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ham Ls. du Tremblaya gezeichneten Einsendung, welche eine Verletzung von Art. 59 des eidgenössischen Strafgesetzbuches vom 4. Februar 1853 darstellt; gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege, beschliesst: 1. Wegen öffentlicher Beschimpfung des Bundesrates wird gemäss Art. 59 des Bundesstrafgesetzes das strafrechtliche Verfahren gegen diejenigen Personen angehoben, welche für die Veröffentlichung der ,,Abraham Ls. du Tremblay" gezeichneten Einsendung in der Nummer des ,,Courrier de la Côte" vom 5. Mai 1916 gesetzlich verantwortlich sind.

2. Herr Dr. W. Burckhardt in Bern wird mit den Funktionen des Staatsanwaltes betraut.

"Wahlen.

(Vom 30. Mai 1916.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Direktor des VI. Zollkreises in Genf: Leute, Emil, von Genf, bisher I. Sekretär und Stellvertreter des Direktors.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidgenössische Geometerprüfungen.

Im Herbst 1916 (September-Oktober) finden theoretische und praktische Prüfungen nach dem Prüfungsreglement vom 14. Juni 1913 statt.

Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. III.

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Anmeldungen zu diesen Prüfungen sind mit der Anmeldungsgebühr von Fr. 5 bis spätestens den 15. Juli 1916 an das Schweizerische Grundbuchamt in Bern zu richten. Als Ausweise sind beizulegen : a. Für die theoretische Prüfung : Eine Schilderung des Lebensund Bildungsganges, ein Maturitätszeugnis, Angabe ob die . Prüfung nur im ersten Teil oder in allen Fächern abgelegt werden will, Leumundszeugnis und Heimatschein (Art. 25 des Prüfungsreglements).

b. Für die praktische Prüfung: Neues Leumundszeugnis und Ausweis über den Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte, Zeugnis über die praktische Tätigkeit und, sofern die theoretische Prüfung nicht vor der eidgenössischen Geometerprüfungskommission abgelegt worden ist, auch den Heimatschein.

Es wird bei diesem Anlasse auf die Bestimmung von Art. 11 des Prüfungsreglements vom 27. März 1911 aufmerksam gemacht, wonach die Anmeldung zur praktischen Prüfung in der Regel spätestens nach 3 Jahren, vom Zeitpunkt des Bestehens der theoretischen Prüfung, zu erfolgen hat. Alle Kandidaten, welche gegenüber dieser Vorschrift im Verzüge sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Gründe dafür der Prüfungskommission bis zum obgenannten Termin mitzuteilen.

Ort und Zeitpunkt der Prüfungen werden später bekannt gegeben.

Z o l l i k o n , den 25. Mai 1916.

(2.).

Der Präsident der Kommission für eidgenössische Geometerprüfimgen : F. Baeschlin.

Schweizerische Landesbibliothek.

Die Schweizerische Landesbibliothek sucht schon jetzt, bevor es zu spät ist, eine möglichst vollständige Sammlung a l l e r schweizerischen D r u c k s c h r i f t e n betreffend den K r i e g und die M o b i l i s a t i o n zusammenzustellen. Dieselbe soll alle Erzeugnisse des Buchdrucks und alle bildlichen Darstellungen, alle Bücher, Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften, Postkarten und Plakate etc. umfassen, welche es späteren Gene-

243 rationen ermöglichen werden, sich von dem Leben und Treiben in unserem Vaterlande und von seiner Stellungnahme während der gegenwärtigen Krise ein Bild zu machen.

Die Direktion der Landesbibliothek zweifelt nicht daran, dass die Wichtigkeit einer derartigen Sammlung dem Publikum ohne weiteres klar ist, und richtet daher einen warmen Appell an alle, man möchte ihr doch derartige Schriften und Bilder zukommen lassen oder sie wenigstens darauf aufmerksam machen.

Ganz besonderes Gewicht ist dabei auf a l l e n i c h t im H a n d e l 0 e r s c h i e n e n e n S c h r i f t e n zu legen, die sonst der Bibliothek leicht entgehen.

Eine besonders dringende Bitte richtet die Direktion an alle B u c h d r u c k e r , da sie doch am ehesten von allen nicht käuflichen Druckschriften Kenntnis erhalten.

Endlich ersucht sie die K a n t o n s - und G e m e i n d e k a n z l e i e n , ihr alle amtlichen Drucksachen betreffend die Mobilisation und die besonderen, durch die Umstände geforderten Massnahmen (Truppenaufgebote, Proklamationen, Weisungen, Réglemente usw.) zu überlassen und sie für die Zukunft in ihre Versandlisten einzutragen.

Die Landesbibliothek wird alle an sie gerichteten Geschenke dankbar entgegennehmen ; sie ist aber natürlich auch bereit, auf Wunsch den Wert der ihr zugeschickten Stücke zu vergüten.

Sendungen sind zu richten an die Direktion der Schweizerischen Landesbibliothek, Archivstrasse, Bern.

B e r n , im Oktober 1915/Juni 1916.

(2.).

Der III. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die auf Grund des Bundesbeschlusses vom 3. August 1914 getroffenen Massnahmen kann zum reduzierten Preise von 50 Rappen bezogen werden beim (2..)

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Verschollenheitsruf.

Ende der 1860er Jahre wanderte Joseph Etlin, Sohn des Jo eph Etlin, Schmied, und der Marie Sara geborene Imfeid,

244 geboren den 19. Dezember 1845, heimatberechtigt in Samen, nach Amerika aus und ist seither ohne jede Nachricht verschollen geblieben.

Nun wird abseiten von Interessenten die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens über Joseph Etlin verlangt, und es ergeht zufolge Beschluss der obergerichtlichen Justizkommission an jedermann, der über Leben oder Tod, oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen des Obgenannten Angaben *zu machen in der Lage ist, die Aufforderung, solche Nachrichten bis spätestens Ende Mai 1917 der Obergerichtskanzlei in Sarnen zukommen zu lassen. Laufen während dieser Frist keine zuverlässigen Meldungen ein, so wird der Abwesende nach Massgabe von Art. 38 ZGB. für verschollen erklärt, mit der Wirkung, dass die ab seinem Tode abgeleiteten Rechte geltend gemacht werden können, wie wenn der Tod nachgewiesen wäre.

S a r n e n , den 25. Mai 1916.

(2..)

Namens der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar: Johann Wirz.

Gold- und Silberwarenkontrolle.

Diplomierung von Gold- und Silberprobierern.

Auf Grund des Ergebnisses der an der Schweiz. Technischen Hochschule in Zürich vom 15. bis 18. Mai 1916 abgehaltenen Prüfungen erteilt das unterzeichnete Departement unter heutigem Datum das eidgenössische Diplom als beeidigter Gold- und Silberprobierer (Essayeur-juré) den Herren: Mocelin, Emile, in Noirmont, Wuilleumier, Armand, in St. Immer, Wuilleumier, Numa jun., in Genf.

B e r n , den 31. Mai 1916.

Schweiz. Finanzdepartement, Amt für Gold- und Silberwaren.

Erlöschen der Auswanderungsagentur Columbia in Basel.

Das am 15. April 1914 Herrn Heinrich Hofaeker in Basel als bevollmächtigtem Geschäftsführer der Auswanderungsagentur

245 Columbia daselbst vom Bundesrat erteilte Patent zur geschäftsmässigen Beförderung von Auswanderern und Passagieren ist am 2. September 1915 erloschen.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die für die Agentur Columbia in Basel deponierte Kaution geltend gemacht werden wollen, sind dem unterzeichneten Amte vor dem 2. September 1916 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 8. September 1915.

Schweizerisches

(2..)

Auswanderungsamt.

Erlöschen der Auswanderungsagentur ,,Imperator" in Basel.

Das am 13. März 1914 Herrn Dr. Adolf Moppel in Basel, als bevollmächtigtem Geschäftsführer der Auswanderungsagentur ,,Imperatora, vom Bundesrat erteilte Patent zur geschäftsmassigen Beförderung von Auswanderern und Passagieren ist am 10. September 1915 erloschen.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die für die Agentur ,,Imperator'1 in Basel deponierte Kaution geltend gemacht werden wollen, sind dem unterzeichneten Amte vor dem 10. September 1916 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 24. September 1915.

(2..)

Schweiz. Auswanderungsamt.

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht Tablât hat am 15. Dezember 1915 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens über Johannes Weisshaupt, von Appenzell, geboren den 16. Januar 1836, angeblich im Jahre 1874 nach Amerika ausgewandert, nun unbekannten Aufenthaltes, beschlossen.

Es ergeht hiermit an Genannten und alle, die über dessen Verbleib Nachricht geben können, die zweite Aufforderung, sich

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innert Jahresfrist a dato der ersten Publikation (12. Januar 1916) beim Bezirksgerichtspräsidium Tablât zu melden, ansonst derselbe als verschollen erklärt würde.

St. F i d e n , den 2. Juni 1916.

(1.)

Bezirksgerichtskanzlei Tablât.

# S T #

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Lieferung von Fleisch und Futter.

Für die Militärschulen und Kurse werden hiermit pro II. Semester 1916 folgende Lieferungen ausgeschrieben : Auf den Waffenplätzen: a. Genf, Zug, Liestal, Basel, Kloten, BUlach, St. Gallen, Herisau und Bellinzona: Fleisch, Heu und Stroh; b. Colombier: Fleisch und Heu; e. Bière, Lausanne, Bern, Thun, Luzern, Aarau, Brugg, Zürich, Frauenfeld und Chur: Fleisch.

Der Fleischpreis ist per Kilogramm anzugehen.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bebezogen werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Fleisch oder Futter" bis zum 15. Juni 1916 franko einzureichen an das

B e r n , den 29. Mai 1916.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

(2.).

Bauausschreibung.

Es werden hiermit nachfolgende Arbeiten und Lieferungen zu einem Gebäude in Airolo zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. die Schreinerarbeiten samt Verglasung, Beschlägen und Mobiliar; 2. die eichenen Riemenböden; 3. die Malerarbeiten.

Pläne, Bedingungen und Vorausmasse können von schweizerischen Unternehmern vom 8.--17. Juni 1916 in Bern, Bundeshaus Ostbau, III. Stock, Zimmer Nr. 174, oder auf dem Festungsbaubureau in Airolo eingesehen werden, woselbst auch die Angebotformulare bezogen werden können.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1916

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3

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23

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1916

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241-246

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10 026 075

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