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Aus den Verhandlungen des Bundesrates, (Vom 12. Mai 1903.;

Der frühere preußische Staatsangehörige Manfred S u t h , geboren in Jülich (Preußen) am 14. Oktober 1866, ist der Adoptivsohn des Adrian Gottlieb Freiherrn von Maderny, PremierLieutenant a. D. der bayerischen Armee, welcher sich darüber ausgewiesen zu haben scheint, daß seine Vorfahren das Bürgerrecht der Gemeinde Capolago (Tessin) besessen hatten.

Diesen letztern hat die Gemeinde Capolago durch Beschluß vom 28. Februar 1900 deshalb als ihren Angehörigen anerkannt und diese Anerkennung nachher auch auf den Adoptivsohn des Genannten, Manfred Suth-Maderny, ausgedehnt, in der irrigen Meinung, durch die im Jahre 1895 erfolgte Adoption sei derselbe Schweizerbürger geworden. Dies ist nun aber keineswegs der Fall, indem das Zivilgesetzbuch des Kantons Tessin in Artikel 144, § 2, bestimmt, daß der Adoptierte das Bürgerrecht des Adoptierenden nicht erwirbt (Art. 144, § 2, L'adottato non acquista il patriziato dell' adottante).

Es handelt sich also in dieser Angelegenheit um die Aufnahme eines Ausländers in das Bürgerrecht der Gemeinde Capolago, ohne daß die im Bundesgesetz vom 3. Juli 1876 vorgesehene bundesrätliche Bewilligung nachgesucht worden wäre.

Gestützt auf Art. 4, Alinea l, des erwähnten Bundesgesetzes hat der Bundesrat daher die Aufnahme des Manfred Suth-Maderny in das Bürgerrecht der Gemeinde Capolago als null und nichtig erklärt und den Staatsrat des Kantons Tessin eingeladen, die Streichung des Suth-Maderny in den Registern der Gemeinde Capolago und den Militärkontrollen zu veranlassen.

Die in Art. 5 der Konzession einer elektrischen Eisenbahn von Châtel-St. Denis nach Blonay und Fontanivant, vom 30. März 1900 (E. A. S. XVI, 101) angesetzte und durch Bundesratsbeschluß vom 30. Mai 1902 (E. A. S. XVIII, 109) erstreckte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen,

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sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um zwei Jahre, d. h. bis zum 30. März 1905, verlängert.

Es werden folgende Eundesbeiträge zugesichert: I. Dem Kanton St. G a l l e n für Vollendung der Grabserbachkorrektion (Kostenvoranschlag Fr. 80,000), 50 %, bis zum Maximum von Fr. 40,000.

II. Dem Kanton L u z e r n : 1. Für die Wiederherstellungs- und Ergänzungsarbeiten an der Kleinen Emme in Flühli (Voranschlagssumme Fr. 98,000), 50 °/o, bis zum Höchstbetrage von Fr. 49,000.

2. Zu Händen des Herrn Nationalrat Hochstraßer in Willisau für die Ausführung nachstehend verzeichneter Bodenverbesserungen auf seiner Weide "Gemeinalp", Gemeinde Hergiswil, unter Voraussetzung mindestens gleicher kantonaler Leistungen: a. an die zu Fr. 241 veranschlagten Kosten der technischen Vorarbeiten, 20 °/o, im Maximum Fr. 48. 20 ; b. an die zu Fr. 1781. 20 veranschlagten Kosten der Stall Verbesserung, 10 °/o, im Maximum Fr. 178.12; c. an die zu Fr. 531. 80 veranschlagten Kosten der Brunnenanlage mit Reservoir, 10 °/o, im Maximum Fr. 53.18.

III. Dem Kanton O b w a l d e n für Entwässerung und Aufforstung der Bacheinhänge im Kleinen Schlierental (Devis Fr.26,000), 80 °/0, bis zum Höchstbetrage von Fr. 20,800.

IV. Dem Kanton F r e i b u r g an die zu Fr. 5220.90 veranschlagten Kosten der Trockenlegung der 6,7544 ha. messenden ,,Kalberweide", Gemeinde Jeus, unter Voraussetzung einer mindestens gleichen kantonalen Leistung, 20 °/o, im Maximum Fr. 1044.18.

V. Dem Kanton W a ad t an die wirklichen zu Fr. 1800 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Stalles für Kleinvieh, sowie eines Krankenstalles für Großvieh, und an die zu Fr. 1500 devisierten Kosten der Erstellung einer 32 m3 fassenden Zisterne auf der Weide ,,du Suchet", Gemeinde Ranees, unter Voraussetzung einer mindestens gleichen Leistung des Kantons, 25 °/o, im Höchstbetrage von Fr. 825.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. III,

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(Vom 15. Mai 1903.)

Die in Art. 5 der Konzession einer Eisenbahn von Nebikon durch das Rottal nach Emmenbriicke (Rottalbahn), vom 24. Juni 1899 (E. A. S. XV, 464), angesetzte und durch Bundesratsbeschluß vom 24. Mai 1901 (E. A. 8. XVII, 70) erstreckte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten wird um zwei Jahre, d. h. bis zum 24. Juni 1905, verlängert.

Hauptmann Amédée Castella in Freiburg wird entsprechend seinem Gesuche und unter Verdankung der geleisteten Dienste als katholischer Feldprediger des Infanterieregiments 6 entlassen.

Wahlen.

(Vom 15. Mai 1903.)

Militärdepartement.

Reitlehrer an der eidg. Pferderegieanstalt in Thun : Oberlieutenant Leo von Graff'enried, in Thun.

Instruktoren II. Klasse der Verwaltungstruppen : Train - Oberlieutenant Alexander von Tavel, von Féchy (Waadt).

Schützenlieutenant Hans Frauchiger, von Zofingen.

Füsilierlieutenant Emil Stingelin, von Basel.

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Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter in Sédeilles: Julie Chassot, von Orsonnens (Freiburg), Postablagehalter und Briefträger in VillarsBramard.

Posthalter in Bern-Schoßhalde : Anna Neuenschwander-Simmen, von Signau (Bern), gew. Postcommis in Bern.

Postcommis in Thun: Karl Schlegel, von Wallenstadt (St. Gallen), Postaspirant in Huttwil.

Unterbureauchef beim Hauptpostbureau in St. Gallen : Jakob Hugentobler, von Henau (St. Gallen), Postcommis in St. Gallen.

Postcommis in Chur : August Zollinger, v. Egg (Zürich), Postcommis in Wetzikon.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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20.05.1903

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