-258 # S T #

6 6 9

Botschaft des

.Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde für das Jahr 1917 den Kantonen für die Ausrüstung der Rekruten, sowie für die Reserven zu leistenden Vergütungen.

(Vom 10. Juni 1916.)

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht über den Entschädigungstarif für 1917 zu unterbreiten und bemerken,, dass dieser Tarif wie letztes Jahr infolge der schwankenden Preise der Rohmaterialien nur provisorisch aufgestellt werden kann. Dem Tarif sind die gegenwärtigen Rohmaterialpreise zugrunde gelegt ; da aber diese Preise immer noch sehr stark variieren so muss dem Militärdepartement freie Hand betreffend Abänderung der Tarifansätze gelassen werden.

A. Ausrüstung der Rekruten.

Die Rekruten des Jahres 1917 sollen in Feldgrau nach der Ordonnanz 1914 eingekleidet werden. Dabei wird vorbehalten, die noch vorhandenen Reserven an Kleidern und Ausrüstungsgegenständen alter Ordonnanz in zweckmässiger Weise ebenfalls an Rekruten abzugeben.

Da die Erstellung der zweiteiligen Gepäckausrüstung mit der dazu gehörenden Zeltdecke wegen Mangel an Rohmaterialien nur langsam fortschreitet, so kann die Abgabe nur in beschränktem Masse an die Truppe erfolgen ; die Rekruten müssen deshalb mit dem Tornister 98 und dem Kaput (feldgrau) ausgerüstet werden.

Der Kaput ist aber nur an diejenigen Rekruten abzugeben, deren Einheiten die neue Gepäckausrüstung noch nicht erhalten haben.

Die Preise der Wolle und der Hülfsmittel zur Tuchfabrikation sind derart gestiegen, dass . die ' Militärtücher wesentlich höher, zu stehen kommen als vor der Mobilmachung.

Tabelle I.

Provisorischer Tarif für 1917 für die persönliche Ì .usrüstung der Rekruten, Fahrer

Greg^enstand.

Käppi 88 mit Garnitur Käppi 83 mit Garnitur, für Kavallerie Quartiermütze 14 Feldmütze 98 mit Kokarde Waffenrock mit Achselnummern Fusstruppenhosen 14 (2 Paar) Reithosen 14 (1 Paar mit und 1 Paar ohne Besatz) 6 Kaput mit Achselnummern 8 Reitermantel mit Achselnummern Krawatte ° Wadenbinden * (Stulpen für Radfahrer) Tornister 14 mit Brotsack Tornisterstoff . · Tornistergurten und Garnituren Tornister 98 Garnituren dazu Tornister 75/98 Garnituren dazu .

. . .

. .

Brotsack 98 Garnituren dazu Brotbeutel für Kavallerie Rahmentasche .Feldflasche 98 und 14 7 . .

Kochgeschirr aus Aluminium Kochgeschirr aus Stahlblech Gamelle Essbesteck Putzzeug für den Mann Sporen * Lismer 10 Entschädigung für Unkosten n

1 2 3 1 5

.

6 7 s 9 w 11

Füsiliere und Schützen

Guiden,

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

16. -

16.--

16.--

16.--

Fr.

3. 55

3.55

3. 55

3. 55

25.-- 3.55

45.50 51.40

45. 50 51.40

45.50 51.40

45. 50

45! 50

55.20

55.20

55.20

70.25 -- . 60

Kanoniere

G birgs-

Kanoniere

Fahrer der

Train-

Feld-.

Infanterieder der art 'leristen soldaten, Dragoner der HaubitzMitrailleure Regiments- InfanterieFussOrdonnanzen und und Hufschmiede und Feldartillerie artillerie und Mitrailleurs Mitrailleure KavallerieS umer Fussartillerie und und und und und Führer Trompeter Mitrailleure Haubitzen Trompeter aller Truppen Trompeter Trompeter

--.60

--.60

70.30 --.60 6.--

Fr.

Fr.

Fr.

Festungssoldaten

Sanitätssoldaten

Verpflegungssoldaten

Radfahrer

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

16.--

16.--

16.--

16.--

1 6. --

16.--

16.--

16.--

16.--

16.--

3.55

3.55

3.55

3.55

3.55

3.55

3.55

3.55

45.50 51.40

45.50 51.40

5. 50 4.40

45.50

45.50

45.50

45.50 51.40

45. 50 51.40

45.50 51.40

45.50 51. 40

70.25

70. 25-

70.25

55. 20

55.20

55. 20

55.20

55.20

55.20

70.30 --.60 6. --

70.30 --.60 6. --

70.30 --.60 6. --

-- .60

--.60

--.60

--.60

--.60 (10. 50)

IG. -- --.30

40.50 1.60 10.-- --.30

40.50 1.60 10.-- --.30

3.35

3.35

22.-- 3.35 3.85

L t

70.25 70.30 --.60

Geniesoldaten

--.60

B»5.20 _ -- . «0

--.60

3.55 -

3.55

3.55 5.20 45.50 51.40

25.-- 6.35 3.85 43.50 2.30

13.50 --.25

43.50 2.30

43.50 2.30

13.50 --.25

43.50 2.30

43.50 2.30

13.50 --.25

40.50 1.60 13. 50 --.25

40. 50 1.60 10.-- --.30

, 10.50

3.35

3.35

3.35 3.85

1.60 L3. 50 T-.25 i

40.50 1.60 13.50 --.25

40.50 1.60 13.50 --.25

40.50 1.60 13.50 --.25

3.35

3.35

3.35

3.65

3.65

10.-- --.30

40.50 1.60 10.-- -- .30

3.35 3.85

3.35 3.85

2.40 3.35 3.85

3.35 3.85

3.35 3.85

3.35 3.85

3.35

3.65

3.65 1.65 4. 50

4.50

--.97 4.50

7.50 2.--

7.50 2. --

7.50 2. --

253.---

253. --

229. 62

4.50 3. 30 5 7.50 2.50 296. 75

3. 55 ° 1. -- 7.50 2.50

239. 15

3.65 1.65

1.65

4.50

4.50

7.50 2. --

7.50 2. --

247. 10

245. 65

4.50 7.50 2. --

4.50 2. -- 7.50 2.50

249. 30

289. 55

_ l

4.50 2. -- 3 7.50 2.50 291. 55

4.50 2.30 7. 50 2.50

4.50

4.50

4.50

4.50

4.50

7.50 2. --

7.50 2. --

7.50 2.--

7.50 2. --

7.50

291. 85

249. 55

245. 85

249. 35

243. 65

210. 35

i Wadenbinden sind bei der K. T. A. zu bestellen.

1 i Guiden und Dragoner erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserv ' Trainsoldaten vom Bock fahrend erhalten keine Sporen.

Berittene Ordonnanzen ein Paar Auächuallsporeu, übrige Rekruteu 2 Paar lackierte Ausciiraubsporeu, Unteroffiziere 2 Paar blanke Sporen (Fr. 1. 20 per Paar) gegen Rückgabe der lackierten (Kavallerie nu r 1 Paar).

1 Paar Anschnallsporen und 1 Paar Anschraubsporen.

Hose oliae 15 M uz Fr. 29. 10, mit Besatz Fr. 41. 15. Die am*E u le der Kavallerie-Rekrutenschulen verabfolgten Ersatz-Stiefelhosen sind gesondert zu verrechnen, Feldflasche 14 mit zweiteiligem Gepäck 14, Feldflasche 98 mit bisherigen Packungen.

Der Kaput wird nur an diejenigen Rekruteu, abgegeben, deren Sinheiten noch nicht die neue Gepäekausrüstung erhalten haben.

Wird durch die K. M. V. beschafft.

Der Lismer wird durch die K. T. A. beschafft. Die von den K; ,utonen bereits beschafften Vorräte sind gegen Rechnungsstellung an das Zentral-Magazin Seewen-Schwyz abzuliefern, Für das Einkleiden der Rekruten, Bezeichnen, wiederholte Tra nsporte und Reinigung der Ausrüstung.

Tabelle

II.

Persönliche Ausrüstung fur die Rekruten, sowie für die neuernannten Unteroffiziere des Jahres 1917.

FUsiliere

Gregenstand.

und

InfanterieMitrailleure

Schlitzen

und

Mitrailleure

Fahrer der InfanterieMitrailleure

und Trompeter

FUhrer

Fahrer der TrainFeld-, artillefisten Dragoner der soldaten, Haubitzund und Feldartillerie Fussartillerie und Hufschmiede Säumer aller Fussartillerie und und und Kavallerieund Haubitzen Tru Mitrailleure Trompeter Trompeter Trompeter Guiden,

Kanoniere

Kanoniere der

Gebirgs-

Ordonnanzen

Geniesoldaten

Festungssoldaten

Sanitätssoldaten

Ver-

pflegungs-

Radfahrer

soldaten

A. Bekleidung.

T T ·JT T T T T T ·f ·i-

Käppi 88/98 mit Garnitur, Kav. 83/98 Quartiermütze Feldmütze 98 mit Einteilungskokarde Wafienrock 14 mit Achselklappen Fusstruppenhosen 14 Reithosen 14 (l Paar mit und l Paar ohne Besatz) .

Eaput mit Achselnummern Reitermantel mit Achselnummern Krawatte Wadenbinden 2), (Lederstulpen) Lismer

l l

l l

l l

l l

l l

l 1

l l

l l

l l

l l

l l

l 2

l 2

l 2

l

l 2

l 2

l 2

l 2

l 2

l 2

2

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l l l 2

2 l

l

l

l

l

l

l l l l

l l

l

l

l i l

l

l

l

l l l l

l

l l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l l l l

l [1] l

B. Gepäck.

T T T T T 4T T T T T T T

Tornister 14 mit Brotsack .

· Tornister 98 Tornister 75/98 Brotsack 98 für Fusstruppen Brotsack 98 für Artillerie und Train (Kavallerie-Brotbeutel) Rahmentasche Feldflasche 98 und 14 Kochgeschirr 14 aus Aluminium Kochgeschirr 82 aus Stahlblech . .

Gamelle 75 Essbesteck Mannsputzzeug 14 *) Sporen, Kavallerie 93, Fahrer und Train, Ordonnanzen Anschnallsporen 08, Paar

l

(1)

l

l

l

l l

1

l l l

1

l

2

l

l

l

l

l

l

l*

2

2

l

') Guiden und Dragoner erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserve.

Enthält: l Kleiderbürste, l Schuhbürste, 50 g Seife, l Nadelbüchschen mit zweierlei Faden und 3 Nadeln, 2 grosse und 2 kleine Uniformknöpfe, 6 Hos uknöpfe, l Sämischleder, l Baumwollappen, l Flanellappen, 2 m Schnur. Sämtliche Rekruten erhalten l Büchse Schuhfett, l Stück Riemenwachs. Truppen mit Faschinenmesser, Kanonier-, Train- und Sanitätsrekruten überdies l Büchschen Putzpomade Diese Fett- und Putzmittel werden von der Kriegsmaterialverwaltung gratis an die kantonalen Ausrüstungsverwaltungen abgegeben und sind in die Putzzeuge der Rekruten einzufüllen.

2

) Vorläufig sind an Stelle von Ledergamaschen Wadenbinden zu verabfolgen.

* Die Ordonnanzen erhalten überdies ein zur Korpsausrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug NB. Die Bekleidungs- und Packungsgegenstände werden von den Kantonen angeschafft und vom Bund nach Tarif vergütet (vide T). Der Bund beschafft die Waffen mit zugehörigem Lederzeug (vide +). Schuhwerk und Leibwäsche hat der Rekrut auf eigene Kosten anzuschaffen. Die Tornistergurten und Garnituren für die Tornister und Brotsäcke werden vom Bunde einheitlich beschafft und deA Kantonen zum Selbstkostenpreis abgegeben.

Tabelle III.

Ausrüstung für die Rekruten und die neuernannten Unte ·Offiziere des Jahres 1917.

Gregfenstand.

Füsiliere und Schützen

InfanterieMitrailleure und RegimentsMitrailleure

Fahrer und Fahrer Guiden, GebirgsKanoniere Kanoniere TrainFUhrer der Sappeure Festungsübrige der Feld-, soldaten, Dragoner der artilleristen der Infanterieund Geniesoldaten soldaten Haubitzund Mitrailleure und und Hufschmiede Ordonnanzen Pontoniere (Verkehrs- (Mitrailleure Feldartillerie Fussartillerie u. Reg.-Mitr. Kavallerie- und 12 cm und 15 cm Säumer aller Fussartillerie, und berittene Inbegriffen) (Bautruppen) truppen) (Trompeter Haubitzen Haubitzen Truppen Trompeter Mitrallleure Trompeter Inbegriffen)

Sanitätssoldaten

Verpflegungssoldaten

Radfahrer

10

10

1

1

C. Waffen und Zubehör.

* ·fr ·fr * ·fr ·fr ·fr ·fr ·fr ·fr * ·fr ·fr ·fr * ·fr ·fr ·fr ·fr ·fr * ·fr ·fr ·fr

Gewehr 11 oder 96/11 mit Riemen und Putzzeug Karabiner 11 mit Riemen und Putzzeug Patrontaschen 9 8 , zweiteilige .

. . .

Ladersäcklein 75 (Reserve) Leibgurt 98 Gabeltragriemen 01 Gabeltra°TÌem6n 11 . .

Putzzeugtäschchen 89, leer Patronenbandelier 98 Soldatenmesser 90 .

Säbel 96/02 für Kavallerie und Fahrer, mit Koppel und Schlagband Revolver m i t Futteral u n d Patronentäschchen . . . .

Pistole m i t Futteral . . .

Dolchbajonett m i t Scheidetasche .

.

.

Stichbajonett und Tasche . . . .

.

.

. .

Doppelscheidetasche Sägebajonett 14 (schweres Modell) mit Scheidetasche .

Sägebajonett 96 (leichtes Modell) mit Scheidetasche .

Sägebajonett 81 mit Scheide und Scheidentasche .

Faschinenmesser 75 mit Scheide und Scheidentasche . .

Unteroffizierssäbel 83 mit Scheide, Scheidentasche und Quaste für höhere Unteroffiziere Offizierssäbel mit Feldgurt und Gabeltragriemen und Quaste für höhere Unteroffiziere Feldpostpacker: Faschinenmesser ] , n , _ Feld^ostordonnanzen: ,, (und Revolver 7,5 mm

l1)

l

l')

2

2

1

1

1

1

1

l3) 1

1

l3) i

10 1

Unber, Biichser

1

10 2 1 1 1

·

10

1

1

1

1

1

1 1

10 l2)

1 l2)

1

1

12)

10

1 2

l )

Four, d, Fussart.

l5)

i i io '

1

1

1

l )

1

1

1

1

1

2 1

1 1

1 Trompeter

1 l3)

l8)

1

-

1

1

10

2 1 1 1

l6) 2

;

1

(Mitr,-Sattler)

2

Sappeure 1

1

10

2

1 1

l3)

l3)

l3)

1

1

1

l8)

l3)

1

1 Unber. Mitr,-Tr. Unber, Büchser

Spiel

1 1«)

l8) l7)

l3)

l3)

Trompeter 1

_

Four, d, Fussart

l8)

Feldw.fahr.Mitr,

Trompeter 1

l3)

i3)

Tambouren

Tambouren

Trompeter

Tambouren 1

l3)

l3)

l8)

l3)

l8)

-

') Wachtmeister, Korporale und Soldaten; Korporale, Mitrailleure, Biichsenraacher, Satt er der fahr enden Infan ;erie-Mitrail eure; Wach tmeister, Kc rpora le Mil railleure, B lichseumache r, Sattler d er Regiment s-Infanterie- und Kavall erie-Mitraill ;ure.

) Feldweibel, Fouriere und Trompeter der Kavallerie; berittene Unteroffizi ère, Trompe ter una Hu fschmiede d er Artillerie und des Tirain ; Wach' meist er' Faiirerkorporal e, Fahrer, ' Trompeter iind Hufschnliede der iaihrenden Ini anterie-Mitr ailleure ; Fi hrer und Hufschmiede der Regiments-Infanterie-Mitrailleure; sämtliche Unteroffi,nere, Tromp eter, Arbeit er der Gebijrgs artillerie, sowie samt iche Säume r-TJnt roffizie re.

3 ) Adjutant-Unteroffiziere, Feldweibel und Fouriere.

4 ) Wachtmeister, Fahrkorporal und Trompeter der fahrenden Infanterie-Mit railleure.

5 ) Führer, Fahrer und Hufschmied.

6 i Sanitätsgefreiter der Kavallerie-Einheiten.

7 ) Kanoniere und Führer der Gebirgsartillerie.

8 ) Sämtliche Säumer und Trompeter (ausgenommen die Führer der Infanterie-Mitrailleu re und der Gebirgsartill erie).

2

259

Tnclisorte

^Waffenrocktuch Hosentuch Reithosentuch Zeltdecken- und Kaputtuch

. .

Grundtarif 1907 der Meter

Preise vor der Mobilmachung

10.85

11.10

10.30 11.70 9. --

10.60 13.40 9.30

Jetzige Preise

16.25 16.65 17 85 15.80

Die Preise sämtlicher Metallgegenstände mussten infolge der stetsfort steigenden Rohmaterialpreise erhöht werden.

Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss den beigehefteten Tabellen I, II und III auszurüsten.

B. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Da der Bund den von den Kantonen bereitgehaltenen Kriegsvorrat pro 1916 übernommen und bezahlt hat, so fällt die im Jahre 1917 zu entrichtende Zinsvergütung dahin. Die Kantone haben auf Mitte April 1917 einen Jahresbedarf an Rekrutenausrüstung als Kriegsvorrat bereit zu halten.

C. Unterhalt der gebrauchten persönlichen Ausrüstung in Händen der Mannschaft und in den Magazinen.

Es wird auf den Bundesratsbeschluss vom 23. April 1915 betreffend Entschädigung an die Kantone für den Unterhalt der Ausrüstungs- und Bekleidungsreserven während des aktiven Dienstes verwiesen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 10. Juni 1916.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Decoppet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

260

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die vom Bunde für das Jahr 1917 den Kantonen für die persönliche Ausrüstung zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme der Botschaft des Bundesrates vom 10. Juni;

1916, beschliesst: 1. Die vom Bunde an die Kantone für 1917 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I festgesetzt. Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen.

2. Für den Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen wird im Jahr 1917 keine Geldzins Vergütung ausgerichtet.

3. Für den Unterhalt der gebrauchten Ausrüstung wird auf den Bundesratsbeschluss vom 23. April 1915 betreffend Entschädigung an die Kantone für den Unterhalt der Ausrüstungsund Bekleidungsreserven während des aktiven Dienstes verwiesen.Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde für das Jahr 1917 den Kantonen für die Ausrüstung der Rekruten, sowie für die Reserven zu leistenden Vergütungen. (Vom 10. Juni 1916.)

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Foglio federale

Jahr

1916

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

669

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.06.1916

Date Data Seite

258-260

Page Pagina Ref. No

10 026 079

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