinen ein allmäliger Fortschritt zum Bessern nicht zu verkennen ist, so kam doch bei Prüfung und Kontrolirung der daherigen Verhältnisse das Departement auch im Berichtjahre wiederholt in den Fall, einzelne Bahnverwaltungen zur Abhülfe von auffallenden Uebelständen, und zur Einführung einer humanem, auf die Kräfte der Angestellten und damit auf die Sicherheit des Bahnbetriebs mehr Rücksicht nehmenden Diensteintheilung aufzufordern.

Verschiedenes.

D a r s t e l l u n g e n n a c h V o l l e n d u n g des Baues. -- Die in Art. 18 des Eisenhahngesetzes vorgesehenen Katasterpläne etc.

wurden eingeschickt für die Bmmenthalbahnstrecke Burgdorf-Langnau, die Waldenburgerbahn und die Simplonbahnstrecke Leuk-Visp, zusammen für 56 km. ; sie stehen zur Zeit noch aus für eine Bahnlänge von ca. 400 km.

An den Aufnahmsgebäuden der Centralbahn sind gußeiserne T a f e l n angebracht worden, welche die Höhe der Bahn in Metern über Meer angeben, während auf der Gotthardbahn und der JuraBern-Luzern Bahn die Tafeln auch die Distanzen zu den zwei nächsten Stationen und zu den Endstationen der Linie zeigen. Einige kleinere Bahnen haben die Höhentafeln ebenfalls eingeführt.

Die s c h w e i z e r i s c h e L a n d e s a u s s t e l l u n g in Zürich wurde in den Gruppen 20 (Ingenieurwesen) und 21 (Transportmittel und Verkehrswesen) beschickt durch Darstellungen über den Bau und Betrieb der schweizerischen Eisenbahnen.

Der Wunsch, die interessanten und nützlichen Arbeiten und Darstellungen, Muster und Modelle, welche in den erwähnten Gruppen auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens außer dem Departement auch von den schweizerischen Bahnverwaltungen und einigen Industriellen, kollektiv oder einzeln, ausgestellt wurden, dem allgemeinen Besten auch fernerhin dienstbar und dauernd fruchtbar zu machen, führte zu der Idee, diese Sachen, soweit sie erhältlich, in einer Art E i s e n b a h n m u s é u m zu vereinigen, einheitlich zu ordnen und successive zu vervollständigen. Bezügliche Anfragen an die verschiedenen Aussteller wurden meist in zustimmendem Sinne beantwortet, und es ist daher mit den nöthigen Einrichtungen für das fragliche Museum in einem passenden Lokal des Bundesrathshauses begonnen worden. In dasselbe werden namentlich auch Muster von sämmtlichen, zur Zeit auf den schweizerischen Bahnen bestehenden Oberbaumaterialien aufgenommen, welche zu diesem Behufe von den meisten Bahnverwaltungen in zu vorkommender Weise bereits eingeschickt worden sind..

463

8. Bahnbetrieb.

Tarifwesen.

Zu den großen Fragen, welche seit länger als einem Dezennium nach und nach in allen Ländern Europas, sowie in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, in den Vordergrund der öffentlichen Diskussion sich gestellt haben, gehört diejenige der Eisenhahntarife, die Feststellung des Preises der durch die Zugkraft der Lokomotive bewerkstelligten Transporte. Anfänglich hauptsächlich zur Abschaffung von groben Mißbräuchen der daherigen Kompetenzen einzelner Bahnverwaltungen an's Licht gezogen, ist die TariflVage besonders seit dem Einbrüche der großen industriellen Krisis und dem Niedergange des Verkehrs überall umfassenden und gründlichen Studien unterworfen worden. In den guten Zeiten rechnete der Geschäftsmann auch gegenüber der Eisenbahn nicht allzu genau, es blieb ihm ja dennoch ein schöner Gewinn an Produktion oder Zwischenhandel.

Als aber schlimme Tage anrückten, wurde nach allen Richtungen hin Ausschau gehalten, durch welche Ersparnisse der Absatz erleichtert, die Konkurrenz erträglich gemacht werden könne, und es entstanden aus diesen Bestrebungen die weitreichenden Tarif-Enqueten, welche die Landesregierungen anordneten und die in einzelnen Staaten beinahe zu permanenten Instituten geworden sind.

Wir dürfen wohl die seit 1876 dauernden Verhandlungen mit den schweizerischen Bahngesellschaften u. s. w. über die Unifikation des Grütertarifwesens einer solchen Enquete ziemlich gleichstellen.

Und eben während die Vertreter des Verkehrs auf die bedeutenden, vom Staate den Eisenbahnen durch dio Konzessionen gewährten Privilegien hinwiesen und daraus den Schluß zogen, daß die Beförderung von Personen und Gütern keine ausschließliche private Thätigkeit sei, sondern den Bahnverwaltungen eine gewisse öffentliche Stellung gebe, welche ihnen auch Pflichten gegen die Allgemeinheit auferlege, begann der Boden unter mehrern der sogenannten großen Gesellschaften zu wanken und die Staatsbehörden hatten auch auf diese fatale neue Situation Rücksieht zu nehmen.

Wir wollen damit sagen, daß bei Tarifurngestaltungen ganz besonders ein vorsichtiges, auf möglichst sicher zubereiteter Basis ruhendes Vorgehen als Notwendigkeit sich darstellt. Als Ziele der Tarifbildung werden bei uns, wie anderwärts, Einheitlichkeit, Stetigkeit und Uebersichtlichkeit betrachtet; die Bundesaufsichtsbehörde
bemüht sich, diesen berechtigten Forderungen vorzuarbeiten, allein sie muß wiederholen, was Ihnen unser Bericht vom 23. November vorigen Jahres schon gesagt hat: ^Die völlige Einheit im Tarifwesen erscheint nur auf dem Wege der Uebernahme der Bahnen durch den Bund erreichbar.tt

464

Sollen wir nun zu dem im Jahre 1883 Geschehenen übergehen, so zitiren wir in erster Linie die bereits oben unter A 3 u. s. w.

erwähnten Berichte betreffend die Motionen der Herren CramerFrey und Zschokke mit Genossen. Wir wenden uns alsdann zur Besprechung einiger Punkte, welche zur Aufklärung über deu gegenwärtigen Stand der Tarifangelegenheiten dienlich sein möchten.

Der Bericht für das Jahr 1882 hatte zu konstatiren, daß von der Einheit der W a a r e n k l a s s i f i k a t i o n und der T r a n s p o r t b e d i n g u n g e n nur noch die Gesellschaft der Westbahnen und des Simplon sich fern halte. Zur Zeit läßt sich aber die gegründete Hoffnung aussprechen, sie werde auf ihrer momentan eingenommenen Sonderstellung nicht länger verharren, sondern von sich aus den Beitritt zum Tarifsystem der übrigen Bahnen vollziehen. Nicht nur beschäftigt sie sich seit längerer Zeit in gründlicher Weise mit den diesfalls erforderlichen Untersuchungen, sie hat auch bereits ihre Zustimmung gegeben, daß den in der Ausarbeitung begriffenen neuen Tarifen mit Deutschland und weiter bezüglich ihrer Strecken der Reformtarif ebenfalls zu Grunde gelegt werde.

An letzterm selbst sind in Folge hierseitiger Anregungen einige wesentliche V e r b e s s e r u n g e n u n d E r l e i c h t e r u n g e n zu G u n s t e n des V e r k e h r s zu notiren : 1) Die allen Spezialtarifgütern in Ladungen unter 10,000 kg.

gemeinsame Klasse A 2 wurde in 3 Klassen -- wovon 2 mit reduzirten Taxen -- zerlegt und die Expeditionsgebühr von Fr. \. 50 per Tonne auf Fr. l ermäßigt; 2) für die bedeckte Beförderung der in Artikel 31 der Tarifvorschriften aufgeführten Güter der Spezi al tarife haben die Bahnen auf ihre Rechnung und Gefahr zu sorgen; die Lieferung eigener Blachen, beziehungsweise die Bezahlung der Blachenmiethe durch Versender und Empfänger ist demnach weggefallen \ 3) die sperrigen Güter sind aus der Stückgutklasse l in die Stückgutklasse 2 versetzt, wodurch der ursprüngliche Taxzuschlag von 50 auf 20% reduzirt wurde; 4) der Eilgutzwang ist abgeschafft und das taxpflichtige Minimalgewicht, das bisher 25 kg. beim Eilgut und 50 kg. beim gewöhnlichen Gut betrug, allgemein auf 20 kg. herabgesetzt worden.

Ueber einen weitern wichtigen Punkt, nämlich die Versetzung der den Spezialtarifen nicht eingereihten landwirtschaftlichen Pro-

465 dukte, wie Wein, Most, Käse, frische Butter u. s. w., aus der ersten in die zweite Stückgutklasse, sind die Verhandlungen mit den Bahnverwaltungen noch nicht, geschlossen; das Eisenbahndepartement erwartet auch hier zu einem die Interessen der Landwirthschaft befriedigenden Ergebniß zu gelangen.

Endlich sind die Gesellschaften angegangen worden, durch geeignete Neuanschaffungen von Material den vielfachen Beschwerden des Publikums, daß es unmöglich sei, gewisse Güter im Gewicht von 1000 kg. in e i n e m Wagen unterzubringen und deßwegen dio Taxreduktion nur theilweise zur Geltung gelangen könne, abzuhelfen. Die Frage ist indeß im Berichtjahr nicht erledigt worden.

In Ausführung des Ihnen durch den letztjährigen Bericht mitgetheilten Bundesrathsbeschlusses vom 5. September 1882, betreffend die S t a f f e l t a r i f e , waren die Verwaltungen der Gottbardbahn, der Nordostbahn, der Bötzbergbahn, der aargauischen Südbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen genöthigt, ihre erst im Juni, beziehungsweise September 1882 in Kraft gesetzten neuen Gütertarife zu beseitigen und dieselben nach den im genannten Beschlüsse niedergelegten Grundsätzen umzuarbeiten. Nachdem die Bestrebungen des Eisenbahndepartements, einen, vorläufig den ostschweizerischen Bahnen gemeinsamen, auf der fallenden Taxskala basirenden, aber immerhin in Streckentaxen und Expeditionsgebühren ausgeschiedenen Tarif in's Leben zu rufen, an dem Widerstande der Nordostbahn gescheitert waren, gelangten sie in derjenigen Form zum praktischen Ausdruck, wie die im Berichte des Bundesrathes betreffend die Motion Cramer-Frey (Tableau zu Seite 18) dargestellt ist. Die Inkraftsetzung der hienach neu erstellten Tarife erfolgte im internen Vorkehr -- mit Ausnahme der Gotthardbahn, die demnächst folgen wird -- am 1. Oktober.

Die Errichtung direkter Tarife zwischen den ostschweizerischen Bahnen unter sich und zwischen diesen und den centralschweizerischen Bahnen wurde hiedurch verzögert, die Hindernisse sind nun aber weggeräumt, und es werden die vorhandenen Lücken in rascher Reihenfolge ausgefüllt und dem Publikum wieder Tarife zur Verfügung stehen, die ihm eine schnelle und sichere Frachtausmittlung ermöglichen.

Bezüglich d e r T r a n s i t g ü t e r t a r i f e ü b e r d i e G o t t h a r d b a h n haben zwischen den betheiligten Bahnen neue
Abmachungen stattgefunden, die auch dem schweizerisch-italienischen Verkehr bedeutende Vortheile bringen und speziell den laut gewordenen Klagen der schweizerischen Eisen- und Maschinenindustrie Rechnung tragen. Die Einführung der betreffenden Tarife ist in Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

32

466

nahe Aussicht gestellt. Theils in Folge der Annahme des Reformtarifes, theils wegen der Weigerung der Nordostbahn, denselben auch im direkten Verkehr mit der Gotthardbahn anzuwenden, ist der allgemeine G e t r e i d e - S p e z i a l t a r i f N r . 6 von den Bahnen gekündet und successive außer Kraft gesetzt worden, so daß er vom 1. März d. J. an nur noch Gültigkeit im internen Verkehr der westschweizericchen Bahnen hat. Auf dem Staffelsystem beruhend, setzte er durch billige Taxen für weitere Entfernungen die konkurrirenden Importrouten in den Stand, mit ihren Zufuhren möglichst weit auch in Gebiete vorzudringen, denen sonst andere Provenienzen zu Gebote stehen. Solches ist unter der Herrschaft der hohen proportional gebildeten Normaltarife nicht mehr möglich, und es haben sich die betreffenden Bahnen denn auch bald veranlaßt gesehen, für ihre resp. Route je besondere Ausnahmetarife zu erstellen, deren Anwendung aber zu mancherlei Unzukömmlichkeiten führt. Um diese zu beseitigen und davon ausgehend, daß für einen der wichtigsten Import-Artikel möglichst gleichmäßig und billig berechnete Tarife von großem Werthe nicht blos für den Handel und die Konsumation, sondern auch für die Eisenbahnen seien, hat das Eisenbahndepartement bei den Bahnverwaltungen Verwendung eintreten lassen, sich wieder auf einen gemeinsamen Spezialtarif mit fallender Taxskala zu einigen und ihn über alle schweizerischen Einbruchsstationen gleichmäßig zu handhaben. Die Bahnen haben in ihrer Mehrzahl theils mit, theils ohne Vorbehalte sich bereit erklärt, an diesem etwas schwierigen Werke mitzuarbeiten, und es werden nun die weitern Verhandlungen, die das Eisenbahndepartement einleitet, zeigen, ob es gelingen wird, die da und dort sich widerstreitenden Interessen der Bahnen zu versöhnen und einen Tarif zu schaffen, der dem gesammten Lande zum Nutzen gereicht.

Folgendes ist das beim Eisenbahndepartement im Berichtjahr ned eingegangene Tarifmaterial :

.

Allgemeine Tarife 86 Nachträge zu allgemeinen Tarifen .

.159 Speziai- u n d Ausnahmetarife .

.

. 71 Nachträge zu Spezial- und Ausnahmetarifen 65 Anzeigen über Rückvergütungen. , . 18 Total Im Vorjahre

299 460

467

Transportwesen.

Auf Wunsch des Eisenbahndepartements hat sich die Konferenz der schweizerischen Bahnverwaltungen mit den beim T r a n s p o r t l e b e n d e n G e f l ü g e l s aus Italien und Frankreich in und durch die Schweiz vorkommenden Uebelständen beschäftigt und namentlich bei der Generaldirektion der oberitalienischen Bahnen Schritte gethan, um diese zu bewegen, dafür zu sorgen, daß bei Verladung und Beförderung von lebendem Geflügel mit größerer Schonung und Humanität als bisher verfahren werde. Seither sind auch Reklamationen erhoben worden gegen die Art des T r a n s p o r t e s von H o r n v i e h aus Italien nach der und durch die Schweiz.

Es ist uns von der Direktion der Gotthardbahn eine Spezialvorlage bezüglich der Maßregeln gegen Thierquälerei im Allgemeinen zugesagt worden mit dem Beifügen, daß der Gegenstand dermalen in gründlicher Untersuchung mit Beiziehung von Fachexperten liege.

Beobachtungen wurden auch angeordnet über die Abfuhr und den Transport von Vieh nach dein Schluß großer Viehmärkte. Wenn hiebei Gebrechen von Belang nicht zu entdecken waren, können doch auch auf diesem Felde Verbesserungen erzielt werden, und es gedenkt das Departement, zu geeigneter Zeit mit den Bahnverwaltungen in diesfallsige Verhandlung zu treten.

Nachdem in Erfahrung gebracht wurde, daß einzelne Güterexpeditionen neuerdings sich weigern, Frachtbrieffor u l a r e anzunehmen, die nicht von den Bahnvervvaltungen bezogen worden sind, unter dem Vorschützen, sie stimmen mit dem Musterformular (Beilage zum Transportreglement) nicht überein, hat das Departement ein aufklarendes Kreisschreiben an die Verwaltungen erlassen. Hienach sollen allerdings sämmtliche Frachtbriefe genau nach der Vorschrift von Art. 9 de» Transportgesetzes ausgefertigt werden. Damit sind indeß kurze, den Raum und das Arrangement des eigentlichen Formulars ebensowenig beeinträchtigende, als die Uebersichtlichkeit seines Inhaltes störende Anbringen oder Bemerkungen geschäftlicher Natur keineswegs ausgeschlossen. Die Zurückweisung derartiger Frachtbriefe ist nicht zu billigen.

Das Departement hat für nothwendig erachtet, eine Kontrole über die Funktionen der Eisenbahntelegraphen b u r e a u x einzuführen und die Telegraphendirektion damit beauftragt. Die daherigen Inspektionen finden statt unter vorausgehender Kenntnissgabe
an die Bahnverwaltungen und Mitwirkung derselben.

Z u einer V e r l ä n g e r u n g d e r G ü l t i g k e i t s d a u e r d e r R e t o u r b i l l e t s haben die Bahnen in folgendem Umfang Hand geboten:

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Dreitägige Gültigkeit haben: a. Im internen Verkehr der Suisse Occidentale und Simplonbahn, der Jura-Bern-Luzern-Bahn, der Centralbahn, der Emmenthalbahn, der Gotthardbahn und der Tößthalbahn und im direkten Verkehr der erstgenannten fünf Bahnen unter sich : die Hin- und Rückfahrtsbillets, welche an Vorabenden von Sonn- und Festtagen gelost werden. Als Festtage, für welche diese Begünstigung gewahrt wird, gelten: Neujahrstag, Charfreitag, Auffahrtstag und Weihnachtstag.

b. Im internen Verkehr der Nordostbahn und der Vereinigten Schweizer bahnen, sowie im direkten Verkehre derselben unter sich und den sub a. bezeichneten Bahnen : Die Hin- und Rüekfahrtsbillets, welche .in den Tagen vor den fünf den christlichen Konfessionen gemeinsamen Festen, nämlich Neujahr, Ostersonntag, Auffahrt, Pfingstsonntag und Weihnachten, gelost werden.

Das T r a n s p o r t r e g i e in ent f li v d i e d e u t s c h schweizerischen E i s e n b a h n v e r b a u d e , dessen w i r im letzten Berichte Erwähnung gethan, ist von uns am 1. Juni genehmigt worden. Dessen Anwendung erfolgt successive mit der Einführung der neuen direkten Tarifa.

Es sind Beschwerden darüber eingelangt, daß Seitons einzelner Güterexpeditionen von Grenzstationen Warensendungen, die, vom Auslande kommend, an Speditons- oder Handelsfirmen einer andern Grenzstation adressirt und in der Kegel zum Transit- bezw.

Wiederexport bestimmt seien, in allen denjenigen Fallen zur Einfuhr, verzollt werden, in welchen die Begleitpapiere nicht ausdrücklich die Abfertigungimn Transit vorschreiben, woraus den Betroffenen Unannehmlichkeiten verschiedener Art erwachsend Zur Regelung derdaherigen Verhaltnissee h a t daEisenbahndepartementnf i m s a t z z u § 9 5 d e s T r a sporo.'t r é g l e m e n t e s v 1 m l. Juli 1876 vorgeschlagen, worüber deren Rückaußerung noch nicht eingelanist.t'. - "

Fahrtordnung und Fahrtpläne.

Die durch die Gotthardbahn vermittelten i n t e r n a t i o n a l e n Schnellzüge führten au-, einem Notenwechsel mit Deutschland sowohl als mit Italien} Vorerst verwies das deutsche Reichspostamt auf die Bestrebungen der konkurrirenden französischen Eisenbahnen, die Fahrzeitzwischenn Paris und Rom via Mont-Cenis um 6 bis 7 Stunden zukürzen,, und betontediee Notwendigkeit, durch eine

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entsprechend beschleunigte Zugsverbindung über die Gotthardroute dieser Konkurrenz entgegen zu wirken. Das Eisenbahndepartement erklärte seine Bereitwilligkeit, soviel an ihm, dabei mitzuwirken, und proponirte eine Konferenz aller betheiligten Bahnverwaltungen.

Das Reichspostamt antwortete, daß es in diesem Stadium der Frage für angemessen erachtet habe die Vermittlung des Auswärtigen Amtes in Anspruch zu nehmen. Letzteres gab seine Meinung dahin ab, der vom Reichspostamt beabsichtigte Erfolg ließe sieh erreichen, wenn der Bundesrath in der Lage sich sähe und geneigt wäre, die Schweizerische Centralbahn und Gotthardbahn zur Führung der Schnellzüge zwischen Basel und Rothkreuz über die 12 km.

kürzere Linie Basel-Olten-Aarau und Wühlen unter entsprechender Abkürzung der Fahrzeit anzuhalten, und wenn ferner die italienische Regierung sich bereit finden ließe, auf eine Beschleunigung der an die Gotthardbahn anschließenden Züge bei ihren Bahnen hinzuwirken. Wir erwiderten, daß der Staatsvertrag von 1869 keinen Anhaltspunkt für ein solches Begehren an die Schweizerische Centralhahn und Gotthardbahn biete vielmehr audrücklich Luzern als den Ausgangspunkt der Gotthardbahn bezeichne. Sodann sei Luzern ein so bedeutender Centralpunkt des Fremdenverkehrs geworden, daß es der weitaus größern Zahl der Reisenden aus verschiedenen Gründen dienlich und Angenehm sei, wenn die deutsch-italienischen Schnellzüge über Luzern kursiren. Den Beweis hiefür liefere der verschwindend kleine Theil der durchgehenden Reisenden, welcher via Böteberg oder Südbahn zur Gotthardbahn gelange. Wenn übrigens i n Rothkreuz e i n v o n Basel über Olten u n d v o n Bern die Ankunft der Gotthardbahnzüge in Chiasso sichgleich.' Einzig durch gänzliche Rücksichtslosigkeit gegenLuzern,, indem man von dort aus nur einen Lokalzug zum Anschlüsse nach Rothkreuz brächte, wäre ein Zeitgewinn von 20, Minuten za erzwingen, der sich durch die Eröffnung der LinieLuzern-Immenseee auf 7 Minuten reduziren würde. Wir sprachen daher den dringenden Wunsch aus, es möchte auf anderm Wege die nothwendige Kürzung der Fahrzeit gefunden werden. Die deutsche Gesandtschaft ersuchte mit einer zweiten Note um nochmalige Prüfung der Frage, indem sie nun die LinieBasel-Brugg- Wühlen als die richtigeSchnellzugstrassee bezeichnete. Die neuen Studien führten indeß zum
alten Ergebniß, zur nochmaligen Ablehnung des Begehrens. Wir anerkannten zwar, daß das Profil der Bötzbergbahn sich günstigedarstellee T als dasjenigzwischeneSissachch und Öltenaberr' wir verwiegen darauF, daß die 44 km. lange Strecke Basel-Aarburg doppelspurig betrieben werde und demnach mehr Gewähr gegen Verspätungen u. s. w.

biete, als die einspurige Linie Basel-Brugg. Auf letzterer h ä t t e i n i ü

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mit Zug 3 der Schweizerischen Centralbahn gleichzeitig kursirender Zug drei Kreuzungen mit regulären Zügen, eine vierte mit einem fakultativen, sowie einen Zug zu überholen. Die Linie AarburgLuzern habe für die Tagesschnellzüge nur zwei Kreuzungen und es sei der kreuzende Güterzug so komponirt, daß er den Schnellzug nicht verspäten könne. Hierin liege eine gewisse Ausgleichung.

Dabei mußten wir auf die oberitalienischen Bahnen hinweisen, welche, im Stande wären, einen bedeutenden Zeitgewinn zu verschaffen und auf diesem Wege die Interessen der Gotthardbahn dem gesuchten Ziele entgegenzuführen, ohne daß weder Straßburg noch Luzern abgefahren werden müßten.

Durch Vermittlung unserer Gesandtschaft in Rom suchten wir f ü r d i e Gotthardbahnzüge d i r e k t e V e r b i n d u n g e n m i t d e n W i n t e r k ü r o r t e n i n d e r R i v i e r a , insbesondere mit Nizza, zu erlangen. Die oberitalienischen Eisenbahnen haben geradezu ein hervorragendes Interesse daran, daß an dem großen Verkehr aus dem Norden nach Nizza u. s. w. die Gotthardbahn ebenfalls betheiligt werde, und von ihnen sollte mithin eine Leistung von Belang in diesem Sinne erhofft werden dürfen. Anderseits wird d e r Gesellschaft d e r Paris-Lyon-Mitlelmeer-Bahn n u r d a s dieser Grundlage ausgearbeitetes Projekt, vermochte aber bisher die Zustimmung der Verwaltungen dieser Bahnen n i c h t z u M erlangen.

Mit dem 15. Oktober waren die N a c h t s c h n e l l z ü g e z w i s c h e n B e l l i n z o n a u n d Luino wegen Mangel a n Frequenz, eingestellt worden, immerhin nur in dem Sinne, um mit 1. Juni ihren Platz im Fahrplan wieder einzunehmen. Die italienische Regierung richtete indeß schon im Dezember den Wunsch an uns, wir möchten die Direktion der Gotthardbahn veranlassen, die suspendirten Nachtzüge ohne Verzug wieder auszuführen. Die Bahnverwaltungaber erwiderte, daß es ihr unmöglich sei, vor dein Beginn der Sommerfahrten die Zahl der Züge auf der Linie Bellinzona-Luino zu vermehren. Ihrer Statistik zufolge haben die in Frage liegenden zwei Schnellzüge im Win ter 1882/83 eine mittlere Frequenz von nur 5 bis 10 Personen erzeigt. Mehrmals waren nicht mehr als 2 bis 3 Reisende zu befördern, einmal blieb einer der Züge ganz leer. Es liege der Bahnverwaltung ferne, die Linie Bellinzona-Chiasso zu bevorzugen; nachdem sich aber durch
diese Zahlen herausgestellt habe, daß die Pino Linie etwas zu reichlich mit Zügen ausgestattet sei, habe ein Blick auf die finanziellen Erträgnisse die Gesellschaft zwingen müssen, deren Zahl auf das richtige Maß zurückzuführen. Hiegegen ließ sich auch von unserer Seite nichts einwenden, und wir mußten uns überdies sagen, daß

471 die oberitalienischen Eisenbahnen selbst es seien, welche durch verschiedene Maßnahmen den Personenverkehr auf der Pino-Linie nicht zur Entwicklung kommen lassen. Wir haben dieselben im Einzelnen der Regierung des Königreichs Italien zur Kenntniß gebracht und beigefügt, daß es somit in der Hand der Alta Italia liege, die Einstellung der Nachtschnellzüge auf der Strecke Bellinzona-Luino für die Zukunft zu verhüten.

Um die Gotthardbahn d e i n L o k a l v e r k e h r nutzbarer zu machen, verwendeten sich die Regierungen von Uri und Schwyz wiederholt dafür, daß einzelne reguläre Güterzüge von Gröschenen bis Rothkreuz auch Personenwagen 111. Klasse mitführen.

Die Direktion der Gotthardbahn stellte sich aber auf den Boden der prinzipiellen Trennung des Personenverkehrs vom Güterverkehr, und das Eisenbahndepartement bekannte sich zur gleichen Anschauung. Bei großen Bahnen muß der Güterverkehr vom Personendienst durchaus getrennt werden, und ausgenommen von dieser Regel ist nur die Beförderung von Eilgut. DiePersonenzüge haben sich streng an die Abgangs- und Ankunftszeiten des Fahrplanes zu halten, die Güterzüge dagegen müssen innert einer gewissen Sehranke sich frei bewegen und den Verhältnissen anpassen können.

Der Kurs der Personenzüge soll ein möglichst" konstanter, die Fahrtordnung der Güterzüge aber von einem Tag zum andern zur Umgestaltung fähig sein , je nachdem vorhandene oder angekündigte Transporte oder auch Gründe der Konkurrenz dies erheischen. Die Vermischung von Personen- und Güterzügen wird da als Auskunftsmittel gebraucht, wo weder ein bedeutender Personenverkehr noch ein namhafter Gütertransport existirt; sie ist und bleibt stets ein Nothbehelf. Wenn von diesem Standpunkte aus das Departement Anträge auch ein zwingendes Vorgehen gegenüber der Bahnverwaltung ablehnen mußte, hat es gleichwohl Anstrengungen gemacht, um sie auf anderm Wege zu einer größern Berücksichtigung des Lokalverkehrs zu veranlassen.

Ueber d i e O r g a n i s a t i o n e i n e s d u r c h g e h e n d e n T a g e s s c h n e l l z u g e s vom Boden- zum Genfersee in beiden Richtungen haben wir mit den betheiligten Bahn Verwaltungen mehrfach verhandelt; die Bedürfnisse des Lokalverkehrs, sowie die unzureichenden Bahnhofanlagen in Bern stellen der Ausführung eines befriedigenden Projektes ernstliehe Schwierigkeiten
entgegen. Die Frage d e r E i n r i c h t u n g v o n o s t - w e s t l i c h e n N a c h t z ü g e n auf den schweizerischen Eisenbahnen gedenken wir, -wie Ihnen bereits mitgetheilt worden, in besonderer Vorlage zu behandeln. Hier sei nur bemerkt, daß die Gesellschaften, dem Eisenbahndepartement die Erklärung abgegehen haben, zu dem von ihm

472 projektirten Nachtzuge nur unter der Bedingung Hand bieten zu wollen, wenn der Bund, allen weitern Verhandlungen vorgängig, seine Geneigtheit ausspreche, die Verwaltungen für den mit, dessen Ausführung verbundenen Verlust im Sinne von Artikel 33 des Eisenbahngesetzes voll und ganz zu entschädigen. Die Kosten eines Nachtzuges Winterthur- (resp. Romanshorn-)Grenf - Winterthur veranschlagen sie per Jahr auf die Summe von Fr. 666,336. Der Bundesrath ist nicht im Falle, auf dieses Ansinnen eintreten VA können.

Es ist in neuerer Zeit zweimal vorgekommen, dass eine Bahnverwaltung zur Erzielung von Verbesserungen im Fahrplane, namentlich durch Gewinnung von Anschlüssen an eine zweite, das Begehren gestellt hat, ihr die B e f a h r u ng e i n e s S t ü c k e s d e r f r e m d e n L i n i e m i t e i g e n e n Z ü g e n gegen Entschädigung zu gestatten. Darunter sind natürlich nicht eigentliche Gemeinschaftsstrecken verstanden. Die Verhandlungen haben sich beide Male zerschlagen, ein Resultat, das keineswegs im Interesse des Verkehrs lag. Der ausgesprochene Wille, auf den eigenen Schienen alleiniger Herr und Meister zu bleiben, vermochte bisher andere Motive in den Hintergrund zu drängen. Soweit das Departement bei den Verhandlungen sich bethätigte, hat es die Kompetenz des Bundes, gefußt auf Artikel 30 des Eisenbahngesetees über daherige Konflikte zu entscheiden, gewahrt.

E r h e b l i c h e B e t r i e b s s t ö r u n g e n haben wir für das Jahr 1883 zwei zu registriren. Die eine wurde hervorgerufen durch Störung in der HauptWasserleitung von Lausanne-Gare und durch Reparaturen in den Turbinenanlagen der Lausanne-Ouchy-Bahn. Sie hatte eine Betriebseinstellung von zwei Tagen der Linie LausanneGare und von neun Tagen derjenigen Lausanne-Ouchy (28. Februar bis 1., resp. 8. März) zur Folge. Die zweite, eingreifendere, fand ihre Ursache im Einstürze eines Gewölbestückes des Mühlethaltunnels zwischen den Suisse Occidentale-Stationen Schmitten und Flamatt in der Nacht vom 16./17. Juli. Vom 17. bis 25. Juli mußten Personen und Gepäck auf Fuhrwerken übergeführt werden, die Güter erhielten andere Leitung. Während der drei folgenden Tage durchführen die Züge mit dem Gepäck den ganzen Tunnel, und am 29. Juli früh wurde der regelmäßige Betrieb wieder aufgenommen. Ueber dem eingestürzten Theil des Gewölbes lag
eine öffentliche Straße ; das Gewölbe wurde ferner geschwächt durch Weghauen eines innern Ringes behufs Auswechslung mit harten Steinen, ohne daß eine genügende Stützung angebracht worden wäre. Zudem war durch Regengüsse das unsolide, mergelige Terrain gelockert worden.

473

Ohne daß die durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeiten gegenüber dem Voijahre sich gemindert hätten , sind doch die V e r s p ä t u n g e n (von 10, resp. 20 Minuten und mehr) d e r P e r s o n e n - u n d g e m i s c h t e n Z ü g e abermals zurückgegangen und zwar von 1,32 auf 0,92 °/o aller ausgeführten Züge (siehe Tabelle).

Dies Ergebniß dürfen wir wohl ein befriedigendes nennen im Hinblick darauf, daß Schneefälle und Wasserbeschädigungen, massenhafte Früchtetransporte im Oktober, die Landesausstellung, das eidgenössische Schützenfest in Lugano und der Truppenzusammenzug der vierten Division zeitweilig ungünstig auf den Zugsverkehr einwirkten.

Bei der Prüfung der Fahrplanentwürfe wird auch die Einhaltung des konzessionsmäßig aufgestellten M i n i m u m s der F a h r g e s c h w i n d i g k e i t kontrolirt. In neuerer Zeit ist es dem Departement gelungen , alle Bahnverwaltiingen zu Vereinbarungen über gewisse gegenseitige W a r t e z e i t e n i n A n s c h l u ß s t a t i o n e n zu bewegen, eine Maßnahme, die den Reisenden bei Verspätungen zur Beruhigung, aber auch zur Handhabe bei Reklamationen dienen wird.

Unfälle.

Dem Departement wurden im Jahr 1883 zur Kenntniß gebracht: Als Folge von Zusammenstößen und Entgleisungen : 2 Verletzungen von Reisenden ; 6 ,, vom Bahnpersonal.

Ferner aus andern Gründen : 8 2l, K 54 18 16

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, Bahnpersonal: v ) ' \ von Personen, die weder zu den Reisenden, J noch zum Bahnpersonal gehörten.

129 Fälle oder 26 weniger als 1882.

(Im Jahr 1882 wurden durchschnittlieh täglich befahren 2820 km., im Jahr 1883 2945 km.)

Dazu kommen 13 Fälle von Selbstmord und ein Selbstmordsversuch durch sieh legen uuf die Schienen in offener Bahn.

Statistik der Unfälle beim Eisenbäluibetrieb im Jahr 1883.

"Zur Seite-473.

474

Weitere Details bietet die angefügte statistische Tabelle.

Von 9 im Jahr 1882 den Kantonen zur Beurtheilung überwiesenden Fällen sind im Jahr 1883 erledigt worden 8 und zwar: 5 durch Verurtheiluug, 2 ,, Sistirung, 1 ,, Freisprechung.

Einer (Kanton Freiburg) ging ins Jahr 1884 über.

Im Berichtjahre wurden an die kantonalen Gerichte delegirt: 18 Fälle.

Hievon fanden ihren Abschluß: 9 durch Verurtheilung, 3 durch Sistirung, 3 durch Freisprechung, 3 blieben unerledigt.

Arbeits- und Ruhezeit der Angestellten.

Oben ist bereits der Dienstzeit des Bahnbewachungs- und Maschinenpersonals erwähnt worden. Ueber die Präsenz-, Arbeitsund Ruhestunden der Zugführer, Kondukteurs, der Rangirmannschaft, der Weichen- und Bahnwärter führt das Departement Kontrole aus den Dienstbüchern und direkten Erhebungen. Es darf nicht versehwiegen werden, daß geringere Ueberschreitungen der Arbeitsstunden auf Kosten der Nachtruhe immer noch vorkommen, wenn auch keine Klagen deßwegen erhoben worden sind. Die einstündigen Ruhepausen nach sechsstündiger Arbeitszeit waren ebenfalls nicht allerwärts zu konstatiren. Die Schwierigkeiten, genau und unnachsichtlich die Grenze einzuhalten, sind verschiedenartig und liegen vorzugsweise in der eigenthümlichen Natur des Dienstes.

Sie waren bisher nicht gänzlich zu beseitigen, obschon auch die Verwaltungen das ihrige thun, Ueberanstrengungen nicht mehr aufkommen zu lassen. Verführerisch winken den Betroffenen eben immer die für außergewöhnliche Leistungen bestimmten Gratifikationen in dieser oder jener Form entgegen. Von unsern Nachbarstaaten hat Württemberg im Laufe des Jahres 1883 eine Bekanntmachung betreffend die Normen über das Maß der Dienstleistungen des Maschinen- und Fahrpersonals, sowie der Bahn- und Weichenwärter erlassen, welche noch mehr in- die Details der einzelnen Funktionen eintritt, als unsere Normen von 1881. Als wohl-

Nachweisnng der im Jahre 1883 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen

475 berechtigt heben wir daraus die Vorschrift hervor, wonach denjenigen Wärtern, welchen eine Dienstwohnung an ihrer Strecke oder in den Stationen nicht angewiesen ist, die Zeit, welche zur Zurücklegung des Weges von der Wohnung auf die Strecke oder den Posten und umgekehrt nothwendig ist, in die Dienstbereitschaft eingerechnet wird.

#ST#

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 10. April 1884.)

Der Bundesrath hat für Neuanschaffungen von Bataillonsfahnen die Ordonnanz folgendermaßen festgestellt: Die Schleife trägt bei den Füsilier- und Schützen-Bataillonen die Kantonsfarbe, mit Ausnahme derjenigen bei Schützenbataillonen aus verschiedenen Kantonen, bei welchen sie weiß und roth ist.

Die Fahne der Füsilierbataillone hat auf der einen Seite im weißen Feld des Kreuzes die Aufschrift des Kantonsnamens, auf der andern die Nummer des Bataillons.

Die Fahne der Schützenbataillone aus einem Kanton trägt auf der einen Seite den Namen des Kantons, auf der andern die Bea zeichnung: ,,Schützenbataillon Nr ; bei den kombinirten Schützenbataillonen wird auf beiden Seiten lediglich die Aufschrift: a ,,Schützenbataillon Nr angebracht.

Der Bundesrath ernannte den Hrn. Cavallerie-Hauptmann Heinrich Gonzenbach, in St. Gallen, zum Major der Cavallerie.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1883.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1884

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.04.1884

Date Data Seite

385-475

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10 012 288

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