93 Post- und Eisenbahndepartement.

Obertelegraphendirektion.

Revisoren II. Klasse bei der Sektion Kontrolle und Rechnungswesen : Rungger, Johann, von Versam ; Keller, Ferdinand, von Unterhallau, und Ballmer, Hans, von Lausen,, alle drei Gehülfen I. Klasse bei genannter Sektion.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes, Zuckerankäufe.

In der Nummer 72 des Schweizerischen Handelsamtsblattes, vom 25. März 1916, sind die Industriellen, welche Zucker verarbeiten, ersucht worden, ihren Zuckerbedarf bis Ende dieses Jahres dem Oberkriegskommissariat zur Kenntnis zu bringen.

Gleichzeitig wurden die Firmen, welche gemäss Artikel 4 des Bundesratsbeschlusses vom '8. Februar selbst Zucker anzukaufen und ins Land einzuführen beabsichtigen, eingeladen, hiervon besondere Mitteilung zu machen.

Der oben erwähnte Artikel scheint aber unrichtig aufgefasst worden zu sein; er lautet: ,,Das Militärdepartement, im Einverständnis mit dem Volkswirtschaftsdepartement, ist ermächtigt, Bewilligungen an Private zu Zuckerankäufen im Auslande behufs Einfuhr in die Schweiz auch nach dem 8. Februar zu erteilen, sofern eine solche Bewilligung in den besonderen Verhältnissen begründet ist."

Es liegt im Sinne dieser Vorschriften, dass die Bewilligung zum Ankaufe und zur Einfuhr von Zucker vor dem Geschäftsa b s c h l ü s s e und nicht erst nach vollzogenem Kaufe nachgesucht und erteilt werde. · Firmen, welche beabsichtigen, im Auslande Zucker zu kaufen, sind daher nochmals ersucht, bezügliche Gesuche vor dem Geschäftsabschlüsse an das Oberkriegskommissariat zu richten, welches solche Gesuche dem Militär- und Volkswirtschaftsdepartement unterbreiten wird.

Ein solches Vorgehen ist in den gegenwärtigen Verhältnissen begründet. Bei der Sicherstellung des Zuckerbedarfes muss plan-

94 massig vorgegangen werden, schon darum, weil die Leistungsfähigkeit der Bestimmungshäfen und der verfügbaren Transportmittel beschränkt ist. Mit Rücksicht auf die sehr umfangreichen übrigen Transporte müssen die Zufuhren gestaffelt werden. Nun hat das Oberkriegskommissariat durch grosse Ankäufe den Zuckerbedarf für längere Zeit sichergestellt. Wenn ausserdem von privater Seite grosse Ankäufe abgeschlossen werden, ohne Wissen des Öberkriegskommissariates, so ist ein planmässiges Vorgehen unmöglich, und es besteht für die Militärverwaltung die Gefahr, bei einem unerwarteten erheblichen Preisabschlage ihre Vorräte mit Verlust liquidieren zu müssen.

Schweizerisches Milüärdepartement : Decoppet.

Verschollenheitsruf.

Ende der 1860er Jahre wanderte Joseph Etlin, Sohn des Joseph Etlin, Schmied, und der Marie Sara geborene Imfeid, geboren den 19. Dezember 1845, heimatberechtigt in Sarnen, nach Amerika aus und ist seither ohne jede Nachricht verschollen geblieben.

Nun wird abseiten von Interessenten die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens über Joseph Etlin verlangt, und es ergeht zufolge Beschluss der obergerichtlichen Justizkommission an jedermann, der über Leben oder Tod, oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen des Obgenannten Angaben zu machen in der Lage ist, die Aufforderung, solche Nachrichten bis spätestens Ende Mai 1917 der Obergerichtskanzlei in Sarnen zukommen zu lassen. Laufen während dieser Frist keine zuverlässigen Meldungen ein, so wird der Abwesende nach Massgabe von Art. 38 ZGB. für verschollen erklärt, mit der Wirkung, dass die ab seinem Tode abgeleiteten Rechte geltend gemacht werden können, wie wenn der Tod nachgewiesen wäre.

S a r n e n , den 25. Mai 1916.

(2.).

Namens der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar: Johann Wirz.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes,

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Jahr

1916

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.05.1916

Date Data Seite

93-94

Page Pagina Ref. No

10 026 063

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