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Schweizerische Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft sind am 5. Juni 1916, nachmittags 5 Uhr, zur ordentlichen Sommersession zusammengetreten.

Neu Mitglieder: im Nationalrat : Herr Franz B ö s c h u n g , Grossrat, in Überstorf ; im Ständerat: Herr Pierre de M e u r o n , Gemeinderat, in Neuenburg.

Die Session ist am 24. Juni geschlossen worden und soll am 18. September fortgesetzt werden.

Die Übersicht der Verhandlungen wird demnächst dem Bundesblatte beigelegt werden.

Im Nationalrate hielt Herr Präsident Eugster nach der Schlussabstimmung über die Massnahmen zur Sicherung der Neutralität folgende Ansprache : Eine lange und mühsame vierzehntägige Debatte hat ihren Abschluss gefunden. Sie wollen mir gestatten, an dieses parlamentarische Vorkommnis einige kurze Bemerkungen zu knüpfen.

Sie haben wohl in Ihrer grossen Mehrheit mit mir die Überzeugung, dass es eine G e f a h r nicht nur für das Parlament, sondern auch für das L a n d bedeuten würde, wenn fortan unsere Sessionen regelmässig durch Diskussionen in Anspruch genommen werden sollten, in denen neben grossen Fragen auch an k l e i n e n D i n g e n K r i t i k g e ü b t wird und so nicht nur die Schaffensfreudigkeit der Landesregierung und der Armeeleitung geschädigt, sondern auch die verantwortlichen Behörden viel zu sehr von den dringendsten Arbeiten, welche die ernste Zeit Ihnen auferlegt, abgehalten werden müssten. Die Demokratie darf das Recht der Kritik den Volksvertretern nicht beschneiden, aber wir, die Volksvertreter, wollen nicht übersehen, dass der fürchterliche Krieg auch unserem Lande Opfer, Sorgen und schweren Kummer gebracht hat und stetsfort bringt, und dass vor allen Dingen- stete unausgesetzte Arbeit, die nicht durch die beständige Inanspruchnahme, welche Sitzungen von Kommissionen und Räten verursachen, in so weitgehendem Masse beeinträchtigt werden sollte, nottut.

Wir alle lieben ja gewiss unser Land, aber wir äussern diese Liebe sehr verschieden. Es ist meine Überzeugung, dass

315 wir sicherlich im Sinne der ganz grossen Mehrheit unseres Volkes handeln, wenn wir uns, im Vertrauen auf unsern Bundesrat und auf unsere Armee, denen wir dankbar zu sein allen Grund haben, für die Zukunft eine w e i s e B e s c h r ä n k u n g auferlegen.

Dabei möge uns stets die Selbstprüfung begleiten, ob alles, was wir hier in an sich erlaubter Kritik äussern, auch w i r k l i c h den L a n d e s i n t e r e s s e n d i e n t . Heute und immer kann uns nichts mehr Vorteil und Glück bringen, als Einigkeit und treues Zusammenhalten.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 19. Juni 1916.)

Dem Kanton T h u r g a u wird an die zu Fr. 32,000 veranschlagten Kosten der Güterzusammenlegung Kurzdorf ein Bundesbeitrag von 28 % oder höchstens Fr. 8,960 zugesichert.

Dem Kanton L u z e r n wird an die zu Fr. 55,800 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güterstrasse RothenfluhKächenbühl, Gemeinde Werthenstein, ein Bundesbeitrag von 25 °/o oder höchstens Fr. 13,950 zugesichert.

Folgenden gesetzgeberischen Erlassen des Kantons W a a d t wird gemäss Art. 52, Schlusstitel, des schweizerischen Zivilgesetzbuches die Genehmigung erteilt: 1. Gesetz vom 15. Mai 1916 betreffend Abänderung der Art. 4 und 20 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch vom 30. November 1910 und Art. 119 des Gesetzes vom 24. August 1911 über das Grundsteuerregister; 2. Beschluss vom 2. Juni 1916 über das gerichtliche Verfahren bei den provisorischen Eintragungen im Grundbuchregister und über die Eintragungsbedingungen der durch die kantonale Gesetzgebung errichteten gesetzlichen Hypotheken.

(Vom 24. Juni 1916.)

Als Suppléant der naturwissenschaftlichen Prüfungskommission für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Freiburg wird Herr Dr.

Willy T o e d t m a n n , ausserordentlicher Professor in Freiburg, gewählt.

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28.06.1916

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