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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 4. Juni 1884.)

Vom Bundesrathe sind gewählt worden: als Posthalter in Sonvillier : Hr. Jakob Wyß, von Büron (Luzern), provisorischer Posthalter in Sonvillier (Bern); ,, Posthalter in Territet: ,, Emile Chenaux, von Villeneuve (Waadt), Posthalter in Veytaux (Waadt) ; " Postkommis in Zofingen: ,, Gottlieb Rohr, von Hunzenschwyl (Aargau), Postkommis in Langenthal (Bern); ,, Posthalterin und Telegraphistin in Eaux-Vives: Jgfr. Adèle Tissot, Postaspirantin, von Grancy (Waadt), in Lausanne.

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Inserate.

Anzeige.

Der eidgenössische Staatskalender fUr 1884/1885, mit dem Militäretat, 183/4 Bogen stark, ist nunmehr im Druck erschienen und kann à 1 Fr. beim Sekretariat der Drucksachen der Bundeskanzlei broschirt bezogen werden.

B e r n , den 29. Mai 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. III.

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Bekanntmachung.

Das schweizerische Generalkonsulat in St. Petersburg bringt in seinem Jahresbericht pro 1883 die nachfolgenden Bestimmungen der r u s s i s c h e n V e r o r d n u n g über die Aufenthaltsbewilligungen in Erinnerung.

Ein Fremder, der sich nach Rußland begeben will, muß im Besitzt-, eines Nationalpasses sein, welcher von einer russischen Gesandtschaft oder einem russischen Konsulat im Anslande legalisirt worden ist, ohne welchen er die Grenze nicht überschreiten darf. In dem Orte angekommen, wo er sich aufzuhalten gedenkt, hat er seinen Nationalpass auf dem Fremdenbüreau eintragen zu lassen, und er kann sich alsdann auf Grund dieses Passes ein halbes Jahr lang, von seinem Eintritt in Rußland an gerechnet, im Lande aufhalten. Nach Ablauf dieser sechs Monate hat er eine auf ein Jahr lautend» Aufenthaltsbewilligung zu lösen, und um dieselbe zu erhalten, muß er die Beweise für seine Nationalität beibringen. Es ist deshalb rathsam, außer dem Passe auch einer. Heimatschein mitzunehmen und sich bei dem betreffenden schweizerischen Konsulate immatrikuliren zu lassen.

Das reisende Publikum wird unter Hinweis auf das Kreisschreiben den Bundesrathes an die Kantonsregierungen vom 25. März 1880 (Bundesblatt 1880, II, 231) zur Vermeidung hoher Bußen und anderweitiger Unannehmlichkeiten ersucht, sich genau an diese Vorschriften zu halten.

B e r n , den 28. Mai 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Im Herbst letzten. Jahres ist in W a-Keeney (Kansas, Vereinigte Staaten von Amerika), ein Mann vom Blitze erschlagen worden, Namens A n t o n F i s c h e r , angeblich aus der Schweiz herstammend. Er ließ einiges Vermögen in haar und Liegenschaften zurück, worüber ein Verwalter bestellt ist. Es hat jedoch über die Heimat und Familienverhältnisse Fischers bis jetzt nichts ermittelt werden können. Es besteht bloß das Gerücht, daß er zwei Schwestern in der Schweiz zurückgelassen habe. Fischer wird beschrieben als ein Mann von nahe an 40 Jahren, klein, mit brannen Haaren. Er soll zwischen 1870 nnd 1872 nach Kansas gekommen sein.

Es wird Jedermann, der über die Heimat des Anton Fischer und dessen Familie Auskunft geben kann, eingeladen, bezügliche Mittheilnugen an das eidg. Justiz- und Polizeidepartement in Bern einzusenden.

B e r n , den 6. Juni 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Ausschreibung einer erledigten Stelle.

Beim schweizerischen Eisenbahndepartement ist die Stelle eines Eanzlisten zu besetzen.

Anmeldungen sind bis am 21. d. M. an das unterzeichnete Departement zu richten.

B e r n , den 6. Juni 1884.

Schweizerisches Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabtheilung.

Bekanntmachung.

Tobias Glarner, Unteragent der Auswanderungsfirma Joh. Baumgartner in Basel (Bundesblatt 1882, I, 498), hat sein Domizil von St. Margarethen naah üheineck verlegt.

B e r n , den 2. Juni 1884.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Truppenzusammenzug der VIII. Armee-Division 1884.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , F l e i s c h , H a f e r and H e u für die vom 4./7. bis 10./11. September nächsthin i n W a l l e n s t a d t stattfindenden Vorkurse der II. Abtheimng des Trainbataillons VIII und des Feldlazarets VIII werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefiir haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, A n g e b o t f ü r B r o d , F l e i s c h , H a f e r oder H e u nach W a l l e n a t a d t " versehen, bis und mit dem 5. Juli nächsthin dem unterzeichneten Divisionskriegskommissär in Bern franko einzureichen.

Die Bewerber bleiben mit ihren Angeboten bis zum 19. Juli behaftet.

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In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen und ist sowohl für die Letztern als für den Bewerber eine gemeinderäthliche Hahhaftigkeitsbescheinignng beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux des eidgenössischen Oberkriegskonflnissarlats in Bern und des Kantonskriegskommissariats in St. Gallen, sowie bei dem Unterzeichneten aufgelegt.

B e r n , den 1. Juni 1884.

Der K r i e g s k o m m i s s ä r der Vili. A r m e e - D i v i s i o n : G. IMllichody, Oberstlieutenant.

Truppenzusammenzug der VIII. Armee-Division 1884.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H e u und S t r o h für den vom 31. August bis 1). September nächsthin in V i n t e r t h n r stattfinden Vorkurs der Batterien Nr. 45 und Nr. 46 warden hiermit zur frat'n Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür .iahen ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot :'ür Heu, Stroh nach Winterthur" versehen, bis und mit dem 5. Juli nuchstMn dem unterzeichneten Divisionskriegskommissär in Bern franko einzusenden.

Di« Bewerber bleihen mit ihren Angeboten bis zum 19. Juli behaftet.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und ist sowohl für die Letutern als für die Bewerber eine gemeiuderäthliche Hahhaftigkeitsbescheinigung beinubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux des eidgenössischen Oberkriegskommissariats in Bern und des Kantonskriegskommissariats in Zürich, sowie bei den:. Unterzeichneten aufgelegt.

B e r n , den 1. Jtni 1884.

Der X r i e g s k o m m i s s ä r der VIII. A r m e e - D i v i s i o n : G. Pillichody, Oherstlieutenant.

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Truppenzusammenzug der VIII. Armee-Division 1884.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von M e h l und S c h l a c h t v i e h für die Regieverpflegung, von Wem und Käse für die Extraverpflegung und von Bäckereiholz für die Verwaltungskompagnien Nr. 6 und 8 in Ragaz und Chur werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Angebote für Mehl und Schlachtvieh haben für die beiden Waffenplätze Ragaz und Chur getrennt stattzufinden.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebotfür M e h l , S c h l a c h t v i e h , W e i n , Käse, Holz" nach Chur (für Mehl und Schlachtvieh nach Chur oder Ragaz) versehen, bis und mit dem 5. Juli nächsthin dem unterzeichneten Divisionskriegskommissär in Bern franko einzusenden.

Die Eingaben für Mehl, Käse und Wein sind mit entsprechenden Mustern zu begleiten.

Die Bewerber bleiben mit ihren Angeboten bis zum 19. Juli behaftet.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux des eidgenössischen Oberkriegskommissariats in Bern und der Kantons-Kriegskommissariate in Zürich, St. Gallen und Chur, sowie bei dem Unterzeichneten aufgelegt.

B e r n , den 1. Juni 1884 Der K r i e g s k o m m i s s ä r dei VIII. Armee-Division: tu Pillichody, Oberstlieutenant.

Truppenzusammenzug der VIII. Armee-Division 1884.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H e u und S t r o h für die am 30. August beginnenden Hebungen der VIII. Armeedivision werden, soweit es den Waffenplatz C h u r betrifft, hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Heu und Stroh nach Chur" versehen, bis und mit dem 5. Juli nächsthin dem unterzeichneten Divisionskriegskommissär in Bern franko einzureichen.

150 Die Bewerber bleiben mit ihren Angeboten bis zum 19. Juli behaftet.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux des eidgenössischen Oberkriegskommissariats in Bern nnd des Kantonskriegskommissariats in Chur und bei dem Unterzeichneten aufgelegt.

B e r n , den 1. Juni 1884.

Der K r i e g s k o m m i s s ä r der VIII. A r m e e - D i v i s i o n G. Pillichody, Oberstlieutenant.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1884 auf dem Waffenplatz L u z i e n s t e i g abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlieh, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für ß r o d oder F l e i s c h " versehen, bis 28. Juni nächsthin dem ei dg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per Kation, für Brod zu 750 Gramm und für Fleisch zu 320 Gramm, zu berechnen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Chur und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 4. Juni 1884.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Schweizerische Centralbahn.

Zum Spezialtarif für die Beförderung von Steinkohlen, Coaks etc. ab Basel Centralbahnhof nach Stationen der Schweizerischen Centralbahn, Aarganischen Südbahn etc., d. d. 1. Oktober 1881, tritt mit 1. Juni nächstkünftig

151 ein III. Nachtrag in Kraft, enthaltend neue Taxen für die Stationen der Aargauischen Südhahn und der G-otthardbahn, durch welche die bezüglichen Taxen des Haupttarifs, sowie diejenigen des II. Nachtrags für den verkehr mit der Aargauischen Südhahn und der Gotthardbahn aufgehoben nnd durch oben erwähnten III. Nachtrag ersetzt werdenDieser Nachtrag kann bei unsern Stationen zum Preise von 10 Cts. bezogen werden.

B a s e l , 31. Mai 1884.

Zu dem Gütertarif Schweiz. Centralbahn-Westschweiz.- und Simplonhahn nnd Bulle-Romont vom 20. Oktober 1877 tritt am 1. Juli d. J. ein VIII.

Nachtrag in Kraft, enthaltend neue Taxen für den Verkehr zwischen D e r e n d i n g e n einerseits nnd B ü m p l i z - O r o n und Bulle-Romont anderseits.

Dieser Nachtrag kann bei unsern Dienststellen eingesehen und zum Preise von 10 Cts. bezogen werden.

B a s e l , den 31. Mai 1884.

Das Direktorium.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit 1. Jnni tritt ein IV. Nachtrag zum internen Personentarif der JuraBern-Lnzern-Bahn vom 1. Oktober 1880 in Kraft, enthaltend neue ermäßigte Personentaren für den Verkehr der Stationen Jura-Industriel nnter sich.

Die nenen Taxen können auf den Stationen eingesehen werden.

B e r n , den 23. Mai 18*4.

Die Direktion.

Emmentlialbahn.

Mit dem 1. Juli 1884 tritt im internen Verkehr der Emmenthalbahn ein nener Gütertarif in Kraft, welcher gegenüber dem jetzigen, vom 1. Januar 1883, verschiedene Taxerleichterungen bietet, nnd ans welchem die Station

152 Derendingen, in Folge der Betriebseinstelluug auf der Zweigstrecke BiberistDerendingen, als Station der Emmenthalbahn wegfällt.

Exemplare desselben können bei unsern Stationen, sowie beim Verkehrsbüreau in Burgdorf zum Preise von 30 Cts. bezogen werden.

B u r g d o r f , dm 31. Mai 1884.

Zufolge der auf den 30. Juni nächsthin anberaumten Betriebseinstellnng auf der Zweigstrecke Biberist-Derendingen erhält der bisher via LuzernAarburg-Derendingen instradirte (Güterverkehr zwischen den N. 0. B.-Stationen Gisikon und Ebikor einer- und den E. B.-Stationen Biberist und Gerlafingen anderseits veränderte Leitung und Taxen und wird derselbe überdies interimistisch auf die Umkartirung auf den Uebergangsstationen Rothkreuz und Luzern verwiesen, bis die neuen direkten Reformtarife zur Einführung gelangt sein werden.

Burgdorf, den 31. Mai 1884.

Anschließend an unsere Publikation vom 5. Mai abbin geben wir bekannt, daß zufolge der Betriebseinstellung auf der Zweigstrecke BiberistDerendingen die mit dem 15. Mai 1884 eingeführten Ausnahmefrachtsätze für den Transport von Holzstoff etc. ab Utzenstorf nach Italien, beziehungsweise Chiasso transit und Pino transit sich vom 1. Juli 1884 hinweg auf Fr. 20. 68 per Tonne für Utzenstorf-Chiasso transit und auf Fr. 18. 39 per Tonne für Utzenstorf-Pino transit stellen.

B u r g dorf, den ->. Juni 1884.

Der Direktor.

Voreinigte Schweizerbahnen.

Mit Eröffnung der Arlbergbahn treten die Ausnahmetaxen für St. Margrethen- und Buchs transit in sämmtlichen schweizerischen (Tütertarifen außer Kraft. Die Einführung neuer Sätze wird s. 55. bekannt gegeben werden.

St, G a l l e n , den 5. Juni 1884.

Die Generaldirektion.

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Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres "Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien) Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde hetrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gresetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

154 Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt anganommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Juni 1884.

Bekanntmachung.

J)a Druckschrifter, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dazember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Juni 1884.

155 Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahtne der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Soral (Genf). Jahresbesoldung i Fr. 800. Anmeldungen nimmt bis zum Ü6. Juni die Zolldirektion in Genf entgegen.

2) Posthalter in Veytaux (Waadt). Anmeldung bis zum 20. Juni 1884 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postkommis in Langenthal. Anmeldung bis zum 20. Juni 1884 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Coeuve (Bern).

5) Postablagehalter und Briefträger in Thiele (Neuenburg) 6) Briefträger in Sonceboz (Bern).

Anmeldung bis znm 20. Juni 1884 bei der Kreispostdirektion in Neuenbnrg.

7) Postkommis in Aarau.

l Anmeldung bis zum 20. Juni ,, . ,,, ..

.«.,..

,L ^ ( 1884 bei der Kreispostdirektion 8) Briefträger m Oftringen (Aargau).

jn ^aran.

0.

9) Kondukteur für den Postkreis Zürich. Anmeldung bis zum 20. Juni 1884 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Briefträger in Buchs (St. Gallen). Anmeldung bis zum 20. Juni 1884 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telegraphist in La Chaux (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 16. Jnni 1884 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Goldach (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Juni 1884 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Mandatträger in Genf. Anmeldung bis zum 13. Jnni 1884 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter und Briefträger in Bassecpurt (Bern). Anmeldung bis zum 13. Juni 1884 bei der Kreispostdirektion in Nenenburg.

3) Briefträger in Gossan (St. Gallen). l , Anmeldung bis znm 13. Jnni _ . ,, .

.., , , } 1884 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger m Au (St. Gallen).

§t. Gallen.

156 5) Télégraphiât h. Territet (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenproviâon. Anmeldung bis zum 18. Juni 1884 bei der Telegrapheninspektcoa in Lausanne.

.

l Gehalt gemäß Bundesgcsetz vom b) Telegraphist ir. Vms.

l 3. August 1873. Anmeldung Ms 7) 2 Telegraphigten in Genf.

|zum H. Juni 1884 bei der TeleJ grapheninspektion in Lausanne.

8) Telegraphist ir Freiburg. Jahresbesoldung gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 11. Juni 1884 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

9) Telegraphist in Sonvillier (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovisio i. Anmeldung bis zum 11. Juni 1884 bei der TelegraphenInspektion in l'ern.

Jahresbesoldung Fr. 200, nehst 10) Telegraphist in Aesch (Baselland).

Depeschenprovision. Anmeldung 11) Telegraphist ir .Nìeder-Erlinsbach bis zum 11. Juni 1884 bei der (Solothurn).

Telegrapheninspektion in Ölten.

12) Telegraphist in Basel.

13) Telegraphist in Luzern.

Jahresbesoldung gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung biszumll. Juni 1884bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

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07.06.1884

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