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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, beC treffend die Aufnahme einer Statistik der in den eidgenössischen Angelegenheiten nicht stimmfähigen Schweizerbürger.

(Vom 8. Dezember 1884.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Der Nationalrath hat am 4. Dezember 1884 die Motion der Herren Morel und Genossen betreffend Aufnahme einer S t a t i s t i k der in den eidgenössischen Angelegenheiten n i c h t s t i m m f ä h i g e n S c h w e i z e r b ü r g e r erheblich erklärt.

Da die Motion ausdrücklich im Hinblick auf die Ausarbeitung, bezw. Berathung eines Bundesgesetzes über die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen gestellt und angenommen wurde und die bezügliche legislative Arbeit, welche schon seit Jahren an die Hand genommen, aber bis heute nicht zu Ende geführt ist, nicht mehr länger hinausgeschoben werden kann, so ist es nothwendig, daß die beabsichtigte statistische Aufnahme mit aller Beförderung vorgenommen und den gesetzgebenden Räthen zur Kenntniß gebracht werde.

« Der vorgestellte Zweck kann aber nur dann erreicht werden, wenn die Erhebungen durch die Kantonsregierungen nach einem einheitlichen Fragenschema vorgenommen werden, und wir sind deßhalb im Falle, Ihre kräftige Mitwirkung zu dem Ende hie mit in Anspruch nehmen zu müssen.

660 Die möglichst einfach gestellte Frage lautet: Wie viele Schweizerbürger sind in Ihrem Kanton, auf Ende des Jahres 1884 gezählt, des Stimmrechtes in eidgenössischen Angelegenheiten beraubt: a) wegen Falliments?

b) wegen öffentlicher Unterstützung infolge Verarmung ?

c) wegen strafgerichtlicher Verurtheilung ?

d) wegen Bevormundung (Bevogtung) ?

e) aus andern Gründen ?

Indem wir Sie einladen, diese Erhebungen in Ihrem Kanton mit gefälliger Beförderung anordnen und die betreffenden Antworten bis zum 1. Februar 1885 uns zur Verfügung stellen zu wollen, benutzen wir diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt ·uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 8. Dezember 1884.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die Aufnahme einer Statistik der in den eidgenössischen Angelegenheiten nicht stimmfähigen Schweizerbürger. (Vom 8. Dezember 1884.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1884

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

60

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.12.1884

Date Data Seite

659-660

Page Pagina Ref. No

10 012 562

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