229 und von dem Ausland die Portofreiheit. Dieses Entgegenkommen führte jedoch zu Missbräuchen. Die Frage der Portofreiheit der Internierten wurde daher im Sinne einer Einschränkung neu geregelt.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 17. November 1916.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Decoppet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit seit dem 1. Oktober 1915 bis zum 30. September 1916.

(Vom 13. November 1916.)

Gemäss Artikel 12 des Regulativs der Finanzdelegation vom 25. November 1907 beehren wir uns, Ihnen nachstehenden Bericht zu erstatten:

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I. Personelles.

Am 1. Oktober 1915 war die Finanzdelegation durch folgende Mitglieder der Finanzkommissionen der eidgenössischen Kate vertreten : durch die Herren Nationalräte E. Wagner, Präsident der Finanzkommission des Nationalrates, A. Frey und A. Piguet, durch die Herren Ständeräte J. Düring, Präsident der Finanzkoramission des Ständerates, Ph. Mercier, A. Pettavel; ferner als Ersatzmänner der Finanzdelegation: durch die Herren Nationalräte E. Lohner, A. Bueler, H. Calarne und durch die Herren Ständeräte J. Wyrsch, H. Scherer, A. Bühi.

Am 8. Dezember 1915 ist Herr Nationalrat Dr. A. Bueler (Schwyz) zum Vizepräsidenten des Nationalrates gewählt worden.

Er reichte aus diesem Grunde anfangs der Junisession 1916 der eidgenössischen Räte seine Demission als Mitglied der Finanzkommission ein. Als solches wurde er am 16. Juni 1916 ersetzt durch Herrn Nationalrat Dr. A. von Streng und als Ersatzmann der Finanzdelegation am 21. Juni 1916 durch Herrn Nationalrat G. Müller (Bern).

II. Sitzungen.

Im Geschäftsjahre 1915/16 haben 11 ordentliche Sitzungen stattgefunden.

III. Geschäfte.

Die hauptsächlichste Aufgabe der Delegation bildet, wie alljährlich, die einlässliche Behandlung von Budget und Staatsrechnung.

Die Beratung des Voranschlages von 1916 und der eidgenössischen Staatsrechnung 1915 gaben auch dieses Jahr Anlass zur Besprechung von zahlreichen Fragen finanzieller Natur. Die Mehrzahl derselben ist Ihnen bekannt, da sie durch die Kommissionsmitglieder im Rate zur Sprache gebracht wurden. Wir sehen deshalb von deren Erörterung hier ab.

Erwähnenswert sind sodann folgende Geschäftsfälle : D i e F r a g e d e r G e n e r a l a b o n n e m e n t s f ü r d i e Mitg l i e d e r des B u n d e s r a t e s : Nach Aussprache und reiflicher Erwägung dieser Angelegenheit legte die Delegation in einem Schreiben vom 25. November 1915 dem Bundesrate nahe, sich,

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wie früher, eine allgemeine Freikarte zuzuerkennen. Ein anderes Verfahren erschien ihr der Stellung unserer obersten Behörde nicht zu entsprechen. Ihre Kommissionen haben sich mit dieser Lösung der Frage einverstanden erklärt. Ebenso stillschweigend die beiden Räte nach angehörter Begründung.

Investierung von Postcheckgeldern im Postb e t r i e b e : Dieses Verfahren war anlässlich der Behandlung der eidgenössischen Staatsrechnung 1914 zum Gegenstande der Kritik geworden. Die Delegation wollte vermeiden, dass die Anlage von Postcheckgeldern im Betriebe der Postverwaltung und der Staatskasse allzugrosse Dimensionen annehme. Ein Schreiben der Postverwaltung suchte ihr Vorgehen zu rechtfertigen. Die Finanzdelegation 'muss aber daran festhalten, dass in normalen Zeiten solche Anlagen reduziert werden und dass diese Gelder in leicht realisierbaren Wertpapieren angelegt werden.

Anstellung von ausserord entlichem Aushülfspersonal, dessen Besoldungsverhältnisse und die B e s c h a f f u n g der h i e r z u n ö t i g e n M i t t e l : Die Delegation schenkte dieser Angelegenheit erhöhte Aufmerksamkeit. Diese Anstellungen erreichten schon gegen Ende 1914 die Zahl von zirka 470. Notwendig wurde dieses Hülfspersonal durch die sich infolge der Kriegsereignisse rasch aufeinanderfolgenden Massnahmeu des Bundesrates, im besondern durch die Ausstellung von Ausfuhr- und Einfuhrbewilligungen beim Volkswirtschaftsdepartement, bei der Handelsabteilung des politischen Departements, beim Gesundheitsamt, sowie durch das Kompensationsbureau. Die dem Chef des eidgenössischen Finanzdepartements übermittelten Anregungen und Wünsche können wie folgt zusammengefasst werden : Alle diese durch die Kriegslage neu geschaffenen Einnahmen und Ausgaben bilden Gegenstand von Spezialrechnungen. Sie sollen der Kapitalrechnung einverleibt und der Revision durch die eidgenössische Finanzkontrolle unterstellt werden.

Der eidgenössischen Staatskasse kommen die Bruttoeinnahmen dieser Ein- und Ausfuhrgebühren zu. Die direkte Bezahlung'der Angestellten aus den Einnahmen ist unstatthaft.

Die Delegation nimmt mit Genugtuung Kenntnis von dem Bündesratsbeschlusse vom 14. Januar 1916 betreffend die Regulierung und Aufstellung von Normen bezüglich der Gebühren für Ein- und Ausfuhrbewilligungen, und sie erwartet, dass die Direktiven der Departementsvorsteher präzise sein werden.

Der Bundesrat wird entscheiden, wie formell die Bezahlung

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des Aushülfspersonals gestaltet werden soll, ob auf dem Budgetwege oder zu Lasten der Spezialrechnungen.

IT. Durchsicht der Korrespondenz und der Revisionsprotokolle der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Es ist nicht uninteressant, zu konstatieren, wie verschieden die Verwaltungszweige die Revisionsbemerkungen der eidgenössischen Finanzkontrolle aufnehmen und beantworten. Die Finanzdelegation muss voraussetzen, dass alle in Betracht fallenden Ressorts der Bundesverwaltung die Vorschrift des Artikels 20 des Regulativs für die eidgenössische Finanzkontrolle (Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 1903) kennen, welche eine sachliche und vollständige Beantwortung der Revisionsbemerkungen verlangen. Sie muss deshalb auch darauf dringen, dass dieser Vorschrift ausnahmslos und strikte und bei allen In'stanzen nachgelebt wird.

Die Revisionsbemerkungen zur Kriegsmobilmachung, deren Ausgaben zu Lasten eines Spezialkontos erfolgen, über dessen Abrechnung nach Beendigung des Grenzbesetzungsdienstes den eidgenössischen Räten Bericht erstattet werden wird, sind auch dieses Jahr Gegenstand einer besonders einlässlichen Prüfung gewesen. Wir verweisen bezüglich dieser Ausgaben auf unsern letztjährigen Bericht (Bundesbl. IV, 123). Im besondern erklärt sich die Delegation einverstanden mit der Erledigung der zahlreichen Streitfragen, wie sie das Finanzdepartement teilweise in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Militärdepartement getroffen hat: so namentlich in der Währschaftsfrage beim Viehhandel, ganz besonders auch bezüglich der Reduktion von Auslandrechnungen. Die Delegation hofft, dass inskünftig bei solchen Fällen Massnahmen getroffen werden, die deren Wiederholung unmöglich machen.

T. Inspektionen und Revisionen durch die Sektionen der Finanzdelegation.

In das Geschäftsjahr 1915/16 fallen folgende Inspektionen und Revisionen: Militärdepartement: Pulververwaltung des ersten Bezirkes in Lavaux; die Waffenplätze Thun, Bière, Herisau und Wallenstadt.

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Die Inspektion der Waffenplätze wurde anhand genommen und wird fortgesetzt speziell mit Rücksicht auf die mit denselben verbundenen Liegenschaftsbetriebe.

Finanz- und Zolldepartement: Hauptzollämter Genf, KreuzlingenEmmishofen. Zollkreiskasse Lausanne. Zollämter Bouveret, Vevey, Morges, Ouchy, Buchs, Locamo, Lugano. Nebenzollamt Kreuzlingen-Seestrasse und das Postzollamt Romanshorn.

Post- und Eisenbahndepartement: Kreispostkassen Luzern, Zürich.

Hauptpostbureau Sitten, Brig, Thun, Zug, Schaffhausen.

Telegraphen- und Telephonkassen in Sitten, Brig, Thun, Luzern, Zug, Zürich und Schaff hausen.

Bei den Inspektionen der Postkassen musate der Delegation auffallen, dass der Geldverkehr der Kreispostkassen ganz bedeutend zurückgegangen ist, während derjenige von Poststellen in jenen Ortschaften zugenommen hat, wo sich eine Geschäftsstelle oder ein Korrespondent der Nationalbank befindet. Diese Erscheinung ist auf ein Abrechnungsverfahren zurückzuführen, das die Postverwaltung seit 1909 eingeführt und in letzter Zeit weiter ausgedehnt hat. Es wird hierbei eine Vereinfachung im Geldverkehr bezweckt, aber zugleich die Kontrolle erschwert, so dass es fraglich erscheinen dürfte, ob die Nachteile dieses Verfahrens nicht die Vorteile überwiegen. Dieses könnte namentlich dann eintreten, wenn mit der erhöhten Verantwortlichkeit der zahlreichen in Frage kommenden Kassenbeamten Versetzungen in eine höhere Beamtenklasse, d. h. grössere Personalausgaben, herbeigeführt werden sollten, während die in ihrer Tätigkeit bedeutend reduzierten Kreispostkassiere gleichwohl beibehalten würden. Die Prüfung der BYage durch die Finanzdelegation ist noch nicht zum Abschlüsse gelangt. Wir werden dieser Angelegenheit im neuen Geschäftsjahre unsere Aufmerksamkeit weiter schenken.

Im allgemeinen haben die Inspektionen und Revisionen befriedigende Resultate ergeben.

Wir verbinden mit dieser Berichterstattung die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Im Namen der Finanzdelegation der eidg. Räte, Der Präsident: E. Wagner.

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit seit dem 1. Oktober 1915 bis zum 30.

September 1916. (Vom 13. November 1916.)

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22.11.1916

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