491 1. Die Angeschuldigten Adolf Henle und Elise Henle geb.

Schönknecht werden in Anklagezustand versetzt und vor das Bundesstrafgericht verwiesen wegen Nachrichtendienstes auf schweizerischem Gebiete zugunsten einer fremden Macht im Sinne von Art. 5 der bundesrätlichen Verordnung vom 6. August 1914 betreffend die Strafbestimmungen. für den Kriegszustand.

2. Sie sind durch Ediktalladung aufzufordern, sich spätestens bis zum 15. Mai 1916 bei der Anklagekammer des schweizerischen Bundesgerichtes im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne zu stellen, ansonst gegen sie das Kontumazialverfahren durchgeführt würde.

2. Dieser Beschluss ist der Bundesanwaltschaft, sowie den Angeklagten Adolf Henle und Elise Heule geb. Schönknecht, letzteren mittelst öffentlicher Bekanntmachung im Bundesblatte, sowie in den Amtsblättern der Kantone Bern, Luzern und Baselstadt mitzuteilen.

L a u s a n n e , den 11. April 1916.

Im Namen der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichtes, Der Präsident : sig, E. Picot.

Der Protokollführer : sig. Huguenin.

# S T #

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung.

Tuchlieferung.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf für das Jahr 1917 der nachbezeichneten Tücher- : Mindestbreite Bedarf

m

1.

2.

8.

4

13,500 10,000 9,000 10,500

Mindest-

innert den gewicht Leisten Per m

cm

dunkelblaumeliertes Uniformtuch . . . 140 blaugrau Satin 140 dunkelblaumeliertes Blusentuch .

.140 blaumeliertes Manteltuch ohne Strich , . 140

g

750 750 500 760

492 Die Preise werden festgesetzt wie folgt: Für das Uniformtuch . . . auf Fr. 16. 25 per m Für dea Satin ,, ,, 16. 50 ,, ,, Für das Blusentuch , . ,, ,, 12 70 ,, ,, Für das Manteltuch . . . . ,, ,, 15. 30 ,, ,, franko lieferbar an unser Materialbureau in Bern und zahlbar innert 30 Tagen nach erfolgter Prüfung der Ware mit 2 % Skonto oder nach 3 Monaten netto.

Lieferfrist für die unter 1--3 genannten Tücher: 1.Februar 1917; für Nr. 4: 1. Juni 1917. Teilsendungen werden vom 1. August 1916 an entgegengenommen.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

- Für Packmaterial wird keine Vergütung geleistet, und es wird, soweit es Packtuch betrifft, auch nicht zurückgesandt.

Schweizer-Fabrikanten, die sich um diese Lieferungen bewerben wollen, können Farbentypen beim Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern beziehen.

Eingabefrist: 2. Mai 1916.

B e r n , den 13. April 1916.

(2.).

Schweiz. Oberpostdirektion.

Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Besoldung

Erfordernisse

Anmeldungstermin

Justiz- und 8200 bis 4. Mai Eidgenössischer PolizeiGeneralanwalt 10,300 1916 ) *) departement (SO*) Bundesgesetz über die Bundesanwaltschaft vom 28. Juni 1889.

BuchhalterKaufmännische Bildung 3700 SO. April Militärdepartement, Kassier II. event. Kenntnis der doppelten bis 4800 191G Buchhaltung und des event.

L Klasse der Kriegstechnische Abteilung Munitionsfabrik Fabrikbetriebes, sowie 4200 CDirektion der Altdorf der deutschen und bis 5800 eidg. Munitions* französischen Sprache (2.).

fabrik Altdorf) VolksRegistraturGute allgemeine Bildung. 3700 1. Mai Kenntnis der drei bis Bibliothekar 1916 WirtschaftsLandessprachen departement, 4800 des Schweiz.

Gesundheitsamtes Abteilung (2.).

Gesundheitsamt Tra Falle der Beförderung wird die Stelle eines Kanzlisten I. Klasse ausgeschrieben. Erfordernisse : Gute allgemeine Bildung, Kenntnis der drei Landessprachen, Befähigung zur Führung der französischen und italienischen Korrespondenz. Besoldung Fr, 3200 bis Fr. 4300.

1

493 Dienststellung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

AnBeldungssoldung mtermin

Zwei Ingenieure Schweiz.

Bundesbahnen für die (Generaldir.) Bauaufsicht bei der Erstellung der Kraftwerke Amsteg u. Ritom

30. April Abgeschlossene technische Hochschulbildung; 1916 praktische Betätigung auf dem Gebiete des Wasserbaues, im besondern von Wasserkraftanlagen; Kenntnis der deutschen und italie(2.).

nischen Sprache Angabe der bisherigen Tätigkeit und der Gehaltsanaprüche.

Dienstantritt sobald als möglich.

1600 30. April Schweiz.

Bureaugehülfe Gute SekundarschulBundesbahnen IV. Klasse auf biidung; geläufige Hand- bis 1916 (Kreisdir. 1, dem Rechtsbureau schrift ; Gewandtheit im 2500 Lausanne) des Kreises I Maschinenschreiben;

Kenntnis der Bureauarbeiten

(2.).

Bureaugehulfe 2700 30. April Schweiz.

Abgeschlossene juriBundesbahnen I Klasse auf dem stische Ho chschulbildun g bis 1916

(Kreisdir. III, Rechtsbureau des und Eifahrung im ZUrlch) Kreises III Eisenbahndienste Die Stelle ist provisorisch besetzt

4500

Zwei BureauKenntnis des StationsSchweiz.

Bundesbahnen gehulfen IV Kl. dienstes, gute Handschrift (Kreisdir. IV, beim Betriebschei

1600 |25. April bis 1916 2500 (1.)

SI. Gallen)

des Kreises IV

(1.)

Post-, Telegraphen- und Telephonstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und f r a n kiert einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

Postverwaltung.

1. Gehülfe I. Klasse bei der Kreispostdirektion in Genf. Anmeldung bis zum 29. April 1916 hei der Kreispostdirektion in Genf.

1. Postbureauchef iu Basel. Anmeldung bis zum 22, April 1916 bei der Kreispostdirektion in Basel.

494

Telegraphenverwaltung.

1. Gehülfe IL Klasse bei der Kreistelegraphendirektion ia Born. Anmeldung bis zum 29 April 1916 bei der Kreistelegraphendirektion in Bern.

2. Elektrotechniker II. Klasse beim Telephonbureau Schaffhausen. Anmeldung bis zum 29. April 1916 bei der Kreistelegraphendirektion · in Zürich.

3. Telegraphist in Altdorf. Anmeldung bis zum 29. April 1916 bei der Kreistelegraphendirektion in Zürich.

4. Zwei Telegraphisten in Zürich. Anmeldung bis zum 29. April 1916 bei der Kreistelegraphendirektion in Zürich.

5. Telegraphist in St. Gallen, Anmeldung bis zum 29. April 1916 bei der Kreistelegraphendirektion in St. Gallen, 1. Drei Revisoren U. Klasse, eventuell Gehlülfen I. oder II. Klasse bei der Sektion Kontrolle und Rechnungswesen der Obertelegraphendirektion. Anmeldung bis zum 22. April 1916 bei der Obertelegraphendirektion in Bern.

2. Zwei Gehülfinnen beim Telegraphenbureau Zürich. Anmeldung bis zum 22. April 1916 bei der Kreistelegraphendirektion in Zürich.

Im Verlag von Stämpfli &Cie.t in Bern ist erschienen:

Das Staatsbürgerrecht im internationalen Verkehr, seine Erwerbung und sein Verlust.

Von Professor Dr. J. Sieber in Bern.

« Bände. Broschiert Fr. 34, gel>. Fr. SO.

Das Werk behandelt in vier Abschnitten den Erwerb des Staatsbürgerrechts auf Grund familienrechtlicher Verhaltnisse und infolge Geburt auf dem Staategebiet und Option, sodann die Naturalisation, den Verlust des Staatsbürgerrechts und endlich die Wiedererwerbung desselben. In jedem dieser Abschnitte wird das Recht der einzelnen Staaten gesondert dargestellt; in ausführlicher Weise das der Schweiz, Deutschlands, Frankreichs, Österreich-Ungarns, Italiens, Englands und der Vereinigten Staaten von Nordamerika; das zahlreicher anderer Staaten in kürzerer Zusammenfassung. Die Sammlung des auswärtigen Materials wurde unterstützt durch das Politische Departement der Eidgenossenschaft und die Schweizer Gesandten,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1916

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.04.1916

Date Data Seite

491-494

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10 026 026

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