265

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Schweizerisches Bundesgerich Die Anklagekammer hat in ihrer am 31. Mai 1916 im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne geheim abgehaltenen Sitzung, an welcher teilgenommen haben die Herren Bundesrichter Picot, Präsident der Anklagekammer, Affolter und Schurter, sowie als Protokollführer Bundesgerichtssekretär Huguenin, in Sachen der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, vertreten durch den ausserordentlichen Generalanwalt Oberrichter Bäschlin in Bern, gegen 1. Carlo von Meyeren, Sohn des Ingold und der Roberte Fontenay, geboren den 1. Dezember 1873 (10. Dezember 1875), dänischen Staatsangehörigen, Privatier, vorübergehend wohnhaft Kapellenstrasse 10, in Bern, gegenwärtig unbekannten Aufenthaltes ; 2., 3., 4., etc. ; 5. H. Peters, aus Berlin, Rittmeister, unbekannten Aufenthaltes ; 6. 0. Blumberg, aus Russland, unbekannten Aufenthaltes; 7., 8., 9., etc. 5 betreffend Zuwiderhandlung gegen Art. 5 der bundesrätlichen Verordnung vom 6. August 1914 betreffend Strafbestimmungen für den Kriegszustand; nach Einsicht der vom militärischen Untersuchungsrichter durchgeführten Voruntersuchung -- deren Akten nach Abschluss, gemäss Art. 9, Absatz 2, des Bundesratsbeschlusses vom 22. Februar 1916 betreffend den Nachrichtendienst zugunsten fremder Mächte, durch den Armeeauditor der Bundesanwaltschaft übermittelt worden sind -- sowie der Anträge der Bundesanwaltschaft vom 22. Mai 1916, welche lauten: ,,Es habe Anklage stattzufinden gegen : ,,1. von Meyeren, Carlo, ,,2., 3., 4., etc., Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. III.

18

266 ,,5. Peters, H., ,,6, Blumberg, 0., ,,wegen Nachrichtendienstes zugunsten einer fremden Macht auf ,,schweizerischem Gebiete im Sinne von Art. 5 der bundesrät,,lichen Verordnung vom 6. August 1914 betreffend Strafbestim,,mungen für den Kriegszustand" ; in Anwendung von Art. 31, 32, 39 und 131 Bundesstrafprozess, sowie von Art. l und 9 des Bundesratsbeschlusses vom 22. Februar 1916 betreffend den Nachrichtendienst zugunsten fremder Mächte ; beschlossen: 1. Die Angeschuldigten Carlo vonMeyeren, H.Peters und 0. Blumberg werden in Anklagezustand versetzt und vor das Bundesstrafgericht verwiesen wegen Nachrichtendienstes auf schweizerischem Gebiete zugunsten einer fremden Macht im Sinne von Art. 5 der bundesrätlichen Verordnung vom 6. August 1914 betreffend Strafbestimmungen für den Kriegszustand.

2. Die unbekannt abwesenden Angeklagten Carlo von Meyeren, H. Peters und 0. Blumberg sind durch Bdiktalladung aufzufordern, sich spätestens bis zum 20. Juni 1916 dem Bundesstrafgerichto im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne zu stellen, ansonst gegen sie das Kontumazialverfahren durchgeführt würde.

3. etc.

4 XMitteilungsverfügung).

Die Mitteilung an die Angeklagten von Meyeren, H. Peters und Blumberg hat mittelst öffentlicher Bekanntmachung im Bundesblatte, sowie in den Amtsblättern der Kantone Zürich, Bern und Baselstadt zu erfolgen.

L a u s a n n e , den 31. Mai 1916.

Im Namen der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts, Der Präsident: sig. E. Picot.

Der Protokollführer: sig. Huguenin.

Schweizerische Landesbibliothek.

Die Schweizerische Landesbibliothek sucht schon jetzt, bevor es zu spät ist, eine möglichst vollständige Sammlung a l l e r

267 schweizerischen D r u c k s c h r i f t e n betreffend den K r i e g u n d d i e M o b i l i s a t i o n zusammenzustellen. Dieselbe soll alle Erzeugnisse des Buchdrucks und alle bildlichen Darstellungen, alle Bücher, Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften, Postkarten und Plakate etc. umfassen, welche es späteren Generationen ermöglichen werden, sich, von dem Leben und Treiben in unserem Vaterlande und von seiner Stellungnahme während der gegenwärtigen Krise ein Bild zu machen.

Die Direktion der Landesbibliothek zweifelt nicht daran, dass die Wichtigkeit einer derartigen Sammlung dem Publikum ohne weiteres klar ist, und richtet daher einen warmen Appell an alle, man möchte ihr doch derartige Schriften und Bilder zukommen lassen oder sie wenigstens darauf aufmerksam machen.

Ganz besonderes Gewicht ist dabei auf a l l e n i c h t i m H a n d e l e r s c h i e n e n e n S c h r i f t e n zu legen, die sonst der Bibliothek leicht entgehen.

Eine besonders dringende Bitte richtet die Direktion an alle B u c h d r u c k e r , da sie doch am ehesten von allen nicht käuflichen Druckschriften Kenntnis erhalten.

Endlich ersucht sie die K a n t o n s - und G e m e i n d e k a n z l e i e n , ihr alle amtlichen Drucksachen betreffend die Mobilisation und die besonderen, durch die Umstände geforderten Massnahmen (Truppenaufgebote, Proklamationen, Weisungen, Réglemente usw.) zu überlassen und sie für die Zukunft in ihre Versandlisten einzutragen.

Die Landesbi-bliothek wird alle an sie gerichteten Geschenke dankbar entgegennehmen ; sie ist aber natürlich auch bereit, auf Wunsch den Wert der ihr zugeschickten Stücke zu vergüten.

Sendungen sind zu richten an die Direktion der Schweizerischen Landesbibliothek, Archivstrasse, Bern.

B e r n , im Oktober 1915/Juni 1916.

(2.0

Warenverzeichnis zum schweizerischen Zolltarif.

Nachträge.

Der fünfte Nachtrag zu der deutschen Ausgabe und der dritte Nachtrag zur französischen Ausgabe des Warenverzeichnisses zum schweizerischen Zolltarif sind soeben erschienen.

268 Die beiden Imprimate können bei der unterzeichneten Amtsstelle, bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzern, Zürich, St. Gallen zum Preise von je 20 Rappen per Exemplar bezogen werden.

B e r n , den 2. Juni 1916.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Berichtigung und Ergänzung des Verzeichnisses *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB.

und Verordnung vom 25, April 1911 betr. dieViehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Zürich.

Nr. 22 (Spar- und Leihkasse Turbenthal) ist, infolge Übernahme der Kasse durch die Zürcher Kantonalbank, gestrichen.

Kanton Waadt.

Als Nr. 31 ist nachzutragen die ,,Caisse Raiffeisen de Donneloye a .

B e r n , den 7. Juni

1916.

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Bundes!)!. 1916, Bd. I, S. 236 ff.

Eidgenössische Geometerprüfungen.

Im Herbst 1916 (September-Oktober) finden theoretische und praktische Prüfungen nach dem Prüfungsreglement vom 14. Juni 1913 statt.

Anmeldungen zu diesen Prüfungen sind mit der Anmeldungsgebühr von Fr. 5 bis spätestens den 15. Juli 1916 an das Schweizerische Grundbuchamt in Bern zu richten. Als Ausweise sind beizulegen :

269 a. Für die theoretische Prüfung: Eine Schilderung des Lebensund Bildungsganges, ein Maturitätszeugnis, Angabe ob die Prüfung nur im ersten Teil oder in allen Fächern abgelegt werden will, Leumundszeugnis und Heimatsehein (Art. 25 des Prüfungsreglements).

b. Für die praktische Prüfung: Neues Leumundszeugnis und Ausweis über den Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte, Zeugnis über die praktische Tätigkeit und, sofern die theoretische Prüfung nicht vor der eidgenössischen Geometerprüfungskommission abgelegt worden ist, auch den Heimatschein.

Es wird bei diesem Anlasse auf die Bestimmung von Art. 11 des Prüfungsreglements vom 27. März 1911 aufmerksam gemacht, wonach die Anmeldung zur praktischen Prüfung in der Regel spätestens nach 3 Jahren, vom Zeitpunkt des Bestehens der theoretischen Prüfung, zu erfolgen hat. Alle Kandidaten, welche gegenüber dieser Vorschrift im Verzüge sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Gründe dafür der Prüfungskommission bis zum obgenannten Termin mitzuteilen.

Ort und Zeitpunkt der Prüfungen werden später bekannt gegeben.

Z o l l i k o n , den 25. Mai 1916.

(2..)

Der Präsident der Kommission für eidgenössische Geometerprüfungen :

F. Baeschlin.

Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement hat, gemäss den Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 14. Juli 1910 (A. S. n. F., XXVI, 869), nach abgelegten Prüfungen, nachgenannte Herren als wählbar an eine höhere eidgenössische oder kantonale Forstbeamtung erklärt : Fleisch, Hans, von Romanshorn (Thurgau).

Hitz, Eduard, von Churwalden (G-raubünden).

Schlatter, Albert, von Zürich.

B e r n , den T.Juni 1916.

Schweiz. Departement des Innern.

270

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1915 und 1916.

0

Monate

1915

Fr.

Januar . . .

Februar . .

März . . .

April . . .

Mai . . . .

Juni . . . .

Juli . . . .

August . . , September . .

Oktober . .

November . .

Dezember . .

4.506,867. 96 3,751,877. 13 4,929,984. 03 4,998,264. 70 4,882,800. 60 4,358,136. 32 4,718,695. 35 3,734,442. 66 3,915,668. 04 4,489,234. 89 4,517,917. 24 5,999,941. 19

1916

1916 Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

Fr.

3,971,061. 53 4,342,470. 33 5,398,192. 51 4,756,425. 63 5,415,547. 03

Total 54,803,829. 11 'Auf Ende Mai 23,069,794. 42 23,883,697. 03

-- 590,593. 20 468,208. 48

--

535,806. 43

-- --241,839. 07

532,746. 43

813,902. 61

--

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Konkurrenzausschreibung.

Das schweizerische Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung für Landwirtschaft, eröffnet Konkurrenz über den Druck von 7500 SlUck ,,Anleitungen zur Zuchtbuchführung llir Rindviehzuchtgenossenschaften", wovon 5000 Stück in deutscher und 2500 Stück in französischer Sprache. Musterexemplare können von der Kanzlei der Abteilung für Landwirtschaft des schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements bezogen werden.

Angebote mit Angabe des Preises für die ganze Lieferung und der benötigten Lieferungszeit sind bis zum 20, Juni an das schweizerische Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung für Landwirtschaft, in Bern zu richten.

B e r n , den 9. Juni 1916.

(1.)

Schweizerisches Yolkswirtschaftsdepartement.

271

Verkauf von Spritgebinden.

Die schweizerische Alkoholverwaltung hat mehrere tausend Stück Sprit gebinde zu verkaufen, namentlich: a. Neue amerikanische Eichenholzfässer (barreis) von 180--200 Liter Halt, zum Preise von 17--20 Fr. per Stück je nach Beschaffenheit. Zu besichtigen in den Alkoholdepots in Aarau, Burgdorf, Delsberg und Romanshorn.

b. Eiserne Gebinde von 500---800 Liter Halt, zum Preise von 80 bis 120 Fr. per Stück je nach Beschaffenheit. Zu besichtigen im Alkoholdepot in Romanshorn.

Bei Abnahme grösserer Mengen kann eine Preisermässigung eintreten.

Bestellungen sind zu richten an die Schweiz. Alkoholverwaltung in Bern.

B e r n , den 10. Juni 1916.

.

(3.)..

Lieferung von Fleisch und Futter.

Für die Militärschulen und Kurse werden hiermit pro II. Semester 1916 folgende Lieferungen ausgeschrieben: Auf den Waffenplätzen: a. Genf, Zug, Liestal, Basel, «loten, Bülach St. Gallen, Herisau und Bellinzona : Fleisch, Heu und Stroh; &. Colombier: Fleisch und Heu; c. Bière, Lausanne, Bern, Thun, Luzern, Aarau, Brugg, Zürich, Frauenfeld und Chur: Fleisch.

Der Fleischpreis ist per Kilogramm anzugeben.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bebezogen werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Fleisch oder Futter" bis zum 15. Juni 1916 franko einzureichen an das Eidg. Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 29. Mai 1916.

(2..)

Bauausschreibung.

Es werden hiermit nachfolgende Arbeiten und Lieferungen zu einem Gebäud in Airolo zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. die Schreinerarbeiten samt Verglasung, Beschlägen und Mobiliar; 2. die eichenen Riemenböden; 3. die Malerarbeiten.

272 Pläne, Bedingungen und Vorausmasse können von sclnveizerisehen Unternehmern vom 8.--17. Juni 1916 in Bern, Bundeshaus Ostbau, III. Stock, Zimmer Nr. 174, oder auf dem Festnngsbaubureau in Airolo eingesehen werden, woselbst auch die Angebotformulare bezogen werden können.

Die Offerten sind in verschlossenem mit der Aufschrift ,,Angebot" versehenem Couvert und frankiert bis 20. Jnni 1916 der unterfertigten Amtsstelle nach Bern einzureichen.

B e r n , den 2. Juni 1916.

(2..)

Schweiz. Militärdepartement, Abteilung Genie, Bureau für Befestigungsbauten.

Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Kommerzieller Gute allgemeine Bildung. 4200 Beamter des Kenntnis des Versiche- bis Schweiz. Ver- rungswesens. Gründliche 5800 Kenntnis des Bankamt sieb erungsamtes wesens und der Buchhaltung Persönliche Vorstellung einstweilen nicht erwünscht.

Anmeldungstermln

Justiz- und

20. Juni

Polizeidepart., Versicherungs-

1916

(2..)

Kanzleisekretär Offizier; gute allgemeine 3700 30. Juni bis II. Klasse des Bildung, Kenntnis der 1916 Oberkriegsdeutschen und französi- 4800 kommissariates schen Sprache; Erfahrung im Militärverwaltungswesen (2.).

Für den Fall einer Beförderung: Kanzlist I. Klasse und allenfalls Kanzlist II. Klasse. Erfordernisse für den Kanzlisten I. Klasse die gleichen, für den Kanzlisten II. Klasse: Gute allgemeine Bildung; Kenntnis der deutschen und französischen Sprache ; Buchdrucker-Fachkenntnisse erwünscht. Besoldung: Kanzlist I. Klasse Fr. 3200 -- 4300, Kanzlist II. Klasse Fr. 2200--3800.

Militärdepartement, Oberkriegskommissariat

MilitärInstruktionsErfahrung im departement, offizier der Instruktionsdienst der Generalstabs- Festungstmppen Festungstruppen abteilung.

Sektion für Festungswesen Amtsantritt wird später bestimmt.

Je nach

dem

18. Juni 1916

Grade

(1.)

273 Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Anmeldungstermin

Finanz- und I. Sekretär der Kenntnis des Zolldienstes 4200 17. Juni Zoll département Zollkreisund der lokalen Verbis 1916 (Zollverwalt.), direktion Genf kehrsverhältnisse 5800 Zollkreisdir.

Genf (2..)

Für den Fall der Beförderung des H. Sekretärs gilt diese Stelle ebenfalls als ausgeschrieben; Besoldungsmaximum Fr. 5400.

Finanz- und Zolldepartement (statistisches Bureau)

Statistiker II. Klasse

Akademische Bildung. 3700 28. Juni Ein Bewerber, der bis 1916 sich über selbständiges 4800 Arbeiten auf sozialwissenschaftlichem Gebiete ausweisen kann, würde den Vorzug erhalten. Beherrschung zweier Landessprachen (2.).

Schriftliche, von allfälligen Zeugnissen begleitete Anmeldung. Persönliche Vorstellung nur auf vorherige Einladung erwünscht.

VolksAssistent II. Kl.

wirtschaftsder milchwirtdepartement. schaftlichen und Abteilung fUr bakteriologischen Landwirtschaft Anstalt Liebefeld-Bern Die Stelle ist provisorisch

Wissenschaftliche Fach- 3700 bildung und praktische bis Erfahrung im" Versuchs- 4800 wesen

20. Juni 1916

(2..)

besetzt.

Post-, Telegraphen- und Telephonstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und frankiert einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n und ausser dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

Postverwaltung.

1. Bureauchef bei der Kreispostdirektion in Neuenburg. Anmeldung bis zum 24. Juni 1916 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

1. Posthalter in Koppigen. Anmeldung bis zum 17. Juni 1916 bei der Kreispostdirektion in Bern.

274 Telegraphenverwaltung.

1. Telegraphist und Telephonist in Koppigen. Anmeldung bis zum 24. Juni 1916 bei der Kreistelegraphendirektion in Bern.

2. Ausläufer beim Telegraphenbureau Basel. Anmeldung bis zum 24. Juni 1916 bei der Kreistelegraphendirektion in Ölten.

3. Telegraphist in Winterthur. Anmeldung bis zum 24. Juni 1916 bei der Kreistelegraphendirektion in Zürich.

1. Telegraphist in Freiburg. Anmeldung bis zum 17. Juni 1916 bei der Kreistelegraphendirektion in Lausanne.

Stämpfli & Cie,, Verlagsbuchhandlung, Bern, Soeben erschien:

Kommentar der Schweiz. Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 von Dr. W. Burckhardt Professor der Rechte an der "Universität Bern

Zweite, vollständig durchgesehene Auflage Preis brosch. Fr. 255 geb. Fr. 27.

Schon seit einiger Zeit ist die erste, 1905 erschienene Auflage des Kommentars vergriffen, Beweis genug, dass das Werk einem wirklichen Bedürfnis entsprach und Anerkennung gefunden hat.

Die längst erwartete 2. Auflage des Kommentars wird Theoretikern und Praktikern, Behörden und Privaten, in erhöhtem Masse ihre guten Dienste leisten.

Bestellungen werden von Buchhandlungen, sowie vom Verlag entgegengenommen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1916

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.06.1916

Date Data Seite

265-274

Page Pagina Ref. No

10 026 082

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.