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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Fischfrevels bestraften Karl König, Sohns, Brüggstraße Nr. 20 in Madretsch bei Biel.

(Vom 2. Oktober 1903.)

Tit.

Der am 25. November 1887 geborne Karl König, Lehrling in der Fabrik Montandon & Comp. in Biel wurde am 7. Februar 1903 polizeilich ertappt, als er mit einer sogenannten Juckschnur (Juckangel) in der Zihl fischte. Er suchte sich durch Angabe eines falschen Namens der Verfolgung zu entziehen, wurde aber nachträglich identifiziert und vom Polizeirichter von Nidau, gestützt auf Art. 5 und 31, Ziffer 2, des Bundesgesetzes betreffend die Fischerei vom 21. Dezember 1888, mit Fr. 50 Geldbuße bestraft.

Der Vater König ersucht um Erlaß oder wesentliche Ermäßigung der seinem Sohn auferlegten Strafe, indem er geltend macht, daß es beim bloßen Versuch, Fische auf verbotene Art zu fangen geblieben sei und die Bezahlung der Buße ihm äußerst schwer fallen würde, da sein Arbeitsverdienst ohnehin kaum ausreiche, um die allernotwendigsten Bedürfnisse seiner siebenköpfigen Familie zu befriedigen.

Vom Gemeinderat Madretsch wird bezeugt, daß der Vater König als Fabrikarbeiter einen Tagesverdienst von Fr. 5--6 habe.

Diese Behörde sowohl als das Regierungsstatthalteramt von Nidau erklären, daß sie das Begnadigungsgesuch nicht empfehlen können.

202 Die dem Erkenntnis des Polizeirichters zu Grunde liegenden Tatsachen sind aktengemäß festgestellt und die ausgefällte Strafe ist auf das Mindestmaß der gesetzlichen Androhung beschränkt.

Da dieses indessen für Fälle wie der vorliegende ein sehr hohes ist und die Buße in ihrem ganzen Umfang im Hinblick auf die äußerst armseligen Verhältnisse der Familie König eine den Vater des Fehlbaren sehr hart treffende Strafe wäre, so stellen wir, trotzdem die Auskunft der Gemeinde- und Bezirksbehörden über den Sohn König nicht günstig lauten, den Antrag: Es sei dem Karl König die Buße auf dem Wege der Begnadigung auf Fr. 10 herabzusetzen.

B e r n , den 2. Oktober 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der I. Vizekanzler: Schatzmann.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Fischfrevels bestraften Karl König, Sohns, Brüggstraße Nr. 20 in Madretsch bei Biel. (Vom 2. Oktober 1903.)

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Bundesblatt

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Jahr

1903

Année Anno Band

4

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40

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.10.1903

Date Data Seite

201-202

Page Pagina Ref. No

10 020 704

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