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Schweizerisches Bundesblatt.

36. Jahrgang. II.

Nr. 19.

# S T #

17. April 1884.

Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1883.

V. Geschäftskreis des Finanz- und Zolldepartements.

A. Finanzverwaltung.

Gesetzgebung und Réglemente.

Nach Ablauf der Referendumsfrist wurde das Bundesgesetz vom 11. Dezember 1882 (VII, 59), betreffend die Reorganisation des Finanzdepartementes, unterm 3. April 1883 in Kraft und vom 1. desselben Monats an vollziehbar erklärt.

Das bei Anlaß der" Berathung des oben erwähnten Gesetzes beschlossene Postulat : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, die noch bei andern Departementen als beim Finanzdepartement üblichen Kautionen auf dem Wege der Gesetzgebung feststellen zu lassen", dürfte am zweckmäßigsten anläßlich der in der verflossenen Dezembersession postulirten Revision des Besoldungsgesetzes seine Erledigung finden.

Vorgängig einem Bericht und Antrag über Einführung von Postsparkassen hielten wir es für angezeigt, eine Statistik über das Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

34

490 Sparkassaweseii in der Schweiz zu veranstalten. Einmal ist diese Institution kaum anderswo so allgemein und verhältnißmäßig so stark verbreitet, wie in unserm Lande, und sodann soll auf diesem Wege Einsicht in Verhältnisse gewonnen werden, welche namentlich auf den Umfang und die Organisation der Postsparkassen wesentlichen Einfluß ausüben dürften. Die Statistik wird voraussichtlich im laufenden Jahre zu Ende geführt werden können ; -- inzwischen gedenken wir in einigen auswärtigen Staaten Erhebungen über Organisation und Verwaltung dort bestehender Anstalten machen zu lassen.

Münzwesen.

Bekanntlich setzt der lateinische Münzvertrag vom 5. November 1878 das Maß der jedem der Kontrahenten gestatteten Ausprägung von Silberscheidemünzen auf Fr. 6 per Kopf der Bevölkerung fest, was auf die Schweiz eine Summe von 18 Millionen Pranken trifft, welche auch voll ausgegeben ist. Der Umstand, daß die eidgenössischen Kassen fortwährend gegen Mangel an kleinem Silhergeld zu kämpfen haben, veranlaßte uns, bei Frankreich -- dem Vorort der Staaten der lateinischen Münz-Union -- ein Gesuch um Gestattung einer Nachprägung von l Million Franken zu stellen, auf welches uns jedoch am Schlüsse des Jahres noch keine Antwort zu Theil geworden war.

Die Unzulänglichkeit eines Betrages von nur 6 Franken per Kopf der Bevölkerung macht sich nicht nur in der Schweiz, wo namentlich die Arbeiterlöhnungen hohe Summen Kleingeldes absorbiren, sondern auch in andern Staaten, besonders aber in Belgien, geltend.

Der bestehende Münzvertrag geht mit dem Jahre 1885 zu Ende, sofern dessen Kündung vor Schluß des laufenden Jahres erfolgt. Wir werden die Frage in Erwägung ziehen, ob nicht die Schweiz von diesem Rechte Gebrauch machen und einer neuen Vereinbarung nur in dem Falle beitreten solle, wenn darin eine den Bedürfnissen entsprechende Erhöhung der Kontingente der Silberscheidemünzen gestattet wird. Das deutsche lieiehsgesetz bestimmt, einschließlich des Filnfmarkstückes, eine Maximalgrenze von 10 Mark, also mehr als das Doppelte der lateinischen Konvention, und es findet sich in den Motiven überdies die Bemerkung, es dürfte auch diese Grenze noch zu eng sein.

Der Mangel an Silberscheidemünzen veranlaßte uns, eine Anfrage an die italienische Regierung zu richten, betreffs Aufhebung des Zwangskurses des Papiergeldes unter 5 Franken ; nach Art. 8

491 der Münzkonvention soll nämlich die Zulassung des italienischen Geldes wieder gestattet werden, sobald die Maßregel in Vollzug gesetzt sein wird. Eine Antwort war am Schlüsse des Berichtjahres noch nicht erfolgt, und wir sahen uns deshalb nicht veranlaßt, einen bezüglichen Beschluß zu fassen, wie sehr dies auch unter den obwaltenden Umständen wünschenswerth gewesen wäre.

Ueber die Intentionen des Mitkontrahenten, betreffend die Revision des Münzvertrages, sind noch keine offiziellen Mittheilungen hieher gelangt. Vorläufigen Kundgebungen zufolge scheint indessen weder der Fortbestand der Konvention, noch auch die Währung in Frage gezogen werden zu sollen.

Bin -- das internationale Münzwesen beschlagendes -- Traktandum , welches an der nächsten Konferenz Gegenstand der Diskussion sein wird, ist die Frage der Tragung des Verlustes infolge der Abnutzung der Gold- und groben Silbermünzen (V-Frankenstücke). Aus sorgfältigen Erhebungen geht nämlich hervor, daß eine Menge noch in Umlauf befindlicher französischer silberner Fünffrankenstücke, ganz besonders aber solcher aus den Zeiten der ersten Republik, des ersten Kaiserreichs, Ludwigs XVIII. Karl X.

und Louis Philipps unter das konventionsmäßige Gewichtsminimum von 24,5725 g. gesunken sind und daher nach den Konventionsbestimmungen die Eigenschaft einer zirkulationsfähigen Münze verloren haben. Das Nämliche, jedoch in geriugerm Maße, erzeigt sich auch bei altern französischen Zehn- und Zwanzigfrankenstücken.

Italien verweigert solchen Stücken die Annahme, wovon auch die eidgenössische Staatskasse betroffen wurde. Nachdem vorerst das französische Schatzamt bei Anlaß eines Münzrückbezuges angefragt wurde, ob die Rücksendung unterwichtiger silberner Fünfrankenstücke gestattet sei, und dasselbe uns erwidert hatte, die Frage werde einem speziellen Studium unterzogen, ermangelten wir nicht, die französische Regierung von dem Sachverhalte in Kenntniß zu setzen.

Es wurde uns hierauf erwidert: Nach Art. 3 des Münzvertrages vom 5. November 1878 habe jeder Staat das Recht, die Annahme von silbernen Fünffrankenstücken eines andern Staates zu verweigern, deren Gewicht unter die festgesetzte Toleranz gesunken oder deren Gepräge verschwunden sei ; das Gleiche gelte nach Art. 2 der Konvention bezüglich der Goldmünzen. -- Eine Verpflichtung zur Einschmelzuug
bestehe laut Art. 4 nur für die unterwichtigen oder unkennbar gewordenen Silberscheidemünzen.

Mitnzmangel.

Infolge des regen Verkehres mit Frankreich und Italien fließt ein namhafter Theil unseres ohnehin unzureichenden Vorrathes von

492 Silberscheidemünzen dorthin ab, was eine weitere Ursache unseres fortwährenden Mangels bildet.

Wir haben daher, wie schon in frühern Jahren, Rückbezüge veranstaltet. In verdankenswerther Weise hat uns Frankreich ein Quantum von seinen eigenen neu geprägten Scheidemünzen überlassen.

Münzrüekzug und Minzeinschmelzung.

Der Einzug der außer Kurs zusetzenden silberhaltigen Fünf-, Zehn- und Zwanzigrappenstücke mußte, um eine Störung in der Cirkulation zu verhindern, zeitweise etwas eingeschränkt werden, indem die Neuprägung mit den der Staatskasse zufließenden Sendungen nicht gleichen Schritt hielt. Aus der nachstehenden Uebersicht ergibt sich, daß im Berichtjahre eingeschmolzen worden sind : l ,500,000 Fünfra ppenstücke, 1,450,000 Zehnrappenstücke, 5,620,000 Zwanzigrappenstücke, 8,570,000 zusammen im Nennwerthe von Fr. 1,344,000.

Die Selbstschmelzung empfiehlt sich, wie aus der Uebersicht hervorgeht, auch vom finanziellen Gesichtspunkte aus. Das Resultat derselben, mit einem Minderkostenbetrag von Fr. 13,000 wäre noch günstiger ausgefallen, wenn nicht im Laufe des Sommers ein Rückgang im Preise des Silbers eingetreten wäre. Die Metallbarren wurden nach erfolgter Entgegennahme von Konkurrenzöfferten der belgischen Münzstätte in Brüssel hingegeben.

Die Schmelzung in Genf ergab an Feinsilber kg. 524,930.

Der Erlös davon zu Fr. 182. 90 per kg. betrug Fr. 96,009. 70 und nach Abzug der Seheidnngskosten zu Fr. 1. 55 per kg. im Betrage von ,, 7,286. 45 netto . Fr. 88,723. 25 (Siehe Beilage I.)

Folgendes ist der Stand der Neuprägung und des Rückzuges der Billonsorten nach der Stückzahl auf Ende 1883: Neuprägung.

Rückzug.

3,500,000 4,000,000

9,247,000 --

Zehnrappenstücke .

Büdgetirt pro 1884

. 11,000,000 . 3,000,000

9,200,000 --

Fünfrappenstücke .

Büdgetirt pro 1884

. 11,000,000 . 2,000,000

6,160,000 --

Zwanzigrappenstücke Büdgetirt pro 1884

.

.

1883.

18S3.

1. Münzeinschmelzung in Pesay.

2. Miinzeinschmelzung in Bern.

5-Rappenstücke, Nennwerth Fr. 28,000 10,, 58,000 20» » 164,000 Fr. 250,000

5-Happenstücke, Nennwerth Fr.

47,000 10,, 87,000 20,, 960,000 Fr. 1,094,000

Feingehall FemSchmelMünzsorte Netto>0 Brutto- zungssilberund Ort der DurchGeEinschiuelzimg. Gewicht. Abgang. Gè wichté schnitt. wicht.

r.

!

Pesay.

l 5-Rappenstücke 10i 20-

kg.

kg.

868,057 5,447 1,359,579 6,559 2,497,217 11,917

kg.

kg.

862,610 1,353,020 2,485,300

46.e 95.7 142.9

40.189 129,547 355,194

Werth des Scheidungskostcn Feinsilbers à 1. 55.

à 182. 90 Fr.

Verlnst.

Rp.

Fr. Rp.

Fr. Rp.

7,350. 55 23,694. 15 64,965. --

1,337. 05 2,097. 18 3,852. 22

21,986. 50 36,403. 03 102,887. 22

7,286. 45

161,276. 75

(*>

4,724,853 23,923

] II.

Bern.

5-Rappenstücke

10-

20-

1,479,353 7,923 1,471,430 2,079,333 9,088 2,070,245 14,610,618 70,537 14,540,081 18,169,304 87,548 18,081,756

--

524,930

96,009. 70

Durchschnitt à 181. 20 47.1 69,271 12,468. 75 94.3 195,205 35,136. 90 140.5 2,043,461 370,594. 73 _ 2,307,937 418,200. 38

Schmelzungskosten à 0.21,2 312. 24 34,843. 49 439. 30 52,302. 40 3,088. 55 592,493. 82 3,840. 09

679,639. 71

78.5 62.8 62.7 !

i !

74.1 60.1 61.7

--

493

1

4,700,930

°/o des Ver- i lustes. 1 i ii 1

494

Das Mißverhältniß zwischen Neuprägung und Rückzug bei den Zwanzigrappenstücken liegt in verschiedenen Verumständungen.

Einmal schien es angezeigt, den Rückzug möglichst rasch zu betreiben, weil fortwährend eine große Zahl gefälschter Stücke zum Vorschein kam ; sodann wurde im Vorjahre die Prägung nicht fortgesetzt, um vorerst zu ermitteln, ob diese Reinnickelmünze der Nachahmung in gleichem Maße unterworfen sei, wie die altern Stücke; endlich ist die Bearbeitung des reinen Nickels eine äußerst schwierige, und dessen Prägung geht auch nicht so rasch von Statten, wie diejenige der legirten Fünf- und Zehnrappenstücke.

Stand der muthmaßlich noch einzuziehenden Billonmünzen auf Ende 1883: 5,000,000 Zwanzigrappenstücke, 6,000,000 Zehnrappenstücke, 14,000,000 Fünfrappenstücke, 25,000,000 Stücke im Nennwerh von Fr. 2,800,000.

Liegenschaften.

Mühle in La Sallaz.

Die der Eidgenossenschaft im Falliment des C. Creux angefallene Mühlebesitzung La Sallaz bei Lausanne konnte endlieh nach mehrjährigem Zuwarten der Stadt Lausanne um den in 10 Jahren zahlbaren und unterdessen zu 4°/o verzinslichen Preis von Fr. 30,000 veräußert werden.

Waffenplatz in Thun.

In Fortsetzung der programmgemäßen Erweiterung des ArtillerieWaffenplatzes in Thun -- nämlich durch Ankauf der in der gefährdeten Zone befindliehen und bis zum Uebeschisee sich ersteckenden Liegenschaften -- wurden mit 13Eigenthümern Unterhandlungen gepflogen. Um die kostspielige Expropriation möglichst zu verhüten, schien es rathsam, den Unterhandlungen zwei Schätzungen durch je einen Experten vorausgehen zu lassen. Da zwischen deren Werthanschlag nur geringe Abweichungen bestanden, so war für die herwärtigen Delegirten eine maßgebende Basis geschaffen, gegen welche die betreffenden Besitzer mit Grund nicht viel einwenden konnten. Mit Ausnahme einiger weniger Fälle, wo eine kleine Nachbesserung zur Erzielung einer gütlichen Verständigung diente, wurden die von den Experten festgesetzten Schatzungspreise anO

O

O

O

7

495 genommen und es kamen 13 Kaufsverträge über 16 Liegenschaften, worunter 2 größere Heimwesen, zu Staude.

Die Kaufsumme beträgt für 21 ha. Fr. 138,824. 75 oder per Hektare, einschließlich zweier ia gutem Zustande befindlicher Wohnhäuser mit angebauter Bescheurung und Ofenhaus nebst zwei allein stehenden Scheuerlein, in runder Summe Fr. 6,600 oder per Jucharte Fr. 2376. Wenn die für die Gebäude bezahlte Brandversicherungsschatzung im Betrage von Fr. 19,400 in Abzug gebracht wird, so entfallen auf den Hektar Land Fr. 5687 oder auf die Jucharte Fr. 2048.

Büi Vergleichung des für oberwähnte Liegenschaften bezahlten Kaufpreises mit den vorausgegangenen bundesgerichtlichen Expropriationsentscheiden ist, abgesehen vom Wegfalle der sehr bedeutenden Prozeßkosten zu Gunsten der gütlichen Erwerbung, eine nennenswerhe Preisermäßigung für besseres Land erzielt worden.

Zu acquirir bleiben nur noch zwei kleine Grundstücke, deren Eigenthümer höhere Ansprüche macheu zu können glauben; allem Anscheine nach werden indessen auch diese schließlich eine gütliche Verständigung der gerichtlichen Expropriation vorziehen.

Waffenplätze Herisau-St. Gallen und Frauenfeld.

Die im Vorjahre stattgefundene geometrische Vermessung des erstern erzeigt einen Flächeninhalt von ha. 104, a. 45; über letztern Waffenplatz ist an dieser Stelle nichts zu vermerken.

Akkreditive Banken.

Ia der bisher üblichen Weise wurden 30 schweizerische Bankinstitute bezeichnet, bei denen verfugbare Staatsgelder verzinslich in Depot angelegt werden können. Der Zinsfuß für die Bankdepositen war vom Februar bis gegen Ende Mai 3 %, von da hinweg nur 2 Va %.

Postulate.

Bei Anlaß der Berathung des letztjährigen bundesräthlichen Geschäftsberichtes erließ die Bundesversammlung u. A. folgende zwei folgende Postulate : lge ,,Der Bundesrath wird eingeladen, Alles, was materiell und formell auf die Staatsrechnung Bezug hat, aus dem allgemeinen Geschäftsberichte auszuscheiden und solches in einem besondern Rechnungsbericht zusammenzustellen."

496 ,,Der Bundesrath wird eingeladen, in der Staatsrechnung künftig auch die summarischen Reclmungsergebnisse des Vorjahres aufzuführen, und weiter die Frage zu prüfen, ob nicht für die Staatsrechnung ein für Gebrauch und Aufbewahrung bequemeres Format gewählt werden könne."

Dein letztern Postulate wurde Folge gegeben, indem für das laufende Budget bereits ein reduzirtes Format zur Anwendung kam.

welches unbeanstandet geblieben und auch für die Staatsreehnung-, in welcher nun die ßechnungsresultate des Vorjahres erscheinen, gewählt worden ist.

Was das erstere- Postulat anbelangt, so liegt demselben wohl unzweifelhaft der Gedanke zu Grunde, daß infolge der Aufstellung zweier verschiedener Kommissionen zur Prüfung des bundesräthlichen Rechenschaftsberichtes -- die eine von den Kommissionen für den eigentlichen Geschäftsbericht und die andere für die Staatsrechnung -- auch eine Trennung im Rapportwesen in diesem Sinne als geboten erscheine.

Wir halten die postulirte Ausscheidung bei denjenigen Departementen für leicht durchführbar, welche sich in ihren Geschäftsberichten mit den Rechnungsergebuissen bisher wenig oder gar nicht zu befassen gehabt haben, wie das politische Departement, das Deparlement des Innern, das Justiz- und Polizeidepartement und das Handels- und Landwirthschaftsdepartemeot. -- Anders verhält es sich aber bei allen andern Departementen, denen besondere Verwaltungszweige unterstellt sind : das Militärdepartement hat deren vier, das Finanz- und Zolldeparteinent ebenso viel und das Postund Eisenbahndepartement zwei. Daß die in Rede stehende Abänderung, ganz abgesehen von unvermeidlichen Wiederholungen, mancherlei Schwierigkeiten darbietet und auch der Klarheit und Uebersichtlichkeit der Berichterstattung Eintrag thut, davon haben wir uns bei dieser Ausscheidung überzeugen müssen. Nebstdem erhöht dieselbe in erheblichem Maße das ohnehin große Volumen des Geschäftsberichtes, dessen Fertigstellung durch die damit verbundene Mehrarbeit wesentlich hinausgeschoben wird. Aus diesen Gründen können wir nicht umhin, der h. Bundesversammlung die Rückkehr zum alten System angelegentlich zu empfehlen.

Personelles.

Im Personalbestand der Finanzverwaltung ist keine Veränderung eingetreten.

Eine Geschäftsvermehrung liegt in der steten Erweiterung des

497 Liegenschaftswesens infolge der Besitzesenverbungen im Amtsbezirke Thun, in Frauenfeld und Bière und Ankaufs des Waffenplatzes Herisau-St. Galleu.

B. Finanzkontrole.

Personelles.

Die Zahl der Beamten ist im Beriehtjahre die nämliche geblieben, und es haben auch Veränderungen im Personale nicht stattgefunden.

Revisionsarbeiten.

Diese hinsichtlich Inanspruchnahme von Zeit bedeutendste Obliegenheit des Kontrolbüreaus hatte im Allgemeinen einen normalen Verlauf. Länger andauernde Krankheit einzelner Beamten, sowie erheblich vermehrte Arbeit bei der iJanknotenkontrole anläßlich der Aushingabe der neuen Banknoten und der hierauf massenhaft erfolgten Ablieferung alter Noten zur amtlichen Vernichtung, veraulaßten zwar- im Laufe des Jahres empfindliche Störungen und legten wiederholt das ßedürfniß nach außerordentlicher Aushulfe nahe. Gleichwohl gelang es, bis Jahresschluß die Revisionsarbeiten mit dem ständigen Personale soweit zu fördern, daß gegenüber dem Vorjahre nicht nur Rückstände nicht, eintraten, sondern in einzelnen Zweigen, z. B. bei der Militärverwaltung, erhebliche Fortschritte erzielt wurden.

Die Zahl der revidirten Rechnungen und Inveutarien, Militärkomptabilitäten inbegriffen, beläuft sieh auf 701, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von 97 Stück ergibt.

Das Brgebniß der Revision war ein befriedigendes, und es kann koiistatirt werden, daß verschiedene Erscheinungen, die früher fortwährend zu Revisionsbemerkungen Anlaß gaben, dauernd beseitigt werden konnten. Die Rechnungsstellung verdient durchgehends das Zeugniß sachkundiger und gewissenhafter Besorgung.

Wenn auch öfters kleinere Abweichungen von den bestehenden Vorschriften richtig gestellt werden mußten, so traten doch eigentliche Mißbräuche nicht zu Tage.

Auch der Verkehr mit den rechnungsstellenden Behörden gibt zu Bemerkungen nicht Anlaß.

Kassa-Inspektionen.

Auch in diesem Jahre haben die im Reglement über die Finanzverwaltung vom 19. Februar 1877 vorgeschriebenen Verifika-

498 tionen der Bestände der eidgenössischen Staatskasse stattgefunden.

Die Ergebnisse dieser Inspektionen, über welche jeweilen ein Verbalprozeß aufgenommen wird, waren durchaus befriedigend. Ebenso hatte die Inspektion sämmtlicher Hauptzoll- und Kreispostkassen, sowie der Kassen der im Art. 3 des oben angeführten Réglementes bezeichneten Verwaltungen durchgehends günstige Resultate.

Es konnte namentlich auch konstatir werden, daß vereinzelte Mängel in der Buch- und Kassaführung, welche früher zu Rügen Anlaß gaben, nun gehoben waren.

Die Untersuchung der Buch- und Kassaführung des eidgenössischen Amtes für Fabrik- und Handelsmarken hatte ebenfalls ein befriedigendes Ergebniss.

Endlich wurden unter Mitwirkung der Postverwaltung die durch Verordnung vom 2. März 1880 vorgeschriebenen Inspektionen der auf die Fabrikation der Werthzeichen der Post- und Telegraphenverwaltung bezüglichen Einrichtungen und Arbeiten der Münzstätte, sowie der daherigen Vorräthe vorgenommen. Auch diese Inspektionen gaben au Bemerkungen nicht Anlaß.

Werthschriften und Wechsel.

l. W e r t h s c h r i f t e n .

Der hierseits kontrolirte Verkehr ist folgender: Der Bestand der eidgenössischen Werthschriften belief sich am 31. Dezember 1882 auf die Summe von Fr. 6,183,163. 39 Im Laufe des Jahres 1883 wurden augekauft für ,, 1,412,081. 56 Verkauft oder zurückbezahlt wurden

.

Fr. 7,595,244. 95 635,000. --

S o m i t v e r b l e i b e n a u f f i n d e J a h r e s . Fr. 6,960,244. 95 Die Ankäufe bestanden aus: 4% Berner Staatsobligationen .

. Fr.

4 1/4 % St. Galler Staatsobligationen .

. ,, 4 % Waadtländer Staatsobligationen . ,, 4 % Neuenburger ,, ,, 4°.'o Jurabahnobligationen ,, Auf Grundpfand wurden angelegt .

.

Auf den Titeln aus der Liquidation der Walliserbank ergab sich eine Vermehrung von T o t a l wie

oben

46,000.

20,000.

100,000.

385,000.

461,000.

400,000.

-- -- -- -- -- --

81. 56

Fr. 1,412,081. 56

499 Verkauft und zurückbezahlt wurden dagegen gege : 4 % Eidg. Obligationen .

.

.

. F r . 532,500. -- 4°/o Berner Staatsobligationen .

.

. ,, 17,500. -- 4°/o Freiburger Staatsobligationen .

. ,, 500. -- 4°/o Solothurner ,, .

. ,, 50,000. -- 5°/o Walliser ,, .

. ,, 500. -- 4% ,, Schuldbriefe . ,, 32,000. -- 4°/o Neuenburger Staatsobligationen .

. ,, 2,000. -- T o t a l wie o b e n

Fr.

635,000. --

Aus dem Verkauf der eidgen. Obligationen wurde ein Gewinn von Fr. 8721. 25 realisirt, was einem durchschnittlichen Kurs von 101 7/10 entspricht. Außer diesem Verkauf sind die sämmtlichen noch im Besitze der Eidgenossenschaft befindlichen eidgen. Obligationen der Serie C à Fr. 5000 im Gesammtbetrage von Fr. 195,000 successive gegen Obligationen der Serie B ausgetauscht worden, welche Operation, da die erstgenannten Titel sehr gesucht sind, mit einem Gewinn von Fr. 1900 verbunden war.

Wie alljährlich, wurden auch am Schluß dieses Jahres die sämmtlichen Werthschriften einer Verifikation unterworfen, deren Ergebniß zu keinen Bemerkungen Anlaß gibt.

2. W e c h s e l .

Der Bestand der Wechsel betrug am 31. Dezember 1882: 107 Wechsel imBetrageona Fr. 1,788,812.75 Angekauft wurden 501 ,, ,, ,, ,, ,, 8,489,128.11 608 Eingelöst und verkauft 499

,,

,,

,,

,,

,,

,,

Fr. 10,277,940.86 ,,

8,443,739.06

Bestand am31. Dezember 1883 109 ,, ,, ,, ,, Fr. 1,834,201.80 Ungeachtet des etwas größern Umsatzes ist der Ertrag des Wechselportefeuilles im Belaufe von Fr. 52,512. 26 in Folge des niedrigen Diskontosatzes um Fr. 13,443. 39 hinter demjenigen vom Jahre 1882 zurückgeblieben.

Spezialfonds.

In den Spezialfonds wurden folgende Mutationen kontrolirt:

500 1. I n v a l i d e n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1882 : Werthschriften . Fr. 689,217. 60 Baarsaldo .

. ,, 450. 78 Kapitalablösungen

.

.

.

·

Fr.

-n

689,668. 38 39,000. --

~ Ì X 6 5 0 ^ 6 6 8 . 38 Kapitalanwendungen : 4% Obligationen des Kantons Baselstadt .

. Fr. 139,000. -- Vermehrung des Baarsaldo . ,, 280. 45 ,,

139,280. 45

Fr.

789,948. 83

Stand auf 31. Dezember 1883: Werthschriften . Fr. 789,217. 60 Baarsaldo .

. ,, 731. 23 2. G r en u s - I n v a l i d e n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1882 : Werthschriften . Fr. 3,825,744. 95 Marchzinse .

. ,, 31,965. 55 Baarsaldo .

. ,, 975. 11 Kapitalablösungen

.

Fr. 3,858,685. 61 ,, 64,923. 34 Fr. 3,793,762. 27

Kapitalanwendungen : 4% Hypothekartitel auf den Bernerhof .

.

. Fr. 224,000. weniger Verminderung der Marchziuse Fr. 2950. 20 Verminderung des Baarsaldo ,, 686.27 3,636.47 ,,

220,363. 53

Fr. 4,014,125. 80

501

Stand auf 31. Dezember 1883: Werthschriften . Fr. 3,984,821. 61 Marchzinse .

. ,, 29,015. 35 Baarsaldo .

. ,, 288. 84 Fr. 4,014,125. 80 3. S c h u l f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1882: Werthschriften . Fr. 426,425. 91 Baarsaldo .

. ,, 657. 15 Kapitalablösungen

.

Fr.

,, ܣ

427,083. 06 22,000. -- 405,083. 06

Kapitalanwendungeu : 4°/o Neuenburger Staatsobligationen Fr.

55,000. -- weniger Verminderung des Baarsaldo . ,, 110. 64 ·»

5*,889.

36

Stand auf 31. Dezember 1883: Werthschriften . Fr. 459,425. 91 Baarsaldo .

. ., 546. 51 4. C h a t e l a i n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1882 : Werthschriften . Fr.

82,217. 90 Baarsaldo .

. ,, 1,447. 60 Kapitalablösungen Kapitalanwendungen : 4% Neuenburger Staatsobligationen Fr.

20,000. weniger Verminderung des Baarsaldo . _ 585. 18

Fr.

459,972. 42

Fr.

,,

83,665. 50 17,000. --

~FÎ\

e&^esTsö

,,

19,414.82

Fr.

86,080. 32

Stand auf 31. Dezember 1883: Werthschriften . Fr.

85,217. 90 Baarsaldo .

. ,, 862. 42

502 5. S c h o c h 'scher S c h u l f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1882: Werthschriften . Fr.

63,500. -- Baarsaldo .

. ,, 695. 59 Kapital ablösungen

Fr.

,,

64,195. 59 2,000. --

Fr.

62,195. 59

Kapitalanwendungen : 4% Kassaschein der Kantonalbank von Bern . Fr.

5,000. -- weniger Verminderung des Baarsaldo . ,, 450. -- 4 55

' °- ~

Stand auf 31. Dezember 1883: Werthschriften . Fr.

66,500. -- Baarsaldo .

. ,, 245. 59 Fr.

66,745. 59

Fr.

14,691. 10

Fr.

587. 90

Fr.

15,279. --

6. W i n k e l r i e d f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1882 : Werthschriften . Fr.

14,691. 10 Baarsaldo ,, .

Kapitalanwendung : Anlage bei Banken Fr.

Vermehrung des Baarsaldo . ,,

573. 05 14. 85

Stand auf 31. Dezember 1883 : Werthschriften . Fr.

15,264. 15 Baarsaldo . _ 14. 85

503 7. S c h u t z b a u t e n f o n d.

Stand auf 31. Dezember 1882: Anlage bei Banken Fr. 248,272. 81 Baarsaldo .

. ,, 4,750. 47

Fr.

,,

253,023. 28 30,449. 85

~Fr.

222,573. 43

Kapitalablösungen Kapitalaufwendungen : Anlage bei Banken Fr.

weniger Verminderung des Baarsaldo . ,,

5,471. 44 1,233. 09 ,,

4,238. 35

Stand auf 31. Dezember 1883 : Anlage bei Banken Fr. 223,294. 40 Baarsaldo .

. ,, 3,517. 38 Fr.

226,811. 78

8. A l l g e m e i n e r S c h u t z b a u t e n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1882: Anlage bei Banken .

.

.

. F r . 229,102. 14 Kapitalablösungen .

.

.

.

.

.

4,100. -- Fr. 225,002. 14 Kapitalanwendung: Anlage bei Banken . Fr.

Vermehrung des Baarsaldo .

.

,,

6,309. 06 55. 54 ,,

6,364. 60

Stand auf 31. Dezember 1883: Anlage bei Banken . Fr. 231,311. 20 Baarsaldo .

.

. ,, 55. 54 Fr. 231,366. 74 9. E d l i b a c h s t i f t u n g .

Stand auf 31. Dezember 1882 .

.

. Fr.

Kapitalanwendung : Anlage bei einer Bank ,, Stand anf 31. Dezember 1883 .

.

.Fr.

1,143. 80 46. 50 1,190. 30

504 10. U n t e r s t ü t z u n g s f o n d für Beamte des i n t e r nationalen Postbureau.

Stand auf 31. Dezember 1882: Kapitalien Fr. 28,759. 25 Kapitalanwendung Anlage bei Banken . ,, 1,149. 30 Stand auf 31. Dezember 1883 .

.

. Fr.

29,908. 55

11. U n t e r s t ü t z u n g s f o n d für Beamte des internationalen Télégraphen bureau: Stand auf 31. Dezember 1882: Kapitalien Fr. 28,759. 30 Kapitalanwendung: : Anlage bei Banken . ,, 1,149. 30 Stand auf 31. Dezember 1883 .

.

. Fr.

29,908. 60

Die anläßlich der Ablösung der Zinscoupons pro 1884 auf Jahresschluß vorgenommene Verifikation der Titel der Spezialfonds ergab auch hier vollständige Uebereinstimmung mit den Büchern der Finanzkontrole.

Depots und Kautionen.

Die Zahl der bei der Staatskasse hinterlegten Depots ist im Berichtjahre unverändert geblieben.

Dagegen ist die Anzahl der Kautionen um diejenige einer Auswanderungsagentur vermehrt worden.

Herausgegeben wurde hinwieder auf Antrag des Eisenbahndepartements und bezüglichen Bundesrathsbeschluß die Kaution der Gotthardbahngesellschaft für Verlegung von Telegraphenlinien an die Gotthardbahn.

Die Gotthardkaution hat abermals eine Verminderung erfahren, indem an die Gottbardbahndirektion Titel aushingegeben wurden im Betrage von Fr. 930,772 wogegen mit bundesräthlicher Genehmigung nur ,, 400,500 ersetzt wurden, so daß sich eine Verminderung ergibt von Fr. 530,272 Der Stand der Kaution beträgt dermalen, nach dem Kurswerth berechnet, Fr. 3,647,670.

505

Staatsanleihen.

Die Amortisation und Verzinsung des Anleihens von 1880 geht im Allgemeinen regelmäßig und ohne Störung von Statten. Die ersten zwei Amortisationsseriell 1881 und 1882 sind gänzlich zurückbezahlt; von der dritten Serie 1883 waren auf Rechnungsschluß Fr. 33,000 noch nicht zur Zahlung vorgewiesen worden.

Etwas langsamer vollzieht sieh die Einlösung der Coupons.

Am 31. Dezember 1883 waren noch ausstehend : Coupons pro 31. Dezember 1880 .

. Fr. 460 ,, ,, 30. Juni 1881 .

.

. ,, 720 ,, 31. Dezember 1881 .

. ,, 350 ,, ,, 30. Juni 1882 . ,, 500 ,, ,, 31. Dezember 1882 .

. ,, 1,530 ,, ,, 30. Juni 1883 .

.

. ,, 8,800 ,, ,, 31. Dezember 1883 .

. ,, 56,850 Summa Fr. 69,210 Außerdem sind noch folgende Rückstände der altern Anleihen zu verzeichnen : Vom Anleihen von 1857, Obligationen u. Zinscoupons Fr. 1931.25 ,, 1867, ,, ,, ,, ,, 3078.75 ,, ,, ,, 1871, Zinscoupous ,, 1676.25 ,, ,, ,, 1877, Obligationen u. Zinscoupons ,, 2090. -- Summa Fr. 8776. 25 Im Laufe des Berichtjahres haben wiederum zahlreiche Einschreibungen und Uebertragungen von Obligationen der Serien C und D à Fr. 5000 und Fr. 10,000 stattgefunden.

Es wurden folgende Mutationen registrili: Umsehreibungen von Inhabertiteln auf den Namen .

,, ,, nominati ven Titeln auf den Inhaber ,, ,, ,, ,, auf andere Eigenthümer Total

95 Stück, 26 ,, 14 135 Stück.

Gemäß den Bestimmungen von Art. 843 des Obligationen rechts wurde die Verfügung getroffen, daß die Rückzahlung ausgeloost nominativer Obligationen erst nach erfolgter Quittirung durch den betreffenden Eigenthümer erfolgen dürfe.

Bundesblatt.

36. Jahrg.

Bd. II.

35

506

Verschiedenes.

Im Geschäftsverkehr ist eine nicht geringe Zunahme zu konstatiren, wobei beispielsweise auf den Verkehr mit den Kantonen betreffend die Handelsregistergebühren, und mit den Emissionsbanken hinsichtlich der Anfertigungskosten der neuen Noten, sowie der gesetzlichen Kontroigebühr hingewiesen wird.

An Mandaten und sonstigen Zahlungsanweisungen wurden kontrolirt und visirt: 1. Zahlungs- und Verrechnungsmandate .

.

. 3752 2. Abrechnungen betreffend den internationalen Postverkehr 149 3. Zahlungsanweisungen für Vorschüsse an Postkassen . 214 Total gegenüber 4042 im Jahr

4115

1882.

Hiezu kommt noch dieVerifikation und dasVisiren der Bordereaux im Verkehr mit Wechseln und Werthschriften, bei welchem die Zahluugsmandate ersetzt werden durch die vom Finauzdepartcmeut ausgestellten Ankaufsbewilligungen.

Auch in diesem Jahre wurden über die Veränderungen im Bestände der Werthschriftenschränke, sowie über das Ergebniß der Verifikation derWerthschriften und der Inspektion der eidgenössischen Staatskasse, ferner über die Einschmelzungen alter Billonmünzen, in üblicher Weise Verbalprozesse aufgenommen. Die Zahl dieser Verhandlungen beträgt 73 gegenüber 49 im Vorjahre.

Die Erstellung der Inventarien vollzieht sich nunmehr nach Maßgabe der Verordnung vom 26. November 1881 und gibt zu Bemerkungen nicht Anlaß.

Wie bereits bemerkt, nahmen die vermehrten Arbeiten bei der Banknotenkon troie sehr viel Zeit in Anspruch und könnten auf die Dauer nicht ohne Vermehrung des Personals oder Beeinträchtigung der übrigen Obliegenheiten des Kontrblbüreaus besorgt werden.

Da indeß Aussicht auf spätere Abnahme dieser Arbeiten vorhanden ist, so wird bis auf Weiteres von besondern Vorkehren hiefür abgesehen.

Militärsteuerwesen.

Die Obliegenheiten des Kontrolbüreau hinsichtlieh des Militärsteuerwesens zerfielen auch im Berichtjahr in:

507

1) Behandlung der an den Bundesrath gelangten Rekurse, sowie anderweitiger Eingaben von Behörden und Besteuerten; 2) Vorkehren zu weiterer Durchführung des Postulates Nr. 209, vom 29. Juni 1880, betreffend gleichmäßige Durchführung des Bundesgesetzes über Militärpflichtersatz.

Ad 1. Die Gesammtzahl dieser Geschäfte beträgt 73, gegenüber 68 im Vorjahre. Von diesen Geschäften wurden 18 als eigentliche Rekurse im Sinne von Art. 7 der Vollziehungsverordnung vom 1. Juli 1879 durch den Bundesrath, die übrigen durch das Finanzdepartetnent erledigt.

Als Rekursentscheide von prinzipieller Bedeutung sind folgende zu verzeichnen : a. R e k u r s R ü e g g (Schlußuahme vom 30. Januar). Eintägige Inspektionen und Uebungen fallen bezüglich der Ersatzpflicht nur dann in Betracht, wenn im nämlichen Jahre ein Wiederholungskurs derjenigen Korps, in welchem der Betreffende eingetheilt ist, nicht stattfindet.

b. R e k u r s S t ä h e l i n (Schlußnahme vom 11. September).

Das Vermögen der Ehefrau ist seitens des Ehemannes zu versteuern, sobald letzterer im Besitze der Nutznießung von diesem Vermögen ist. Geht das Vermögen selbst in das Eigenthum des Ehemannes über, so wird dasselbe als eigenes Vermögen im Sinne von Art. 5 a des Gesetzes besteuert. Besteht dagegen zwischen den Ehegatten Gütertrennung und dei-Ehemann hat vom Vermögen seiner Ehefrau nur die Nutznießung, so fällt die letztere unter die Bestimmung von Art. 5 B b des Gesetzes (Ertrag von Leibrenten, Pensionen und ähnlichen Nutzungen) und ist als Einkommen zu versteuern.

c. R e k u r s B r o d b e k (Schlußnahme vom 28. September).

Die Funktionen des Chefs eines Polizeikorps qualifiziren sich nicht als Militärdienst im Sinne von Art. 6 des Bundesgesetzes betreuend den Militärpflichtersatz, vom 28. Juni 1878.

d. R e k u r s F r i k a r t (Schlußnahme vom 2. November), Derjenige Vermogenstheil eines Ersatzpflichtigen, von welchem einer dritten Person das Nutznießung»- und Verwaltungsrecht zusteht, ist während der Dauer dieser Berechtigung nach Analogie des anwartschaftlichen Vermögens zu besteuern, im Sinne von Art. 5, A. 2 des Gesetzes, indem in diesem Falle der künftige freie Besitz dieses Vermögens für den Steuerpflichtigen gesicherter erseheint, als bei der Anwartschaft, und daher der Ersatzpflicht gegenüber jedenfalls nicht günstiger gestellt werden darf als diese.

508

Eine anläßlich eines Spezialfalles vorgenommene Untersuchung der Frage, ob Bürger von Chili in der Schweiz militärsteuerpflichtig seien, hat ergeben, daß Ausländer in Chili bis jetzt weder zu einer Militärdienstleistung, noch zu einem Ersatz in Geld herangezogen wurden.

Unter Hinweisung auf Art. l, Alinea 2 des Gesetzes wurden daher sämmtliche eidgenössischen Stände mittelst Kveisschreibeu vom 17. Dezember eingeladen, vorkommenden Falles in der Schweiz sich aufhaltende chilenische Bürger der Ersatzpflicht nicht zu unterwerfen.

Ad 2. Mit Rücksicht auf das in unserm Geschäftsbericht pro 1882 niedergelegte Brgebniß der in jenem Jahre in sämmtlichen Kantonen gemachten Erhebungen über den Stand dieses Verwaltungszweiges und im Hinblick auf die bei Behandlung dieses Berichtes in den hohen Käthen laut gewordenen Wünsche sahen wir uns zu folgenden weitem Vorkehren auf diesem Gebiete veranlaßt : a. Die im Geschäftsbericht pro 1882 enthaltene Zusammenstellung des Prozentverhältnisses zwischen den von der Ersatzpflicht Befreiten zu den Dienstbefreiten hat so auffallende Differenzen zwischen den einzelnen Kantonen ergeben, daß im Interesse einer möglichst gleichmäßigen Durchführung des Gesetzes nähere Aufklärungen hierüber erforderlich erschienen. Das daherige Verhältniß bewegte sich nämlich zwischen 0°/o bis ll.sa 0 /». Es war mithin anzunehmen, daß entweder die vorhandenen, den Stammkontrolen entnommenen Angaben mit den thatsächlichen Verhältnissen nicht im Einklang stehen, oder daß das in dieser Hinsicht bestehende Verfahren den gesetzlichen Bestimmungen vielerorts nicht entspreche.

Um hierüber möglichst gründlichen Aufschluß zu erhalten und bestehende Ungleichheiten zu heben, wurden sämmtliche Kantone mit Kreisschreiben des Finanzdepartements vom 18. Mai auf diese Mißverhältnisse aufmerksam gemacht und eingeladen, eine Untersuchung dieser Angelegenheit vornehmen zu lassen. Der über das Ergebniß dieser Untersuchung gewünschte Bericht sollte namentlich enthalten : 1) die Gesammtzahl der im Jahr 1882 von der Ersatzpflieht befreiten Bürger des Kantons ; 2) die Ausscheidung derselben nach den Kategorien a, b, c und e von Art. 2 des Gesetzes.

Hiezu wurde bemerkt, daß wenn sich solche vorfinden sollten, welche in keine dieser Kategorien gehören, die Gründe anzugeben seien, aus welchen dieselben von der Steuerpflicht befreit wurden.

509 Das Ergebniss der diesbezüglichen Berichte ist in der Beilage Nr. l zusammengestellt.

Diese Zusammenstellung führt zu folgenden Bemerkungen und Schlüssen : 11 Kantone geben die Zahl der nicht taxirten Dienstbefreiten gleich an wie unser Geschäftsbericht pro 1882 in dem Auszug aus den Stammkontrolen.

14 Kantone dagegen konstatirten Abweichungen von jenen Angaben.

Die erhaltenen Berichte scheinen nicht durchwegs als zuverläßige Basis einer Statistik dienen zu können.

Immerhin brachten diese Erhebungen nach verschiedenen Seiten Klarheit in die Sache.

Zunächst wurde festgestellt, daß es eben in allen Kantonen nicht taxirte Dienstbefreite gibt, während im Berichte pro 1882 zwei Kantone keine solchen aufweisen In dieser Hinsicht muß auch der dem gegenwärtigen Bericht beigelegte Auszug aus den Stammkontrolen (Beilage Nr. 2) nicht überall richtige Angaben enthalten, indem dort neuerdings drei Kantone ohne nicht taxirte Dienstbefreite erscheinen.

Sodann stellte sich heraus, daß diejenigen Kantone, welche ausnahmsweise hohe Prozentsätze von Nichttaxirten verzeigen, hierunter auch die nach Nordamerika Ausgewanderten oder solche, die unbekannt abwesend sind, mitgezählt haben. Dieses Verfahren ist unrichtig, indem nach Nordamerika ausgewanderte Sehweizerbürger hiev gar nicht mehr wehr- oder ersatzpflichtig sind und daher ganz außer Berechnung fallen, während sonst Abwesende taxirt werden sollen, ohne Rücksicht darauf, ob deren Aufenthalt zur Zeit der Taxation bekannt sei oder nicht. Wir werden nicht, unterlassen, die für Richtigstellung dieses Verfahrens geeignet scheinenden Maßnahmen zu treffen.

Gewisse Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen sind auch auf den Umstand zurückzuführen, daß in einigen Kantonen das Institut, der Postläufer oder Ordonnanzläufer besteht, deren Dienstleislung als Ersatz für die Wehrpflicht angesehen wird, in andern Kantonen dagegen nicht. Obschon diese Funktionäre in der Militärorganisation nicht vorgesehen sind, glaubten wir, mit Rücksicht auf die hergebrachte Uebung und die speziellen Bedürfnisse einzelner Kantone iu der Besorgung der militärischen Obliegenheiten, bis auf Weiteres hierin eine Aenderung nicht beanspruchen zu sollen.

Beilage Nr. 1.

Zur Seite 509.

Uebersicht der ,,nicht faxirten Dienstbefreiten", ausgeschieden nach den im Art. 2 des Gesetzes bestimmten Kategorien.

Kategorien.

Kicht taxirte Dienstbefreite nach

Kantone.

(Jeschäftsbericht

1

Angabe der

pro 1882.

!

Kantone.

Anzahl.

a

/o.

:

Anzahl.

°/o.

a.

Oeffentlich unterstützte Arme, Erwerbsunfähige.

6.

Infolge Militärdienst untauglich Gewordene.

c.

Im Ausland persönlichen Dienst oder Ersatz Leistende.

Aus andern Gründen e, Landjäger, (vide BePolizeidiener, merkungen).

Grenzwächter.

Bemerkungen.

i

- -

i 566

| /urici)

1262 515

Born Uri Schwyz . . . .

Obwiilden . . . .

Nidwaiden . . . .

Glaru.s

2.18 2.7.

!

'

4.08

|

0.72

j

Freiburg . . . .

Solotlmrn . . . .

Jiasel-Stadt . . . .

Basel-Landschaft .

Schaffhausan . .

Appewzell A.-Rh. .

44 75 31 110 56 606 39 103 154 118 354

Appen/ell I.-Rh. . .

St. Gallen , GraubUnden , . .

, Aargau . . ,.

i Thurgau Tessili

4 494 490 893 125 1689

0.53

762

6.02

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1

.

.

.

.

W'uadf: . .

1

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(Î.37

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2.».-, ' 4.00

|

4.,« : 1.41

9.4l

|

|

451

1.7J

363

5

15

68

1997 623 100 44 75 ,31 110 58 606 39 89 154 118 354

4.3(1

1079 593 89 36 26 29 99 20 561

16 5 1 2 4

19

247 25 6 6 1 2 11

636

3.

32 9 3

4 494 613 1027 288 3914

O.r,3 2.15

730

5. 67

7.3U 0.72 6.37 4. OU

4.1» 3.14 6.117

44

3 6

O.U7 1.7.',

3.si 4.07 8.08

5.8!

5. a 3.2(1 21.82

23 41 73 249

1 12

3 382 397 638 107 625

3 1 16 4 3

5.77

102

103

18 3 162 3212

4

1227

Neueiiburg . .

130

Total

9847

1 91 21 60 15 74

191 313

DaVon 151 in Nordamerika und 40 Sektionschefs.

Postläufer.

5

623

265

788

7.60

477

6

40

i.,,

·· 183

2.05.

120

1.0

53

157

3. ic

47

1

108

6179

99

4.0l

13047

5.32

3576

Ordonnanzen zur Verrichtung militärischer Obliegenheiten.

Sektionschefs.

Ordonnanzläufer.

Als Grenzkanton hat Schaffhauset) viele Grenzwächter.

Unter lit. c sind solche, die in den Vereinigten Staaten Nordamerikas wohnen.

1 1 .82

Genf

Kriminell Verurtheilte.

95

· Wallis ' . " · . ' .

Außerdem sind 120 Sektionschefs und 250 Ordounanzläufer steuerfrei.

Sektionschefs, Postläufer, Inhaftirte etc.

30 36 66 17 33 2

'

1021

1

2172

Ì l

Die unter Rubrik c Vorzeigten sind nach Amerika ausgewandert.

' Nicht zahlungsfähige Landesabwesende mit unbekanntem Aufenthalt etc. Die Berichte der Kommissionen und Gemeindebehörden seien zu wenig zuverläßig, um den gewünschten Bericht genau erstatten zu können.

Landesabwesende unbekannten Aufenthalts und aus verschiedenen andern Gründen nicht zur Besteurung gelungende Bürger.

Bei frühern Angaben waren die Polizeiangestellten und Grenzwächter nicht mitgezählt.

Ein früheres Mitglied der kantonalen Militärmusik.

Zu Seite 509.

Beilage Nr. 2.

Auszug aus den Stammkontrolen auf 1. Januar 1883.

1

i

m.>A 0 i .LOtäl

der Mänii6r im wehrpflichtigen Alter lant Stammkontrolen.

1

1

,

Kanton e.

1 ,

Total der Dienstbefreiten.

Total

der Eingeteilten.

Prozent der Dienstbefreiten zur Gresammtzahl laut Stammkontrolen.

Halbe Ersntzsteuer.

Dienstbefreite.

Prozent der von der Pro 1882 bezahlte ErsatzNichttaxirte. çflicht BeSteuerbeträge.

treiten zu den Dienstbefreiten.

Taxirte.

Fr.

i !

j i i

!

1

1

Zürich Bern Luzera .

Uri Schwyz .

Obwalden Nidwaiden Glarus .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

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.

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.

.

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.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

-

.

.

.

Zug

Freiburg .

Solothurn .

Baselstadt .

Baselland .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen Graubünden .

Aargau .

.

Thurgau .

Tessin .

.

Waadt Wallis Neuen bürg .

Genf

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total

Laut Geschäftsbericht pro 1882 Total auf 1. Januar 1882

51,082 82,739 21,984 2,432 10,243 2,296 2,097 5,444 3,650 18,185 12,870 10,325 9,211 6,100 8,618 2,019 38,168 17,706 36,176 16,622 26,669 36,991 17,859 15,967 11,599

26,071 36,018 10,709

467,052

224,483

471,203

25,011 46,721 11,275 1,218 5,666 999

1,214 4,577 1,297 1,338 2,997 1,795 7,953 7,040 4,700 5,121 3,423 4,077 1,190 17,619 7,993 16,470 8,156 8,792 24,102 8,038 7,163 6,630

225,967

759 * ;

2,447 1,855 10,232 5,830 5,625 4,090 2,677 4,541

829

i

20,549 9,713 19,706 8,466 17,877 12,889 9,821 8,804 4,969 242,569 245,236

48.96 56.47 51.29

50.08 55.32

43.51 36.19 44.95 50.82 56.27

45.30 54.48

44.40 43.89 52.69 41.06

53.84 54.86

54.47 50.93

67.03 34.84 54.99

55.14 42.84

51.93

52.04

634

24,377 45,362 10,720 1,218 5,583

1359 555

924 : 723

2,369 1,797 9,591 , 5,793 ; 5,536 ) i 3,945 !| 2,569 l| 4,124 !; 817 !

19,886 9,454 19,086 8,359 16,081 12,889 'i 9,110 :i 8,689 ;, 4,969 '!

233,971

;j

235,389

i| '..

'!

1

Approximativ rückständig bei Schwyz Fr. 5000, Nidwaiden Fr. 1600, Solothurn Fr. 2500, "Waadt Fr. 20,000.

2.60

83 75 36

|j 2.99 , 5.i8 i| j| 1.« i 8.1 a !

4.98

78:

i

3.29

58

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641 37

1 6.88 | 0.84 89 l.KT n, -- 145 jl 3.67 108 ij 4.2u 417 ,: 10.ii 12 l| 1 i7 663 i; 3.33 259 2.7* 620 " 3.25 107 i 1.28 17f)ß : 1T 17 -- · -- 711 " 7.30 115 1.32 J -- -- 8598

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9847

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S.BS

187,288 178,594 39,921 3,822 11,977 3,306 ' 2,650 15,122 10,135 35,556 28,515 40,544 18,661 19,573 21,305 2,740 80,896 40,200 78,396 35,426 35,462 70,319 26,257 78,257 44.470 1,109,405 pro 1881

4.oi

1,105,423

Ì

Rp.

95 20 85 72 45 75 10 30 45 68 28 05 55

Ep.

86 35

Fr.

95 || 1 68 77

45 85 30 30 50 36 94 50 57

DurchDurchschnittlich schnittlich per Kopf per Kopf i der der [ Dienstbefreiten. Taxirten. 1

Durchschnitt von 1882 und 1883.

Pro 1883 muthmaßliche Steuerbeträge.

j !

jj :j

198,678 181,777 40,888 4,653 1 12,000 , 3,700 1 2,500 16,063 10,066 36,719 i;1 28,500 64,256 17,770 20,667 20,878 3,,168 81,071 41,468 73,628 35,678 38,497 ! 70,000 26,713 , 78,704 48,735

| 50 ·. 1,156,786 :

.;

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20 -- 56 05 30

4--0 58 26 32 43 80 55 63 42 75 32 35 80 .i

192,983 180,185 40,405 4,237 11,988 3,503 2,575 15,592 10,100 36,137 28,507 52,400 18,216 20,120 21,092 2,954 80,984 40,834 76,012 35,552 36,980 70,159 26,485 78,480 46,603 '

Rp. Fr.

90 7 78 3 04 3 97 3 72 ! 2 48 3 05 3 6 93 5 75 3 99 64 4 22 ||II 9 07 :| 4 7 60 4 3 60 3 13 4 70 3 46 4 36 13 1 2 68 · 5 63 : 2 92 il 8 19 jj 9

Rp.

72 86 58 48 12 5l 39 37 45 53 89 32 45 52 64 56 94 20 86 20 | 07 i 44 ! 70 ! 91 j 38

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510 b. Im Juni wurde sämmtlichen Kantonen durch das Finanzdepartement derjenige Theil des Geschäftsberichtes pro 1882 zugestellt, welcher das Militärsteuerwesen behandelte. Nachdem die Kantone auf diese Weise Kenntniß erhalten von dem Ergebniß der in jenem Jahre gemachten Erhebungen und den hiebei konstatirten Mängeln in der Durchführung des Gesetzes, haben wir später ein diesen Gegenstand einläßlich behandelndes Kreisschreiben an sämmtJiche eidgenössischen Stände erlassen, welches die Beseitigung jener Mängel und möglichste Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetze zum Zwecke hatte.

In Bezug auf den Gesammtinhalt dieses Kreisschreibens verweisen wir auf das Bundesblatt pro 1883, Band IV, Seite 986, und beschränken uns darauf, hier nur kurz diejenigen Punkte zu erwähnen, welche besonders hervorgehoben wurden: Ì. Besteurung derjenigen Ersatzpflichtigen, welche außerhalb des Gebietes der Eidgenossenschaft wohnen, und daheriges Verfahren.

2. Bestimmung der Höhe desjenigen Vermögens oder Einkommens, welches im Sinne von Art. 2 a des Gesetzes bei Erwerbsunfähigen als für deren und ihrer Familie Unterhalt hinreichend anzusehen ist, beziehungsweise für die Besteurung die Grenze bildet.

3. Ermittlung des steuerbaren Vermögens und Einkommens.

4. Anwendung von Art. 6 des Gesetzes betreffend Ermäßigung der Steuer nach geleistetem Dienst von mindestens acht Jahren etc.

5. Verfahren betreffend die Besteurung eingetheilter Wehrpflichtiger wegen Dienstversäumniss 6. Mi t ei hing des erstinstanzlichen Taxationsentscheides über sämmtliche Steuerfaktoren in Form eines Steuerzeddel an sämmtliche Ersatzpflichtige.

7. Wegleitungen hinsichtlich der Steuerabrechnungen und der Ausfertigung des Generalausweises.

Es is zu hoffen, daß dieses Kreisschreiben nicht ohne vorteilhafte Wirkungen für
511 Gebieten noch immer manches fehlt und daß es zur Erreichung des Zieles vornehmlich der kräftigen und fortgesetzten Mithülfe der kantonalen Behörden bedarf.

G. Banknotenkontrolle.

Banknotenanfertigung.

Die Anhandnahme des von der Firma T. H. Saunders
Umtausch der alten Noten.

Ueber die Modalitäten des Umtauschs der alten Noten wurde am 7. August ein Regulativ erlassen. Der Umtausch selber, der im August begonnen werden konnte, vollzieht sich in geordneter und verhältnismäßig rascher Weise. Bis Ende des Berichtjahres waren nämlich an 33 konzessionirte Emissionsbanken abgegeben: 20,403,000 Fr. in Abschnitten à 50 Franken, 47,830,000 ,, ,, ,, à 100 1,750,000 ,, ,, ,, à 1000 zusammen 69,983,000 Franken.

Wir haben die Zutheilung mit den Abschnitten von 100 Fr.

begonnen, als derjenigen Note, die die größte Beliebtheit und die ausgedehnteste Zirkulationsfähigkeit besitzt. Bald nachher folgten die Fünfzigfranken-Noten, sodann die Tausender und endlich diejenigen von 500 Franken.

Nach Maßgabe der fortschreitenden Bezüge von neuen Notenformularen werden die approximativen Erstellungskosten von 12 Cts.

per Formular, vorbehaltlich der definitiven Abrechnung, von den Emissionsbanken an die eidg. Staatskasse vergütet.

512 Einerseits um den Rückzug der alten Noten zu beschleunigen, anderseits um zur leichtern Abwicklung der Martini- und Neujahrsepoche beizutragen, gestatteten wir den Emissionsbanken auf ihr Verlangen einen Vorschuß in neuen Noten von 10 % der gesetzlichen Emissionssumme, immerhin mit der Bestimmung, daß dadurch die Zirkulation die bewilligte Emission nicht überschreiten darf.

Diese Erleichterung wurde von vielen Banken benutzt.

Vorderhand wurden die alten Noten unter 50 Franken, sowie diejenigen, welche nicht auf Franken lauten, die Kassenscheine der Solothurnischen Bank und die ,,buoni di cassa" der beiden tessinischen Emissionsinstitute zum Rückzug aufgerufen. Die ersten drei Gattungen dürfen vom 1. Januar 1884 an, die letztern vom 16. August abbin an von den betreffenden Emissionsbanken nicht mehr ausgegeben werden. Je nach dem Stande des Notenaustausches werden wir im Jahr 1884 mit dem Rückruf der andern Notengattungen fortfahren.

Was die Vernichtung- der alten Noten betrifft, so wurd 13 Emissionsbanken auf ihr Verlangen gestattet, dieselben unter amtlicher Kontrole und unter Beobachtung der von uns hiefür festgestellten Modalitaten selber zu vernichten. Die andern Banken senden ihre alten Noten dem Bundesrathe zur amtlichen Vernichtung ein. Bis Ende des Berichtjahres waren vernichtet: 15,712,775 Fr. unter der Bundeskontrole, 27,404,000 ,, ,, ,, kantonalen Kontrole, zusammen 43,116,775 Pranken.

Der Unterschied zwischen dem Betrag der abgelieferten neuen und den vernichteten alten Noten liegt, abgesehen von dem an vier neu entstandene Institute abgegebenen Betrag von 9,050,000 Franken, einerseits in. dem vorerwähnten Vorschuß von 10 °/o, anderseits in den gleich Anfangs ohne Gegenwerth ausgeliefer ten, die Mehremission bildenden neuen Noten.

Im Laufe des Berichtjahres wurden erlassen : Regulativ über den Ersatz von nicht mehr zirkulationsfähigen Banknoten ; Regulativ über den Rückruf von Banknoten.

Stand der Emissionsbanken.

Im Berichtjahr erhielten vier neu entstandene Banken, Nr. 3l) bis 33, die bundesrathliche Bewilligung zur Notenausgabe. Er-

513 höhungen der Emissionssumme wurden bewilligt der Solothurnischen Bank von 2,200,000 Fr. auf 2,500,000 Fr.; der Ersparnißkasse des Kantons Uri von 300,000 Fr. auf 500,000 Fr.

Die nachstehende Tabelle (Beilage Nr. 1) enthält die gesetzlieh autorisirten Emissionsbanken, die bewilligte Emissionssumme und die Deckungsart. Gegenüber der Emissionssumme von 115,221,315 Franken auf Ende 1881 ergibt sich auf Ende 1883 eine Mehremission von 16,378,685 Fr."

Banken mit hinfälliger Emission.

Der Bestand der Emission der obbenannten Banken war auf 31. Dezember 1883 folgender: Bank in Glarus Fr. 576,720 Ancienne Banque cantonale neuchâteloise .

.

y, 4,320,000 Caisse hypthécaire du Canton de Fribourg .

.

,,.

4,350 Bank f ü r Graubünden . . . . . . .

21,500 Leihkas.se Glarus ,.

94,000 Eidgenossische Bank . ' .

.

.

.

.

,, '294,100 Banque populaire de la- Broy e .

.

.

., 2,450 Die Ancienne Banque cantonale neuchâteloise, welche im Laufe dos Jahres in Liquidation getreten, hat den grüßern Theil ihrer Noten zurückgezogen; am Jahresende hatte dieselbe für 3,186,280 Franken eigene Noten in Kassa, in der Zirkulation befanden sich noch für 1,133,720 Fr.

Zur Beschleunigung des Rückzugs der Noten der beiden glarnerischen Institute werden w ir im nächsten Jahre die entsprechende» Verfügungen treffen. Der Umstand, daß die neu gegründete Glarner Kantonalbank ihr Thätigkeit, beziehungsweise ihre Notenausgab erst am 2. Januar 1884 begonnen, hatte uns nämlich bestimmt, bis auf Weiteres den monatlichen Notenrückzug von 2 % «1er ursprünglichen Emissionssumme der vorbenannten zwei Institute nicht zu erhöhen. Im Uebrigen können wir konstatiren, dass sich der Rückzug der Noten von Banken mit hinfälliger Emission foi» jetzt ziemlich rasch vollzogen hat.

Rekurse, Interpretationen, grundsätzliche Entscheide.

Als erwähnenswerth glauben wir
314

Die Begehren von Kantonsregierungen und Emissionsbanken, auf den neuen Noten die Anbringung eines Kantons-, bezw. Bankstempels zu gestatten, wurden abschlägig beschieden, mit Rücksicht darauf: a. daß dadurch die Einheitlichkeit der neuen Noten gestört würde ; b. daß den mit dem Kantonsstempel versehenen Noten der Kantonalbanken eine nicht gerechtfertigte Vorzugsstellung verschafft werden könnte; c. daß in Folge der technischen Anlage der neuen Noten die Abstempelung kaum als ein Schutzmittel gegen die Nachahmung gelten dürfte.

Einerseits auf Grund der Erwägung c, anderseits wegen der dadurch eintretenden Verspätung in der Ausgabe und endlieh um keinen Anlaß zur Annahme des Bestandes einer materiellen Garantie des Bundes zu bieten, wurde auch von der Anbringung eines eidgenössisehea Kontrolstempels auf den neuen Noten Umgang genommen.

Der schon früher von Privathäusern verübte Mißbrauch, die Banknoten mit ihrem Privatstempel zu versehen, hat sich auch hei dem Erscheinen der neuen Noten wieder gezeigt. Wir sahen uns in Folge dessen veranlaßt, in offizieller Kundgebung auf die Unschicklichkeit dieser Handlung hinzuweisen und im Falle der Wiederholung den Erlaß von schützenden Maßregeln in Aussicht zu stellen.

Seitdem sind uns keiue neuen Abstempelungen mehr zur Kenntniß gebracht worden.

Einer Kantonsregierung wurde auf ihre Anfrage mitgetheilt, daß die kantonale Banknotensteuer auf der effektiven Durchschnittsemission, welche auf Grund der dem Bundesrathe eingereichten wöchentlichen Ausweise festgestellt wird, zu berechnen sei und nicht auf der vom Bundesrathe dem betreffenden Institute bewilligten Emissionssumme.

Die gleiche Regierung erhielt auch die Eröffnung, daß die beabsichtigte Befreiung einer Emissionsbank von der kantonalen Banknotensteuer nachdem diese von einem zweiten, im Kanton domizilirten Institute bezogen wird, im Widerspruch mit der Bestimmung von Art. 46, Alinea 4, des Banknotengesetzes sich befinde.

Die Banque du Commerce, Verlangte eine offizielle Interpretation der Art. 16, e, bezw. 52 des Banknotengesetzes mit Bezug auf die Behandlung von nicht «um. Geschäftsbetrieb gehörigem, vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erworbenem Grundeigenthum derjenigen Emissionsbanken, welchen im Sinne des zitirten Art. 16

515

eine Geschäftsbeschränkung auferlegt ist. In Wiederholung der leitenden Motive zu dem letztjährigen Bundesrathsbeschluß, zufolge welchem die Banque du Commerce angehalten wurde, ein ihr gehöriges, in der Rue centrale in Genf gelegenes Haus bis 1. Januar 1885 zu veräußern, wurde der Gesuchstellerin im Besondern der Bescheid zu Theil, daß sowohl der Wortlaut wie der Geist der gerufenen Art. 16 und 52 die Liquidirung auch von solchen Geschäften fordern, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bestanden, durch dieses aber den betreffenden Banken untersagt worden seien.

Das Gesuch einer Bank um Interpretation über die dein Inspektorat der Emissionsbanken durch das Gesetz übertragenen Kontrolbefugnisse, bezw. die Ausdehnung derselben speziell mit Bezug auf die Prüfung der Jahresschlußbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurde dahin beantwortet, daß die von der benannten Stelle gestellten Forderungen sich innerhalb den gesetzlich vorgezeichneten Rahmen bewegen, mit andern Worten, daß die dem Bunde angewiesenen formellen Kontroifunktionen nicht überschritten worden seien.

Beziehungen zu den Emissionsbanken, Inspektionen bei denselben und den Despositenämtern.

Der Verkehr mit den Emissionsbanken war auch im abgelaufenen Jahr durchaus zufriedenstellend. Wir konstatiren hier gerne, daß überall das Bestreben sich kundgab, nicht nur dem Buchstaben, sondern auch dem Geiste des Gesetzes nachzuleben.

Es ist uns auch nicht entgangen, daß ehemalige Gegner des Gesetzes, die in demselben nicht nur eine Beschränkung der sog.

wirtschaftlichen Freiheit, sondern auch eine Gefahr für die Erhaltung der nothwendigen metallenen Umlaufsmittel erblickten, ihre Meinung zu Gunsten des Banknotengesetzes geändert und die jetzt schon bemerkbaren wohlthuenden Wirkungen desselben anerkennen.

Die Einsendung der Wochensituationen und Monats Bilanzen erfolgt im Allgemeinen pünktlich. Die" diessfallsigen Veröffentlichungen geschehen nun im ,,Schweizerischen Handelsamtsblatt"und finden Sie in der Beilage Nr. 2 die wöchentlichen Angaben über die Emission, die Zirkulation und die gesetzlich Baarschaf der Emissionsbanken im Jahr 1883 eigens zusammengestellt.

Die Anfertigung und der Austausch der Noten haben «s dem Inspektor der Emissionsbanken auch dieses Jahr unmöglich gemacht, alle Banken und Depositenämter zu inspiziren. Die noch fehlenden Besuche werden im Jahr 1884 nachgeholt und können von da HU die Inspektionen regelmäßig wenigstens ein Mal jährlich vorgenommen werden.

516 Die Beilage Nr. 3 enthält das Resultat der Untersuchungen bei den Banken und den kantonalen Depositenämtern. Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz wurden durch die vorgenommenen Inspektionen keine konstatirt die nothwendig gewordenen Bemerkungen und ertheilten Weisungen betrafen vorzugsweise die Anlage und die Haltung der auf das Banknotenwesen Bezug habenden Bücher, die Darstellung von einzelnen Posten der Monatsbilanz u. dgl. m. Die getrennte Aufbewahrung und Buchung der Noten ist nun allerorts durchgeführt.

Bei mehreren Banken herrschte eine unrichtige Auffassung über o die Klassifikation der 2-, l- und 1/2-Frankenstücke in den an den Bundesrath einzusendenden Monatsausweisen. Diese Geldsorten wurden nämlich in die Rubrik der gesetzlichen Silberbestände, statt in diejenige der Scheidemünzen, eingestellt.

Das von uns für das Jahr 1882 festgestellte provisorische Schema für die Jahresrechnung der Emissionsbanken hat sich im Allgemeinen gut bewährt. Nachdem dasselbe im Berichtjahr nochmals einer gründlichen Sichtung unterworfen worden war, erfolgte dessen definitive Aufstellung, wobei gegenüber dem vorjährigen provisorischen Entwürfe nur unwesentliche Abänderungen nothwendig wurden.

Wenn wir von der Voraussetzung ausgehen, daß der Kernpunkt einer Notenbank in der Sicherung der joderzeitigen Einlösbarkeit ihrer Noten Hegt, so kann die außerhalb der Baardeckung bestehende Notendeckung, für sich allein betrachtet, wohl nicht als absolut genügend angesehen werden, um den zirkulirenden Noten die oben ausgesprochene Bürgschaft in unbestreitbarer Weise beizugeben. Die Beurtheilung, inwieweit die Sicherheit für die sofortige Einlösbarkeit der Noten als unzweifelhaft vorhanden, angenommen werden darf, kann nur nach genauer Kenntniß der Zahlungsfähigkeit eitler Bank im Allgemeinen erfolgen. Die Zahlungsfähigkeit selber läßt sich aber wieder nur an Hand einer nach duo strengen Kegein der Oeffentlichkeitetablirtenu Rechnung, die sich durch Ausführlichkeit, Präzision, Klarheit und absolute Zuverlässigkeit auszeichnen m u ß , genau bestimmen.

Diese Grundsätze dienten

Dem Bunde steht nun allerdings nur eine beschränkte materielle Einmischung in den Geschäftsbetrieb von einzelnen Emissionsbanken zu. Bei allen Emissionsbanken aber konstatirt und prüft er in offizieller Stellung die Ergebnisse, läßt dieselben amtlich veröffentlichen, sichert sich die zur Aufklärung notwendigen Angaben, läßt nöthigen Falls die eingehenden Ausweise mit den Geschäfts-

517

büchern vergleichen und übermittelt auf diese Weise der Oeffentlichkeit ein wichtiges Hülfsmittel, um die technischen und volkswirtschaftlichen Verrichtungen und die Kreditwürdigkeit der Notenbanken beurtheilen zu können.

Wirtschaftliche Erscheinungen.

Wir haben in unserm letztjährigen Bericht die Bemerkung gemacht, daß es verfrüht wäre, aus den Angaben der periodischen Bankausweise im Jahre 1882 mehr oder weniger bestimmte Schlüsse über die Wirkung des Banknotengesetzes im Allgemeinen und den Einfluß desselben auf den einheimischen Geldmarkt im Besondern ableiten zu wollen. Diese Anschauung scheint uns auch noch heute, nach l 12 jährigem Bestände des Gesetzes theilweise gelten zu dürfen.

Den Angelpunkt des Banknotengesetzes bildet die Baardeckung der Noten. In der Sicherung der jederzeitigen Einlösbarkeit der Noten liegt der fundamentale Gedanke des Gestzes, welcher durch das Deckungsverhältniß von 40 % der Zirkulation seinen Ausdruck gefunden. Ueber die praktische Berechtigung und die Haltbarkeit dieser Entscheidung muß die Zukunft lehren, da: die gegenwärtigen Zustände auf dem Geldmarkte, wie solche aus der schon seit längerer Zeit andauernden Mattigkeit im Geschäftsleben hervorgegangen, nicht als Prüfstein hiefür dienen können. Wir müssen gewisse Verkehrsstauungen, Kapital- oder Metallgeldkrisen durchmachen und erst dann wird es sich zeigen, ob die Gesetzgebung das Richtige getroffen, ob die Maßregel sich als wirksam genug erweise, um einer drohenden Krisis vorzubeugen, oder aber nur zur Beseitigung einer ausgebrochenen Krisis beizutragen.

Neben der Uniformität der Noten und der Rechnungsstellung haben wir bis jetzt als eine unmittelbare Wirkung des Gesetzes die nicht unwesentliche Vermehrung des. Baarbestandes bei den Emissionsbanken zu erwähnen. Während nämlich der Durchschnitt für 36 Institute pro 1881, bezw. 1882 43, bezw. 50 Millionen Franken betrug, beläuft sieh derselbe für 39 Institute im Jahr 1883 auf 60 Millionen Franken bei einer durchschnittlichen Notenzirkulation in den benannten Jahren von 99, 98 und 102 Millionen Franken. Diese Vermehrung des Metallgeldes, die ihre hauptsächliche Begründung in den Deckungsvorschriften des Banknotengesetzes und zum geringem Theil in der Zunahme, der Geschäftslosigkeit finden dürfte, involvirt aber keineswegs eine gleicheErhöhung der disponibeln
Umlaufsmittel denn einerseits kann das Bedürfniß zu einer solchen während der Dauer der schon oben erwähnten wirthschaftlichen Zustände nicht aufkommen, anderseits sind 2/3 dieser

518 Baarschaft festgehalten und können dem Verkehr nur als theilweiser Ersatz von zurückgezogenen andern Zahlmitteln, von Noten, dienstbar gemacht werden. Daß im Uebrigen die Eintönigkeit des Geldmarktes durch die Veränderung des Metallstockes nicht nur nicht unterbrochen, sondern in letzter Zeit an Intensität eher zugenommen, mag klar aus dem konstant gedrückten Diskontosatz hervorgehen, aus dem Stand des untrüglichen Barometers über Nachfrage und Angebot von Geld. Der durchschnittliche Diskontosatz betrug nämlich: 1881 Zürich 4,13 °/o, Basel 4 °/o, Genf 4,13 % 1882 4,51 %, ,, 4,43 »/o, ,, 4,33 % 1883 ,, 3,06%, ,, 2,99 °/o, ,, 2,95% Selbst während Martini und Ende Dezember 1883, als 95 % von der Emission in Zirkulation sich befanden, blieb der Diskonto in Genf auf 3 % , in Zürich und Basel auf 3Va 0 /o, bezw. 3%, und die gesetzliche Baarschaft hielt sich gegenüber der Zirkulation auf 51, bezw. 54 °,'o. Weder an Metallgeld noch au Banknoten zeigte sich Mangel, und es wickelte sich der Verkehr in sehr geordneter und glatter Weise ab.

Wir führen diese bemerkenswerthe Erscheinung besonders deßhalb an, um darzuthun, daß die seiner Zeit in Folge der gesetzlichen Bestimmungen befürchtete Erhöhung des Diskontos einstweilen noch nicht eingetreten ist, daß wir im Berichtjahr vielmehr unter dem Satze der auswärtigen Staaten geblieben sind.

Interessant sind die Zahlen über die Zusammensetzung der gesetzlichen Baarschaft bei den Emissionsbanken.

Beim Inkrafttreten des Banknotengesetzes betrug das Gold 6/s, das Silber 3/s des gesammten gesetzlichen Metallgeldes, und dieses Verhältniß hat sich bis Ende des Berichtjahres forterhalten. Fassen wir die bisherige ausnahmsweise Stellung der Schweiz gegenüber den andern der lateinischen Münzkonvention angehörenden Staaten mit Bezug auf die Goldprägung in's Auge, so ergibt sich aus obigen Zahlen zur Evidenz, daß der Goldvorrath in unserm Lande bisanhin mehr betrug, als man gemeinhin anzunehmen pflegte und daß besonders die Notenbanken die Beschaffung dieses Zahlmittels von dem Momente an mit Eifer betrieben, da die Annahme des Banknotengesetzes gesichert war. Aber auch seit der Wirksamkeit des letztern ist bei allen Emissionsbanken, die ihre Baardeckung noch nicht vollständig in Gold angelegt haben, das sichtbare Bestreben vorhanden, eine solche Konversion zu vollziehen. Das Gold tritt mehr und mehr an die Stelle des Silbers, welches nun für den Verkehr wieder frei wird; dieser ist aber aus bekannten Gründen

519 wenig geneigt, sich des Silbers als Zahlmittel in großerm Umfange zu bedienen, und es tritt deshalb überall die praktische, einheitliche und gesicherte Banknote an die Stelle des Silbers. Damit ist wohl die ganze Verschiebung der Umlaufsmittel : Vermehrung der Notenzirkulation und Erhöhung des Metallbestandes erklärt, und es scheint sich somit die Meinung, die Noten hätten besonders das Gold verdrängt, nicht zu erwahren.

Der Wegfall der Noten unter Fr. 50 wird zur Ordnung und ersprießlichen Gestaltung des Notenwesens nicht wenig beitragen.

Die Banknote soll nach ihrem geschäftlichen Charakter nicht auf dem Gebiet des täglichen Kleinverkehrs sich Eingang verschaffen und es war deshalb die Aufhebung der kleinen Notenabschnitte und die Kontingentirung der 50-Franken-Noten, womit eine gewisse Begrenzung der Notenausgabe erreicht wurde, gewiß am Platz. Alle Staaten, die von der verderblichen Papiergeldwirthschaft bis jetzt verschont geblieben, haben die Unzuträglichkeit von auf geringe Beträge lautenden Notenabschnitten anerkannt und zweifeln wir keineswegs, daß diejenigen Kreise unseres Landes, welche die 10- und 20-Frauken-Noten als ein absolutes Erforderniß des Verkehrs glaubten hinstellen zu müssen, sich bald mit der neuen Einrichtung ausgesöhnt haben werden.

V erzeichniss

520

Beilage Nr. 1.

der

Ordnwngsnumwer. ,

vom Bundesrathe autorisirten schweizerischen Emissionsbanken.

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7 8 .

9

10 !

Bisherige Vom Bundesrath bewilligte Emissions- Emissionssmnme.

summe.

Firma.

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St Gallische · Kantonalbank St. Gallen Basettandsehaftliche Kantonalbank Liestal Ketntonnlltunk' von Hern Bern Z W e i g a n s t- a 1 1 e n : Thun , Burg^ \dorf, Langenthal, Biel, St. Immer, ·- Pmntrut.

, ,, · · · · .

Banca cittì tonale 'ticinese Béllinzona Z w e i g a n s t a l t e n : Locamo, Lui^no, Mendrieio.

· in St. Gallen St. Gallen Cfédit agrìcole et industriel de la Broyé Estarayer Thurgaitisvhe Kanttmalbank Weinfelden Aargauische Bank Aarau Toggenburger Bank Liclitemte.ig

f

Z w e i g a n s t a l t e n : Korschach, St. Gallen.

Lugano

U

Banco, della Svizzera italiana, Z w e i g a n s t a l t e n : Locamo, Bellinzona, Mendrisio.

Thitrgauische Hypothekenbank

12 13 14

Graiibündner Kantonalbank Kantonal-, Spar- und Leihkasse Banyue du Commerce

Cìmr Lugern Genève ü ebertrag

Z w e i g a n s t a l t : Romanshorn.

Frmienfeld

Deckungsart.

Fr.

6,600,000 720,000 7,950,000

Fr.

8,000,000 1,500,000 10,000,000

1,986,670

2,000,000

Wertlischriften

5,000,000 300,000 1,500,000 3,000,000 1,000,000

6,000,000 500,000 1,500,000 4,000,000 1,000,000

Portefeuille Werthschriften Kantonsgarantie " Werthschriften

1,650,000

2,000,000

n

750,000

1,000,000

«

2,000,000 1,096,500 18,900,000 52,453,170

3.000,000 2,000,000 20,000,000 62,500,000

Kantonsgarantie

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Portefeuille

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Bisherige Vom Bundesratli bewilligte Emissions- Emissionssumme.

summe.

Firma.

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Fr.

U ebertrag Herisau Zürich

Er.

52,453,170 2,000,000 5,000,000

62,500,000 3,000,000 6,000,000

Kantonsgarantie Portefeuille

Basel Lwsern Genève Bulle Zurich

8,000,000 2,000,000 5,000,000 240,000 15,000,000

12,000,000 2,000,000 5,000,000 300,000 15,000,000

Werthschriften Portefeuille Werthschriften Kantonsgarantie

n

!

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i

Solotlmrn

2,200,000

2,500,000

Schaffhausen Fribourg ,, Lausanne Altorf.

700,000 1,681,805 750,000 6,847,410 300,000

1,000,000 1,000,000 1,500,000 8,000,000 500,000

300,000 166,600 --

500,000 300,000 3,000,000

Stans.

Bulle Neuchâtel Neuchâtel..

Schaffliausvn Glants Total

: ,

-- -~ --

102,638,985

5,000,000 1,000,000 1,500,000 131,600,000

n

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Werthschriften Kantonsgarantie n \ n

Werthschriften Kantonsgarantie

;

Portefeuille Kantonsgarantie n

1

521

31 32 33

Appensell A.-RÌI. Kantnnalbanli Bank in Zurich Z w e i g a n s t a l t : Winterthnr.

Bank in Basel Ban?; m Luzern Banque de 6-enève Crédit Gruyérien Zureiter Kantonalbank Z w e i g a n s t a l t e n : Winterthur, Affoltern a/ A., Rati, Uster, Anrtelfingen , Biilach , Bauma , Meilen, Dielsdorf, Horgen.

Solotlmmische Bank Z w e i g an s t a 1 1 e n : Ölten, Balsthal.

Bank in SchaffhausenBrtnque cantonale fribourgeoise Cdinne d'miiortissemewtde la. dette-publique Banque cantonale vmtdoise Ersparnisskasse des Kantons Uri Kantonale Spar- und Leihkasse roti Nidwaiden Banque populaire de la Gruyère Banque cantonale neuciiâteloisa Z w e i g a n s t a l t e n : La Ohaux-deFonds, Locle.

Banque commerciale neuchâtelni/ie Schaffhauser Kantonalbank Glarner Kantonalbank

Deckungsart.

Beilage Nr. 2.

Zur Seite 38.

Generalsituation der gesetzlich autorisirten schwezierischen Emissionsbanken fUr das "Jahr 1883.

Datum.

6 . Januar .

13.

20.

27.

3 . Februar 10.

17.

24.

l

3. März*

10. ,, ' 17.

,, ii 24.

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,, ,, ,,

7. April 14. ,, 21. !

28.5. Mai;

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.

.

Notenemission.

Notenzirkulation.

Fr.

Fr.

103,599,000 103,624,000 103,624,000 103,624,000 103,621,000 103,650,000 103,668,000 103,588,000 103,438,000 103,182,000 103,601,000 103,648,000 103,721,000 103,831,000 103,889,000 103.927,000 104^27,000 104,027,000 103,978,000

98,854,000 96,299,000 93,438,000 91,542,000 93,094,000 90,599,000 89,247,000 87,308,000 90,625,000 89,224,000 90,125,000 89,136,000 93,328,000 93,064,000 93,527,000 93,487,000 95,704.000 95,945^000 93,773,000

°/o

Gesetzliche Baarschaft.

ex

IsS ISS

%

Fr.

95

93 90 88 90 87 86 84 88 86 87 86 90 90 90 90 92 92 90

56,208,000 56,964,000 57,355,000 58,280,000 57,481,000 57,690,000 58,260,000 58,642,000 58,390,000 56,350,000 56,115,000 55,122,000 55,024,000 54,354,000 55,017,000 54,116,000 54,736,000 55,258,000 57,017,000

57 59

:

61

64 62 64 65 67 64 63 62 62 59 58 59 58 57 58 61

: ; , i ' ' ;

Datum.

19. Mai 26. ,, 2 . Juni .

.

9. ,, 16- * 23. ,, 30. ,, 7. Juli 14- ,, 21. ,, 28- ,, 4 . August .

.

11,, 18.

,, 25.

,, 1 . September .

8 .

,, .

IB.

,, .

22. ,, .

2 9 . ,, .

6 . Oktober .

13. ,, .

Notenemission.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Notenzirkulation.

Fr.

Fr.

103,950,000 103,965,000 103,465,000 103,460,000 103,468,000 103,473,000 103,476,000 103,484,000 103,523,000 103,133,000 103,140,000 103,140,000 103,070,000 102^471,000 100,471,000 101,679,000 102,658,000 108,548,000 109,569,000 112,649,000 115,482,000 116,607,000

92,444,000 90,534,000 91,258,000 90,948,000 90,706,000 90,812,000 94,959,000 95,177,000 94,970,000 92,898,000 92,582,000 92,066,000 91,404,000 90,648,000 90,498,000 93,138,000 93,954,000 94,490,000 93,973,000 98.893,000 101,387,000 102,846,000

°/o

Gesetzliche Baarschaft.

°/o

.

Fr.

89 87 88 88 88 88 92 92 92 90 90 89 89 88 90 92 92 87 86 88 88 88

57,665,000 58,488,000 57,806,000 57,464,000 57,295,000 57,015,000 55,524,000 54,965,000 54,759,000 55,427,000 55,239,000 55,327,000 55,429,000 55,984,000 56,658,000 56,638,000 56,086,000 56,657,000 56,646,000 56,469,000 56,800,000 57,183,000

62 65 63 63 63 63 58 58 58

60

60 60 61 62 63 61 60 60 60 57 56 56

i

!

;

:

; ; , , ' i

Datum.

88 88 92 95 95 91 92 88 89 91 95

57,967,000 58,432,000 57,970,000 58,337,000 60,223,000 61,803,000 62,787,000 62,663,000 63,616,000 64,032,000 63,422,000

56 56 53 51 52 55 56 58 58 58 54

90

57,407,000

60

64,032,000

67

.

.

.

.

Durchschnitt

.

.

.

.

108,019,000

96,864,000

.

.

.

.

123,394,000

117,551,000

95

29. Dezember.

6. Januar.

10./17. Nov.

29. Dezember.

.

.

.

.

.

.

103,211,000 104,499,000 109,788,000 115,439,000 115,832,000 111,570,000 111,859,000 107,914,000 109,028,000 111,340,000 117,551,000

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Tag

Minima Tag

29. Dezember.

.

.

.

.

.

100,471,000

87,308,000

25. Angnst.

24. Februar.

29 Banken bis und mit 1. September.

l

30 32

,, ,,

,, * ,, 8.

Ende Dezember.

,,

°/o

Fr.

.

.

.

.

.

.

Fr.

.

.

.

.

.

.

Fr.

%

116,932,000 118,140,000 119,053,000 121,563,000 122,113,000 122,478,000 121,893,000 122,347,000 122,067,000 121,872,000 123,394,000

Maxima

.

Notenzirkulation.

2 0 . Oktober 2 7 . ,, 3 . November 10. ,, 17. ,, 24. ,, 1 . Dezember 8 .

1 5 . ,, 2 2 . , 29. ,,

.

Gesetzliche Baarschaft.

Notenemission.

84

24. Febr.

22. Dezember,

24. Febr.

51

54,116,000 21. April.

10. Nov. !

t

·

Zur Seite 524.

Beilage Nr. 3.

Resultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern.

1

j

' '"

Deckung von 60% der Emission (Art. 12 des Gesetzes).

Baardeckung : 40 °/o der Zirkulation

i

Banken.

Datum der Inspektion.

Emission.

(Art. 10 des Gesetzes).

Zirkulation.

1

Silber.

Gold.

Wechselportefenille.

:

! Zentralstelle.

1

Total,

DiskoBtoSchweizerWechsel.

Wechsel auf das Ausland.

;: Werilisclii'iftenliiiiterlage.

Wechsel mit Faustpfand.

,,, , .

Total -

;

Nominal;; werth.

;; n

i Bank i n Zürich .

.

.

.

.

. 10./13. Apri! 1883 Zürcher Kantonalbank .

.

.

.

. 13./14. ,, Kantooalbank v o n Bern .

.

.

.

27- ,, l Thurgauische Hypothekenbank 11. Juni ,, i Thurgauische Kantonal bank .

.

« ·.

12. ,, | Bank in St. Gallen Graubttndner Kantonalbank i Aargauische Bank , .

30. JSfov. r : Basellandschaftljche Kantomilbank ·.·7.. Dea.

,, Kantonal-Spar- und Leihkasse Luzerp ' 14- ' ' i , Kantonale ,, ,,· v. Njidwaldftu fl «· ·,, Crédit agricole et industriel de la Broyé 21.

,, fl Banque populaire de la Gruyère .

3».,^.

v Crédit gruyérien à Bulle , .

·9v J&n. 1884 Caisse d'amortissement de la dette publique,; i'.

16;,:,^.,, ,, Banque cantonale fribourgepise 17i;,,&^;.

m Solothurnische Bank 20./21. Fêbr; ,, : Bank in Basel ·ÎÔ./8. .Marsi: ,, 11/16, ,, ,, Banque commerciale neuehâteloise

.i?./«,.,:*, «.l . .;; ·

5,000,000 4,724,700 14,600,000 12,834,860 7,491,595 7,750,000 750,000 717,190 1,500,000 1,185,960 5,000,000 4,933,360 2,000,000 1,984,130 3,000,000 2,971,600 1,009,520 1,048,000 1,094,300 1,033,000 500,000 426,000 499,410 492,070 300,000 :| 299,850 290,000 i: 275,360 1,055,860 1,164,010 956,900 795,145 2,500,000 - 2,114,610 12,000,000 ld,331,500 4,500,000 ^990,550

1,000,000 4,500,000 3,000,000 160,000

3oo,ooa

1,000,000 1,500,000 140,000 50,000 ÌOOÌOOO

1,300,000 · /·' 800,000400,000 180",ÖÖ'0 .oo;eob 330,000 _^:,,r'_ · 440,000 160,600 13,400 193,000 7,000 - ·-- 120,000-' -- · 120,000 ' 65,060 400,000 ; -'_i:400,000' ,, 1,000,000 2,310,000 1,350,000 900,000 900,000

--

228,826 1 261,35 4 t 343;453 _1-

_

__: ·_i_ 1,947,914 ·· ^_ '·

!

2.000.000 6,000,000 3,000,000 300,000 578,826 2,061,354 800,000 1,223,453 430,000 440,000 174,000 200,000 120,000 120,000 465,000 400,000 1,000,000 5,607,914 1,800,000

7,807,295

222,328 ,

,

,,,, -^-

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3,836,903

1,565,056

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9,362,582 6,701,368

886,297 50,663

4,607,277 -- -- -- -- 1,423,430

4,726,826 847,400

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-- -- --

--

i! 643,000

600,850

--

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6,825,389 ··

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il

12,636,900 il

--

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-- -- -- --.

i! 316,500 199,000 ;; 196,000

:

i: II

_

668,000

14,975,705 i j ' . . -,·;.'

7,599,431 ·;. · --. ,

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Bnndesräthl. l Kaiilon.sgai'.'iiilit!. ; Sehatzungswerth.

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!

Kantonsgaranlie n Kantonsgarantie

'.

*~ .:

,i Kantonsgarantie i; i

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-- ;' 300,675 :

D --

180,750 185,000

--

603,240

--

.V:'-^: "· · : .' --

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l



i i ' :

Kantonsgarantie -- i Kantonsgaranlie j

" .

i

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j

1

Bemerkung. Die obigen Zahlen enthalten nur die Bertfad« der Hanptbank, ohne Hôrbêiziehiinjf derjenigen der Äweigßnstalten und Agenturen.

|

Kantonale Depositenämter.

(

Am 11. Juni 18S3.,ffnd c|ie UatersacRuag des thurgauischen, am i^ Januar ISSe^diejeuige des freiburgiscben Bepositenamtes statt.

gab zu keinen Aussetzungen Veranlassung.

Die Veriflüation des Titelbestandes und die Prâfung der Anlage und Haltoag . der Kontrolen .;

Zentralstelle der Konkordatsbanken.

i Die am 10. April 1883 vorgenomrnene Inspektion ÌaodUdie geaaue .Uebet-einstinunuog» der >(Uuohersaltli hVît dèh Effektivbest^oden.

i selben rühmenswevth. Der EffeMivbesiaud war zusammengesetzt wie folgt: .900,000 Pr. in Gold, , 4,500,000 ,, ,, Silber, i

Total

5,400,000 Fr.

Die Anlage der B lieber uöd Kontrolen ist eiae sorgfältige: aoä übersichtliche, die Haltung .der-'

j

525

D. Eidgenössische Staatskasse.

Der Gesammtverkehr der Staatskasse betrug im Jahr 1883 : in Einnahmen .

.

. Fr. 100,522,872. 50 in Ausgaben . ,, 96,964,119.36 Fr. 197,486,991. 86 oder gleich einem monatlichen Durchschnitt von Fr. 16,457,249. 31 oder einem täglichen (zu 300 Arbeitstage berechnet) ,, 658,289. 97 In obigem Total befinden sich auch die blos durchlaufenden oder sog. Skripturposten im Gesammtbetrage von Fr. 43,195,668. 18.

Der Bestand der eidgenössischen Werthschriften und der verschiedenen Spezialfonds wird in einer besondern Uebersicht, unter anderer Rubrik, dargestellt und es wird hierorts auf diese Uebersicht verwiesen.

Bei der andauernden Geldabondanz und der daherigen Schwierigkeit, bei den akkreditirten Banken Baarschaft zu annehmbaren Zinsen unterzubringen, mußte auch in diesem Jahre, um Zinsverlust so viel möglieh zu verhüten, vom Rechte des Diskontirens von soliden Schweizerwechseln Gebrauch gemacht werden.

Der Bestand des Wechsel portefeuille Am 1. Februar 1883 .

.

,, 1. März ,, .

.

,, 1. April ,, .

.

,, 1. Mai ,, .

.

,, 1. Juni ,, .

.

,, 1. Juli ,, .

.

,, 1. August ,, .

.

,, 1. September ,, .

.

,, 1. Oktober ,, .

.

1. November ,, .

.

,, 1. Dezember ,, .

.

31.

· ,, .

.

B '

war folgender: Fr. 1,854,644. 23 1,709,456. 03 ,, 1,254,534. 80 2,994,093. 40 ,, 3,206,193. -- ,, 2,432,994. 50 ,, 1,651,960. 50 1,248,620. 98 ,, 782,047. 93 1,099,797. 93 1,843,239. 90 ,, 1,834,201. 80

Der Ertrag dieser Wechsel belief sich auf Fr. 52,512. 26. Der Ertrag von 1882 belief sich auf Fr. 65,955. 60, war mithin um mehr denn Fr. 13,000 höher als 1883, obwohl der Umsatz des Kontos von 1883 Fr. 20,515,750. 96 und derjenige von 1882 Fr. 19,693,462. 80 betrug. Dieses Resultat ist allein der andauernden Geldabondanz zuzuschreiben. Der höchste von uns bezogene Diskonto-

526 satz im Jahr 1883 war 3 °/o, während er 1882 durchschnittlich 4,45 °/o betrug; der niedrigste von 1883 war 2 °/o und 1882 3 %.

Die im Budget vorgesehene Prägung von fünf Millionen in schweizerischen 20-Frankenstücken hat gegen Schluß des Berichtjahres begonnen und ist diese Summe von der eidgenössischen Münzstätte der Staatskassa in Lieferungen von je Fr. 400,000 übergeben worden.

Um so viel möglich dieses Gold im Lande selbst behalten zu können, wurde den schweizerischen Emissionsbanken eine Summe von 2 1/2 Millionen Franken unter der grundsätzlichen Bedingung . abgegeben, daß dasselbe zur Baardeckung der Notenzirkulation verwendet werden solle und demgemäß vorläufig nicht und später bei eventuellem Bedarf nur successive zur Ausgabe gelangen dürfe.

Ferner wurde davon eine Million Franken verwendet zur Deckung des ersten Geldbedarfes eines allfälligen Truppenaufgebotes, welcher Geldbedarf gemäß dem Bundesgesetz betreffend Anlage eidgenössischer Gelder, vom 16. März 1877, von der laufenden Kassa ausgeschieden, in der Depotkassa aufbewahrt wird. Den Rest von l Va Millionen Franken erhielten die kantonalen Staatskassen, die Kreispost- und Hauptzollkassen und die eidgenössische Staatskassa selbst behielt eine Summe behufs Bezahlung der Gehalte etc.

M ü n z - E i u l ö s u n g.

Der Rückzug der Billonmünzen alter Prägung wurde auch in diesem Jahre fortgesetzt.

Es wurden eingezogen : au 5 Rappenstücken .

.

. 1,700,000 ,, 10 ,, .

.

. 1,670,000 20 ,, .

.

. 2,840,000 Dieselben wurden in Billonmünzen neuer Prägung, soweit die eidgenössische Münzstätte solche liefern konnte, ausgetauscht. Der Rest wurde auf andere Weise gedeckt.

Der Münz-Auswechslungsdienst verzeig im Ein- und Ausgang einen Umsatz von Fr. 3,588,589. 54 in 3013 Posten.

Die auf neue Rechnung vorgetragenen Postvorschüsse zur Einlösung von Geldanweisungen belaufen sich auf die Summe von Fr.'1,262,000.

527

E. Pulververwaltung.

Personal. Die Stelle des Verwalters des III. Bezirks wurde im Juli vakant, und im nämlichen Monat verstarb der Fabrikationschef der Pulvermühle zu Kriens. Beide Stellen blieben unbesetzt.

Die Leitung der Krienser Mühle, sowie der Pulverhandel im III. Bezirk werden seither von der Centralverwaltung besorgt. Für den in den eidgenössischen Zolldienst übergetretenen Magazinier des IV. Bezirks in Chur wurde eine Neuwahl getroffen, ebenso für den auf sein Begehren entlassenen langjährigen Contremaître der Pulvermühle La Vaux.

Pulvermühlen. Von den ausgeführten Bauten sind namhaft zu machen: der Neubau des im Jahre 1880 explodirten Mengtonnengebäudes zu Chur und die Erweiterung der Tröckneeinrichtung zu La Vaux. Die eigentlichen Bau- und Umänderungsarbeiten wurden vom eidgenössischen Oberbauinspektorat, die innere Einrichtung durch das technische Personal der betreffenden Pulvermühlen ausgeführt. Zu Chur wurde vom Oberbauinspektorat ferner eine neue Umzäunung des großen Pulvermagazins erstellt; die gleichfalls büdgetirte Erneuerung der Pallisadenzäune der Magazine zu Etoy und St. Prex blieb dagegen unausgeführt. Für die Unterhaltungs- und Reperaturarbeiten an den mechanischen Einrichtungen, Apparaten und Geräthen und den theilweisen Ersatz derselben durch neue Stücke genügten meistens die Arbeitskräfte und Hülfsmittel unserer eigenen Reparaturwerkstätten, von denen diejenige zu Chur in Folge der Verlegung des Polirwerkes in eine andere Lokalität überdies noch bedeutende Montagearbeiten auszuführen hatte. Gebäude und Apparate der nach dein System dur Läuferwerke umgeänderten Pulvermühlen befinden sich z. Z., mit wenigen Ausnahmen, in befriedigendem Zustande. Von Explosionen und andern Unfällen sind die Pulvermühlen im Berichtjahre verschont geblieben.

Material. Der Verbrauch an Fabrikationsmaterial erreichte in den einzelnen Mühlen folgende Beträge: Kohlenholz.

Satpeter.

Schwefel.

ms Fr. Ct kg.

Fr. Ct.

kg.

Fr. Ct.

La Vaux 488,11 9,821. 60 124,063 84,363. 18 18,553 4,719.14 Worblaufen . 82,364 56,007. 52 11,284 2,674. 30 361,03 7,559. 44 Kriens . . . 36,787 25,015. 16 5,104 1,288. 50 161,57 3,399. 72 Chur . . . 88,162 59,950. 50 12,342 3,202. 80 229,00 5,092. 36 Total 331,376 225,336.36 47,333 11,884.74 1239,71 25,873.12 Salpeter und Schwefel sind in guter Qualität leicht
erhältlich und geben zu keinen Bemerkungen Anlaß. IQ der Kohlenbereitung kann mit Bezug auf die Gleichmäßigkeit im Verkohlungsgrad sowohl für die Produkte der fixen als der beweglichen Verkohlungs-

528 Cylinder ein weiterer Fortschritt nachgewiesen werden. Für dio Bereitung der Jagd- und Gewehr-Pulverkohlen wurden statt des in frühern Jahren ausschließlich gebrauchten Haselholzes weichere Holzarten verwendet und speziell für die Herstellung von Jagdpulverkohlen Proben mit einer fremden Holzart begonnen, von deren Verwendung jedoch bisdahin der Transportverhaltnisse wegen abgesehen werden mußte.

Pulver. Die Pulverfabrikation ergab in den einzelnen Mühlen folgende Quantitäten: La Vaux kg.

Worblaufen kg.

Kriens kg.

Chur.

kg.

Total, kg.

166,410 108,020 48,155 117,550 440,135 Zur Kontrole gelangten: Jagdpulver kg. 1,550, Gewehrpulver kg. 122,000, Kanonenpulver kg. 38,250, zusammen kg. 161,800.

Davon waren älteres Fabrikat kg. 1,550 Jagdpulver und kg.1 5,900 Kanonenpulver. Alles zur Kontrole prasentirte Kriegspulver entsprach den gestellten Anforderungen und wurde plombirt. Ueber dessen ballistische Leistungen wird an anderer Stelle Bericht erstattet. Mit den Jagdpulversorten, die zur Ausgabe gelangton, wurden in Bezug auf Kraftaußerung Resultate erreicht, die von den Leistungen ausländischer Produkte nur selten übertroffen werden.

Der Pulvervorrath betrug am 31. Dezember 1883 kg. 483,094 und zwar: Jagdpulver .

.

. k g . 27,193 Gewehrpulver .

. ,,, 145,509 Kanonenpulver .

. ,, 120,805 Sprengpulver .

.

.,, 189,587 -

-

kg. 483,094

F. Eidg. Münzstätte.

Für das Berichtjahr waren im Voranschlag für Prägung vorgesehen worden: 250,000 Zwanzigfrankenstucke im Nennwerthe von Fr. 5,000,000 2,000,000 Zwanzigrappenstücke ,, ,, ,, ,, 400,000 2,000,000, Zehnrappenstucke ,, ,, ,, ,, 200,000 3,000,000, Funfrappenstucke ,, ,, ,, 150,000 1,000,000 Zweirappenstucke ,, ,, , ,, ,, 20,000 Auf dem Wege des Nachtragskredites kamen noch hinzu: 500,000 Zwanzigrappenstücke im Nennwerthe von 100,000 1,000,000 Einrappenstucke ,, ,, ,, ,, 10,000 9,750,000 Stuck Münzen im Nennwerthe

von Fr. 5,880,000

529

Dieses Quantum wurde vollständig erstellt und bis zu Anfang Februars des laufenden Jahres an die Bundeskasse abgeliefert.

Das Gesammtgewicht des auf die Prägung verwendeten Metalles beträgt 276 metrische Centner, welche eine Ausgabe erheischten von Fr. 5,444,084. 87.

Folgendes ist die Uebersicht über das zu den Prägungen verwendete Metall : Zwanzigfranken.

Ankauf in Goldplättchen /iooo fein

.

Abgeliefert in Zwanzigfrankenstücken Nach Genf zurück verkauft Abgang: zu Proben verwendet 0.28 °/oo

. kg. 1613.05152 . v 3.83325 . ,, 0.45253

900

kg. 1617.33730

kg. 1617.33730 Zwanzigrappen.

Vorrath voü 1882 * Ankauf in Plattchen

kg.

17.-250 ,, 10039.500 kg. 10056.750

Abgelieferte Zwanzigrappenstücke Fabrikationsabgang J /2 °/oo .

Vorrath auf neue Rechnung

kg. 9984.873 5.127 ,, 66.750 ïïg77()056.750

Zehn- und Fünfrappen.

Vorrath von 1882 Ankauf von Fünfrappenplattehen Ankauf von Zehnrappenplattchen

kg.

,, Ä

480.000 5802.840 «197,040

kg. 12479.880 Abgeliefert in Fünfrappenstücken..

.''">.

Abgeliefert in Zehnrappenstücken' . "J .

Abgang auf beiden Prägungen 3.7 °/oo Vorrath auf neue Rechnung F Jlnf- pnd Äehnrappenplattchen .

.

.' .

feg-

îi ·n

5993.881 5951.626 4.493 " 529.880

kg. 12479.9W

530 Zweirappen.

Ankauf von Zweirappenplättchen .

Abgelieferte Zweirappenstücke .

Fabrikationsabgang 2 °/oo Vorrath in Zwanzigrappenmetall

.

.

.

kg. 2560.000

.

.

k g . 2495.406 ,, 5.120 ,, 59.474 kg. 2560.000

Einrappen.

Eingeschmolzen : Kupfer Zinn Zink Rappenmetall

kg. 1229.000 ,, 50.000 ,, 14.400 ,, 416.980 kg. 1710.380

Abgeliefert i n Einrappenstücke .

Abgang 2.6 % Vorrath in Rappenmetall

.

.

.

k g . 1499.977 ,, 39.152 ,, 171.251 kg. 1710.380

An alten außer Kurs gesetzten Silbermünzen, die aber nur noch zum Silberwerth angenommen werden, gelangten in die Münzstätte 43 kg. und dienten nebst andern) Silber zur Anfertigung der Schützenmedaillen für das Fest in Lugano.

Behufs Ausführung der büdgetirten Goldprägung waren verschiedene Vorarbeiten, wie namentlich die Herstellung der Stempelzeichnungen nothwendig. Technische Gründe bestimmten uns, für die Vorderseite einen weiblichen Kopf, die Helvetia darstellend, zu wählen Nachdem die von hiesigen Künstlern entworfenen Zeichnungen und die auf Grund derselben fertig gestellten Modelle vom Bundesrath genehmigt würden waren, wurde die Graveurarbeit dem von früher her vorteilhaft bekannteil Münzstempelgraveur Schwenzer in Berlin übertragen.

Da die genaue- Justirungg der Göldplättchen eine äußerst zeitraubende Arbeit ist, so zogen wir, namentlich auch mit Rücksicht auf die vorgerückte Zeit, vor, dieselben außerhalb der Münzstätte anfertigen zu lassen. Nach gepflogenen Unterhandlungen mit der

531 Usine genevoise de dégrossissage d'or in Genf und der belgischen " Münzstätte wurde die Lieferung der erstem zugewendet, welche den gestellten Bedingungen in jeder Beziehung vollkommen Genüge leistete und namentlich auch das ganze Quantum in der verhältnißmäßig kurzen Zeit von l Va Monaten zur Vollendung brachte.

Zur Anfertigung der Fünf-, Zehn- und Zwanzigrappenstücke und theilweise auch für die Kupfermünzen kamen vorgearbeitete Plättchen zur Verwendung. Um einen kleinen Kupfervorrath aufzuarbeiten, wurden die für die Nachprägung von Rappenstücken erforderlichen Plättchen in der Münzstätte selbst fabrizirt.

Infolge Preiserhöhung des Nickels kostete das Kilo Zwanzigrappenmetall (Reinnickel) Fr. 19. 30 gegen Fr. 18. 50 im Vorjahr; dagegen trat eine Preisermäßigung im legirten Metalle ein, nämlich Fr. 5. 70 für das Fünf- und Zehnrappenmetall gegen Fr. 5. 90 und Fr. 3 für die Kupferstücke gegen Fr. 3. 10 im Vorjahre.

Werthzeichenfabrikation.

Diese seit drei Jahren in der eidgenössischen Münzstätte eingerichtete Fabrikation wurde auch im Berichtjahre in unverändeter Weise fortgeführt und umfaßt, wie bekannt, das Gummiren, Schneiden und Perforiren sämmtlicher Post- und Telegraphenmarken.

Die Zahl der im Berichtjahre in der Münzstätte fabrizirten Marken erreichte in runder Summe die Ziffer von 92 Millionen Marken, wobei sieben Arbeiter thätig waren.

Nebenarbeiten.

Die Hauptarbeit bestand in der Anfertigung von Schützenthalern für das Fest in Lugano und es wurde der daraus erzielte Gewinn nach bisheriger Uebung zur Hälfte dem Festkomite überlassen.

Die übrigen Nebenarbeiten beschränken sich, wie früher, auf die Prägung von silbernen und bronzenen Medaillen für Behörden, Vereine ete. und auf die Anfertigung von Farbstempeln und Siegeln für die Zollbehörden, Taxwerthstempeln für die Postverwaltung etc.

Falsche Münzen.

Konstatir wurden Fälschungen schweizerischer Münzen- aus gegossenen Stücken, welche von Zeit zu Zeit, jedoch nur vereinzelt auftreten; sie sind leicht erkennbar und deßhalb nicht gefahrlich.

532 Als höchst gefährlich dagegen mußten die im Januar 1883 in Bern durch zwei Spanier ausgegebenen falschen französischen Zwanzigfrankenstücke verschiedenen Gepräges bezeichnet werden.

Diese Stücke, bestehend aus Platin, und vergoldet, im Gewichte sorgfaltig justirt und mit falschen Stempeln vorzüglich geprägt, waren nur durch ein geübtes Auge von den ächten Stücken zu unterscheiden.

Da die Ausgeber dieser Falsifikate gleich im Anfange ertappt wurden, so konnte einer größern Verbreitung solcher Stücke vorgebeugt werden.

Einschmelzung alter MUnzen.

Nachdem im Berichtjahr ein geeignetes Lokal im Bundesrathhause zur Einschmelzung der alten, dem Rückzug unterworfeneu Billonmünzen eingerichtet worden war, konnte diese Arbeit im vergangenen Sommer in größerem Maßstabo, vorgenommen werden, wozu die Münzstätte das nöthige Personal lieferte und die technische Leitung, sowie den größten Tlieil der Feingehaltsuntersuchungen besorgte.

Das Münzkommissariat erhielt zur Verifikation im Ganzen 146 Münzwerke, nämlich 51 Zwanzigfranken-, 25 Zwanzigrappen-, 20 Zehnrappen-, 30 Fünfrappen-, 10 Zweirappen-, 10 Einrappenstücke.

Durchschnitt des Feingehaltes und Gewichtes der im Jahre 1883 geprägten Münzen.

MUnzsorte.

Zwanzigfrankenstilcke

Mittlerer Mittleres Feingehalt. Gewicht °/oo per kg.

900

Abweichungen: im Feingehalt.

Mehr.

Weniger.

im Gewicht.

Mehr.

0.000,058

0.909,342

Zwaozigrappenstücke

0.9
Zehnrappenstücke

0.991,437

Fünfrappenstücke

0.998,980

Zweirappenstiicke

0.998,162

Einrappenstücke

0.099,985

Weniger.

0.0(11,513

--

---

0.008,563

0.001,020

--

0.001,838 0.000,415

534

B. Zollverwaltung.

Ergebnisse im Allgemeinen.

Die Gesammtergebnisse der Zolleionahmen, sowie der Einfuhr, der Ausfuhr und des Transites sind im Berichtjahre auf eine seit dem Bestehen des eidgenössischen Zollwesens nicht erreichte Höhe gestiegen, wobei die Zollbezugskosten sich auf die bis jetzt niedrigste Prozentziffer der Roheinnahmen -- 7,si4 % -- stellen.

Die vom Zolldepartement ausgearbeitete graphische Darstellung bietet ein übersichtliches Bild der allgemeinen Entwicklung des eidgenössischen Zolhvesens seit dem Jahre 1850.

Indem wir bezüglich des Rechnungsergebnisses auf den der Staatsrechnung beigegebenen speziellen Rechnungsbericht verweisen, führen wir hier nur an, daß die Roheinnahmen im Jahre 1883 den Betrag von Fr. 20,121,993. 58 erreicht haben, somit die Einnahmen des Vorjahres (Fr. 18,603,985) um Fr. 1,518,008. 58 übersteigen. Die Ursache dieser Mehreinnahme ist auf den Umstand zurückzuführen, daß die seit dem Handelsvertrag mit Frankreich in Kraft getretenen erhöhten Zollansätze im Jahre 1882 nur in der Periode vom 20. Mai bis 31. Dezember zur Anwendung kamen, 1883 dagegen während des ganzen Jahres.

Von den. Einnahmen entfallen auf die einzelnen Zollgebiete folgende Beträge :

1883.

I. Gebiet (wichtigste Verkehrspunkte : Basel, Pruntrut, Waldshut) II. Gebiet (Romanshorn, Schaß hausen, Konstanz, Singen, Erzingen, Niederlagshaus Zürich) .

.

. ' .

II. Gebiet (St. Margrethen, Rorschach, Niederlagshaus St. Gallen, Castasegna, Campocologno) .

.

.

I V . Gebiet (Chiasso, Luino, Locamo) .

.

.

.

V. Gebiet (Verrières, Vallorbes, Col des Roches, Niederlagshäuser Lausanne u n d Morges) .

.

.

.

VI. Gebiet (Genf, Moillesulaz, Perly) .

.

.

.

Differenz 1883.

1882.

8,069,175.97

7,803,369.46

+

265,806.51

3,686,679.81

3,261,948.35

+

424,731.46

1,909,348. 75 l',581,932.08

1,789,223.16 + 1,028,908.95 +

120,125.59 553,023.13

2,043,913.36 2,830,943. 61

1,716,069.08 + 3,004,466. -- --

327,844.28 173,522. 39

20,121,993. 58 18,603,985. -- + 1,518,008. 58 Einzig im VI. Zollgebiet ergibt sich eine Verminderung der Einnahmen. Der Hauptgrund hievon liegt in der durch Eröffnung der Gotthardbahn veränderten Verkehrsrichtung, welch letztere andererseits eine Einnahmen-Vermehrung im IV. Gebiete zur Folge hatte. Nebstdem haben die der zollfreien Zone von Hoch-Savoyen durch die Uebereinkunft vom 14. Juni 1881 (in Kraft getreten den 1. Januar 1883) gewährten Zollerleichterungen dem Erträgnisse der Zölle im VI. Gebiete Eintrag gethan, und zwar um den Betrag von circa Fr. 32,500.

535

536

Der am 18. August 1883 in Kraft erwachsene Handelsvertrag mit Spanien brachte ebenfalls eine Anzahl Zollermäßigungen mit sieh, welche für den Zeitraum von obigem Datum bis Ende Jahres eine Mindereinnahme von Fr. 67,031. 54 zur Folge hatten. Für das ganze Jahr berechnet, würde sich der daherige Ausfall auf circa Fr. 200,000 beziffern.

In unserer Botschaft betreffend einen neuen Zolltarif vom 3. November 1882 (Bundesblatt 1882, IV, S. 355) haben wir der Ansicht Ausdruck verliehen, daß als Wirkung der erhöhten Zölle für die Gesammteinnahme auf den mit erhöhten Zöllen belegten Waaren ein Ausfall im Belange von circa 10 °/o vorauszusehen sei.

Diese Ansicht findet sich durch die seither gemachten Erfahrungen bestätigt, indem gegenüber dem Durchschnitt von 1872/81 sich für das Jahr 1883 eine Einnahmen Verminderung um 12 % auf den mit erhöhten Ansätzen belasteten Artikeln ergibt.

Die nähern Details sind aus folgender Zusammenstellung ersichtlich :

Vergleichende Zusammenstellung der Zolleinnahmen von 1872/1883 auf den seit 21. Mai 1882 mit erhöhten Zöllen belegten Artikeln (inklusive Tabak).

Durchschnitt

Waaren.

1872/81.

Pr.

67,212 22,207 192,450

1882.

Fr.

63,348 22,383 247,260

1883.

Fr.

75,758 Butter Essig in Fässera .

.

13,727 Eßwaaren, feine 135,463 Würste, Wildpret, getödtetes 70,378 56,000 Geflügel .

.

.

.

78,070 Kastanien .

.

.

.

8,433 12,085 12,213 139,517 188,223 Südfrüchte .

.

.

.

121,548 Teigwaaren .

.

.

.

35,147 48,258 44.049 245,421 Bier in Fässern 288,696 251J602 Branntwein, Sprit etc. in Fässern 1,941,100 2,181,095 1,773,095 5, ,, in Flaschen 15,168 10,520 5,609 32,000 45,304 51,332 Liqueurs .

.

.

.

Wein in Fässern 3,313,555 2,801,137 2,747,791 Tabakblätter, -Rippen, -Stengel 1,350,575 954,135 1,266,453 Carotten .

.

.

.

18,000 13,468 · 9,340 Rauch-, Schnupf- und Kautabak 173,500 25,747 26,263 Cigarrea und Zigaretten 240,600 160,040 178,331 952 4,200 882 Pferdehaare, gereinigte .

.

131,368 128,877 Leder .

.

.

.

.

140,960

537 Durchschnitt

Waaren.

Lcder- und Schuhwaaren, grobe Waffen Seide, gebleicht, gefärbt .

Teppiche .

.

.

.

Wollengarn : roh, einfach oder doublirt .

.

.

.

Wollengarn : gebleicht, dreioder mehrdrähtig Wollengarn: gefärbt Wollene Bänder Wollene Decken, rohe Wollengewebe : roh ,, gebleicht, gefärbt, bedruckt Wollene Kleidungsstücke ,, Posamentirwaaren ,, Strumpfwaaren .

Betten,fertige,gefüllte;Matratsseil Instrumente, physikalische etc.

,, musikalische, gebrauchte Fässer .

.

.

.

.

Ziegel, Backsteine etc., unglasirt r, t, glasirt Töpferwaaren, gemeine Dachschiefer .

.

.

.

Sprengmaterial .

.· .

Total ; Differenzen

1872/81.

Fr.

95,460 11,340 8,608 33,600

1882.

Fr.

122,160 14,370 8,400 51,216

1883.

Fr.

116,270 8,056 9,642 49,690

,3,285

2,600

3,019

8,000 24,372 20,460 15,744 8,508

9,640 22,968 14,250 18,464 6,024

5,288 29,624 15,425 14,924 7,837

654,300 192,000 7,500 32,250 4,140 10,128

614,775 260,440 4,525 31,150 4^080 49,776

586,030 201,854 6,708 28,608 2,676 11,227

2,832 25,672 31,824 22,746 8,018 2,243 8,099

2,768 30,724 20,156 12,380 27,812 3,031 4,860

1,724 19,128 21,687 17,719 24,289 1,212 4,694

9,230,693 8,567,377 8,107,804 8,107,804 8,107,804 1,122,889

459,573

Die vom Zolldepartement herausgegebene Jahres-Uebersichtstabelle enthält detaillirte Angaben über die Ergebnisse des Waarenverkehrs im Jahre 1883, denjenigen des Vorjahres vergleichend gegenüber gestellt.

Wir lassen hier, unter : Verweisung auf. diese Tabelle, einen summarischen Ueberblick über die Verkehrsresultate dieser zwei Jahre folgen, nebst Bezeichnung derjenigen Artikel, bei denen sich im Vergleich zum Vorjahre die namhaftesten Differenzen ergeben.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

37

538

I. Einfuhr.

Ertrag der Einfuhrzölle im Jahr 1883 n

·>·>

11

-n ' i>

1882

Mehrertrag der Einfuhrzölle im Jahr 1883

.

.

Fr. 19,382,318. 67 ,, 17,868,507. 86

.

Fr. 1,513,810. 81 Differenz

Die Waareneinfuhr beträgt:

1883.

1883.

1882.

A . Thiere, nach d e r Stückzahl verzollbar .

.

.

.

Einfuhrzölle : Fr. 103,040. -- gegen Fr. 97,894. 50 im Jahre 1882.

254,795

243,812

-f

Stücke.

10,983

B. Fuhrwerke, Schifie, Ackergeräthe, nach dem Werth verzollbar .

.

.

.

.

.

.

.

.

Einfuhrzölle: Fr. 103,574. 80 gegen Fr. 76,795.05 im Jahre 1882.

Fr.

1,515,827

Fr.

1,217,098

+

298,729

Stücke.

C. Waaren, nach dem Gewicht verzollbar: 1) nach Zugthierlasten, reduzirt in metr. Zentner Einfuhrzölle: Fr. 249,803. 13 gegen Fr. 242,790. 74 im Jahre 1882.

2 ) nach metrischen Zentnern .

.

.

.

.

Einfuhrzölle: Fr. 18,925,900. 74 gegen Fr. 17,451,027. 57 im Jahre 1882.

D . Zollfreie Waaren .

.

.

.

.

.

.

Total metr. Zentner

.

q.

Stücke.

Fr.

q.

q-

9,552,445

8,895,761

-f

656,684

9,208,460

9,204,453

+

4,007

2,949,723

2,520,852

+

428,871

21,710,628

20,621,066

-f- 1,089,562

539 Für nachstehend verzeichnete Waaren ergeben sich bei der Einfuhr dio hauptsächlichsten Differenzen gegenüber 1882.

Differenz gegenüber 1882.

plus.

1-

I. Allgemeine Zollbefreiungen.

Abfälle, mineralische .

.

.

,, animalische .

.

.

,, vegetabilische Erden und rohe mineralische Stoffe Düngstoffe, natürliche .

.

.

Kartoffeln Kleie Münzgekräz Steine, rohe .

.

.

.

.

Total d e r Kategorie I

.

.

...

II. Verzehrungsgegenstände etc. Tabak.

Butter, frisch, gesotten, gesalzen .

.

Cichorien, zubereitete .

.

Cichorienwurzeln .

.

.

.

.

Eier Essig .

.

.

.

.

.

.

Geflügel, getödtetes; Wildpret, Charcuterie Gemüse, konservirte, in Gefässen unter 5 kg.

Gerste, gerollte, Gries etc.

.

.

.

Getreide .

.

.

.

.

.

.

Malz Mehl Obst, gedörrtes .

.

.

.

.

Olivenöl .

.

.

.

.

.

.

Salz Weinbeeren, getrocknete .

.

.

.

Teigwaaren .

.

.

.

.

Weintrauben, frische .

.

.

.

Bier Branntwein, Sprit etc.

.

.

.

.

Liqueurs i n Flaschen .

.

.

Wein .

.

.

.

.

.

.

Zucker .

.

.

.

.

.

.

Tabakrippen .

.

.

.

.

.

Tabakblätter Cigarren .

.

.

.

.

.

.

Total d e r Kategorie I I .

3,177 -- 9,940 13,246 25,892 39,846 11,707 6,452 106,654 428,871

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

minus.

q-

-- 6,485 -- -- -- -- _ -- --

8,274 -- 2,211 -- 3,119 -- 2,948 -- -- 1,922 1,099 -- 1,535 3,564 -- -- 259,882 14,651 -- 27,369 -- 3,103 -- 4,010 -- 7,238 -- 6,339 -- 1,272 -- 1,561 -- -- 12,365 -- 25,652 2,251 -- -- 15,242 15,510 -- -- 1,609 14,101 -- 160 197,426

540 Differenz gegenüber 1882.

plus.

Stück.

III. Tiiiere, animalische Stoffe, Leder.

Rindvieh .

.

.

.

.

.

.

Schafe u n d Lämmer .

.

.

.

Schweine bis und mit 40 kg. Gewicht ,, über 40 kg. Gewicht Ziegen u n d Zicklein .

.

.

.

Borsten u n d Thierhaare .

Häute und Felle, rohe, kleine Paraffin i n Blöcken .

.

Seifen .

.

.

.

Walrath Leder .

.

.

.

Schuhwaaren .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1,880 3,139 3,141 7,761 1,343 l J'34 1,716

Total der Kategorie III IV. Metalle, Metallwaaren, Uhren.

Braunstein .

.

.

.

.

.

Eisenerz .

.

.

.

.

.

.

Erze, andere Blei, rohes und gewalztes Roheisen .

.

.

.

.

.

.

Eisen, geschmiedet, gewalzt, gezogen Waggonsbestandtheile .

.

.

.

Geleisebrüeken .

.

.

.

.

Unterlagsplatten, Laschen, Schienenstühle .

Weichen und Kreuzungen Drehscheiben .

.

.

.

.

.

Lokomotiven und Tender Lokomotivbestandtheile .

.

.

.

Eisenbahnschienen und eiserne Schwellen Bisenblech, verbleit, verzinnt, verkupfert etc.

Bisendraht .

.

.

.

.

.

Bisengußwaaren, r o h .

.

.

.

,, andere .

.

.

.

Eisenwaàtën, ganz grobe .

.

.

.

,, rohe .

.

.

.

.

Eiserne Röhren, genietet, galvaaisirt Maschinen .

.

.

.

.

.

Kupfer, roh, und altes Kupfer .

minus.

Stück.

2,199 19,589 -- 2,781 19,189 -- 2,489 -- *904 1,002 -- 1,517 96,471 -- -- --

1-

-- 1,396 1,649 1,295 1,268 1,340 1,779 -- 13,410 -- 50,588 -- 1,537 1,426 -- -- 17,263 -- -- 5,228 1,248 2,428 922

1,565 5,045 2,188

4,906 1,319

541

Differenz gegenüber 1882.

Zinkblech und -Draht Zinn, r o h .

.

.

Total «1er Kategorie IV

.

V. Spinnstoffe, Stroh und Kautschuk.

Baumwolle, r o h .

.

.

.

Baumwollabfälle .

.

.

.

Baumwollgewebe, r o h .

.

.

.

" gebleicht, gefärbt, bedruckt Flachs, Hanf, Jute, r o h .

.

.

.

Packleinen .

.

.

.

.

.

Schnüre, Bindfaden .

.

.

.

Stricke, Taue .

.

.

.

.

.

Seidencocons .

.

.

.

.

.

Seidenabfälle .

.

.

.

.

.

Seide, rohe, Grège, Organzin, Trame Floretseide, gekämmte (peignée) Wollgarn, gefärbt .

.

.

.

.

Wollengewebe, gebleicht, gefärbt, bedruckt Wollene Kleidungsstücke .

.

.

.

Leibwäsche, Weißzeug .

.

.

.

.

1,173

-- 2,478 -- 740 -- 1,235 --

60,056

--

789 -- -- -- 1,629 986 1,233 -- 1,282 -- 1,146 -- 1,411 --

1,337

2,741 957 1,218 535

.

VII. Apotheker- und Drogueriewaaren chemische Produkte, Farbwaaren.

Alkohol, Weingeist, denaturirt Drogueriewaaren, nicht genannte Catechu .

.

.

.

.

.

Harze, gereinigte .

.

.

.

.

Palmöl, Cocosnußöl Petroleum .

.

.

.

.

.

-

3,250 7,505 -- 2,489 1,278 871 -- --

...

.

-*

53,745

VI. Papier, Schreibmaterial, Gegenstände der Kunst und Wissenschaft.

Pack- u n d Löschpapier .

.

.

.

Pappendeekel, grauer .

.

.

.

Druck- und Schreibpapier Bücher Instrumente, physikalische

Total der Kategorie VI

minus.

706 57,446

.

Total d e r Kategorie V

plus.

4,943

.

--

2,689 -- 588 -- 1,876 -- 2,236 -- 2,3-39 -- 10,151

542 Differenz gegenüber 1882.

plus.

q.

Schwefel, r o h .

.

.

,, gereinigt .

.

.

.

Aetznatron Alaun Amlung Anilin, Naphtalin, Toluidin .

.

Arsenige Säure .

.

.

.

Bleizucker .

.

.

.

."

Borsäure, Gerbsäure, Holzessigsäure Chlorkalk Düngstoffe, künstliche Glycerin Kali, blausaures gelbes und chromsaures Potasche Natron, essigsaures .

.

.

.

Soda Glaubersalz .

.

.

.

.

Salzsäure Säuren, nicht genannte .

.

.

Schwefelsäure .

.

.

.

.

Stearinsäure .

.

.

.

.

Thonerde, schwefelsaure .

.

.

Extrakte von Farbstoffen Farberden, rohe .

.

.

.

,, gemahlene .

.

.

Farbhölzer, Farbrinden etc., r o h .

Galläpfel u n d Knoppern .

.

.

Kastanienextrakt .

.

.

.

Krappextrakt .

.

.

.

.

Sumach Total der Kategorie VII .

.

Vili. Holz.

Bau- uqd Nutzholz, roh Brennholz .

.

.

.

.

Holzkohlen Ebenistenholz, gesägt .

.

.

Holzfaserstoff zur Papierfabrikation .

Holzdraht zu Zündhölzchen .

.

Fässer Holzwaaren, gemeine .

.

.

Total d e r Kategorie VIII, l

.

.

.

minus.

q.

.

.

.

4,081 -- -- 739 2,142 -- -- 1,712 2,108 .

1,135 -- .

846 -- .

387 -- .

1,359 -- 814 -- 19,861 -- 926 -- .

3,008 -- -- 2,050 .

8,794 -- 1,317 -- .

2,052 -- 6,752 -- .

-- 2,562 .

37,111 -- .

-- 1,950 .

1,364 -- -- 1,084 .

-- 873 · -·1,732 .

-- 4,375 .

-- 1,206 .

-- 1,337 .

-- 767 1,950 -- . 64,489 -

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. . .

.

· .

.

.

.

-- 21,287 9,200 1,148 -- -- .

--

13,367 -- 8,379 1,174 2,899 1,321

-- 1,872

543 Differenz gegenüber 1882.

plus.

minus.

Fr.

Fuhrwerke zum Personentransport Eisenbahn-Personenwagen Gepäck- und Güterwagen

Fr.

-- 17,610 382,529 -- 31,002

IX. Glas- und Tlionwaaren.

Fensterglas, gewöhnliches Hohlglas, grünes, braunes Glaswaaren, gemeine Ziegel, Backsteine, unglasirt ,, ,, glasirt Töpferwaaren, gemeine ,, feine .

.

1998

1-

5,411 850 15,314 2,670 .

.

Total der Kategorie IX

714 11,417

3,677

X. Erden, Steine, Steinarbeiten.

Cément Porzellan- und Pfeifenerde Kalk und Gyps .

.

.

.

,, hydraulischer .

.

.

.

Dachschiefer .

.

.

.

.

Bausteine .

.

.

.

.

Marmor, r o h .

.

.

.

.

Mühlsteine .

.

.

.

.

Schleifsteine .

.

.

.

.

Total der Kategorie X XI. Steinkohlen, Erdharze, Pflanzen.

Asphalt .

.

.

.

.

.

Steinkohle .

.

.· Braunkohlen, Koaks, Torf Gerberrinde .

.

.

.

.

Hopfen .

.

.

.

.

.

Oelsamen und Oelfrüchte .

Total der Kategorie XI XII, Verschiedene VVaaren.

Lumpen, baumwollene, leinene

,, andere .

.

Total der Kategorie XII

.

.

.

9,498 -- -- -- -- 2,102 1,317 1,304

-- 2,975 45,978 28,311 18,185 7,660 -- -- --

-

86,403

-- 704,671 57,842 -- 1,121 -- 747,149

2,762 -- -- 6,787 -- 6,533 --

-- 4,705 2,672

2,885 -- -

Ot

i*-

II. Ausfuhr.

Ertrag der Ausfuhrzölle im Jahre 1883 ,, 1882 Minderertrag Die Wäarenausfuhr beträgt:

·

1883.

B. Holz und Holzkohlen, nach dem Werthe verzollbar Ausfuhrzölle: Fr. 178,461. 44 gegen Fr. 197,857. 02 im Jahre 1882.

C. Waaren, nach dem Gewicht verzollbar : 1) nach Zugthierlasten, reduzirt in metrische Centner Ausfuhrzölle: Fr. 16,907.01 gegen Fr. 14,578. 38 im Jahre 1882.

2 ) nach metrischen Centnern .

.

.

.

.

Ausfuhrzölle: Fr.363,190.31 gegen Fr.344,410.20 im Jahre 1882.

D. Zollfreie Waaren Total metrische Centner

736. 59

,,

.

1883

A. Thiere, nach der Stückzahl v e r z o l l b a r . . . .

Ausfuhrzölle: Fr. 43,283. 20 gegen Fr. 45,732. 25 im Jahre 1882.

Fr. 601,841. 96 ,, 602,578. 55

·

Differenz.

1883.

1882.

Stück.

2,212

Stück.

Stück.

120,431

122,643

Fr.

7,764,820

8,266,051

-- 501,231

1755,971

q629,989

1-(- 125,982

1,575,053

1,498,177

-j-

76,876

717,322

664,916

+

52,406

3,048,346

2.793,082

--

Fr.

Fr.

-j- 255,264

545

Gegenüber 1882 erzeigt die Ausfuhr folgender Waarenartikel besonders hervorzuhebende Differenzen : Differenz gegenüber 1882.

plus.

Abfälle, mineralische .

.

.

.

.

Abfälle, animalische Erden und- rohe mineralische Stoffe Düngstoffe, natürliche Kartoffeln .

.

. . .

Kleie Obst, frisches Steine, rohe .

.

.

.

.

.

.

Butter Fleisch, frisch geschlachtetes Käse .

.

.

.

.

.

.

.

Mehl Salz Bier Branntwein, Sprit.

.

.

.

Liqueurs .

.

.

.

.

Wein Cigarren u n d Cigaretten .

.

.

.

Rindvieh .

.

.

.

.

.

Schweine bis und mit 40 kg. Gewicht.

Häute u n d Felle, rohe .

.

.

q-

Schuhwaaren .

.

.

.

.

.

Eisenerz .

.

.

.

.

.

.

Brucheisen .

.

.

.

.

.

.

Eisenwaaren, rohe .

.

.

.

.

Röhren, eiserne, gezogene .

.

.

.

Lokomobilen .

.

.

.

.

.

.

Landwirtschaftliche Maschinen .

Andere Maschinen .

.

.

.

.

Miischinenbestandtheile .

.

.

.

.

Wagenfedern .

.

.

.

.

.

Baumwollgarn, r o h .

.

.

.

.

Baumwollgewebe, gebleicht, gefärbt, bedruckt Schnüre, Bindfaden .

.

.

.

.

Stricke, Ankertaue .

.

.

.

.

Floretseide, rohe .

.

q-

6,046

3,995 8,179 27,109 12,614 7,152 16,123 15,240 928 -- 9,215 9,839

-- 3,288 -- 3,027 3,185 4,201

12,916 8,907 1,267 Stück.

.

.

minus.

2,984 1-

Stück.

4,675

q-

4,573 1,015

5,370 2,569 2,966

2,511 1,865 2,590 3,027 12,026 2,853 4,521 2,231 619

1,101

997 --

546

Differenz gegenüber 1882.

plus.

minus.

Seidenbänder .

.

.

.

.

.

Seidengewebe .

.

.

.

.

.

Wollengarn, roh, einfach oder doublirt.

Stickereien u n d Spitzen .

.

.

Pack- u n d L ö s c h p a p i e r . . . . .

Druck- u n d Schreibpapier .

.

.

Schiefertafeln, eingerahmte, und Griffel.

Wermuthkraut, getrocknet .

.

.

.

Pech u n d Theer .

.

.

.

.

Alaun .

.

.

.

.

.

.

.

Chemische Produkte, im Tarif nicht speziell genannte .

.

.

.

.

.

.

Milch, kondensirte .

.

.

Vitriol Extrakte v o n Farbstoffen .

.

.

Farben, zubereitete .

.

.

.

.

Krappextrakt .

.

.

.

.

.

Bau- u n d Nutzholz, rohes .

Brennholz .

.

.

.

Bauholz, zugerichtetes .

.

.

.

.

.

.

.

1-

.

380

699 2,225 5,931 1,947

1,885

.

643 812 . 10,905 1,112 986 4,728

1,754

2,735 2,494 1,254 Fr.

-- .

-- .

. 389,763 .

q.

2,344 Ebenistenholz, gesägt .

.

38,465 Holzfaserstoff zur Papierfabrikation 11,284 Fässer -- Ziegel, Backsteine, glasirte .

.

.

.

1,092 Töpferwaaren, gemeine .

.

.

.

6,265 Cément .

.

.

.

.

.

.

Kalk u n d Gyps .

.

.

.

.

. 10,532 Kalk, hydraulischer .

.

.

.

.

6,910 Dachschiefer.

.

.

.

.

.

.

1,443 Schiefer in Fliesen oder Tafeln Bausteine, roh, behauene .

.

.

.

133,896 Asphalt 5,463 Asphalt-Mastix .

.

.

.

.

.

2,152 Braunkohlen, Torf .

.

.

.

.

1,436 Gerberrinde .

.

.

.

.

.

.

3,973 Lumpen, baumwollene und leinene ,, andere .

.

.

.

.

.

1,033 Zündhölzchen .

.

.

.

.

.

1,214 Sprengmaterial, Dynamit .

.

.

.

Fr.

936,886 14,965 -- q.

-- 9,391 -- --

1,975 -- 18,352

2,112

547

Wir verweisen übrigens auf die hienach eingeschaltete Tabelle, enthaltend die Bilanz der in den Jahren 1882 und 1883 ein- und ausgeführten Waarenmengen und deren Werthe.

III.

Durchfuhr.

Ertrag der Durchfuhrscheingebühren im Jahre 1883 1882 1t 11

Fr. 9,308. 55 ,, 6.865. 65

Mehrertrag

Fr. 2,442. 90

,, ,,

1883

Durch die Schweiz transitirten : 1883.

laao 1882-

A, Thiere, nach der Stückzahl verzollbar

Stücke.

13,368

Stücke.

18,303

Differenz 1883.

Stücke.

-- 4,935

B. Waaren, nach dem Werthe verzollbar

Fr.

837,403

Fr.

642,344

Fr.

+ 195,059

q-

C. Waaren, nach dem Gewichte verzollbar 4,152,696

q.

q.

2,732,606 + 1,420,090

Nach Richtungen bewegte sich der Transitverkehr wie folgt :

Zur Seite 547.

13 i 1 a 11 z der

in den Jahren 1882 und 1883 ein - und ausgeführten Waarenmengen und deren Werthe.

Eijii t'~a la. TL:

A. u s fu. li r.

Werth.

Waarenmengen.

Werth-Differenz 1883.

Waarenmengen.

Werth.

Werth-Differenz 1883.

1883.

1882.

1883.

1882.

Minus.

Plus.

1883.

1882.

1883.

1882.

Minus.

Plus.

CL-

q

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

i-

l-

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1. Nach Gewicht verzollbar.

A. Nahrungs- und Genußmittel B. Rohstoffe und Hülfsfabrikate C. Fabrikate D . Verschiedenes .

.

.

.

.

.

Total metr. Zentner

6,176,572 J 14,296,579 1,185,296 52,182 2

6,259,864! 238,689,000 13,206,335 345,540^000; 1,107,840 224,123,0001 47,027 2

21,710,629

20,621,066

II. Nach Werth verzollbar.

A. Nahrungs- und Genußtnittel B. Rohstoffe und Hülfsfabrikate 1 C. Fabrikate 1 D . Verschiedenes .

.

.

.

.

Werth.

Fr.

Werth.

Er.

1,515,828

31,260 3 1,185,838

1,515,828

1,217,098

233,341,000 327,978,000 225,127,000

5,348,000 17,562,000 1,004,000

31,000 1,186,000

1,516,000

565,822 1,448,211 997,195 37,118

548,943 ; 60,427,000 1,196,610 115,440,000 1,012,110 576,801,000 35,419

3,048,346

2,793,082

Werth.

Fr.

Werth.

Fr.

7,764,821

8,266,051

7,764,821

8,266,051

55,401,000 114,215,000 558,894,000

5,026,000 1,225,000 17,907,000

8,266,000

501,000

Stücke.

119,593 ! 30,624,000

32,427,000

1,803,000 _

2,704,000

2,698,000

23,869,000

793,761,000

771,901,000

6,937,000 17,531,000 75,000

91,051,000 123,205,000 576,801,000 2,704,000

87,828,000 122,481,000 558,894,000 2,698,000 ,

23,869,000

793,761,000

771,901,000 '

869,012,000

845,143,000

75,251,000

73,242,000

31,000

7,765,000

330,000

.

·

Total Fr. Werth

·

III. Nach Stück verzollbar.

; A. Nahrungs- und Grenußmittel ! B. Rohstoffe und Hüffsfkbrikate C. Fabrikate D. Verschiedenes

, i

Stücke.

248,254

Stücke.

237,238

53,648,000

-52,059,000

1,589,000

Stücke.

117,401

6,541

6,574

5,496,000

5,421,000

75,000

3,030

3,050

254,795

243,812

120,431

122,642

.

Total Stücke Gesammtwerth, Total

869,012,000

845,143,000

292,337,000 345,540,000 : 225,639,000 1 5,496,000

285,400,000 328,009,000 226,313,000 5,421,000

869,012,000

845,143,000

--

-

1 6,000

--

21,860,000

Werth-Totale nach Gruppen.

A.

B.

C.

i I).

Nahrungs- und Genußmittel Rohstoffe und Hülfsfabrikate Fabrikate Verschiedenes .

.

.

.

.

.

Gesammtwertfl, wie oben

. . . .

'· Hierunter sind Inbegriffen: Wein Bier | . . .

Sprit Weingeist .

,, Branntwein etc .

.

.

.

.

--

--

21,860,000

t 1

1

1883.

Liter.

71,863,000 6,453.000 8,416;000 2,000,000

674,000

3,223,000 724,000 17,907,000 6,000

1882.

Liter.

73,131,000 7,407,700 10,200,000 2,796,800

88,732,000 93,535,500 -· Hierunter fallen z. B. Hausrath von Anziehende i, Gegenstände zu Schaustellungen etc., deren Werth für die vorstehende Bilanz nicht in Pr^ge kommt.

3- Mühlsteine, nunmehr nach Gewicht verzollbar*· Bei der Ausfuhr sind die Werthe der durch die Post ausgeführten VTaaren nicht inhegriffen.

Bilanz der Ein- und Ausfuhr pro 1883 und 1882.!

Gesammtwerth bei der Einfuhr .

Plus-Differenz gegenüber der Ausfuhr

i i Î

i f

Frankreich.

Verzollbar :

-n

Oesterreich.

Italien.

Total.

3,818 3,598

4,078 5,504

1,109 1,465

4,363 7,736

13,368 18,303

-f 220

-- 1,426

- 356

-- 3,373

- 4,935

1882

Fr.

34,161 24,261

Fr.

799,485 587,585

Differenz 1883

+ 9,900

Nach der Stückzahl 1883 v>

Deutschland.

548

Eingang im Transit über die Grenze von;

-n

1882

Differenz 1883

Fr.

20,625

Fr.

3,757 9,873

+ 211,900

- 20,625

-- 6,116

1882

1354,074 410,953

«L2,982,419 1,656,034

301,823 354,769

514,379 310,850

14,152,696 2,732,606

Differenz 1883

-- 56,879

+ 1,326,385

- 52,946

+ 203,529

+ 1,420,090

0

Nach dem Werth ,, » *

Nach dem Gewicht » ,, »

1883

1883

q-

q-

Fr.

837,403 642,344 + 195,059

Ausgang im Transit über die Grenze von:

Verzollbar :

Frankreich.

Deutschland.

Oesterreich.

Italien.

Total.

1

Nach der Stückzahl 1883 ·n -n -n l882

6,417 7,011

5,133 9,589

84 160

1,734 1,543

13,368 18,303

Differenz 1883

-- 594

-- 4,456

-- 76

-f- 191

-- 4,935

1882

Fr. .

43,603 217,599

Fr.

20,073 3,240

Differenz 1883

-- 173,996

Nach dem Gewicht 1883

1

5,607 2,230

768,120 419,275

Fr.

837,403 642,344

+ 16,833

+ 3,377

+ 348,845

+ 195,059

1882

11,301,479 1,160,958


175,119 170,475

41,843,604 641,821

Differenz 1883

-f 140,521

-f 73,141

-f 4,644

+ 1,201,783

Nach dem Werth ,,

x

,,

,,

,,

,,

1883

Fr.

q-

Fr.

14,152,696 ] 2,732,606 + 1,420,090

549

1

550 Der Transit durch die Schweiz hat, wie aus vorstehenden Tabellen ersichtlich, während des Berichtjahres eine sehr beträchtliche Zunahme erfahren; diese Zunahme betrifft namentlich den Verkehr zwischen Deutschland und Italien. Gegenüber dem Vorjahre ist das Totalgewicht der aus Deutschland transitirten Waaren um circa 80 °/o, dasjenige der im Transit nach Italien ausgeführten Sendungen um 187 °/o gestiegen, während der Verkehr von Frankreich und Oesterreich nach anderen Richtungen etwas abgenommen hat.

Nachfolgende Zahlen geben ein Bild der Entwicklung des Waarentransites durch die Schweiz in den letzten zehn Jahren: im Jahre 1873 transitirten . 1,236,192 q.

,, ,, 1874 ,, .

. 1,353,812 ,, ,, 1875 ,, .

. 1,275,646,,, ,, ,, 1876 ,, .

. 1,620,479 ,, ,, ,, 1877 ,, .

. 1,860,233 ,, ,, ,, 1878 ,, .

. 1,792,516 ,, ,, ,, 1879 ,, .

. 1,933,950 ,, ,, ,, 1880 ,, .

. 1,998,340 ,, ,, ,, 1881 ,, .

. 1,646,600 ,, ,, ,, 1882 ,, .

. 2,732,606 ,, ,, ,, 1883 ,, .

. 4,152,695 ,, Im Vergleich mit dem Ergebnisse des Jahres 1873 beträgt die Vermehrung der transitirten Waarenquanta pro 1883 circa 236 % gegenüber 1882 circa 52%; gegenüber 1881 circa 152 % Zur Bewältigung dieser plötzlichen Steigerung des Transitverkehrs mußte denn auch das Zollpersonal entsprechend vermehrt werden.

Bei der Durchfuhr erzeigen folgende Waaren namhafte Differenzen : Differenz gegenüber 1882 plus.

minus.

Stück.

Stück.

Rindvieh Schafe Schweine bis und mit 40 kg.

.

.

Eisenbahn-Personenwagen Gepäck- und Güterwagen

.

.

.

.

.

.

-- -- -- Fr.

-- 188,400

2,753 1,825 1,044 Fr.

205,339 --

551 Differenz gegenüber 1882.

plus.

minus.

q.

q.

Bau- und Nutzholz, zugerichtetes .

.

141,373 -- Roheisen, Rohstahl .

.

.

.

536,131 -- Stabeisen, Eisenblech .

.

.

.

77,734 -- Getreide 118,542 Maschinen 66,889 -- Steinkohlen 239,873 -- Südfrüchte 3,213 -- Waaren, verschiedene, mit Einschluß der unter Zollverschluß gereisten .

428,307 -- Bezüglich der mit einer Transitfrist von sechs Monaten abgefertigten Waaren (sog. Partiegüter) finden sich in der nachstehenden Tabelle nähere Aufzeichnungen.

t'ebersiclìt des Transitverkehrs 1882/83 uiit Gelcitsclieinabfertigung auf 6 lionate.

Waaren-Gattungen.

Total der abgefertigten Waaren.

q-

20,262 1,213 1,505 453,046 16,646 2,249 42,872 9,437 86,421 5,712 1,071 11,851 23,162

Baumwolle, rohe . .

Eisen in Masseln .

Farbhölzer . . . .

Getreide . . . .

Kaffee Mais Mehl Oel Petroleum . . . .

Reis Seide und Seidenabfälle Wolle, rohe Zucker .

Nachträglich

Davon transitirt.

"/o illl,693 57,7i 1,213 100 826 54,88 30,251 6,68 2,885 17,34 241 10,72 17,941 41,85 1,181 12,B2 11,335 13,12 1,778 31,13 597 53,75 9,840 83,03 2,048 8,84

Total 1882/1883 Total 1881/1882

675,447 874,473

91,829 114,111

Differenz pro 1882/1883

199,026

- 22,282

13,55 13,05

zur Einfuhr verzollt.

q8,569 679 422,795 13,761 2,008 24,931 8,256 75,086 3,934 474 2,011 21,114 583,618 760,362 176,744

%> 42,29

45,12 93,32 82,66 89,28

58,15 87,48 86,88 68,87 46,25 16,97 91,16

86,45 86,96

553 IV. Niederlagsverkehr.

Ertrag der Niederlagsgebühren im Jahre 1883 ,, ,, ,, ,, ,, 1882 Mehrertrag

,,

,,

. Fr. 28,400. 45 . . ,, 27,641. 48

1883

. Fr.

758. 97

Wie der übrige Verkehr im Allgemeinen, so erzeigt auch der Niederlagsverkehr eine Zunahme gegenüber dem Vorjahre. Unter Hinweisung auf die bereits erwähnte Jahresühersichtstabelle entheben wir derselben zur Vergleichung der Ergebnisse der Jahre 1883 und 1882 folgende Zahlen:

1883.

1882.

q.

Uebertrag vom Vorjahre Neue Einlagerungen .

Ausgang

.

q.

13,204 114,771

Total 127,975 .

. 103,601

13,372 89,147 .

102,519 89,315

Bleiben auf 1. Jan. 1884 24,374 gegen 13,204 pro 1. Jan. 1883.

Benutzt wurden die eidgenössischen Mied eri agshäuser namentlich zur Unterbringung von Baumwollwaaren, Branntwein, Eisen und Eisenwaaren, Getreide, Glaswaaren, Kaffee, Oel, Tabakblättern, Wein, Zucker, plombirten Colis.

Der Verkehr des Port-franc zu Genf ist seit der Eröffnung der Eisenbahn von Bellegarde nach Annemasse in Abnahme begriffen. Es wurden daselbst eingelagert 92,955 q. (1882: 97.897 q.); zum Ausgang gelangten 98,616 q. (1882: 112,742 q.); von diesen wurden 55,842 q. zur Einfuhr verzollt oder zollfrei abgelassen, während 42,774 q. im Transit oder mit Freipässen wieder ausgingen.

Die Direktion der Gesellschaft der Kornhalle und der öffentlichen Lagerhäuser in Genf hat das Gesuch gestellt, es möchte ihr die Bewilligung zur Einlagerung von Wein und andern Getränken in ihren am Bahnhofe Genf gelegenen Lagerräumen auf dem gleichen Fuße wie für die eidgenössischen Niederlagshäuser ertheilt werden.

Auf Anfrage bei der Regierung von Genf wurde von dieser Behörde das Gesuch im Interesse des allgemeinen Handelsverkehrs von Genf befürwortet.

Wir bewilligten hierauf diese Niederlage unter nähern, durch ein Regulativ festgesetzten Bedingungen. Gemäß denselben sind die Gebühren die nämlichen, wie sie für die übrigen eidgenössischen Bundesblatt .36. Jahrg. Bd. II.

38

554 Niederlagshäuser vorgeschrieben sind, und wird die Zollverwaltung für die Kosten des Zolldienstes zur Bedienung des daherigen Niederlagsverkehrs durch die Gesellschaft der Lagerhäuser entschädigt.

Dieses Niederlagshaus ist den 1. Juni eröffnet worden.

Von Seite eines Initiativkomites in Lausanne ist das Gesuch um Bewilligung der Verlegung des dortigen eidgenössischen Niederlagshauses, welches vor Erstellung der Bahn gebaut worden und vom Bahnhofe sehr weit entfernt ist, in ein beim Bahnhofe der Lausanne-Ouchy-Bahn (Gare du Flon) neu zu erstellendes Gebäude eingereicht worden.

Nachdem auch die Regierung des Kantons Waadt, welchem die Gebäulichkeit des dermaligen Niederlagshauses angehört, sich mit dieser Verlegung einverstanden erklärte, haben wir, unter gewissen Vorbehalten in Bezug auf die bezüglichen Baupläne und im Uebrigen wesentlich unter den gleichen Bedingungen, unter denen das bisherige Niederlagshaus s. Z. konzedirt wurde, dem Gesuche entsprochen. Die Angelegenheit ist im Berichtjahre nicht weiter gediehen.

V. Freipaßverkehr.

Indem wir bezüglich des hieher gehörenden Veredlungsverkehrs auf die sämmtliche vorkommenden Veredlungsarten umfassende Zusammenstellung in der vom Zolldepartement herausgegebenen Jahres-Uebersichtstabelle verweisen, lassen wir hienach die Totalergebnisse der wichtigeren Arten des Freipaßverkehrs folgen : Nach der Schweiz.

Art des Verkehrs.

l Veredlungs- und Reparaturverkehr .l Markt- und Meß verkehr, auf ungewissen Verkauf

IftftH \ftan 1883 1882

Stück.

Werth.

Fr.

--

43,140

8,528 9,916

51,067 308 2,100


Muster von Handelsreisenden

.

. io an JLoöZ 1000 Sommerung und Winterung von Vieh . \^n

10OO

1882

1-

Stück.

39,063

--

1,031

2,963

I

2,893 --

5,748 5,139 I 7,397

45,852 38,893 1,259

438,959

13,125

1,071

20

40

539

840

1,367

Fr.

9,027

7,688

48,428

2,998

Werth.

40

105 --·

q35,872 : 36,341 2,122 i 1,546

441 449

--

8,128

322,995 2,650

3,154

392

971

3,489 4,079

9,091

5,947

444 --

362

555

Ì

18O9 1882

Nach dem Auslande.

556

VI. Personelles.

Numerischer Bestand des Personals der Zollverwaltung am S c h l ü s s e des Berichtjahres.

Bestand auf den 31. Dezember

1883.

Beamte.

Oberzolldirektion

.

.

9

Bei 6 Gebietsdirektionen . 3 2

1882.

Angestellte Angestellte und Beamte.

und Bedienstete.

Bedienstete.

-- 9 -- 7

31

6

97

298

87

--

13

--

13

Chefs des eidgenössischen Grenzwachtkorps in den Kantonen Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Tessin, Neuenburg, Genf und Wallis .

.

.

4

--

4

-

Chef der kantonalen Landjägermannschaft für den eidgenössischen Grenzwachtdienst im bernischen Jura .

.

.

l

--

l

--

Eidgenössische Grenzwächter (von diesen verwendet : 18 gleichzeitig als Einnehmer, 8 an Zollbezugsposten) .

--

206

--

206

. 350

323

343

312

Bei 251 Zollstätten .

. 304

24Zollbezugsposten, wovon Civilpersonen (Grenzwächter 8, Landjäger 3, siehe unten).

l Floßkontroiposten (Rheinsulz), siehe unten ,,Landjäger".

Uebertrag

557 Bestand auf den 31. Dezember

1883.

Beamte.

Uebertrag .

Kantonale Landjäger im eidgenössischen Dienst (von diesen verwendet: 33 gleichzeitig als Einnehmer , 3 an Zollbezugsposten , 2 als Büreauaushülfe, l als Aufseher bei einer Zollstätte, l als Floßaufseher)

1882.

Angestellte und Beamte.

Bedienstete.

323

350

Angestellte und Bedienstete.

343

312

134 457

350 807

132 444

343 787

Stellenerledigungen kamen in diesem Jahre in den Zollgebieten im Ganzen 59 vor und zwar : 5 durch Tod, 28 ,, Entlassungsgesuch (worunter 21 Grenzwächter), 9 ., Wegweisung aus dem Dienst (worunter l Grenzwächter), 17 ,, Beförderung oder Versetzung.

A u f g eh o b e n wurden : l Greuzwächter-Einnehmerstelle in Koblenz (ersetzt durch eine Ci vil-Einnehmers telle), l Civil-Einnehmerstelle in Astano (ersetzt durch eine Grenawächter-Einnehmerstelle), l Grenzwächter-Einnehmersteile in Maccagno (ersetzt durch eine Civil-Einnehmerstelle), l Grenzwächter-Einnehmersteile in Pino (ersetzt durch eine Civil-Einnehmerstelle), 1 Kontroleurstelle; in Splügen, 2 Gehülfenstellen in Basel, Centralbahnhof, P. V., l Gehülfenstelle in Chur, Direktion (ersetzt durch eine Kopistenstelle),

558

l Gehülfenstelle in Locamo (ersetzt durch eine Aufseherstelle), · l ,, ,, Luino, 1 Kopistenstelle in Basel, Direktion (ersetzt durch eine Büreaudienerstelle), 2 Visiteurstellen in Basel, Centralbahnhof, P. V., l Visiteurstelle in Magadino, l ,, ,, Genf, Bahnhof, P. V.

K r e i r t wurden : l Civil-Einnehmerstelle in Basel, Centralbahnhof, Wolf (neu errichtete Hauptzollstätte), l Civil-Einnehmerstelle in Koblenz (in Ersetzung der Grenzwäch ter-Einnehmerstelle), l Grenzwächter-Einnehmerstelle in Astano (in Ersetzung der Ci vil-Einneh merstelle), l Civil-Einnehmerstelle in Maccagno (in Ersetzung der Grenzwächter-Einnehmerstelle), l Civil-Einnehmerstelle in Pino (in Ersetzung der GrenzwächterEinnehmerstelle), 1 Gehülfenstelle in Basel, Direktion, 2 Gehülfenstellen in Basel, Centralbahnhof (Wolf), 2 ,, ,, ,, Badische Bahn, 1 Gehülfenstelle in Lugano, Direktion, 2 Gehülfenstellen in Chiasso, Bahnhof, l Kopistenstelle in Chur Direktion (gegen aufgehobene Gehülfenstelle), l Büreaudienerstelle in Basel, Direktion (gegen aufgehobene Kopistenstelle), 3 Visiteurstellen in Basel, Centralbahnhof (Wolf), l Visiteurstelle in Basel, Badische Bahn, l ,, n Centralbahnhof, G. V., l ,, ,, Lugano, Dampfschiff, l ,, ,, Ponte Tresa, 3 Visiteurstellen in Chiasso-Bahnhof, l Visiteurstelle in Chiasso-Straße, l ,, ,, Locamo, l ,, ,, Luino, l y, ,, Genf, Port-franc.

559 An einer der bedeutendsten Hauptzollstätten wurde entdeckt, daß eine Anzahl Bediensteter, die bei derselben angestellt waren, sich zu Schulden kommen ließen, Gebinde mit Wein oder andern Getränken heimlich anzubohren und von ihrem Inhalte zu entnehmen, entgegen dem strengen Verbote, welches dem Zollpersonal in Hinsicht auf derartigen Mißbrauch auferlegt ist.

Da aus der Einvernahme der Schuldigen überdies hervorging, daß dieser Mißbrauch fortgesetzt verübt worden war, so wurden die am meisten dabei Kompromittirten, mehrere an der Zahl, ihres Dienstes entlassen, welche Maßregel im Interesse der Disziplin, sowie mit Rücksicht auf das Ansehen des Zolldienstes sich als unerläßlich darstellte.

VII. Oberzolldirektion und Zollgebietsdirektionen.

Infolge Todesfalles des Herrn Karl Bluntschli von Zürich kam eine Revisorstelle bei der Oberzolldirektion in Erledigung. Deren Wiederbesetzung erfolgte durch die Wahl des Herrn Isidor Buser von Nieder-EHinsbach, vorher Gehülfe der Zollstätte im Bahnhofe Chiasso.

Im Anfange des Jahres erfolgte die schwere Erkrankung des Zolldirektors in Genf, Herrn Karl von Lentulus von Bern. Derselbe starb kurz nach Schluß des Berichtjahres, nachdem er diese Beamtung während 29 Jahren mit Auszeichnung bekleidet hatte.

In Gemeinschaft zwischen der Oberzolldirektion und der Oberpostdirektion ist eine neue Instruktion über die Behandlung der zollpflichtigen Postsendungen erlassen worden, welche, vom 31. Mai 1883 datirend, im eidgenössischen Postamtsblatt bekannt gemacht wurde. Diese Instruktion bezweekt einerseits genauere Präzisirung der Zollbehandlung durch die Postbüreaux und andererseits leichtere Orientirung des Publikums über die Anforderungen, welche in Hinsicht auf die Sicherung des Zollbezuges auf Postsendungen gestellt werden müssen.

VIII. Zollstätten.

Seit Anfang des Jahres 1876 bestand auf dem zum Areal der schweizerischen Centralbahn gehörenden Rangirbahnhofe, genannt ,,auf dem Wolf", in Basel, als Zweigbüreau der Hauptzollstätte für Petite vitesse im Centralbahnhofe, eine Zollabfertigungsstelle für Güter in ganzen Wagenladungen und von einheitlicher Gattung, welche ohne Umlad zur Weiterbeförderung bestimmt sind.

560 Bei der steten Zunahme des Verkehrs über diese Zollstätte und deren Zweigbüreau ,,auf dem Wolf" ist aber die Aufgabe für den Einnehmer bei einem Verkehr, der sich im Jahre 1882 auf eine Einnahme von Fr. 3,474,000 bezifferte, zu groß geworden.

Wir haben nach näherer Kenntnißnahme von den Verhältnissen die Notwendigkeit erkannt, das erwähnte Zweigbüreau als selbstständige Hauptzollstätte einzurichten und dasselbe unter die Leitungeines besondern Einnehmers zu stellen.

Im Rangirbahnhof der badischen Bahn zu Basel hat sich in den letzten Jahren ein sehr ausgedehnter Verkehr von ganzen Wagenladungen einheitlicher Waarengattungen entwickelt, welche mit Bestimmung nach dem dort gelegenen Lagerhause der BaslerLagerhausgesellschaft oder nach mehreren mit dem Rangirbahnhofe durch Privatgeleise verbundenen Fabriken in der Nähe des Bahnhofgebietes eingeführt werden. Dieser Verkehr bezifferte sich im Jahre 1883 auf circa 4000 Wagenladungen.

Behufs leichterer und beschleunigter zollamtlicher Abfertigung desselben mußte an die Errichtung einer besondern schweizerischen Zollstätte im Rangirbahnhofe gedacht werden. Es haben in Folge dessen einleitende Verhandlungen darüber zwischen der Oberzolldirektion und der Generaldirektion der badischen Staatseisenbahnen auf Grundlage des Art. 16 des Staatsvertrages vom 27. Julill. August 1852 (Amtl. Samml. III, 438) stattgefunden zum Zwecke einer Vereinbarung über die Bedingungen, unter welchen gedachte Zollstätte errichtet werden solle. Der Abschluß dieser Vereinbarung fallt nicht mehr in das Berichtjahr.

Aus Gründen zwingender Nothwendigkeit oder überwiegender Nützlichkeit für den Zolldienst haben wir das Haus, in welchem die Zollstätte Beurnevésin im bernischen Jura sich befindet, käuflich erworben und die Erstellung einer kleinen Gebäulichkeit für die Unterbringung der Zoilatätte La Bouège an der bernischen Doubs-Grenze in Aussicht genommen. Letztere Gebäulichkeit wird erst im folgenden Jahre bezogen werden können.

Ebenso haben wir uns behufs Errichtung eines Grenzwachtpostens mit Zollbezug in Büro am Luganersee zur Erstellung eines Häuschens entschließen müssen.

Bei der Zollstätte Splügen ist der Verkehr so sehr zurückgegangen, daß ein einziger Beamter, unter Beihülfe eines Grenzwächters vollkommen genügt, um den Zolldienst zu besorgen.

Wir haben daher die Beamtung eines Kontroleurs, welcher bisher dieser Zollstätte beigegeben war, auf Ende des Jahres 1883 aufgehoben.

561

Die im letztjährigen Bericht (Bundesblatt 1883, II, 622) in Aussicht genommene Verlegung der Zollstätte Campocologno ist noch nicht zur Ausführung gelangt. Bevor man zum Abbruch des jetzigen Zollhauses behufs Erstellung eines Neubaues an einer gegen Felsstürze gesicherten Lage schritt, wurde noch eine Untersuchung durch einen geologischen Experten veranstaltet, für welche der Sommer abgewartet werden mußte. Das sehr einläßliche und interessante Gutachten des Experten wies nach, daß das bisherige Zollhaus sich in imminente!- Gefahr weiterer bedeutender Steinstürze aus derselben Ausbruchsstelle von 1878 befinde, zufolge des Vorhandenseins einer mehrere tausend Kubikfuß haltenden Masse Bruchgesteins, welches abgelöst oder aber in der steilen Runs gelagert sei und durch starke Regengüsse zu Thal befördert werden könne.

Daraufhin sind nun definitive Einleitungen für die Ausführung der in Frage stehenden Neubaute getroffen worden, die jedoch im Berichtjahr noch nicht in Angriff genommen werden konnte.

Im Berichtjahre ist der zum Glück seltene Fall vorgekommen, daß wir gegen einen Zollbeamten wegen Veruntreuungen einschreiten mußten.

Es betraf dies den Einnehmer ßeinle bei der Zollstätte Rheinfelden Derselbe war wegen Veruntreuungen als Schulfondsverwalter in Untersuchung gezogen worden. Diese führte zu der Entdeckung verbrecherischer Handlungen, die Reinl auch zum Schaden der Zollverwaltung begangen hatte.

Unterm 18. Mai beschlossen wir seine Abberufung als Zollbeamter und Ueberweisung an die kantonalen Gerichte.

Nach dem Schlußergebniss der gerichtlichen Untersuchung wurde der Betrag der durchReinlee unterschlagenen Zollgelder auf Fr. 3939. 27 festgestellt und Reiule durch kriminalgerichtliches Urtheil zu einer Zuchthausstrafe vonzweii Jahren und acht Monaten, sowie zumErsatze jener Unterschlagungen verfällt; d a s Urtheil Für den vom Gericht der Zollverwaltung zugesprochenen Schadenersatz, sind die Amtsbürgen Reinle's belangt worden. Die Bereinigung dieser Angelegenheit fällt nicht mehr in das BerichtJahr.

562 IX. Zolldienst an den internationalen Eisenbahnstationen in Chiasso und Luino. Uebereinkunft mit Italien.

Die im letztjährigen Bericht (s. Bundesblatt 1883, II, S. 631) eiwähnte Uebereinkunft vom 15 Dezember 1882 ist vom Bundesrath den 29. Dezember gl J. und von der Regierung des Königreichs Italien den 25. Juni 1883 ratifizirt worden (Amtl. Sammlung n. F. VII, 193).

X. Zollabfertigungen.

Die Zahl der ausgestellten Zollscheine beträgt: 1883.

1882. Differenz 1883.

Einfuhrzollquittungen .

. 605,130 609,834 -- 4,704 Ausfuhrzollquittungen .

. 154,244 151,634 + 2,610 Geleitscheine .

.

. 223,437 191,015 + 32,422 Durchfuhrscheine .

. 169,467 162,253 + 7,214 Freipässe 77,165 58,657 + 18,508 372 Niederlagsscheine .

.

14,598 14,226 + 1,244,041

1,187,619

+ 56,422

XI. Grenzschutz.

Wir haben in unserm letztjährigen Berichte (Bundesblatt 1883, II, 623 u. ff.) abermals die schwierigen Verhältnisse besprochen, in welchen sich der Zolldienst an der genferischen Grenze hei Moillesulaz befindet. Wir erwähnten dabei, daß die ausnahmsweisen Maßregeln, zu welchen wir im Jahre 1872 zur Bekämpfung des gewerbsmäßigen Schmuggels auf diesem Grenzgebiete haben greifen müssen und welche theilweise noch gegenwärtig fortbestehen, mitunter der Bedingung aufgehoben werden können, daß das Grenzflüßchen Faron auf der ganzen Länge, \vo es die Grenze bildet, begehbar gemacht werde. Wir theilten mit, daß wir uns zu diesem Zwecke an die Behörden des Kantons Genf gewendet hätten, bei welchen die Angelegenheit am Schlüsse des Jahres 1882 noch anhängig gewesen sei.

Seither ist unsere Dazwischenkunft bei den Behörden des Kantons Genf neuerdings nothwendig geworden in Folge von Verwicklungen, welche durch einzelne Grenzbewohner in Moillesulaz hervorgerufen worden waren.

563 Diesen Verwicklungen wurde ein Ende gesetzt durch Vorkehren, zu welchen der Staatsrath des Kantons Genf in anerkennens\verther Weise Hand geboten hat.

Was die hievor erwähnte pendente Angelegenheit betrifft, so hat der Große Rath des Kantons Genf unterm 7. Juli 1883 auf den Antrag des Staatsrathes ein Dekret erlassen, wonach längs der Kantonsgrenze innerhalb eines Abstandes von derselben von vier Metern keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, durch welche die gesetzlichen Bestimmungen über die Ueberwachung der Grenze beeinträchtigt werden könnten.

Dieses Dekret ist in gesetzliche Kraft erwachsen und wird die Ausübung des zollamtlichen Grenzwachtdienstes wesentlich dagegen schützen, daß Gebäulichkeiten an die Grenze anstoßend erstellt werden, in welche zollpflichtige Waaren und Gegenstände ab ausländischem Gebiet in schmugglerischer Absicht eingebracht werden können.

Bezüglich der Unterhandlungen zum Zwecke der Erstellung eines Weges für die Begehung der Grenze längs des Foron, so haben die genferischen Behörden ihre Geneigtheit hiezu ebenfalls zu erkennen gegeben ; indessen ist die Angelegenheit bis zum Schlüsse des Berichtjalires noch nicht zu weiterem Vorgehen gediehen.

Von Seite der zuständigen Behörde des Kantons Solothurn ist der Vertrag über Besorgung des zollamtlichen Grenzwachtdieustes durch kantonale Polizeirnannschaft gekündigt worden, mit dem Anerbieten seiner Erneuerung, jedoch gegen eine sehr beträchtliche Erhöhung der jährlichen Entschädigungssumme.

In Berücksichtigung, daß die Tliätigkeit der betreffenden Polizeimannsehaft für den Grenzschutz in sehr erheblichem Maße durch deren kantonale Dienstobliegenheiten beeinträchtigt wird, wurde die Vertragskündigung angenommen, in der Absicht, künftighin den fraglichen Dienst durch eigene und daher ausschließlich für die Zollverwaltung verfügbare Mannschaft besorgen zu lassen.

Das Weitere fällt nicht mehr in das ßerichijahr.

XII. Uebertretungen des Zollgesetzes.

Die Anzahl der im Beriehtjahre /.ur Anzeige gelangten Straffälle hat sich gegenüber dem Vorjahre um 28 vermindert; dagegen war der Betrag der umgangenen Zollgebühren um Fr. 893. 56 höher als 1882.

564

Von früher wurden auf das Jahr 1883 als unerledigt übergetragen 32 Fälle neu angezeigt wurden .

. 606 ,, 638 Fälle gegen 649 pro 1882 Davon erhielten ihre Erledigung : a. durch Aufhebung des Strafverfahrens .

.

b. gütlich in Folge vorbehaltloser Unterziehung des Beklagten c. durch gerichtliche Verurtheilung des Beklagten

12 Fälle 596 6

,, "

614

Als unerledigt wurden auf das Jahr 1884 übergetragen 24 hui der Zollverwaltung anhängige Fälle, gerichtlich anhängig keiner.

Der Betrag der umgangenen Zollgebühren, belauft sich auf Fr. 4,814. 90 gegenüber Fr. 3,92i. 34 im Jahre 1882.

An Bußen wurden Fr. 22,195. 49, gegen Fr. 17,470. 36 im Vorjahre, bezogen; davon fielen als gesetzlicher Antheil der Verwaltung Fr. 7,355. 81 in die Zollkasse.

Das Strafmaß, welches gegen die Zollübertretungen zur Anwendung kam, stellt sieh durchschnittlich auf den 4,6fachen Betrag der umgangenen Gebühren; im Jahre 1882 belief sich dasselbe auf den 4,7fachen Zoll.

Auf die einzelnen Zollgebiete vertheilen sich die im Berichtjahre verzeigten Straffälle wie folgt: . 188 gegen 161 pro 1882, I. Zollgebiet (Basel) (Schaffhausen) 130 11 11.

.

110 n D ·n III.

(Chur) .

46 41 ·n 11 11 11 IV.

(Lugano) 46 11 59 T) n ·n V.

.

84 (Lausanne) .

95 i> ri ·n ·n VI.

(Gent) . 119 161 11 ·n 11 T) Besonderer Erwähnung verdient folgender Staffall : Ein Einwohner einer Ortschaft im Kanton Genf war im September 1882 durch die Zollstätte Croix de Rozon wegen unverzollter Einfuhr von vier Kisten Sardinen in Büchsen, im Gewicht von 114 kg., verzeigt worden.

Obsehon auf der That betroffen, verweigerte der Beklagte die Anerkennung des Straffalles. Dieser mußte daher gerichtlich an-

565

häiigig gemacht werden. Die zuständige Behörde dafür war das Tribunal de la Justice de Paix pénale von Genf. Der Beklagte wurde von dem Gericht von der Buße von Fr. 368 gleich dem 20fachen Betrage des umgangenen Zolles von Fr. 18. 40, welche ihm das Zolldepartement auferlegt hatte, freigesprochen.

Gegen dieses Urtheil, welches eine Verletzung des eidgenössischen Zollgesetzes enthielt, erhob das Zolldepartement eine Kassationsklage bei dem Bundesgericht. Letzteres überwies den Fall zu neuer Untersuchung und Aburtheilung an das Polizeigericht des Bezirks Lausanne. Durch Urtheil dieses letztem vom 20. April 1883 wurde sodann der Beklagte zur Bezahlung des umgangenen Zolles, der vom Zolldopartement ausgesprochenen Buße, sowie zu den Kosten verfällt und gleichzeitig die Umwandlung der Buße in Gefangenschaft verfügt, für den Fall, daß jene ganz oder theilweise unbezahlt bliebe.

Diesem Urtheil gemäß erhielt dann der Fall seine Erledigung durch Strafumwandlung für soweit als die Buße nicht durch den Steigerungserlös der beschlagnahmten Waaren hatte gedeckt werden können.

XIII. Beaufsichtigung des Bezuges von kantonalen Verbrauchssteuern.

Eine schweizerische Spritfabrik führte darüber Beschwerde, daß die von ihr nach dem Gebiete des Kantons Waadt versandten Fabrikate aus ihrer Fabrik der waadtländischen Getränksteuer unterworfen werden, obschon die betreffenden Sendungen jeweilen von reglementarischen Ursprungszeugnissen über schweizerische Herkunft begleitet seien und der Kanton Waadt auf Getränken schweizerischen Ursprungs keine Konsumogebühr beziehe.

Von Seite der kantonalen Behörde wurde dem entgegen geltend gemacht, die betreffende Fabrik beziehe die Rohstoffe für ihre Produkte, und zwar hauptsächlich das Mais, vom Ausland her, ihr Fabrikat könne mithin nicht auf das Attribut eines unvermisehten schweizerischen Erzeugnisses Anspruch machen, wie das Formular für Ursprungszeugnisse es bedinge.

Wir erkannten die Argumentation, daß Weingeist, der mit ausländischen Stoffen im Inland hergestellt wird, nicht als schweizerisches Produkt im Sinne des einschlägigen Ursprungszeugnisses (Amtl. Samml. X, 938 und 1066) gelten könne, nicht als zutreffend, indem nach Maßgabe des bezüglichen Formulars lediglich zu bezeugen ist, daß das Getränk schweizerisches Produkt und mit keinen nichtschweizerischen Getränken vermischt sei und keine Bestimmung

566 darüber besteht, daß zur Herstellung des Produktes ausschließlich nur schweizerische und nicht etwa auch ausländische Rohstoffe verwendet werden dürfen.

Zufolge dessen haben wir die fragliche Beschwerde als begründet erklärt.

Eine Firma im Kanton Schwyz hat sich, unter Bezugnahme auf die im Kanton Wallis bestehende Gesetzesbestimmung, wonach alle Getränke schweizerischen Ursprungs, welche mit diesbezüglichen Zeugnissen versehen sind, ohne Entrichtung der Ohmgeldgebühren in jenen Kanton eingeführt werden dürfet), an den Bundesrath gewendet, mit der Besehwerde, daß seit August 1882 der von ihr selber destillirte Obstbranntwein im Kanton Wallis gleich ausländischem Brzeugniß mit der Ohmgeldgebühr belegt worden sei, obschon die betreifenden Sendungen von einem in gehöriger Form ausgestellten Ursprungszeuguiß begleitet waren.

Wir haben nach Einholung der Vernehmlassung der Regierung von Wallis diese Beschwerde begründet gefunden und zwar gestützt auf folgende Erwägungen: 1. Nach Maßgabe des Bundesrathsbeschlusses vom 23. Mära 1880 (Amtl. Samml. n. F. V, 28) ist den kantonalen Behörden das Recht vorbehalten, die Ursprungszeugnisse für schweizerische Getränke nach ihrem wirklichen Werthe zu würdigen und dieselben, wenn sie sieh nicht als zuverläßig herausstellen sollten, .,,nach gehöriger Feststellung dieser Thatsache mittelst Expertise11, nicht zu berücksichtigen, wobei das Rekursrecht an die Bundesbehörden vorbehalten bleibt.

2. Die Expertengutachten, auf welche die Walliser Behörde sich zur Begründung ihres Vorgehens berief, waren ihrem unsichern Ausspruche zufolge nicht geeignet, jene Ursprungszeugnisse zu entkräften.

Wir erkannten daher, daß kein hinlänglicher Grund vorliege, die bezüglichen Ursprungszeugnisse nicht anzuerkennen und daß dieselben deshalb so lange Gültigkeit behalten, bis der Nachweis mit Sicherheit und entsprechender Begründung erbracht sei, daß man es mit einem Produkt zu thun habe, welchem das Prädikat schweizerischer Herkunft nicht beigemessen werden kann.

XIV. Zollgesetz.

"Wir sind in den Fall gekommen, uns mit Maßregeln gegen den Mißbrauch zu befassen, daß solche Waaren, deren Originaler-

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packung von erheblichem G-ewichte isi, nicht direkt, sondern erst nachdem sie vor dem Ueberschreiten der Landesgrenze ihrer hauptsächlichsten äußern Verpackung entledigt worden sind, eingeführt und verzollt werden. Es geschah dies namentlich mit Waaren, welche den höchsten Zollansätzen unterliegen, wie : Gigarren und Cigaretten, Tabak, Spielzeug, Quincaillerie, Modewaaren, Hüte, Konfektionswaaren, feine Glas- und Töpferwaaren, Klaviere, feine Lederwaaren, Spiegel u. s. w.

In diesem Verfahren erblickten wir eine Gesetzwidrigkeit, indem das eidgenössische Zollgeseîz (Amtl. Samml. II, 535) Art. 11 vorschreibt, daß die nach dem Gewichte zu entrichtenden Gebühren vom Bruttogewicht der Waaren bezogen werden sollen.

Vom Zolldepartement ist nun, mit unserer Genehmigung, die Anordnung getroffen worden, daß die vor ihrem Uebertritt auf Schweizergebiet des Verpackungsmaterials entledigten Waaren einem Tarazuschlag unterworfen werden sollen, welcher, nach Ermittlung auf dem Wege der Expertise, für die verschiedenen Gattungen von Waaren, nach Prozenten festgesetzt wurde.

Wir befanden uns bei diesem Vorgehen in Uebereinstimmung mit der anläßlich früherer gleichartiger Vorgänge kundgegebenen Anschauungsweise der gesetzgebenden Käthe (siehe Botschaft des Bundesrathes, Bandesblatt 1875, I, 150, und bezügliche Kommissionsberichte nebst Schlußnahmen der Räthe), sowie mit der im nationalräthlichen Kommissionsberichte über die Revision des Zolltarifs (Bundesblatt 1883, I, 513, Ziffer 3) gegebenen Wegleitung.

Seit erfolgter Durchführung gedachter Maßregel haben, die vorher öfters laut gewordenen Klagen über den berührten Mißbrauch aufgehört.

XV. Zolltarif.

In Berücksichtigung einer Petition schweizerischer Lumpenhändler haben wir, in Anwendung des Art. 34 des Zollgesetzes, den Ausfuhrzoll. auf baumwollenen und leinenen Lumpen von Fr. 4 auf Fr. 2 per q. herabgesetzt und hierüber den gesetzgebenden Käthen einen besondern Bericht erstattet, welche, sodann beschlossen haben, uns zu ermächtigen, diese Zollermäßigung nach unserm Ermessen fortdauern zu lassen, bis der in Berathung liegende neue Zolltarif in Kraft treten werde.

Einen in seiner Art in den Akten der Bundesverwaltung einzig dastehenden Vorgang glauben wir hier nicht unberührt lassen zu sollen.

568 Ein S c h w e i z e r b ü r g e r , Hr. C. F. B. in C. bei Neuenburg, beanstandete die Richtigkeit eines Zollansatzes, welchem eine für ihn bestimmte Waarensendung unterstellt worden war.

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Seiue diesfalls zuerst bei der Oberzolldirektion und sodann beim Zolldepartement geltend gemachte Reklamation wurde als unbegründet abgewiesen; indessen stand ihm, gemäß Art. 35 des eidgenössischen Zollgesetzes, das Recht des Rekurses bei dem Bundesrathe zu. Anstatt diesen Rekursweg zu betreten, wandte sich Hr. B. an eine a u s w ä r t i g e Regierung und veranlaßte dieselbe, bei uns Reklamation wegen angeblicher Abweichung von dem auf dem Handelsvertrag mit Frankreich von 1882 beruhenden Vertragstarife zu erheben.

Auf die von uns hierauf ertheilten Aufschlüsse hat die betreffende Regierung jener Reklamation keine weitere Folge gegeben.

XVI. Postulat betreffend Schutz gegen gefälschte oder gesundheitsschädliche Getränke.

Durch Postulat vom 30. Juni 1882 wurde der Bundesrath von den gesetzgebenden Räthen eingeladen, über die Frage Bericht zu erstatten, ob es nicht angezeigt und vom verfassungsmäßigen Staudpunkt aus zulässig sei, von Bundeswegen die nöthigen Maßnahmen zu treffen, um die Konsumenten vor gefälschten oder gesundheitsschädlichen Getränken zu schützen.

Im Verlaufe unserer diesfälligea Berathungen ist die Frage einer sachbezüglichen Intervention des Bundes auf dem Wege der Zollgesetzgebung, beziehungsweise der Zollkontrole, zur Sprache gekommen.

Das hierüber vom Zolldepartement erstattete Gutachten hat seine Verwendung in unserem Geschäftsberichte, D e p a r t e m e n t des I n n e r n , G e s u n d h e i t s w e s e n , gefunden, woselbst das Postulat erledigt wird.

XVII. Uebereinkunft mit Frankreich, betreffend gegenseitige Kontrolirung des Verkehrs mit geistigen Getränken.

Mit Frankreich wurde, in theilweiser Abänderung der Uebereinkunft vom 10. August 1877, betreffend die gegenseitige Kontrolirung des Verkehrs mit geistigen Getränken, eine Erklärung ausgewechselt, bezüglich deren näheren Inhaltes auf die eidgen. Gesetzessammlung n. P. VII, 325, verwiesen wird.

569 XVIII. Handelsvertrag mit Spanien.

Infolge Abschlusses eines Handelsvertrages mit dem Königreich Spanien, welcher nach der unterm 18. August 1883 stattgehabten Ratifikationsauswechslung sofort in Gültigkeit trat, haben einige Ansätze des schweizerischen Zolltarifs Abänderungen erfahren, bezüglich welcher wir auf die in der eidgenössischen Gesetzessammlung n. F. VII, 222, enthaltene Bekanntmachung des Vertrages verweisen.

XIX. Handelsvertrag mit Oesterreich.

Auf eingegangene Mittheilungen, wonach die zur Zeit des Vertragsabschlusses von 1868 bestandenen Erleichterungen im Reparatur-, Veredlungs- und Grenzverkehr österreichischer Seits in neuerer Zeit aufgehoben worden wären, hatten wir gegen Ende Dezember 1882, wie im letztjährigen Berichte erwähnt, unsere Gesandtschaft in Wien mit einer diesbezüglichen Vorstellung bei der k. k. Regierung beauftragt.

Es ist uns hierauf eine ministerielle Eröffnung zugekommen, zufolge welcher die gedachten \7"erkehrsbeschränkungen nicht bestehen und überhaupt in dem vertragsgemäßen Verhältnisse (Schlußprotokoll zum Art. 3 des Vertrages, s. Amtl. Samml. IX, 576) keine Aenderung eingetreten ist.

Brmdesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1883.

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