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# S T #

Inserate.

Bekanntmachung.

Nachdem der neue Handelsvertrag mit Italien vom 87' März November 1883 mit dem 1. Februar 1. J. in Kraft erwachsen ist, haben von diesem Zeitpunkte an folgende Abänderungen des gegenwärtigen Zolltarifs in Anwendung zu kommen : ZoU per 100 kg.

Fr.

Fr.

Feigen, geröstete .

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.

Teigwaaren (Nudeln etc.) .

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Wermuthwein .

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Schwefel, gereinigter u. Sch wefelblüthen Kastanienextrakt, flüssig .

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Brennholz .

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Holzkohlen Glasperlen, grobe venetianische .

Marmor in Platten, roh .

.

.

--. 60 statt 3. -- 5. 50 ,, 7. -- 3. 50 ,, 16. -- --. 60 ,, 1. 50 --.60 ,, 1. 50 frei.

,, --.02 frei.

,, --.02 4. -- ,, 16. -- 1. -- ,, 1. 50

B e r n , den 12. Februar 1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

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Bekanntmachung.

Johann Bendicht Schori, Unteragent der Auswanderungsagentur Louis Kaiser in Basel (Bundesblatt 1883, II, 394) hat sein Domizil von Hilterfingen nach D ü r r e n a s t (Bern) verlegt.

B e r n , den 13. Februar 1884.

Schweiz. Handels- and Landwirthschaftsdepartement.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Ueber die Maurer-, Zimmer-, Schreiner-, Schlosser- und DachdeckerArbeiten für den Umbau des Holzschuppens Nr. 1 und für einen Anbau an den Holeschuppen Nr. 2 der eidg Konstruktionswerkstätte in Thun wird hiemit Konkurrenz eröffnet.

Plan, Voranschlag und Bedingnißheft sind im Bureau der eidg. Bauaufsicht in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle franko und versiegelt mit der Ueberschrift ,,Angehot für Bauarbeiten in den Holzschuppen der Konstruktionswerkstätte in Thun" versehen, bis und mit dem 24. Februar nächsthin einzureichen.

B e r n , den 12. Februar 1884.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit Gültigkeit vom 10. Februar an sind ab sächsischen Stationen nach Rothkreuz ermäßigte Taxen für Spiritus in Kraft getreten.

Dieselben sind bei unserm Gütertarifbüreau zu erfragen.

Z ü r i c h , den 8. Februar 1884.

252 Im Tarif commun für r o h e B a u m w o l l e ab Havre etc. nach der Ostschweiz vom 25. Oktober 1883 treten für die Stationen Bremgarten, Cham, Hinweil, Kempten und Rothkreuz mit 20. Februar 1884 einige Taxänderungen in Kraft, über welche die betreffenden Güterexpeditionen Auskunft geben.

Z ü r i c h , den 13. Februar 1884.

Die Direktion.

Schweizerische Eisenbahnen.

Unter Bezugnahme auf unsere Publikation im Bundesblatt Nr. 56 vom 9. November 1883 bringe wir zur Kenntniß, daß der schweizerische Ausnahmetarif Nr. 3 für die Beförderung von Lebensmitteln in Eilfracht, gültig seit 1. Dezember 1882, bis auf Weiteres noch in Kraft verbleibt.

Z ü r i c h , den 13. Februar 1884.

Für die beteiligten Verwaltungen : Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

J Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Die vom .1. Juli bis 31. Dezember 1883 in den Lokalitäten und Zügen der J. B. L. und Bödelibahn gefundenen Gegenstände können von nun an bis 31. März 1884 gegen gehörigen Ausweis des Eigenthümers erhoben werden.

Von dem Verzeichniß dieser Gegenstände kann Einsicht genommen werden auf allen Stationen der J. B. L.-Bahn, sowie auf den Bureaux der Betriebsinspektionen I. Sektion in Bern, II. Sektion in Delsberg und III. Sektion in Chaux-de-Fonds.

B e r n , den 12. Februar 1884.

Die Direktion.

253 Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Mit dem 1. März 1884 tritt ein Spezialtarif Nr. 60 für den Transport von Getreide und dergleichen im internen Verkehr in Kraft.

L a u s a n n e , den 8. Februar 1884.

Die Direktion der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

Ausschreibung.

In Anwendung der bundesräthlichen Verordnung vom 27. Juni 1873 werden für die Ausbildung im Telegraphendienste auf den Haupt- und Spezial-Telegraphenbüreaux eine Anzahl Lehrlingsstellen zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und portofrei unter Beilage von Alters-, Sitten- und Schulzeugnissen bis zum 29. Februar 1884 den betreffenden Telegraphen-Inspektionen (Lausanne, Sern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur und Hellem) einzureichen. In den Anmeldungen ist anzugeben, ob der Bewerber an einen bestimmten Lehrort gebunden sei, oder ob er eventuell auch auf einem andern Bureau eintreten könnte.

Anmeldungen von Personen unter 16 und über 25 Jahren, sowie von solchen, deren körperliche Beschaffenheit dem Telegraphendienste hinderlich sein könnte, werden nicht berücksichtigt.

Von den Telegraphen-Inspektionen kann die erwähnte Verordnung, welche üher die gestellten Anforderungen, Dauer der Lehrzeit, Prüfungen etc. die nähern Bestimmungen enthält, kostenfrei bezogen und allfällige weitere Auskunft eingeholt werden.

B e r n , den 6. Fehruar 1884.

Das Post- und Eisenbahndepartement: Deucher.

254

Publikation.

Es wird hiemit bekannt gemacht, daß das unterm 18. November 1876 bewilligte Pfandrecht II. Ranges für ein Anleihen der Bödelibahn-Gesellgchaft im Betrage von 200,000 Franken unter gleichzeitiger Entkräftung der ursprünglichen Schnldurkunde heute gelöscht worden ist.

Delegationen für dieses Anleihen sind nicht ausgegeben worden.

B e r n , den 4. Februar 1884. h Schweiz. Post- und Eisenhahndepartement: Eisenbahnabtheilung.

Publikation.

Von den durch den Bundesrathsbeschluß vom 29. November 1878 mit Pfandrecht versehenen altern Anleihen der Nordostbahn-Gesellschaft sind bis heute folgende gänzlich abbezahlt und die dafür im Umlauf gewesenen Obligationen mit dem Löschungsvormerk des Pfandbuchführers versehen worden : 1) e 1 /« 0 / 0 Anleihen vom 1.Februar 1859, im Betrage von drei Millionen Franken.

2) 4 V» > Anleihen vom 28. Oktober 1867, im Betrage von fünf Millionen Franken.

3) 5 % Anleihen vom 1. November 1876, im Betrage von fünfzig Millionen Franken.

4) 3 1/4 % Subventionsanleihen für die Bötzbergbahn vom 25. Oktober 1870, im Betrage von einer Million Franken.

5) 3 bis 3 '/a % Subventionsanleihen für die linksufrige Zürichseebahn vom 15. Januar 1874, im Betrage von fünf Millionen Pranken.

6) 2 bis 3°/o Subventionsanleihen für den Bau der rechtsufrigen Zürichseebahn vom 11. November 1874, im Betrage von 3,740,000 Franken.

B e r n , den 4. Februar 1884. 2a Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement : Eisenbahnabtheilung.

255

Publikation.

Es wird hiemit bekannt gemacht, daß die für Aas Anleihen der Arther Rigibahu-Gesellschaft von zwei Millionen Franken vom 31. Oktober 1873 ausgestellten Pfandobligationen Nr. 1--4000 à 500 Franken in Folge stattgefundener Abzahlung gelöscht worden sind.

B e r n , den 4. Februar 1884. h Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement : Eisenbahnabtheilung.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r ö d , F l e i s c h und Fön r r a g e (Hafer, Heu und Stroh) für die im Laufe des Jahres 1884 auf dem Waffenplatz B a s e l abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das I. Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1884 berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für B r o d oder F l e i s c h oder F o u r r a g e " versehen, bis Samstag den 28. Februar nächsthin dem eidg. Ober-Kriegs kommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preise sind für Brod und Fleisch per Ration von 750, resp. 320 Gramm, für Fourrage per 100 Kilogramm auszusetzen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinignng beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in B a s e l und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 7. Februar 1884.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Stelle-Ausschreibung.

Durch Versetzung des bisherigen Inhabers ist im III. Divisionskreise die Steile eines Instruktors L Klasse der Infanterie vakant geworden.

Anmeldungen für diese hiemit zur Bewerbung ausgeschriebene Stelle sind bis zum 18 dieses Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 8. Februar 1884.

Schweiz. Militärdepartement.

Bekanntmachung.

Friedrich Baumann in Solothurn hat als Unteragent der Auswanderungsagentur Wirth-Herzog in Aurait (Bundesblatt 188), III, 616) zu fungiren aufgehört.

Albert Pfenniger, Unteragent der Auswanderungsfirma Wirth-Herzog in Aarau (Bundesblatt 1881, IV, 30) hat sein Domizil von Büron nach Vitznau (Luzern) verlegt.

B e r n , den 9. Februar 1884.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Schweizerische Eisenbahnstatistik.

Von dem Drucksachenbüreau der Schweiz. Bundeskanzlei kann gegen Baarzahlung bezogen werden (Buchhandlungen und Schweiz. Bahnverwaltungen erhalten Rabatt) : Statistische Mitteilungen über Anlage und Ausrüstung der Schweiz. Eisenbahnen nach dem Bestand auf Ende 1882. Erste Lieferung.

Preis Fr. 3. -- Schweigerische Eisenbahnstatistik für das Jahr 1882. Band X.

Preis Fr. 4. --

B e r n , den 25. Januar 1884.

Schweiz. Eisenbabndepartement.

257

Bekanntmachung.

Laut einer Mittheilung der königl. bayerischen Gesandtschaft in Bern soll vom 2. bis zum 12. Oktober laufenden Jahres -- unter dem Protektorat S. M. des Königs von Bayern -- in München eine deutsche Molkerei-Ausstellung stattfinden.

Dieselbe zerfällt in drei Abtheilungen, und zwar : 1. Milch und Milchprodukte ; 2. Betriebsmittel und Hülfsstoffe für die Milchwirtschaft ; 3. Wissenschaftliche Gegenstände für die Milchwirthschaft.

Pur Abtheilung I werden ausschließlich Ausstellungsgegenstände deutscher Herkunft zugelassen, während für die II. und III. Abtheilung internationale Konkurrenz erwünscht ist.

Zur Ertheilung weiterer Auskunft ist das unterzeichnete Departement gerne bereit.

B e r n , den 1. Februar 1884.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement: Abtheilung Landwirthschaft.

Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

258 Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregiernngen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien) Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden seihst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die nene Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

Sie werden ehenfalls als Italiener hetrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder hei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärp enstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde EinWendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die Schweiz. Bandeskanzlei.

Reproduzirt im Februar 1884.

259 Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im .Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung testgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger und Bote in Sitten.

Anmeldung bis zum 29. Februar 2) Posthalter in Le Lieu (Waadt).

1884 bei der Kreispostdirektion in 3) Postablagehalter und Briefträger in Lausanne.

Siviriez (Freiburg).

4) Postablagehalter und Briefträger in Eggiwyl (Bern). Anmeldung bis zum 29. Februar 1884 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postablagehalter und Briefträger in Gipf-Oberfriek (Aargan). Anmeldung bis zum 29. Februar 1884 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Posthalter und Briefträger in Wyla Anmeldung bis zum 29. Februar ^/JUlltjUy.

1884 bei der Kreispostdirektion in 7) Zwei Briefträger in Neumünster Zürich.

(Zürich).

8) Postkommis in Chur. Anmeldung bis znm 29. Februar 1884 bei der Kreispostdirektion in Chur.

9) Postkommis in Locamo. Anmeldung bis zum 29. Februar 1884 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

10) Telegraphist in Eggiwyl. .Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschen provision. Anmeldung bis zum 5. März 1884 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

11) Telegraphist in Oberegg (Appenzell I.-Kh.) Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. März 1884 bei der Telegrapfieninspektion in St. Gallen.

1) Revisor bei der Direktion des VI. Zollgebietes (Genf). Anmeldung bis zum 19. Februar nächsthin bei der Zolldirektion in Genf.

2) Büreaudiener beim Hauptpostbüreaui AnmelduDg bis zum 33. Februar *trent\ 1884 bei der Kreispostdirektion 3) Briefträger in Chêne-Bourg (Genf).] in Genf.

4) Paketträger beim Hauptpostbüreau | Anmeldung bis zum 22. Februar Lausanne, \ ^ bej der Kreispostdirektion 5) Briefträger in Montreux (Waadt). ) in Lausanne.

260 6) Briefträger in Brienz (Bern).

_' . , . ,, . ,, 7) Zwei Briefträger in Bern.

l Anmeldung bis zum 22. Februar > 1884 bei der Kreispostdirektion l jn Bern.

8) Posthalter und Briefträger in Schweizerhalle (Basel-Landschaft). Anmeldung bis zum 22. Februar 1884 bei der Kreispostdirektion in Basel.

9) Posthalter in Göschenen (Uri). Anmeldung bis zum 22. Februar 1884 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

10) Posthalter und Briefträger in Sir- | Anmeldun,, bis zum 22. Februar nach (Tburgau).

l ^ bei der ïreispostdirektion in 11) Briefträger in Oberstraß (Zürich). J Zürich.

12) Postkommis in Bellenz. Anmeldung bis zum 22. Februar 1884 bei der Kreispostdirektion in Bellenz.

13) Télégraphiât in Chezard (Nenenburg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. Februar 1084 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

14) Telegraphist in Göschenen. Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. Februar 1884 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

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16.02.1884

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