# S T #

1 7 9

Bekanntmachungen TOB

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Widerhandlung gegen die Ausfuhrverbote.

Die Oberzolldirektion sieht eich veranlasst, aufmerksam zu machen, dass wer dem Ausfuhrverbot unterliegende Waren an Geschäfte oder Privatpersonen, insbesondere nach inländischen Grenzortschaften, liefert, unter Umständen, die darauf schliessen lassen, dass diese Waren zur Ausfuhr bestimmt sind, sich zu versichern hat, ob der Käufer im Besitz einer gültigen Ausfuhrbewilligung für die betreffende Ware ist. Andernfalls riskiert der Verkäufer, falls in der Folge eine Übertretung, bezw. ein Versuch zur Übertretung der Ausfuhrverbote konstatiert wird, in die strafrechtliche Verfolgung einbezogen und gemäsa den erlassenen Strafbestimmungen wegen Gehülfenschaft bestraft zu werden.

B e r n , den 12. Januar/24. März 1916.

(2.).

Schweiz. Oberzolldirektion.

Zucker für Industriezwecke.

Art. 4 des Bundesratsbeschlusses vom 8. Februar 1916 bestimmt, dass die Einfuhr von Zucker für industrielle Zwecke auch für nach dem 8. Februar 1916 gemachte Käufe gestattet werden könne.

Durch die Vollzugsvorschriften zu obigem Bundesratsbeschluss haben wir am 28. Februar verfugt, dass aus den Vorräten des Oberkriegskommissariates Zucker für industrielle Zwecke, nur zu Tagespreisen und nur soweit fUr die Bedürfnisse eines Monates1 absolut notwendig, bezogen werden könne. Wer gröasere Vorräte als notwendig erachte, habe ein Gesuch um direkte Einfuhr unter Darlegung der Gründe einzureichen. Gleichzeitig wurde bekannt gegeben, dass Firmen sich bei Ankäufen des Oberkriegskommissariales beteiligen können.

Die schwierige Lage auf dem Weltzuckermarkte dauert fortgesetzt an. Schwierig ist aber nicht nur der Ankauf, sondern auch der Transport ab den Hafenplätzen. Besonders der letztere

180

Umstand verlangt ein planmässiges Vorgehen, um dio Interessen aller möglichst zu wahren. Damit insgesamt nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig gekauft wird, rauss das Oberkriegskommissariat über den gesamten Bedarf rechtzeitig unterrichtet sein.

Zu diesem Zwecke werden die Firmen, wo solche in Verbänden zusammengeschlossen sind, deren Verbandsleitungen, aufgefordert, dem Oberkriegskommissariat bis Ende März folgende Mitteilungen zu machen : a. das Quantum des bis Ende dieses Jahres noch erforderlichen Zuckers, unter Angabe der Monate, in welchen dieser Zucker geliefert werden soll ; 6. welche Menge Zucker die Firmen, bezw. die Verbände selbst zu beschaffen wünschen.

Quantitäten unter 100 q sind nicht anzugeben.

Spätere Gesuche, namentlich solche betreffend Ankauf von Zucker, können nicht mehr berücksichtigt werden, B e r n , den 21. März 1916. '

sig. Decoppet.

Einstellung im Aktivbllrgerrecht.

Es wird hiermit zur Kenntnis gebracht, dass Schneeberger, Johann, von Obersteckholz, Kanton Bern, Metzger, geb. 7. November 1881, Füsilier Bat. 154/IV, ohne bestimmten Wohnortr durch Urteil des Territorialgerichtes 5, vom 29. Januar 1916, auf die Dauer von zwei Jahren, vom 13. Juli 1916 an gerechnet, im Aktivbürgerrecht eingestellt worden ist.

Z ü r i c h , den 16. Dezember 1916.

(10 Staatsanwaltschaft Zürich, der I. Staatsanwalt: Brunner.

Der schweizerische Staatskalender für 1916 kann, solange Vorrat, gegen Einsendung von Fr. 2 per Postmandat (nicht in, Marken) bezogen werden beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

181

Anzeige.

Die schweizerische Alkoholverwaltung ist zurzeit nicht mehr in dar Lage, Rohspiritus zur Vergällung abzugeben. Sobald sie wieder Ware dieser Sorte hat, findet die Abgabe zu Fr. 150 der Meterzentner, in der Stärke von 80 Gewichtsprozenten, statt.

Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen.

Das Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen (Ausgabe vom 1. Februar 1916) ist erschienen und kann zum Preise von l Fr. 50 Rp. bezogen werden beim (3-.-) Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.

# S T #

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Bauausschreibung,

Es werden hiermit nachfolgende Arbeiten und Lieferungen zu verschiedenen Bauten in Airolo, Bellinzona und St. Maurice zur Konkurrenz ausgeschrieben : a. Zimmerarbeiten; b. Lieferung von Walzeisen und Eisenkonstruktionen ; c. Holzzement- und Spenglerarbeiten samt den Blitzableiteranlagen ; d. Schreinerarbeiten.

Plane, Bedingungen und Vorausmasse können von schweizerischen Unternehmern vom 23. bis 31. März 1916 in Bern, Bundeshaus Ostbau II, Stock, Zimmer Nr. 147, eingesehen werden, woselbst auch die Angebotformulare bezogen werden können.

Die Offerten sind in verschlossenem, mit der Aufschrift ,,Angebot" versehenem Couvert und frankiert bis 3. April 1916 der unterfertigten Amtsstelle in Bern einzureichen.

B e r n , den 18. März 1916 (2..)

Schweiz. Militärdepartement, Abteilung Genie, Bureau für Befestigungsbauten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1916

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

179

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.03.1916

Date Data Seite

179-181

Page Pagina Ref. No

10 026 010

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.